MurphysLaw 0 Posted June 30, 2009 Report Share Posted June 30, 2009 Hallo LeidensgenossInnen, heute habe ich Post vom Autovermieter aus Belgien bekommen, dass ich Ende Mai 09 mit belgischem Mietwagen auf einer belgischen Autobahn (erlaubt 120 km/h) mit 165 km/h geblitzt wurde. Ergo 45 km/h zu schnell --> ich soll 175,- Euro Strafe + 35,- Euro Bearbeitungsgebühr für den Autovermieter bezahlen. Ganz schön happig! Meine Fragen:Stimmt die Höhe der Strafe eigentlich?Wo kann man den belgischen Bußgeldkatalog einsehen?Sind die Gebühren des AV angemessen?Hat jmd Erfahrungen mit so einem Fall?Was sind die Folgen, wenn ich mich weigere das Formular auszufüllen und nicht bezahle?Habe nicht einmal bemerkt, dass ich geblitzt wurde. Muss zugeben, dass ich (bewusst) so schnell unterwegs war. War leider die einzige Chance meinen Flieger in Köln zu bekommen, nachdem ich den Zug in Brüssel verpasst habe und auf einen Mietwagen umsteigen musste (ein Unglück kommt selten allein!) Für hilfreiche Beiträge schon mal herzlichen Dank!Euer verdutzter MurphysLaw Quote Link to post Share on other sites
MurphysLaw 0 Posted June 30, 2009 Author Report Share Posted June 30, 2009 Sorry, meine Schilderung beruhte bis heute Abend nur auf "Hörensagen", da ich das Schreiben nicht persönlich geöffnet habe. Die Sachlage ist folgende: Der Autovermieter schickt mir einen Brief (englisch) mit zwei Formularen (französisch) der belgischen Polizei. Eines mit der Feststellung, dass ich auf einer belgischen Autobahn mit einer Überschreitung von 35 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt wurde. Ein weiteres, das ich ausfüllen und offenbar als Grundlage für eine Gerichtsverhandlung dienen soll. Der AV fordert mich auf, das Formular auszufüllen und an die Behörde zu schicken. Gleichzeitig macht er mich darauf aufmerksam, dass wenn ich die Strafe nicht bezahle, er mir zusätzlich jeweils weitere 30 Euro Gebühr belastet, für Beträge, die er mir nachträglich in Rechnung stellen muss, falls er die Strafe bezahlen muss, weil ich mich nicht bei den Behörden gemeldet habe (Halterhaftung). Nachdem ich mich inzwischen durch das Internet gegoogelt habe, ist mir klar, dass ich mir ausgerechnet in einem der teuersten Länder Europas diesen Fehler geleistet habe. Und wenn ich meine Situation überreiße und bedenke, was alles auf mich zu kommen könnte, wird mir schlecht. Kompliziert wird die Sache dadurch, dass die Autovermietung als Halter mit drin hängt und mich natürlich ebenfalls für Bezahlung eines irgendwann festgestellten Bußgelds belangen kann. Schließlich haben die alle meine Daten und sogar meine Kreditkartennummer. Weiß eigentlich jemand, ob dieses seit langem geplante "Vollstreckungs-Abkommen" zwischen den EU-Ländern inzwischen in Kraft getreten ist? Ansonsten könnten mich die belgischen Behörden offenbar zumindest nicht direkt Belangen (sofern ich nicht reagiere), sondern nur den Autovermieter. Liege ich da richtig? Irgendwelche sonstigen Ratschläge? Muss wohl mit einem versierten Anwalt sprechen. Euer - inzwischen zeimlich verzweifelter -MurphysLaw Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted June 30, 2009 Report Share Posted June 30, 2009 Exact, bei dir direkt können sie nix holen nur bei der Firma. Ob die Halterhaftung auch für Mietwagenfirmen gilt weiß ich nicht, wenn ja fällts unter Europaisches Mahnverfahren welches der Vermieter einleiten kann. Wenns französisch war wirds wahrscheinlich ein stationärer bei Liége gewesen sein. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 1, 2009 Report Share Posted July 1, 2009 Weiß eigentlich jemand, ob dieses seit langem geplante "Vollstreckungs-Abkommen" zwischen den EU-Ländern inzwischen in Kraft getreten ist?Das Abkommen ist in D noch nicht in Kraft und wird wohl auch nicht in diesem Jahr in Kraft treten. Quote Link to post Share on other sites
Guest TetraMin Posted July 1, 2009 Report Share Posted July 1, 2009 Im Übrigen fahnden die Belgier nicht nach offenen Rechnungen (im Gegensatz zu den NLern). Das ist kein Hörensagen, das weiss ich. Heisst, das einzige Problem ist Sache mit der Mietwagenfirma. Keine Ahnung, wie da die Rechtslage ist. Quote Link to post Share on other sites
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