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Strafverfügung Trotz Bezahler Strafe


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Hallo,

mein Fahrzeug wurde am 30.06.2009 in österreich geblitzt.

Ich war zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und habe das den Behörden auch mitgeteilt (incl. Kopie der Krankenhausrechnung).

Daraufhin habe ich eine Schreiben mit Bild meines Fahrzeuges erhalten wo dabei stand das in Österreich die Regel gilt das der Besitzer zahlen muss egal wer gefahren ist!

Ich habe dann die 90 € überwiesen und dachte die Sache ist damit gegessen.

 

jetzt bekomme ich ein Schreiben Strafverfügung

 

Übertretung gemäß § 103(2) Kraftfahrgesetz

Geldstrafe gemäß § 134(1) Kraftfahrgesetz

Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden

Und ich soll jetzt 165 € zahlen (Minus den 90 wo ich bereits bezahlt habe.) also noch 75.

 

Ich hab das Geld aber bezahlt und weiß nicht was das jetzt noch soll.. Ich habe gleich nachdem ich den zweiten Brief erhalten habe das Geld bezahlt.

 

Was soll ich jetzt machen :vogelzeig:

Sehe das gar nicht ein zu zahlen, da ich arbeitslos bin und das nicht einmal zahlen kann..

 

Bitte um Hilfe..

Besten Dank im Voraus!

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§ 103, Abs. 2 betrifft die Verpflichtung des Halters zur Bekanntgabe des Fahrers. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist mit Geldstrafen belegt.

 

Du hast vermutlich trotz Aufforderung den Lenker nicht bekanntgeben, daher die Strafe.

 

Die ursprüngliche Forderung von 90,- betraf wohl eine Anonymverfügung, gegen die es kein Rechtsmittel gibt. Erst bei nutzlosem Verstreichen der Zahlungsfrist wird das normale Verfahren eingeleitet, also Lenkererhebung etc.

 

Die von dir - rechlich verspätet - einbezahlte Anonymverfügung könntest Du rein theoretisch zurückfordern.

 

Interessant wäre aber schon zu wissen, wer gefahren ist.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Guten Morgen,

Danke für die schnelle Antwort.

 

Leider weiß ich auch nicht wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug hatte.

Ich war zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und habe das den netten AT-Beamten auch mitgeteilt!

 

Ich finde die Aussage rechtzeitig reagiert bischen komisch, da die immer irgendwelche 2 Wochen fristen setzen aber sich über 2 Monate Zeit lassen mir den Bescheid zu schicken. Ich habe gleich am Folgetag auf das Schreiben Einspruch gegen die Sache eingelegt. Per Brief dauert das hin und her halt n paar Tage.

 

Was bringt es mir wenn ich die 90€ für die Anonymverfügung zurückforder?

Die 165 sind ja dann nach wie vor offen?

 

Was soll ich jetzt eurer Meinung nach machen? Auf die Strafverfügung habe ich bereits Wiederspruch eingelegt (per Brief).

 

Bitte um Hilfe. Danke

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Und wieder zeigts,dass die Ösis alles versuchen,Geld einzutreiben.....

Ein Grund mehr,in dieses Land nicht mit eigenem PKW zu reisen....

 

naja, das werden die deutschen in AT genauso versuchen. ich finde die strafen in AT noch relativ human. und wo bekommt man bei 50 km/h zuviel NUR 2 wochen FV?

das einzige kritikwürdige ist IMO die sache mit der halterhaftung

 

 

Hätte ich das gar nicht zahlen müssen?

 

ja. du hättest nichts zahlen müssen

 

Was machen wenn weitere Briefe kommen ? Ignorieren?

 

ganz genau

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Hallo,

ich habe das innerhalb von 4 Wochen beglichen.

Ist es dann überhaupt rechtens noch ne Strafverfügung mit weiteren 75€ zu fordern ?

 

Am Behördenkonto eintreffend?

Der genaue Termin wird mit der Ausstellung der Anonymverfügung bestimmt.

post-15691-1250846192_thumb.jpg

MfG

A-Wolf

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Und wieder zeigts,dass die Ösis alles versuchen,Geld einzutreiben.....

Ein Grund mehr,in dieses Land nicht mit eigenem PKW zu reisen....

 

 

Eigentlich würde es reichen, sich einigermassen an die Verkehrsvorschriften zu halten!!

 

Am besten nicht nur in A, sondern auch in allen Ländern, auch zuhause in D.

 

Dann ist man fein aus dem Schneider!!

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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  • 4 weeks later...

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