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Mit Fahrrad Rote Ampel übersehen, Polizeifahrzeug Als Zeuge


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Moin,

 

 

habe vor 2 Monaten mit einem Freund auf dem Weg zur Uni eine rote Ampel übersehen da wir am quatschen waren und es sich um eine Fussgängerampel handelte bei der noch keine Fußgänger losliefen.

Dann hat uns 50 Meter dahinter ein Polizeifahrzeug mit 2 Beamten drin angehalten. Ich dachte erst es ging um eine allgemeine Überprüfung des Fahrrads oder so und bin nichtsahnend stehengeblieben. Die steigen aus, "Wissen sie das sie grade über eine rote Ampel gefahren sind?" wir verneinten, entschuldigten uns und ich fragte wie sowas geahndet wird, da ich noch in der Probezeit bin. Die Beamten meinten dann 50Eur, wegen meiner Probezeit müsste ich nichts befürchten, fragten nach meinen Personalien, bekamen meinen Perso und stapften zurück zum Wagen um die Daten zu checken. Als sie wiederkamen hieß es dann "Sind wohl doch 100Euro laut neuem Bußgeldkatalog" ... na danke :rolleyes:

Aber wegen der Probezeit müsse ich mir dennoch keine Gedanken machen.

Nun kam nach 2 Monaten und einer Woche letztlich doch der Bußgeldbescheid, obwohl ich schon fast gefeiert habe das es verjährt :vogelzeig:

Drin steht

 

100,- Bußgeld

23,- Bearbeitungsgebühr

gemeldete Punkte ans Zentralregister : 1

 

verfluchte sch... dachte ich mir googelte ein wenig und siehe da, in der Probezeit bedeutet dies Teilnahme am Aufbauseminar und verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

also über 400Euro, der Zeitaufwand fürs Seminar und die Probezeitverlängerung für einmal mit Fahrrad über eine Ampel an der noch nichts los war. Das mit der Probezeit ist auch sehr ärgerlich da ich sehr viel unterwegs bin. Das ist unverhältnismäßig.

 

Ich habe nun Einspruch eingelegt und Akteneinsicht angefordert. Dort steht nun :

 

-Der Verkehrsverstoß wird zugegeben

-Beweismittel : Zeugenaussage

-Zeugen :Namen der 2 Beamten

- Ordnungswiedrigkeiten :

-Der Betroffene macht nach der Belehrung folgende Angaben : "Kann ja mal passieren"

 

Sie missachten als Radfahrer das Rotlich der LZA. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sek an

 

1. Es handelt sich um eine nicht gezielte Überwachung der LZA

2. Feststellung der Rotlichphase : durch langsames Mitzählen (21-24)

3. Standort des feststellenden Beamten : Zum Zeitpunkt der Feststellung befand sich der Fustkw unmittelbar hinter dem BER als dieser mit seinem Fahrrad bei Rotlicht die LZA xxxStr/xxxStr passiere, die Rotphase dauerte länger als 1 Sek an

4. Ein gefahrenloses Anhalten des festgestellten Fahrzeuges vor der Haltelinie wäre möglich gewesen

5. Bestand eine Sichtbehinderung auf die LZA : Nein

6. Angaben über das Verkehrsgescehen an der betreffenden Kreuzung : "Fußgänger - LZA zeigte Grünlicht"

--------------------------------

 

ein paar Punkte stören mich hier :

-ich habe den Verstoß meines Erachtens nach NICHT zugegeben, warum schreiben die das einfach ?

-"kann ja mal passieren" habe ich ebenfalls nicht gesagt

- die Messung erfolgte vom Menschen, also gerichtlich nicht nachweisbar ob über oder unter 1Sek, oder ? Ausserdem : wie soll sich das abspielen : der Polizeiwagen hält an der Ampel, zählt uns vorsorglich schonmal ab weil sie ja natürlich VORHER schon wissen das wir gleich über Rot fahren ? Sind das Wandelnde Zähler die bei jeder Ampel an der Sie halten anfangen zu zählen weil ja evtl gleich jemand über Rot fährt ? Das ist doch lächerlich !

 

 

Hab ich irgendwelche Chancen ? Ich bin ein chronisch ärmlicher Student, die 400 Euro kann ich mir im Moment eignetlich wirklich nicht leisten. Also vielen vielen Dank schonmal für alles was evtl weiterhilft

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Nein, da du hier als Fahrer feststehst, und der Rotlichtverstoß über 1 Sekunde ziemlich sicher festgestellt wurde, hast du wohl kaum eine Chance. Deine Äußerungen sind, egal oder richtig oder falsch wiedergegeben, für die Festsetzung des Bußgeldes hier nicht relevant.

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Endlich erwischt es mal die Radfahrer sowas ist viel zu selten :vogelzeig:

Was soll dein Beitrag hier?

Im vorliegenden Fall siehst du doch wohl, dass es ein fahrlässiger Verstoß war. Punkt und Bußgeld sind gerechtfertigt. Aber findest du es wirklich ok, dass man wegen sowas eine Probezeitverlängerung + Seminar hat?

 

Schön, dass du dich über sowas freuen kannst. Ich freue mich dann, solltest du hier mal aufschlagen, weil du geblitzt worden bist... :rolleyes:

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Im vorliegenden Fall siehst du doch wohl, dass es ein fahrlässiger Verstoß war. Punkt und Bußgeld sind gerechtfertigt. Aber findest du es wirklich ok, dass man wegen sowas eine Probezeitverlängerung + Seminar hat?

Wo siehst Du denn einen Unterschied zu anderen fahrlässig begangenen Verstößen, die ebenfalls eine Probezeitverlängerung nebst Seminar zur Folge haben?

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tja, ich fände ehrlich gesagt auch schon die 123,- nach neuem Bußgeldkatalog ein wenig übertrieben, wobei ich sagen muss das die mich auch schon zum nachdenken bewegt haben und ich dannach wirklich aufgepasst habe, sogesehen hätte ich auch - wenn auch zähneknirschend - nicht so das Problem damit die 123,- zu zahlen, aber über 400Euro plus Probezeitverlängerung und Seminar ist völlig unverhältnismäßig. Da Sitze ich dann mit Leuten die wirklich andere gefährdet haben bzw grob fahrlässig waren weil sie z.b. betrunken gefahren sind, sonstwas für Drogen nehmen, mit 100 durch die Ortschaft etc...

Die Probezeit ist sowieso ambivalent zu betrachten, da ich in meinen 1,5Jahren wesentlich mehr gefahren bin und auch wesentlich besser fahre als viele meiner Freunde, die aber ihren Führerschein mit 18 gemacht haben und dannach so 1000km/Jahr gefahren sind. Wodurch ist sowas gerechtfertigt ?

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Johjoh.... man selbst ist die Unschuld in Person und die wirklich schlimmen Sachen machen nur die anderen.... was für eine pitterpöse Welt wir doch haben.... tze tze tze :rolleyes:

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Im vorliegenden Fall siehst du doch wohl, dass es ein fahrlässiger Verstoß war. Punkt und Bußgeld sind gerechtfertigt. Aber findest du es wirklich ok, dass man wegen sowas eine Probezeitverlängerung + Seminar hat?

Wo siehst Du denn einen Unterschied zu anderen fahrlässig begangenen Verstößen, die ebenfalls eine Probezeitverlängerung nebst Seminar zur Folge haben?

Für mich ist es ein Unterschied, ob man mit dem Fahrrad fahrlässig über rot fährt oder mit dem Auto...

Fahrrad fahren darf ich auch ohne Führerschein. Wieso wirkt sich das also auf mein Kraftfahrzeugspunktekonto aus? Als Fußgänger bekomme ich unter den gleichen Voraussetzungen auch keine Punkte, sondern lediglich ein kleines Verwarngeld. Die Gefährdung für sich und andere bei Rot die Kreuzung zu überqueren ist beim Fahrradfahrer ja wohl genauso groß wie beim Fußgänger...

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aber über 400Euro plus Probezeitverlängerung und Seminar ist völlig unverhältnismäßig. Da Sitze ich dann mit Leuten die wirklich andere gefährdet haben bzw grob fahrlässig waren weil sie z.b. betrunken gefahren sind, sonstwas für Drogen nehmen, mit 100 durch die Ortschaft etc...

 

Nein das ist eine MPU, da verwechseln Sie was.

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Für mich ist es ein Unterschied, ob man mit dem Fahrrad fahrlässig über rot fährt oder mit dem Auto...

Für mich nicht. Zwar geht vom Radfahrer nicht in gleichem Maße eine Gefahr für andere VT aus, aber er selbst wird durch so ein Fehlverhalten gefährdet. Sogar deutlich mehr noch als ein Kfz.-Führer. Die Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls ist deutlich höher und auch die möglichen/wahrscheinlichen Verletzungen als solche. Jetzt könnte wieder das Argument kommen "Und? Ist doch sein Bier, seine Gesundheit. Was kümmert das andere?!". Das Problem dabei ist, daß der Autofahrer im Schadensfall immer eine Teilschuld erhält, wenn Fußgänger oder Radfahrer beteiligt sind und verletzt wurden. Und hier geht's ja auch nicht um "mal eben bei Gelb-Rot noch drüber gerutscht", sondern um mehrere Sekunden Rotlicht.

 

Fahrrad fahren darf ich auch ohne Führerschein. Wieso wirkt sich das also auf mein Kraftfahrzeugspunktekonto aus? Als Fußgänger bekomme ich unter den gleichen Voraussetzungen auch keine Punkte, sondern lediglich ein kleines Verwarngeld. Die Gefährdung für sich und andere bei Rot die Kreuzung zu überqueren ist beim Fahrradfahrer ja wohl genauso groß wie beim Fußgänger...

1. es wirkt sich auf Dein Punktekonto aus, weil es eben ein punktebewehrter Verstoß ist. Du führst ein FAHRZEUG! Man muß nicht zwingend ein KRAFTfahrzeug führen, um Punkte zu erlangen.

2. wenn Du als Fußgänger das Rotlicht mißachtest, so handelt es sich dabei um das der Fußgängerampel. Dieser Verstoß ist nunmal (übrigens auch für Radfahrer!) nicht bußgeldbewehrt. Du vergleichst hier z.T. Äpfel mit Birnen

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dazu will ich noch hinzufügen das es keine Straßenkreuzung war sondern lediglich eine Ampel für Fußgänger, mich hätte also garkein Auto erwischen können.

So unlieb mir das Bußgeld auch wäre, ich sehe es als rechtmäßig an, das sei nochmal erwähnt, die 400eu etc jedoch nicht

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Eine Fußgängerbedarfsampel? Die schaltet sich im Normalfall nicht selbständig ein. Waren Fußgänger vorhanden? Ein Zusammenstoß zwischen Fußgänger und Radfahrer ist für einen Fußgänger auch nicht gerade angenehm und ungefährlich.

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ja es gab Fußgänger, aber die sind erst los als wir schon rüber waren
ja klar, die haben gesehen, dass da zwei Radfahrer (mal wieder) nicht anhalten - übliches Problem.

 

Für mich ist es ein Unterschied, ob man mit dem Fahrrad fahrlässig über rot fährt oder mit dem Auto...
ist es auch - darum kosten das mit Fahrrad auch nur die Hälfte - und es gibt auch kein Fahrverbot.
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Aber findest du es wirklich ok, dass man wegen sowas eine Probezeitverlängerung + Seminar hat?

 

Ja macht mir nichts. Man beobachtet ja immer wieder wie so angeblich fahrlässig die Radfahrer bei rot fahren :rolleyes:

 

Für mich ist es ein Unterschied, ob man mit dem Fahrrad fahrlässig über rot fährt oder mit dem Auto..

 

Für mich auch nicht und da radfahrer sich nie an irgendwas halten sind hohe Strafen richtig.

 

ja klar, die haben gesehen, dass da zwei Radfahrer (mal wieder) nicht anhalten - übliches Problem.

 

Richtig!

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Das Problem dabei ist, daß der Autofahrer im Schadensfall immer eine Teilschuld erhält, wenn Fußgänger oder Radfahrer beteiligt sind und verletzt wurden.

 

Wenn das wirklich so ist, dann wäre dies der nächste Beweis, dass in unserer Rechtsprechung einiges nicht stimmt.

 

Wie krank ist das denn????

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ja es gab Fußgänger, aber die sind erst los als wir schon rüber waren
ja klar, die haben gesehen, dass da zwei Radfahrer (mal wieder) nicht anhalten - übliches Problem.

 

 

Ich korrigiere : Die hatten "noch kein grünes Licht" d.h. es war rot

Du machst einen etwas voreingenommenen Eindruck, bitte nichts verdrehen.

 

 

Für mich ist es ein Unterschied, ob man mit dem Fahrrad fahrlässig über rot fährt oder mit dem Auto...
ist es auch - darum kosten das mit Fahrrad auch nur die Hälfte - und es gibt auch kein Fahrverbot.

 

Da haste recht, wie schon gesagt das seh ich ja auch (zähneknirschend) ein

 

 

Was mich am meisten stört ist das Abzählen mit der Zahlenfolge 21... - 24

Das will nicht so ganz in meinen Kopf wie das funktionieren soll.

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Nö eigentlich nicht aber es fällt mir bei jeden zweiten auf.

 

- Ampel zählen nicht

- Fußwege, egal

- Zebrastreifen schieben?

- Radweg auf falscher Seite? Was solls

- rechts vor links? was ist das?

- Licht? Wofür?

Da muß ich Dir vollumfänglich zustimmen. Viele (nicht alle!!) Radfahrer sind in der Tat ein Problemfall.

 

Wenn das wirklich so ist, dann wäre dies der nächste Beweis, dass in unserer Rechtsprechung einiges nicht stimmt.

 

Wie krank ist das denn????

Diese Regelung hat durchaus ihre Berechtigung (wobei ich auch ein paar Ausnahmen sehe!) und kommt daher, daß vom Kfz. von Hause aus schon eine gewisse Gefahr aus geht und - möchte mal behaupten - ALLEN Fällen, wo Kfz. # Radfahrer/Fußgänger, letztere eindeutig benachteiligt sind und den Schaden davontragen.

 

Ich korrigiere : Die hatten "noch kein grünes Licht" d.h. es war rot

1. gibt Dir das trotzdem nicht das "Recht", bei Rot zu fahren und

2. machst Du es Dir offensichtlich auch etwas zu einfach bzw. versuchst hier Dein eigenes Fehlverhalten zu verharmlosen.

 

Was mich am meisten stört ist das Abzählen mit der Zahlenfolge 21... - 24. Das will nicht so ganz in meinen Kopf wie das funktionieren soll.

Dann zähl doch selbst einfach mal in dieser Art und Weise.... wirst schon drauf kommen, wie das funktioniert. :rolleyes:

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Moin,

 

 

habe vor 2 Monaten mit einem Freund auf dem Weg zur Uni eine rote Ampel übersehen da wir am quatschen waren und es sich um eine Fussgängerampel handelte bei der noch keine Fußgänger losliefen.

....

Ich habe nun Einspruch eingelegt und Akteneinsicht angefordert. Dort steht nun :

 

Um zum Thema zurück zu kommen. War die Ampel die Ihr überfahren habt eine vollwertige Ampel (Rot-Gelb-Grün) oder eine Radfahrer/Fußgägerampel (Rot-Grün). Im letzen Fall müsste man wohl von einer zusätzlichen "virtuellen" Gelbphase ausgehen. Die könnte euch helfen. Obwohl der Punkt 4. der Aussage des Polizisten hier ein Problem sein könnte. Allerdings ist fraglich ob ein Polizist qualifiziert ist für folgende Aussage:

4. Ein gefahrenloses Anhalten des festgestellten Fahrzeuges vor der Haltelinie wäre möglich gewesen

 

und wie das Zusammen mit der >1 Sekunde Rot dann noch haltbar ist. Denn hierfür wäre schon eine exakte Zeitangabe notwendig, von der man die virtuelle Gelbphase abziehen könnte, um dann eine Aussage über größer oder kleiner 1 Sekunde Rot zu treffen. Das alles gilt aber nur wenn die Ampel eben keine Gelbphase hat.

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btw. darf man mit Radl überhaupt über ne Füßgängerampel fahren? Immerhin hat man auf dem Fußweg nichts verloren. Muss man da nicht eigentlich auch absteigen?

 

Von daher: Nutzt doch einfach den Vorteil des Fahrrades (ebenfalls ungerecht) kein Kennzeichen zu haben udn radelt das nächste mal davon - keine Punkte, keinen Ärger, alles gut :rolleyes:

 

Und: ich find das ok. Um hier nochmal anzufangen: Für Motorradfahrer gelten komischweise die gleichen Strafen wie für PKW. genauso ungerecht. Ich wär für EINEN Bußgeldkatalog für alle.

 

Und das mit den Rädern: Ich stimme Raserfan zu. Und bin der Ansicht, das die Quote höher liegt als bei jedem zweiten. Ich denk da nur an die Rennräder. Fahren am rechten Fahrbahnrand? Reflektoren an den Rädern? uswetc.

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War die Ampel die Ihr überfahren habt eine vollwertige Ampel (Rot-Gelb-Grün) oder eine Radfahrer/Fußgägerampel (Rot-Grün).

Wurde nicht geschrieben, daß der Streifenwagen hinter den Radfahrern herfuhr? Folglich dürfte es sich zwar um eine Bedarfs-, aber dennoch vollwertige Ampel mit allen DREI Phasen gehandelt haben.

 

Obwohl der Punkt 4. der Aussage des Polizisten hier ein Problem sein könnte. Allerdings ist fraglich ob ein Polizist qualifiziert ist für folgende Aussage:
4. Ein gefahrenloses Anhalten des festgestellten Fahrzeuges vor der Haltelinie wäre möglich gewesen

Keine Sorge, daß ist er. Das traue ich sogar so ziemlich jedem normalen VT zu.

 

und wie das Zusammen mit der >1 Sekunde Rot dann noch haltbar ist.

Wurde nicht von 21 - 24 gezählt? 3 Sek. macht das locker aus. Ist im Regelfall auch ok und wird vor Gericht akzeptiert.

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btw. darf man mit Radl überhaupt über ne Füßgängerampel fahren? Immerhin hat man auf dem Fußweg nichts verloren. Muss man da nicht eigentlich auch absteigen?

Wer mit dem Rad fährt, muss das für Radfahrer geltende Ampelsignal beachten. Sonst drohen die für Radfahrer gültigen Strafen.

Wer das Rad schiebt, muss das für Fußgänger geltende Ampelsignal beachten. Sonst Strafe für Fußgänger (5 Euro).

Tipp: Rollern gilt als Schieben :rolleyes:

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Nö eigentlich nicht aber es fällt mir bei jeden zweiten auf.

- Zebrastreifen schieben?

 

Muss man ja auch nicht. Man hat zwar kein Vorrecht, wenn man drüber fährt, aber die Annahme, man müsse als Radler zum Überqueren des Zebrastreifens absteigen, ist falsch.

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So, erstmal vielen lieben Dank für die rege Beteiligung und die ein oder andere Hilfestellung ! Also :

 

Bluey
ZITAT(chibbit @ 11.09.2009, 14:48) *

Ich korrigiere : Die hatten "noch kein grünes Licht" d.h. es war rot

 

1. gibt Dir das trotzdem nicht das "Recht", bei Rot zu fahren und

2. machst Du es Dir offensichtlich auch etwas zu einfach bzw. versuchst hier Dein eigenes Fehlverhalten zu verharmlosen.

 

1. Das behaupte ich auch nicht, das habe ich lediglich angeführt weil hawethie mich unvollständig zitiert hat um ein wenig gegen den bösen uneinsichtigen Radfahrer pauschal zu wettern. Nochmal : ich sehe einen Verstoß ein, aber eher einen der mit nem Verwarnungsbetrag abgegolten gewesen wäre

2. vielleicht mach ichs mir zu einfach,das macht warscheinlich jeder Verkehrssünder irgendwie in irgendeinem Maße. Ich stehe aber trotzdem immernoch dazu, dass ich niemanden gefährdet habe, aber das ist auch nur meine subjektive Meinung auf einer flüchtigen Situation beruhend. Eine Strafe ist natürlich berechtigt, da es auch gut irgendwann mal anders ablaufen könnte. Teilweise versuche ich mich aber auch nur gegen die pauschalisierungen, diabolisierungen und vor allem Unterstellungen hier zu wehren

 

bluey
chibbit

Was mich am meisten stört ist das Abzählen mit der Zahlenfolge 21... - 24. Das will nicht so ganz in meinen Kopf wie das funktionieren soll.

 

Dann zähl doch selbst einfach mal in dieser Art und Weise.... wirst schon drauf kommen, wie das funktioniert. wink.gif

Entweder hast du dir mit deiner Ironie grad ein Eigentor geschossen oder ich bin wirklich zu blöd das zu verstehen. Ich verstehe den Gesamtablauf nicht :

Polizeiwagen fährt ein paar Stunden durch die Stadt, hält folglicherweise an der ein oder anderen Ampel bei Rot, ihr 7ter Sinn für das begehen von Straftaten schlägt aus und sie wissen intuitiv, dass ich gleich über die rote Ampel fahren werde und fangen VORHER schonmal an mich abzuzählen ? Für mich klingt das eher dannach, dass die Beamten das lediglich nach Gefühl im Nachhinein so aufgeschrieben haben um irgend ne Messmethode nennen zu können.

 

bluey
ZITAT(Someone @ 12.09.2009, 6:53) *

War die Ampel die Ihr überfahren habt eine vollwertige Ampel (Rot-Gelb-Grün) oder eine Radfahrer/Fußgägerampel (Rot-Grün).

 

Wurde nicht geschrieben, daß der Streifenwagen hinter den Radfahrern herfuhr? Folglich dürfte es sich zwar um eine Bedarfs-, aber dennoch vollwertige Ampel mit allen DREI Phasen gehandelt haben.

 

Richtig geschlussfolgert, war ne Dreiphasenampel oder wie man das nennt, also hilft das wohl leider nicht.

 

 

Falls mir irgendwer das mit dem Abzählen erklären kann bzw mir sagen kann ob ich da auf dem Holzpfad bin oder es da evtl ne Möglichkeit gibt wär das super

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und fangen VORHER schonmal an mich abzuzählen ?

Sicher nicht. Entweder es war schon offensichtlich, z.B. wenn 5 Sekunden rot ist weiß man auch so, dass es mehr als 1 Sekunde war.

Ansonsten ist das sicher ein angreifbarer Punkt bei einem Einspruch.

Allerdings hilft dir das nichts in Bezug auf die Probezeit. Denn auch ein Verstoß unter 1 Sekunde ist durch die letzte Bußgelderhöhung von 50 auf 90 Euro (PKW-Tarif) über die Bagatellgrenze für Radler gerutscht (Hälfte, also 45 statt 25 Euro und somit über der magischen Grenze von 35 Euro).

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Ich stehe aber trotzdem immernoch dazu, dass ich niemanden gefährdet habe, ...

Das höre ich mittlerweile von fast jedem Zweiten: "Ich habe doch niemanden gefährdet". Stimmt. Hat ja auch niemand behauptet. Und wäre dem so gewesen, wäre es ungleich teurer geworden.

 

Entweder hast du dir mit deiner Ironie grad ein Eigentor geschossen oder ich bin wirklich zu blöd das zu verstehen. Ich verstehe den Gesamtablauf nicht :

Polizeiwagen fährt ein paar Stunden durch die Stadt, hält folglicherweise an der ein oder anderen Ampel bei Rot, ihr 7ter Sinn für das begehen von Straftaten schlägt aus und sie wissen intuitiv, dass ich gleich über die rote Ampel fahren werde und fangen VORHER schonmal an mich abzuzählen ? Für mich klingt das eher dannach, dass die Beamten das lediglich nach Gefühl im Nachhinein so aufgeschrieben haben um irgend ne Messmethode nennen zu können.

Vielleicht magst Du das jetzt nicht glauben: wenn ich auf eine Ampel zufahre, so beobachte ich automatisch den restlichen Verkehr dahingehend, wie er sich im fraglichen Bereich verhält. Unschwer ist es zu erkennen, ob jemand bremst oder nicht. Im Regelfall kann man verdammt gut ausmachen, ob jemand gewillt ist, vor der Ampel anzuhalten oder ob er durchfahren wird. Folglich fängt man im Stillen an zu zählen. Mache ich recht oft, fast schon unbewußt. Oder man merkt sich einen Punkt, wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Phasenwechsels befand und gibt später nebst der augenscheinlich gefahrenen Geschwindigkeit (ja, auch das reicht igO jedenfalls) die Entfernung zur Haltlinie an.

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@bluey

klar glaub ich dir dass und wenn du das schon so handhabst werden Polizisten das wohl noch eher zu neigen. Hätte ich so nicht gedacht aber nunja... kann man nicht trotzdem hier auf eine sehr ungenaue und wage Messmethode pochen ? sorry, aber was meinst du mit igO ?

Gibt es irgenwdelche euch bekannten Fälle die auf ähnliches pochten und wo man noch auf unter 1 Sek gekommen ist ?

 

@dagegen

bist du dir da sicher ? Ich glaube mich zu erinnern gelesen zu haben das nur der "qualifizierte" Rotlichverstoß mit nem Fahrrad einen Punkt mit sich führt lasse mich aber (un-)gern eines besseren belehren

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Muss man ja auch nicht. Man hat zwar kein Vorrecht, wenn man drüber fährt, aber die Annahme, man müsse als Radler zum Überqueren des Zebrastreifens absteigen, ist falsch.

 

Mir ist schon klar das man nicht absteigen muss. Ich meinte ja auch mehr das Vorrecht und manche halten einfach frech den Arm raus und fahren einfach und die dummen AUtofahrer bremsen :rolleyes:

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@bluey

klar glaub ich dir dass und wenn du das schon so handhabst werden Polizisten das wohl noch eher zu neigen. Hätte ich so nicht gedacht aber nunja... kann man nicht trotzdem hier auf eine sehr ungenaue und wage Messmethode pochen ? sorry, aber was meinst du mit igO ?

Gibt es irgenwdelche euch bekannten Fälle die auf ähnliches pochten und wo man noch auf unter 1 Sek gekommen ist ?

 

@chibbit

 

Bluey ist ein Polizeibeamter,also einer der Mod-Scheriff,neben Goose

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bist du dir da sicher ? Ich glaube mich zu erinnern gelesen zu haben das nur der "qualifizierte" Rotlichverstoß mit nem Fahrrad einen Punkt mit sich führt lasse mich aber (un-)gern eines besseren belehren

 

Soweit mir bekannt, gibt alles ab 40 Euro auch für Radfahrer mindestens einen Punkt. Möglicherweise lag das Bußgeld beim alten Katalog noch unter dieser Grenze.

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Soweit mir bekannt, gibt alles ab 40 Euro auch für Radfahrer mindestens einen Punkt. Möglicherweise lag das Bußgeld beim alten Katalog noch unter dieser Grenze.

:rolleyes: Der Einfach Rotlichtverstoß kostete früher 25 Euro mit dem Rad begangen und war daher nicht probezeitrelevant.

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Muss man ja auch nicht. Man hat zwar kein Vorrecht, wenn man drüber fährt, aber die Annahme, man müsse als Radler zum Überqueren des Zebrastreifens absteigen, ist falsch.

 

Mir ist schon klar das man nicht absteigen muss. Ich meinte ja auch mehr das Vorrecht und manche halten einfach frech den Arm raus und fahren einfach und die dummen AUtofahrer bremsen :rolleyes:

 

OK, also wäre es Dir lieber, wenn der Radler auf seinem Radweg sich dem Zebra annähert, um dann kurz davor abzuspringen und das nahende Auto diesmal ganz vorschriftsmäßig zum Bremsen zu zwingen? :vogelzeig:

 

Mal Spaß beiseite. Ich weiß ja nicht, wie groß regionale Unterschiede sind, aber zumindest in unserer Gegend ist die Zahl derer, die auf dem Rad blind auf ihr geglaubtes Vorrecht vertrauen, verschwindend gering ist. Man sieht oft Radler das Zebra fahrend überqueren - aber eben dann, wenn es frei ist. Ebenso passiert es mir auf dem Velo oft, dass ein Autofahrer, obwohl ich bereits mehrere Sekunden deutlich sichtbar am Zebra stehe (also nicht auf selbiges zupresche), anhält und mir den Vortritt lässt.

 

Ich persönlich halte eine vernünftige situationsbedingte Fahrweise für wichtiger als stumpfes Regelbefolgen - und zwar für alle. Ich würde es auch nicht als verwerflich erachten, führe ein Auto in verkehrsarmer Zeit über eine deutlich sichtbar freie Kreuzung, auch wenn gerade rot wäre. Dass Autofahrer dies seltener tun als Radler, liegt sicher an der erhöhten Identifizierbarkeit mittels Kennzeichen.

 

Aber man hat ja oft die Wahl, für welches Transportmittel man sich entscheidet. Und zumindest in Sachen Flexibilität, Geschwindigkeit, Kosten (und Idnetifizierbarkeit) ist im Stadtverkehr das Velo dem Auto nun mal überlegen. Also wieso sollte man diese Vorteile nicht nutzen?

 

Was allerdings meines Erachtens abgeschfft gehört, ist die automatische Teilschuld des Autos beim Zusammenstoß. Hat das Auto bzw. dessen Fahrer am konkreten Unfall tatsächlich eine Teil- oder Vollschuld, soll er dafür auch gerade stehen - klar. Und dass man im Stadtverkehr mit entsprechendem Anteil aller möglichen langsamen Verkehrsmittel (Velo, Mofa oder einfach nur Mutti bei der Parkplatzsuche) als Autofahrer erhöht wachsam und rücksichtsvoll fährt, sollte wohl auch selbstverständlich sein. Aber an allem hat man nun eben auch keine Schuld.

 

Und trotz aller Unzulänglichkeiten ist ja an den meisten Orten der Ausbaustand des Radwegenetzes in den letzten Jahren stets besser geworden - und entgegen der Vorurteile werden die Wege auch genutzt (freilich, auffällig sind nur die, die es nicht tun - die anderen, die vielleicht gleich über Nebenstraßen geleitet werden (ist bei uns recht verbreitet) sieht man ja erst gar nicht).

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OK, also wäre es Dir lieber, wenn der Radler auf seinem Radweg sich dem Zebra annähert, um dann kurz davor abzuspringen und das nahende Auto diesmal ganz vorschriftsmäßig zum Bremsen zu zwingen?

Wäre die korrekte und sicherlich auch sicherere Vorgehensweise.

 

Ich weiß ja nicht, wie groß regionale Unterschiede sind, aber zumindest in unserer Gegend ist die Zahl derer, die auf dem Rad blind auf ihr geglaubtes Vorrecht vertrauen, verschwindend gering ist. Man sieht oft Radler das Zebra fahrend überqueren - aber eben dann, wenn es frei ist.

Das kenne ich aus dem hiesigen Bereich aber auch gänzlich anders. Die Radfahrer preschen zwar nicht auf den Zebrastreifen zu, aber sie nehmen sich ihr vermeintliches Recht und fahren oftmals ohne groß zu schauen und in dem fast schon blinden Vertrauen oder Glauben, der Autofahrer würde schon anhalten, WEIL: der "muß" das ja!

 

 

Ebenso passiert es mir auf dem Velo oft, dass ein Autofahrer, obwohl ich bereits mehrere Sekunden deutlich sichtbar am Zebra stehe (also nicht auf selbiges zupresche), anhält und mir den Vortritt lässt.

Jap. Weil viele einfach unsicher sind, was rechtens ist und was nicht.

 

Aber man hat ja oft die Wahl, für welches Transportmittel man sich entscheidet. Und zumindest in Sachen Flexibilität, Geschwindigkeit, Kosten (und Idnetifizierbarkeit) ist im Stadtverkehr das Velo dem Auto nun mal überlegen. Also wieso sollte man diese Vorteile nicht nutzen?

Darf man ruhig nutzen. Allerdings ist das Velo dem Auto gegenüber immer noch im Vorteil (in der Stadt!!), selbst wenn der Fahrer sich an die Regeln, vor allem an die das Rotlicht betreffend, hält. Den ein oder anderen hab ich hier auch schon satt bei Rot fahren sehen. Allerdings leider privat und im Privatauto. Solches müßte mir mal beim Provida-Fahren vor die Flinte kommen. :rolleyes:

 

Was allerdings meines Erachtens abgeschfft gehört, ist die automatische Teilschuld des Autos beim Zusammenstoß. Hat das Auto bzw. dessen Fahrer am konkreten Unfall tatsächlich eine Teil- oder Vollschuld, soll er dafür auch gerade stehen - klar. Und dass man im Stadtverkehr mit entsprechendem Anteil aller möglichen langsamen Verkehrsmittel (Velo, Mofa oder einfach nur Mutti bei der Parkplatzsuche) als Autofahrer erhöht wachsam und rücksichtsvoll fährt, sollte wohl auch selbstverständlich sein. Aber an allem hat man nun eben auch keine Schuld.

Da stimme ich Dir zu.

Ggf. sollte man auch darüber nachdenken, ob man nicht gewisse Verstöße seitens der Radfahrer, die eben ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen, nicht stärker sanktionieren sollte! So z.B. das Fahren auf dem linken von beidseitig vorhandenen Radwegen. Viele Autofahrer rechnen nicht damit, daß von rechts ein Radfahrer angekachelt kommt. Oftmals ist er auch nicht rechtzeitig zu sehen.

 

Und trotz aller Unzulänglichkeiten ist ja an den meisten Orten der Ausbaustand des Radwegenetzes in den letzten Jahren stets besser geworden - und entgegen der Vorurteile werden die Wege auch genutzt (freilich, auffällig sind nur die, die es nicht tun - die anderen, die vielleicht gleich über Nebenstraßen geleitet werden (ist bei uns recht verbreitet) sieht man ja erst gar nicht).

1. grundsätzlich stimme ich Dir zu. Der Ausbaustand ist deutlich besser geworden.

2. allerdings gibt es (hier jedenfalls) noch viele Rad-/Gehwege, wo der Gehweg einfach zweigeteilt, aber nicht ausgebaut bzw. verbreitert wurde. Im Prinzip ist es so für beide, Radfahrer und Fußgänger, zu eng.

3. muß ich immer wieder eine gewisse Randgruppe der Radfahrer sehen, die trotz bestens ausgebautem Radweg lieber die Straße nutzen: die Radler mit ihren Rennrädern oder solche, die gern ein Rennfahrer wären, sich aber trotzdem müde und träge fortbewegen und den Verkehr aufhalten, weil viele meinen, sie müßte komplett auf den Gegenfahrstreifen ausweichen, um einen Radfahrer zu überholen.

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...solche, die gern ein Rennfahrer wären, sich aber trotzdem müde und träge fortbewegen und den Verkehr aufhalten...

 

Ich denke, dass die wirklich am ehesten blockieren. Denn die langsamen Bummelradler nutzen (zumindest in unserer Gegend, ich kann natürlich nur von meinen eigenen Erfahrungen schreiben) großteils den Radweg und die "echten" Rennradler sind igO kaum langsamer als die Autos, so dass keine Behinderung vorliegt. Aber diejenigen, die Sportlichkeit eher wünschen als präsentieren (am schönsten, wenn das Team-Telekom-T auf dem Trikot so schön reliefartig ausgebildet ist :rolleyes: ), sind zwar nicht die Mehrheit der Radler, fallen aber recht kräftig auf. Denn einigen derer ist es wirklich herzlich egal, wo sie fahren - und sei es fast in der Mitte der Fahrspur einer Ortsdurchfahrt - in einer Tempo-30-Zone wäre es ja schließlich witzlos, da ist der Geschwindigkeitsunterschied ja viel zu gering, um ernsthaft jemanden zu stören :vogelzeig:

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Radfahrerthreads im rf - schön! :rolleyes:

 

@chibbit

 

Grundsätzlich ist die NS und PZ-Verlängerung immer eine relativ harte Sanktion für einen 1-Punkte-Verstoß, da geht es dem der 21 zu schnell war auch nicht anders.

 

Einen Rabatt für versehentliche Fehler kann ich nicht für sinnvoll erachten. Was ist denn gefährlicher: Ein Radfahrer der unaufmerksam bei rot in einen Kreuzungsbereich einfährt, oder einer, der sich sorgfältig umsieht und bei rot fährt nachdem er sicher ist, dass ihm auf der Kreuzung keiner begegnet?

 

Zum Zebrastreifen: Was nützt es mir als Autofahrer wenn der Radfahrer anhält und absteigt? Umso länger muß ich warten.

 

3. muß ich immer wieder eine gewisse Randgruppe der Radfahrer sehen, die trotz bestens ausgebautem Radweg lieber die Straße nutzen: die Radler mit ihren Rennrädern oder solche, die gern ein Rennfahrer wären, sich aber trotzdem müde und träge fortbewegen und den Verkehr aufhalten, weil viele meinen, sie müßte komplett auf den Gegenfahrstreifen ausweichen, um einen Radfahrer zu überholen.

Naja, was ist bei dir müde und träge? Ein untrainierter fährt ca. 20 km/h, ein trainierter Rennradfahrer maximal 30 bis 40 km/h, aus Sicht des Autofahrers sind die beide langsam. Nur: Für 30...40 km/h ist der Radweg igO fast immer zu gefährlich.

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Ein untrainierter fährt ca. 20 km/h, ein trainierter Rennradfahrer maximal 30 bis 40 km/h, aus Sicht des Autofahrers sind die beide langsam. Nur: Für 30...40 km/h ist der Radweg igO fast immer zu gefährlich.

1. ein untrainierter Radfahrer fährt wohl kaum über eine längere Strecke im Schnitt 20 km/h. Und schon gar nicht, wenn die Großwetterlage Wind ansagt.

2. vernünftige Radwege sind auch igO durchaus von trainierten Radfahrern befahrbar. Auch mit 30-40 km/h. Müssen halt nur etwas auf mögliche Fußgänger oder andere Radfahrer achten. Aber wofür hat man schließlich eine Klingel?! Fall nicht (bei Rennrädern sicherlich nicht unüblich), so muß man eben sein Stimmorgan bemühen.

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Immerhin gehörst du nicht zu der Fraktion, die fordert, der RR-Fahrer solle sich dem Radweg anpassen und auch nur 20 fahren.

 

Aber die 30 bis 40 sind häufig nicht fahrbar, weil eben keiner damit rechnet, dass dort jemand so schnell fährt, daher wird man auf dem Radweg eben leicht übersehen, nicht nur an normalen Kreuzungen, vor allem auch an allen Arten von Grundstückszufahrten (sowohl private als auch größere Parkplätze, Tankstellen usw.).

 

Und was die Klingel angeht: Ich habe eine, aber in einem Abstand von mehr als 20 m wird sie nicht als relevant wahrgenommen, d.h. ich kann den Fußgänger 2 Sekunden bevor ich da bin darauf hinweisen, dass ich komme. Er braucht aber bis er darauf reagiert im Schnitt eher 5 Sekunden.

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n unserer Gegend ist die Zahl derer, die auf dem Rad blind auf ihr geglaubtes Vorrecht vertrauen, verschwindend gering ist. Man sieht oft Radler das Zebra fahrend überqueren - aber eben dann, wenn es frei ist.

 

Und bei uns genau umgekehrt da wird einfach rüber gefahren, eventuell noch mit Arm raushalten oder einfach so :vogelzeig:

 

Ich persönlich halte eine vernünftige situationsbedingte Fahrweise für wichtiger als stumpfes Regelbefolgen

 

Ich auch! Klappt in meinem Heimatland sehr gut da kümmert es keinen und wenn jeder zurückstecken würden, dann kann es auch klappen. Aber wenn die Radfahrer ihre nicht vorhandene Vorfahrt ohne Rücksicht durchsetzten wollen dann kann ich meine Vorfahrt ebenfalls durchsetzen und einfach weiter fahren :rolleyes:

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... den Verkehr aufhalten, weil viele meinen, sie müßten komplett auf den Gegenfahrstreifen ausweichen, um einen Radfahrer zu überholen.

 

Müssen die in aller Regel, Bluey :wacko:

 

Das haben sich engagierte Radler bis in höhere Instanzen so erklagt - also kriegen sie's; mit allen Risiken und Nebenwirkungen freilich... :rolleyes:

 

:vogelzeig:

c.s.

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3. muß ich immer wieder eine gewisse Randgruppe der Radfahrer sehen, die trotz bestens ausgebautem Radweg lieber die Straße nutzen: die Radler mit ihren Rennrädern oder solche, die gern ein Rennfahrer wären, sich aber trotzdem müde und träge fortbewegen und den Verkehr aufhalten, weil viele meinen, sie müßte komplett auf den Gegenfahrstreifen ausweichen, um einen Radfahrer zu überholen.

Du wirst es nie lernen, trotzdem schreibe ich es dir noch einmal auf: Fahrbahn, du meinst Fahrbahn. Das zweite wirst du auch nicht verstehen: auch Radverkehr (nicht Radler, sowas gibts als Mischgetränk in Bayern) ist auch Verkehr, genau wie Fussgänger. Aber sowas diskutiert man nicht im Radarforum.

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