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Ich Bin Angefahren Worden


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Hallo Community,

ich habe da gestern eine unglaubliche Geschichte erlebt.

Ich fuhr mit meiner Frau auf einer breiten Straße mit drei Spuren um Berlin zu verlassen.

Es gab eine Baustelle an welcher sich die Linke Spur zu Mitte auf der ich fuhr einfädeln musste.

Ich lies also den fahrer neben mir einscheren.

Nach ihm dann also auch auf meiner Höhe befand sich nun ein BMW.

Der Fahrer hupte , drohte mir mit Gesten und fuhr mir fast in den Kotflügel weil ich ihn nicht passieren lies!

Ich "winkte" durch mein Schiebedach ab , habe jedoch wie durch später aufgeführte bestätigt keine beleidigenden Zeichen gemacht.

An der kurz nach der Baustelle folgenden Ampel rannte besagter BMW Fahrer an mein Auto versuchte die tür aufzureißen und schlug mir durch das immernoch geöffnete Schiebedach auf den Kopf.

Dann rannte er wieder zu seinem Auto und ich stieg aus bereits das 110 wählende Telefon in der Hand.

Er drehte sich um und ihm wurde wohl klar das ich nun entweder zurückschlage oder es Ärger gibt.

*Er 175 ca 70-75kg---Ich 190 ca 100kg*

Ich hatte das Gefühl er bekahm es mit der Angst.

Ich bin aber kein Schläger und stellte mich also vor sein Auto und sagte ihm ich rufe jetzt die Polizei.

ER GAB GAS UND FUHR ÜBER MEIN BEIN.

Ich lag erstmal auf der Straße aber der vorne an der Ampel stehende FIAT lies ihn nicht vorbei.

Er stieg aus ich stand unter Schmerzen auf.

 

ZEUGEN HABE ICH

 

2 Fußgänger

Den mann im FIAT

2 Maler im Firmenwagen

Meine Frau

 

Alles wurde von der Polizei aufgenommen aber die haben ihn weiterfahren lassen.

SIND DIE KRANK?

Ich war im Krankenhaus hab mir alles Attestieren lassen , Montag gehe ich zum Artzt lasse mich Krankschreiben.

Ich habe eine schwere Quetschung an der Ferse zum Glück nicht mehr .

 

Nun meine Fragen....

 

Was passiet nun also wie gehts weiter???

Wie kann ich ihm richtig einen reinwürgen?

Wie sorge ich dafür das der niewieder fährt?

Soll ich einen Anwalt nehmen ?

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Ich bin aber kein Schläger und stellte mich also vor sein Auto und sagte ihm ich rufe jetzt die Polizei.

ER GAB GAS UND FUHR ÜBER MEIN BEIN.

Frage: wie soll das gehen? Wie soll er über Dein Bein fahren, wenn Du stehst?

 

Ich lag erstmal auf der Straße aber der vorne an der Ampel stehende FIAT lies ihn nicht vorbei. Er stieg aus ich stand unter Schmerzen auf.

Offensichtlich hat er Dich angefahren. Nur ist mir immer noch ein wenig schleierhaft, wie sich das Ganze zugetragen haben soll.

 

Alles wurde von der Polizei aufgenommen aber die haben ihn weiterfahren lassen.

Was erwartest Du? Sollen sie ihn einsperren?

Möglicherweise - so man denn hier auf eine Straftat schließen könnte - hätte man ihm den Führerschein abnehmen und die Weiterfahrt untersagen können.

 

Was passiet nun also wie gehts weiter???

Wie kann ich ihm richtig einen reinwürgen?

Wie sorge ich dafür das der niewieder fährt?

Soll ich einen Anwalt nehmen ?

1. eine Anzeige wurde ja offensichtlich aufgenommen. Die wird ihren Weg gehen.

2. bitte was? Bist DU krank???

3. DU sorgst für gar nichts. Und das ist offensichtlich auch gut so. Solche Leute habe ich gefressen, die anderen absichtlich etwas "reinwürgen" wollen.

4. wäre ratsam. In Anbetracht Deines Vorhabens, Deines scheinbar schäbigen Charakters und Deiner Einstellung hoffe ich aber, daß der Andere sich auch einen nimmt, damit er fair behandelt und dementsprechend auch bestraft wird.

 

 

Mann mann mann...... die Tat ist EINE Sache, aber Deine Äußerungen, Dein Ansinnen..... dazu fällt mir nichts mehr ein!! :rolleyes:

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Also ist es für dich in Ordnung wenn einer nen Anderen anfährt??

 

Natürrlich will ich dem eine verpassen (im Rahmen der mir gegebenen Möglichkeiten).

 

Ich meinte den Führerschein SOFORT abnehmen.

Die haben ihm auch gesagt sie sind jetzt beschuldigter einer Straftat

Schwere Körperverletzung mit dem Auto als Waffe!!!

 

Ich finde das Verhalten dieser Person ist DAS LETZTE und ich ich interessiere mich nicht für deine Meinung dazu.

 

ERNEUT DIE FRAGE

 

um sie anders zu formulieren

WIE MACHE ICH DAS FÜR DIE PERSON DIE GANZE AKTION MÖGLICHST TEUER LANGWIERUNG UND UNANGENEHM WIRD

evtl kann ich ja weitere Anträge stellen

 

ich weis nicht wieso mein Charakter schäbig ist wenn ich mich von so einem ABSICHTLICH übern Haufen ballern lassen muss ...............das geht doch garnicht.

Ich sage ja nicht das ich dem sein Leben zerstören will aber Autofahren sollte so eine Person nicht ...........und eine deftige Strafe sollte er bekommen .............

 

Ich will dich sehen wenn dich so ein Psycho anbumst oder besser wie mich gleich umknallt ............sowas ist doch Gesellschaftlich untragbar ganz ehrlich mal .......

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Also ist es für dich in Ordnung wenn einer nen Anderen anfährt??

Nein. Absolut nicht. Habe ich auch mit keiner Silbe zum Ausdruck gebracht. Aber Dein Ansinnen, dem anderen extra noch ordentlich eins reinzuwürgen ist charakterlich unter aller S..u. Bestrafen für das, was er getan hat, ist völlig ok. Mehr aber auch nicht.

 

Natürrlich will ich dem eine verpassen (im Rahmen der mir gegebenen Möglichkeiten).

Schon klar. Und offensichtlich so viel wie nur irgendwie möglich.

 

Ich meinte den Führerschein SOFORT abnehmen. Die haben ihm auch gesagt sie sind jetzt beschuldigter einer Straftat. Schwere Körperverletzung mit dem Auto als Waffe!!!

Stimmt. Den Führerschein - schrieb ich ja schon - hätte ich in diesem Fall wahrscheinlich (aber auch erst nach Rücksprache mit der StA) sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Nun haben es die Kollegen nicht getan, was aber auch kein Beinab ist.

 

Ich finde das Verhalten dieser Person ist DAS LETZTE und ich ich interessiere mich nicht für deine Meinung dazu.

Dein Pech. Trotzdem werde ich meine Meinung dazu äußern.

 

um sie anders zu formulieren

WIE MACHE ICH DAS FÜR DIE PERSON DIE GANZE AKTION MÖGLICHST TEUER LANGWIERUNG UND UNANGENEHM WIRD

evtl kann ich ja weitere Anträge stellen

In diesem Fall kann man wirklich nur hoffen, daß sich niemand dazu äußert!

 

ich weis nicht wieso mein Charakter schäbig ist wenn ich mich von so einem ABSICHTLICH übern Haufen ballern lassen muss ...............das geht doch garnicht.

Ich sage ja nicht das ich dem sein Leben zerstören will aber Autofahren sollte so eine Person nicht ...........und eine deftige Strafe sollte er bekommen .............

1. schau einen Absatz höher, dann weißt Du's.

2. er wird bestraft. Aber eben der Tat angemessen und nicht Deinem subjektiven (Hass- und Rache-)Empfinden nach.

 

Ich will dich sehen wenn dich so ein Psycho anbumst oder besser wie mich gleich umknallt ............sowas ist doch Gesellschaftlich untragbar ganz ehrlich mal .......

Ganz ehrlich: ich wäre auch nicht so blöd und würde mich vor dessen Auto aufbauen!

 

Ich stand vor dem Wagen ........er wollte um mich rum und fuhr mich um und über mein Bein ..........woher sonst Quetschungen?

Ferse = Bein? Na gut, ist letztlich auch egal. Er hat Dich verletzt, das ist entscheidend und ganz sicher nicht ok. Keine Frage. Aber darum ging es mir auch nicht.

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Du ziehst da ganz schön ins lächerliche .........

 

ich finde die Tat ganz schön heftig ..........und wenn es mir als Gestzentreuem Bürger möglich ist das Problem für den Täter zu vergrößeren ist das genauso mein Recht wie seines auf einen fairen Richter .............ich weis nicht warum du das so schlimm findest evtl hab ichs doof ausgedrückt.

 

Ich habe mich nicht aufgebaut ............ich war dem Mann Körperlich deutlisch überlegen und hätte leicht zurückschlagen können was aber nicht mit meinem glauben an eine funtionierende Gesellschafft harmoniert ....................ich wollte nicht das er abhaut nachdem er mich schlug.

 

Meine Ferse ist verletzt gefahren ist er übers ganze Bein

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Du ziehst da ganz schön ins lächerliche .........

Überhaupt nicht! Ich sehe das Ganze nur nüchtern und neutral.

 

ich finde die Tat ganz schön heftig

Ist sie auch. Aber Dein Ansinnen nicht weniger.

 

und wenn es mir als Gestzentreuem Bürger möglich ist das Problem für den Täter zu vergrößeren ist das genauso mein Recht wie seines auf einen fairen Richter

Falsch. Das eben ist nicht Dein Recht, da das im Regelfall nur mit Lügen und Übertreibungen möglich ist. Und was mit einem bei Gericht lügenden Zeugen passiert, ist Dir hoffentlich klar.

 

ich weis nicht warum du das so schlimm findest evtl hab ichs doof ausgedrückt.

Du hast Dich schon verständlich ausgedrückt. Ich finde eine solche Einstellung halt abartig. Ein Täter wird für seine Tat bestraft, für mehr aber nicht.

 

Ich habe mich nicht aufgebaut

Damit meinte ich, daß Du Dich vor sein Auto gestellt hast.

 

ich war dem Mann Körperlich deutlisch überlegen und hätte leicht zurückschlagen können

Oh, nur weil man ein paar Zentimeter größer und ein paar Kg schwerer als ein anderer ist, sollte man nie dem Trugschluß unterliegen, man sei dem anderen körperlich überlegen.

 

ich wollte nicht das er abhaut nachdem er mich schlug.

Und er wollte sich von Dir nicht aufhalten lassen.

 

Meine Ferse ist verletzt gefahren ist er übers ganze Bein

Ok. Das wurde vorher nicht deutlich.

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Der Mann hatte mich ja vorher geschlagen und als Kampfsportler kann ich beeurteilen ......ich war ihm überlegen aber so funktioniert die Welt für mich nicht.

 

Jetzt verstehe ich warum du von Schäbigem Charakter sprichst !!

 

Was ich hier geschrieben habe ist ohen Lügen die Wahrheit.

 

Ich möchte nicht lügen denn ich glaube an unsere Justiz , daher erneut die frage evtl in anderem Licht : kann ich da was draufsetzen .......ohne Lügen.

Ich will nicht falsch verstanden werden , was er nicht getan hat davor soll er keinen Ärger kriegen ........aber wenn wie soll ich sagen das verfahren xy nur auf Antrag eröffnet wird oder ähnliches dann ist das doch mein gutes Recht !

 

Ich würde mich wieder vor das Auto stellen und gewaltfrei versuchen eine Lösung herbeizuführen .....das Risiko kenne ich ja nun.

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Als Kampf"sportler" solltest Du einer gewissen Philosophie folgen. Das scheint aber mittlerweile auch nur noch denen anheim zu sein, die von sich sagen, sie würden eine KampfKUNST betreiben und nicht KampfSPORT.

 

Auch als Kampfsportler sollte man sich nie zu sicher sein.

 

 

Zu Deiner Frage: schildere den Sachverhalt (ohne Lügen!), wie er sich zugetragen hat. Die für die Bewertung und letztlich Verurteilung zuständigen Personen werden das entsprechend würdigen und ein angemessenes Urteil sprechen.

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Ich glaub meine Einstellung ist ganz ok..............ich tu keinem was .........egal ob er mich ärgert oder beledigt ....was auch immer.ich bin zwar nicht bruce lee aber ich sehe wenn jemand mich schlagen will an seinen bewegungen ob er was kann oder nicht

Ich mache den Sport ja um mich abzureagieren und immer mit einer gewissen Ruhe in *brenzlige* Situationen zu gehen.

Als ich noch jünger war hab ich das anders gesehen aber ich stand auf beiden Seiten hab in die Fresse bekommen und ausgeteilt und bin zu dem Schluß gekommen das wir in einer Gemeinschafft leben wo jeder den anderen respektieren sollte und jeder sein Glück finden kann und keiner dem anderen seine Meinung *am ende noch Körperlich* aufzwingen sollte.

 

und damit fahre ich ganz gut

 

gut also schön das wir uns doch verstehen ich brauche den also nicht Zivilrechtlich wegen Schmerzensgeld oder ähnlichem nochmal anzeigen oder so???

 

Dann Danke ich dir für die Unterhaltung auch wenn sie etwas Missverständlich angefangen hat!

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gut also schön das wir uns doch verstehen ich brauche den also nicht Zivilrechtlich wegen Schmerzensgeld oder ähnlichem nochmal anzeigen oder so???

Das eine ist die strafrechtliche Seite, das andere die zivilrechtliche. Natürlich steht Dir ein Schmerzensgeld zu. Du solltest daher einen Anwalt beauftragen, der sich darum kümmert.

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Ich denke die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen werden für mindestens sechs Monate, dazu Geldstrafe.

 

In Frage kommen einige Delikte.

 

--------

Bei dir steht im Übrigen auch eine Straftat im Raum, nämlich Nötigung, denn du hast ihn am weiterfahren gehindert. Zumindest habe ich dies so verstanden. Unter Umständen wäre dies aber gerechtfertigt, wobei dies näher zu prüfen wäre.

 

Ich würde also lieber den Ball flach halten, denn sonst kann es schnell auch zum Bumerang werden. :rolleyes:

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wie man er mich schlägt und ich ihn daraufhin am weiterfahren hindere ist das Nötigung

 

???

 

das halte ich für ziemlichen Quatsch .............ich darf ja auch jemanden festhalten wenn ich sehe wie er eine straftat begeht

 

und ich habe die Polizisten vor Ort gefragt ob er mir was kann und die sagten eindeutig nein!

 

6 Monate plus Geldstrafe ist alles???

Geld ist mir egal aber MPU wäre wohl angesagt oder???

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Soweit ich weiß, ist es erlaubt, eine Person die eine Straftat begangen hat festzuhalten, bis die Polizei kommt. Schlagen auf den Kopf --> KV --> Straftat. Nix anderes macht ein Verkäufer oder Ladendetektiv, wenn er jemanden beim Klauen erwischt. Daher fällt die Nötigung hier meines Erachtens raus.

 

§ 127 der Strafprozessordnung

 

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

 

Will der TE dem Straftäter eine reinwürgen, kann es dies allenfalls auf dem zivilrechtlichen Wege erreichen. Per Anwalt kann er beispielsweise Schmerzengeld, Verdienstausfall, die Krankenhaus- und Rehakosten etc. einklagen. Wie das moralisch zu werten ist, sei mal außen vor.

 

Seltsam finde ich das Verhalten der Beamten vor Ort. Ich kann also in diesem Land ohne erkennbaren Grund aussteigen, bei einem anderen VT die Tür aufreissen und zuschlagen, dann anschließend die betreffende Person noch überfahren - und fahre nach Feststellung meiner Personalien unbehelligt weiter. So einer Person spreche ich doch die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum ganz klar ab. Wieso ist dem nicht direkt die FE entzogen worden ? :rolleyes:

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so habe ich das mit der Nötigung auch verstanden

 

und mit der Charakterlichen Eignung sehe ich auch so

 

Ich werde dem Kerl jeden Pfenning an den ich rankomme mit freunden aus der Tasche ziehen dabei aber ehrlich bleiben und nur die vorgesehen Wege gehen schließlich bin ich nicht wie er!

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Wieso ist dem nicht direkt die FE entzogen worden ? :rolleyes:

Weil die Polizei die FE nicht entziehen darf. Des weiteren kennen wir die Zeugenaussagen nicht. Vielleicht war es doch ETWAS anders, als es hier geschildert wurde, so daß die Kollegen vor Ort eben nicht so wählten, wie mancher hier erwarten würde. Wir kennen nur die eine Seite!

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ich muss leider wiedersprechen ich habe die Aussagen ja gehört.

die Beamten sagten sie dürften das nicht und innerhalb von 3 Tagen würde ein Staatsanwalt ihrer Einschätzung nach die entziehung anordnen!

 

nun frage ich mich was wenn der Kerl in der Zeit noch wen umfährt und dem was passiert?

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Wieso ist dem nicht direkt die FE entzogen worden ? :rolleyes:

Weil die Polizei die FE nicht entziehen darf. Des weiteren kennen wir die Zeugenaussagen nicht. Vielleicht war es doch ETWAS anders, als es hier geschildert wurde, so daß die Kollegen vor Ort eben nicht so wählten, wie mancher hier erwarten würde. Wir kennen nur die eine Seite!

Seit wann das denn nicht ??? :licht: Hätte der Kerl einen im Tee gehabt, wäre der Lappen doch auch wech gewesen, oder nicht ?! Klär mich bitte mal auf, wo da der Unterschied liegt ? :rolleyes:

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Wir können unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. beim Vorliegen einer Straftat, den Führerschein sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Aber eine Fahrerlaubnis entziehen können wir nicht, obwohl es manchmal schon recht nützlich wäre. :rolleyes:

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ich finde besoffen fahren nicht halb so schlimm wie andere absichtlich umfahren , toll ist es natürrlich nicht ............

 

ein Bekannter von mir ist gern techno feiern und hat sich mit den in der Szene geläufigen Drogen vergnügt ist dann jedoch NIE gefahren irgendwann habense ihn auf dem Beifahrersitz eines Autos gehabt Kontrolle und so und bla er hatte sogennate harte Drogen dabei hat jedoch nicht am Straßenverkehr teilgenommen

 

MPU PISSTESTS und volles Programm da sol mir jetzte bitte einer die vielgerühmte Verhältnissmäßigkeit erklären

 

und da haben die den auch gleich sichergestellt

 

ich bin mal ein bisschen schneller durch ne Baustelle gefahren *motorrad* dann hamse mir den auch SOFORT weggenommen also sichergestellt hab ihn aber wiederbekommen!

nur ob jetzte wegnehmen oder sicherstellen jedenfalls sollte so einer nicht weiterfahren dürfen

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wie man er mich schlägt und ich ihn daraufhin am weiterfahren hindere ist das Nötigung

 

???

 

das halte ich für ziemlichen Quatsch .............ich darf ja auch jemanden festhalten wenn ich sehe wie er eine straftat begeht

 

und ich habe die Polizisten vor Ort gefragt ob er mir was kann und die sagten eindeutig nein!

 

6 Monate plus Geldstrafe ist alles???

Geld ist mir egal aber MPU wäre wohl angesagt oder???

Über die MPU entscheidet nicht das Gericht, sondern die Fahrerlaubnisbehörde. Unwahrscheinlich ist dies allerdings nicht. Die 6 Monate Sperrzeit sind ja nur die Mindestmonate, es können auch 12 oder mehr sein.

 

zur Nötigung-daher schrieb ich ja auch

Unter Umständen wäre dies aber gerechtfertigt, wobei dies näher zu prüfen wäre.

 

 

Wieso ist dem nicht direkt die FE entzogen worden ? :rolleyes:

Weil die Polizei die FE nicht entziehen darf. Des weiteren kennen wir die Zeugenaussagen nicht. Vielleicht war es doch ETWAS anders, als es hier geschildert wurde, so daß die Kollegen vor Ort eben nicht so wählten, wie mancher hier erwarten würde. Wir kennen nur die eine Seite!

Seit wann das denn nicht ??? :licht: Hätte der Kerl einen im Tee gehabt, wäre der Lappen doch auch wech gewesen, oder nicht ?! Klär mich bitte mal auf, wo da der Unterschied liegt ? :rolleyes:

Die Polizei kann nur den Führerschein beschlagnahmen.

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Wir können unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. beim Vorliegen einer Straftat, den Führerschein sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Aber eine Fahrerlaubnis entziehen können wir nicht, obwohl es manchmal schon recht nützlich wäre. :rolleyes:

Ich habs gewusst, nur wieder so eine Korinthenkackerei wegen der Begrifflichkeit. :rolleyes:

 

Meinetwegen, dann die Frage nochmal im korrekten Amtsdeutsch: Warum wurde der FS in diesem Falle nicht sichergestellt/beschlagnahmt ? (Mal vorausgesetzt, die Geschichte hat sich wie geschildert zugetragen...)

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ich finde die Tat ganz schön heftig ...

 

Bist doch selber schuld warum hast du dich davor gestellt? :rolleyes:

:rolleyes: weil ich mir nicht alles bieten lasse und ich würde es wieder tun :licht:

 

wenn du dich einfach schlagen lässt und den dann auchnoch abhauen lässt ist das deine sache ...........ich zieh nicht den schwanz ein ganz einfach

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Ich habs gewusst, nur wieder so eine Korinthenkackerei wegen der Begrifflichkeit. :rolleyes:

Und trotzdem hast Du gefragt und ich geantwortet. :rolleyes:

 

Warum wurde der FS in diesem Falle nicht sichergestellt/beschlagnahmt ? (Mal vorausgesetzt, die Geschichte hat sich wie geschildert zugetragen...)

Das werden Dir nur die betreffenden Kollegen sagen können. Ich hätte ihn wahrscheinlich sichergestellt.

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weil ich mir nicht alles bieten lasse und ich würde es wieder tun

 

Na dann muss du auch mit einem Echo leben :rolleyes:

 

wenn du dich einfach schlagen lässt und den dann auchnoch abhauen lässt ist das deine sache .

 

 

Tja und da liegt der Unterschied. Ich hätte nur eine Anzeige gemacht aber niemals in den weg gestellt undbrigends mache ich auch schon 12 Jahre Kampefsport und trotzdem räche ich mich deswegen nicht an jemanden.

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weil ich mir nicht alles bieten lasse und ich würde es wieder tun

 

Na dann muss du auch mit einem Echo leben :rolleyes:

 

wenn du dich einfach schlagen lässt und den dann auchnoch abhauen lässt ist das deine sache .

 

 

Tja und da liegt der Unterschied. Ich hätte nur eine Anzeige gemacht aber niemals in den weg gestellt. Übrigends mache ich auch schon 12 Jahre Kampefsport und trotzdem räche ich mich deswegen nicht an jemanden.

 

also du scheinst meine Aussagen nich zu lesen sonst würdest du nich solche unqualifizierten Sachen von dir geben!!

 

1 welches Echo?? Echo für was??? Echo dafür das er mich geschlagen hat ? völlig unsinnige Aussage !

 

2 wer spricht von Rache für irgedendwas? Es ging nur um Körperliche verhältnissmäßigkeit

 

3 falls du den Thread doch gelesen hast .....wie gesagt ich zieh nicht den Kopf ein dann hat er mich halt umgefahren da wird er schon noch Spaß haben deswegen !!!

 

Ich lasse mich nicht schlagen ich tu keinem was und soweiter aber das ist meine Grenze die wohl jeder selbst definiert ..........niemand hat mich anzufassen *diskussion sinnlos*

 

evtl solltest du deine Kommentare auf Beiträge beschränken deren Inhalt du verstanden hast !!

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Ich habs gewusst, nur wieder so eine Korinthenkackerei wegen der Begrifflichkeit. :rolleyes:

Und trotzdem hast Du gefragt und ich geantwortet. :licht:

Das ist doch ein kindisches Verhalten. Du wusstest im Grunde genau, worauf ich bei meiner Ursprungsfrage hinaus wollte. Anstatt einfach darauf zu antworten und mich im Nebensatz bezüglich des falsch gewählten Begriffs zu korrigieren... :rolleyes:

Ich könnte jetzt auch sagen: Typisch Beamter ! ;)

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Guest Simineon
also du scheinst meine Aussagen nich zu lesen sonst würdest du nich solche unqualifizierten Sachen von dir geben!!

 

1 welches Echo?? Echo für was??? Echo dafür das er mich geschlagen hat ? völlig unsinnige Aussage !

 

2 wer spricht von Rache für irgedendwas? Es ging nur um Körperliche verhältnissmäßigkeit

 

3 falls du den Thread doch gelesen hast .....wie gesagt ich zieh nicht den Kopf ein dann hat er mich halt umgefahren da wird er schon noch Spaß haben deswegen !!!

 

Ich lasse mich nicht schlagen ich tu keinem was und soweiter aber das ist meine Grenze die wohl jeder selbst definiert ..........niemand hat mich anzufassen *diskussion sinnlos*

 

evtl solltest du deine Kommentare auf Beiträge beschränken deren Inhalt du verstanden hast !!

 

Kindsköppe, alle beide ...

 

1. Du hast die erste Aktion gebracht, indem Du ihm irgendwas aus dem Schiebedach heraus gezeigt hast (war es vielleicht der Effenberg ?)

Das erste Echo war sein dämliches Aussteigen und die folgende Aktion (hast Du eigentlich ne Kopfverletzung, oder wie heftig hat er Dich auf den Kopf geschlagen ?)

Das zweite Echo, noch dämlicher, war Dein Aussteigen.

 

Wie man dann so hirnlos sein kann und sich vor ein Auto stellen kann, in dem jemand sitzt, der vor körperlichen Übergriffen nicht zurückschreckt, erschliesst sich mir immer noch nicht.

 

Du solltest also tunlichst aufpassen dass da nicht noch ein Bumerang draus wird.

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Ich finde es echt lustig das hier ständig Leute Kommentare abgeben die die Beiträge nicht lesen. ;)

Aber nch meiner Aufassung kriechen hier swieso einige Gestalten rum die nicht auf die Straße gehören , solche die selbst gern im Straßenverkehr drohen und zuschlagen.

Die typischen Drängler mit kleinen ........ die die bei 220 auf nen halben Meter ranfahren .........und Leute die Motorräder schneiden.

Ich habe hier eine sachliche Frage gestellt ...........und habe meine Position zu Ehrlichkeit und persönlicher Einstellung deutlich gemacht .

Ich trinke hier mit keinem Bier oder hüte Schweine also behaltet eure Meinung für euch denn wenn ich hie einige der Threads lese wird mir schlecht und ihr solltet MEINER Meinung nach nichtmal Ochsenkarren steuern dürfen geschweige denn am Straßenverkehr teilnehmen. DAS BEHALTE ICH ABE AUCH FÜR MICH

 

SACHLICHE FRAGE VERLANG SACHLICHE ANTWORT

 

REST DAHIN WO KEINE SONNE SCHEINT

 

1 Ich hab ich keinen Stinkefinger gezeigt, hab ich bereits betont. :licht:

2 WELCHES ECHO :rolleyes:

3 Gut aussteigen und mich davor stellen war mein Risiko aber wie gesagt ich würd wieder tun :)

4 WIE GESUCHT UND GEFUNDEN ICH WOLLTE NIX VON DEM KERL

DA HIER ALLES GEKLÄRT WURDE UND ICH GUT AUF WEITERE KOMMENTARE VON LEUTEN DIE DEN BETRAG NICHT GELESEN HABE VERZICHTEN KANN WÜRDE ICH UM SCHLIESSUNG DES THREADS BITTEN :rolleyes:

 

DANKE FÜR DIE SINVOLLEN ANTWORTEN

 

[mod]

Ich würde dich bitten wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren, denn ansonsten stelle ich mich vor dich respektive vor deinen Abgabebutton und dann ist es aus mit der Beitragsabgabe.

 

Und bitte verzichte auf die Großschreibung, denn wir verstehen dich auch so.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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@ crbdriver

 

Zunächst einmal möchte ich dir gute Besserung wünschen und hoffe, dass du dieses unter Umständen gar traumatische Erlebnis gut verarbeiten kannst. Zu deinen Frage, was du in der Folge nun tun kannst, möchte ich dir gerne antworten.

Zunächst einmal bist du in einer komfortablen Position, da den Ermittlungsbehörden genug voneinander unabhängige Zeugen dieses Vorfalls zur Verfügung stehen.

Du solltest in jedem Fall einen Rechtsbeistand konsultieren. Idealerweise sollte der Rechtsbeistand Schwerpunkte sowohl im Strafrecht, als auch im Zivilrecht bzgl. Haftungsrecht, Regress- und Schadensersatz gesetzt haben. Alternativ kannst du natürlich auch eine Kanzlei wählen, die Anwälte mit diesen Schwerpunkten beschäftigt. Du solltest bei dem dich direkt vertretenden Anwalt auf einen solchen mit dem bereits genannten zivilrechtlichen Schwerpunkt setzen.

 

Nach deiner Schilderung stellt es sich nun zunächst dar, dass im strafrechtlichen Bereich eine Körperverletzung (§ 223 StGB; Schlagen auf den Kopf), eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB; Überfahren des Beines), ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ( § 315b StGB; Nutzen des Fahrzeugs als Waffe) sowie eine Nötigung (§ 240 StGB; Anfahren und Beiseitedrängen einer Person um die Flucht nach einer Straftat zu ermöglichen) verwirklicht wurden.

Hier solltest du dich mit deinem Anwalt beraten, inwieweit du im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten kannst.

 

Wichtiger stellen sich aus deiner Sicht natürlich die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Verursacher dar. Allem voran sei hier zunächst das Schmerzensgeld genannt. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich u.a. aus der Schwere der erlittenen Verletzung. Insofern sollte es in deinem Interesse liegen, dir eine Arbeitsunfähigkeit bis zur vollständigen Genesung attestieren zu lassen. Aus der Dauer der Arbeitsunfähigkeit lassen sich oftmals auch Rückschlüsse zu der Schwere der Verletzung ziehen. Evtl. benötigst du auch eine psychologische Beratung, da du durch das Geschehen, wenn auch nur zeitweise, möglicherweise traumatisiert wurdest.

Weiterhin solltest du sowohl deinen Arbeitgeber als auch deine Krankenkasse über das Verfahren vollständig in Kenntnis setzen. Da du Opfer einer Straftat und in diesem Zusammenhang vorsätzlich verletzt wurdest, könnten sowohl dein Arbeitgeber als auch deine Krankenkasse in Erwägung ziehen, deinen Arbeitsausfall bzw. die Behandlungskosten zivilrechtlich beim Verursacher geltend zu machen.

 

Letztlich könntest du auch noch die Kfz-Versicherung des Verursachers über den Vorfall in Kenntnis setzen. Es ist natürlich gut möglich, dass dies bereits durch die Ermittlungsbehörden geschehen ist bzw. die Versicherung von sich aus (falls ihr dies als Schaden durch den Verursacher gemeldet wurde) Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Du stellst damit aber in jedem Fall sicher, dass dort keine unberechtigten Zahlungen vorgenommen werden (und damit der Versichertengemeinschaft zur Last fallen) bzw. der Verursacher in Regress genommen wird. Die Versicherung erfährst du übrigens u.a. über den Zentralruf der Autoversicherer, sofern dir das Kennzeichen des Verursachers bekannt ist.

 

Ich hoffe, dir insoweit etwas geholfen zu haben und dass du nun wohl überlegt die erforderlichen Schritte nach dieser abscheulichen Tat einleiten kannst.

 

 

Bei dir steht im Übrigen auch eine Straftat im Raum, nämlich Nötigung, denn du hast ihn am weiterfahren gehindert. Zumindest habe ich dies so verstanden. Unter Umständen wäre dies aber gerechtfertigt, wobei dies näher zu prüfen wäre.

Nach kurzer Prüfung des geschilderten Sachverhalts stellt sich das Verhalten von crbdriver in der Tat als gerechtfertigt dar. Zunächst einmal hatte er wohl unstrittig ein Festhalterecht gem. § 127 (1) StPO, da er den Täter auf frischer Tat betroffen bzw. verfolgt hat und dessen Identität nicht sofort unzweifelhaft festgestellt werden konnte. Insofern scheidet eine Nötigung seitens crbdriver aus, da sein Tun nicht als verwerflich anzusehen ist, ja sogar von einer Rechtsnorm gedeckt ist.

Weiterhin sei mir an dieser Stelle noch der Hinweis gestattet, dass das Blockieren eines Einzelfahrzeugs durch eine Person nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine strafbewehrte Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellt. Hierzu sei auf diverse Urteile zur Strafbarkeit von Sitzblockaden verwiesen.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Nachtrag:

Die beiden von dir geschilderten Fälle der Führerscheinbeschlagnahme wegen überhöhter Geschwindigkeit (sofern es nicht i. V. m. Straßenverkehrsgefährdung war) sowie dem Drogenkonsument auf dem Beifahrersitz, waren rechtswidrig. Im Fall 1 wäre nur ein Fahrverbot durch die Bußgeldbehörde zu verhängen, im Fall 2 muss die Fahrerlaubnisbehörde über die Eignung der Person befinden und kann dann auf eine Fahrerlaubnisentziehung entscheiden.

Zum Fall 2 gibt es eine Verwaltungsgerichtsentscheidung, ausgelöst in Stuttgart, wo nach Drogenkontrollen im Park (nicht im Zusammenhang mit dem Führen von Kfz) den Betroffenen der Führerschein beschlagnahmt wurde.

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Nach deiner Schilderung stellt es sich nun zunächst dar, dass im strafrechtlichen Bereich [...]sowie eine Nötigung (§ 240 StGB; Anfahren und Beiseitedrängen einer Person um die Flucht nach einer Straftat zu ermöglichen) verwirklicht wurden.

Wobei es beim Versuch geblieben ist, da sich der TE ja nicht zur Seite bewegt hat. :rolleyes:

 

Bei dir steht im Übrigen auch eine Straftat im Raum, nämlich Nötigung, denn du hast ihn am weiterfahren gehindert. Zumindest habe ich dies so verstanden. Unter Umständen wäre dies aber gerechtfertigt, wobei dies näher zu prüfen wäre.

Nach kurzer Prüfung des geschilderten Sachverhalts stellt sich das Verhalten von crbdriver in der Tat als gerechtfertigt dar. [...]Weiterhin sei mir an dieser Stelle noch der Hinweis gestattet, dass das Blockieren eines Einzelfahrzeugs durch eine Person nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine strafbewehrte Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellt. Hierzu sei auf diverse Urteile zur Strafbarkeit von Sitzblockaden verwiesen.

Hier gab es allerdings mehrere Fahrzeuge und dann kann die Nötigung wieder vorliegen (in diesem Fall wohl im Ergebnis jedoch nicht).

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Na bei dem Drogenkonsumenten war ich nicht dabei ich kann also nur die Tatsachen wiedergeben.

 

Mir wurde der Schein mit der Argumentation der Verkehrgefährdung abgenommen ich habe ihn aber nachdem die Sache beim Staatsanwalt war sofort wiederbekommen.

 

Klar wollte ich zu Seite springen als der gasgegeben hat aber ich war zu langsam.

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Das ist doch ein kindisches Verhalten. Du wusstest im Grunde genau, worauf ich bei meiner Ursprungsfrage hinaus wollte. Anstatt einfach darauf zu antworten und mich im Nebensatz bezüglich des falsch gewählten Begriffs zu korrigieren... :licht: Ich könnte jetzt auch sagen: Typisch Beamter ! ;)

Konnte ich ahnen, daß Du so empfindlich reagierst? :rolleyes: Der Unterschied der Begriffe wurde hier im Forum schon sooo oft beschrieben. Ich war überrascht und nicht ganz sicher, ob Du es wirklich nicht wußtest.

 

Aber gut. Beim nächsten Mal werde ich vorher meine Samthandschuhe anziehen. :rolleyes:

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Hi crbdriver,

 

 

mal ganz ehrlich, du musst ja ein herzensguter Kerl sein (das meine ich auch ganz ehrlich, ohne Ironie).

 

Du, laut deiner Beschreibung, ein Kerl wie ein Baum, mit Kampfsport Erfahrung, läst dich von einem "Männlein" schlagen, ohne (sogar rechtmäßige!!) Gegenwehr?

Muss ich dir ja nicht sagen, aber ein Griff, und sein durch das Schiebedach gestecktes Ärmchen, wäre ein Fall für den Notarzt!!

 

Dann könnte man dir rechtlich auch nichts anhaben, aber deine Knochen wären noch heil!!

 

Ich weis zwar nicht, welchen Kampfsport du betreibst, und welche Philosophie dahinter steht, aber manchmal sollte man dann doch nach der Devise " ich kann es, also mache ich es auch" handeln - im Interesse der eigenen Gesundheit!

 

Jetzt bist du der Verletzte und im ungünstigsten Fall (für dich) fühlte sich der Täter durch dich bedroht sowie genötigt und ist nur von der Kupplung abgerutscht (ergo, fahrlässige KV ohne Vorsatz) - zumindest könnte so seine Einlassung sein.

 

 

Gruß und gute Besserung

Highspeedbiker

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Guest Simineon
Hi crbdriver,

 

 

mal ganz ehrlich, du musst ja ein herzensguter Kerl sein (das meine ich auch ganz ehrlich, ohne Ironie).

 

Du, laut deiner Beschreibung, ein Kerl wie ein Baum, mit Kampfsport Erfahrung, läst dich von einem "Männlein" schlagen, ohne (sogar rechtmäßige!!) Gegenwehr?

Muss ich dir ja nicht sagen, aber ein Griff, und sein durch das Schiebedach gestecktes Ärmchen, wäre ein Fall für den Notarzt!!

 

Dann könnte man dir rechtlich auch nichts anhaben, aber deine Knochen wären noch heil!!

 

Ich weis zwar nicht, welchen Kampfsport du betreibst, und welche Philosophie dahinter steht, aber manchmal sollte man dann doch nach der Devise " ich kann es, also mache ich es auch" handeln - im Interesse der eigenen Gesundheit!

 

Jetzt bist du der Verletzte und im ungünstigsten Fall (für dich) fühlte sich der Täter durch dich bedroht sowie genötigt und ist nur von der Kupplung abgerutscht (ergo, fahrlässige KV ohne Vorsatz) - zumindest könnte so seine Einlassung sein.

 

Deswegen glaube ich ja so einiges an der Darstellung nicht.

 

Ein Kampfsportler, ein Bär von Mann, der sich zu Gesten hinreissen lässt, dann, als der Andere deutlich sichtbar ans Auto stürmt nicht in der Lage ist ein adäquate Reaktion zu bringen, sondern sich auf den Kopf schlagen lässt (immer noch die Frage: Wie schwer ist denn nun die Kopfverletzung ?) und auf einmal wandelt sich Paulus zum Saulus, steigt aus und baut seine imposanten 190cm vor dem Angreifer auf um die Polizei zu rufen ? Setzt seinen Körper und seine gefährliche Ausstrahlung ein, um jemanden (erfolgreich) Angst einzujagen kann es sich aber nicht verkneifen, sich vor das Auto zu stellen (wohl in dem Glauben er sei Supermann und könne anfahrende Autos aufhalten).

 

Wie schonmal gesagt: Ich sehe den Auslöser in der mangelhaften Kenntniss über die Verwendung des Reissverschlussverfahrens und die darauffolgende Gestik des TE.

 

Ich dachte immer eine der wesentlichen Elemente der meisten Kampfsportarten sei die DE-Eskalation.

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Hi crbdriver,

 

 

mal ganz ehrlich, du musst ja ein herzensguter Kerl sein (das meine ich auch ganz ehrlich, ohne Ironie).

 

Du, laut deiner Beschreibung, ein Kerl wie ein Baum, mit Kampfsport Erfahrung, läst dich von einem "Männlein" schlagen, ohne (sogar rechtmäßige!!) Gegenwehr?

Muss ich dir ja nicht sagen, aber ein Griff, und sein durch das Schiebedach gestecktes Ärmchen, wäre ein Fall für den Notarzt!!

 

Dann könnte man dir rechtlich auch nichts anhaben, aber deine Knochen wären noch heil!!

 

Ich weis zwar nicht, welchen Kampfsport du betreibst, und welche Philosophie dahinter steht, aber manchmal sollte man dann doch nach der Devise " ich kann es, also mache ich es auch" handeln - im Interesse der eigenen Gesundheit!

 

Jetzt bist du der Verletzte und im ungünstigsten Fall (für dich) fühlte sich der Täter durch dich bedroht sowie genötigt und ist nur von der Kupplung abgerutscht (ergo, fahrlässige KV ohne Vorsatz) - zumindest könnte so seine Einlassung sein.

 

Deswegen glaube ich ja so einiges an der Darstellung nicht.

 

Ein Kampfsportler, ein Bär von Mann, der sich zu Gesten hinreissen lässt, dann, als der Andere deutlich sichtbar ans Auto stürmt nicht in der Lage ist ein adäquate Reaktion zu bringen, sondern sich auf den Kopf schlagen lässt (immer noch die Frage: Wie schwer ist denn nun die Kopfverletzung ?) und auf einmal wandelt sich Paulus zum Saulus, steigt aus und baut seine imposanten 190cm vor dem Angreifer auf um die Polizei zu rufen ? Setzt seinen Körper und seine gefährliche Ausstrahlung ein, um jemanden (erfolgreich) Angst einzujagen kann es sich aber nicht verkneifen, sich vor das Auto zu stellen (wohl in dem Glauben er sei Supermann und könne anfahrende Autos aufhalten).

 

Wie schonmal gesagt: Ich sehe den Auslöser in der mangelhaften Kenntniss über die Verwendung des Reissverschlussverfahrens und die darauffolgende Gestik des TE.

 

Ich dachte immer eine der wesentlichen Elemente der meisten Kampfsportarten sei die DE-Eskalation.

 

 

Ich bin kein Baum aber halt auch kein Krümelchen!

Ich bemühe mich gut zu sein und zwar redlich ich hab genug falsch gemacht hab draus gelernt und will daher niemandem was tun.

Ich habe zu keiner Zeit versucht dem Kerl Angst zu machen für mich war das sofort Sache der Polizei ich lasse mich auf sowas nicht ein.

Ich habe dem Mann eindeutig durch meine Gestik gezeigt das er bei mir nach der Aktion nicht gerade hoch im Ansehen steht das bestreite ich garnicht , das konnt ich mir nicht verkneifen jedoch zeige ich keine beleidigenden sachen es war wie gesagt ein abwinken!!!

Es gab nichts zu deeskalieren weil der Mann mir schon im Auto durch gesten gedroht hat bevor ich irgendwas getan hatte !

Dann ging er ohne Vorwarnung auf mich los!

Meinem Kopf ist nicht viel passiert aber mein Gedankengang war wie gesagt *so nicht Freundchen* und desweiteren wenn ich dich jetzt anzeige bist du erstmal Fussgänger und denkst dabei an mich warum sollte ich Gewalt einsetzen.

Der Typ schien mir nicht gefährlich nur derbe dreist und das jemand wirklich absichtlich einen anderen Überfährt soweit hatte ich nicht gedacht sows bleibt für mich auch weiterhin undenkbar.

Er ist eindeutig nicht abgerurtscht sondern wollte mich wohl erschrecken und ich war zu langsam vor dem Auto weg.

Ich gehe nachher zum Anwalt und der hat schon gesagt dass das kein Problem wird!!

Ich halte nichts von Gewalt würde zwar meine Familie und mich selbst verteidigen aber nur gegen Menschen die ich nicht *misshandeln* würde wenn ich dem eine Geknallt hätte , hätte ich Problem mit meinem Gewissen gehabt.Da kann ich auch meine Frau schlagen.Ausserdem glaube ich nicht das mir das was gebracht hätte und ich muss ehrlich sagen das ich ziemlich stolz auf meine Selbstbeherrschung in dem Moment bin!!!

Ich kann es und deswegen mache ich es nicht .........ich könnte aber für so einen doch nicht am ende tu ich ihm noch wirklich weg ...............ich freu mich drauf wie ihm der ganze Ärger wehtut!!!

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Die ganzen Versuche, möglicher Weise beim TE eine Mitschuld an dem Vorfall zu finden, sind doch müßig. Woher kommt immer der Beißzwang in diesem Forum?

 

Die Schilderung der Reaktion des anderen VT wird wohl ansatzweise stimmen, sonst würde sich cbrdriver doch nicht die Mühe machen, hier nach Rat zu fragen? Und was ich dem entnehme (aus dem Auto steigen, tätlicher Angriff ...), lässt mich hoffen, dass der andere möglichst lange oder besser noch für immer (ich weiß .. .. das ist unrealistisch) nicht mehr ans Steuer eines KFZ gelassen wird.

 

@cbrdriver: Trotzdem sind die kritischen Nachfragen hier sicherlich ganz nützlich, denn ein wacher Verkehrsrichter wird den Vorgang sicherlich auf ähnliche Art und Weise hinterfragen, wenn es denn zur Verhandlung kommt. Sieh die Diskussion hier als nützliches Sparring ;-)

 

@Dirk: Kompliment für den Beitrag! Das zeigt, dass es auch anders geht.

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Guest Simineon
Es gab nichts zu deeskalieren weil der Mann mir schon im Auto durch gesten gedroht hat bevor ich irgendwas getan hatte !

 

Du hast es weiter eskaliert,indem Du nachdem er Dich geschlagen hat, ausgestiegen bist.

 

Ich bin ganz ehrlich: Ich hätte das Schiebedach zugemacht, die Fenster dichtgemacht und die Kamera in Position gebracht ... es gibt nichts wertvolleres als körperliche Unversehrtheit. Manch einer mag mich feige nennen, aber lieber bin ich gesund und feige als vor lauter Machogehabe ein zertrümmertes Bein zu haben.

 

Glücklicherweise hast Du nur ne Quetschung an der Ferse (obwohl er ja angeblich über Dein Bein gefahren ist, naja, die Muskeln eines Kampfsportlers halten ja die knapp 1,5 Tonnen eines BMW aus ohne zu reissen), überleg Dir doch einfach mal, was hätte passieren können. Du hättest mit nem Trümmerbruch des Sprunggelenks (liegt locker im Bereich des möglichen) sicherlich nicht soviel Spass am Leben wie bisher, oder ?

 

Also de-eskalieren und manchmal einfach etwas feige sein .. hilft einem ungemein.

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"Ich denke die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen werden für mindestens sechs Monate, dazu Geldstrafe."

 

Ich denke das da noch garnichts klar ist.

 

Manchen Leuten würde ich manchmal auch gerne für ihr Oberlehrerhaftes Verhalten im Straßenverkehr auf die ***** hauen.

Hier hat es jemand anderes getan :whistling:

 

Wenn zwei sich streiten, sind meistens auch zwei dran schuld.

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Die ganzen Versuche, möglicher Weise beim TE eine Mitschuld an dem Vorfall zu finden, sind doch müßig. Woher kommt immer der Beißzwang in diesem Forum?

Bingo, das trifft es auf den Punkt. :rolleyes:

 

Grundsätzlich finde ich eine Geste nicht dramatisch. Habe ich auch schon öfters gemacht, wie soll ich dem anderen VT sonst meinen Unmut über sein Verhalten oder seinen Fahrstil mitteilen. Er hört mich ja nicht, es sei denn ich fahre mit einem Cabrio. Mit Geste meine ich alles, was nicht beleidigend ist, also keinen Stinkefinger oder sowas. Einfach nur eine erweiterte Körpersprache. Wer wegen so einer Geste aussteigt, die Tür aufreisst und einem anderen auf den Kopf schlägt, der hat im Straßenverkehr nix zu suchen.

 

Nix da mit "da haben sich die richtigen zwei gefunden..." ! Der andere hat eine eindeutige Grenze überschritten und der TE hat doch wohl das Recht, in dafür zur Rechenschaft zu ziehen. :whistling:

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Die ganzen Versuche, möglicher Weise beim TE eine Mitschuld an dem Vorfall zu finden, sind doch müßig. Woher kommt immer der Beißzwang in diesem Forum?

Das ist hier einfach so, es gibt immer welche die wissen alles besser....... möglichst mit viel Polemik.

Nicht zuletzt macht dieser Umstand das Lesen von Threads im RF für Dritte derart unterhaltsam.. :whistling:

 

@Dirk: Kompliment für den Beitrag! Das zeigt, dass es auch anders geht.
.. da schliesse ich mich an

 

@cbrdriver

lass Dich von den "Besserwisser-Antworten" nicht irritieren... Ich wünsche gute Bessereung.

Ich teile die Meinung, dass der Agressor nichts im Strassenverkehr zu suchen hat.

lg lemon

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