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Rotlichtvorwurf Durch Zeugenaussage


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Hallo,

 

folgender Sachverhalt:

heute kam an meinen Arbeitgeber von dem ich einen Dienstwagen fahre (Autohaus) ein AB

das mit meinem Dienstwagen (der auch Kunden zur Probefahrt durch mich und Kollegen) überlassen wird

 

am 27.Mai 2009 14:15 an einer Kreuzung in Köln ein Rotlicht missachtet habe.

 

Es wird folgendes vorgeweorfen:

"Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage"

 

Verletzte Vorschriften: §27 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 132BKat

 

Beweismittel: Zeugenaussage

 

Zeuge: Herr Max Mustermann, Köln (Name geändert)

 

Jetzt zu meiner Frage:

 

- Ich kann mich nicht daran erinnern jemals in meinem Leben über eine rote Ampel gefahren zu sein... wie steht hier die Möglichkeit hier rauszukommen (Aussage gegen Aussage)?

 

- Was für Möglichkeiten gibt es?

 

- Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

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Der Zeuge muß den Fahrer identifizieren können. Also könnte man zunächst eine Reihe möglicher Fahrer (hier z.B. Kunden) benennen, die sich zudem noch ähnlich sehen könnten; dann dürfte der Zeuge schon seinen Spaß haben. Vor allem, wenn die womöglich "identifizierte" Person zudem noch ein Alibi für den Zeitpunkt des Verstoßes hätte.

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Guest Simineon

Erstmal ein Foto anfordern ... Tenor: Es fahren sehr viele unterschiedliche Personen mit dem Fzg, man würde gerne behilflich sein und identifizieren und deswegen bitte ein Foto.

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Guest Simineon
es gibt kein Foto... jemand scheint mich angezeigt zu haben...

 

Scherzkeks !

Das ist doch Sinn und Zweck der Übung .. Du würdest gerne die Person identifizieren, aber ohne Foto leider nicht möglich, da kein Foto, keine Identifizierung, kein Bussgeld, bingo ! Capisco ?

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Und wenn die Jungs dann mit einem Fahrtenbuch kommen?!?!

 

Wir führen selbst -freiwillig- Fahrtenbücher

 

Das Fahrtenbuch kann ich morgen einsehen, sollte aber ich als Fahrer drinstehen!

 

so ein Fahrtenbuch könnte zwar verschwinden, ist mir aber nicht recht... aber was sag ich dann???

 

was droht mir eigentlich für den Fall das es zu einer Gegenüberstellung (mein Fotos zwischen einigen anderen) kommt und der mich identifiziert?

Muss ich dann meinen Führerschein abgeben oder komme ich mir ein paar Euros da durch?

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Also, meine Kollegin hatte sich heute schon nach einem Foto erkundigt, wie gesagt es gibt keins (das hat auch das Ordnungsamt bestätigt)....

...mein Chef hat aber 0,00 Bock auf ein behördlich aufgelegtes Fahrtenbuch (was wohl eher teurer als die 90,-€ wäre...)... abgesehen davon das wir einen Furhpark haben der hoch 2-stellig ist...

 

Die 3 Punkte würden mir nichts ausmachen da ich ein "reines" Punktkonto habe... = 0 Punkte

 

Kann denn aber definitiv ausgeschlossen werden das ich ein Fahverbot bekomme?

 

 

Angenommen unsere Firma sagt jetzt aus das mir das Fahrzeug überlassen worden wäre (was ja nicht gefahren heißt) und ich dann sage das ich nicht sagen kann wem ich das Fahrzeug herausgegeben habe (ich habe vergessen zu schreiben das ich nicht sicher weiß nicht ob ich gefahren bin)und aussage das ich mir selbst auch nicht bewusst bin gefahren zu sein... (macht für mich gar keinen Sinn diese Strecke zu fahren, würde die daneben geliegene Autobahn benutzen) Was könnte die Behörde im schlimmsten Fall machen?

 

Heißt es nicht auch: "Im Zweifel für den Angeklagten"???

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Kann denn aber definitiv ausgeschlossen werden das ich ein Fahverbot bekomme?

132BKat bedeutet ein Rotlichtverstoß unter 1Sek. kein Fahrverbot.

132.3BKat wäre über 1Sek und das gibt ein Monat Fahrverbot.

 

MfG.

 

hartmut

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@trafic,

 

wenn mich mein Autohändler wegen seiner Fehler in so ein Ding verstricken würde ( Benennung von Kunden, wie du empfiehlst ), wäre das einer Anzeige würdig und ich das letzte Mal in der Firma gewesen! :kopfschuettel:

 

 

dete

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Guest Simineon
Heißt es nicht auch: "Im Zweifel für den Angeklagten"???

 

wenn der Richter aber nicht zweifelt, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Dich als Täter identifizieren kann (z.B. auf Grund einer durchaus glaubwürdigen Zeugenaussage) ?

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Angenommen unsere Firma sagt jetzt aus das mir das Fahrzeug überlassen worden wäre (was ja nicht gefahren heißt) und ich dann sage das ich nicht sagen kann wem ich das Fahrzeug herausgegeben habe (ich habe vergessen zu schreiben das ich nicht sicher weiß nicht ob ich gefahren bin)und aussage das ich mir selbst auch nicht bewusst bin gefahren zu sein... (macht für mich gar keinen Sinn diese Strecke zu fahren, würde die daneben geliegene Autobahn benutzen)

Genau so würd ichs machen. Ein Rotlichtverstoss, von eine Privatperson angezeigt und bezeugt? Da kann ja jeder kommen.

 

Was könnte die Behörde im schlimmsten Fall machen?

Ein Fahrtenbuch verhängen, logisch. Das ist, soweit ich es verstanden habe, immer an das jeweilige Fahrgzeug gebunden. Inwieweit es angemessen wäre, für den ganzen Fuhrpark ein FB zu fordern, kann vielleicht einer der Profis hier sagen. Nach meinem Verständniss ist der Halter, also dein AG, aber raus. Er hat seine Pflicht erfüllt wenn er mitteilt, dass das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt an dich überlassen war. Autohaus ist natürlich so eine Sache. Man könnte argumentieren, dass du "unzuverlässig" bist und das für jedes Fahrzeug, das dir evtl. überlassen wird, ein FB zu führen ist. Inwieweit das rechtmässig wäre: k.A.? Eigentlich macht ein FB aber auch keinen rechten Sinn. Die Fahrzeuge sollen ja schliesslich verkauft werden. Muss dann der Käufer das FB weiterführen?

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@trafic,

 

wenn mich mein Autohändler wegen seiner Fehler in so ein Ding verstricken würde ( Benennung von Kunden, wie du empfiehlst ), wäre das einer Anzeige würdig und ich das letzte Mal in der Firma gewesen! :kopfschuettel:

 

 

dete

 

Soso, soll deiner Meinung nach etwa der Autoverkäufer für etwaige Verstöße seiner Kunden einstehen? Da ist es ja wesentlich gerechter, er listet alle auf, die in Frage kommen.

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Hast du eine Leseschwäche? :kopfschuettel:

 

Der TE ist bei "rot" gefahren, warum sucht er sonst nach Ausreden?

 

dete

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@dete: Originalzitat:

 

- Ich kann mich nicht daran erinnern jemals in meinem Leben über eine rote Ampel gefahren zu sein... wie steht hier die Möglichkeit hier rauszukommen (Aussage gegen Aussage)?

 

Woraus schließt du deine Behauptung?

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Super Beweis: Ich kann ... !

 

Nee, klar, spätestens, wenn das Foto da ist, wars ein Systemfehler!

 

 

dete

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Super Beweis: Ich kann ... !

 

Nee, klar, spätestens, wenn das Foto da ist, wars ein Systemfehler!

 

 

dete

Du sprichts in Rätseln? Der Beweis laut Anhörungsbogen ist auch nicht viel besser. Und wo soll bei einer Zeugenaussage das Foto herkommen.?

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So,

 

melde mich dann mal wieder, leider mit wenig bis gar keinen Neuigkeiten!

 

Also, nochmal zur Info:

- Foto gibt es keins, da Zeugenaussage!

- Ich bin das Auto definitiv gefahren und habe das auch heute zugegeben, muss da meine alte Aussage revidieren, die Autobahn war an diesem Tag gesperrt.

- Zum Rotlichtverstoß habe ich mich auf Anraten meines Anwaltes nicht geäußert.

- Kann mich wie gesagt nicht daran erinnern jemals über "ROT" gefahren zu sein...

 

Die Sekretärin meines Anwaltes hat jetzt Akteneinsicht angefordert, wenn er in 2 Wochen aus dem Urlaub zurückkommen freue ich mich schon wenn wir loslegen können...

 

Die Rechtsschutzversicherung zahlt alles, habe da schon eine "Schadennummer".

 

Habe mal ein Satellietenfoto (vielen Dank Google) beigefügt wo ich alles mal markiert habe, intesessant ist das zwischen Abbiegelinie und Ampel ca. 8m Abstand sind... denke das ich mir meinen Anwalt hierüber eine Argumentation aufbauen können falls der Zeuge mich zweifelsfrei identifiziert und wir die Strategie ändern müssen.

 

Passieren kann mir eh nichts, im schlimmsten Falls passiert folgendes: sind 3 Punkte in Flensburg, da ich derer keine habe ist das auch nicht schlimm.

Die 90,-€ Strafe sind zwar gerade in der heutigen Zeit schade aber ich komm damit ohne Probleme klar

 

Also, freue mich noch über eure Meinungen!

Edited by Gast225
Bilder aus Urheberrechtsgründen entfernt
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quatsch, was rede ich da?!?!

 

Also, habe nur Angaben zu meiner Person gemacht (und nichts zugegeben) im AB, was zugegeben wird oder nicht entscheidet ja mein Anwalt...

 

Bin zwar 100%ig gefahren, habe das aber noch nicht zugegeben... es bestünde also noch die Möglichkeit zu Lügen

(was ich nicht gerne mache... auch wenn ich Autoverkäufer bin ;-) )

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@Tiano:

Das ist, soweit ich es verstanden habe, immer an das jeweilige Fahrgzeug gebunden.

Nicht unbedingt.

I.d.R. muß der Halter das Fahrtenbuch für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge führen.

 

Die Fahrzeuge sollen ja schliesslich verkauft werden

Wenn der Händler ein Fahrzeug an einen Kunden ausleiht, ist er doch schon aus versicherungstechnischen

Gründe quasi gezwungen die Daten vom Kunden abzufragen und einen - u.U. auch formlosen -

Vertrag zu schließen. Was passiert wohl, wenn der Kunde 'nen Unfall baut ?

Also ich mußte bislang immer die Entgegennahme/Abgabe eines Leihfzg. unterschreiben.

 

Wenn der 'Dienstwagen' aber auch von Kollegen gefahren wird, sollte der TE - sofern es einen Gerichtstermin gibt -

diese doch als möglichen Fahrerkreis mit ins Gespräch bringen.

Bei Kunden kann der Chef natürlich böse werden, aber die Kollegen sind doch 'legale' Benutzer dieses Fahrzeuges

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 months later...

Habe immer noch nichts gehört.

 

Der Anhörungsbogen (den ich nur zur Person beantwortet habe) ist vom 08.Juli 2009...

 

Wann ist es dann verjährt, 08.Oktober 2009 oder 22.Oktober 2009 (wg. Postlaufzeit (14 Tage)) ???

 

Verändert sich die Postlaufzeit da ich einen Anwalt eingeschaltet habe?

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Der BGB muss innerhalb von drei Monaten nach Anordnung der Anhörung (kann man nur aus der Akte ersehen) ausgestellt sein. Ist er dies nicht so ist die Sache verjährt.

 

Allerdings wirkt eine Zustellung innerhalb von 14 Tagen noch nach sofern der Bescheid rechtzeitig erlassen wurde.

 

Zu den EInzelheiten bitte in den FAQ nachlesen.

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  • 2 weeks later...

Verfahren wurde am 23.09.2009 eingestellt. :sneaky:

 

Begründung:

§ 170 (2) STPO

 

Zitat 1.) (Quelle: "http://dejure.org/gesetze/StPO/170.html"):

"Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist."

 

Zitat 2.) (Quelle: "http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/170stpo.html")

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren einzustellen, wenn kein genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht.

 

Beispiele hierfür sind:

Der Täter ist nicht zu ermitteln.

Die Beweismittel reichen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung aus.

Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Bsp. neue Beweismittel erlangt werden.

 

Die Einstellung erfolgt mittels Verfügung. Über diese muss der Beschuldigte unterrichtet werden, wenn er

- er als Beschuldigter vernommen wurde,

- ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war,

- er um einen Bescheid gebeten hatte oder

- wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

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Von einem Fahrtenbuch steht nichts drin!

 

Sollte das - wieder Erwarten - doch kommen kann ich mich ja immer noch outen!

 

Hatte ja nur Angaben zur Person gemacht, mehr muss ich ja nicht;

Wenn die mich Fragen würden wer denn gefahren ist sage ich die Wahrheit das ich das Auto zum Tatzeitpunkt gefahren bin...

 

... aber sie haben mich ja nicht gefragt.

 

Denke das ist erledigt!

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Sollte das - wieder Erwarten - doch kommen kann ich mich ja immer noch outen!

Dann wäre es zu spät um einem FB zu entgehen !

Zumal Du das ja erstmal gar nicht mit bekommen würdest, weil ja der Halter(!) das FB zu führen hätte.

 

Aber wenn es der erste Vorfall dieser Art war, ist es 'eh unwahrscheinlich ...

 

Gruß,

AnReRa

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Das ist so nicht richtig!

 

Mein Arbeitgeber hat angegeben an wen er das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen hat, damit ist er von Seiten Fahrtenbuch raus weil er nicht konrollieren kann wem wiederrum ich das an mich überlassene Fahrzeug überlassen habe!

 

Wie gesagt: Sie haben nicht gefragt wer gefahren ist....

 

Trotzdem Danke für den Hinweis!

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Mein Arbeitgeber hat angegeben an wen er das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen hat, damit ist er von Seiten Fahrtenbuch raus weil er nicht konrollieren kann wem wiederrum ich das an mich überlassene Fahrzeug überlassen habe!

Und genau deshalb könnte das FB erlassen werden, damit das nämlich nicht nochmal passiert !

 

Gruß,

AnReRa

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Nein,

könnte nicht...

 

Beispiel:

Firma gibt Auto an AG (z.B. mich) raus...

Ich gebe das Auto an meine Verlobte weiter (die netterweise noch eine Stadt weiter wohnt)

 

Sie wird geblitzt hieraufhin geht ein AB an meinen AG raus...

 

Mein AG gibt an (oder meinetwegen schreibt ins Fahrtenbuch) das ich gefahren bin.

 

Ich mache von meine Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht...

 

Fakt ist: Man kann jemandem zwar ein Fahrtenbuch auferlegen, aber man kann nur prüfen an wen das Fahrzeug überlassen wurde aber schwierig i.d.R. wem das Fahrzeug weiterhin überlassen wurde...

 

Genausowas hatte ein Kollege von mir schon vor Gericht... Verahren wurde eingestellt da Fahrer nicht ermittelt werden konnte...

 

Kannst aber gerne mal die Rechtslage hierzu rausfinden und hier reinschreiben...

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Nein,

könnte nicht...

 

Beispiel:

Firma gibt Auto an AG (z.B. mich) raus...

Ich gebe das Auto an meine Verlobte weiter (die netterweise noch eine Stadt weiter wohnt)

 

Sie wird geblitzt hieraufhin geht ein AB an meinen AG raus...

 

Mein AG gibt an (oder meinetwegen schreibt ins Fahrtenbuch) das ich gefahren bin.

 

Ich mache von meine Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht...

Dann besteht die Gefahr, dass deine Verlobte als Täterin ermittelt wird, denn gegenüber allzu vielen Personen besteht das Aussageverweigerungsrecht ja nicht. Ein findiger Sachbearbeiter muss also nur diesen Personenkreis abklappern.

 

Zusätzlich bekommt dein Arbeitgeber, egal wie das Verfahren gegen den Fahrer ausgeht, als Halter 1 Punkt und 40 € Strafe, da du im Fahrtenbuch eingetragen ist, das Blitzfoto erwiesenermaßen aber ja nicht dich zeigt.

Der Halter ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass Fahrer, denen er das Auto überlässt das Fahrtenbuch führen.

Dafür haftet er für jeden Verstoß mit 1 Punkt und 40 € Strafe...

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Absolut und kategorisch diesen Tatbestand bestreiten.

 

Aussage gegen Aussage--->warum soll der Zeuge mehr Glaubwuerdigkeit haben als der Fahrer des Fahrzeugs.

 

Das waer ja noch schoener, wenn einfach jemand was aussagen kann und das dann als die endgueltige Wahrheit angenommen wird!?

 

 

der zeuge hat (ohne andere faktoren zu beruecksichtigen) tendentiell etwas mehr glaubwuerdigkeit als der fahrer, da er ja eigentlich ueberhaupt kein interesse daran hat aus heiterem himmel jemanden wegen einem rotlichverstoss anzuzeigen. der fahrer hingegen hat immer ein interesse daran hat einen rotlichtverstoss abzustreiten, ob es nun den tatsachen entspricht oder nicht. sozusagen erstschlagbonus :unsure:

 

im einzelfall entscheidet der richter welcher aussage er mehr glaubwuerdigkeit schenkt. ueblicherweise wird er auch wie du richtig beschreibst, den fall kritisch analysieren

und nicht eine einzelne aussage als endgueltige wahrheit annehmen. im gegenteil, im zweifel wird er wohl auch eher fuer den fahrer tendieren, ausser, wenn z.b. der zeuge ein polizist ist der im rahmen einer gezielten rotlichtueberwachung vor ort war und mitprotokolliert etc.

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  • 4 weeks later...

Das ist ja alles schön und gut!

 

Wie gesagt: geblitzt worden bin ich nicht sondern hat mich jemand angezeigt!

 

Ausserdem würde (und jetzt wird es langsam sehr spekulativ) der Richter den Zeugen fragen müssen ob er mich eindeutig als Fahrer gesehen hat (wie gesagt, war kein Blitzer, jemand hat mich angezeigt)...

 

... ob er mich wirklich gesehen hat und er mich dann auch wirklich wiedererkennt das steht nur in den Sternen...

 

Wir haben übrigends natürlich keine Fahrtenbuchauflage bekommen, keiner musste zahlen und keiner bekam Punkte im schönen Flensburg!

 

Denke an dieser Stelle können wir die Angelegenheit zur Ruhe geben!

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