Jump to content

Ermittlungsverfahren Wg. Nötigung


Recommended Posts

Klaro ist 'ne Noetigung 'ne Straftat, trotzdem aber eine Lappalie. Wie einer der cops - ich glaube es war 'Bluey' - bereits sagte, da sprichst du mit dem Verkehrssachbearbeiter und nicht mit irgendwelchen, eventuell vernehmungstaktisch ausgebildeten Kriminalbeamten.

Wenn Du wissen willst worum es geht, bleibt dir eigentlich nur der Gang zur Polizei. Hinsetzen, zuhoeren und - falls es zu haarig erscheint - einfach sagen, dass man zur Sache nichts aussagen moechte. Anschliessend aber sollte dann ein Anwalt eingeschaltet werden. Erzuernt anrufen bringt da gar nichts, ganz im Gegenteil. Hier besteht dann eher die Gefahr, dass man sich rein redet. In der Ruhe liegt die Kraft!

Das boese Szenario, das 'Netghost' hier an die Wand zeichnet - good cop, bad cop - kannst du in dieser Angelegenheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erleben.

Link to post
Share on other sites
  • Replies 198
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Das boese Szenario, das 'Netghost' hier an die Wand zeichnet - good cop, bad cop - kannst du in dieser Angelegenheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erleben.

 

Wenn man das liest, könnte man den Eindruck gewinnen, dass Du "good cop, bad cop" lediglich aus TV-Krimis kennst... Was soll denn daran so schrecklich "böse" sein?

Link to post
Share on other sites

Dein Eindruck taeuscht, 'Netghost', wie so oft. Trotzdem aber moechte ich nicht aus dem Naehkaestchen meiner Erfahrungen plaudern.....

Das boese daran hast eigentlich du heraus gekehrt und raetst aus diesem Grunde doch jedem an, nie und nimmer nicht bei einer Vernehmung durch die Polizei aufzutauchen, wenn man nicht zwangsweise vorgefuehrt wird. Oder liege ich da falsch?

 

Die Antwort ist mir jetzt schon bekannt..... :abwarten:

Link to post
Share on other sites
Dein Eindruck taeuscht, 'Netghost', wie so oft. Trotzdem aber moechte ich nicht aus dem Naehkaestchen meiner Erfahrungen plaudern.....

Das boese daran hast eigentlich du heraus gekehrt und raetst aus diesem Grunde doch jedem an, nie und nimmer nicht bei einer Vernehmung durch die Polizei aufzutauchen, wenn man nicht zwangsweise vorgefuehrt wird. Oder liege ich da falsch?

 

Die Antwort ist mir jetzt schon bekannt..... :abwarten:

 

Du liegst falsch, wie so oft, wenn Du selbst etwas hinzudichtest. An "good cop, bad cop" ist nichts "böses". Es ist eine bewährte Vernehmungstaktik, die auch in einschlägiger Literatur zum Thema detailiert beschrieben wird und dazu dient, bestimmte Emotionen beim Vernommenen zu wecken. Darüber hinaus gibt es stark abgemilderte Varianten der Taktik, so dass der Vernommene nicht zwangsläufig bemerkt, dass gerade "good cop, bad cop" gespielt wird.

 

Mit dem herbeiphantasierten "bösen" hat der Ratschlag, grundsätzlich nicht mit der Polizei zu sprechen, nichts zu tun. Es gibt einfach keinen Grund, sich vor Akteneinsicht und Gerichtstermin zur Sache zu äussern. Alles weitere hat Mace bereits zum Thema gesagt.

 

Dein Ratschlag, zur Polizei zu gehen, sich dort den Vorwurf anzuhören und ansonsten zu schweigen ist naiv. Jedes aufmerksame RaFo-Mitglied sollte es inzwischen besser wissen.

Link to post
Share on other sites

Erzähl doch mal, was das für ein Sachverhalt war, in dem du mit dieser Taktik vernommen wurdest.

 

Ab welchem Delikt sind deiner Erfahrung nach zwei Beamte an der Vernehmung beteiligt? Schon beim einfachen Verkehrsdelikt? Bei der Körperverletzung? Beim Diebstahl, Raub oder erst beim Mord?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Meine eigene Erfahrung ist genau gegenteilig. Selbstverständlich spielen 2 Polizisten in einer Vernehmungssituation "guter cop - böser cop". Das ist Teil der Vernehmungstaktik. Ich kann nur jedem davon abraten, unvorbereitet (ohne genaues Studium der Vernehmungslehre) in eine Vernehmung zu gehen.

Soviel dann zu dem, was ich angeblich hinzu phantasiert habe.... :abwarten:

Zu deinem Verstaendnis, werter 'Netghost', die Diskussion dreht sich hier um eine Vernehmung zu einer angeblichen Noetigung!

 

Dein Ratschlag, zur Polizei zu gehen, sich dort den Vorwurf anzuhören und ansonsten zu schweigen ist naiv. Jedes aufmerksame RaFo-Mitglied sollte es inzwischen besser wissen.

Ist der Vorschlag naiv? Was wuerdest Du denn tun, wenn Du noch nicht einmal weisst, worum es geht und deiner eigenen Meinung nach sogar mehrere Vorfaelle in Betracht kommen koennten? Ach ja - du bist ja mit dem goldenen Loeffel zur Welt gekommen, da spielt Geld keine Rolle und man kann mal gleich 'nen Anwalt einschalten.... Merke: Nicht jedermann wird gnadenlos von Papa gesponsort!

Link to post
Share on other sites
Klingt das gut:

 

"Aufgrund der vergangenen 6 Wochen kann ich mich nicht erinnern, wer mein Fzg zum Tatzeitpunkte führte"

Das klingt als würdest du zugeben, dass das Fahrzeug zur fraglichen Zeit am angegebenen Ort war. man könnte auch schreiben:

"An den mir zur Last gelegten Vorwurf habe ich, auch aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit, keinerlei Erinnerung." und evtl.

noch eine detaillierte Beschreibung des Vorgangs und der beteiligten Fahrzeuge anfordern.

 

Ist zwar übel sowas an der Backe zu haben, ich würd mich aber wegen eines solchen Spinners nicht verrückt machen.

Link to post
Share on other sites
Ist der Vorschlag naiv? Was wuerdest Du denn tun, wenn Du noch nicht einmal weisst, worum es geht und deiner eigenen Meinung nach sogar mehrere Vorfaelle in Betracht kommen koennten?

 

Nicht in Panik verfallen und abwarten bis eine Ladung zur Gerichtsverhandlung zugestellt wird. Erst dann einen Anwalt beauftragen, Akteneinsicht nehmen und dann eine schriftliche Äusserung abgeben.

 

Ach ja - du bist ja mit dem goldenen Loeffel zur Welt gekommen, da spielt Geld keine Rolle und man kann mal gleich 'nen Anwalt einschalten.... Merke: Nicht jedermann wird gnadenlos von Papa gesponsort!

 

An dieser Stelle möchte ich dich nochmals bitten, vom Vortrag Deiner herbeiphantasierten gequirlten Sch****e abzusehen, die permanenten Diffamierungen nun endlich einzustellen und zur Abwechslung mal sachbezogene Beiträge zu schreiben!

 

Jeder kann sich einen Anwalt leisten. Im schlimmsten Fall wird kostenlos ein Pflichtverteidiger bestellt.

Link to post
Share on other sites
Ist der Vorschlag naiv? Was wuerdest Du denn tun, wenn Du noch nicht einmal weisst, worum es geht und deiner eigenen Meinung nach sogar mehrere Vorfaelle in Betracht kommen koennten?

Sorry das ich mich da einmische. Aber ich habe den Eindruck, ihr verzettelt euch. Ich sehe 2 Möglichkeiten: entweder ich habe ein reines Gewissen, dann könnte ich natürlich hingehen, aber

warum sollte ich?

Oder ich habe kein reines Gewissen: dann weis ich entweder, um was es geht und gehe also nicht hin, sondern direkt zum Anwalt. Wenn ich nicht weis, um was es geht (wie in

diesem Fall), gehe ich doch erst recht nicht hin. Das hat noch nichtmal was mit der zu erwartenden Vernehmungsstrategie zu tun. Wenn mir der Beamte z.B. die Situation schildert

und ich mich plötzlich doch erinnern sollte bin ich in der Defensive und die Gefahr ist gross, dass ich eine für mich ungünstige Aussage treffe.

Link to post
Share on other sites

Erst, wenn die Hauptverhandlung angesetzt ist? Und was machst du, wenn eine Ladung auf Anordnung der StA kommt?

 

Zum Pflichtverteidiger: Wir reden hier vom Tatvorwurf der Nötigung. Das entspricht bei weitem nicht den Voraussetzungen des § 140 StPO. Da gibt es keinen Pflichtverteidiger.

 

Noch mal zu meiner Frage: Du hast sie vermutlich übersehen: Erzähl doch mal, was das für ein Sachverhalt war, in dem du mit dieser Taktik vernommen wurdest.

 

Ab welchem Delikt sind deiner Erfahrung nach zwei Beamte an der Vernehmung beteiligt? Schon beim einfachen Verkehrsdelikt? Bei der Körperverletzung? Beim Diebstahl, Raub oder erst beim Mord?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

es ist ganz einfach: nicht hingehen. da können wir hier seitenweise darüber diskutieren, in diesem fall ist es einfach sinnvoller der vorladung nicht zu folgen. wie übrigens in den meistenn fällen. was nicht ausschliesst dass es den einen oder anderen fall gibt, bei dem es unter umständen von vorteil sein könnte hinzugehen. aber das ist die ausnahme.

Link to post
Share on other sites

Sorry Leute ist nur eine Anregung, aber vielleicht könnte man die Nebenkriegsschauplätze in einen gesonderten Thread auslagern.

Ich finde das hilft dem TE nicht besonders weiter und verwässert den Thread. Auch geht hier eigentlich keiner der Experten explizit auf die Fragen des TE ein. Das ist nicht, ob man zur Vorladung muss, sondern wie er auf den Fragebogen reagieren soll. Ich finde das Schade und kann mich gut in die Situation des TE hinein versetzen.

 

Ich selbst habe von der Materie leider zu wenig Ahnung und würde das direkt zum ANwalt geben. Allerdings ist auch eine RSV vorhanden. So würde man, ohne mit den Cops in Kontakt zu treten, erfahren um welchen Sachverhalt es eigentlich geht.

 

MfG

Link to post
Share on other sites
Erst, wenn die Hauptverhandlung angesetzt ist? Und was machst du, wenn eine Ladung auf Anordnung der StA kommt?

 

Den mit erweiterter Vollmacht ausgestatteten Anwalt hinschicken. Alternativ gehe ich dort hin und gebe genau diese Aussage ab.

 

Es ist allerdings naiv und illusorisch, dass es in der Erstvernehmung dabei bleibt, wenn der Beschuldigte keine Erfahrung mit Vernehmungssituationen hat. Da kann man den Vorsatz zehn mal haben, nichts zu sagen; sitzt man erstmal als Beschuldigter in einer Vernehmung, sehen die Antworten oftmals anders aus. Deshalb: niemals mit der Polizei sprechen und Aussagen ggü. der StA nur durch den Anwalt!

 

Noch mal zu meiner Frage: Du hast sie vermutlich übersehen: Erzähl doch mal, was das für ein Sachverhalt war, in dem du mit dieser Taktik vernommen wurdest.

 

Ich habe die Frage nicht übersehen. Aber da ich entgegen HarryBs Phantasie eben nicht mit dem goldenen Löffel zur Welt gekommen bin, sondern einer Arbeit nachgehe, die mich bis zu 14 Stunden am Tag in Anspruch nimmt, werde ich mich später dazu äussern.

Link to post
Share on other sites

Wenn die Polizei eine Ladung auf Anordnung der StA schickt würdest du also deinen Anwalt dort hinschicken.

Hast du das schon mal so gemacht?

 

Wenn du sagst: Aussagen nur über den Anwalt: Wer soll das denn bezahlen, wenn du dir sicher bist, nichts gemacht zu haben und du keine Rechtsschutzversicherung hast? Wie ich ja schon sagte: Ein Pflichtverteidiger scheidet in einem solchen Nötigungsverfahren aus.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Du berichtest von Zeugenvernehmungen - und begruendest damit deine Aussage, dass Du schon einiges an Vernehmungstaktiken selbst erleben durftest?

Das ist ist ja - mit Verlaub - laecherlich! :whistle:

Sei beruhigt, ich habe nicht nur Zeugenvernehmungen gesehen. Es ist auch hier und da schonmal vorgekommen, dass Kollegen und ich aufs Revier verbracht und dort direkt "verhört" (der Begriff tifft es ziemlich gut) wurden. Und da sieht man schon so einige Tricks und Kniffe der Polizei.

 

Nochmals, zur Klarstellung: Zur Diskussion steht hier eine Vernehmung zu einer vermeintlichen Noetigung, keinesfalls irgendein schweres straf- oder wirtschaftsrechtliches Delikt. Die Erklaerungen, die Du weiter unten bringst um deine vermeintliche Erfahrung zu untermauern, betreffen alle strafrechtliche Angelegenheiten, wenn ich nicht irre.....

Ich bin schonmal zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Verdacht auf Beleidigung (stinke-einfache Beleidigung, Zeigen des Mittelfingers gegen einen Polizisten) geladen worden. Das hatte nur den Zweck der Einschüchterung. Man wollte ein wenig Macht demonstrieren, was aber durchaus in die Hose gegangen ist. Die Staatsanwaltschaft hat später nach § 376 StPO eingestellt.

 

Wohlgemerkt: eine erkennungsdienstliche Behandlung nur wegen einer Beleidigung. Ich hab den Schriftverkehr zu dem Vorgang, in dem die Polizei zugibt, dass die Maßnahme überzogen war, hier noch rumfahren. Und den Einstellungsbescheid.

 

Klaro ist 'ne Noetigung 'ne Straftat, trotzdem aber eine Lappalie. Wie einer der cops - ich glaube es war 'Bluey' - bereits sagte, da sprichst du mit dem Verkehrssachbearbeiter und nicht mit irgendwelchen, eventuell vernehmungstaktisch ausgebildeten Kriminalbeamten.

Lustig ist, dass du kritisierst, dass hier Leute Erfahrungen schildern, auch wenn diese vielleicht nicht ganz so reichhaltig sind wie die von Polizisten.

Auf welche Erfahrungen diesbezüglich nimmst du denn Rückgriff, dass du das hier so selbstüberzeugt präsentieren kannst?

 

Trotzdem aber moechte ich nicht aus dem Naehkaestchen meiner Erfahrungen plaudern.....

Hört, hört :abwarten:

Link to post
Share on other sites
An dieser Stelle möchte ich dich nochmals bitten, vom Vortrag Deiner herbeiphantasierten gequirlten Sch****e abzusehen, die permanenten Diffamierungen nun endlich einzustellen und zur Abwechslung mal sachbezogene Beiträge zu schreiben!

Fuehrst du hier Selbstgespraeche? :):licht:

 

Jeder kann sich einen Anwalt leisten. Im schlimmsten Fall wird kostenlos ein Pflichtverteidiger bestellt.

Ja klar. Jeder moechte ja auch so gerne vor Gericht erscheinen, mit Ladung und allem Drum und Dran, ohne vorher zu wissen, was los ist. Ist dann auch schoen, einen Pflichtverteidiger zur Seite zu haben, weil die knien sich immer so richtig rein in die Angelegenheit.... :abwarten:

'Netghost' stell den Quirl ab, bitte!

 

Auf welche Erfahrungen diesbezüglich nimmst du denn Rückgriff, dass du das hier so selbstüberzeugt präsentieren kannst?

 

Trotzdem aber moechte ich nicht aus dem Naehkaestchen meiner Erfahrungen plaudern.....

Hört, hört :whistle:

Eben!

Link to post
Share on other sites
Wenn die Polizei eine Ladung auf Anordnung der StA schickt würdest du also deinen Anwalt dort hinschicken.

Hast du das schon mal so gemacht?

 

Nein. Meine Erfahrung ist, dass die Polizei sehr viel mehr an einer persönlichen Vernehmung interessiert ist, als die Staatsanwaltschaft. Während die Polizei rumnervt, ist die Staatsanwaltschaft bisher immer mit einer schriftlichen Stellungnahme zufrieden gewesen. Direkt begeistert ist die Staatsanwaltschaft sogar, wenn man einen Anwalt einschaltet, denn das verursacht denen wesentlich weniger Arbeit.

 

Wenn du sagst: Aussagen nur über den Anwalt: Wer soll das denn bezahlen, wenn du dir sicher bist, nichts gemacht zu haben und du keine Rechtsschutzversicherung hast?

 

Den Anwalt zu bezahlen ist immer irgendwie möglich. Eine Rechtschutzversicherung kann sich, wie ich gerade ausgerechnet habe, jeder leisten. Als Single mit allem kostet die RSV 255,- Euro, das sind 21,25 Euro im Monat. Die meisten Menschen geben mehr Geld für Zigaretten und/oder Alkohol im Monat aus.

 

Ja klar. Jeder moechte ja auch so gerne vor Gericht erscheinen, mit Ladung und allem Drum und Dran, ohne vorher zu wissen, was los ist.

 

Du leidest ganz klar an einer Leseschwäche...

Link to post
Share on other sites
Eine Rechtsschutzversicherung tritt bei vorsätzlichen Straftaten sowieso nicht ein..

Wie jetzt? Es geht um den Verdacht einer Straftat, bei der der Vorsatz noch gar nicht nachgewiesen ist und dann tritt die RSV nicht ein?

 

MfG

Link to post
Share on other sites
Jedenfalls wird sie am Ende des Verfahrens Regress nehmen, wenn der Vorsatz rechtskräftig festgestellt ist.

 

nicht unbedingt. ich kenne mehrere fälle in dem die rv aus kulanz auf einen regress verzichtet hat

Link to post
Share on other sites

Mh. meine Mutter hats am Freitag schon weggeschickt, mit dem satz: leider kann ich mich nicht erinnern, wer zum tatzeitpunkt blabla. frauen, den kann man aber auch nix sagen -.-

 

 

ich denk, sie werden vorbeirkommen und fragen bezüglich des möglichen Fahrerkreises stellen wollen. Mein Dad sagt, er macht bei Cops sowieso nie die tür auf ^^ Leider ist es sonnig und warm und er sitzt oft im Garten.

 

was sagt man am sinnvollsten, wenn sie ihn doch erwischen? - "Ich kann Ihnen leider dazu nix sagen?" - Und wer fährt mit diesem auto? ööhm.. ich. andere.. kA? kann man die Jungs vom Grundstück jagen (sry, bluey & co, nehmts nicht persönlich)?

 

Ich werd die woche nicht daheim erscheinen - das risiko ist mir zu hoch. Und wennse mich doch finden, sag ich einfach garnix und renn schreiend weg - denn dann werd ich so oder so zum RA müssen, der das dann weiterführt.

Link to post
Share on other sites

Naja, da es kein Foto von dir gibt, musst du auch nicht gleich schreiend weglaufen :whistling:

 

Dein Vater sagt halt nichts. Soll er sagen, "bin ich Beschuldigter oder Zeuge?"

zu 1. "Muss ich erst mit meinem Anwalt sprechen"

zu 2. "Laden Sie mich bitte als Zeuge vor" --> später "kann ich mich nicht erinnern"

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Schice... Hätt ich mal nix gesagt.

 

gestern kam ein Anruf. An meinen Dad. Er war auch dran. Wollten ihn zu einer Nötigung befragen. Er meinte nur, er wär nicht da, er selbst ist nur ein Bekannter, er richtet aber gern was aus... :whistling:

 

Hat der Typ ihm zwar nicht abgenommen, aber was will er machen... Hat dann noch ein paar Fangfragen gestellt (sie wollen nichts dazu sagen? - Nein, ich weiss ja garnicht, worum es geht und kann ja schlecht für Herrn XXXX Antwort geben).

Hat dann nur gemeint, mein Dad solle ihn wohl anrufen. Was er aber nicht vorhat...

 

Wie sehn da nun die weiteren Schritte der Cops aus? Erfahrungen?

Link to post
Share on other sites

Nein, sie haben nicht wieder anrufen. Aber Briefe geschickt.

 

Mein Vater möge bitte am Sonntag um 11 dort aufschlagen, damit man ihn "grundsätzlich als zeuge" befragen kann. Wenn er dort nicht auftaucht, gehe man davon aus, daß er sich nicht bei der Polizei äußern möchte.

Sonntag hat er leider keine Zeit. Er verschob den Termin also auf Mitwwoch.

erscheinen möchte er aber, immerhin wirft das ein gutes Licht auf ihn - ausserdem ises ja egal, ob er das dem Cop oder direkt nem StA erzählt.

 

Wir wollen bei der: 'er weiss nicht wer gefahren ist (schon lange her) und will auch niemanden bennen, weil a) viele personen in frage kommen und b) er niemanden falsch verdächtige möchte (es geht ja um ne straftat).

 

Haltet ihr das für intelligent? oder doch besser nicht hingehen?

Link to post
Share on other sites
oder doch besser nicht hingehen?

 

 

:whistling:

 

Die Gefahr sich bei der Vernehmung zu verplappern oder irgendwas zum Besten zu geben das man gar nicht aussagen wollte ist für einen Ungeübten viel zu groß.

 

Äußerungen jedweder Art nur schriftlich, im besten Fall nur schriftlich über den Anwalt.

Link to post
Share on other sites

So. mein Vater war nun gestern da. Ist ja ein anständiger Bürger und stets zur Mithilfe bemüht.

 

Die Jungs haben sich zumindest schon ne menge Gedanken gemacht und sogar viel ermittelt. Sie haben bereits weitere Zeugen befragt (Nachbarschaft lt aussage des Beamten), ein Passbild von meine Dad lag auch dabei. Irgendwer hat 3 A4 Seiten handschriftlich verfasst, die aber mein Dad nicht sehen durfte.

 

Zur Sprache kamen die Standarddinger: Wer fährt so mit dem Auto, wie sehen ihre Arbeitszeiten aus usw.

 

Er sagte nun aus, dass das Auto häufig von vielen Personen genutzt wird und er sowieso nicht weiss, was zu der Zeit gewesen sein könnte.

Angaben zum Fahrerkreis will er nicht machen um niemanden zu beschuldigen.

 

Anschliessend fragte der Cop noch wie alt ich wär (oha) und dass ich wohl der nächste auf der Befragungsliste bin, er aber erstmal in den urlaub geht.

 

So. Jetzt wird sich bald mir die Frage stellen, ob ich dahingehe oder eben nicht.

 

Verloren hab ich meiner Ansicht nach ohnehin. Ich wohne an der selben Adresse. wenn die person auch nur 'junger Mann' angegeben hat und die der n bild von mir un meinem Dad hinlegen isses sowieso klar, auf wen gezeigt wird.

Link to post
Share on other sites
Guest Der Friese
Verloren hab ich meiner Ansicht nach ohnehin. Ich wohne an der selben Adresse. wenn die person auch nur 'junger Mann' angegeben hat und die der n bild von mir un meinem Dad hinlegen isses sowieso klar, auf wen gezeigt wird.

 

na, es gibt doch mit sicherheit noch andere junge männer, die das auto deines vaters fahren dürfen...

 

im übrigen - hingehen war wohl doch nicht so dolle... ;)

 

gruß

der friese

Link to post
Share on other sites
Verloren hab ich meiner Ansicht nach ohnehin. Ich wohne an der selben Adresse. wenn die person auch nur 'junger Mann' angegeben hat und die der n bild von mir un meinem Dad hinlegen isses sowieso klar, auf wen gezeigt wird.

Nicht so schnell aufgeben! Die Identifikation ueber Foto laeuft nicht so, wie Du es beschreibst. Da liegen mehrere Bilder etwa gleichaltiger Personen gleichen Geschlechts, aus denen dann der Betreffende ausgewaehlt werden muss. Einfach da nur ein Bild von 'nem aelteren und 'nem juengeren Mann hinlegen ist nicht.

Link to post
Share on other sites

Ja, so ist das halt.

 

Die Wahrheit zu sagen und nichts als die Wahrheit, das zeugt von einem guten Character.

Die Lüge zu verbreiten und nichts als die Lüge zu verbreiten als seih es die Wahrheit, zeugt von einem starken, sehr starken, wenn auch schlechtem Character.

Die Wahrheit oder die Lüge zu berichten obwohl man vorher gegenteiliges oder garnichts berichten wollte, zeugt von fehlendem Character ;)

 

In diesem Sinne ;)

Mike.

Link to post
Share on other sites

Jetzt muss man den Ermittlern doch mal zur gründlichen Arbeit gratulieren. Es war ja nicht das Erscheinen des Halters, noch dessen Aussage, was auf den Junior hinweist, sondern allein Zeugenaussagen. Man fragt ja nicht ins Blaue, wie alt der Sohn ist. War doch nur der Hinweis, dass man auf der Spur ist und wollte doch noch eine Aussage entlocken. Bei dem vorliegenden Kenntnisstand wird das Alter doch einfach beim EMA nachgefragt, bzw. nachgeschaut.

Als nächstes stellt sich die Frage, ob pokern die bessere Alternative war. Zum Nachteil darf es ihm zwar nicht angelastet werden, aber wer wird nach allen möglichen Verschleierungen die Behauptungen des Fahrers noch als wahrheitsgemäß betrachten? So werden auch als sonst glaubwürdige Zeugen in Frage gestellt - zuerst weiß keiner was und dann kann man den Fahrer in alle Richtungen entlasten?

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

So. Wie zu erwarten kam gestern die polizeiliche Vorladung an mich.

 

Interessanterweise wurde die Passage in der Vorladung von 'grundsätzlich als Zeuge' bei meinem Vater in meine Brief zu einem 'zunächst als Zeuge' umgebaut.

Das gefällt mir schonmal garnicht.

Diesmal allerdings ne andere Person - eine POK'in (ne Frau soll nen jungen Mann verhören, der als pöhser Nötiger von einer anderen Frau beschuldigt wird - Schublade auf un rein mit mir ?!)

Außerdem Stand bei mir wenigstens der Tattag sowie die betroffenen Autobahn dabei (damit ich mich möglichst vorher schon dran erinnern kann um die Fragerei zu erleichtern, vermute ich).

 

Vereinbart wurde ein Treffen am Sonntag um 19:00. Sehr kurzfristig und dann noch übers Wochenede - die wollen hier sicher Kontakte mit Anwälten etc. vermeiden, sonst macht das doch keinen Sinn? 4 Tage vorher einen Termin an einem Sonntag anzukündigen? ich finds ne Sauerrei.

 

Für mich aber irrelevant - da ich nicht so redegewandt wie mein Vater bin, werde ich da natürlich nicht auftauchen. Also abwarten, was dann kommt. Ich würde nur zu gern wissen, ob die Tante (ja, war ne Frau - der Cop hat das im Gesrpäch mit meinem Dad verraten) mich erkannt hat - dann iss wohl gelitten...

 

Wenn was von nem StA kommt, geht ohnehin kein Weg an nem Anwalt vorbei.

 

Ich halt euch auf dem Laufenden.

 

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...

Update:

 

Nun ein weiteres Schreiben, Absender irgendne andere Polizeidienstelle - diesmal an mich direkt und direkt: 'Ihnen wird zur Last gelegt'.

Allerdings steht drunter: 'Auf Grund des jetzigen Ermittlungsstandes stehen sie im Verdacht, den PKW blabla zum Tatzeitpunkt geführt zu haben'

 

Mir wird mit diesem Schreiben die Gelegenheit gegeben, mich schriftlich zu äußern. Wenn ich das nicht tue, wir ein Strafbefehl erlassen (steht zumindest in diesem Standard blabla drunter).

Angeblich MUSS ich den breif zurücksenden und angaben zu meiner Person machen (muss ich das wirklich? Die wissen doch, wer ich bin - wie sonst kennen Sie denn meinen Namen?!)

 

Ich werd mich morgen an einen RA wenden - ob ich diesen Brief auch wegwerfe, weiss ich noch nicht.

 

Immerhin stand drin, was mir vorgeworfen wird - Drängeln (weniger als 1m,) Blinker lins und Lichthupe... Jo ne, iss klar. Also das defintiv nicht. Aber ich weiss auch net mehr. Blinker links zumindest betätige ich NIE, Lichthupe lediglich aus weiter Entfernung bei Schnarchnasen -ebenfalls NIE bei zu wenig Abstand (genau deshalb), Drängeln - nicht als solches per Definition - ich unterscheite jedoch hin und wieder den Sicherheitsabstand wissentlich.

 

Tscha.. So langsam wird mir mau :licht:

Link to post
Share on other sites
Update:

 

Mir wird mit diesem Schreiben die Gelegenheit gegeben, mich schriftlich zu äußern. Wenn ich das nicht tue, wir ein Strafbefehl erlassen (steht zumindest in diesem Standard blabla drunter).

 

Da steht garantiert nicht es wird ein Strafbefehl erlassen, sondern es kann. Diese Prüfung erfolgt erst anhand der aktenmäßigen Bewertung der Beweislage durch den Staatsanwalt (ob ein Strafbefehl beim Richter beantragt wird).

Beweislage heißt

- Zeugenaussagen und deren Einstufung (glaubwürdig, fragwürdig)

- ggf. Einlassungen des Tatverdächtigen (Geständnis, keine Äußerung, Bestreiten des Tatvorwurfs)

- sonstiges (steht TV überhaupt fest?),

- belegt die Zeugenaussage überhaupt den Tatvorwurf?

 

Es kann also immer noch so (Strafbefehl, Anklage) oder so (Einstellung) weiter gehen.

Link to post
Share on other sites

Mh. mein Anwalt hat Urlaub bis Dienstag - bis Mittwoch soll ich den schrieb zurücksenden.

 

Aber ich werd wohl am Mittwoch den Anwalt mal kontaktieren - die werdens wohl überleben, wenn der Wisch am Freitag erst eintrudelt.

 

Desweiteren steht da:"[...] einen Verteidiger Ihrer Wahl befragen und Beweiserhebung zu Ihrer Entlastung beantragen."

 

Ich hätt ja schon gern, dass die mich identifiziert. Wenn die das nämlich nicht schafft (immerhin halbes jahr her) iss der Drops ohnehin gelutscht.

Mal davon abgesehen: Warum machen die das nicht gleich? Ohne dies würde bei mir vorher garnicht ermittelt - wozu, wenn die Tante den Täter nichtmal identifizerien kann?

Ich hoffe, mein Anwalt kann das erwirken. Und wennses schafft, dann hab ich ja ohnehin verloren. Denn nicht zur Zeugenbefragung zu gehen und anschliessend per Anwalt ne Passbildidetifikation zu fordern kommt ja einem Schuldeingeständnis gleich...

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...