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Autobahn 60km/h Zu Schnell


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Hallo,

bin Halter eines Wagens, der Ende Juli auf der Autobahn mit +60km/h geblitzt wurde. Anhörungsbogen ist vom 6.8., so daß Verjährung für mich am 20.11. sein müßte. Mein Bruder meinte sich nun erinnern zu können, daß er gefahren ist ;-) und schickt AHB mit seinem Namen zurück. Nun bekam er einen BGB, ohne daß jemals ein zweiter AHB an ihn geschickt worden wäre.

Kann er jetzt noch sinnvollerweise ein Foto anfordern, um Zeit zu schinden? Fotoqualität auf dem AHB ist nicht allzu schlecht.

Oder besser gleich Einspruch? Falls Begründung sinnvoll, wie formulieren?

Kann man ein Eichprotokoll des Radargerätes erbitten?

Danke für Eure Hilfe

Benzino

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erbitten kannste es, wirst es aber wohl kaum sehen, wenn überhaupt dann nur auf der Wache oder per Anwalt :shutup:

Ich würd Einspruch einlegen und höflich um ein Foto bitten, mit der Klarstellung, dass die Antwort auf den ersten AHB erstmal nur ein "Verdacht" war und der genannte Fahrer sich eben nicht 100pro sicher ist. Meine Idee, weitere werden wohl noch folgen von anderen!

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Ich würd Einspruch einlegen und höflich um ein Foto bitten, mit der Klarstellung, dass die Antwort auf den ersten AHB erstmal nur ein "Verdacht" war und der genannte Fahrer sich eben nicht 100pro sicher ist. Meine Idee, weitere werden wohl noch folgen von anderen!

 

Wenn er jetzt Einspruch einlegt, wird er vor Eintritt der Verfolgungsverjährung als Fahrer ermittelt. Was soll dieser Tipp?!?

 

Und ich würde gegenüber der Bußgeldstelle bloß nicht auf Bilder zu sprechen kommen. Am Ende vergleichen die die Bilder selbst. Das wäre der "worst case!"

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@wb70

 

Gegen einen rechtskräftig gewordenen Bußgelbdescheid kann man nicht mehr vorgehen !

D.h. wenn Dein Bruder *nicht* für Deine Sünden :shutup: büßen soll, muß er Einspruch einlegen.

Was der SB jetzt tut steht in den Sternen.

Wenn der SB sich erinnert, dass der Bruder sich auf dem AHB selbst beschuldigt hat, nun aber widerruft,

könnte er sehr wohl stutzig werden ...

 

Gruß,

AnReRa

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Erstmal "Danke" für die Ideen.

Ich will natürlich auf keinen Fall den SB auf merkwürdige Gedanken kommen lassen und am Ende die Verjährung unterbrechen.

Die Frage ist, ob mein Bruder nicht dem BGB nicht widersprechen kann

1) ohne jede Begründung oder

2) mit einer Begründung technischer oder sonstiger Art, wobei er weiterhin zugibt, es gewesen zu sein.

 

Bin weiterhin dankbar für kreative Ideen, die Zeit bis Ende November auszusitzen...

Benzino

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Die Frage ist, ob mein Bruder nicht dem BGB nicht widersprechen kann

 

Nichts zugeben, nichts abstreiten.

Einfach ein formloses *fristgerechtes* Schreiben (am besten Einschreiben/Rückschein), dass man einen Anwalt konsultieren werde.

Der SB wird das dann ans Gericht abgeben und man hat wieder Zeit.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 months later...

Liebe Leute,

ich hatte im Juli einen AHB bekommen wg. +60km/h auf der Autobahn, Details siehe hier

 

Der AHB, der an mich ging, wurde am 6.8.09 erstellt. Diesen hatte dann mein Bruder ausgefüllt und zurückgeschickt.

Am 7.9.09 erging nun ein BGB an ihn (wieder Datum der Erstellung).

Frage: wann ist das Ganze für mich verjährt?

Danke,

Benzino

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Die Sache ist für dich durch.

Ist am 5.11.09 24h gegen dich verjährt. Vielleicht sogar shon vorher, wenn die Anordnung des AHB noch früher war.

 

Ich hoffe mal dein Bruder hat Einspruch gegen den BGB eingelegt.

Wieso machst du jetzt einen 2. Thread auf? Das hätte man dir auch in dem anderen sagen können.

 

 

MfG

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Die Sache ist für dich durch.

Ist am 5.11.09 24h gegen dich verjährt. Vielleicht sogar shon vorher, wenn die Anordnung des AHB noch früher war.

 

Ich hoffe mal dein Bruder hat Einspruch gegen den BGB eingelegt.

Wieso machst du jetzt einen 2. Thread auf? Das hätte man dir auch in dem anderen sagen können.

 

 

MfG

 

Ja, mein Bruder hat Einspruch eingelegt. Ich dachte nur, daß evtl. zu den Drei Monaten noch Postlaufzeit hinzukommt oder b) man erst ab dem BGB für meinen Bruder zählen darf, keine Ahnung :mecker:

Sorry für den neuen Fred, ist aber schon von den Moderatoren behoben, danke.

Benzino

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Die Sache ist für dich durch.

Ist am 5.11.09 24h gegen dich verjährt. Vielleicht sogar shon vorher, wenn die Anordnung des AHB noch früher war.

 

Ich hoffe mal dein Bruder hat Einspruch gegen den BGB eingelegt.

Wieso machst du jetzt einen 2. Thread auf? Das hätte man dir auch in dem anderen sagen können.

 

 

MfG

 

Wie gehen wir nun weiter vor?

Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?

Soll er dann direkt auf mich verweisen?

Soll ich gleich selber schreiben?

Danke,

Benzino

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Wie gehen wir nun weiter vor?

Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?

Soll er dann direkt auf mich verweisen?

Soll ich gleich selber schreiben?

Das wird wohl im Endeffekt auf das gleiche hinauslaufen.

 

Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt.

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Wie gehen wir nun weiter vor?

Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?

Soll er dann direkt auf mich verweisen?

Soll ich gleich selber schreiben?

Das wird wohl im Endeffekt auf das gleiche hinauslaufen.

 

Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt.

 

Muß er im selben Schreiben auf mich verweisen?

Benzino

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Wie gehen wir nun weiter vor?

Ist es besser, daß mein Bruder schreibt, z.B. daß er nach erneutem Studium seines Terminkalenders festgestellt hat, daß er an dem Tag nicht der Fahrer gewesen gewesen sein kann?

Soll er dann direkt auf mich verweisen?

Soll ich gleich selber schreiben?

Das wird wohl im Endeffekt auf das gleiche hinauslaufen.

 

Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt.

 

Muß er im selben Schreiben auf mich verweisen?

Benzino

Nein.

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Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt.

 

So, jetzt hat der nette SB geschrieben, daß die Akte zur Staatanwaltstschaft geht. Wollen die hohen Herren von der Justiz anders gefüttert werden oder schreibt man denen nun denselben Text mit Terminkalender und Irrtum + Foto?

 

Danke,

Benzino

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Aus Stil-Gründen bevorzuge ich die erste Variante, evtl. noch ein Passfoto beilegen um zu "beweisen", dass man nicht mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt.

 

So, jetzt hat der nette SB geschrieben, daß die Akte zur Staatanwaltstschaft geht. Wollen die hohen Herren von der Justiz anders gefüttert werden oder schreibt man denen nun denselben Text mit Terminkalender und Irrtum + Foto?

Gleichen Text und Bitte das Verfahren einzustellen.

 

Stellt die StA nicht ein, kannst du dich immer noch als wahrer Fahrer outen und versuchen beim Richter eine Einstellung zu erreichen um um den Gerichtstermin herumzukommen.

Wird dieser aber anberaumt muss man halt hin gehen, der Richter erkennt, dass der Bruder nicht der Fahrer ist und das Verfahren ist in unter 10 min zu Ende...

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  • 4 months later...
Stellt die StA nicht ein, kannst du dich immer noch als wahrer Fahrer outen und versuchen beim Richter eine Einstellung zu erreichen um um den Gerichtstermin herumzukommen.

Wird dieser aber anberaumt muss man halt hin gehen, der Richter erkennt, dass der Bruder nicht der Fahrer ist und das Verfahren ist in unter 10 min zu Ende...

 

So, erstmal ein riesengroßes Dankeschön an die Gemeinschaft, v.a. Mr. Mijagi :-)

Das Verfahren wurde ohne Gerichtstermin eingestellt, nachdem wir Scans unserer Ausweise per email (!) an die Staatanwaltschaft geschickt hatten.

Benzino

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So, erstmal ein riesengroßes Dankeschön an die Gemeinschaft, v.a. Mr. Mijagi :-)

Das Verfahren wurde ohne Gerichtstermin eingestellt, nachdem wir Scans unserer Ausweise per email (!) an die Staatanwaltschaft geschickt hatten.

Gut so..... :D

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