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Mit Videogerät Bei 43km/h Zu Viel Geblitzt? Vorladung Bei Polizei Steh


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Hallo zusammen,

 

ich wurde am 5. Juni bei einer Verkehrsüberwachung mit überhöhter Geschwindigkeit in meinem Firmenwagen auf der A7 Höhe Hildesheim von einer Brücke gefilmt.

Leider war ich nach Abzug der Toleranzen immer noch 43km/h zu schnell, so dass mir ein Anhörungsbogen zugeschickt wurde. Die Firma hat meine Privatanschrift direkt weitergegeben und mich als Fahrer benannt.

Im Anschreiben wurde das Gerät genannt, mit dem ich "geblitzt" wurde und nach kurzer Suche stellte sich heraus, dass es ein Videosystem ist, welches auf Brücken und hinter Leitplanken temporär eingesetzt wird.

Den Fragebogen habe ich zurückgeschickt und verneint, dass ich der Fahrer dieses Fahrzeuges war, da ich mich auf dem Foto nicht erkennen kann. Anschließend wurde mir ein vergrößertes immer noch unkennttliches Foto zugeschickt.

Seit 2 Tagen habe ich eine Einladung der Polizei in meinem Heimatort zur Vernehmung als Betroffener mit einem Termin für diesen Freitag.

Möglicherweise kann der Polizeibeamte mich erkennen, meine Frau kann es jedenfalls...

In den Medien und auch beim ADAC kursiert seit dem 21. August die Nachricht, dass der Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr nicht rechtsgültig ist. Es wird Empfohlen Einspruch einzulegen.

Jetzt zu meinen konkreten Fragen:

- Bin ich betroffen und kann Einspruch einlegen?

- Wann kann man Einspruch einlegen? (Ich habe noch keinen Bußgeldbescheid erhalten)

- Mit welcher Begründung sollte Einspruch erhoben werden? Gibt es Standardformulierungen, die man nutzen sollte?

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Überraschend...also dass dir auf Vibram-basis ein AB für ne Geschwindigkeitsübertretung zugestellt worden ist.

Wenn man bedenkt was für hohe Toleranzen da abgehen musst du ja ganz schön tief geflogen sein.

 

Ich denke das Ding geht auf die Kappe deiner Firma, wenn die gleich den Fahrer benennen ist die Sache idR durch.

Der Termin bei der Polizei dient ja nur dazu dich zu identifizieren. Verhältst du dich ruhig wird ein EMA Passbildabgleich durchgeführt und wenn du da zu erkennen bist ist das Resultat dasselbe.

Nicht hingehen zu so einem Termin erscheint aber zumeist als das klügste.

 

Einspruch kannst du erst gegen den Bußgeldbescheid einlegen, ich glaube innerhalb von 14 Tagen nach erhalt muss der Einspruch geltend gemacht worden sein.

Aber das führt halt zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung. Ob genug Munition für so einen Schachzug besteht im Vorfeld mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ausloten.

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Was heißt Vibram-Basis? Ab jetzt lasse ich von Tempo 230 halt nicht mehr ausrollen, wenn ich die Schilder sehe...

Verstehe ich es richtig, dass ein Antrag auf Einstellung also nicht einfach durch ein Schreiben meinerseits mit der entsprechenden Begründung an das zuständige Amt möglich ist?

Kann man es nur über den Rechtsanwalt regeln? Wenn ja, wie hoch sind die Erfolgsaussichten, da ich keine Rechtsschutz habe?

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Hallo zusammen,

Die Firma hat meine Privatanschrift direkt weitergegeben und mich als Fahrer benannt.

@erdelch: Das ist schade. Mit Messung am 5. Juni ohne Nennung wärst Du jetzt aus dem Schneider. Jetzt wird halt gegen Dich ermittelt. Da reicht wie von @lod erwähnt nun auch ein Paßbildabgleich und Du bekommst den Bußgeldbescheid. Die Einladung mit Termin bei den Cops kannst Du in die Tonne treten.

Was ist an dem Bild unkenntlich? Nur die "Schärfe" oder ist etwas verdeckt? Die Originalbilder sind heutzutage sehr scharf...

 

In den Medien und auch beim ADAC kursiert seit dem 21. August die Nachricht, dass der Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr nicht rechtsgültig ist. Es wird Empfohlen Einspruch einzulegen.

Das Thema ist heiß. Manche Rechtsanwälte beantragen bei 120 Fällen eine Einstellung. Hildesheim ist in Niedersachsen, damit auch die gerade betroffene Videoabstandsmeßanlage VKS.

 

- Bin ich betroffen und kann Einspruch einlegen?

Du bist betroffen. Ja. Es gibt hier unterschiedliche Meinung und Aussagen. Unser derzeit abwesende @dete (Urlaub, Rumrudern wegen dieser Geschichte, etc. ?) hat anfangs von nachträglicher Auswertung von Ahndungsfällen aus kontinuierlicher Aufnahme gesprochen, neuerdings jedoch nicht von nicht-kontinuierlicher Aufnahme der Fahreridentifizierungskamera. Aber selbst wenn, beim VKS können auch mit den Beobachtungskameras Personen sowie Kennzeichen erkannt werden. Desweiteren wurdest Du per Geschwindigkeitsmessung als ein Abfallprodukt der ursprünglich als Abstandsmeßgeräte geplanten Gerätschaft geahndet. Diese Geschwindigkeitsmessung wurde auch im vom Bundesverfassungsgericht monierten Fall in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal in den interen Verwaltungsrichtlichen, welche eh keine Außenwirkungen hat und erst recht keine Gesetzesgrundlage ist, aufgeführt.

 

Wann kann man Einspruch einlegen? (Ich habe noch keinen Bußgeldbescheid erhalten)

Du mußt spätesten nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen. Eine "Billiglösung" wäre, schon auf den Anhörungsbogen mit entsprechendem Geschütz aufzuschlagen, so daß erst gar kein Bußgeldbescheid aufgrund der aktuellen Situation ausgestellt wird.

 

Ab jetzt lasse ich von Tempo 230 halt nicht mehr ausrollen, wenn ich die Schilder sehe...

Grundsätzlich gilt unabhängig vom Ausrollweg, ab dem zweiten Schild muß man wissen, was man bei einer ggf. reingetappten Wegelagerei erhalten will.

:rolleyes:

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Termin Polizei:

Soll ich da gar nicht erst erscheinen? Wenn ja, was hätte das für Folgen? Ich bin beruflich permanent unterwegs und könnte es problemlos rechtfertigen.

Ich trage auf dem Bild eine Sonnenbrille und sitze relativ tief, so dass von mir das Ohr und der Nasenbereich sichtbar ist.

Ich wage zu behaupten, dass augfrund von Paßbild oder Führerscheinphoto ein Abgleich nicht möglich ist.

 

Thema Billiglösung:

Den habe ich schon weggeschickt und verneint, dass ich der Fahrer bin. Kann man da noch etwas nachreichen?

 

Ausrollen lasse ich inzwischen nicht mehr und bremse bei jedem dämlichen Schild runter, ist mein erster Punkt (oder auch die ersten 4) und nervt mich gewaltig.

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Hei,

 

bin wieder da!

 

Das Messgerät in Hildesheim macht automatisch nur Aufnahmen, wenn der Abstand/die Geschwindigkeit zu beanstanden ist. Analog zu ESO o.ä.

 

Damit fällt es nicht unter die im Urteil angesprochenen VKS Gerätschaften!

 

m3, immer schön lesen, dann kommt auch mal was richtiges raus! :rolleyes:

 

 

dete

 

Ach so, das mit dem Besuch bei den Kollegen kannst du machen oder lassen, spätestens vor Gericht, wo du auch mal eine Aufnahme auf dem Laptop bewundern kannst, wirst du, wenn du schlau bist, deinen Einspruch zurück nehen.

 

Gruß dete

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Termin Polizei:

Soll ich da gar nicht erst erscheinen? Wenn ja, was hätte das für Folgen? Ich bin beruflich permanent unterwegs und könnte es problemlos rechtfertigen.

Ich trage auf dem Bild eine Sonnenbrille und sitze relativ tief, so dass von mir das Ohr und der Nasenbereich sichtbar ist.

Ich wage zu behaupten, dass augfrund von Paßbild oder Führerscheinphoto ein Abgleich nicht möglich ist.

 

Thema Billiglösung:

Den habe ich schon weggeschickt und verneint, dass ich der Fahrer bin. Kann man da noch etwas nachreichen?

 

Ausrollen lasse ich inzwischen nicht mehr und bremse bei jedem dämlichen Schild runter, ist mein erster Punkt (oder auch die ersten 4) und nervt mich gewaltig.

 

hast du ne verkehrsrechtschutz?

ich halte einen fachanwalt für kompetenter als aussagen von menschen aus einem forum. :rolleyes:

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@murphy

Was ich hier mache ist ziemlich einfach....mich erkundigen.

Ich versuche nicht auf Biegen und Brechen ein Fahrverbot mit irgendwelchen Tricks durchzudrücken. Wenn es durch das Urteil in Karlsruhe relativ einfach gewesen wäre hätte ich Glück gehabt und es versucht.

So muß ich einfach dazu stehen, dass ich zu schnell gefahren bin und fertig. 4 Wochen ohne Lappen über die Weihnachtstage ist ja auch mal nicht so schlimm und mein Arbeitgeber muß mir dann halt die Bahn und Taxen finanzieren.

 

@dete

Das Gerät, welches mich erwischt hat war ein VKS-Gerät. Wieso fällt es dann nicht unter die Geräte im Urteil?

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Das VKS, um das es im Urteil geht, filmt ununterbrochen und das verstößt gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ( warum auch immer ). Das Hildesheimer VKS rechnet erst aus und filmt diejenigen, die einen Verstoß begangen haben ( analog zur Blitzaufnahme ) es wird sozusagen nur der Beweis festgehalten.

 

 

dete

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Hallo dete,

 

wie darf man sich das vorstellen? Laufen die Messkameras permanent, nur die Identifizierungskamera wird dann bei einem Verstoß zugeschaltet? Weil um einen Verstoß festzustellen muss ja schon eine gewisse Strecke überwacht bzw. gefilmt werden, gerade für die Abstandsüberwachung. Und wie viel Toleranz wird denn bei Geschwindigkeitsverstößen abgezogen?

Falls du es schon mal erklärt hast reicht mir auch ein Link.

 

MfG

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@murphy

Was ich hier mache ist ziemlich einfach....mich erkundigen.

Ich versuche nicht auf Biegen und Brechen ein Fahrverbot mit irgendwelchen Tricks durchzudrücken. Wenn es durch das Urteil in Karlsruhe relativ einfach gewesen wäre hätte ich Glück gehabt und es versucht.

So muß ich einfach dazu stehen, dass ich zu schnell gefahren bin und fertig. 4 Wochen ohne Lappen über die Weihnachtstage ist ja auch mal nicht so schlimm und mein Arbeitgeber muß mir dann halt die Bahn und Taxen finanzieren.

 

@dete

Das Gerät, welches mich erwischt hat war ein VKS-Gerät. Wieso fällt es dann nicht unter die Geräte im Urteil?

 

das "was machst du hier" galt mir und war keine frage an dich. :rolleyes:

 

in der historie der posts zu lesen - ich riet zu einem fachanwalt, wenn eine rechtsschutzversicherung besteht.

 

 

Das VKS, um das es im Urteil geht, filmt ununterbrochen und das verstößt gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ( warum auch immer ).

 

 

dete

 

überwachung hurra oder wie jetzt?

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