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20jähriger Raste Mit 223 Km/h Auf Der B 430


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Ich erinner da nur - lass mich überlegen - an einen Döspaddel, der mit 200+ über ne Landstrasse brettert, geblitzt wird und anschließend zur Fahrerermittlung an die Kontrollstelle zurückfährt :mecker:

:licht: Eine für wahr wohl äußerst seltene Ausnahme. ;):lol:

 

Gemeint ist aber eher der Fall, das es durch das Beschleunigen dann eben zu einer kritischen Situation zB mit dem Gegenverkehr kommt. Und dann isses eben kein einfacher OWi mehr - da sind wir dann bei einer Straftat.

Die da wäre? Kommt immer darauf an, was genau vorgefallen ist und welche Folgen es hatte. Auch hier können wir uns durchaus immer noch im Owi-Bereich bewegen. Sicherlich iVm einer Gefährdung, aber es muß nicht zwingend gleich eine Straftat draus werden.

 

Bei Nötigung wird absichtliches Handeln voraussgesetzt.

Und muß auch nachgewiesen werden können.

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Guest Pferdestehler
Und muß auch nachgewiesen werden können.

Der entscheidende Punkt! Viele blähen gerne herum, sie wären genötigt worden und Anzeige blabla. Wie endet das Ganze zumeist? Mit Einstellung des Verfahrens. Weil nicht nachweisbar. Übrig bleibt höchstens ein fahrlässiges Fehlverhalten -> Owi oder Verwarngeld und Fall erledigt. ;)

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OT: Dein Wort in Gottes Ohr ;)

 

Zurück zum Thema:

Mittlerweile wird aber bei jeder Behinderung gleich das Wort Nötigung benutzt. Die hat leider auch massiv zugenommen - jeder, dem man irgendwie zu nahe kommt schreit gleich Nötigung - auch wenn man davon noch weit entfernt ist.

 

In diesem fall hast du Recht: Erstmal kommt der Tatbestand mit Behinderung und dann gibts ja noch die Nötigungs-Vorstufe der Gefährdung. Das sind die Geschichten ohne Absicht.

Absichtlich wird eben schnell dann die Nötigung draus...

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Das vorsätzliche Beschleunigen um den Überholer zu maßregeln würde ich ebenfalls unter Nötigung zählen.

Viele zählen irgendwas zu irgendwas. Ständig hört man "Der hat mich genötigt." Fraglich ist aber immer, ob auch rein rechtlich gesehen auch tatsächlich eine Nötigung vorlag.

 

Geht es jetzt um die Nachweisbarkeit oder direkt um die Intention bei den Verstößen ?

Beides hängt wohl oftmals irgendwie zusammen.

 

Belangbar sind die "Oberlehrer" natürlich nur bei ausreichender Dokumentation des Geschehens, da geb ich Dir recht.

Selbst bei einer entsprechenden Dokumentation läßt sich längst nicht in jedem Fall auch ein notwendiger Vorsatz nachweisen. Beim Beispiel des Überholtwerdens und Gasgebens könnte man sich ggf. damit herausreden, man habe den Gegenverkehr gesehen und geglaubt, der Überholer würde es nicht mehr schaffen. Man habe ihm mit dem Gasgeben eine Lücke schaffen wollen in der Annahme, er würde abbremsen.

Etwas schwammig vielleicht, aber evtl. durchaus nachvollziehbar. Und das Gegenteil muß man dem Betreffenden erstmal nachweisen.

 

Ja und genau die gehören von der Strasse. Wer nichts aber auch gar nichts um sich herum mitbekommt, sollte kein KFZ führen dürfen. Diese Deppen gefährden andere hundertmal mehr, als einer, der über eine leere Bahn im Flatbereich fährt.

Sehe ich denn doch etwas differenzierter. Beide bedeuten eine gewisse Gefahr für andere. Nur auf eine unterschiedliche Art und Weise.

 

;)

Warum nur hatte ich diese Reaktion wohl erwartet?!

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Ja und genau die gehören von der Strasse. Wer nichts aber auch gar nichts um sich herum mitbekommt, sollte kein KFZ führen dürfen. Diese Deppen gefährden andere hundertmal mehr, als einer, der über eine leere Bahn im Flatbereich fährt.

Sehe ich denn doch etwas differenzierter. Beide bedeuten eine gewisse Gefahr für andere. Nur auf eine unterschiedliche Art und Weise.

Na der eine gefährdet vielleicht abstrakt, der andere aber tatsächlich wie du selbst feststellen durftest.

 

 

;)
Warum nur hatte ich diese Reaktion wohl erwartet?!

:mecker: Ich hatte ja noch Hoffnung, dass du den Rauszieher geahndet hast, aber eigentlich war mir deine Antwort auch schon klar. Die Hoffnung stirbt eben zuletzt.

Wenn ich mich richtig erinnere habe ich neulich eine Statistik gesehen, aus der hervor ging, dass Vorahrtsverstöße mit Abstand die häufigste Unfallursache sind, aber man fischt natürlich lieber den pösen Rasser. Und das selbst dann noch, wenn man selbst fast abgeschossen wird.

 

MfG

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Na der eine gefährdet vielleicht abstrakt, der andere aber tatsächlich wie du selbst feststellen durftest.

Falsch. Aufgrund meiner Reaktion war es lediglich eine Behinderung, keine Gefährdung.

 

Ich hatte ja noch Hoffnung, dass du den Rauszieher geahndet hast, aber eigentlich war mir deine Antwort auch schon klar. Die Hoffnung stirbt eben zuletzt.

Wenn ich mich richtig erinnere habe ich neulich eine Statistik gesehen, aus der hervor ging, dass Vorahrtsverstöße mit Abstand die häufigste Unfallursache sind, aber man fischt natürlich lieber den pösen Rasser. Und das selbst dann noch, wenn man selbst fast abgeschossen wird.

Siehe oben. Ich bin durchaus in der Lage, eine rechtliche Bewertung abzugeben. Und da war der Geschwindigkeitsverstoß der beiden Kräder als eindeutig höherwertig einzustufen als die Behinderung des Sprinters.

 

Ich wurde nicht fast abgeschossen. Ich selbst war deutlich zu schnell. Bei der dort vorgegebenen Geschwindigkeit (;)) wäre das kaum der Rede wert gewesen.

 

BTW: nur ca. 200 m weiter wurde bei ännlicher Konstellation (Krad viel zu schnell und von rechts zog einer raus, der das nahende Krad nicht sehen und vom Kradfahrer auch nicht rechtzeitig gesehen werden konnte) wurde vor nicht allzu langer Zeit ein Kradfahrer getötet. Wenn man schon viel zu schnell fährt, so sollte man es wenigstens dort tun, wo man ausreichende Sicht und Übersicht hat. Ein Blindflug kann tödlich enden.

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Verschätzen oder gegen Regeln verstoßen ist die eine Sache, absichtlich Personen zu gefährden nur um diese zu erziehen geht garnicht. Und das nimmt leider immer mehr zu.

Woher nimmst Du die Gewissheit, daß es absichtlich geschieht, daß Fälle, wo Leute es tatsächlich absichtlich machen, zunehmen? Ich kann mir kaum vorstellen, daß das jemand absichtlich macht. Vor allem dann nicht, wenn der Schnellfahrer von links kommt. Die Überlebenschance wäre für den "Guten" doch arg beschränkt.

 

weil so doof eigentlich kein mensch sein kann.

die stehen oft 3-5 sekunden an der kreuzung und starren bei freier sicht raus, bis sie kapieren, dass ich noch weit genug weg bin. leider sind in der zwischenzeit ja 3-5 sekunden + anfahrtszeit vergangen... zusätzlich sind das natürlich gerade die, die sich in ihren beschleunigungsorgien geradezu selbst übertreffen.

 

Na der eine gefährdet vielleicht abstrakt, der andere aber tatsächlich wie du selbst feststellen durftest.

Falsch. Aufgrund meiner Reaktion war es lediglich eine Behinderung, keine Gefährdung.

allein dadurch, dass du zu der reaktion gezwungen wurdest, ergibt sich eine gefährdung.

 

 

aber das beispiel passt wieder perfekt in unsere verlogene verkehrsüberwachung. und wenn hartmut feststellt, dass hier angeblich rasen schön geredet wird, dann muss man schon auch mal bemerken, dass vorfahrtsverstöße ständig verharmlost werden.

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weil so doof eigentlich kein mensch sein kann.

die stehen oft 3-5 sekunden an der kreuzung und starren bei freier sicht raus, bis sie kapieren, dass ich noch weit genug weg bin. leider sind in der zwischenzeit ja 3-5 sekunden + anfahrtszeit vergangen... zusätzlich sind das natürlich gerade die, die sich in ihren beschleunigungsorgien geradezu selbst übertreffen.

Das hat IMHO nichts mit Doofheit zu tun, sondern eher mit Unerfahrenheit, Versehen oder einfach einer falschen Einschätzung der Geschwindigkeit, der Situation. Aber schön, daß es noch den perfekten Autofahrer gibt.

 

allein dadurch, dass du zu der reaktion gezwungen wurdest, ergibt sich eine gefährdung.

Eine Behinderung. Eine konkrete Gefährdung lag hier nicht vor.

 

aber das beispiel passt wieder perfekt in unsere verlogene verkehrsüberwachung. und wenn hartmut feststellt, dass hier angeblich rasen schön geredet wird, dann muss man schon auch mal bemerken, dass vorfahrtsverstöße ständig verharmlost werden.

Nö. Die werden überhaupt nicht verharmlost. Ganz im Gegenteil. Aber der Schaden steigt nunmal mit der Geschwindigkeit. Und je schneller jemand ist, desto weniger hat er eine Chance, rechtzeitig zum Stehen zu kommen, auszuweichen etcpp.. Die zu hohe Geschwindigkeit ist IMHO das größere Übel.

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Das hat IMHO nichts mit Doofheit zu tun, sondern eher mit Unerfahrenheit, Versehen oder einfach einer falschen Einschätzung der Geschwindigkeit, der Situation. Aber schön, daß es noch den perfekten Autofahrer gibt.

wer redet denn vom perfekten autofahrer?

aber wer nach so langer zeit (also nach sorgfältiger beobachtung des verkehrs) die situation immer noch so dermaßen falsch einschätzt, der ist nunmal wirklich doof und/oder unfähig.

 

Eine Behinderung. Eine konkrete Gefährdung lag hier nicht vor.

und was lag von den zwei motorradfahrern vor? behinderung oder gefährdung oder was anderes?

 

Nö. Die werden überhaupt nicht verharmlost. Ganz im Gegenteil. Aber der Schaden steigt nunmal mit der Geschwindigkeit. Und je schneller jemand ist, desto weniger hat er eine Chance, rechtzeitig zum Stehen zu kommen, auszuweichen etcpp.. Die zu hohe Geschwindigkeit ist IMHO das größere Übel.

das größere übel ist immer der auslöser und das ist die vorfahrtsverletzung (es sei denn, es kommt einer mit 223 km/h angeflogen...)

 

wenn man deinen grundsatz verfolgt, kann man auch sagen: tempo 30 für alle, dafür abschaffung aller anderen regeln. finde ich nicht erstrebenswert.

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wer redet denn vom perfekten autofahrer?

aber wer nach so langer zeit (also nach sorgfältiger beobachtung des verkehrs) die situation immer noch so dermaßen falsch einschätzt, der ist nunmal wirklich doof und/oder unfähig.

Wer sagt denn, daß er die Zeit in ein und dieselbe Richtung geschaut hat? Gibt's nur die eine? Und ja, mancheiner meint selbst nach mehreren Sekunden, er könne jetzt noch fahren. Ich begreife es zwar auch oftmals nicht, aber vielfach kündigt sich sowas schon an. Zuerst denken die, man sei zu schnell und warten. Nach mehreren Sekunden realisieren sie, daß dem doch nicht so ist und sie eigentlich hätten fahren können. Nur: JETZT geht's eigentlich nicht. Und trotzdem - völlig unverständlich - fahren sie los. Manchmal kracht's anschließend. NUR: wenn man sich selbst schon fragt: "Warum fährt der denn nicht? Da ist doch jede Menge Platz!!!", sollte man seine Antennen auf ACHTUNG!!!! stellen und lieber damit rechnen, daß der jetzt erst recht rauszieht. Ich hab's schon öfters erlebt und es war gut, daß ich mit diesem Verhalten gerechnet habe.

 

Ich habe den Eindruck, daß man dieses Verhalten nicht erklären kann. Warum sonst passieren auf gerader und absolut super überschaubarer Strecke in Einmündungs- oder Kreuzungsbereichen schwerste Unfälle, insbes. dieser Art??!!

 

und was lag von den zwei motorradfahrern vor? behinderung oder gefährdung oder was anderes?

1. waren die bereits an dieser Stelle vorbei. Ich schrieb ja, daß ich erstmal aufholen mußte.

2. die beiden Kräder waren erheblich zu schnell.

 

das größere übel ist immer der auslöser und das ist die vorfahrtsverletzung

Auch das kann man IMHO so pauschal nicht sagen. Klar, wo kein Vorfahrtverstoß, da sicherlich auch kein entsprechender Unfall. Aber der Vorfahrtverstoß kommt ja nicht selten erst dadurch zustande, daß der andere sich zu schnell bzw. schneller als vom anderen erwartet und sehr oft auch als erlaubt nähert. Jetzt könnte man genauso gut sagen: wäre der eine langsamer gewesen, wäre der andere bereits eingebogen, als der eine die Kreuzung/Einmündung erreichte. ODER: er hätte noch bremsen, ausweichen, zum Stehen kommen können. Der Tatbestands-/Bußgeldkatalog trägt letztlich auch den unterschiedlichen Bewertungen und dem unterschiedlichen Gefahrenpotential in Form und Umfang der Sanktionierung Rechnung. ;)

 

wenn man deinen grundsatz verfolgt, kann man auch sagen: tempo 30 für alle, dafür abschaffung aller anderen regeln. finde ich nicht erstrebenswert.

Nee. Also lieber ggf. höhere Limits, ab und an auch keine, dafür aber mehr Mitdenken und Miteinander im Straßenverkehr. Letztlich hat es der VT in der Hand, in welchem Maße er wo eingeschränkt und überwacht wird.

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Aber der Vorfahrtverstoß kommt ja nicht selten erst dadurch zustande, daß der andere sich zu schnell bzw. schneller als vom anderen erwartet und sehr oft auch als erlaubt nähert.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer Entfernungen herannahender Fahrzeuge schlecht abschätzen kann, dann kann er sie schlecht abschätzen; unabhängig davon ob sich das Fahrzeug mit erlaubter oder mit höherer Geschwindigkeit nähert. Er kann ja eben gerade schlecht abschätzen, wie hoch die Geschwindigkeit wirklich ist.

 

Nee. Also lieber ggf. höhere Limits, ab und an auch keine, dafür aber mehr Mitdenken und Miteinander im Straßenverkehr. Letztlich hat es der VT in der Hand, in welchem Maße er wo eingeschränkt und überwacht wird.

Haha, das ist gut. Schön wäre, wenn der Vt es wirklich in der Hand hätte.

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Wenn ein Verkehrsteilnehmer Entfernungen herannahender Fahrzeuge schlecht abschätzen kann, dann kann er sie schlecht abschätzen; unabhängig davon ob sich das Fahrzeug mit erlaubter oder mit höherer Geschwindigkeit nähert. Er kann ja eben gerade schlecht abschätzen, wie hoch die Geschwindigkeit wirklich ist.

Er kann und darf aber darauf vertrauen, daß sich der andere regelkonform verhält, so z.B. die angeordneten ;) einhält. Wenn der andere aber statt dessen mit z.B. 140 km/h (weil breite Straße, alles kein Problem) angefahren kommt, muß der Abbiegende nicht zwingend abschätzen können, daß der andere 140 km/h fährt. Er wird sicherlich bemerken, daß er sich rel. schnell nähert. Aber wer bitte schön will denn schon per Augenmaß abschätzen können, wie schnell sich ein anderes Fahrzeug nähert??!!

 

Haha, das ist gut. Schön wäre, wenn der Vt es wirklich in der Hand hätte.

Abgesehen von dem ein oder anderen politisch gewollten Ver- oder Gebot hat er es. Vielleicht sollte ich auch sagen: er HÄTTE es, hätte er etliche Jahre früher ein wenig eingelenkt. Heutzutage kannst Du keinem mehr glaubhaft machen, daß die Leute regelkonform fahren. Wenn ich mich mit dem Radargerät an eine B stellen würde, ohne eine einzige Messung heimkäme und erzählen würde, alle wären dem Limit entsprechend gefahren, niemand, absolut niemand würde mir glauben. Ich würde mir nicht einmal selbst glauben. Weil: dieses Szenario gibt es nicht. Höchstens vllt. mal nachts mit nur ein oder zwei Autos auf der Straße.

Der VT hat seine Glaubwürdigkeit gewissermaßen verspielt.

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Er kann und darf aber darauf vertrauen, daß sich der andere regelkonform verhält, so z.B. die angeordneten :mecker: einhält.

Nein, das ist nicht unbedingt so.

Die OLGs Berlin (Kammergericht), Oldenburg und Hamm haben entschieden, dass Vt selbst innerorts nicht darauf vertrauen dürfen, dass die zHg eingehalten wird. Eine Überschreitung von 50% muss der Vt in Rechnung stellen. Wieso sollte das außerorts anders sein? Dort müssen m.E. sogar noch erheblich höhere Überschreitungen in Rechnung gestellt werden.

 

Abgesehen von dem ein oder anderen politisch gewollten Ver- oder Gebot hat er es.

Das glaubst du doch selbst nicht? ;)

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und was lag von den zwei motorradfahrern vor? behinderung oder gefährdung oder was anderes?

1. waren die bereits an dieser Stelle vorbei. Ich schrieb ja, daß ich erstmal aufholen mußte.

2. die beiden Kräder waren erheblich zu schnell.

Ja und jetzt? Was war schwerwiegender? Die Krads die niemanden konkret gefährdet oder behindert haben oder der Rauszieher, der dich zumindest behindert hat. Manche raffen sowas auch nicht und es knallt. Es reagiert nicht jeder so schnell wie ein ProVida-Cop. Es hat sich im Übrigen in deinen vorherigen Postings extremer angehört als lediglich eine Behinderung.

Wenn der andere aber statt dessen mit z.B. 140 km/h (weil breite Straße, alles kein Problem) angefahren kommt, muß der Abbiegende nicht zwingend abschätzen können, daß der andere 140 km/h fährt. Er wird sicherlich bemerken, daß er sich rel. schnell nähert. Aber wer bitte schön will denn schon per Augenmaß abschätzen können, wie schnell sich ein anderes Fahrzeug nähert??!!
Es muss doch kein Mensch die genaue Geschwindigkeit abschätzen können. Es reicht, wenn man merkt, das reicht nicht mehr. Ob der jetzt :mecker::licht: oder ;) fährt ist doch völlig egal.

 

MfG

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Die OLGs Berlin (Kammergericht), Oldenburg und Hamm haben entschieden, dass Vt selbst innerorts nicht darauf vertrauen dürfen, dass die zHg eingehalten wird. Eine Überschreitung von 50% muss der Vt in Rechnung stellen. Wieso sollte das außerorts anders sein? Dort müssen m.E. sogar noch erheblich höhere Überschreitungen in Rechnung gestellt werden.

Gut. Ca. 100 km/h bei :mecker:, kein Problem. Das wäre ok. 150 km/h dagegen bei ;) würde ich schon für recht krass erachten. Ich glaube auch nicht, daß da die AGs großartig mitziehen. Egal, was in dieser Richtung das OLG meint.

 

Das glaubst du doch selbst nicht?

Was möchtest Du? Daß ich es noch einmal betone, welche Meinung ich dazu habe? Du darfst mir aber gern mitteilen, warum und wieso Du das (in welcher Form) anders siehst. Darüber ließe sich dann ggf. auch diskutieren.

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Was war schwerwiegender? Die Krads die niemanden konkret gefährdet oder behindert haben oder der Rauszieher, der dich zumindest behindert hat.

Du weißt die Antwort doch schon. Die Kräder. Der Geschwindigkeitsverstoß war definitiv gravierender. Ich frage mich auch hier, warum ständig darauf herumgeritten wird, daß "niemand konkrekt gefährdet" wurde => war ja nicht so schlimm. Stimmt, deshalb ja auch "nur" eine Owi. Wäre jemand konkret gefährdet worden, wäre man wahrscheinlich schon im Straftatbereich.

 

Manche raffen sowas auch nicht und es knallt.

Stimmt. Das gilt aber auch für die Fälle, wo insbes. Kräder deutlich zu schnell fahren.

 

Es reagiert nicht jeder so schnell wie ein ProVida-Cop.

In diesem Fall habe ich schlicht und ergreifend vorausschauend gehandelt. Ich habe damit gerechnet, daß der Dussel rauszieht und demzufolge meine Geschwindigkeit recht frühzeitig reduziert.

 

Es hat sich im Übrigen in deinen vorherigen Postings extremer angehört als lediglich eine Behinderung.

Es schaut auf dem Video auch so aus und gefühlt war es auch recht extrem. Aber ich mußte keine Vollbremsung hinlegen. Der Ausgang hing nicht vom Zufall oder vom Glück ab. Deshalb auch keine Gefährdung, sondern allenfalls eine Behinderung. Ich mußte die Geschwindigkeit reduzieren, etwas abbremsen. Aber alles noch im regelbaren Bereich. Extremer wäre es gewesen oder geworden, wenn ich nahezu unvermindert schnell und darauf vertrauend, daß der Dussel mich sieht und nicht rauszieht, weiter gefahren wäre. Dann aber säße ich wahrscheinlich jetzt nicht mehr hier vorm PC und würde diese Zeilen schreiben können.

 

Es muss doch kein Mensch die genaue Geschwindigkeit abschätzen können. Es reicht, wenn man merkt, das reicht nicht mehr. Ob der jetzt :mecker::licht: oder ;) fährt ist doch völlig egal.

Och, die merken es idR auch. Nur manchmal leider eben etwas zu spät. :lol:

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Ich glaube das Problem ist, das die Geschwindigkeit als Unfallursache Nr 1 verurteilt wird.

 

Sicher würden keine Unfälle passieren, wenn wir alle daheim blieben - aber das ist es ja auch nicht.

 

Wenn an einer Kreuzung Unfälle passieren kommt da ein Limit hin und es wird geblitzt - niemand interessiert sich für die Vorfahrtsfehler, da stimme ich voll und ganz zu - denen gibt man durch solche Maßnahmen ja noch recht. Statt das sowas kontrolliert wird - da könnte sich auch mal ein Beamter hinstellen und gnadenlos Knöllchen verteilen wenn der Vorfahrtsberechtige bremsen muss. Aber damit lässt sich a) zuwenig Geld verdienen und b) ist es ja der Raser, der hätte - wenn langsamer - bremsen können, wenn man ihm die Vorfahrt nimmt -.-

 

Und eine solche Kontrolle habe ich allen ernstens noch NIE gesehen. Blitzer hingegen äähhh ab und an ^^

 

Und im Unfallbericht ist Geschwindigkeit immer eine Ursache - ohne diese passieren aufgrund physikalischer Gesetze keine . Ergo kann man das zu jedem Unfall schreiben.

 

 

Und in meinen Augen ist derjenige, der die Vorfahrt nimmt Schuld - und NUR der, auch wenn der andere die zHG überschritten hat (nein, ich meine jetzt nicht 200+ ^^).

Wenns knallt zählt natürlich jeder km/h.. Das steht ebenfalls völlig ausser Frage.

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Guest Pferdestehler
Und in meinen Augen ist derjenige, der die Vorfahrt nimmt Schuld - und NUR der, auch wenn der andere die zHG überschritten hat (nein, ich meine jetzt nicht 200+ ^^).

Ja und? Das wird doch auch regelmäßig so gehandhabt. Genau so.

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... welche schön wieder die Überregelmentierung und die mangelnde Akzeptanz bestätigt.

Das ist nur das, was Du Dir da mal wieder als Grund heraussuchst, was aber noch lange nicht den Kern der Sache treffen muß. Oder hast Du all die Übertreter befragt, ob sie mit dem Limit dort nicht einverstanden sind?!

Habe ich natürlich nicht befragt. Es gibt aber die Wohlgefühlgeschwindigkeit der VT, die akzeptierte und praktizierte Geschwindigkeit. Zeigt sich z. B. in der v85. Umso größer nun das Delta zum Limit, desto größer wird die Überschreitungsgröße.

 

Der Kern der Sache ist, daß nunmal grundsätzlich :100: agO gilt und die "Gefahrensuche" mit anschließender vermeintlicher Heilung :70: Überhand genommen hat.

:nolimit:

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Habe ich natürlich nicht befragt.

Gut. Das dachte ich mir. Mehr wollte ich auch nicht wissen.

 

Es gibt aber die Wohlgefühlgeschwindigkeit der VT, die akzeptierte und praktizierte Geschwindigkeit.

Mag sein. Nur hängt die wohl idR

a) vom Auto und der Leistung des Autos und

b) auch nicht zuletzt vom jeweiligen VT ab.

 

Folglich sind diese Geschwindigkeiten auch denkbar unterschiedlich und ganz sicher nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

 

Der Kern der Sache ist, daß nunmal grundsätzlich :nolimit: agO gilt und die "Gefahrensuche" mit anschließender vermeintlicher Heilung :100: Überhand genommen hat.

Ergänzen wir diese Aussage doch einfach mit den Worten: Deiner Meinung nach ist der Kern der Sache...... . Und Deiner Meinung nach hat ..... überhand genommen. Es gibt sehr viele, die da durchaus eine andere Meinung vertreten.

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Mag sein. Nur hängt die wohl idR

a) vom Auto und der Leistung des Autos und

b) auch nicht zuletzt vom jeweiligen VT ab.

c) von der Beschilderung

d) von der Örtlichkeit

e) von der Situation

f) ...

 

Und zu a), es gibt doch kein Zusammenhang zur Leistung, ohne jetzt Spitzfindigkeiten zu betreiben wie Traktorfahrer etc.

 

Folglich sind diese Geschwindigkeiten auch denkbar unterschiedlich und ganz sicher nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

Es gibt nur eine v85, und das ist der gemeinsame Nenner von allen durchgefahrenen VT!

 

Es gibt sehr viele, die da durchaus eine andere Meinung vertreten.

Weißt Du @bluey, die ganze Landstraße stellt eine Gefahr dar, mach Du gleich überall :70: und alles wird gut :100: . Gell? Amen und gute Nacht!

:nolimit:

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Ergänzen wir diese Aussage doch einfach mit den Worten: Deiner Meinung nach ist der Kern der Sache...... . Und Deiner Meinung nach hat ..... überhand genommen. Es gibt sehr viele, die da durchaus eine andere Meinung vertreten.

 

Das Dumme ist nur, das meine Meinung keinen interessiert und ich für die Meinung der Anderen beim Vertreten meiner Meinung Geld bezahlen muss...

Und ich denke, würd jedes Limit hinterfragt werden, ist es in sehr vielen sicher nicht so, dass die Mehrheit das gut findet. Es muss nur einer gut finden (Strassenverkehrbehörde o.ä.) - und der verdient damit dann auch noch Geld - paradox, nicht wahr?

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Nun, das ist eine offizielle Größe, die auch in Behörden zur wissenschaftlichen Betrachtung herangezogen wird.

 

z.B. v85 = 80 km/h auf einem bestimmten Streckenabschnitt bedeutet:

 

85% aller Verkehrsteilnehmer fahren max 80 km/h.

15% auch darüber.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeit_V85

 

An Hand dieser Kenngröße kann man durchaus beurteilen, wie groß das Missverhältnis zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und gefahrenen Geschwindigkeiten liegt.

 

Aber Hauptsache man tut es mal wieder als Quatsch ab :nolimit:

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Aha.... und was, wenn man nun feststellt, daß z.B. 95% der VT das Limit einhalten und nur 5% etwas oder z.T. auch erheblich darüber liegen? Ich glaube kaum, egal was man in irgendwelchen Behörden so heranzieht, daß man das so einfach pauschalisieren kann.

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Guest Pferdestehler

Wer hat von Quatsch geredet? Es ist nur leider Fakt, dass m3 immer gern den Professor markiert, zumeist aber am besten darin ist, bestechende Inhaltsangaben des Boulevardfernsehens zu liefern.

 

Das mit dem Hellsehen als Prävention von Unfällen durch zu dichtes Auffahren glaubt ja wahrscheinlich eh niemand wirklich. :nolimit:

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Wenn aber auf einem Abschnitt v85 = 80 sind, muss man doch kein 80er Limit hinmachen? Dann fahrn doch eh die meisten eben langsamer. Und die zahl hat auch nix mit Unfällen oder gefährlichkeit zu tun. Wenn da v85 80 sind, dann heisst ja nicht automatisch, das der Porsche der da mit 120 durchplättet zu schnell ist... Ich raffs irgendwie nicht, was diese Zahl mit ner Bregrenzung zu tun.

 

Die hat höchstens was damit zu tun, wie man das Limit gestalten sollte um den Wirkungsgrad einer Radarfalle an dieser Stelle ausreichend hoch zu halten -.-

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Ich raffs irgendwie nicht, was diese Zahl mit ner Bregrenzung zu tun.

Na, dann warten wir doch einfach noch eine kleine Weile, bis unser Doc in spe hier wieder aufschlägt. Er wird es Dir sicherlich in drei Worten erläutern. :nolimit:

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Ich glaube kaum, egal was man in irgendwelchen Behörden so heranzieht, daß man das so einfach pauschalisieren kann.

@bluey: Glauben heißt nix wissen. Natürlich ziehen Behörden v85 heran.

 

@ps: Du bist ein echter Holzkopf :nolimit: .

Die v85 hat sich in der Verkehrswissenschaft als Maß, mit dem Geschwindigkeiten sinnvoll charakterisiert werden können, durchgesetzt. Die durch sie beschriebene relativ hohe Geschwindigkeit ist für die Verkehrssicherheit maßgebend.

Aus Druckschrift HUK-Verband GDV, Mitteilung Nr. 35 "Geschwindigkeiten in den neuen Bundesländern", Seite 17, Dr. Lippard, Dr. Meewes, 1994.

:100:

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Und noch einer...

 

Dieser mit @ 50 -> über 160km/h zu schnell...

 

Da sieht man doch, dass die überwachungsdichte an sinnfreien Stellen aufgrund des neuen Bußgeldkataloges massiv zugenommen hat...

 

Mich würd mal interessieren, wie verhänge Bußgelder und Verkehrstote zusammenhängen. Eigentlich müsste ja, um Kontrollen zu rechtfertigen bei mehr Bußgeldern durch den Lerneffekt weniger Tote geben.

Aber irgendwie bezweifel ich das...

Bei Bild statt was von bis zu 40 Mio. Bußgeldeinnahmen pro Bundesland. Da müssten die Strassen ja aus Gold sein.

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Offensichtlich hast Du keinen blassen Schimmer davon, was der Straßenbau, die Sanierung und Instandhaltung so kostet. Mit 40 Mio Euro pro Bundesland jedenfalls läßt sich da nur recht wenig bezahlen.

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Ich weiß ja nicht, wo bzw. in welchem Bundesland Du lebst. Möglicherweise dienen z.Z. auch diese Gelder dem Zweck, Löcher zu stopfen, damit der Landeshaushalt nicht gänzlich aus den Fugen gerät. Das gefällt oder gefiele mir zwar auch nicht, aber ich akzeptiere denn doch noch lieber ein temporäres Limit als erneutte Steuererhöhungen, die sicherlich nicht nur temporärer Natur sind.

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aber anscheinend auch nicht an Strassenbaufirmen...

 

Mal Wiki gefragt

Die Baukosten von Autobahnen sind stark von den Begebenheiten der jeweiligen Strecke abhängig. Einfache Streckenführungen verursachen Kosten von etwa vier bis sechs Millionen Euro pro Autobahnkilometer, bei komplexen Strecken, etwa mit Brücken und Tunneln, liegen die Kosten um ein Vielfaches höher. Zusätzlich zu den reinen Baukosten kommen Kosten für den Planungsprozess, für Gutachten und Beratungsleistungen externer Ingenieure, Genehmigungsverfahren und für begleitende Investitionen, also etwa für Lärmschutzwände, Straßenbegleitgrün und Wechselverkehrszeichen hinzu.

 

Entsprechend einer Beispielrechnung können sich in Deutschland durchschnittliche Kosten von 26,8 Millionen Euro pro Autobahnkilometer ergeben, wovon ein Viertel reine Baukosten und drei Viertel zusätzliche Kosten sind.[9]

http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn

 

Da reichen 40 Millionen nicht mal für 2km AB

 

MfG.

 

hartmut

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Mal Wiki gefragt
Die Baukosten von Autobahnen sind stark von den Begebenheiten der jeweiligen Strecke abhängig. Einfache Streckenführungen verursachen Kosten von etwa vier bis sechs Millionen Euro pro Autobahnkilometer, bei komplexen Strecken, etwa mit Brücken und Tunneln, liegen die Kosten um ein Vielfaches höher. Zusätzlich zu den reinen Baukosten kommen Kosten für den Planungsprozess, für Gutachten und Beratungsleistungen externer Ingenieure, Genehmigungsverfahren und für begleitende Investitionen, also etwa für Lärmschutzwände, Straßenbegleitgrün und Wechselverkehrszeichen hinzu.

 

Entsprechend einer Beispielrechnung können sich in Deutschland durchschnittliche Kosten von 26,8 Millionen Euro pro Autobahnkilometer ergeben, wovon ein Viertel reine Baukosten und drei Viertel zusätzliche Kosten sind.[9]

http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn

 

Da reichen 40 Millionen nicht mal für 2km AB

 

MfG.

 

hartmut

 

Erschreckend finde ich, dass nur etwa 1/4 der gesamten Kosten auf den eigentlichen "Bau" der BAB entfallen und 3/4 der Kosten "zusätzliche Kosten" sind. Bei "normalen" Baumaßnahmen rechnet man mit 10% - 30% = max. 1/3 zusätzlichen Kosten für Planung, Genehmigung etc. Liegt hier vielleicht noch deutliches Optimierungspotential?

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Liegt hier vielleicht noch deutliches Optimierungspotential?

Ich glaube nicht. Schon vor Jahren erzählte mir ein Bekannter, der im Nachbarkreis im dortigen Umweltamt arbeitet, daß bei heutigem BAB-Bau über die Hälfte der Kosten auf den Umweltbereich entfallen. Also z.B. Aufforstungen, Anlegen von Ausgleichsflächen uvm.. Und das wird IMHO eher noch schlimmer. Schaut man sich z.B. den Lückenschluß der A 33 an: was haben allein die vielen vielen Gutachten gekostet?! Um wie viele Kilometer ist die Trasse nunmehr länger, als sie eigentlich sein müßte, damit man diverse Umweltbereiche nicht tangiert?! Und ständig werden die Anwälte und Gerichte erneut bemüht, weil sich irgendwo eine seltene Maus etc. findet.

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