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Keine Feinstaubplakette - Berlin


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Moin moin Zusammen,

 

seit langem Mal wieder ein Beitrag.

Heute hab ich Post bekommen von der Stadt Berlin.

Mein Fahrzeug hat folgendes falsch gemacht:

Es nahm trotz eines Verkehrsverbotes zur Minderung schädlicher Luftverunreinigungen am Verkehr teil (VERKEHRSTEILNAHME DURCH PARKEN).

Zeuge ist ein PHM.

 

Soweit so gut.

Ich hab nun im Netz gelesen, dass es vor einiger Zeit noch so war, dass parkende Fahrzeuge nicht abgestraft wurden. Wohl speziell Berlin hat dazu dann später einen Auffangtatbestand eingeführt (eben den VERKEHRSTEILNAHME DURCH PARKEN).

Ist das soweit überhaupt rechtens ??

Immerhin ist das Einführen von solchen Dingen doch Bundeseinheitlich geregelt, dachte ich.

Denn auch auf das Parken steht die gleiche Strafe, wie wenn man beim Fahren erwischt wird.

40 € und ein Punkt.

Es ist soweit erstmal grundsätzlich ja auch nicht selbsterklärend, dass ein parkendes Fahrzeug die Luft verschmutzen könnte.

Wo ist dafür also die Grundlage.

Sicherlich fragt jetzt jemand: Aber das Auto muß da ja hingekommen sein !?

Muß es das ?? Was ist, wenn es da hingeschleppt oder abgeschleppt wurde und keinen Meter aus eigener Kraft gerollt ist.

Es ist doch unmöglich dass dann eine OWI passiert ist (Fahrverbot und Luftverschmutzung) wenn garnicht gefahren wurde und deswegen auch die Luft nicht verschmutzt wurde.

 

 

Weiterhin eine allgemeine Frage dazu. Die Halterhaftung erstreckt sich meines Wissens nicht auf parkende Fahrzeuge. Ist das Richtig ??

Das Hauptproblem bei der Sache ist ja, dass ich natürlich nicht mit dem Auto dahin gefahren bin.

Ich weiß auch garnicht mehr, wer zur "Tat" zeit das Auto hatte.

Und da es ja bei parkenden Fahrzeugen auch kein Bild vom "Führer" oder "Fahrer" gibt, kann ich es mir auch nicht mehr ins Gedächtnis rufen.

 

Soweit sogut. Ich danke, wie immer, schon im Vorraus für die Antworten.

Gruß Rockland

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VERKEHRSTEILNAHME DURCH PARKEN
wo liegt das Problem? Auch parkende Fz nehmen am Straßenverkehr teil.

 

Wo ist dafür also die Grundlage.
Ausfluss aus der rechtsprechung: Ein Schild, das das Befahren einer Straße verbietet, verbietet gleichzeitig das Parken in dieser Straße (wie will man auch sonst da hin kommen?) :rolleyes:

Was ist, wenn es da hingeschleppt oder abgeschleppt wurde und keinen Meter aus eigener Kraft gerollt ist
jeder Richter wird das mit Hinweis auf die Lebenserfahrung abtun. Warum sollte jemand ein (defektes) Auto irgendwo hinschleppen, von wo es nicht wieder weggefahren werden darf?
Die Halterhaftung erstreckt sich meines Wissens nicht auf parkende Fahrzeuge.
doch genau auf diese

 

Ich weiß auch garnicht mehr, wer zur "Tat" zeit das Auto hatte.
damit sind die Voraussetzungen der "Halterhaftung" erfüllt
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Sicherlich fragt jetzt jemand: Aber das Auto muß da ja hingekommen sein !?

Muß es das ?? Was ist, wenn es da hingeschleppt oder abgeschleppt wurde und keinen Meter aus eigener Kraft gerollt ist.

 

Wenn dem so ist, existiert bestimmt die Rechnung der Abschleppfirma und kann bei der Ordnungsbehörde vorgelegt werden. :rolleyes:

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Sicherlich fragt jetzt jemand: Aber das Auto muß da ja hingekommen sein !?

Muß es das ?? Was ist, wenn es da hingeschleppt oder abgeschleppt wurde und keinen Meter aus eigener Kraft gerollt ist.

 

Wenn dem so ist, existiert bestimmt die Rechnung der Abschleppfirma und kann bei der Ordnungsbehörde vorgelegt werden. :rolleyes:

Ich kanns doch dahinschleppen? Mit nem Kumpel und nem Seil? Sehrwohl erlaubt. Man braucht für das geschleppe Fzg keine Plakette, oder? Und: Man kanns so doch auch wieder aus der Umweltzone rausschleppen?

 

Also es ist legal zumindest möglich, ein PKW auf seinen 4 Rädern auch ohne Plakette in so eine Zone zu bringen und wieder rauszubekommen. Allerdings darf es dort nicht auf öffentlichen Grund parken - das ist der Haken.

 

Schreib hin, du weisst nicht wer gefahren ist - Halterhaftung, kommt auf ca. 25€ Öcken, der Punkt verfällt...

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Willkommen in Berlin. Das mit der Teilnahme am ruhenden Verkehr hat sich hier eine Senatorin ausgedacht. Seit dem sprudeln die Einnahmen. Ist halt Politiker-Deutsch. Kannst ja versuchen dagegen zu Klagen, aber ich schließe mich mal dem obigen Tipp an: Du weißt nicht, wer gefahren ist, Punkt weg und billiger wirds auch. Zweiter Tipp: Im Parkhaus parken.

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Guest Pferdestehler

Ja, Berlin ist richtig übel, die Behörden üben sich hier in Willkür, das würde man sich in westlichen Bundesländern nicht trauen. Beispiel gefällig? Mir wird die (anderswo problemlose) Steuerbefreiung für einen motorsportlich genutzten Fahrzeugtransportanhänger momentan verwehrt, obwohl ich bereits das grüne Kennzeichen erhalten habe, inklusive positiver Begutachtung durch den TÜV. Grund: die Behörde setzt dann einen Umbau voraus, der ausschließlich den Transport von sportlich genutzten Fahrzeugen erlaubt, den anderer Fahrzeuge aber wirksam verhindert. Da der Anhänger so nicht umgebaut wurde (weil es solch einen Umbau nicht geben kann), gibt es auch keine Steuerbefreiung. Pure Willkür. Gegen die ich jetzt per Einspruch vorgehen werde. Aber letztlich wird man mir nur noch mehr Geld aus der Tasche ziehen und mich ordentlich abwatschen, die Steuer werden sie weiter verlangen dürfen.

 

In diesem Stadtstaat soll man nur eines: ZAHLEN. Und um auch den letzten Cent aus dem Bewohner herauszudrücken, sind den Behörden auch dubiose Mittel mehr als Recht. Muss ja erst einmal jemand erfolgreich gerichtlich gegen anstinken. Das traut sich kaum jemand. Und wenn er sich's traut, gerät er an einen vom Staat bezahlten Richter.

 

Berliner Behörden? Hört mir bloß damit auf. Mir reicht es schon, wenn ich mehrere Schranzen vom Ordnungsamt regelmäßig am Insulaner mit ihren Corsas auf der Busspur stehen sehe, rauchend, schwatzend, nach getaner Arbeit, namentlich alle vor ihnen parkenden Autos mit einer Knolle versehen habend. Schön so. Sowas wirkt sich auf mein Wahlverhalten bereits länger aus. Hoffentlich so nach und nach auch auf das der anderen Mitbürger.

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Ok, also ist das mit dem Hinschleppen ehr ne Sache die in Schriftverkehr und im Endeffekt vielleicht vorm Amtsgericht endet.

Die Halterhaftung erstreckt sich dann soweit allerdings nur auf die Verwaltungsgebühren ?!

Dann gibts zumindest keinen Punkt und auch nicht das volle Bußgeld.

Richtig ??

Das ist doch zumindest ein Trost.

Na das die Feinstaubplakette als solches schon die reine Geldmaschine ist, wird klar wenn man sich mal überlegt, dass von 100 % Fahrzeugen wahrscheinlich 95% eine Plakette erhalten, weil Sie irgendeine Norm erfüllen.

Also sage und Schreiben,....wegen 5 % der Fahrzeuge im Straßenverkehr müssen 95 % 5 € berappen damit sie nachweisen können, dass sie vermeintlich sauberere Fahrzeuge sind.

Zumal ja nun genügend Studien gezeigt haben. dass es sowieso keine Besserung gibt.

Angesichts dessen, dass momentan ja fast jeder die Plakette erhält,...woher soll dann auchdie BEsserung der Luftqualität kommen ?!

 

Gut soweit,..ich weiß nicht wer gefahren ist und wer geparkt hat, also werd ich denen das (so leid es mir tut) so mitteilen.

Danke für die Posts !!

Gruß Rockland

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So ist das nun mal wenn man ROT/ROT ungestraft wirken lässt :rolleyes:

 

Bei der Bilanz zweihundert abgefackelt Autos im Jahre 2009 (Stand heute) begnügt man sich mit dem bürgerverachtenden Satz "warum parken sie nicht in der Garage?"

Eigentum, in der Masse erworben durch Fleiß und Arbeit ist diesem roten Pak nun mal nichts wert.

Man kechtet und presst den Bürger bis zum geht nicht mehr aus!

 

:P

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Guest Pferdestehler

Wobei die Aussage vom LKA-Chef stammt. Und die politische Gesinnung / evtl. Parteizugehörigkeit zumindest für mich nicht geklärt ist. Es ist aber vermutliche recht unwahrscheinlich, dass dieser der CDU oder gar FDP angehört. Soweit würde ich auch spekulieren. Aber er ist kein Mitglied des Senats.

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So ist das nun mal wenn man ROT/ROT ungestraft wirken lässt

Reisefreiheit existiert, hat aber augenscheinlich noch nicht jeder mitbekommen.

 

Bei der Bilanz zweihundert abgefackelt Autos im Jahre 2009 (Stand heute) begnügt man sich mit dem bürgerverachtenden Satz "warum parken sie nicht in der Garage?"

Kann die in Hamburg auch passieren, also kein Grund zur Aufregung.

 

Eigentum, in der Masse erworben durch Fleiß und Arbeit ist diesem roten Pak nun mal nichts wert.

Pak?

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Ich kanns doch dahinschleppen? Mit nem Kumpel und nem Seil? Sehrwohl erlaubt. Man braucht für das geschleppe Fzg keine Plakette, oder? Und: Man kanns so doch auch wieder aus der Umweltzone rausschleppen?
dann hast du doch eine Scheppgenehmigung, oder?

 

Das mit der Teilnahme am ruhenden Verkehr hat sich hier eine Senatorin ausgedacht.
vollkommener Unsinn - das hieß schon so, als ich vor ca. 30 Jahren meinen FS gemacht habe.
Ist halt Politiker-Deutsch
nö - rechtsprechung

 

Ja, Berlin ist richtig übel, die Behörden üben sich hier in Willkür, das würde man sich in westlichen Bundesländern nicht trauen.
wenn andere Behörden etwas anders handhaben, so ist das nicht Wilkür, sondern Ermessen der Behörde - ist auch so im Gesetz vorgesehen.
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@hawethi: Dass es sich bei der Feinstaubgeschichte bereits im Gesamtbild um Willkür und die Möglichkeit Geld zu verdienen, handelt, sollte, wenn man sich mit dem Thema befasst sicherlich indiskutabel sein.

Und um ein Fahrzeug abzuschleppen brauche ich keine Genehmigung.

Weder mit Abschleppwagen noch mit Seil.

Und aus der Zone sollte es ja vielleicht garnicht wieder rausgeschleppt werden, weil ja die Umweltplakette dort gekauft werden sollte.

 

Und es ist sehr traurig, dass ICH als Beschuldigter den Beweis erbringen müsste, dass ich geschleppt bzw. abgeschleppt wurde.

Wenn es um Zivilrechtliche Dinge geht muß auch der, der die Behauptung aufstellt diese auch beweisen können und nicht andersrum.

Immerhin kann es ja wirklich sein, dass derjenige, der zum Tatzeitpunkt mein Auto hatte, sich dort hinschleppen gelassen hat.

Was ist dann ?? Wie soll ich oder er denn den Nachweis erbringen, dass das Auto dorthin geschleppt wurde (könnte ja auch jemand privat dahin geschleppt haben).

 

Ich weiß, dass wir hier nicht bei Wünsch dir was sind, aber ich würde mir trotzdem wünschen, dass in diesem Thread sich nicht jeder mit Scheiße bewirft.

Der Sachverhalt ist klar und die Positionierung von Seiten Stadt und Staat sind aufgrund eindeutig fehlender Logiken und Argumenten einfach unhaltbar aber gleichzeitig ziemlich unabänderbar.

Also sucht man sich das Schlupfloch um aus der Geldmaschine rauszukommen.

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dass ich geschleppt bzw. abgeschleppt wurde.

Du solltest, bevor Du hier große Töne spuckst wenigstens mal die Grundlagen aneignen.

 

Schleppen = Genehmigungspflichtig, abgesehen davon das hier noch entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden sein muss.

Abschleppen = Nothilfe

 

MfG.

 

hartmut

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dass ich geschleppt bzw. abgeschleppt wurde.

Schleppen = Genehmigungspflichtig, abgesehen davon das hier noch entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden sein muss.

Kann man nicht auch OHNE Genehmigung legal schleppen?

Und zum FS: Klasse 2 haben viele früher beim Bund gemacht (wohl heut nicht mehr so leicht) also der könnte thereotisch auch vorhanden sein.

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Das coole in diesem Forum, ja auch in anderen, ist, dass es aber eben nicht ohne gehen kann.

Lieber Hartmut, ich hatte und habe nicht das Gefühl große Töne gespuckt zu haben.

Lediglich ging es um die Sinnlosgkeit der Sache als solches.

Weiterhin bin ich mir dessen bewußt, dass das alleinige schleppen genehmigungspflichtig ist.

Falls (nein, ich schaue jetzt nicht alle geschriebenen Wörter durch) irgendwann mal vom schleppen als solches die Rede war,...bitte lass mir deine Adresse zukommen und ich schick dir´n Strauß Blumen, damit du nicht weinst.

Ich berichtige : mit jedem geschriebenen Schleppen ist Abschleppen (mit Seil oder Abschleppwagen) gemeint.

Aber auch das sollte ja wohl noch legitim sein.

Oder wie meinen ??

 

Dank an Hartmut für die wichtigen Berichtigungshinweise und danke für die, die es schaffen nicht nach dem zweiten Beitrag mit Scheiße herumzuwerfen.

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Kann man nicht auch OHNE Genehmigung legal schleppen?

:rolleyes:

 

Man braucht eine.

 

TbNr.333100

Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger ( B - 1 ) 25,00

(Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag.

§ 33 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 197 BKat

 

MfG.

 

hartmut

 

Lieber Hartmut,

:P

 

der kennt mich noch nicht :)

 

Ansonsten Küsschen :blink: und dann sind wir wieder lieb.

 

scnr.

 

hartmut

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Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann man nicht abschleppen. Beim Abschleppen steht immer der Nothilfegedanke im Vordergrund (Fahrzeug hat eine Panne und soll zur Werkstatt). Dieser liegt bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug jedoch nicht vor, daher wäre es ein (idR ungenehmigtes) Schleppen. Beim Schleppen gilt das hintere Fahrzeug jedoch als Anhänger, muss also zugelassen sein, zum anderen benötigt man die für das Gespann erforderliche Fahrerlaubnis und eine Schleppgenehmigung.

 

Zum hier vorliegenden Fall: Das (hier zugelassene Fahrzeug) hat ohne Umweltplakette in einem durch Zeichen 270.1 gesperrten Bereich nichts zu suchen, egal, wie es dort hineingekommen ist.

 

Gruß

Goose

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Laßt halt ein wenig Phantasie walten, dann stand die Karre beim Reinfahren eben auf einem Anhänger - gibt sogar Schwertransportfirmen, die fahren auf Leerfahrten ihre Begleitfahrzeuge aufm Tieflader spazieren.

 

Aber noch einmal ein anderer Aspekt, es soll ja auch den Fall geben, dass nicht falsch aber "dämlich" oder sonst irgendwie störend abgestellte Fahrzeuge im Auftrag von Ordnungsamt, Polizei, etc. mit dem Schleppwagen versetzt werden und einfach ein paar Straßen weiter abgestellt werden. Was ist, wenn die Karre ohne Plakette außerhalb der Zone aufgenommen wird und in eben dieser landet... raustragen, schieben... irgendwelche Ideen?

 

Gruß

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Laßt halt ein wenig Phantasie walten, dann stand die Karre beim Reinfahren eben auf einem Anhänger - gibt sogar Schwertransportfirmen, die fahren auf Leerfahrten ihre Begleitfahrzeuge aufm Tieflader spazieren.

 

Aber noch einmal ein anderer Aspekt, es soll ja auch den Fall geben, dass nicht falsch aber "dämlich" oder sonst irgendwie störend abgestellte Fahrzeuge im Auftrag von Ordnungsamt, Polizei, etc. mit dem Schleppwagen versetzt werden und einfach ein paar Straßen weiter abgestellt werden. Was ist, wenn die Karre ohne Plakette außerhalb der Zone aufgenommen wird und in eben dieser landet... raustragen, schieben... irgendwelche Ideen?

 

Gruß

 

Wie auch in allen anderen Fällen ist derjenige, der ein PKW ohne Plakette in eine Umweltzone abstellt, auch verantwortlich. Egal, ob hineingefahren, geschoben oder geschleppt.

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Guest Pferdestehler
Aber noch einmal ein anderer Aspekt, es soll ja auch den Fall geben, dass nicht falsch aber "dämlich" oder sonst irgendwie störend abgestellte Fahrzeuge im Auftrag von Ordnungsamt, Polizei, etc. mit dem Schleppwagen versetzt werden und einfach ein paar Straßen weiter abgestellt werden. Was ist, wenn die Karre ohne Plakette außerhalb der Zone aufgenommen wird und in eben dieser landet... raustragen, schieben... irgendwelche Ideen?

 

Dann wirst Du das nachweisen können. Oder?

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Ich stelle mir grad mal bildlich eine Situation vor:

Berlin, Feinstaubplaketten-Zone.....direkt 2m vom Schild,wo auf diesen Bereich hingewiesen wird, steht ein 25 Jahre alter PKW,zugelassen wohlgemerkt,mit Tüv und allem.

Nun startet der Fahrer seinen Motor und hinten dröhnt eine graue,stark Feinstaubhaltige Wolke heraus,durch den ungünstigen Wind in dieser Straße wird diese Wolke in den Bereich der Feinstaubplakettenpflicht geweht und was passiert jetzt,wenn da ein :rolleyes: steht? ob der sein Blöckchen rauszieht und den pösen Autofahrer aufschreibt?

 

Solche Fälle gibt es täglich zu hunderten,und was dagegen tun kann auch niemand.

 

Sorry Deutschland,aber mit dieser Plakette macht sich unser Staat mehr als lächerlich!

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Wie war das doch noch? Wärend der Liegezeit im Hafen stößt ein mittleres Kreuzfahrtschiff soviel Feinstaub aus, das damit 50.000 (fünfzigtausend) Kleinwagen ein Jahr lang fahren könnten.

Wenn ich so die Anzahl der Flugbewegungen von meiner Dachterasse innerhalb einer Stund über mir zähle, da mag ich garnicht weiter drüber nachdenken.

Hauptsache der Bürger wird geknechtet! :rolleyes:

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@dcberger,

da haste ja ganz schön was zum saubermachen bei dem vielen Feinstaub,der da auf dich runterrieselt.

Kannst ja mal versuchen,den Flughafen zu verklagen, wegen Feinstaubbelastung und Eingeschränkter Nutzbarkeit der Dachterrasse :wacko:;)

Bin gespannt,was da für ne antwort käme lol

Und JA, der dumme Bürger muß geknechtet werden.

Selbst der ADAC hat schon Bedenken an der Feinstaubgeschichte geäußert,und meinte, es wäre reine Abzocke am ohnehin schon vielzahlenden Autofahrer.

Und was bitte bringt eine solche Verordnung,wenn andere außerhalb dieses Bereiches weiterhin mit ihrem Uralt-Benz oder ähnlichem KFZ ihre Runden drehen.

 

Das ist genauso ein Strunz wie der mit dem Abschaffen der alten Autos,hier in DE bezahlst du dich blau,wenn du so ne alte Schüssel fährst,aber in Polen,Ungarn,Afrika und Co fahren die Dinger munter weiter,weil sie es dürfen und weil es noch können. Und da fragt keine S** nach dem ,was dahinten ausgestoßen wird,im Gegenteil,es wird gepanschter Sprit verfeuert,ist zwar nicht so ergiebig,aber wenn man halt nix andres hat :vogelzeig: nimmt man das,was es gibt. :rolleyes:

Schei** drauf,wie das hinten räuchert,man sitzt ja vorne und bekommt davon nix mit.

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Also es ist legal zumindest möglich, ein PKW auf seinen 4 Rädern auch ohne Plakette in so eine Zone zu bringen und wieder rauszubekommen. Allerdings darf es dort nicht auf öffentlichen Grund parken - das ist der Haken.

Klar darf es das, es muss nur ordnungsgemäss angemeldet und versichert sein.

 

Das Parken ist meines Erachtens keine Teilnahme am Verkehr im Sinne der Umweltzone. Habe dazu folgendes gefunden:

 

Umweltzone - was ist das?

Die Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben.

Wann gilt die Umweltzone?

Die Umweltzone gilt seit 1. Januar 2008.

Um eine dauerhafte Entlastung der Berliner Luft zu erreichen, gelten die Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone dauerhaft, d.h. ohne zeitliche Einschränkungen. Die Fahrverbote sind unabhängig davon, ob die aktuelle Luftbelastung hoch oder niedrig ist.

Stadt Berlin

 

In dem vorliegenden Fall würde ich Widerspruch einlegen mit der Begründung, das Fzg. nicht gefahren zu sein.

Die Halterhaftung dürfte hier keine Rolle spielen:

§ 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

Es wird dem Betroffenen ja ein Verstoss im fließenden Verkehr vorgeworfen (in der Umweltzone gilt ja ein Fahrverbot).

 

Hier noch ein besonders interessanter Beitrag zu dem Thema:

Fraglich ist jedoch, wer die Knöllchen verteilen darf. Parkende Autos innerhalb der Umweltzone werden meist von Mitarbeitern der Ordnungsämter aufgeschrieben. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter dürfen nach der allgemeinen Zuständigkeitsverordnung nur Verwarnungen bis zu 35 € aussprechen. Hier drohen aber ein Bußgeld in Höhe von 40 € und ein Punkt, so dass es sich nicht mehr um eine Verwarnung sondern eindeutig um ein Bußgeld handelt. Zu Verhängung von Bußgeldern ist nach der Zuständigkeitsverordnung jedoch allein die Polizei zuständig, so dass nach Ansicht des Verfassers ein Bußgeldbescheid, der von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausgestellt wurde, rechtswidrig ist. Ein Einspruch gegen den Bescheid dürfte somit durchaus Aussicht auf Erfolg haben.

123recht.net

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Xabbu, das ist in Berlin alles geklärt. Das Ordnungsamt schreibt nur auf und übergibt das dann weiter an die Polizei, die dann das Ticket schreibt. Problem gelöst, Kasse gefüllt. Die anderen Punkte mit dem Fahrverbot wurden im Februar durch eine Ergänzung geklärt in dem halt der Begriff der Teilnahme am ruhenden Verkehr eingeführt wurde. Auch hier: Problem gelöst, es darf kassiert werden und davon macht Berlin mehr als reichlich gebrauch.

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Xabbu, das ist in Berlin alles geklärt. Das Ordnungsamt schreibt nur auf und übergibt das dann weiter an die Polizei, die dann das Ticket schreibt. Problem gelöst, Kasse gefüllt. Die anderen Punkte mit dem Fahrverbot wurden im Februar durch eine Ergänzung geklärt in dem halt der Begriff der Teilnahme am ruhenden Verkehr eingeführt wurde. Auch hier: Problem gelöst, es darf kassiert werden und davon macht Berlin mehr als reichlich gebrauch.

Die können doch einführen was sie wollen...Ist das ganze denn schon mal richterlich geklärt worden ?

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Die können doch einführen was sie wollen...Ist das ganze denn schon mal richterlich geklärt worden ?

Meines Wissens nach bereits mehrfach vor dem Amtsgericht Tiergarten. Immer wieder Grundsatz: Teilnahme am ruhenden Verkehr ohne Plakette. Alles andere spielt keine Rolle und muss hinten anstehen.

 

Rechtsgrundlage für Kontrollen der Umweltplakette stellen § 24 StVG

i.V.m. § 49 Abs.3 Nr.4 und Zeichen 270.1 bzw. 270.2 mit Zusatzzeichen zu

§ 41 Abs.2 Nr. 6 StVO i.V.m. dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog

für Verkehrsordnungswidrigkeiten dar. Das Bayerische Staatsministerium

des Innern vertritt den Standpunkt, dass nach derzeitiger Rechtslage Verstöße

gegen die Umweltzone sowohl im fließenden als auch im ruhenden

Verkehr verfolgt werden können.

 

Zur Rechtsfrage, ob Verstöße gegen die Umweltzone im Rahmen des ruhenden

Verkehrs verfolgt werden können, existiert zwar ein kritischer

Aufsatz (von Sandherr in DAR 2008, 409-410), das Bayerische Staatsministerium

des Innern äußert hierzu hingegen u.a., dass „der Verkehr innerhalb

der Umweltzone verboten ist, Teilnehmer am Straßenverkehr aber

auch der Parkende ist. Zwar gehe von einem parkenden Fahrzeug keine

unmittelbare Gefahr aus, wohl aber aus der jederzeitig möglichen Inbetriebnahme.

Aus dem existierenden Tatbestand (Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots

zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen geführt)

zu folgern, dass nur der fließende Verkehr gemeint ist, greift zu kurz, da

das Wort ‚geführt‘ einen abgeschlossenen Vorgang beschreibt. Der Tatbestand

ist demnach auch erfüllt, wenn das Fahrzeug geparkt wird. Diese

Ansicht vertritt der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung/

Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in gleicher Weise.

Diese Rechtsauffassung ist inzwischen auch mit zwei Beschlüssen des

AG Tiergarten bestätigt worden.”

 

Für die Überwachung der Umweltzone im ruhenden Verkehrs durch die

Polizei bzw. die Gemeinden hat das Bayerische Innenministeriums den

Tatbestand „Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur

Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen - Verkehrsteilnahme durch

Parken” mitgeteilt.

 

Für die Überwachung der Umweltzone im fließenden Verkehrs wird auch

künftig ausschließlich die Polizei zuständig bleiben und Verstöße mittels

des Tatbestandes „Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots

zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen” verfolgen.

In München wird die Kontrolle so gehandhabt, dass die Überwachung der

Umweltzone durch die Polizei im Rahmen des Streifendienstes erfolgt.

Eine Überwachung der Umweltzone im Rahmen von Kontrollen des ruhenden

Verkehrs durch die städtische Verkehrsüberwachung erfolgt ab Januar

2009. Da es sich um Verstöße handelt, die im ruhenden Verkehr festgestellt

werden, ist die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung

zum Ordnungswidrigkeitengesetz (ZuVOWiG) neben der Polizei

schon heute gegeben. Im Rahmen einer für den 1.2.2009 geplanten Klarstellung

wird die Zuständigkeit der Gemeinden aber noch dahingehend

konkretisiert, dass es sich hierbei um eine optionale Zuständigkeit handelt.

Die besondere Bedeutung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes rechtfertigt

die Verfolgung von Verstößen gegen die Umweltzone seitens der

städtischen Verkehrsüberwachung, auch wenn nur eine optionale Zuständigkeit

gegeben ist.

 

Quelle: http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/r...4&ct=legacy

 

Es gibt aber durchaus kontroverse Diskussionen unter Rechtsanwälten zu dem Thema:

http://www.anwalt24.de/clientnews?nav=nach...90&catID=21

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Den Verstoß im ruhenden Verkehr zu verfolgen ist nur deswegen sehr amüsant, weil der Fahrer ja nicht bekannt ist und das Pünktchen somit nur an uninformierte Halter vergeben wird, die den Vorwurf so schlucken.

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Die Gefahr besteht, dass das in der Umweltzone parkende Fahrzeug jederzeit in Betrieb genommen werden könnte ??

Tolle Argumentation.

Also sollten am besten auch gleich alle Fahrzeuge ohne Plakette, die weniger wie 1 km an die Umweltzone heranfahren, auch abkassiert werden.

Immerhin besteht da ja auch die Gefahr, dass sie jederzeit hineinfahren könnten.

Wobei mir dafür grad noch keine passende Ergänzung zum allgemeinen Tatbestand einfällt.

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@rockland, wie wäre denn diese Begründung?

 

....sie nahmen billigend in Kauf,dass austretende Abgase Ihres KFZs durch ständige Windbewegungen in die Straßen des Schutzbereiches der Umweltzone getragen werden.Sie hätten die ständigen Luftbewegungen bei der Bewegung ihres Fahrzeugs beachten und sich entsprechend weit weg aufhalten müssen.

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  • 1 month later...

AG Frankfurt a.M. Beschluss vom 15.07.09 - 994 OWi 5/09-2017:

 

"Durch § 41 II Nr. 6 ( Z. 270.1 ) wird das Parken von nicht mit einer Feinstaubplakette ausgestatteten Fahrzeugen in Umweltzonen nicht verboten, so dass der Halter des Fahrzeugs bei Nichtfeststellung der Person, die den Verstoß begangen hat, nicht die Kosten des Verfahrens gemäß § 25 a StVG zu tragen hat."

 

 

Wenn das evtl. Fragen klären kann?

 

 

Hierzu hat Dipl.-Jur. D. Ilussi in Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, 10/2009 S.483 auch einen Aufsatz geschrieben, sehr interessant.

 

Gruß dete

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Aber andic., denk doch mal mit!

 

Das ist eine Argumentationshilfe und wenn ich sie richtig angeandt wird, hilft sie vielleicht!

 

Deinem Posting entnehme ich, dass du so etwas nicht kannst, gell.

 

dete

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Und jetzt? :unsure:

Das ist in der Tat ein Dilemma.

Wieder ein Beleg dafür, dass es unbefriedigend ist, dass in solchen Sachen keine gemeinsame Entscheidungsinstanz besteht, wie der Große Senat am BGH oder sogar der Gemeinsame Große Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

 

Man wird diese Frage wohl allenfalls von Oberlandesgerichten geklärt bekommen, indem man die Fahrereigenschaft einräumt und dann im Bußgeldverfahren vorträgt, das Parken würde durch das Vz. 270.1 nicht verboten werden. Da die Rechtsfrage generelle Bedeutung hat, wird zumindest eine OLG-Entscheidung herbeigeführt werden können.

 

Im übrigen halte ich die Rechtsauffassung des AG Frankfurt am Main für überzeugend. Warum, habe ich hier und hier recht umfangreich dargelegt.

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Aber andic., denk doch mal mit!

 

Das ist eine Argumentationshilfe und wenn ich sie richtig angeandt wird, hilft sie vielleicht!

 

Deinem Posting entnehme ich, dass du so etwas nicht kannst, gell.

 

dete

 

versuchs. Fahr nach Berlin und park dort. Anschließend erklärst du dem Amtsrichter in Berlin, daß ein Amtsrichter in Frankfurt/Main das anders sieht. :unsure:

 

Ich wünsch dir alles Gute dabei.

 

Berlin zieht das gnadenlos durch.

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Berlin zieht das gnadenlos durch.

Dann wird es Zeit, dort mal die Fahrereigenschaft zuzugeben und die Sache vom Kammergericht klären zu lassen.

Es dürfte zu erwarten sein, dass das AG dann der Meinung des KG folgen wird.

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Voraussetzung für die Erhebung der Beschwerde zum OLG ist

 

Bußgeld 250 Euro oder mehr oder

Fahrverbot

 

Allenfalls kann man noch die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das wird aber meist nicht klappen.

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