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Bußgeldbescheid, Es War Aber Gelb !


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Hallo liebe Opfer (zumindest fühle ich mich als eines),

 

ich bin vor einiger Zeit mit meinem voll bepackten Polo und 2 weiteren Insassen + Jetbag auf dem Dach in einen Kurzurlaub gefahren. Wir waren also gut bepackt.

Als ich an eine Kreuzung kam und abbiegen wollte, sprang die Ampel auf Gelb um. Da war ich noch schätzungsweise 10 Meter entfernt. Da wir, wie schon erwähnt voll bepackt waren (zulässiges Höchstgewicht) und einen Jetbag auf dem Dacht transportierten, hielt ich es für sicherer keine Vollbremsung zu tätigen. Der wagen wäre erst hinter der Stop-Linie zum stehen gekommen. Das vorgeschriebene Tempolomit wurde eingehalten.

Ich fuhr also über Gelb ! 300 Meter weiter sah ich im Rückspiegel einen Motorrad-Polizisten , der mich aufforderte zu stoppen. Wir also rechts ran´gefahren.

Er warf mir vor über Rot gefahren zu sein und im selben Satz sagte er noch, dass ich das wahrscheinlich sofort abstreiten werde, was ich irgendwie frech fande.

Ich sagte ihm, tatsächlich dass ich NICHT über Rot gefahren bin, was ja stimmte. Auch die anderen sagten ihm das es noch Gelb gewesen war. Er notierte sich, das ich zwei Zeugen dabei hatte. Nach den Förmlichkeiten (Fahrzeugschein und Perso) durfte ich weiter fahren.

Ich habe mich super geärgert, weil wirklich Gelb war.

 

Mir wurde nun ein Bußgeldbescheid zugestellt (Keine Anhörung???warum? habe doch nichts zugegebe) mit dem Satz: "Sie missachteten das Rotlich der Lichtzeichenanlage" (Zeuge POM XXX) Kosten 113,50 €

Da steht nichts wieviel Sekunden. Keine Bewese etc.

 

Wisst ihr wie meine Chancen aussehen, wenn ich Einspruch einlege??? Wir sind zu dritt und er nur alleine. Und keine Beweise.

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Ich schreibe nun folgendes:

 

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

 

Bußgeldbescheid vom 12.08.2009, zugestellt am 14.08.2009

AZ: XXX

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

mir wird vorgeworfen, am 17.07.2009 um 08:45 Uhr in Hamburg, Mittelweg, ecke Theodor-Heuss-Platz, das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage (LZA) missachtet zu haben.

Die LZA sprang ca. 5-8 Meter vor passieren der Haltelinie auf Gelb um. Ein mittleres Bremsen hätte den Pkw nicht mehr vor der Haltelinie zum stehen gebracht.

Da der Pkw, einschließlich Jetbag, auf Grund einer Urlaubsreise bis zum zulässigen Höchstgewicht bepackt war, hielt ich es, meinen Mitfahrern und den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, für äußerst gefährdend eine Vollbremsung einzuleiten. Da die Ampelphase von Gelb auf Rot Innerorts durchschnittlich 3 Sekunden benötigt, kann ich somit unmöglich über Rot gefahren sein.

Meine beiden Mitfahrer sind bereit dies vor dem zuständigen Amtsgericht zu bestätigen und für mich auszusagen.

 

Mit diesem Schreiben lege ich daher Einspruch gegen den oben bezeichneten Bußgeldbescheid ein.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

XXX

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

Das Geld schmerzt zwar auch, aber ich sehen mich im Recht und lege Einspruch ein, weil ich mir so etwas nicht gefallen lasse.

 

Wie sind meine Chancen? Was kann ich im Schreiben verbessern?

 

 

Freue mich auf eure Antworten !!!!!!!!!!!!!!!!!

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Guest Der Friese

ich würde den einspruch so nicht abschicken....

den teil mit:

Ein mittleres Bremsen hätte den Pkw nicht mehr vor der Haltelinie zum stehen gebracht.

Da der Pkw, einschließlich Jetbag, auf Grund einer Urlaubsreise bis zum zulässigen Höchstgewicht bepackt war, hielt ich es, meinen Mitfahrern und den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, für äußerst gefährdend eine Vollbremsung einzuleiten.

würde ich mir sparen, denn du darfst nur so schnell fahren, wie du meinst, dass du fahren kannst um innerhalb einer bestimmten strecke anzuhalten....

folglich wärst du dem sachbearbeiter zu schnell gefahren, egal wie hoch deine tatsächliche geschwindigkeit war....

 

schreib lieber, dass du und deine zwei namentlich genannten zeugen mit sicherheit bei gelb drüber gefahren seid und dann wird vor gericht entschieden, ob der polizist oder ihr als insassen glaubwürdiger scheint...

solltet ihr dem richter nicht glaubwürdiger erscheinen, wird es entsprechend teurer...

 

gruß

der friese

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Das stimmt so nicht.

 

Zitat aus dem Bericht der ETH Zürich:

In der sogenannten Dilemmazone ist ein StVO-konformes Verhalten nicht möglich: Der Bremsweg ist größer als die Entfernung (kein sicheres Anhalten) und der Fahrweg kleiner als die Entfernung ( Überfahrt bei Rot). Von Fehlentscheidung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden.

 

Er hat genau das erlebt. Die Studie stellt das ausführlich in Weg-Zeit Diagrammen dar.

Dieses Ergebnis war nur ein Nebenprodukt der Studie. Aber meine Kollegen von der ETH Zürrich haben da ganze Arbeit geleistet.

 

Diese Situation gibt es übrigens immer, auch wenn man mit Schrittgeschwindigkeit über eine Ampel fährt.

 

Wenn das Verfahren eingestellt wird kannst du mich ja mal zu einem Bier einladen

 

Viel Erfolg

Physiker

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Hallo Physiker, deine Studie in allen Ehren, aber wir haben im Forum schon viele Jahre Erfahrung mit solchen Sachen. Und mit dem obigen Einspruch wird das Verfahren zu 99% nicht eingestellt.

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wetten dass es eingestellt wird.

 

Richter dürfen sich über allgemein nachprüfbare Tatsachen in Ihren Entscheidungen nicht hinwegsetzen sonst sind die Entscheidungen willkürlich und werden vom Bundesgerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

 

Im übrigen wurden damit schon mehrere Verfahren eingestellt. In einem Fall ging es sogar um ein Berufsverbot eines Kraftfahrers.

 

Kein Richter wird sich darüber hinwegsetzen können.

Es sind Tatsachen festgestellt durch eine der renomiertesten Universitäten in Europa.

 

Wenn der Sachverhalt den Daten in der Studie entspricht wird das Verfahren zu 100% eingestellt werden.

Wie gesagt spätesten vom Bundesgerichtshof.

 

Gruß

Physiker

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hallo,

 

die Aussage eines Zeugen,in diesem fall ein Polizeibeamter kann auch gegen 10 Personen mehr Glaubwürdigkeit für den Richter bedeuten.

 

Und zu dem ist der Polizist ''kein Anfänger,bei dem ihr dem Richter einreden könnt er kann nicht zwischen gelb und rot unterscheiden'' wenn er sagt es war rot dann ist es halt so.

 

Und er hat außerdem nichts davon wenn er lügt.Weil er macht ja eig. auch nichts anderes als ein Starenkasten an der Ampel,der blitzt auch nur wenn man bei rot die haltelinie überfährt,und nicht bei gelb.

 

Sie es so:

 

kein fahrverbot,da unter einer sekunde und ohne gefährdung.

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hallo,

 

die Aussage eines Zeugen,in diesem fall ein Polizeibeamter kann auch gegen 10 Personen mehr Glaubwürdigkeit für den Richter bedeuten.

 

Und zu dem ist der Polizist ''kein Anfänger,bei dem ihr dem Richter einreden könnt er kann nicht zwischen gelb und rot unterscheiden'' wenn er sagt es war rot dann ist es halt so.

 

Und er hat außerdem nichts davon wenn er lügt.Weil er macht ja eig. auch nichts anderes als ein Starenkasten an der Ampel,der blitzt auch nur wenn man bei rot die haltelinie überfährt,und nicht bei gelb.

 

Sie es so:

 

kein fahrverbot,da unter einer sekunde und ohne gefährdung.

 

Die Verfahren wurden nicht veröffentlicht. Amtsgerichtsverfahren die eingestellt werden werden nicht veröffentlicht. Erst Verfahren von allgemeinem Interesse in höheren Instanzen werden veröffentlicht.

 

Erst mal die Studie lesen dann antworten. Es geht nicht darum wer was gesehen hat sondern darum, dass es Situationen gibt bei denen man vor einer Ampel die von grün auf gelb auf rot umspringt nicht mehr rechtzeitig halten kann auch bei Einhaltung korrekter Geschwindigkeiten.

 

Ich sehe es so: unter einer sekunde ist es in bestimmten Fällen wissenschaftlich bewießen das man nicht rechtzeitig halten kann, =>Verfahren muss eingestellt werden alles andere ist richterliche Willkür, die vom höheren Gerichten aufgehoben wird.

 

So ist das nun mal

 

Gruß

Physiker

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So ist das nun mal

Es ist aber auch so, bei :sneaky: ist die Gelbphase nicht eine, sondern drei Sekunden lang. Bei höheren Geschwindigkeiten entsprechen länger. :whistling:

 

Und bei drei Sekunden sollte man bei korrekter Geschwindigkeit anhalten können.

 

MfG.

 

hartmut

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Hab aber noch nie ne Ampel gesehen die von Grün,auf Gelb und sofort Rot wird.

 

Innerorts: Mindestens 3 sek Gelblicht.(Bei Tempo 50).

 

An ne Ampel die schon länger grün zeigt fahre ich grundsätzlich mit 45-50 km/h ran(bei regennasser fahrbahn oder auch glatteis mit schneebedeckter fahrbahn sogar 40 km/h).

 

Weil es kommt ja noch mindestens eine sek. reaktionszeit dazu,und die Frage durchfahren bei Gelb oder bremsen?

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Was denn jetzt? Wurden alle Verfahren, in denen die von dir angeführte Studie verwendet wurde, vom AG eingestellt? Gibt es kein einziges Urteil?

 

Gruß

Goose

 

Soviel ich weiß wurden alle eingestellt.

 

So ist das nun mal

Es ist aber auch so, bei :sneaky: ist die Gelbphase nicht eine, sondern drei Sekunden lang. Bei höheren Geschwindigkeiten entsprechen länger. :whistling:

 

Und bei drei Sekunden sollte man bei korrekter Geschwindigkeit anhalten können.

 

MfG.

 

hartmut

 

spielt keine Rolle wie lange die gelbphase ist. Erst mal Studie lesen und dann darüber schreiben.

Ist schon ein wenig komplizierter aber euer Anwalt bekommt das hin, wenn es sein muss.

 

Gruß

Physiker

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Hab aber noch nie ne Ampel gesehen die von Grün,auf Gelb und sofort Rot wird.

 

Innerorts: Mindestens 3 sek Gelblicht.(Bei Tempo 50).

 

An ne Ampel die schon länger grün zeigt fahre ich grundsätzlich mit 45-50 km/h ran(bei regennasser fahrbahn oder auch glatteis mit schneebedeckter fahrbahn sogar 40 km/h).

 

Weil es kommt ja noch mindestens eine sek. reaktionszeit dazu,und die Frage durchfahren bei Gelb oder bremsen?

 

Hab ich gesagt, dass die Ampel sofort rot wird. Bitte erst mal die Studie lesen.

 

Gruß

Physiker

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Also für mich hört sich des wie ein ganz normaler Rotlichtverstoß an,der von einem Polizisten beobachtet wurde.

 

@Physiker

 

warst du den dabei bei dem besagten Rotlichtlichtverstoß vom threadersteller.Wer sagt den das Die Ampel nicht doch auf rot schaltete als er die Ampel passierte.

 

Weil Wenn man die haltelinie passiert sieht man ja die Ampel nicht.

 

Und ich glaube nicht das der Fahrer und seine Kolegen auf die Farbe der Lichtzeichenanlage geschaut haben,wo er kurz vor der haltelinie war.

 

Weil manche sehen ja knapp rot noch als gelb an.Hab erst letztens einen gesehen,der hatte sich von einen der bei gelb gefahren ist bei rot(knapp vor der haltelinie) mit ziehen lassen.

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Nimm es mir nicht übel, aber das, was du hier schreibst, erscheint mir wie recht viel heiße Luft...

 

Gruß

Goose

 

Ich kann nur den Rat geben, wenn Ihr in einer solchen Situation seid, die Studie eurem Anwalt geben.

Der freut sich sicher. Er wird euch dann schon sagen ob er daraus was machen kann.

 

Wenn Ihr nach 3 oder 4 Sekunden Rotphase über die Ampel fahrt ist euch auch nicht zu helfen aber in der ersten Sekunde ist sicher was drinn.

Es kann ja nicht festgestellt werden wo Ihr bei Beginn der Gelbphase gewesen seid. Die Geschwindigkeit wird ja nicht gemessen. Nur mal so als Tip.

 

Natürlich könnt Ihr auch bezahlen und die Punkte kassieren, jeder wie er mag.

In diesem Fall ist es aber so, dass genau so ein Grenzfall vorliegt mit Zeugen und allem drum und dran. Wenn die Polizisten bezeugen, dass die Ampel gerade umgesprungen ist und nicht schon drei Sekunden rot war ist die Sache eigentlich klar.

Warum soll jemand für etwas bezahlen wofür er nichts kann?

Deshalb habe ich die Studie hier auch veröffentlicht.

 

>> Im Zweifel für die Freiheit <<

 

Gruß

Physiker

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Erste Sekunde??

 

Bei einem Starenkasten bekommt man für eine sec. 4 punkte,200 euro und 1 monat FV.

 

Was willst du dan als Entschuldigung sagen?

 

der Starenkasten ist defekt.....?????

 

Oder wenn du mit 0,3 sek,0,7 sek geblitzt wirst?

 

Willst du dann auch zu deinem Anwalt gehen?

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Also für mich hört sich des wie ein ganz normaler Rotlichtverstoß an,der von einem Polizisten beobachtet wurde.

 

@Physiker

 

warst du den dabei bei dem besagten Rotlichtlichtverstoß vom threadersteller.Wer sagt den das Die Ampel nicht doch auf rot schaltete als er die Ampel passierte.

 

Weil Wenn man die haltelinie passiert sieht man ja die Ampel nicht.

 

Und ich glaube nicht das der Fahrer und seine Kolegen auf die Farbe der Lichtzeichenanlage geschaut haben,wo er kurz vor der haltelinie war.

 

Weil manche sehen ja knapp rot noch als gelb an.Hab erst letztens einen gesehen,der hatte sich von einen der bei gelb gefahren ist bei rot(knapp vor der haltelinie) mit ziehen lassen.

 

Bitte erst die Studie lesen. Sicherlich war die Ampel gerade rot Im Auto hat der Fahrer das nicht mehr gesehen er hat ja auf den Verkehr geachtet und war zwischenzeitlich auf höhe der Ampel. Er konnte nur nicht mehr rechtzeitig bremsen soweit ist das ok. Diese Situation wird in der Studie áuch untersucht und wissenschaftlich belegt.

 

Oder im Klartext.

Es gibt einen Punkt bei jeder Ampel ab dem man auch unter Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht mehr rechtzeitig anhalten kann und man zwangsläufig die StVO verletzt. Man kann das aber nicht verhindern auch wenn man wollte und deshalb darf diese Situation auch nicht als OWi bestraft werden. Das ist eine Tatsache in der Studie nachzulesen. Unglaublich aber Wahr.

 

Im übrigen hat der eine oder andere von uns das auch schon erlebt. Hat Glück gehabt nicht geblitzt worden und ist mit schlechtem Gewissen weiter gefahren.

Das schlechte Gewissen muss man nicht haben man hätte sowieso nicht halten können.

Trotzdem immer versuchen anzuhalten so ab 2 sekunden hilft auch sonst nichts mehr.

 

Gruß

Physiker

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Ampel die von grün auf gelb auf rot umspringt nicht mehr rechtzeitig halten kann auch bei Einhaltung korrekter Geschwindigkeiten.

Wenn man schon darum weiß, daß man die Hütte bis zum Anschlag vollgeknallt hat, dann ist die zhG u.U. eben nicht mehr "korrekt". Jedenfalls nicht mehr im Sinne des Bremsweges.

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Es kann ja nicht festgestellt werden wo Ihr bei Beginn der Gelbphase gewesen seid. Die Geschwindigkeit wird ja nicht gemessen. Nur mal so als Tip.

Was ist mit Beobachtungen des Polizisten? Der wird schon gesehen haben, wo der betr. Pkw war, als die Ampel von Grün auf Gelb umsprang. Er wird auch zur augenscheinlichen Geschwindigkeit etwas aussagen können. Sicherlich nicht die genaue Geschwindigkeit, aber eben ob mit dort üblicher Geschwindigkeit (z.b. "normales" igO-Tempo) oder doch deutlich höhere Geschwindigkeit. Jedenfalls lauten oftmals so die Fragen bei Gericht. Und wenn der Cop dann aussagen kann, daß der betr. VT bei normaler Geschwindigkeit noch (z.B.) ca. 3 Fahrzeuglängen vor der Haltlinie war, als die Ampel auf Rot umsprang, so reicht das. Selbst eine halbe Fahrzeuglänge reicht da locker und führt zur Verurteilung. So jedenfalls meine bisherigen Erfahrungen, wenn Rotlichtverstöße vor Gericht gingen, bei denen ich als Zeuge beteiligt war.

 

In diesem Fall ist es aber so, dass genau so ein Grenzfall vorliegt mit Zeugen und allem drum und dran.

Die Zeugen sind dabei relativ egal. Was ist unter "mit ... allem drum und dran" zu verstehen?

 

Wenn die Polizisten bezeugen, dass die Ampel gerade umgesprungen ist und nicht schon drei Sekunden rot war ist die Sache eigentlich klar.

Stimmt. Einfacher Rotlichtverstoß => Punkte, Bußgeld, kein FV.

 

Warum soll jemand für etwas bezahlen wofür er nichts kann?

Ich bitte Dich. Wenn es glatt/rutschig ist und das Fahrzeug über die Haltlinie rutscht, dann mag ich das zu einem gewissen Teil noch nachvollziehen können. Ansonsten aber nicht. Ich habe schon verdammt viele Rotlichtverstöße beobachtet. Die Leute konnten den Phasenwechsel von Grün auf Gelb rechtzeitig sehen. Die, die durchfuhren, hatten wahrscheinlich lediglich darauf gesetzt, daß es noch reichen würde. Und anderen ist es schlichtweg auch wohl egal gewesen.

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Es gibt einen Punkt bei jeder Ampel ab dem man auch unter Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht mehr rechtzeitig anhalten kann und man zwangsläufig die StVO verletzt. Man kann das aber nicht verhindern auch wenn man wollte und deshalb darf diese Situation auch nicht als OWi bestraft werden.

Klar gibt es diesen Punkt. Wenn man mit 50 km/h auf die Ampel zufährt und erst 5m davor bremst, wird man es wohl nicht mehr schaffen. Du willst doch aber wohl nicht behaupten, daß man nicht schon vorher hätte bremsen können? Gelb bedeutet nunmal nicht, daß man noch weiterfahren darf, sondern bremsen und letztlich auch anhalten soll. Um das zu ermöglichen ist die Gelbphase auch entsprechend zeitlich bemessen.

 

Das ist eine Tatsache in der Studie nachzulesen. Unglaublich aber Wahr.

Naja, vllt. habe ich ja irgendwann einmal das Vergnügen, daß ein Betroffener hier diese Studie vorlegt. Ich werde berichten, wie der Fall ausgeht.

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Bitte erst die Studie lesen.

Das lese ich nun bereits zum dritten - oder vierten? - Mal von Dir hier allein in diesem Thread! Kannste das Teil vielleicht mal verlinken? Dein Hinweis mit 'Studie ETH Zuerich' ist ein bisschen duenn, um das Ding zu finden, die werden wohl mehrt als 5 Studien veroeffentlicht haben..... :wand:

Irgendwie erinnert mich diese Argumentationstaktik an jemanden..... :sneaky::whistling:

 

Edit: Hat sich erledigt, Studie gefunden..... Suche nun die Zeit, sie zu lesen. :rtfm:

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wetten dass es eingestellt wird.

 

Richter dürfen sich über allgemein nachprüfbare Tatsachen in Ihren Entscheidungen nicht hinwegsetzen sonst sind die Entscheidungen willkürlich und werden vom Bundesgerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Aha, auch Richter können sich über Studien, welche noch nicht einmal Gutachten sind natürlich hinwegssetzen. Woher stammt deine Weisheit das dies nicht gehen würde?

 

Im übrigen wurden damit schon mehrere Verfahren eingestellt. In einem Fall ging es sogar um ein Berufsverbot eines Kraftfahrers.

Bei einer OWi sollte ein Berufsverbot verhängt werden. Das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Wenn der Sachverhalt den Daten in der Studie entspricht wird das Verfahren zu 100% eingestellt werden.

Wie gesagt spätesten vom Bundesgerichtshof.

siehe die Antwort von dagegen.

 

Erste und letzte (Gerichts-)Instanz ist das AG. Unter Umständen kommt noch die Beschwerde in Frage, dann muss aber schon ein Rotlichtverstoß von über einer Sekunde vorliegen und dann ist es wohl Essig mit der Studie, denn dann war wohl schon zu lange rot. :sneaky::whistling:

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Hallo,

 

@Physiker: Du hast folgendes geschrieben

 

Bitte erst die Studie lesen.

 

Dein Problem scheint zu sein, das man die Studie nicht nur lesen sondern auch verstehen muss. Wenn du die Studie verstanden hättest würde dir klar sein, das sie überhaupt nicht auf einen Rotlichtverstoß passt. Sie hilft also weder dem TE noch andern Rotlichtsündern. Das gilt insbesondere auch für die Dilemmazone.

 

Entscheidungsverhalten an Lichtsignalanlagen mit und ohne Grünblinken als Ankündigung der Übergangszeit Gelb

 

Schon die Überschrift sagt doch aus, das es bei der Studie um Gelblicht(verstöße) und nicht um Rotlicht(verstöße) geht. Weiterhin

 

Gemäß Straßenverkehrsordnung muss ein Fahrzeug bei gelbem, nicht blinkendem Licht anhalten. Nur wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist, haben die FahrzeuglenkerInnen weiterzufahren. Grünes Licht gilt als Zeichen für freie Fahrt, die FahrzeuglenkerInnen haben - sofern es die Verkehrslage zulässt - weiterzufahren.

 

Die Ausgangslage ist also, das jemand der bei grün hält genau so einen Fehler macht wie jemand der bei gelb durchfährt.

 

Beim Umschalten von grün nach gelb gibt es natürlich die Dilemmazone. Gleiches gilt für das Umschalten von grün direkt nach rot.

 

Genau um die Dilemmazone zwischen grün und rot zu vermeiden wurde doch die Gelbphase eingeführt. Deshalb ist die Gelbphase auch so großzügig bemessen, das sie im Normalfall deutlich größer als die Durchfahrt durch die Dilemmazone ist.

 

Bei Änderungen des normalen Bremswegs durch z. B. die Straßenverhältnisse oder Beladung / Gewicht des Fahrzeugs kann und muss der Fahrzeugführer seine Fahrweise so anpassen, das er seine aktuelle Dilemmazone nicht über die ihm bekannte Mindestdauer der Gelblichtphase hinaus verlängert.

 

Und genau wegen der Dilemmazone beim Umschalten von grün nach gelb wird ein Verstoß gegen die Bestimmung

 

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

 

auch nur in Ausnahmefällen sanktioniert. Z. B. dann, wenn ein Fahrzeug bereits bei gelb vor der Ampel steht und dann doch wieder losfährt.

 

Von daher macht sich jeder Anwalt bzw. jeder Widerspruchsführer lächerlich, der sich bei einem Rotlichtverstoß auf deine Studie bezieht.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo,

 

@Physiker: Du hast folgendes geschrieben

 

Entscheidungsverhalten an Lichtsignalanlagen mit und ohne Grünblinken als Ankündigung der Übergangszeit Gelb

 

Schon die Überschrift sagt doch aus, das es bei der Studie um Gelblicht(verstöße) und nicht um Rotlicht(verstöße) geht. Weiterhin

 

Gemäß Straßenverkehrsordnung muss ein Fahrzeug bei gelbem, nicht blinkendem Licht anhalten. Nur wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist, haben die FahrzeuglenkerInnen weiterzufahren. Grünes Licht gilt als Zeichen für freie Fahrt, die FahrzeuglenkerInnen haben - sofern es die Verkehrslage zulässt - weiterzufahren.

 

Die Ausgangslage ist also, das jemand der bei grün hält genau so einen Fehler macht wie jemand der bei gelb durchfährt.

 

Beim Umschalten von grün nach gelb gibt es natürlich die Dilemmazone. Gleiches gilt für das Umschalten von grün direkt nach rot.

 

Genau um die Dilemmazone zwischen grün und rot zu vermeiden wurde doch die Gelbphase eingeführt. Deshalb ist die Gelbphase auch so großzügig bemessen, das sie im Normalfall deutlich größer als die Durchfahrt durch die Dilemmazone ist.

 

Bei Änderungen des normalen Bremswegs durch z. B. die Straßenverhältnisse oder Beladung / Gewicht des Fahrzeugs kann und muss der Fahrzeugführer seine Fahrweise so anpassen, das er seine aktuelle Dilemmazone nicht über die ihm bekannte Mindestdauer der Gelblichtphase hinaus verlängert.

 

Und genau wegen der Dilemmazone beim Umschalten von grün nach gelb wird ein Verstoß gegen die Bestimmung

 

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

 

auch nur in Ausnahmefällen sanktioniert. Z. B. dann, wenn ein Fahrzeug bereits bei gelb vor der Ampel steht und dann doch wieder losfährt.

 

Von daher macht sich jeder Anwalt bzw. jeder Widerspruchsführer lächerlich, der sich bei einem Rotlichtverstoß auf deine Studie bezieht.

 

Warum macht Ihr dass so kompliziert. Klar passt die Studie. In der Studie wurde untersucht ob es z.B. besser ist vor dem Umschalten der Ampel auf gelb das grüne Licht blinken zu lassen. Das Entscheidungsverhalten wurden duch Messungen an Verschiedenen Ampeln in verschiedenen Ländern Deutschland,Schweiz , Österreich untersucht. Und dabei stellte sich heraus, das es eine sogenannte Dilemmazone gibt bei der man sich nicht StVO gerecht verhalten kann. und das ganze wurde wissenschaftlich belegt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob die Ampel vorher grün blinkt oder nicht.

 

Im Klartext es gibt Situationen vor einer umspringenden Zeichenanlage bei der man auch bei angemessener Geschwindigkeit nicht vermeiden kann bei Rot über die Ampel zu fahren. Unabhängig von irgenwelchen äußeren Einflüssen wie Wetter usw.

 

Diese Studie wurde in deutschen Gerichtsverfahren erfolgreich verwendet,. Die Verfahren wurden eingestellt.

 

Von daher macht sich jeder Anwalt bzw. jeder Widerspruchsführer lächerlich, der sich bei einem Rotlichtverstoß auf deine Studie bezieht.

 

Klar kann ein Richter ein Gutachten verlangen der wird aber zum selben Ergebnis kommen. Oder der Richter kann es selber nachvollziehen und verzichtet auf ein Gutachten. Auf jeden Fall muss der richter die Argumente angemessen berücksichtigen. Frag doch einfach deinen Anwalt was er davon hält.

 

Gruß

Physiker

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Es ist eine wissenschaftliche Studie, kein Gutachten. Eine solche kann verwendet werden. Nun sagst du, daß bereits mehrfach Verfahren hiernach eingestellt wurden (ein konkretes Beispiel kannst du jedoch nicht nennen).

Ich hingegen habe zuvor noch nie etwas von dieser Studie gehört. Das bedeutet, daß diese Studie zumindest in meiner Region bisher keinerlei Bedeutung hatte, daß sich die Gerichte bisher nicht damit befasst haben (oder sie heben sich damit befasst, jedoch das Verfahren trotzdem nicht eingestellt)

 

Also frage ich einfach mal: Bei welchen AG ist es zu Verfahrenseinstellungen aufgrund dieser Studie gekommen?

 

Gruß

Goose

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Es ist eine wissenschaftliche Studie, kein Gutachten. Eine solche kann verwendet werden. Nun sagst du, daß bereits mehrfach Verfahren hiernach eingestellt wurden (ein konkretes Beispiel kannst du jedoch nicht nennen).

Ich hingegen habe zuvor noch nie etwas von dieser Studie gehört. Das bedeutet, daß diese Studie zumindest in meiner Region bisher keinerlei Bedeutung hatte, daß sich die Gerichte bisher nicht damit befasst haben (oder sie heben sich damit befasst, jedoch das Verfahren trotzdem nicht eingestellt)

 

Also frage ich einfach mal: Bei welchen AG ist es zu Verfahrenseinstellungen aufgrund dieser Studie gekommen?

 

Gruß

Goose

 

Ein Kollege hat mich vor ein paar Jahren auf die Studie gebracht. Ich wurde kurz zuvor geblitzt, ist aber nie ein Busgeldbescheid gekommen. Dann habe ich das ganze auch vergessen. Ich hab davon einem Anwalt bei einem Glas Bier in einem Biergarten erzählt, so nebenbei. Er kam dann nach so einem Jahr auf mich zu und fragte mich wieder danach. Es ging um einen Fall mit Gefahrguttransport usw. eine sehr heikle Sache, die zum Berufsverbot führen kann. Ich habe Ihm die Studie gegeben und das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Er hat das Dokument, dann noch bis heute in mehreren Prozessen erfolgreich verwendet.

 

Zufällig laß ich dann dieses Thema habe mich an die Studie erinnert und hier rein gestellt.

Warum noch niemand sonst auf die mit der Studie Idee kam, liegt vielleicht daran das die Schweiz sehr weit weg ist und Anwälte mit Hochschulen nichts am Hut haben. Wenn man die Studie nicht gelesen hat kommt man nicht drauf was für nette wissenschaftliche Ergebnisse sie gebracht hat. Es ging in der Studie ja auch um ganz was anderes. Kann mir gut vorstellen das das bisher niemandem aufgefallen ist. Wie überall in der Wissenschaft kommt es darauf an was man aus Forschungsergebnissen macht, sie bewertet und wie man sie entsprechend Anwenden kann.

 

Gruß

Physiker

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...Also frage ich einfach mal: Bei welchen AG ist es zu Verfahrenseinstellungen aufgrund dieser Studie gekommen?

...

Ich habe Ihm die Studie gegeben und das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Er hat das Dokument, dann noch bis heute in mehreren Prozessen erfolgreich verwendet.

...

 

Jetzt aber mal:

Butter >>> Fische

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...Also frage ich einfach mal: Bei welchen AG ist es zu Verfahrenseinstellungen aufgrund dieser Studie gekommen?

...

Ich habe Ihm die Studie gegeben und das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Er hat das Dokument, dann noch bis heute in mehreren Prozessen erfolgreich verwendet.

...

 

Jetzt aber mal:

Butter >>> Fische

 

Wie gesagt, eingestellte Amtsgerichtsverfahren werden nicht veröffentlicht. Aber wenn euer Anwalt Fragen dazu hat kann ich die gerne an Seinen Kollegen der die Prozesse geführt hat weiterleiten, oder die Verbindung herstellen wenn das notwendig sein sollte.

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Also kannst du nichts konkretes liefern, oder?

 

Gruß

Goose

 

Wenn Ihr mit einem Rotlichtverstoß ein Problem habt lest die Studie oder gebt sie eurem Anwalt der kann sich gerne bei mir melden Ich gebe Ihm dann die Adresse seines Kollegen der die Fälle bearbeitet hat. Er wird sicher gerne weiter helfen.

 

Ich persönlich habe wie oben beschrieben keine Prozessakten und veröffentlicht wurden die Prozessakten auch nicht.

Es wird sich sicherlich auch nicht immer lohnen einen Prozess zu führen. Es hilft ja nicht in jedem Fall nur in den Fällen bei Überfahrt kurz nach der Rotphase, und sicher wenn der Sachverhalt so ist wie in diesem Fall geschildert.

Klar ist doch das Ordungsamt wird eure Einwände ablehnen, machen die ja immer. Wenn die Studie noch nicht allgemein Gerichtsbekannt ist kommt es zum Prozess. der Richter muß euren Einwand prüfen und darf Tatsachen nicht ignorieren, sonst entscheidet er willkürlich und das darf er nicht. Könnt Ihr dann glaubhaft machen das Ihr in dieser Dilemmazone gewesen seid, kann er euch nicht dafür verurteilen und muss das Verfahren einstellen. Ausser er findet eine Argumentation, dass die Naturgesetze in Deutschland abweichend sind vom Rest der Welt. Wenn ich mich recht erinnere wurde ein Teil der Daten für die Studie in Deutschland erhoben. Wenn er die Studie nicht kappiert, soll auch vorkommen, schaltet er einen Gutachter ein. Spätestens der kommt dann zum Schluß das es so war und das Verfahren eingestellt wird.

 

Übrigens ein Ergebnis der Studie: Seite 12 Abs 4

In Deutschland fällt insbesondere auf, dass sich überproportional viele Fahrzeuge in der Dilemmazone

befinden. Betrachtet man die Entscheidungsbereiche in den Abbildungen 4 und 5,

lässt sich dieser Umstand erklären: In Österreich liegt die Dilemmazone weit außerhalb der

zulässigen Höchstgeschwindigkeit und bei den Schweizer Messstellen werden überwiegend

sehr niedrige Geschwindigkeiten gefahren, sodass die Dilemmazone kaum erreicht wird.

 

 

Wie gesagt das hilft aber nur wenn man kurz nach dem Umschalten je nach dauer der Gelbphase und der erlaubten Geschwindigkeit in dieser Dilemmazone hätte gewesen sein können.

 

Beispiel

Siehe Studie Seite 13 Abbildung 4

 

post-26947-1251273556_thumb.jpg

 

Die Dilemmazone befindet sich rechts zwischen der roten und der blauen Linie

Es ist eine Ampel mit 3 Sekunden Gelbphase ( Siehe Überschrift)

 

Hat man sich bei erlaubten 50km/h beim Umschalten von Grün auf Gelb im Bereich 42 bis ca. 50m vor der Ampel befunden hatte man keine Chance zum rechtzeitigen Anhalten und man fährt bei Rot über die Ampel. Selbst bei 40 km/h und ca 27-28 m Entfernung fähjrt man bei Rot über die Ampel.

 

Oder man kann dieGrafik auch anders lesen bei erlaubten 50 km/h kann man angeben dass man im Bereich 27m - 50m je nach wirklicher Geschwindigkeit sich in der Dilemazone befunden hat.

 

Also eigentlich ganz einfach, oder?

 

Beispiel

Richter: Wie schnell sind Sie denn gefahren?

Sie: so knappe 50km/h

Richter: und wie weit waren Sie von der ampel entfert als Sie von grün auf gelb umgeschaltet hat?

Sie: so ca 40m aber auf den Meter genau kann ich das nicht sagen.

Richter: Aha

Sie: Ja

usw...

 

aber aufpassen bei 4 Sekunden Gelbphase gelten andere Kurven.

 

Ich hoffe das hilft euch weiter

 

 

Gruß

Physiker

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Hallo,

 

die Dilemmazone kann es doch eigentlich nur zwischen GRÜN und GELB geben.

(so steht es im übrigen auch in der Studie)

... Durchfahr-Entscheidungen von FahrzeuglenkerInnen, die bei Gelbbeginn eine so

große Entfernung zur Haltelinie haben, dass unter Berücksichtigung der Reaktionszeit

und bei normaler Betriebsbremsung ein Anhalten möglich gewesen wäre

 

... Halt-Entscheidungen von FahrzeuglenkerInnen, die bei Gelbbeginn eine so geringe

Entfernung zur Haltelinie haben, dass bei normaler Betriebsbremsung ein Anhalten

nicht möglich gewesen wäre, ein Durchfahren hingegen schon

 

Weil schon bei GELB darf ich nicht mehr in die Kreuzung einfahren.

Wenn ich - als aufmerksamer Fahrer - den GRÜN-GELB Übergang aus irgendeinem Grund

nicht gesehen habe, darf ich in doch keinem Fall annehmen noch bei GELB über die Kreuzung

zu kommen.

Habe ich den GRÜN-GELB Übergang jedoch gesehen, läuft ab diesem Moment die Dilemmazone.

Ich habe jetzt also 3 Sek. (oder mehr) Zeit für eine Entscheidung .

Es sei denn natürlich das man von dem GELB-ROT Übergang nach dem beobachteten GRÜN-GELB Übergang

völlig überrascht ist ;)

 

Für die Suchende hier ist der Link auf die Studie ...

 

Jetzt würde mich wirklich interessieren, was bei den Verfahren jewails den Ausschlag gegeben hat.

 

Gruß,

AnReRa

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Ich persönlich habe wie oben beschrieben keine Prozessakten und veröffentlicht wurden die Prozessakten auch nicht.
Du redest um den heißen Brei herum.

Kannst du uns sagen, welche Amtsgerichte ein Verfahren aufgrund dieser Studie eingestellt haben oder nicht?

 

Gruß

Goose

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Hallo,

 

die Dilemmazone kann es doch eigentlich nur zwischen GRÜN und GELB geben.

(so steht es im übrigen auch in der Studie)

... Durchfahr-Entscheidungen von FahrzeuglenkerInnen, die bei Gelbbeginn eine so

große Entfernung zur Haltelinie haben, dass unter Berücksichtigung der Reaktionszeit

und bei normaler Betriebsbremsung ein Anhalten möglich gewesen wäre

 

... Halt-Entscheidungen von FahrzeuglenkerInnen, die bei Gelbbeginn eine so geringe

Entfernung zur Haltelinie haben, dass bei normaler Betriebsbremsung ein Anhalten

nicht möglich gewesen wäre, ein Durchfahren hingegen schon

 

Weil schon bei GELB darf ich nicht mehr in die Kreuzung einfahren.

Wenn ich - als aufmerksamer Fahrer - den GRÜN-GELB Übergang aus irgendeinem Grund

nicht gesehen habe, darf ich in doch keinem Fall annehmen noch bei GELB über die Kreuzung

zu kommen.

Habe ich den GRÜN-GELB Übergang jedoch gesehen, läuft ab diesem Moment die Dilemmazone.

Ich habe jetzt also 3 Sek. (oder mehr) Zeit für eine Entscheidung .

Es sei denn natürlich das man von dem GELB-ROT Übergang nach dem beobachteten GRÜN-GELB Übergang

völlig überrascht ist ;)

 

Für die Suchende hier ist der Link auf die Studie ...

 

Jetzt würde mich wirklich interessieren, was bei den Verfahren jewails den Ausschlag gegeben hat.

 

Gruß,

AnReRa

 

Auch für dich noch mal.

 

Du fährst erlaubte 50km/h und kommst an eine Kreuzung mit Ampel.

Es ist grün, schön denks du muss ich ja nicht anhalten

Du bist jetzt 40 m vor der Haltelinie die Ampel springt von grün auf gelb.

Du bremst ... noch stärker

Du denkst da hat jemand ein Bild von mir gemacht.. mal in den spiegel schau war ich auch gekämmt.

Leider bist du trotz deinem willen zum anhalten bei Rot über die Haltelinie und über die Induktionschleife gefahren

und die automatische Kammera hat deinen Lebensvorgang technisch fixiert.

Schön sagst du was hab ich verkehrt gemacht? grübel grübel grübel....

Nichts, sagt eine Stimme in dir du warst in der Dilemmazone und hast alles richtig gemacht, aber das musst du erst mal beweisen.

 

Was sagt die Studie dazu Seite 11

In der sogennanten Dilemmazone (Abbildung(4) ist ein StVO-konformes Verhalten nicht möglich: Der Bremsweg ist größer als die Entfernung ( zur Halteline)-> kein sicheres Anhalten) und der Fahrweg kleiner als die Entfernung => Überdfahrt bei Rot. Von Fehlentscheidung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden.

 

Selbst wenn du nicht gebremst hättest könnte dir keiner einen Vorwurf machen, denn du hast aufgrund deiner langjährigen Erfahrung die Situation richtig eingeschätzt. Du hättest nicht mehr sicher vor der Haltelinie anhalten können. Es kann dir keiner einen Vorwurf machen. Und übrigens darf das auch nach OWiG nicht bestraft werden.

 

Wenn das der Richter auch verstanden hat => kein Busgeld keine Punkte

 

ok soweit klar

 

Übrigens sichert das auch Staatseinnahmen nach der Studie befinden sich in Deutschland 4% in der Dilemmazone

Wo kann ich eine Ampel mieten und kassieren.

 

mfg

Physiker

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In der sogennanten Dilemmazone (Abbildung(4) ist ein StVO-konformes Verhalten nicht möglich: Der Bremsweg ist größer als die Entfernung ( zur Halteline)-> kein sicheres Anhalten) und der Fahrweg kleiner als die Entfernung => Überdfahrt bei Rot. Von Fehlentscheidung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden.
Dann rechne doch mal durch:

Du bist bei einer Geschwindigkeit von ;) 40 Meter von der LZA entfernt, wenn diese auf Gelb wechselt. Von diesem Moment an bleiben dir noch drei Sekunden bis zum Wechsel auf Rot.

Ein Sekunde brauchst du zur entscheidung, ob du drüber fährst oder bremst. In dieser einen Sekunde legst du 13,8 Meter zurück. Bleiben dir noch gut 26 Meter. Behälst du deine Geschwindigkeit bei, kommst du noch bei Gelb drüber, bremst du nun ab, so brauchst du, um auf einer Strecke von 26 Metern von ;) zum Stillstand zu kommen, eine mittlere Bremsverzögerung von 3,52 m/sek². Also ein völlig normales Bremsen. Bist du weiter von der Ampel entfernt, so ist das Bremsen sogar noch leichter, bist du dichter dran, kommst du noch deutlicher bei Gelb drüber.

 

Aber noch mal meine Frage: Welche Amtsgerichte haben aufgrund der Studie ein Verfahreneingestellt?

 

Gruß

Goose

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Du fährst erlaubte 50km/h ..... Du bist jetzt 40 m vor der Haltelinie die Ampel springt von grün auf gelb.

Sollte bei der Geschwindigkeit mehr als locker ausreichen, um das Fahrzeug VOR der Haltlinie zum Stehen zu bekommen.

 

Du bremst ... noch stärker

Noch stärker? ;) Mensch, er soll vor der Haltlinie halten, nicht 15 Meter davor. :D

 

Leider bist du trotz deinem willen zum anhalten bei Rot über die Haltelinie und über die Induktionschleife gefahren und die automatische Kammera hat deinen Lebensvorgang technisch fixiert.

Nein, so ein Zufall aber auch. Woran das bloß gelegen haben mag?! :yawn:

 

Schön sagst du was hab ich verkehrt gemacht? grübel grübel grübel....

Antwort: Du bist bei Rot über die Haltlinie gefahren, obwohl Du hättest locker anhalten können.

 

Nichts, sagt eine Stimme in dir du warst in der Dilemmazone und hast alles richtig gemacht, aber das musst du erst mal beweisen.

:wub: Sorry, aber ich habe selten einen so dermaßen hanebüchenen Unsinn gelesen.

 

Was sagt die Studie dazu Seite 11

Diese Studie (die kein Gutachten ist) ist mir sooooowas von egal. Und - wurde ja schon weiter oben erwähnt - wenn diese Studie soooo korrekt wäre und demzufolge alle entsprechenden Verstöße keine wären und Anzeigen eingestellt werden müßten, hätten wir ganz bestimmt von dieser Studie schon mehr gehört. Es soll nämlich auch RAs geben, die sich auf solcherlei Dinge geradezu stürzen, um diese zugunsten ihres Mandanten zu nutzen.

Es gibt viele viele andere Studien und Meinungen. Und trotzdem urteilen die Richter nicht so, wie es sich der Herr RA und natürlich auch sein Mandant vorgestellt haben.

 

Unlängst bezog sich ein RA ständig auf den Burhoff. Sagte immer wieder "...der Richter Burhoff vom OLG Hamm....", woraufhin die Richterin amüsiert immer wieder einwarf "der nun a.D. ist" und sich überhaupt nicht darum kümmerte, was der Herr Burhoff so an Wissen in einem seiner schönen Bücher Preis gab. Warum also sollte sie sich von einer Studie beindrucken lassen?!

 

In der sogennanten Dilemmazone (Abbildung(4) ist ein StVO-konformes Verhalten nicht möglich: Der Bremsweg ist größer als die Entfernung ( zur Halteline)-> kein sicheres Anhalten) und der Fahrweg kleiner als die Entfernung => Überdfahrt bei Rot. Von Fehlentscheidung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden.

Jaajaaa..... :D

 

Selbst wenn du nicht gebremst hättest könnte dir keiner einen Vorwurf machen, denn du hast aufgrund deiner langjährigen Erfahrung die Situation richtig eingeschätzt. Du hättest nicht mehr sicher vor der Haltelinie anhalten können. Es kann dir keiner einen Vorwurf machen. Und übrigens darf das auch nach OWiG nicht bestraft werden.

Nun, die Praxis offenbart ja nun eindeutig, daß genau das Gegenteil der Fall ist.

 

Wenn das der Richter auch verstanden hat => kein Busgeld keine Punkte

Fragt sich, ob der Richter das genauso SIEHT. ;)

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Mag schon sein. Auch mich interessieren mittlerweile die betreffenden AGs, die hier die Verfahren eingestellt haben sollen. Ob er sie wohl benennt? ;)

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Übrigens sichert das auch Staatseinnahmen nach der Studie befinden sich in Deutschland 4% in der Dilemmazone

Wo kann ich eine Ampel mieten und kassieren, muss mal schnell den Busgeldkatalog holen was das so bringt.

Mmh bei einer Ampel mit 20000 Autos am Tag. Wenn die Ampel recht kurz geschaltet ist sagen wir 20 Autos können in der rushhour vor dem Umsachten durchfahren dann wäre das 1000 mal Anhalten davon 4% macht 40 Blitze zu 90EUR = 3600EUR * 25(Sontags ist weniger Verkehr) macht runde

90.000 EUR/Monat

Aufs Jahr gerechnet 4.680.000 EUR

 

Na ich glaube ich werde Blitzerverkäufer.. das rechnet sich schon. Ist wie Gelddrucken.

Das mir jetzt aber keiner auf die Idee kommt das sei Abzocke... nein nein so was dient nur der Verkehrssicherheit.

 

mfg

Physiker

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@Physiker

 

Du bist offenkundig ein totaler Theoretiker! Aber rechne ruhig schön weiter. Sorgt im Moment noch für etwas Kurzweil. Aber irgendwann wird's denn auch langweilig und langatmig. Du wiederholst Dich. Und diese Wiederholungen machen nunmal Deine Aussagen nicht glaubwürdiger oder wahrer.

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@Physiker: Du antwortest ja zwischenzeitlich immer mal wieder auf den einen oder anderen Beitrag, nur leider gehst du nicht auf meine Frage ein: Welche Amtsgerichte haben bisher ein Verfahren aufgrund der von dir genannten Studie eingestellt?

 

Gruß

Goose

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In der sogennanten Dilemmazone (Abbildung(4) ist ein StVO-konformes Verhalten nicht möglich: Der Bremsweg ist größer als die Entfernung ( zur Halteline)-> kein sicheres Anhalten) und der Fahrweg kleiner als die Entfernung => Überdfahrt bei Rot. Von Fehlentscheidung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden.
Dann rechne doch mal durch:

Du bist bei einer Geschwindigkeit von ;) 40 Meter von der LZA entfernt, wenn diese auf Gelb wechselt. Von diesem Moment an bleiben dir noch drei Sekunden bis zum Wechsel auf Rot.

Ein Sekunde brauchst du zur entscheidung, ob du drüber fährst oder bremst. In dieser einen Sekunde legst du 13,8 Meter zurück. Bleiben dir noch gut 26 Meter. Behälst du deine Geschwindigkeit bei, kommst du noch bei Gelb drüber, bremst du nun ab, so brauchst du, um auf einer Strecke von 26 Metern von ;) zum Stillstand zu kommen, eine mittlere Bremsverzögerung von 3,52 m/sek². Also ein völlig normales Bremsen. Bist du weiter von der Ampel entfernt, so ist das Bremsen sogar noch leichter, bist du dichter dran, kommst du noch deutlicher bei Gelb drüber.

 

Aber noch mal meine Frage: Welche Amtsgerichte haben aufgrund der Studie ein Verfahreneingestellt?

 

Gruß

Goose

 

hier kannst du das berechnen

Bremswegrechner

 

ich komme da auf ca 40m bei 0.5 sekunden Reaktionszeit. Lies was in der Studie darüber steht.

 

@Physiker: Du antwortest ja zwischenzeitlich immer mal wieder auf den einen oder anderen Beitrag, nur leider gehst du nicht auf meine Frage ein: Welche Amtsgerichte haben bisher ein Verfahren aufgrund der von dir genannten Studie eingestellt?

 

Gruß

Goose

 

Ich muss erst meinen Anwalt fragen und der muss mir erst mal das zumailen.

Das braucht Zeit der ist ziemlich beschäftigt ok. Wenn er es überhaupt herausgeben will.

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Ich habe den Bremsweg auch berechnet, das sind keine Phantasiezahlen.

Die eine Sekunde ist die durchschnittliche Reaktionszeit. Wenn du von einer halben Sekunde ausgehst, so kann die Bremsverzögerung ja sogar noch schwächer ausfallen.

 

In jedem Fall ist eine Vollbremsung vor einer wechselnden LZA nicht nötig. Entweder ist man weniger als 40 Meter von ihr entfernt, dann kommt man noch bei Gelb drüber oder man ist weiter als 40 Meter entfernt, dann kommt man mit normalem Bremsen zum stehen.

 

Aber noch mal meine Frage: Welche Amtsgerichte haben aufgrund der Studie ein Verfahren eingestellt? Es kann doch nicht so schwer sein, diese zu beantworten, oder?

 

 

Gruß

Goose

 

Edit: Zwischenzeitlich bist du ja im Edit darauf eingegangen. Ja, bitte, frag ihn mal. Aber er wird doch kaum zu beschäftigt sein, um dir zu sagen, daß es vor dem AG XY war, oder? Das kann ja auch kein Geheimnis sein. Auch sagtest du doch, daß schon mehrere Verfahren eingestellt wurden? Alle nur von dem einen Anwalt vor dem einen AG?

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@Physiker

Du bist jetzt 40 m vor der Haltelinie die Ampel springt von grün auf gelb.

Du bremst ... noch stärker

Du denkst da hat jemand ein Bild von mir gemacht

Fehlen dazwischen nicht in paar Sekunden ?

 

Du hast meinen Ansatz offenmbar nicht begriffen

Bereits bei GELB darfst Du eigentlich nicht mehr auf die Kreuzung.

Wenn Du also zu irgendeinem Zeitpunkt GELB siehst, mußt Du in jedem Fall versuchen,

nicht mehr auf die Kreuzung zu kommen.

Das GELB zu überfahren kann nur eine (geduldete) Notlösung sein, weil es eben nicht gereicht hat.

Es kann nicht heißen, weil es nicht gereicht hätte.

Weil alleine der Blitz 3 Sekunden nach dem GELB-GRÜN beweist, dass es gereicht hätte davor zu bremsen.

 

Das Dilemma ensteht ausschließlich darin, das Klein-Erna denkt bei GELB über die Kreuzung fahren zu dürfen.

Und dem ist eben pauschal nicht so.

 

Sofern Du angibst das es nicht hätte reichen können, warst Du entweder

(in der Sitauation) zu schnell -> Bestrafung

hast gepennt -> Bestrafung oder

Auto/Bremsen defekt -> Bestrafung.

 

so einfach ist das.

 

Wenn Du mir jetzt noch deinen persönlichen Wert für eine 'Betriebsbremsung' nennst, ermitteln wir gerne Deine

persönliche Dilemmazone ...

 

Gruß,

AnReRa

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ich komme da auf ca 40m bei 0.5 sekunden Reaktionszeit.

Bei 50 km/h, 0,5 Sek. Reaktionszeit und einer Verzögerung von 7,5 m/s² werden mir als Anhalteweg 24,66 m ausgeworfen.

 

Lies was in der Studie darüber steht.

Muß ich nicht. Ich sehe tagtäglich, was geht.

 

Ich muss erst meinen Anwalt fragen und der muss mir erst mal das zumailen. Das braucht Zeit der ist ziemlich beschäftigt ok. Wenn er es überhaupt herausgeben will.

;) Ach sooo, ja nee, is klarrr..... ;)

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