benzino 0 Posted September 15, 2009 Report Share Posted September 15, 2009 Hallo,bin Halter eines Wagens, der Ende Juli auf der Autobahn mit +60km/h geblitzt wurde. Anhörungsbogen ist vom 6.8., so daß Verjährung für mich am 20.11. sein müßte. Mein Bruder meinte sich nun erinnern zu können, daß er gefahren ist ;-) und schickt AHB mit seinem Namen zurück. Nun bekam er einen BGB, ohne daß jemals ein zweiter AHB an ihn geschickt worden wäre.Kann er jetzt noch sinnvollerweise ein Foto anfordern, um Zeit zu schinden? Fotoqualität auf dem AHB ist nicht allzu schlecht.Oder besser gleich Einspruch? Falls Begründung sinnvoll, wie formulieren?Kann man ein Eichprotokoll des Radargerätes erbitten?Danke für Eure HilfeBenzino Quote Link to post Share on other sites
Nordpolcamper 3 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 erbitten kannste es, wirst es aber wohl kaum sehen, wenn überhaupt dann nur auf der Wache oder per Anwalt Ich würd Einspruch einlegen und höflich um ein Foto bitten, mit der Klarstellung, dass die Antwort auf den ersten AHB erstmal nur ein "Verdacht" war und der genannte Fahrer sich eben nicht 100pro sicher ist. Meine Idee, weitere werden wohl noch folgen von anderen! Quote Link to post Share on other sites
wb70 0 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Ich würd Einspruch einlegen und höflich um ein Foto bitten, mit der Klarstellung, dass die Antwort auf den ersten AHB erstmal nur ein "Verdacht" war und der genannte Fahrer sich eben nicht 100pro sicher ist. Meine Idee, weitere werden wohl noch folgen von anderen! Wenn er jetzt Einspruch einlegt, wird er vor Eintritt der Verfolgungsverjährung als Fahrer ermittelt. Was soll dieser Tipp?!? Und ich würde gegenüber der Bußgeldstelle bloß nicht auf Bilder zu sprechen kommen. Am Ende vergleichen die die Bilder selbst. Das wäre der "worst case!" Quote Link to post Share on other sites
Nordpolcamper 3 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 und was soll er dann machen? Den BuGeBe rechtskräftig werden lassen? Dann soll er halt nur Einspruch einlegen, ohne Begründung... Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 @wb70 Gegen einen rechtskräftig gewordenen Bußgelbdescheid kann man nicht mehr vorgehen !D.h. wenn Dein Bruder *nicht* für Deine Sünden büßen soll, muß er Einspruch einlegen.Was der SB jetzt tut steht in den Sternen.Wenn der SB sich erinnert, dass der Bruder sich auf dem AHB selbst beschuldigt hat, nun aber widerruft,könnte er sehr wohl stutzig werden ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
benzino 0 Posted September 16, 2009 Author Report Share Posted September 16, 2009 Erstmal "Danke" für die Ideen.Ich will natürlich auf keinen Fall den SB auf merkwürdige Gedanken kommen lassen und am Ende die Verjährung unterbrechen.Die Frage ist, ob mein Bruder nicht dem BGB nicht widersprechen kann 1) ohne jede Begründung oder2) mit einer Begründung technischer oder sonstiger Art, wobei er weiterhin zugibt, es gewesen zu sein. Bin weiterhin dankbar für kreative Ideen, die Zeit bis Ende November auszusitzen...Benzino Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Die Frage ist, ob mein Bruder nicht dem BGB nicht widersprechen kann Nichts zugeben, nichts abstreiten.Einfach ein formloses *fristgerechtes* Schreiben (am besten Einschreiben/Rückschein), dass man einen Anwalt konsultieren werde.Der SB wird das dann ans Gericht abgeben und man hat wieder Zeit. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 naja - bei 60 zu schnell hätte ich zu meine "Glanzzeiten" den Vorgang auch dann einer genaueren Prüfung unterzogen Aber: man weiss es ja nicht Quote Link to post Share on other sites
benzino 0 Posted November 18, 2009 Author Report Share Posted November 18, 2009 Liebe Leute, ich hatte im Juli einen AHB bekommen wg. +60km/h auf der Autobahn, Details siehe hier Der AHB, der an mich ging, wurde am 6.8.09 erstellt. Diesen hatte dann mein Bruder ausgefüllt und zurückgeschickt.Am 7.9.09 erging nun ein BGB an ihn (wieder Datum der Erstellung).Frage: wann ist das Ganze für mich verjährt?Danke,Benzino Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 Die Sache ist für dich durch.Ist am 5.11.09 24h gegen dich verjährt. Vielleicht sogar shon vorher, wenn die Anordnung des AHB noch früher war. Ich hoffe mal dein Bruder hat Einspruch gegen den BGB eingelegt. Wieso machst du jetzt einen 2. Thread auf? Das hätte man dir auch in dem anderen sagen können. MfG Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 Sofern keine weiteren verjährungsunterbrechenden Maßnahmen gegen Deine Person eingeleitet wurden, verjährt die Sache 3 Monate nach dem Anhörungsbogen, also am 6.11.2009. Für Dich dürfte daher die Sache erledigt sein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 Wieso machst du jetzt einen 2. Thread auf? Das hätte man dir auch in dem anderen sagen können. [mod]Eben. Ein Thema, ein Thread.[/mod] Quote Link to post Share on other sites
benzino 0 Posted November 18, 2009 Author Report Share Posted November 18, 2009 Die Sache ist für dich durch.Ist am 5.11.09 24h gegen dich verjährt. Vielleicht sogar shon vorher, wenn die Anordnung des AHB noch früher war. Ich hoffe mal dein Bruder hat Einspruch gegen den BGB eingelegt. Wieso machst du jetzt einen 2. Thread auf? Das hätte man dir auch in dem anderen sagen können. MfG Ja, mein Bruder hat Einspruch eingelegt. Ich dachte nur, daß evtl. zu den Drei Monaten noch Postlaufzeit hinzukommt oder b) man erst ab dem BGB für meinen Bruder zählen darf, keine Ahnung Sorry für den neuen Fred, ist aber schon von den Moderatoren behoben, danke.Benzino Quote Link to post Share on other sites
benzino 0 Posted November 18, 2009 Author Report Share Posted November 18, 2009 Die Sache ist für dich durch.Ist am 5.11.09 24h gegen dich verjährt. Vielleicht sogar shon vorher, wenn die Anordnung des AHB noch früher war. Ich hoffe mal dein Bruder hat Einspruch gegen den BGB eingelegt. Wieso machst du jetzt einen 2. Thread auf? Das hätte man dir auch in dem anderen sagen können. MfG Wie gehen wir nun weiter vor?Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?Soll er dann direkt auf mich verweisen?Soll ich gleich selber schreiben?Danke,Benzino Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 Wie gehen wir nun weiter vor?Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?Soll er dann direkt auf mich verweisen?Soll ich gleich selber schreiben?Das wird wohl im Endeffekt auf das gleiche hinauslaufen. Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt. Quote Link to post Share on other sites
benzino 0 Posted November 19, 2009 Author Report Share Posted November 19, 2009 Wie gehen wir nun weiter vor?Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?Soll er dann direkt auf mich verweisen?Soll ich gleich selber schreiben?Das wird wohl im Endeffekt auf das gleiche hinauslaufen. Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt. Muß er im selben Schreiben auf mich verweisen?Benzino Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 Wie gehen wir nun weiter vor?Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?Soll er dann direkt auf mich verweisen?Soll ich gleich selber schreiben?Das wird wohl im Endeffekt auf das gleiche hinauslaufen. Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt. Muß er im selben Schreiben auf mich verweisen?BenzinoNein. Quote Link to post Share on other sites
benzino 0 Posted November 22, 2009 Author Report Share Posted November 22, 2009 Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt. So, jetzt hat der nette SB geschrieben, daß die Akte zur Staatanwaltstschaft geht. Wollen die hohen Herren von der Justiz anders gefüttert werden oder schreibt man denen nun denselben Text mit Terminkalender und Irrtum + Foto? Danke,Benzino Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt. So, jetzt hat der nette SB geschrieben, daß die Akte zur Staatanwaltstschaft geht. Wollen die hohen Herren von der Justiz anders gefüttert werden oder schreibt man denen nun denselben Text mit Terminkalender und Irrtum + Foto?Gleichen Text und Bitte das Verfahren einzustellen. Stellt die StA nicht ein, kannst du dich immer noch als wahrer Fahrer outen und versuchen beim Richter eine Einstellung zu erreichen um um den Gerichtstermin herumzukommen. Wird dieser aber anberaumt muss man halt hin gehen, der Richter erkennt, dass der Bruder nicht der Fahrer ist und das Verfahren ist in unter 10 min zu Ende... Quote Link to post Share on other sites
benzino 0 Posted April 10, 2010 Author Report Share Posted April 10, 2010 Stellt die StA nicht ein, kannst du dich immer noch als wahrer Fahrer outen und versuchen beim Richter eine Einstellung zu erreichen um um den Gerichtstermin herumzukommen. Wird dieser aber anberaumt muss man halt hin gehen, der Richter erkennt, dass der Bruder nicht der Fahrer ist und das Verfahren ist in unter 10 min zu Ende... So, erstmal ein riesengroßes Dankeschön an die Gemeinschaft, v.a. Mr. Mijagi :-)Das Verfahren wurde ohne Gerichtstermin eingestellt, nachdem wir Scans unserer Ausweise per email (!) an die Staatanwaltschaft geschickt hatten.Benzino Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted April 10, 2010 Report Share Posted April 10, 2010 Das Verfahren wurde ohne Gerichtstermin eingestellt...@benzino: . Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 10, 2010 Report Share Posted April 10, 2010 So, erstmal ein riesengroßes Dankeschön an die Gemeinschaft, v.a. Mr. Mijagi :-)Das Verfahren wurde ohne Gerichtstermin eingestellt, nachdem wir Scans unserer Ausweise per email (!) an die Staatanwaltschaft geschickt hatten.Gut so..... Quote Link to post Share on other sites
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