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42 Km/h Ausserorts Zu Schnell, Bauche Hilfe


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Hallo,

 

ich habe o.g. Problem. Kann mir jmd. Tips geben wie ich da am besten rauskomme ?

 

Halter: mein Vater

Führer: ich (männlich)

 

Gestern bekam mein Vater einen Zeugenfragebogen, leider mit Foto von mir. (etwas unscharf, aber erkennbar)

(Er ist jedoch diese Woche im Ausland, so dass meine Mutter den Brief öffnete)

 

"es wurde festgestellt, dass am 16.06.2009 um (...) in Duisburg, A 524, km 9650, FR Krefeld, mit dem Fahrzeug (...) folgende OW begeangen wurde: "

 

"Sie überschritten (...)"

 

Lt. Schreiben ist die zul. GEschw. 80 km/h. ich fuhr 122.

Seltsam ist nur, dass es auf der A524 keine Begrenzung gibt, die 80 kommt erst auf der nahtlos übergehenden Bundesstrasse! Vielleicht kann man das ausnutzen ?

 

Was kann man da machen? Tatzeit liegt 1,5 Monate zurück. -> Verjährungsstrategie, ja oder nein? Welche?

 

Habe was von "Flügellahme-Enten-Methode/Dauer-Guest-Methode gelesen. Weis jmd. etwas darüber, Link ?

 

Schonmal vielen Dank im Voraus.

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Hallo,

 

Was kann man da machen?

Am besten mal hier im Forum lesen.

Du bist so etwa der 1234.ste Fall.

 

Eine 'Step-by-Step'-Anleitung wirst Du nicht finden und

öffentliche Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

 

Nur soviel:

Da Dein Vater eine Zeugenfragebogebn bekommen hat, hat der SB bereits auf das Bild geschaut

und festgestellt, dass die Person auf dem Bild nicht der Halter sein kann.

Wenn man dem SB nun keinen Fahrer präsentiert, geht der zum EMA und dürfte per Bildabgleich

schnell auf Dich stoßen, sofern du nicht z.B. eine Bruder hast.

Ansonsten mal nach 'Al ber to' oder 'Er Sa Fa' suchen (ohne Leerzeichen dazwischen)

 

Vorsätzliche falsches Beschuldigen von Unbeteiligten sollte man lassen, weil darauf bis zu 6 Monate Knast stehen ....

 

Gruß,

AnReRa

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Schau mal unter autobahnatlas-online.de! An der Stelle gibt es ein 80-Limit.

 

 

Seltsam. Muss mir das nächste Woche nochmal angucken (50 km entfernt)

 

Auf der gesamten A524 gibt es ja im Prinzip keine Begrenzung.

Kann man da auf den letzten 500 Metern Übergangsstrecke zur BS, wo 100 ist, überhaupt direkt auf 80 begrenzen?

 

Ich fuhr 160 und verringerte meine Geschwindigkeit entsprechend als sich das Ende der Autobahn bzw. die Bundesstrasse abzeichnete. Das sollte sich doch positiv auswirken, oder ?

 

Für mich ist ein solcher Blitzer (lt. Schreiben Radarmessung) inakzeptabel und unangemessen !

Was meint ihr dazu?

 

@anrera:

Der Albi ist für meinen Fall ein zu starkes Medikament mit zu vielen Nebenwirkungen. Und in meinem Fall leider auch nicht wirklich praktikabel umsetzbar. werde den ZB wohl wahrheitsgemäß zurückschicken.

 

Es geht mir armen Studeten nur um die 160 Euro, die ich mir nicht leisten kann.

Müsste sowiso Ratenzahlung oder so vereinbaren.

 

Kann man dem Gericht auch anderes vergleichbares Strafmaß vorschlagen?

- z.B. 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot (statt 3 P. und 1 Monat).

- Oder etwas mit Sozialstunden ?

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1. Natürlich kann man begrenzen. Wieso denn nicht?

2. Die Geschwindigkeitsverringerung ist irrelevant. Du musst beim LImit unten sein und nicht noch ausrollen oder bremsen.

3. Viele Blitzer sind "unangemessen" oder "inakzeptabel". Das interessiert nur keinen der dafür Verantwortlichen.

4. Ratenzahlung geht.

5. Dein Strafmaßvergleich habe ich nicht verstanden.

6. Geldbuße, Punkte und FV können nicht durch Sozialstunden ersetzt werden.

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1. Natürlich kann man begrenzen. Wieso denn nicht?

 

Weil abrupt, von unbegrenzt direkt auf 80.

 

5. Dein Strafmaßvergleich habe ich nicht verstanden.

 

Will statt 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat

lieber 0 Euro, 4 Punkte, 3 Monate

 

Geht das ?

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Laut autoatlas-online.de beginnt die 80 (wenn ich das richtig sehe) bei Kilometer 9,5.

Messung war bei km 9,650 , also keine 200 Meter später.

Ist das wirklich legal gemessen ?

Ja, du darfst am Schild höchstenes die entsprechende Geschwindigkeit draufhaben.

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Will statt 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat

lieber 0 Euro, 4 Punkte, 3 Monate

 

Geht das ?

Nein, das ist kein Basar auf dem jeder individuell das Strafmaß verhandeln kann das ihm am besten passt bzw. am wenigsten schmerzt.

 

Der Albi ist für meinen Fall ein zu starkes Medikament mit zu vielen Nebenwirkungen.

Welche Nebenwirkungen meinst du denn da?

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Der Albi ist für meinen Fall ein zu starkes Medikament mit zu vielen Nebenwirkungen.

Sowas niemals angeben, das geht nach hinten los und man kann deine Fahreignung in Frage stellen. In so einem Fall hättest du dich halt nicht hinters Steuer setzen dürfen.

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Der Albi ist für meinen Fall ein zu starkes Medikament mit zu vielen Nebenwirkungen.

Sowas niemals angeben, das geht nach hinten los und man kann deine Fahreignung in Frage stellen. In so einem Fall hättest du dich halt nicht hinters Steuer setzen dürfen.

 

Mit Albi meinte meinte ich die Alberto-Methode und habe bildlich gesprochen. :-)

Was soll ein "Trichter" sein, sowas war da nicht.

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Unter bestimmten Umständen kann vom Fahrverbot aber abgesehen werden:

 

"Wenn ein Autofahrer lediglich aufgrund eines sogenannten Augenblickversagens ein Tempo-Limit übersieht, darf gegen ihn nicht automatisch ein Fahrverbot verhängt werden. Nur wenn die Pflichtverletzung "subjektiv auf grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit" beruhe, sei eine solche Maßnahme angemessen, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.

In dem Fall ... war ein Autofahrer auf der Autobahn bei Tempo-100-Geschwindigkeitsbegrenzung mit 150 Stundenkilometer "geblitzt" worden. Vor dem Amtsgericht berief er sich ohne Erfolg darauf, er habe das Schild offenbar schlicht übersehen, und bekam zusätzlich zur Geldbuße von 200 Mark ein vierwöchiges Fahrverbot aufgebrummt. Das OLG hob das Urteil auf. Es bemängelte, die erste Instanz habe nicht berücksichtigt, daß bei objektiv schwerwiegenden Verkehrsverstößen Situationen gegeben sein können, die "erfahrungsgemäß auch dem sorgfältigen und pflichtbewußten Kraftfahrer unterlaufen". Beim Tempo-Limit sei dies beispielsweise der Fall, wenn der Begrenzung kein "Geschwindigkeitstrichter" vorangegangen war oder das entsprechende Schild für den Fahrer erstmals auftauchte. Offenbar hatte es in diesem Fall keinerlei "Vorwarnung" gegeben - in der erneuten Verhandlung verzichtete das Amtsgericht auf die Verhängung eines Fahrverbots."

 

Quelle:

http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil31.php

(Hervorhebungen durch mich)

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Welche Nebenwirkungen meinst du denn da?

 

naja, sämtliche Risiken, insbesondere die Gefahr einer Strafanzeige wg. §164

Ein Anzeige nach § 164 STGB vermeidet man dadurch, dass der Ersatzfahrer sich selbst einträgt.

 

Was du mit anderen Risiken meinst erschließt sich mir immer noch nicht.

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Der Albi ist für meinen Fall ein zu starkes Medikament mit zu vielen Nebenwirkungen.

Sowas niemals angeben, das geht nach hinten los und man kann deine Fahreignung in Frage stellen. In so einem Fall hättest du dich halt nicht hinters Steuer setzen dürfen.

:mellow:

 

:rolleyes:;);):D

 

You made my day!

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Was du mit anderen Risiken meinst erschließt sich mir immer noch nicht.

 

z.b. könnte der Ersafa im Folgenden nicht stabil genug sein und vor Uniformen und Roben umfallen oder sich verplappern ! Sicher ist die Methode imho nicht, zumal auch nicht gewährleistet ist, dass kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist die 3 monate + 14 Tage vergangen, je nach dem wie schnell der BuGeBe eintrifft.

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Wie boxt man den Ersafa denn am besten sicher raus ?

Ohne Rechtsbeistand, vermutlich nur mit Angabe des Probanden als Zeugen im BuGeBe-Widerspruchs-Schreiben!? (Verjährung dann schon abgelaufen ?)

Oder vielleicht noch mit beiliegendem Ersafa-Foto, dass eindeutig vom Messfoto abweichen sollte !?

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Was du mit anderen Risiken meinst erschließt sich mir immer noch nicht.

 

z.b. könnte der Ersafa im Folgenden nicht stabil genug sein und vor Uniformen und Roben umfallen oder sich verplappern !

Und dann?

Solange du ihn nicht genötigt hast...

 

Sicher ist die Methode imho nicht, zumal auch nicht gewährleistet ist, dass kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist die 3 monate + 14 Tage vergangen, je nach dem wie schnell der BuGeBe eintrifft.

Von Sicherheit hat ja niemand geredet, nur wenn man nichts tut bekommt man eben einen Bußgeldbescheid, wenn man die Ersatzfahrer-Methode versucht und es geht schief bekommt man eben auch den Bescheid.

Folglich ist das Risiko Null.

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Wie boxt man den Ersafa denn am besten sicher raus ?

Ohne Rechtsbeistand, vermutlich nur mit Angabe des Probanden als Zeugen im BuGeBe-Widerspruchs-Schreiben!? (Verjährung dann schon abgelaufen ?)

Oder vielleicht noch mit beiliegendem Ersafa-Foto, dass eindeutig vom Messfoto abweichen sollte !?

Was meinst du mit Proband?

 

Wie der Status des Verfahrens gegen den Ersatzfahrer im Moment der Verjährung gegen den eigentlichen Fahrer ist, ist natürlich vollkommen unterschiedlich.

 

Das kann noch in der Bearbeitung des Sachbearbeiters sein (z.B. weil der Ersatzfahrer in den Widerspruch geschrieben hat, dass er sich mit einem Anwalt beraten will und der Sachbearbeiter den Vorgang dann erstmal auf Wiedervorlage gelegt hat um zu sehen was da kommt), es kann aber natürlich auch schon an die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht abgegeben sein und vielleicht auch schon ein Gerichtstermin angesetzt sein.

Aber auch die lassen sich verschieben (z.B. wenn man dem Richter gegenüber klar macht, dass man den Einspruch nach einer Terminverlegung sowieso zurückziehen wird, weil man nur den Termin des Fahrverbots günstige legen wollte).

 

Der Ersatzfahrer kann sich ja sehr einfach selbst entlasten, indem er ab dem Zeitpunkt der Verjährung gegenüber dem eigentlichen Fahrer einfach an die zu diesem Zeitpunkt das Verfahren führende Stelle schreibt, dass er eben nochmal im Terminkalender nachgesehen hat und das auf keinen Fall gewesen sein kann.

Zum Beleg kann er z.B. ein (Pass-)Bild von sich mitschicken und im Idealfall hat er auch ein belastbares Alibi.

Das Verfahren wird dann eingestellt.

 

Alternativ kann sich natürlich auch der tatsächliche Fahrer nachdem die Verjährung ihm gegenüber erreicht ist als wahrer Fahrer bekennen und zum Beleg ein Bild von sich mitschicken.

Das Verfahren gegen den Ersatzfahrer wird dann ebenfalls eingestellt und gegen den tatsächlichen Fahrer keines eröffnet, weil es verjährt ist.

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Der Albi ist für meinen Fall ein zu starkes Medikament mit zu vielen Nebenwirkungen.

Sowas niemals angeben, das geht nach hinten los und man kann deine Fahreignung in Frage stellen. In so einem Fall hättest du dich halt nicht hinters Steuer setzen dürfen.

:mellow:

 

:rolleyes:;);):D

 

You made my day!

Ok, da muss ich jetzt auch lachen :P

Ich habe "Alibi" statt "Albi" gelesen :D

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Was meinst du mit Proband?

 

Den eigentlichen Fahrer meine ich damit.

 

Die Ersafa-Entlastung ist dann hieb- und stichfest. Im Gegensatz zum Foto oder Terminkalender.

Der Ersafa trägt ja auch ein gewisses persönliches Risko, deshalb sollte die Entlastung nach Möglichkeit bzw. nach allen möglichen Verläufen (du hast sie ja zum Großteil schon nachvollziehbar dargestellt, danke) zweifelsfrei gesichert sein.

Und diese Entlastung vor allem schnell und möglichst unkompliziert erfolgen.

Ansonsten würde der Ersafa mit hoher Wahrscheinlichkeit erfahrungsgemäß in diesem Spiel nicht mitspielen!

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Die Ersafa-Entlastung ist dann hieb- und stichfest. Im Gegensatz zum Foto oder Terminkalender.

Die Aussage eines zeugen ist genauso ein Beweis wie ein Foto / Passbild oder ein Alibi.

Die jeweilige Beweiswürdigung ist ausschließlich die Sache des Gerichts.

 

Und es wäre auch nicht das erste Mal das sich vor Gericht jemand selbst beschuldigt um einen anderen "freizukriegen".

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Ein Anzeige nach § 164 STGB vermeidet man dadurch, dass der Ersatzfahrer sich selbst einträgt.

Was du mit anderen Risiken meinst erschließt sich mir immer noch nicht.

 

Die §164 kann trotzdem gegen den Halter erfolgen, da man davon ausgehen kann, dass die Behörde den Braten im Nachhinein riecht. Ausschließen kann man das dadurch nicht. Okay, ich bin etwas kleinlich, aber sowas ist auch keine Lappalie.

 

Was in diesem Fall:

 

- Halter (angeklagt) + Ehegattin (Zeugin geladen) sind labil, haben aber das Recht zu schweigen. Richtig?

- Ersafa (nicht verwandt, Zeuge geladen) macht im Vorfeld einige Angaben, will aber aus gutem Grund sonst schweigen. Hat der Recht dazu, weil er sich sonst einer Straftat bezichtigen würde. ???

 

P.S.:

Eine weitere Nebenwirkung ist die nicht unwahrscheinliche Auflage eines Fahrtenbuchs gegen den Halter!

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Die §164 kann trotzdem gegen den Halter erfolgen, da man davon ausgehen kann, dass die Behörde den Braten im Nachhinein riecht. Ausschließen kann man das dadurch nicht. Okay, ich bin etwas kleinlich, aber sowas ist auch keine Lappalie.

Das ist falsch. Jeder darf sich selbst straffrei selbst beschuldigen. Wir haben das auch so durchgezogen.

Was in diesem Fall:

 

- Halter (angeklagt) + Ehegattin (Zeugin geladen) sind labil, haben aber das Recht zu schweigen. Richtig?

- Ersafa (nicht verwandt, Zeuge geladen) macht im Vorfeld einige Angaben, will aber aus gutem Grund sonst schweigen. Hat der Recht dazu, weil er sich sonst einer Straftat bezichtigen würde. ???

 

P.S.:

Eine weitere Nebenwirkung ist die nicht unwahrscheinliche Auflage eines Fahrtenbuchs gegen den Halter!

Mach es nicht komplizierter als es ist.

Der Halter in deinem Fall wird nicht angeklagt! Fahrtenbuch ist möglich,aber wohl das kleinere Übel oder?

Du hast reichlich Material für ein *Drehbuch* bekommen. Wenn du alle Eventualitäten ausschließen willst, dann trag dich in den Bogen ein und gut ist.

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Die §164 kann trotzdem gegen den Halter erfolgen, da man davon ausgehen kann, dass die Behörde den Braten im Nachhinein riecht. Ausschließen kann man das dadurch nicht. Okay, ich bin etwas kleinlich, aber sowas ist auch keine Lappalie.

Naja

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

(1) "Wer einen anderen [...] verdächtigt"

(2) "Wer [...] über einen anderen"

 

Das ist eine 2-Personenkonstellation, bei der der eine den anderen "anzeigen" muss. Eine Selbstverdächtigung kann man nie und nimmer unter obigen Tatbestand subsumieren.

 

Gruß Sven

 

P.S: Für die besseren Juristen unter uns: Wie sieht es eigentlich mit §467 III StPO aus? Sind die Gerichtskosten vom Ersa.fa zu tragen, wenn er es bis zur Verhandlung hinauszögert, die Wahrzeit zu sagen, und ihm angerechnet werden kann, dass er dies Vorsätzlich/Fahrlässig(?) gemacht hat? (Bsp. gutes Foto, SB war nur zu blöd die Unterschiede zu sehen)

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Ein Anzeige nach § 164 STGB vermeidet man dadurch, dass der Ersatzfahrer sich selbst einträgt.

Was du mit anderen Risiken meinst erschließt sich mir immer noch nicht.

 

Die §164 kann trotzdem gegen den Halter erfolgen, da man davon ausgehen kann, dass die Behörde den Braten im Nachhinein riecht. Ausschließen kann man das dadurch nicht. Okay, ich bin etwas kleinlich, aber sowas ist auch keine Lappalie.

Ähem... Wir leben in einem Rechtsstaat.

 

Ein Vergehen muss dir nachgewiesen werden, "da kann man davon ausgehen" ist vor Gericht keine Begründung und kein Staatsanwalt wird damit vor einen Richter gehen, weil er weiß, dass er das Verfahren um die Ohren gehauen bekommt.

 

Es ist einfach kein Vergehen nach §164, da du niemanden falsch verdächtigt hast.

Der Ersatzfahrer trägt sich freiwillig ein.

 

Um dir "an den Karren zu fahren" müsste der Staatsanwalt schon davon ausgehen, dass du den Ersatzfahrer genötigt, bedroht oder erpresst hast um den Bogen auszufüllen.

Und das hast du ja nicht, deshalb kann man das auch nicht nachweisen.

 

 

Was in diesem Fall:

 

- Halter (angeklagt) + Ehegattin (Zeugin geladen) sind labil, haben aber das Recht zu schweigen. Richtig?

- Ersafa (nicht verwandt, Zeuge geladen) macht im Vorfeld einige Angaben, will aber aus gutem Grund sonst schweigen. Hat der Recht dazu, weil er sich sonst einer Straftat bezichtigen würde. ???

Warum konstruierst du denn ständig irgendwelche Eventualitäten die entweder total unzutreffend, sehr unwahrscheinlich oder wie oben, nichts mit deinem Fall zu tun haben?

 

Der Ersatzfahrer wird nie vor Gericht als Zeuge geladen werden, was soll er da bezeugen?

Klappt die Methode wird er höchstens als Beschuldigter geladen.

 

Hab gerade das Gefühl du hast entweder nicht verstanden, wie der geplante Ablauf ist oder einfach überhaupt keine Ahnung wie es vor Gericht zugeht.

 

 

Eine weitere Nebenwirkung ist die nicht unwahrscheinliche Auflage eines Fahrtenbuchs gegen den Halter!

Die Abwägung eventulle Fahrtenbuchauflage oder Bußgeld (plus Punkte und Fahrverbot), sollte natürlich am Anfang jeder "Vermeidungsstrategie" geschehen.

Denn ein Fahrtenbuch kann dir immer drohen, wenn der Fahrer nicht ermittelt wurde.

 

Das einzige womit man sicher ein Fahrtenbuch vermeidet ist sich als Schuldigen feststellen zu lassen.

 

 

Naja

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

(1) "Wer einen anderen [...] verdächtigt"

(2) "Wer [...] über einen anderen"

 

Ich spreche von der Praxis, nicht von der Theorie. Da habt ihr natürlich Recht.

Kennst du die Praxis vor Gericht? Oder meinst du die Praxis aus den TV-Gerichtssäalen?

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  • 1 month later...

So, 9 Tage vor Verjährung war ein Mitarbeiter des Ordnungsamts da (in Zivil). :P

 

Was bisher geschah: nach 6 Wochen ZB an Halter, der vollständig ignoniert wurde....

 

Da ich nicht aufmachte, klingelte dieser bei meiner Nachbarin:

(Nachbarin ist ca. 70-80 Jahre alt und nicht eingeweiht.

Der Ordnungshüter legte einen fast schon kumpelhaften Ton zu Tage.

 

Hilfssheriff: "Guten Tag, bin vom Ordnungsamt ???, ich hätte da mal ein paar Fragen an Sie"

Nachbarin nickt.

Hilfssheriff: "Wann kann man ihre Nachbarn denn mal erreichen?"

Nachbarin: "Och ja, die sind nur abends da."

Hilfssheriff: "Die haben doch einen Sohn, nicht wahr!"

Nachbarin: "jaja, einen Sohn und eine Tochter"

Hilfssheriff: "Und die wohnen noch zu Hause"

Nachbarin: "jaja"

Hilfssheriff: "Ich habe da ein Foto, wenn Sie mal kurz gucken können, ist er das?"

Nachbarin: "Ich kann da leider nichts sehen"

Hilfssheriff: "Wie heisst der Sohn denn mit Vornamen, wissen Sie das?"

Nachbarin überlegt und sagt: "Nein, das weiss ich leider auch nicht"

 

So , daraufhin ging der Beamte wieder (flott) mit den erstaunlichen Worten: "ja, dann war er das"....

 

Einen grosser taktischer Fehler von mir war glaub' ich, dass ich mein Fahrzeug nicht "versteckte".

Wenn er sich die Mühe gemacht hat oder hätte, dann hat er es entdeckt und Rückschlüsse aufgrund von dezentem AutoTuning (Spoiler, Breitreifen) gezogen. So ein Mist !!!!

 

Naja, abwarten... Es erstaunt mich, dass er noch nicht einemal meinen Vornamen kannte....

Was meint ihr dazu ?

 

 

Schönen GRuß. :rolleyes:

 

P.S.:

In unserem Müll hat er nicht rumgesucht.

Unser Briefkasten war auch leer.

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Meint ihr der kommt nochmal wieder? Gegen abend, oder?

 

Dann ist nämlich der Freund meiner Schwester da.

Die neue Strategie (bin übrigens jetzt gewillt bis zur letzten Patrone zu kämpfen und mit wehenden Fahnen unterzugehen)

sieht wie folgt aus:

 

SB klingelt heute abend nochmal. Freund meiner Schwester macht auf und tut so als wäre er der Sohn.

SB erkennt, dass es doch nicht der Sohn sein kann.

 

Schönen Gruß.

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Warum sollte er? Bildabgleich Vater -> Sohn. :rolleyes:

Wofür gibt es ein Melderegister? :P

 

Also war es die Info, dass ein Sohn existiert, der im gleichen Haushalt wohnt, die er nur nochmal bestägt haben wollte. Bestenfalls gleich mit Identifizierung, so kann er sich den mühsamen elektonischen Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt sparen.

 

In dem Fall kann ich nur hoffen, dass kein passendes Lichtbild beim EWA von mir vorliegt.

 

Ich rechne jedoch vorsorglich mit einem weiteren Erscheinen und bin entsprechend vorbereitet.

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Warum sollte er? Bildabgleich Vater -> Sohn. :rolleyes:

Wofür gibt es ein Melderegister? :P

 

Also war es die Info, dass ein Sohn existiert, der im gleichen Haushalt wohnt, die er nur nochmal bestägt haben wollte. Bestenfalls gleich mit Identifizierung, so kann er sich den mühsamen elektonischen Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt sparen.

 

So ist es.

Und wenn er nichts findet, "Auf Verdacht" den Sohn anschreiben. Bevor die Verjährung eintritt. :)

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So Leute, ich muss es noch einmal ganz genau wissen!

 

1.)Wann genau sind die 3 Monate um ? Am 16.09.2009 00:00Uhr oder 16.09.2009 Uhrzeit des Verstosses ?

Oder anders gefragt: Ist eine Anhörungsbogen, der am 16.09.2009 erstellt noch rechtmäßig ?

 

2.)Genügt es wenn die Behörde das Schreiben richtet an z.B. Herr Nachname (Sohn) Adresse Plz Ort ?

 

3.)Die Post versendet bei uns in der Region Briefe zu 98% am nächsten Tag.(eigene Angabe) Wie lange braucht die Poststelle bei solchen Behörden in Regel. Schicken die Briefe einmal pro Woche oder so raus? Kann man da genaueres zu sagen oder schätzen?

 

Also bis jetzt ist noch nichts gekommen. :shutup:

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1.)Wann genau sind die 3 Monate um ? Am 16.09.2009 00:00Uhr oder 16.09.2009 Uhrzeit des Verstosses ?

Oder anders gefragt: Ist eine Anhörungsbogen, der am 16.09.2009 erstellt noch rechtmäßig ?

Zunächst spielt der AB keine Rolle.

Der SB muß bis zum 15.09.2009 die Ermittlung gegen Dich aufnehmen. Dieses Datum wird in den Akten vermerkt

und unterbricht die Verjährung.

Also z.B. das Datum an dem der MA Dich anhand des EMA-Abgleiches identifiziert hat.

Der AB kann dann irgendwann innerhalb von 3 Monaten erstellt werden.

 

2.)Genügt es wenn die Behörde das Schreiben richtet an z.B. Herr Nachname (Sohn) Adresse Plz Ort ?

Es muß erkennbar sein, wer gemeint ist.

Typischerweise z.B. in dem das Geburtsdatum im AB erwähnt ist.

3.)Die Post versendet bei uns in der Region Briefe zu 98% am nächsten Tag.

Spielt keine Rolle. Siehe 1)

 

Gruß,

AnReRa

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Zunächst spielt der AB keine Rolle.

 

Moment mal, ist es nicht so, dass die Vernehmung (also in der Regel in Form eines AB) die Verjährung unterbricht. Demzufolge wäre das Austellungsdatum des AB schon entscheidend.

 

 

Der SB muß bis zum 15.09.2009 die Ermittlung gegen Dich aufnehmen. Dieses Datum wird in den Akten vermerkt

und unterbricht die Verjährung.

 

Ist es nicht so, dass die Behörde mich vernehmen muss?

 

 

------------ Wiki -----------

Eine Vernehmung (In Österreich und der Schweiz 'Einvernahme') ist im allgemeinen die Befragung einer Person durch eine Behörde zu einem Sachverhalt bzw. zu einer Wahrnehmung.

Vernehmungen dienen der Wahrheitsfindung sowie ggf. auch der Entscheidungsfindung. Sehr häufig ist in diesem Zusammenhang eine Befragung eines Beschuldigten, Betroffenen oder Zeugen durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden in einem Strafprozess. Die Praxis der Vernehmung ist ein Teil der Kriminalistik. Vernehmungen sind ferner bei Gericht, im Bußgeldverfahren, im Verwaltungsverfahren, im Privatrecht sowie in Untersuchungsausschüssen üblich.

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Ahh, seh' gerade die Anordnung dieser Vernehmung reicht auch aus.

 

Aber das passt doch auch nicht auf den EMA-Abgleich, oder doch, wenn er dies entsprechend in der Akte vermerkt, dann geht das vielleicht als Anordnung durch.....

 

Quasi nach dem Motto: Ich/Wir haben vor den Bürger xyz deswegen zu vernehmen....

 

Vielleicht ist dieser Akteneintag auch eine Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist. Nein, eher nicht

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