RiffRaff 0 Posted July 9, 2009 Author Report Share Posted July 9, 2009 Das is ne gute Idee muss ich sagen, allerdings kann man mit vielen Unfällen dort nicht argumentieren. Die Polizistin meinte nur das es dort viele Unfälle wegen Rotlicht Verstößen gibt, das entspricht jedoch nicht den Tatsachen. An dieser Ampel gibt es sehr selten Unfälle und WENN dann handelt es sich um Auffahrunfälle wegen des "plötzlichen" stehen bleibens des Vordermanns.Ich werd mal sehen was ich machen kann. Quote Link to post Share on other sites
AmtsrichterUllrichWarnecke 0 Posted July 14, 2009 Report Share Posted July 14, 2009 Hier ist die Sache doch ganz klar. Die Polizisten sind als Zeugen zur Wahrheit verpflichtet. Du als Beschuldigter kannst lügen, daß sich die Balken biegen. Ich sehe in dieser Sache keine Erfolgsaussichten. Mit freundlichen Grüßen, Amtsrichter Ullrich Warnecke Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted July 14, 2009 Report Share Posted July 14, 2009 Hallo, ich sage dir auf den Kopf zu, dass ich dich für einen Fake halte.Schon in deinem anderen Beitrag hat mich die Verwendung von Terminologien stutzig gemacht.Auch dieser Beitrag wirkt auf mich (schon wegen der Formulierung) merkwürdig. Auch ist es unwahrscheinlich, dass sich hier ein Amtsrichter mit Klarname anmeldet. Wenn du als authentisch angesehen werden möchtest, nenne doch bitte mal das Amtsgericht, an dem du arbeitest. GrußMatze Quote Link to post Share on other sites
RiffRaff 0 Posted July 14, 2009 Author Report Share Posted July 14, 2009 Und sollte er doch ein Amtsrichter sein so wundert es niemanden wieso man in Deutschland so gerne vom Unrechtsstaat spricht. Es ist eine Schande das ein "Richter" von vornherein davon ausgeht das ein anderer lügt!Zeugenaussagen sind ja schön und gut, aber bei einer nicht eindeutigen Beweislage, keine Fotos nur eine fragwürdige Zeugenaussage eines oder zweier Beamter von denen ich immer noch nicht weiss wo sie standen (es ist schwierig diese Ampel und deren Haltelinie gleichzeitig im Auge zu haben) sollte doch immer noch der Regelgrundsatz gelten "im Zweifelsfall für den Angeklagten". Wenn ich die Ampel nicht wie in der beschriebenen Art und weise beobachtet hätte würd ich ja nicht so nen Wind drum machen.Wie hat man sich das eigentlich vorzustellen?Werde ich allen ernstes vor Gericht geladen um mir dann anzuhören das sich die Polizisten nach 4 Wochen noch genau an mein Auto erinnern können? Ist doch Unsinn oder? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 15, 2009 Report Share Posted July 15, 2009 Auch ist es unwahrscheinlich, dass sich hier ein Amtsrichter mit Klarname anmeldet. Wenn du als authentisch angesehen werden möchtest, nenne doch bitte mal das Amtsgericht, an dem du arbeitest.Bitte immer mit der Ruhe! Das Modteam ist dabei, die Angelegenheit zu klaeren..... Quote Link to post Share on other sites
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