Jump to content

Durchgezogene Linie am Straßenrand


Recommended Posts

Ups, die Fahrschule ist doch schon etwas länger her... Was bedeuten denn eigentlich die durchgezogenen Linien am Straßenrand? Konkret: eine Straße außerorts, eine Fahrspur je Richtung (mit gestrichelter Mittellinie), und eben am Straßenrand die durchgezogene Linie.

 

Ich habe was im Kopf, daß man da eben nicht parken darf. Aber darf man diese Linie überfahren, oder zählt die wie eine durchgezogene Mittellinie, die nicht überfahren werden darf?

Link to post
Share on other sites

Ist es eine breite oder schmale durchgezogene Linie?

Neben der breiten Linie ist in der Regel noch ein Mehrzweckstreifen, z.B. damit langsame Fahrzeuge die anderen überholen lassen können.

Link to post
Share on other sites

Also wenn diese Linie nicht überfahren werden darf, dann frage ich mich, wie die Landwirte auf ihre Felder kommen. Neben der Straße ist teilweise ein Graben, bei Feldzufahrten ist der Graben zugeschüttet (mit einem Rohr als Durchleitung) und das Ganze ist wohl von der Gemeinde/Straßenbaubehörde so angelegt. Dennoch geht ist an diesen Stellen eine durchgezogene Linie.

 

Und wo ich hinwill? Na, auf mein Grundstück ;). Ich habe eine 6m breite Hofeinfahrt mit einer unterbrochenen Linie. Um aber auf die Wiese neben/hinter mein Haus zu kommen, muß ich 5m nach meiner Hofeinfahrt von der Straße runter auf die Wiese. Und da ist eben schon wieder eine durchgezogene Linie.

Link to post
Share on other sites

Auf jeden Fall darf man da nicht parken. Das Überfahren um ein Grundstück zu erreichen, würde ich nicht als Problem ansehen.

Bei uns ist im Ortsbereich die vielbefahrene durchgehende Bundesstrasse auch damit verziert. Aber das hindert keinesfalls die LKW dort ihre Züge abzustellen, somit einspurigen Wechslverkehr zu produzieren der auf jeder Seite eine bis 1km lange Stauung zu Folge hat. Diese Intelligenzbestien stehen dann im Stehkaffee gegenüber und schauen sich das Spielchen an.

Link to post
Share on other sites

Als Problem sehe ich es so direkt auch nicht an :blink:. Die Frage ist nur, was ist, wenn mal was passiert... Aber da denke/hoffe ich, daß es vor Gericht keine Rolle spielt, ob ich in eine Hofeinfahrt einbiege oder ob ich 5m später abbiege, zumal es von der Optik auch wie eine Zufahrt aussieht. Zumal mein Hintermann in diesem Fall 5m mehr Zeit gehbt hätte, zu bremsen.

 

Naja, und zu Deinen LKW-Fahrern: die haben eben manchmal eine sehr spezielle Art von Humor ;)

Link to post
Share on other sites

Das ist eine ganz normale Fahrbahnbegrenzung (VZ 295).

 

a) Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.

 

Sie ordnen an:

Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren.

Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.

 

Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

 

B) Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an:

 

aa) landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren,

 

bb) links von ihr darf nicht gehalten werden.

 

Wird durch Zeichen 223.1 das Befahren eines Seitenstreifens angeordnet, darf die Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung von Fahrstreifen einer durchgehenden Fahrbahn (Zeichen 340) überfahren werden. Begrenzt die durchgehende Linie die Mittelinsel eines Kreisverkehrs, darf sie nur im Fall des § 9a Abs. 2 Satz 2 überfahren werden.

Link to post
Share on other sites

@Bluey

Deine Erklaerungen sind recht ausfuehrlich, doch irgendwie erkenne ich darin noch nicht die Antwort auf die Frage, ob man eine Fahrbahnbegrenzungslinie ueberfahren darf, um an dieser Stelle die Strasse zu verlassen und in ein Grundstueck einzubiegen.

 

Auch innerhalb von Ortschaften ist die Begrenzungslinie ja oft durchgezogen, obwohl es jede Menge Hof- und Garageneinfahrten gibt. Daher denke ich, wenn ich auf der Strasse bin, dann darf ich auch bei durchgezogener Fahrbahnbegrenzung nach rechts ueber diese Linie hinweg die Strasse verlassen, um z.B. in meine Garage oder Einfahrt reinzufahren. Wenn vom Verbot des Ueberfahrens die Rede ist, dann verstehe ich das eher so, dass dies fuer den Fall gilt, dass ich die Strasse weiterhin benutze; also beim Fahren nicht ueber diese Linie fahren, nicht darauf parken usw. Um die Strasse zu verlassen, muss ich ja wohl drueber. (Zumal diese Fahrbahnbegrenzung manchal durch ganze Ortschaften hindurch ohne Unterbrechung durchgezogen ist.

 

Oder sehe ich da irgendwie etwas falsch?

Link to post
Share on other sites

@Bluey

 

Danke für die Information. Aber:

 

a) Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.

 

Das wäre meiner Meinung nach die klassische Mittellinie. Ist soweit klar, trifft aber auf meinen Fall nicht zu.

 

Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an: (...)

 

Da trifft wohl nur der erste und zweite Satz zu. Rechts davon ist kein Straßenraum mehr, sondern es kommt direkt der Grünstreifen bzw. Acker. Somit gelten auch die Folgepunkte nicht und es bleibt immer noch offen, ob ich diese Linie überfahren darf... ;)

Link to post
Share on other sites

Diese durchgehende Linie ist eine "Fahrbahnbegrenzung"; sie soll (siehe Anhang zur StVO) den Fahrbahnrand erkennbar machen.

Sie kann überfahren werden.

Denke in diesem Zusammenhang an das "Parkverbot auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften; hat aber nichts mit dieser Linie zu tun.

PHK

Link to post
Share on other sites

@Franticek / wayko

 

Vielleicht wird es hierdurch deutlicher:

 

VwV-StVO zu VZ 295 (Auszug)

 

I. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf ausreichend breiten Straßen mit erheblichem Kraftfahrverkehr der für den Gegenverkehr bestimmte Teil der Fahrbahn, möglichst auch der Fahrbahnrand, zu markieren.

Hier (denke ich) wird deutlich, daß nicht unbedingt eine Linie am Straßenrand vorhanden sein MUß! Dient sie zur Abgrenzung zu einem evtl. vorhandenen Seitenstreifen (ist dann aber breiter!), so darf sie in bestimmten Fällen durchaus überfahren werden.

Wo ein Seitenstreifen markiert ist, darf an dessen rechtem Rand keine Markierung angebracht werden.

 

....

II. ... Die Fahrstreifenbegrenzung sollte an Grundstückszufahrten nur dann unterbrochen werden, wenn andernfalls für den Anliegerverkehr

a. unzumutbare Umwege oder

b. sonstige Unzuträglichkeiten

entstehen;

wenn es erforderlich ist, das Linksabbiegen zu einem Grundstück zuzulassen, das Linksabbiegen aus diesem Grundstück aber verboten werden soll, kommt ggf. die Anbringung einer einseitigen Fahrstreifen begrenzung (VZ 296) in Frage. ...

So. Heißt also: besteht eine durchgezogene Linie (Mitte) und Du möchtest nach links auf Dein Grundstück abbiegen, so ist dieses ohne entspr. Unterbrechung verboten. Nach rechts hingegen ist's (offensichtlich, da nicht näher genannt) erlaubt.

Link to post
Share on other sites

Danke bluey :D

 

Also scheint das in meinem konkreten Fall eine „optische“ Markierung zu sein ohne weitere Regelungen.

 

Dann macht das auch Sinn, daß auch bei offiziell angelegten Feldzufahrten trotzdem eine durchgezogene Linie vorhanden ist, da diese ja nur anzeigt, daß da der Fahrbahnrand ist.

Link to post
Share on other sites

@Bluey

Danke, ich denke, das ist jetzt klar.

Man sieht aber auch hier wieder, dass die Buerokratie bzw der Gesetzgeber tausende von Worten und Erklaerungen braucht, um in allen Einzelheiten das auszudruecken, was bei einem gesunden Menschenverstand oft relativ klar ist. Vielleicht sollte der Gesetzgeber von seiner detaillierten Regelungswut mal etwas abweichen, dann waere manches einfacher.

Allerdings haettet ihr, wenn die Regeln nicht alle genau irgendwo geschrieben stehen, in eurem Beruf dann auch viel weniger Handhabe gegen Leute, welche meinen, permanent dagegen verstossen zu muessen.

Link to post
Share on other sites

@Franticek

 

Vielleicht sollte der Gesetzgeber von seiner detaillierten Regelungswut mal etwas abweichen, dann waere manches einfacher.

Da gebe ich Dir Recht. Hier und da muß nicht unbedingt alles bis ins kleinste Detail geregelt sein.

 

Allerdings haettet ihr, wenn die Regeln nicht alle genau irgendwo geschrieben stehen, in eurem Beruf dann auch viel weniger Handhabe gegen Leute, welche meinen, permanent dagegen verstossen zu muessen.

Ich glaube, daß "weniger Handhabe" das geringste Problem ist. Ich könnte mir eher vorstellen, daß wir öfters als "Schlichter" gerufen würden, weil jeder Beteiligte (in einem Schadensfall) die Sach-/Rechtslage anders bzw. zu seinen Gunsten beurteilen oder auslegen würde. Da ist es mir schon lieber, ich kann auf eindeutige Regelungen verweisen. Da weiß man wenigstens, woran man ist.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...