Hennes 0 Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Hallo, benötige mal ein Auskunft zum Ersafa. Geblitzt am 01.05.2009 mit 26km/h zu schnell auf der BAB, ich bin Halter und Fahrer.Zusendung AHB (ausgestellt 20.05.09) an den Halter=Fahrer, Zugang am 29.05.09.Bruder (wohnt in andere Nachbarstadt) hat sich als Ersafa in meinen AHB eingetragen,mit: " Ich gehe davon aus das ich der Fahrer war da ich über das Fahrzeug verfügen konnte"seine Adresse dazu und abgesendet am 05.06.09.Bruder bekommt am 24.06.09 AHB zugesendet ausgestellt am 18.06.09. Was ist nun zu tun um weiter Zeit zu schinden??Ist es ratsam das mein Bruder den AHB zurücksendet mit der bitte Ihm ein besseres Fotozuzusenden, auf dem Foto ist absoulut NIEMAND zu erkenne nur der PKW, im Innenraum ist alles nur grau, also das Bild ist absolut grottenschlecht, aber evt. gibts ja noch besseres Bildmaterial?? Wie soll sich nun mein Bruder weiter verhalten?? Foto anfordern oder Anwalt einschalten um Akteneinsicht zu bekommen (evt. erst wenn der BGB da ist und nach 14 Tg. Einspruch eingelegt wird)? Wann verjährt die Sache gegen mich als Halter und Fahrer genau?? Danke schon mal für euere Hilfe!!! Beste GrüsseHennes Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Wie soll sich nun mein Bruder weiter verhalten?? Foto anfordern oder Anwalt einschalten um Akteneinsicht zu bekommen (evt. erst wenn der BGB da ist und nach 14 Tg. Einspruch eingelegt wird)? Wann verjährt die Sache gegen mich als Halter und Fahrer genau?? Foto anfordern ist schonmal ne gute Idee, insbesondere, wenn das vorhandene Foto wirklich schlecht ist, gegen den folgenden BGB Einspruch einlegen, man wolle sich noch mit einem Anwalt beraten und Anfang September den Einspruch zurückziehen und Dich als wahren Fahrer präsentieren ... vielleicht klappt es so. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Gegen Dich - TE - verjaehrt die Angelegenheit am 19.08.09... Bis dahin muss dein Bruder die Sache hinhalten. Er sollte aber auch irgendwie dafuer sorgen, dass er den Nachweis fuehren kann, tatsaechlich nicht gefahren zu sein, sonst hat er das Ding noch an der Backe.... Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted June 26, 2009 Author Report Share Posted June 26, 2009 Hallo, erstmal DANKE für die schnellen Antworten!! Folgendes soll mein Bruder nun im AHB zurückschreiben: "Ich bitte um Zusendung eines besseren detalierten Fotos da ich vermute der Fahrer gewesenzu sein, aber auf Grund des schlechten Fotos mich nicht wirklich als diesen erkennen kann""Ich werde mich nach Zusendung des Fotos dann ggf. weiter dazu äußern." Ist das so OK, oder besser den letzten Satz streichen?? Bringt das überhaupt weitere Zeit für mich den AHB meines Bruders zurückzusenden??Wartet die Behörde nach Zusendung des Fotos ab ob sich mein Bruder weiter dazu äußert oder erlassen die eh den BGB nach Rücksendung des AHB??Ggf. ist es evt. zeitlich gesehen sinnvoller den AHB nicht zurückzusenden,da die Behörde ja auch einige Tage bzw.Wochen auf die Rücksendung des AHBwartet??Werden denn überhaupt Fotos nach Anforderung versendet?? Danke schon mal im voraus!! Beste GrüsseHennes Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 "Ich bitte um Zusendung eines besseren detalierten Fotos da ich vermute der Fahrer gewesenzu sein, aber auf Grund des schlechten Fotos mich nicht wirklich als diesen erkennen kann""Ich werde mich nach Zusendung des Fotos dann ggf. weiter dazu äußern." Ist das so OK, oder besser den letzten Satz streichen??Ich würde sagen, das kann man so schreiben.Bringt das überhaupt weitere Zeit für mich den AHB meines Bruders zurückzusenden??Wartet die Behörde nach Zusendung des Fotos ab ob sich mein Bruder weiter dazu äußert oder erlassen die eh den BGB nach Rücksendung des AHB??Ggf. ist es evt. zeitlich gesehen sinnvoller den AHB nicht zurückzusenden,da die Behörde ja auch einige Tage bzw.Wochen auf die Rücksendung des AHBwartet??Hier pauschale Aussagen zu treffen ist eigentlich unmöglich. Jeder Sachbearbeiter arbeitet anders. Es kann sein, dass auf die Rücksendung des AHB direkt ein BGB folgt. Es kann auch sein, dass ein anderes Bild folgt. Einstellung ist auch möglich. Das kann aber niemand mit Sicherheit sagen. Du musst beinahe noch 2 Monate überstehen. Das sollte eigentlich hinhauen, wenn der Bruder einen BGB erhält. Einspruch und dann auf Hauptverhandlung warten. Werden denn überhaupt Fotos nach Anforderung versendet??Das kommt auch wieder auf die Behörde an. Ich habe in BW bisher immer eins bekommen. Normalerweise machen die das. In Bayern solles aber eher schlecht sein. Also einfach probieren. MfG Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Bringt das überhaupt weitere Zeit für mich den AHB meines Bruders zurückzusenden??Meine Meinung: Nein! Jetzt sollte dein Bruder den BuGeBe abwarten und gegen diesen Einspruch einlegen. Nur nichts tun, was den Sachbearbeiter auf die Idee kommen laesst, es koenntest doch Du sein, der da abgebildet ist..... Lies unter A lberto (ohne Leerzeichen) nach..... Quote Link to post Share on other sites
sponge 0 Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Hallo, besteht ein Unterschied für den späteren Widerruf, wenn der Ersafa nicht die Formulierung Ich gehe davon aus das ich der Fahrer war da ich über das Fahrzeug verfügen konnte verwendet hat, sondern geschrieben hat, dass er gefahren ist?Reicht für den Widerruf die Aussage einer dritten Person mit der der Ersafa tatsächlich zur Tatzeit zusammen war? Gruss, Philipp Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted June 26, 2009 Author Report Share Posted June 26, 2009 Hallo, @HarryB Danke für deine Meinung dazu, ich vermute mal das eseigentlich am sinnvollsten wäre so zu handeln. ABER:Das Foto ist wirklich sooooo schlecht das man nicht mal auch nurannähernd jemanden im PKW erkennen kann, keinerlei Gesichtszügeoder einen Kopf einfach alles GRAU mit wirklich vieeeel Fantasie kann man sich in etwa denken wo die Augen des Fahrers sind, sonst ist absolutnichts zu erkennen.Ich vermute mal das es so schlecht ist weil die Sonne genau passend aufder Frontscheibe so gegen 15.00h stand.... Darum wäre ich sehr an einem besseren Foto interresiert,denn wenn auch auf diesem niemand zu erkenne ist, ist eh alles gegessen.Da mehrer Personen im Auto waren kämen also alle in Frage....Nur wer war es.... Wie ist es dann mit einer Fahrtenbuchauflage, die wäre ja dann auch hinfällig weil ja eigentlich alle zur Aufklärung mitgewirkt haben/wollen.... Mit viel Glück stellt der Sachbearbeiter evt. sogar das Verfahren auf Grund desschlechten Fotos ein. Euere Meinung zu meiner Überlegung dazu?? Beste GrüsseHennes Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Mit viel Glück stellt der Sachbearbeiter evt. sogar das Verfahren auf Grund des schlechten Fotos ein.Euere Meinung zu meiner Überlegung dazu?? Hab ich doch schon oben geschrieben Mach'et ! Quote Link to post Share on other sites
Entdecker78 1 Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Ich würde es auch so probieren... Risiko ist eben wie @HarryB schrieb. Foto ist doch einigermaßen brauchbar und der SAB "wacht auf" und ermittelt etwas und erkennt eben dich. Quote Link to post Share on other sites
CptChaos 0 Posted June 26, 2009 Report Share Posted June 26, 2009 Das Foto ist wirklich sooooo schlecht das man nicht mal auch nurannähernd jemanden im PKW erkennen kann, keinerlei Gesichtszügeoder einen Kopf einfach alles GRAU mit wirklich vieeeel Fantasie kann man sich in etwa denken wo die Augen des Fahrers sind, sonst ist absolutnichts zu erkennen.Ich vermute mal das es so schlecht ist weil die Sonne genau passend aufder Frontscheibe so gegen 15.00h stand.... Das bedeutet aber noch lange nicht daß das Original auch so schlecht ist. Meist sinddie Fotos ja nur in sw in den AHB oder ZBB eingedruckt. Da hängt es auch sehr vonder Qualität des Druckers ab wie das dann aussieht. Mit viel Glück stellt der Sachbearbeiter evt. sogar das Verfahren auf Grund desschlechten Fotos ein. Wenn wirklich nix darauf zu erkennen ist dann ist die Wahrscheinlichkeit sogar recht hoch.Allerdings reicht nem Gutachter auch ne sehr schlechte Qualität um jemanden anhand vonGesichtszügen, Nasenkrümmungen und Ohrenabstand "einwandfrei" zu identifizieren..... Am besten (nachdem der AHB schon ne deutliche Weile lag) ein besseres Foto anfordern unddann halt abwarten und hoffen dass nix mehr kommt. Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted July 22, 2009 Author Report Share Posted July 22, 2009 UPDATE Hallo!! So, heute sind die Bilder beim Er_sa_fa eingetroffen.Es sind auf dem 1. Blatt 3 Bilder 1xAutobahn 1xKennzeichen 1xDetailfotoAuf dem 2.Blatt ist das Detailfoto nochmal vergrößert, ich habe einen Ausschnittmit hochgeladen. Ich habe die Bilder 4 verschiednen Leuten gezeigt, nicht einer hat mich darauf auch nicht mit viel Fantasie erkennen können,ich habe zufällig meine Hand direkt vor dem Mund gehalten..... Im Anschreiben ausgestellt am 16.07.09 eingegangen am 22.07.09 mit Poststempel v.20.07.2009 steht:Sehr geehrter Herr XXXX (Er_sa_fa)wunschgemäß übersende ich Ihnen einen Abdruck des Beweisfotos von der oben angesprochenen Verkehrsordnungswidrigkeit.Teilen Sie mir nun bitte mit, wer das Fahrzeug fuhr, vermerken Sie die Personalien in den dafür vergesehenen Feldern und senden Sie mir Ihre Antwort innerhalb einer Woche zurück. Sie vermeiden dadurch polizeiliche Ermittlungen. Es sind für mich noch 4 Wochen + Postlaufzeit.... Wie soll nun weiter verfahren werden, soll sich mein Bruder nochmals als Fahrer eintagen um weitere Ermittlungen zu vermeiden, den BGB abwarten und Einspruch einlegen, oder soll man nun mit einem netten Schreiben aufgrund des schlechten Fotos auf Einstellung verweisenda niemand genau erkennbar ist mit dem RISIKO das die Ermittlungen dann auch wieder in meine Richtung erfolgen werden und die 3 Monate unterbrochen werden??Einfach nicht antworten wird nun bestimmt ein Risiko auf weitere Ermittlungen mit sich tragen, oder??Was für konsquenzen ergeben sich wenn mein Bruder nun sich nunnochmals nach zusendung der Fotos als Fahrer eintägt?? Beste Grüße Hennes Quote Link to post Share on other sites
Smith 0 Posted July 22, 2009 Report Share Posted July 22, 2009 1. Der SB denkt nun, er hat den Fisch an der Angel. Dass das Foto schlecht ist, scheint ihn nicht zu stören. Also schonmal keine Einstellung.2. Jetzt gilt es alles zu tun, um ihn in diesem Glauben zu lassen.3. Das miese Foto ist ein trefflicher Grund für den Ersafa, später zu sagen, er habe sich eben doch geirrt, als der Verstoß zugegeben wurde.4. Also gilt es bei der einmal eingeschlagenen Strategie zu bleiben. Irren kann man sich auch zweimal, v. a. bei dem Foto.5. Abwarten, bis dann der BGB kommt. Eine weitere Woche geht ins Land.6. Dann Einspruch, fristgerecht! Begründung wird nachgereicht. (Sonst ist der Bruder dran.) Nochmal zwei Wochen Gewinn.7. Danach Verzögerungstaktik mit Anwalt.Verjährung müßte doch locker zu schaffen sein. Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted November 28, 2009 Author Report Share Posted November 28, 2009 Hallo, Update:sind nun einige Wochen her.....So für mich ist alles nach Plan gelaufen, am 24.08.09 ist der BuGeBe gegen meinen Bruder eingetroffen gegen den er dann nach 1 Woche Einspruch eingelgt hat mit der Begründung sich halt noch mit einem Anwalt zu beraten und sich dann zeitnah wieder zu melden.Wir haben dann einfach nix mehr gemacht und abgewartet was weiter passiert....Nun ist diese Woche doch glatt direkt ein Schreiben vom Amtgericht gekommen mit Verhandlungstermin am 04.01.2010,die Bußgeldstelle hat sich erst gar nicht mehr gemeldet.Was kann man nun hier unternehmen bzw. speziell schreiben damit der Richter den Termin känzelt und das ganze eingestellt wird, oder sollte man nun die Sache direkt einem Anwalt übergeben.Frage hier lieber noch mal nach um nix verkehrtes zu schreiben.Ich könnte ja direkt als Zeuge und wirklicher Fahrer mit zum Termin gehen, das ganze ist nur 350km entfernt. Beste GrüßeHennes Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 28, 2009 Report Share Posted November 28, 2009 Eine Möglichkeit wäre, das dein Bruder schreibt er habe noch mal überlegt/im Kalender nachgesehen, das er es nicht gewesen sein kann, da er am X dort und dort war. Man habe sich halt im Tag geirrt. Gegebenenfalls legt man noch ein aktuelles Bild mit bei und was am Besten ist einen Nachweis, das dein Bruder nicht der Fahrer gewesen sein kann. Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted December 2, 2009 Author Report Share Posted December 2, 2009 Hallo, werden so ein entsprechendes Schreiben an den Richter senden... Nun meine Frage dazu noch: Soll ich sofort auch ein Schreiben dazu legen und darin zugeben das ich der Fahrer warmit meiner Beifahrerin als Zeugin etc. oder soll einfach mein Bruder nur angeben mitentsprechenden Zeugen als Beweis das er an dem Tag das Fahrzeug nichtgefahren habenkann.Ich kann ja ggf. auch ein Schreiben als Halter dazu legen mit den entsprechenden Zeilen das meinBruder an dem Tag das Fahrzeug nicht gefahren hat, ohne das ich zugebe selbst gefahren zu sein.Was mir SEHR wichtig ist:Reicht das dem Richter denn wohl das Verfahren dann einzustellen, wir haben absolut keinInteresse Extra nen Tag Urlaub zu Opfern für nix um am 04.01.2010 350km zu fahren um an einer 5 Minuten Verhandlung teilzunehmen.Oder soll nun doch besser ein Anwalt eingeschaltet werden der alles weitere regelt?? Beste GrüßeHennes Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted December 2, 2009 Report Share Posted December 2, 2009 Hallo, werden so ein entsprechendes Schreiben an den Richter senden... Nun meine Frage dazu noch: Soll ich sofort auch ein Schreiben dazu legen und darin zugeben das ich der Fahrer warmit meiner Beifahrerin als Zeugin etc. oder soll einfach mein Bruder nur angeben mitentsprechenden Zeugen als Beweis das er an dem Tag das Fahrzeug nichtgefahren habenkann.Ich kann ja ggf. auch ein Schreiben als Halter dazu legen mit den entsprechenden Zeilen das meinBruder an dem Tag das Fahrzeug nicht gefahren hat, ohne das ich zugebe selbst gefahren zu sein.Was mir SEHR wichtig ist:Reicht das dem Richter denn wohl das Verfahren dann einzustellen, wir haben absolut keinInteresse Extra nen Tag Urlaub zu Opfern für nix um am 04.01.2010 350km zu fahren um an einer 5 Minuten Verhandlung teilzunehmen.Oder soll nun doch besser ein Anwalt eingeschaltet werden der alles weitere regelt?? Beste GrüßeHennesIch würde langsam anfangen: Irrtums-Erklärung und Foto vom Ersatz-Fahrer.Wird dann nicht eingestellt kannst du immer noch gestehen und bitten das Verfahren deshalb gegen den Ersatz-Fahrer einzustellen. Bis Anfang Januar ist noch eine Weile Zeit.Ich denke am wichtigsten um den Richter zu überzeugen ist eine plausible Ausrede, nicht dass der sich verschaukelt fühlt und sich sagt "jetzt lass ich den aber auch mal hier antanzen"... Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted December 4, 2009 Author Report Share Posted December 4, 2009 Hallo. folgendes soll nun ans Gericht geschrieben werden:Er_sa_fa: Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist aufgefallen das ich mich im Datum geirrt habe und an dem Tag der PKW nicht von mir, sondern von jemand anderem gefahren wurde.Als Zeuge und Fahrzeughalter kann dieses mein Bruder Herr XXXXXX bestätigen. Als Anlage sende ich Ihnen eine Kopie meines Passfotos (Personalausweis) als Beweiß mit,so wie eine Bestätigung des Fahrzeughalters das ich an dem Tag (01.05.2009) den PKWKennz.XX-XX nicht benutzt oder gefahren habe. Ich bitte höfflichst meinen Irrtum zu entschuldigen und das Bußgeldverfahren gegen mich einzustellen. Mit freundlichem GrußXXXXXX Ich als Halter gebe eine Eidesstattliche Versicherung ab: Hiermit versichere ich an Eides Statt das meinem Bruder Herr XXXXX geb. XXXXX mein Fahrzeug mit dem Kennzeichen XXXX am 01.05.2009 nicht benutzt oder gefahren hat. ist das so OK oder nicht??? Beste GrüßeHennes Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted December 4, 2009 Report Share Posted December 4, 2009 Im Wesentlich geht es jetzt doch darum ein Erscheinen-müssen zum Gerichtstermin zu vermeiden, also eine Absage des Ganzen zu erreichen. Schon klar, dass der Ersatz-Fahrer möglichst viel zu seiner Entlastung vorbringen will, aber so wie ihr zwei euch ergänzt (dem Bruder ist "aufgefallen", dass er es an diesem Tag doch nicht gewesen sein kann und der Halter kann das auf einmal auch an Eides statt bezeugen) wird jedem Richter klar sein, dass ihr von Anfang an zusammen gearbeitet habt. Mögich, dass er dann einen kleinen Denkzettel a la "dann fahrt mal schön hierher" verpassen will, bevor er dann das Verfahren beim Termin einstellt. Ich halte es deshalb eben immer so, dass sich der Halter gar nicht äußert, sondern nur der Ersatz-Fahrer seinen Irrtum und falls vorhanden sein Alibi vorbringt und ein Passbild mitschickt. Das hat bisher auch gut geklappt. Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted January 2, 2010 Author Report Share Posted January 2, 2010 update Hallo, benötige noch mal dringend eine Auskunft. Mein Bruder der Er_sa_fa hat zum Gericht zurückgeschrieben das er an dem Tag nicht gefahren ist weil er sich halt im Datum geirrt hat und hat seine Freundin als Zeugin mit angegeben.Da er am 03.01.10 für 14 Tage im Urlaub ist hat er dieses mit reingeschrieben mit der Bitteum eine Verschiebung des Verhandlungstermins am 04.01.10. 14 Tage später etwa am 18. oder 19.12. kam dann ein Schreiben vom Gericht das die Verhinderungdes Betroffenen ausreichend glaubhaft gemacht werden muss und bis jetzt keinen Terminverlegungin betracht kommt.Habe dann am Mo.d. 21.12. sofort per Fax die Reise-Reservierungsbestätigung hingefaxt, leider ist bis heutekeinerlei Rückantwort eingetroffen. Mein Bruder fliegt morgen in Urlaub, was kann ich nun am Montag noch machen??Erscheint mein Bruder nicht steht fogendes im Anschreiben:"Wenn sie ohne Entschuldigung ausbleiben, muss das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung verwerfen,auch wenn ein von Ihnen bevollmächtigter Verteidiger zum Hauptverhandlungstermin erscheinen sollte". Beste GrüßeHennes Quote Link to post Share on other sites
Holger001 0 Posted January 2, 2010 Report Share Posted January 2, 2010 Ich hätte schon längst dort angerufen und gefragt, ob sie das Fax überhaupt (leserlich) erhalten haben. Ein schon gebuchter und bezahlter Urlaub ist ein guter Grund um eine Gerichtsverhandlung wegen einer Owi zu verschieben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 2, 2010 Report Share Posted January 2, 2010 Ich würde am Montag noch einmal anrufen oder besser heute noch einmal ein FAX schicken (Eilt drauf) und auf das vorherige Fax hinweisen. Viel machen kann man hier erst einmal nicht. Quote Link to post Share on other sites
AhbadiE 0 Posted January 20, 2010 Report Share Posted January 20, 2010 Gibts Neuigkeiten? Quote Link to post Share on other sites
seidriver 0 Posted September 12, 2010 Report Share Posted September 12, 2010 Wie ist die Sache ausgegangen? Quote Link to post Share on other sites
Hennes 0 Posted February 18, 2011 Author Report Share Posted February 18, 2011 Update: Ist schon nen Jahr her, wollte hier aber noch mal den Ausgang beschreiben: Verhandlungstermin ist verschoben worden auf Anfang Februar 2010,aber keine Einstellung !!! Habe dann meinen Anwalt mit der Sache beauftragt da ich meinen Brudernicht noch 350km für nix los schicken wollte.Anwalt hat dann mit dem Gericht telefoniert etc. und den Richter überzeugtdas hier doch nur unnötig seine Zeit etc. in Anspruch genommen würde etc. Verfahren wurde dann eingestellt. DANKE noch mal an alle die mir hier seeehr nett und informativ geholfen habe !!!!! Beste GrüßeHennes Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted February 19, 2011 Report Share Posted February 19, 2011 Na dann mal danke für die Rückmeldung Und GW natürlich auch Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.