Blitzerfeind 0 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 HalloIch habe mal wieder ein kleines Problemchen.Einer meiner LKW-Fahrer hat einen , von einem Anwohner privat auf öffentlichen Strassenland aufgestellten Absperrpoller,mehr eine eingegrabene Eisenstange, zwischen Sandweg und Fußweg , beim Rangieren vor der Baustelle beschädigt . Wie sieht die Rechtslage aus , der Anwohner droht jetzt nach 16 Tagen mit Anzeige wegen Fahrerflucht, er benennt denSchaden für die Eisenstange und das ein und ausbuddeln mit 120,- € ! Darf denn jeder einfach Absperrungen auf öffendlichem Strassenland errichten? Erfüllt das Umfahren eines unrechtmäßigen Absperrpfeilers auch den Tatbestand der Fahrerflucht. Der Anwohner ist der Meinung das das Kaputtfahren unberechtigt aufgestellter "Poller" nicht den Tatbestand des unerlaubten Entfernen vom Unfallort mildert. Ist der Schaden nicht eigendlich zu banal ? Wie sieht es mit dem Schaden am LKW aus ? Ist der Anwohner nicht für Schäden, verursacht durch einen illegal aufgestellten Poller haftbar zu machen ? Prinzipiell regeln wir unsere Schäden selbst oder durch die Versicherung.Diese Anwohner hat hier nicht angerufen und schreibt gerne seitenweise Briefe. " Kulanterweise" würde er sich mit 60 ,- € zufrieden geben , auch dies erscheinen mir zuviel.Ich war in der Zeitraum in Urlaub sonst hätte ich den Schaden selbst besichtigt und geregelt. Aber diese Art der " Erpressung" erscheint mir einfach zu frech. M. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 23 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Ist der Anwohner nicht für Schäden, verursacht durch einen illegal aufgestellten Poller haftbar zu machen ? Darf man ein falsch geparktes Kfz "zusammenfahren"? lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Es ist ganz einfach: Die Frage, ob der Poller da zurecht steht, ist über die zuständige Behörde zu klären. Wenn ich durch Teilnahme im Straßenverkehr etwas kaputt mache, bin ich verpflichtet, den Schaden dem Geschädigten anzuzeigen. Ist dies nicht möglich, so muss ich eine angemessene Zeit warten und ggfs. später die Feststellungen ermöglichen. Z.B. indem ich eine nahe gelegene Polizeidienststelle kontaktiere. So wie es hier liegt, haben wir eine Unfallflucht, die führerscheinrechtlich ziemlich bitter werden kann.Ich würde daher mit Nachdruck darauf hinarbeiten, dass der Mensch keine Anzeige erstattet. Die verlangten 60 € stehen nicht im Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe (Geldstrafe nach Tagessätzen, Fahrverbot/Fahrerlaubnisentzug, 7 Punkte). Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Hallo Mace, strafrechtlich ist die Sache wohl klar, eine Unfallflucht liegt vor. Wobei man noch wissen sollte, ob der LKW-Fahrer den Schaden nicht dem Eigentümer angezeigt hat. Woher weiß der denn, wer es war? Hat der LKW-Fahrer den Schaden überhaupt bemerkt? Muss bei einer eingegrabenen Eisenstange nicht unbedingt sein. Mit einem LKW schiebt man so einiges beiseite ohne etwas davon zu bemerken. Dann fehlt der Vorsatz. Aber wie sieht es denn zivilrechtlich aus?Kommt es hier zu einer Quotelung? Es müßten sich ja § 18 StVG und § 823 BGB gegenüberstehen. MfG Quote Link to post Share on other sites
Blitzerfeind 0 Posted September 16, 2009 Author Report Share Posted September 16, 2009 Ich kürz mal schnell ab und nehme den Weg des geringsten Wiederstandes und überweise die 60,- € an den Anwohner.Auf Betriebskosten, egal, verbucht als Peanuts . Man kann ja hier noch weiterdisskutieren. Rechtlich sicher interessant. Was sagt das Grünflächen/Tiefbauamt dazu ? Wenn unser Schaden hoch wäre, würde man vielleicht Schadenersatz fordern.Ab so lohnt das in keinster Weise und wir kommen als regionaler Dienstleister auch nicht schlecht ins Gerede.Wo gehobelt wird fallen auch Späne.Danke für die konstruktiven Ratschläge und einen schönen Tag noch, M. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 17, 2009 Report Share Posted September 17, 2009 Eine kleine Retourkutsche sollte aber fuer den fleissigen Anwohner auch drin sein, z.B. der Hinweis, dass die bezahlte Arbeitsleistung auch dem zustaendigen Amte mitgeteilt wird, damit dieses dann auch die faelligen Steuer- und Sozialleistungen einziehen kann.... Mir stellt sich die Frage, ob dieser fleissige Anwohner denn ueberhaupt den anzuzeigenden LKW-Fahrer benennen koennte.... Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted September 17, 2009 Report Share Posted September 17, 2009 Zur Schadenhöhe könnte ich mir vorstellen, dass sich das auf den Wert der Stange selber beschränkt, da das Wiedereingraben rechtlich nicht in Frage kommt. Nun ist die Frage, ob somit der Schaden bezüglich Unfallflucht unter die Banalitätsgrenze fällt (keine Ahnung wo die heute liegt, 30 Euro?). Im Übrigen wäre zu prüfen, ob der Anwohner mit dem Eingraben einer Eisenstange nicht auch eine Straftat des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr begangen hat. Letztlich wäre ich aber angesichts des Risikos beim Thema Unfallflucht hier eher kompromißbereit. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 17, 2009 Report Share Posted September 17, 2009 Im Übrigen wäre zu prüfen, ob der Anwohner mit dem Eingraben einer Eisenstange nicht auch eine Straftat des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr begangen hat.Das dürfte ziemlich ausgeschlossen sein.Es kommt eher eine OWi in Betracht. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted September 17, 2009 Report Share Posted September 17, 2009 Je nach Situation käme m. E. durchaus auch Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernisbereiten) -fahrlässige Handlung ausreichend- oder gar Amtsanmaßung in Betracht (welchen Sinn sollte die Stange haben? Einwirkung auf den Verkehrsraum bedarf der behördlichen Legitimation). Die Beschreibung ist für eine Beurteilung aber eher dürftig. Wurde die Eisenstange einfach nur umgedrückt, oder tatsächlich beschädigt? Gegenrechnung: Lackschaden am LKW? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 17, 2009 Report Share Posted September 17, 2009 Je nach Situation käme m. E. durchaus auch Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernisbereiten) -fahrlässige Handlung ausreichend- oder gar Amtsanmaßung in Betracht (welchen Sinn sollte die Stange haben? Einwirkung auf den Verkehrsraum bedarf der behördlichen Legitimation).In Betracht kommt das sicher. Und es sind durchaus auch Konstellationen denkbar, in denen der 315b so erfüllt werden kann, gar keine Frage.Auch die Amtsanmaßung halte ich für eine gute Idee, wäre auf jeden Fall anzusprechen, würde aber in den meisten Fällen m.E. im Ergebnis nicht durchgehen. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted September 17, 2009 Report Share Posted September 17, 2009 Genau, es könnte in Betracht kommen und damit hätte der gute Herr zumindest das gleiche Risiko einer Strafverfolgung und würde von seinem Ansinnen ggf. Abstand nehmen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 17, 2009 Report Share Posted September 17, 2009 Ich würde es dennoch nicht drauf ankommen lassen. Also ich für meinen Teil würde die 60 € eher bezahlen. Außerdem hast du auch das Risiko, dass er nicht informiert ist und es einfach nicht glaubt und drauf ankommen lasst. Dann ist der (Droh-)Effekt ja auch verfehlt Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 23 Posted September 18, 2009 Report Share Posted September 18, 2009 Mir stellt sich die Frage, ob dieser fleissige Anwohner denn ueberhaupt den anzuzeigenden LKW-Fahrer benennen koennte.... Der sollte sich anhand des Kennzeichens feststellen lassen - der Lkw war bzw. ist wohl schwer genug, um mit einem Tachographen ausgestattet sein zu müssen lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 28, 2009 Report Share Posted September 28, 2009 Ich kürz mal schnell ab und nehme den Weg des geringsten Wiederstandes und überweise die 60,- € an den Anwohner.Auf Betriebskosten, egal, verbucht als Peanuts . Man kann ja hier noch weiterdisskutieren. Rechtlich sicher interessant. Was sagt das Grünflächen/Tiefbauamt dazu ? Wenn unser Schaden hoch wäre, würde man vielleicht Schadenersatz fordern.Ab so lohnt das in keinster Weise und wir kommen als regionaler Dienstleister auch nicht schlecht ins Gerede.Wo gehobelt wird fallen auch Späne.Danke für die konstruktiven Ratschläge und einen schönen Tag noch, M. Denke dran, wenn du 60 Euro bezahlst, gehört der Poller dir!!!! dete Quote Link to post Share on other sites
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