Lightcube 0 Posted August 18, 2009 Report Share Posted August 18, 2009 Hallo,mein Fahrzeug wurde am 30.06.2009 in österreich geblitzt.Ich war zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und habe das den Behörden auch mitgeteilt (incl. Kopie der Krankenhausrechnung).Daraufhin habe ich eine Schreiben mit Bild meines Fahrzeuges erhalten wo dabei stand das in Österreich die Regel gilt das der Besitzer zahlen muss egal wer gefahren ist!Ich habe dann die 90 € überwiesen und dachte die Sache ist damit gegessen. jetzt bekomme ich ein Schreiben Strafverfügung Übertretung gemäß § 103(2) KraftfahrgesetzGeldstrafe gemäß § 134(1) KraftfahrgesetzErsatzfreiheitsstrafe 60 StundenUnd ich soll jetzt 165 € zahlen (Minus den 90 wo ich bereits bezahlt habe.) also noch 75. Ich hab das Geld aber bezahlt und weiß nicht was das jetzt noch soll.. Ich habe gleich nachdem ich den zweiten Brief erhalten habe das Geld bezahlt. Was soll ich jetzt machen Sehe das gar nicht ein zu zahlen, da ich arbeitslos bin und das nicht einmal zahlen kann.. Bitte um Hilfe.. Besten Dank im Voraus! Quote Link to post Share on other sites
muniX089 64 Posted August 18, 2009 Report Share Posted August 18, 2009 Du hast wahrscheinlich auf eine Anonymverfügung nicht mit den Daten des Fahrers geantwortet, das jetzt ist die Strafe dafür. Diese kann aber auch nicht eingetrieben werden - die 90 hättest du allerdings auch behalten können. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted August 18, 2009 Report Share Posted August 18, 2009 § 103, Abs. 2 betrifft die Verpflichtung des Halters zur Bekanntgabe des Fahrers. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist mit Geldstrafen belegt. Du hast vermutlich trotz Aufforderung den Lenker nicht bekanntgeben, daher die Strafe. Die ursprüngliche Forderung von 90,- betraf wohl eine Anonymverfügung, gegen die es kein Rechtsmittel gibt. Erst bei nutzlosem Verstreichen der Zahlungsfrist wird das normale Verfahren eingeleitet, also Lenkererhebung etc. Die von dir - rechlich verspätet - einbezahlte Anonymverfügung könntest Du rein theoretisch zurückfordern. Interessant wäre aber schon zu wissen, wer gefahren ist. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Lightcube 0 Posted August 19, 2009 Author Report Share Posted August 19, 2009 Guten Morgen,Danke für die schnelle Antwort. Leider weiß ich auch nicht wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug hatte.Ich war zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und habe das den netten AT-Beamten auch mitgeteilt! Ich finde die Aussage rechtzeitig reagiert bischen komisch, da die immer irgendwelche 2 Wochen fristen setzen aber sich über 2 Monate Zeit lassen mir den Bescheid zu schicken. Ich habe gleich am Folgetag auf das Schreiben Einspruch gegen die Sache eingelegt. Per Brief dauert das hin und her halt n paar Tage. Was bringt es mir wenn ich die 90€ für die Anonymverfügung zurückforder?Die 165 sind ja dann nach wie vor offen? Was soll ich jetzt eurer Meinung nach machen? Auf die Strafverfügung habe ich bereits Wiederspruch eingelegt (per Brief). Bitte um Hilfe. Danke Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted August 19, 2009 Report Share Posted August 19, 2009 Zum bezahlen einer Anonymverfügung hast du 4 Wochen Zeit.Siehe Rechtsbelehrung Rückseite.MfGA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
Lightcube 0 Posted August 20, 2009 Author Report Share Posted August 20, 2009 Hallo,ich habe das innerhalb von 4 Wochen beglichen. Ist es dann überhaupt rechtens noch ne Strafverfügung mit weiteren 75€ zu fordern ? Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 die alternative nichts zu zahlen steht natürlich immer noch im raum. denn diese strafe kann in deutschland nicht eingetrieben werden Quote Link to post Share on other sites
Guest ance Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 die alternative nichts zu zahlen steht natürlich immer noch im raum. Die 90 € wird er wohl nicht mehr zurückbekommen denke ich Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Und wieder zeigts,dass die Ösis alles versuchen,Geld einzutreiben.....Ein Grund mehr,in dieses Land nicht mit eigenem PKW zu reisen.... Quote Link to post Share on other sites
Lightcube 0 Posted August 21, 2009 Author Report Share Posted August 21, 2009 Hätte ich das gar nicht zahlen müssen? Was machen wenn weitere Briefe kommen ? Ignorieren? Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 Und wieder zeigts,dass die Ösis alles versuchen,Geld einzutreiben.....Ein Grund mehr,in dieses Land nicht mit eigenem PKW zu reisen.... naja, das werden die deutschen in AT genauso versuchen. ich finde die strafen in AT noch relativ human. und wo bekommt man bei 50 km/h zuviel NUR 2 wochen FV?das einzige kritikwürdige ist IMO die sache mit der halterhaftung Hätte ich das gar nicht zahlen müssen? ja. du hättest nichts zahlen müssen Was machen wenn weitere Briefe kommen ? Ignorieren? ganz genau Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 Hallo,ich habe das innerhalb von 4 Wochen beglichen. Ist es dann überhaupt rechtens noch ne Strafverfügung mit weiteren 75€ zu fordern ? Am Behördenkonto eintreffend?Der genaue Termin wird mit der Ausstellung der Anonymverfügung bestimmt.MfGA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 Und wieder zeigts,dass die Ösis alles versuchen,Geld einzutreiben.....Ein Grund mehr,in dieses Land nicht mit eigenem PKW zu reisen.... Eigentlich würde es reichen, sich einigermassen an die Verkehrsvorschriften zu halten!! Am besten nicht nur in A, sondern auch in allen Ländern, auch zuhause in D. Dann ist man fein aus dem Schneider!! lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Guest ance Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 Und wieder zeigts,dass die Ösis alles versuchen,Geld einzutreiben.....Ein Grund mehr,in dieses Land nicht mit eigenem PKW zu reisen.... Na klar, und dann war die Hose nass oder? Quote Link to post Share on other sites
Lightcube 0 Posted August 24, 2009 Author Report Share Posted August 24, 2009 Kann ich das geld zurückfordern ?90€ sind auch so viel geld für mich! Quote Link to post Share on other sites
swen 0 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Nicht bezahlen müssen?So viel ich weiß besteht zwischen Ö und D als einzige Länder ein Vollsteckungsabkommen.Ds müssen ihre Ö Strafen bezahlen und Ös ihre D Strafen. Hat sich hier was geändert? ADAC schreibt es anders: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrs...rcePageID=10279 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 ADAC schreibt es anders: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrs...rcePageID=10279Der ADAC schreibt Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen überlesen? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.