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Mit Fahrrad Rote Ampel übersehen, Polizeifahrzeug Als Zeuge


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Aber die 30 bis 40 sind häufig nicht fahrbar, weil eben keiner damit rechnet, dass dort jemand so schnell fährt, daher wird man auf dem Radweg eben leicht übersehen, nicht nur an normalen Kreuzungen, vor allem auch an allen Arten von Grundstückszufahrten (sowohl private als auch größere Parkplätze, Tankstellen usw.).

Im hiesigen Bereich sind RR-Fahrer igO kein Problem. Die befahren überwiegend die gut ausgebauten (mit Seitenstreifen) Bundes- und Landstraßen, meistens aber eben agO. Dort sind für gewöhnlich eher weniger Ein- und Zufahrten, wo es brenzlig werden könnte. Ein RR-Fahrer will fahren und nicht ständig irgendwo abbremsen oder gar halten müssen, wie es igO oftmals der Fall ist.

 

Und was die Klingel angeht: Ich habe eine, aber in einem Abstand von mehr als 20 m wird sie nicht als relevant wahrgenommen, d.h. ich kann den Fußgänger 2 Sekunden bevor ich da bin darauf hinweisen, dass ich komme. Er braucht aber bis er darauf reagiert im Schnitt eher 5 Sekunden.

Da gibt's nur ein Mittel: laut anschnauzen! :wacko:

 

... den Verkehr aufhalten, weil viele meinen, sie müßten komplett auf den Gegenfahrstreifen ausweichen, um einen Radfahrer zu überholen.

Hach, jetzt hat er doch tatsächlich ein kleines fehlendes "n" entdeckt.... pöser Purche, Du. Schmeiß Dich zu Poden, Du Unhold. :vogelzeig:

 

Müssen die in aller Regel, Bluey :rolleyes:

Nö, müssen sie eben nicht. Der Fahrstreifen ist deutlich breiter als 1,5 m. Und die Praxis zeigt auch, daß man einen Radfahrer durchaus "normal" überholen kann.

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Du wirst es nie lernen, trotzdem schreibe ich es dir noch einmal auf: Fahrbahn, du meinst Fahrbahn. Das zweite wirst du auch nicht verstehen: auch Radverkehr (nicht Radler, sowas gibts als Mischgetränk in Bayern) ist auch Verkehr, genau wie Fussgänger. Aber sowas diskutiert man nicht im Radarforum.

Du bist ein Dummschwätzer.

 

„Straße“ iSd StVO (siehe zB: § 29 II, § 31, § 33 I Nr. 2, § 35 VI, § 41 III Nr. 7 StVO) ist jeder öffentlich benutzbare Verkehrsraum, wie zB Fahrbahn, Fahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Seitenstreifen, Mittelinseln, Brücken, Tunnel, Dämme, Gräben, Böschungen, Treppen (vgl. auch Schurig, StVO, 12. Auflage 2006, § 1 StVO, Anm. 2.2.1), Sonderwege für Radfahrer, Reiter und Fußgänger sowie öffentliche Parkplätze (vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage 2006, § 2 StVO, Rdnr 18).

 

Des weiteren: eine Fahrbahn besteht aus Fahrstreifen, im Regelfall aus zwei: einer für die eigene Richtung und einer für die Gegenrichtung. Wenn ich also auf die linke Seite der FAHRBAHN wechsle, so befahre ich dort den GegenfahrSTREIFEN. Darüber hinaus ist der Radfahrer bei vorhandenem Radweg dazu verpflichtet, diesen auch zu nutzen.

 

Wenn Du nicht in der Lage bist, meine Aussagen zu verstehen, dann lies sie einfach nicht. Ich werde meine Ausdrucksweise jedenfalls nicht wegen Deiner popeligen Kleinkrämerei ändern.

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... aber eben auch, daß schon öfter mal jemand deswegen vor Gericht gezerrt und gar durch mehrere Instanzen geschleift worden ist :rolleyes:

Ein Ausweichen auf den anderen Fahrstreifen ist aber nicht erforderlich. Laut Rechtsprechung ist ein Abstand zum Radfahrer von 1,5 - 2 m ausreichend.

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Laut Rechtsprechung ist ein Abstand zum Radfahrer von 1,5 - 2 m ausreichend.

 

Eben, Bluey: Zuzüglich der Eigenbreite des Radlers und dessen gerne großzügig gewähltem Abstand zum rechten Fahrbahnrand - womit die allermeisten Fahrstreifen schlicht "aufgebraucht" sind :vogelzeig:

 

Ist aber nicht nur hier http://wuerziworld.de/Smilies/schild/sd21.gif sondern im Grunde gar keiner Diskussion wert: Die wollen das (und manch anderes) so; also kriegen sie's - inclusive der implizit mitgewünschten, unvermeidbaren Begleiterscheinungen :rolleyes:

 

lg

c.s.

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Offtopic hin oder her: ich überhole auch oft genug Radfahrer. Im Regelfall halten die keinen Meter Abstand zum FAHRBAHNrand ( :rolleyes: @taxi42), jedenfalls nicht nach meinen Beobachtungen. Und mit ca. einem guten Meter (geschätzt) Abstand kann man igO auch sehr gut und ohne Gefährdung des Radfahrers diesen überholen. Man muß dafür nicht komplett auf den anderen FAHRSTREIFEN ausweichen. Außerorts und bei höheren Geschwindigkeiten schaut das etwas anders aus.

 

BTW: von mir kriegen sie's nicht! Mich nervt es, wenn deshalb ständig vor einem gebremst wird oder sich Leute offensichtlich nicht an einem Radfahrer vorbeitrauen, nur weil ihnen ein Fahrzeug entgegen kommt und obwohl ausreichend Platz zum Überholen vorhanden ist.

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Im hiesigen Bereich sind RR-Fahrer igO kein Problem. Die befahren überwiegend die gut ausgebauten (mit Seitenstreifen) Bundes- und Landstraßen, meistens aber eben agO. Dort sind für gewöhnlich eher weniger Ein- und Zufahrten, wo es brenzlig werden könnte. Ein RR-Fahrer will fahren und nicht ständig irgendwo abbremsen oder gar halten müssen, wie es igO oftmals der Fall ist.

Klar fahre ich auch lieber agO, aber hier im Ballungsraum Stuttgart ist die Landschaft sehr hügelig. Wenn ich jetzt nicht dauernd rauf und runter fahren will sondern auch mal in einer (relativen) Ebene dann muß ich den Flußtälern folgen, und da ballt sich natürlich auch die Besiedelung, die Industrie und der Verkehr. Da habe ich dann nichts mehr übrig für Radwege die mich über Bettelampeln führen und dann nach kurzer Strecke irgendwo einfach enden wo man sich dann erst wieder neu in den fließenden Verkehr eingliedern muß.

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2. vernünftige Radwege sind auch igO durchaus von trainierten Radfahrern befahrbar. Auch mit 30-40 km/h. Müssen halt nur etwas auf mögliche Fußgänger oder andere Radfahrer achten. Aber wofür hat man schließlich eine Klingel?! Fall nicht (bei Rennrädern sicherlich nicht unüblich), so muß man eben sein Stimmorgan bemühen.

Die Fußgänger sind m.E. gar nicht das Hauptproblem. Zumindest aus meiner Zeit in Köln und im Ruhrgebiet muss ich ganz klar vielmehr den Bauzustand und die wahnwitzigen Verkehrsplaner kritisieren.

Ein benutzungspflichtiger Radweg, der mal eben mit einem Meter Versatz scharf um einen Baum geführt wird oder der Belag derart holprig ist, dass man sich mit 20 km/h bereits Dellen in die Felge haut, dass man Kopfschmerzen kriegt. Gesäubert wird dort natürlich auch nie, d.h. Glasscherbenhaufen bleiben mal eben 3 Monate dort liegen.

 

Dann Bauarbeiten, bei denen einfach ein "Radweg Ende" Schild an einer Stelle steht, an der man gar nicht auf die Fahrbahn ausweichen kann. Radwege einfach aufzubuddeln ohne eine entsprechende logische Verkehrsführung traut man sich nur bei Radfahrern. Möchte mal sehen, wenn man einfach die Fahrbahn aufreißen würde und keinerlei Maßnahmen zur Verkehrsführung treffen würde, sondern nur ein paar Absperrgitter hinstellt.

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Ein benutzungspflichtiger Radweg, der mal eben mit einem Meter Versatz scharf um einen Baum geführt wird oder der Belag derart holprig ist, dass man sich mit 20 km/h bereits Dellen in die Felge haut, dass man Kopfschmerzen kriegt. Gesäubert wird dort natürlich auch nie, d.h. Glasscherbenhaufen bleiben mal eben 3 Monate dort liegen.

 

Dann Bauarbeiten, bei denen einfach ein "Radweg Ende" Schild an einer Stelle steht, an der man gar nicht auf die Fahrbahn ausweichen kann. Radwege einfach aufzubuddeln ohne eine entsprechende logische Verkehrsführung traut man sich nur bei Radfahrern. Möchte mal sehen, wenn man einfach die Fahrbahn aufreißen würde und keinerlei Maßnahmen zur Verkehrsführung treffen würde, sondern nur ein paar Absperrgitter hinstellt.

 

Also, zu den Scherben muss ich mal meine Stadt loben: wir haben ein Scherbentelefon - zumindest tagsüber. Anrufen, Ort nennen, in der nächsten Stunde wird aufgeräumt.

 

Die Radwegeführung ist wirklich gelegentlich sehr abenteuerlich - da ist und bleibt Deutschland Entwicklungsland. Wie's besser geht? Mal die Tschechen fragen, die haben das sehr gut hinbekommen. Es genügt eben nicht, einfach mal was einzurichten und sich dann nicht mehr darum zu kümmern.

 

Und da nehme ich mich nicht aus - selbst wenn ich mit meinem voll bepackten Urlaubsrad nur mit knapp über 20 km/h vor mich hingondle - nach dem dritten Mal (an einem Tag) nach mehrern km Feldweg in einer Sackgasse zu enden, nur weil Schilder fehlen fahre auch ich fortan auf der Straße. Und zwar in vollem Bewusstsein und vorsätzlich!

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