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Blitzerfotograf von Polizisten angegriffen


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Ich glaub es hakt langsam hier an der Küste.

 

Was ich gerade erlebt habe, geht unter keine Kuhhaut und ist mir in den ganzen Jahren noch nicht untergekommen.

 

Das "Phantom" aus der Serie Trassenheide und Bannemin hat mich heute als ich Bilder in Bannemin gemacht habe körperlich angegriffen. :wacko::wacko::wacko::50::mecker::70:

 

So gehe mich jetzt erst einmal ein paar Minuten beruhigen, denn es ist gerade erst ein halbe Stunde her und das Adrenalin pumpt noch mächtig.

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So nun hier die Geschichte.

 

Gast225 begab sich auf die Reise nach Bannemin, da sich dort laut Radiomeldungen eine Messstelle befinden sollte. Bereits bei der Hinfahrt kamen Gast225 mehrere Fahrzeuge mit Lichthupe entgegen.

 

Gast225 parkte seinen Pkw und stieg aus.

 

Nachdem er aus der Entfernung ein paar Bilder gemacht hatte, um die Gegenansicht etc. zu dokumentieren, begab sich Gast225 näher zum Messgerät. Als er etwa zehn Meter entfernt war, wurde durch das Messpersonal das obligatorische Passfoto ausgelöst [Anmerkung: An der Pinwand müssten doch nun schon genug hängen]. Daran stört sich Gast225 mittlerweile nicht mehr, so dass er sich näher zum Messgerät begab und sich hinhockte, um Nahfotos des Multanovas anzufertigen. Plötzlich kam ein Polizist

post-904-1238780551_thumb.jpg

unter Nennung des Realnamens von Gast225 angerannt [immerhin hat er sich den Namen von Gast225 gemerkt] was Gast225 aber nicht davon abhielt weiter zu fotografieren.

 

Nach zwei Bilder war Gast225 dann fertig und stand auf. Plötzlich machte der Polizist ein paar Schritte auf Gast225 zu, ergriff mit seinen beiden Händen die Oberarme von Gast225, drückte die Hände kräftig zusammen und gab Gast225 mit den festhaltenden Händen einen kräftigen Schubs, wobei er dabei die Hände öffnete.

Gast225 war durch den plötzlichen Angriff dermaßen erstarrt, dass er nicht reagieren konnte. Mit einen Schritt nach hinten konnte er den Angriff jedoch abfangen und fiel daher nicht hin.

 

Unter lauten Gebrüll, sich der Situation wohl langsam bewusst werden, zog sich der Polizist erst einmal ein paar Meter zurück.

 

Nachdem Gast225 weitere Bilder gemacht hatte, kam der Polizist wieder auf ihn zu und brüllte ihn weiterhin an, das man ihn schon mehrfach gesagt habe, das solche Bilder nicht zulässig seien und man sich im Messfeld befinde und daher die Messung behindere.

 

Also begab sich Gast225 hinter das Messgerät und machte von dort Fotos, wobei er sich dabei auf die Straße begab. Die Straße ist an dieser Stelle jedoch breit genug, damit Fahrzeuge noch bequem durchpassen.

 

In der Zwischenzeit machte sich der Polizist auf den Weg zurück zum Messwagen.

 

Als ein Pkw in die Straße einbog, schrie der Polizist plötzlich (Zitat) "Überfahr ihn".

Sodann begab sich der Polizist erneut zu Gast225 und forderte ihn auf die Straße zu verlassen. Dem kam Gast225 nach und machte die weiteren Fotos vom Gehweg aus.

 

Dies wiederrum gefiel dem Polizisten erneut nicht. Nunmehr fing der Polizist an zu brüllen ich erteile dir hiermit einen Platzverweis und du hast dich sofort hier zu entfernen.

Als Gast225 nachfragte auf welche Rechtsgrundlage und warum denn der Platzverweis erteilt wurde, kam keine Reaktion des Polizisten.

Daraufhin erklärte der Polizist sodann, das er nunmehr Verstärkung holen werde und begab sich im Anschluss daran zum Messwagen.

 

In der Zwischenzeit machte Gast225 zur Abrundung der Messserie noch weitere Fotos und ging dann zu seinem Pkw zurück.

 

Die Serie

http://bilder.radarfalle.de/de/8024

 

Edit:

Natürlich wird wie im Fall Jena erst einmal eine Lösung über eine DAB angestrebt. Da diese wohl wie üblich fff sein wird :wacko: , erfolgt sodann wohl eine Strafanzeige bei der StA im Frankendamm in Stralsund. :wacko:

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...

Manche da oben spinnen schon irgendwie... :wacko:

 

Aber verständlich für mich, das die nicht wollten, das die Messstelle von einem "dritten" Dokumentiert wird. In dem einen Bild ist wohl eine "grenzwertige" (Nach Besichtigung der Messstelle kann meine Kristallkugel näheres in Erfahrung bringen) Messung in einer Ausenkurve zu erkennen. Ein Bild von hinten (so wie Bild 2 nur anders rum) zur Kurve hast du nicht zufällig gemacht?

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Plötzlich machte der Polizist ein paar Schritte auf Gast225 zu, ergriff mit seinen beiden Händen die Oberarme von Gast225, drückte die Hände kräftig zusammen und gab Gast225 mit den festhaltenden Händen einen kräftigen Schubs, wobei er dabei die Hände öffnete.

 

Jetzt wäre bei mir ein Reflex ausgelöst worden, der darin bestanden hätte, das ich dem Grünling eine in die Schnauze gehauen hätte. Einfach so. Nachdem sich die Schwellung der Oberlippe gelegt hätte, wären einige Besuche beim Zahnarzt sicher gewesen. :wacko:

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Wieso sollte eine KV nicht durchgehen? Eine Verletzung muss durch die Tat ja nicht entstehen.

Sorry, dachte nur das könnte unter eine üble, unagemessene Behandlung die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nur unerheblich beeinträchtigt, fallen.

 

Interessiert mich einfach. Kommt wohl darauf an wie kräftig er zugepackt hat.

 

Und ist wohl auch wieder eine Beweisfrage.

 

MfG

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Diese Messstelle kenne ich von usedomblitzer.de.

Aber das von Gast225 ausgedrückte Verhalten des Messpersonals ist in jeder Hinsicht als indiskutabel zusehen. Sorry, aber ich habe auch schon ein paar Serien gemacht, aber so ein Verhalten ist mir noch nie vorgekommen. Und an dieser Stelle sei noch einmal gesagt, ich vertraue Gast225 an dieser Stelle voll, da ich ihn beim "eso Treffen" kennenlernen durfte.

Mir fehlen ganz ehrlich die Worte :wacko:

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Das Problem des Beweises der KV hat sich erledigt, da sich über Nacht am linken Oberarm ein schöner Bluterguss gebildet hat.

 

Ich denke mal er stammt vom Daumen des Polizisten und ist etwa so groß wie eine Zweieuromünze.

 

Am rechten Oberarm ist auch leicht was zu erkennen, allerdings wird es für Fotos wohl nicht reichen.

 

@frosch

Was kann das arme Multa dafür, das es von anderen Mißbraucht wird. Ne, dafür ist mir mein Geld zu schade.

 

Edit:

Im Übrigen sind wir nun eindeutig hier angelangt:

 

§ 340 StGB Körperverletzung im Amt

 

(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.

 

Edit 2:

Irgendwie kommt der Bluterguss auf den Fotos nicht so rüber. In real ist er wesentlich kräftiger. Nicht wundern, ich hatte leider keine Zweieuromünze.

post-904-1238826408_thumb.jpg post-904-1238826416_thumb.jpg

Edited by Gast225
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Dem ist wohl die Sonne im Wagen zu Kop gestiegen. :wacko:

 

Ist so ein "Beisitzer" im Messwagen eigentlich normale Polizeiarbeit (außer bei Messung durch die Polizei natürlich) oder könnt der auch strafversetzt worden sein? :wacko:

 

Mit Verstärkung hätt wohl auch gedauert, die hatten doch mit Greenpeace zu tun, die sich bei Doberan auf nem Acker einbetoniert hatten :wacko: und viel "Personal" nach Baden-Baden bei Obama war.

 

MfG Bauloewe

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@Gast225: Ich hoffe, du setzt dein gesamtes Engagement daran, die Sache durchzuziehen. Auch von einem Einstellungsbescheid würde ich mich nicht abschrecken lassen und alle möglichen (ggfs. formlosen) Rechtsbehelfe ausnutzen. Auch würde ich jetzt Briefe an die Dienstvorgesetzten schreiben und sie auffordern mir zu erklären, auf welcher Rechtsgrundlage gegen das Fotografieren der Messstelle eingeschritten wird.

Auch würde ich um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Platzverweis bitten und dann gegen den Platzverweis klagen. Wiederholungsgefahr dürfte ja gegeben sein.

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Mit Verstärkung hätt wohl auch gedauert, die hatten doch mit Greenpeace zu tun, die sich bei Doberan auf nem Acker einbetoniert hatten :wacko: und viel "Personal" nach Baden-Baden bei Obama war.

Nicht nur das, da selbst die Polizeiwagen nicht schwimmen können, wäre die früheste Ankunft der Verstärkung nach gut 20 Minuten da gewesen, sofern sich kein Wagen auf der Insel befunden hätte.

Grund hierfür ist das die Brücke in Wolgast gerade für den Schiffverkehr geöffnet war.

 

@Mace

Bezüglich der Begründung PV-daran habe ich ja noch garnicht gedacht. Ist eine gute Idee.

 

Auch wurde getestet, mit dem Sensor1 einen Sensor3 - Aufbau zu simulieren :wacko: , an der B 4 bei Tennenlohe wurde hierfür ein Blitz ohne Wabenfilter durch die Seitenscheibe gejagt. Bilder als Ergänzung/Ersatz für eine alte Serie von dort: http://bilder.radarfalle.de/de/6322

(bitte nicht von den alten Vorschaubildern abschrecken lassen).

Du kannst die alten Vorschaubilder loswerden, wenn du zuvor ALLE Bilder der Serie löschst und dann die neuen hochlädst. Kopiere aber vorher den Text, sonst ist der weg und du musst ihn neu schreiben.

 

Edit:

Ehe ich es vergesse, natürlich wird dies mich nicht davon abhalten weiterhin Bilder zu machen. Bin schon auf die nächste Begegnung gespannt. Vielleicht werden dann ja tatsächlich mal Waffen gezogen und es klicken Handschellen. Wollen wir es nicht offen.

Auf alle Fälle werde ich mich nicht provozieren lassen, denn äußerlich habe ich immer die Ruhe weg.

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So die Strafanzeige ist nun fertig und geht morgen auf dem "kurzen Dienstweg" in den Frankendamm nach Stralsund. :wub::mecker:<_<

 

Sind auch "nur" 834 Wörter und 5607 Zeichen auf drei Din A4 Seiten geworden. :explode:

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So auch das Schreiben an die Polizeidirektor der PD Anklam ist jetzt fertig. Ist ein bißchen länger geworden, da ich zwei Themen (Fotografieren, Platzverweis) angesprochen habe.

 

Sehr geehrter Herr Wils,

 

hiermit wende ich mich bezüglich einer Maßnahme eines Ihrer Beamten der PD Anklam an Sie.

 

Dem liegt folgender Vorfall zu Grunde:

 

Am Freitag den 03. April 2009 begab ich mich gegen 16:40 Uhr mit meinen Pkw nach Bannemin.

 

Zuvor hatte ich im Radio gehört, das sich dort eine Geschwindigkeitskontrolle befinden soll. Ich beschäftigt mich in meiner Freizeit umfassend mit der Art und dem Ein¬satz solcher Tech¬nik.

 

Als ich an der Messstelle, welche sich etwa 200 Meter nach dem Orts¬ein¬gang aus Wolgast kom-mend befindet, angekommen war, parkte ich meinen Pkw ordnungs¬ge¬mäß ab und begab mich zu Fuß zu der eigentlichen Messstelle.

 

Aus der Entfernung fertigte ich einige Übersichtbilder an und begab mich so¬dann in die Nähe des eigentlichen Messgerätes um einige Nahansichtbilder fertigen zu kön¬nen.

 

Als ich etwa zehn Meter vom Messgerät einer Multanova VR 6F der Firma Ro¬bot entfernt war, wurde durch das Messpersonal ein Foto ausgelöst, um mich im Bild festzuhalten.

 

Da mir ein solches Vorgehen aus den hunderten aufgesuchten Messstellen be¬kannt ist, störte ich mich nicht weiter daran und näherte mich bis auf etwa zwei Meter dem Mess¬gerät.

 

Im Anschluss daran hockte ich mich hin und begann Nahansichten des Mul¬ta¬no¬va zu fertigen.

Plötzlich sprang der Fahrer des Messwagens aus dem Pkw und rannte auf mich zu, was ich aus dem Augenwinkel erkannte.

 

Dabei schrieh der Beamte, unter Nennung des Nachnamens von mir, dass das Fo¬to¬grafieren zu unterbleibe habe und man diese bereits mehrfach gesagt hätte.

 

Dies ist tatsächlich der Fall. Letztmalig geschah dies am Sonntag den 15. März 2009, als ich ei¬ne Messstelle auf der Landstraße zwischen Trassenheide und Bannemin do¬kumentierte.

 

Da es hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage gibt, fertigte ich weitere Fo¬tos. Nachdem ich die Aufnahmen beendet hatte, stand ich auf, um weitere Fo¬tos aus einer anderen Position mach¬en zu können.

 

Ohne Vorwarnung ergriff sodann der Beamte mit seinen zwei Händen meine Oberarme und drück¬te sodann seine beiden Hände kraftvoll zu.

Bruch¬teile später gab der Beamte mir einen Schubbs wobei der Beamte da¬bei seine Hände öff¬nete.

In der Folge wurde ich nach hinten geschleudert und konnte ein Hinfallen nur durch einen Schritt nach hinten abwenden.

 

Unter lauten Gebrüll, sich der Situation wohl langsam bewusst werden, zog sich der Beamte erst einmal ein paar Meter zurück.

 

Nachdem ich weitere Bilder gemacht hatte, kam der Beamte wieder auf mich zu und brüllte mich weiterhin an, das man mir schon mehrfach gesagt habe, das solche Bilder nicht zulässig sei¬en und ich mich im Messfeld befinde und da¬her die Messung behindere.

 

Dies entspricht meiner Ansicht nach nicht der Wahrheit, da das Radarfeld der Mul¬tanova in ei¬nem Winkel von 22 Grad zur Fahrbahn, hier nach rechts vom Messgerät aus ge¬sehen, zeigt und ich mich links vom Messgerät befand.

 

Darüber hinaus kamen in der gesamten Zeit gerade einmal zwei Pkw durch die Messstelle. Dies hat seinen Grund darin, dass um 16:45 Uhr die Brücke in Wolgast für den Schiffverkehr ge¬öffnet wird und somit kein Fahrzeug auf die Insel Usedom fahren kann.

 

Dennoch begab ich mich hinter das Messgerät und machte von dort weitere Fo¬tos, wobei ich mich dabei auf die Straße begab.

Die Straße ist an dieser Stelle jedoch breit genug, damit Fahrzeuge noch bequem durch passen wür-den.

 

In der Zwischenzeit machte sich der Beamte auf den Weg zurück zum Messwagen.

 

Als ein Pkw in die Straße einbog, schrie der Beamte plötzlich (Zitat) "Überfahr ihn".

Sodann begab sich der Beamte erneut zu mir und forderte mich auf die Straße zu ver¬lassen.

 

Dem kam ich nach und machte die weiteren Fotos vom Gehweg aus.

Dies wiederrum gefiel dem Beamten erneut nicht. Nunmehr fing der Beamte erneut an zu brül¬len und erteile mir einen Platzverweis. In der Folge forderte der Be¬am¬te mich auf mich so¬fort zu entfernen.

 

Ich fragte sofort nach auf welcher Rechtsgrundlage und warum denn der Platz¬verweis erteilt wur¬de.

Eine Antwort hierauf erfolgte durch den Beamten nicht.

Vielmehr erklärte der Beamte sodann, dass er nunmehr Verstärkung holen werde und begab sich im Anschluss daran zum Messwagen.

 

In der Zwischenzeit machte ich zur Abrundung der Messserie weitere Fotos und ging dann zu mei¬nen Pkw zurück.

 

Am nächsten Morgen stellte ich an meinem linken Oberarm einen Bluterguss fest, welche die Grö¬ße einer Zweieuromünze hatte.

 

 

In Bezug auf den Vorfall habe ich mit Schreiben vom 05. April 2009 Strafanzeige und Straf¬an¬trag bei der Staatsanwaltschaft Stralsund gegen den Beamten gestellt.

 

 

Dies soll hier jedoch vorerst nicht das Thema sein, sondern das Folgende:

 

 

1.

Der Beamte behauptet immer wieder, das ein Fotografieren des Messfahrzeuges und der Mess¬ge¬rä-te verboten wäre und ich mich strafbar machen würde, wenn ich dies tun würde [An¬merk¬ung: Hier geht es nicht um die Person des Beamten an sich].

 

Dem ist nicht so.

 

Diesbezüglich würde ich Sie bitten, ihre Beamten dahingehend aufzuklären, denn damit könn¬te meiner Ansicht nach bereits eine potenzielle Konfliktsituation ausgeräumt werden.

 

Für Ihre Bemühungen im Voraus vielen Dank.

 

 

2.

Der Beamte erteilte mir einen Platzverweis.

 

Ich bitte Sie festzustellen, dass die Verhängung des Platzverweises rechtswidrig war.

 

Es besteht auch ein besonderes Feststellungsinteresse, da bei einem erneuten Auf¬ein¬an¬der¬tref¬fen die Gefahr besteht, das wieder ein Platzverwies ausgesprochen wird.

 

Meiner Meinung nach gab es keinen Grund diesen Platzverweis auszusprechen.

 

Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Platzverweises in Mecklenburg-Vorpommern ist § 52 Absatz 1 Gesetz über die öff¬entliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vor¬pom¬mern (SOG M-V).

 

Hiernach darf zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr, eine Person vor¬über¬geh¬end von einem Ort verwiesen werden.

 

Gemeint ist hier eine konkrete Gefahr, d. h., eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hin¬rei-chende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehinderten Fortgang in absehbarer Zeit ein Scha¬den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird.

Wie sie aus dem obigen Sachverhalt entnehmen können, suche ich die Messstellen nur auf, um diese zu dokumentieren und gegebenenfalls mich ein wenig mit dem Messpersonal zu un¬ter¬halten.

 

Dabei versuche ich weitestgehend eine Behinderung des Messbetriebes zu vermeiden indem ich mich idR so positioniere, das weiterhin gemessen werden kann. Ich denke das ist mir bei den hunderten Besuchen solcher Messstellen auch überwiegend gelungen und bisher gab es dies¬bezüglich auch keinerlei Probleme.

Dies wird auch dadurch deutlich, das es während meiner Aufnahmen auch regelmäßig weiter blitzt.

Das gelegentliche Durchqueren des Messbereiches lässt sich jedoch nicht immer vermeiden.

 

Dies war an dem oben genannten Tag, jedoch nicht der Fall. Ich habe die Messung nicht be¬hin¬dert, zumal wegen des Brückenzuges in den 20 Minuten gerade einmal zwei Fahrzeuge den Messbereich passierten.

 

Eine Gefahr hat somit nicht vorgelegen, so dass die Verhängung des Platzverweises rechts¬wid¬rig gewesen ist.

 

Ich bitte Sie mir dies, nach Abklärung des Vorganges, schriftlich zu bestätigen.

 

 

Weiterhin bitte ich Sie dies auch den Beamten (allgemein) zu vermitteln, wann ein Platz¬ver¬weis aus-ge¬sproch¬en werden darf und wann eben nicht, denn schließlich hat der Gesetzgeber in Schwerin hierfür en¬ge Grenzen ge¬setzt die eben nicht bereits erfüllt sind, wenn einem Be¬am¬ten ein Verhalten ei-ner Person nicht passt und er diese „los werden will“.

 

 

Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf den Vorfall haben so bittet ich Sie, die¬se mir schrift¬lich zukommen zu lassen.

 

Hierfür können Sie die in der Fußzeile angegebene E-Mailadresse nutzen.

 

Ich werde diese umgehend beantworten, sofern mir dies möglich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gast225

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Ich glaub den saß was zu eng, war auch da... Will nix falsches erzählen aber etwas bemerkt was mir auch komisch vor kam. Schaut mal auf´s Bild, für mich sah es aus als wenn die sich gegenüber standen und der Kollege den Feuerwehrmann zurückhalten musste. Aber wie gesagt,weiß dazu nicht mehr. Vielleicht kam es auch nur so rüber aber der Gesichtsausdruck vom besagten Kollegen (Pfeil) um den es sich auch bei Gast225 dreht und dem anderen Menschen (rechts) sahen nicht wirklich freundlich aus....

 

 

 

Als Zusatz muss man sagen das die Bilder beim Abbau gemacht wurden ;-) @Gast225 Zieh das durch, oder gleich zum Anwalt !!!!

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... und der Kollege den Feuerwehrmann zurückhalten musste. ...
War die Messstelle nicht mit dem Besitzer des Grundstückes abgesprochen? Dann könnte daher die unfreundlichkeit des <_< gegenüber Gast255 dokumentation der Messstelle liegen. :explode:
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Als ich dort war, waren die Feuerwehrleute dort am Arbeiten. Zumindest war die Rundumleuchte mal an und mal aus. Eventuelle wollte der Herr von der feuerwehr auch nur darauf hinweisen, das man das Fahrzeug dort entfernt, damit man mit dem Feuerwehrauto schnell herauskommt.

 

Meiner Meinung nach schon eine Frechheit, auch wenn nur zum Abbau, sich direkt vor das Tor der Feuerwehr zu stellen.

 

Edit:

@ANK3216

Einen Anwalt brauche ich sicherlich nicht auch wenn ich die Zeit sicherlich anderweitig verwenden könnte.

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@gast225: Das gibt es doch gar nicht, daß es solch Meßbeamte gibt <_< . Also, irgendwo hört es auf. Ich wüßte nicht, wie ich spontan reagieren würde, wenn mich ein Meßbeamter anfässt bzw. sogar noch verletzt! Danach gäbe es aber klar die volle Kanne mit Schmerzensgeld usw., was nur geht!

:explode:

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06.04.2009

 

So die Strafanzeige ist zur StA unterwegs und auch der Brief an die PD Anklam.

 

Update.

Mittlerweile sind auch am rechten Oberarm zwei Blutergüsse sichtbar und der am linken hat nun seine Farbe zu dunkelrot-gelb gewechselt.

 

Mal sehen wie lange es dauert bis die wieder weg sind.

 

-------------------

Soll ich mich eigentlich arbeitsunfähig schreiben lassen, die Fußballer machen das bei einem Bluterguss ja auch immer und können nicht spielen. :explode:

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Soll ich mich eigentlich arbeitsunfähig schreiben lassen, die Fußballer machen das bei einem Bluterguss ja auch immer und können nicht spielen. :explode:

 

Wenn die ganze Geschichte andersrum geschehen wäre was glaubst du wie schnell er beim Arzt gewesen wäre <_<

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  • 1 month later...
06.04.2009

 

So die Strafanzeige ist zur StA unterwegs und auch der Brief an die PD Anklam.

 

Update.

Mittlerweile sind auch am rechten Oberarm zwei Blutergüsse sichtbar und der am linken hat nun seine Farbe zu dunkelrot-gelb gewechselt.

 

Mal sehen wie lange es dauert bis die wieder weg sind.

 

-------------------

Soll ich mich eigentlich arbeitsunfähig schreiben lassen, die Fußballer machen das bei einem Bluterguss ja auch immer und können nicht spielen. :cop01:

gibts eigentlich schon ne reaktion?

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Bis auf die Mitteilung des Aktenzeichens durch die StA bisher nichts weiter. Die Blutergüsse sind allerdings auch weg.

Hast du sie ärztlich bescheinigen lassen?

Nein, mit der Anzeige wurde eine CD mit Bildern abgereicht.

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  • 1 month later...

23.06.2009

 

Es gibt Neuigkeiten

 

Gegen 16:15 Uhr klingelte das Telefon und eine Frau von der Polizei aus Anklam meldete sich.

 

Sie teilte mir mit, das sie die Sache zur Bearbeitung bekommen habe und nun noch einige Sachen wissen müsste. Die Daten habe ich ihr mitgeteilt bzw. den Ablauf Anzeige etc.

 

Sie teilte mir dann mit, dass die Sache intern bereits bearbeitet sei und entschuldigte sich zunächst für die Taten des Polizeibeamten. Dieser habe erst einmal die Aussage verweigert. [Anm.: Das ist ja auch sein gutes Recht.]

 

Der Anzeige werde aber weiter nachgegangen sofern eine Rückmeldung der StA erfolgt.

 

Ferner sagte sie, das schon ähnliche Sachen gegen den Beamten vorgebracht worden seien. Zumindest habe ich sie so verstanden.

 

Weiter teilte sie mir mit, das man natürlich die Gerätschaften und Örtlichkeiten fotografieren darf, nur eben nicht die Beamten selber. Auch wäre der ausgesprochene Platzverweis rechtswidrig gewesen.

 

Sie sprach dann noch mal ihr bedauern aus und versprach mir das ich in der nächsten Woche noch einmal alles schriftlich erhalten werde.

 

So dass war es erst einmal von mir. Mal sehen was dann schriftlich kommen wird.

 

Ich bin schon gespannt wie ein Flitzebogen.

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Es wäre interessant, wenn man das offizielle Schreiben dann sozusagen als Schutzschild für die eifrigen, fleißigen Galeriefotografen veröffentlichen könnte, so dass dieses dann vorgezeigt werden könnte.

 

Das sind aber wirklich gute Neuigkeiten!!!

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Das Schreiben werde ich natürlich veröffentlichen.

 

Allerdings greife ich Goose mal vorweg und sage das dies immer Einzelfallentscheidungen sind (Platzverweis) und es immer auf den Sachverhalt ankommt, so dass die Entscheidung auch anders ausgehen kann/könnte.

 

Das Fotografieren bzw. besser deren Erlaubnis wird dann ähnlich wegargumentiert werden, indem man eben eine andere Rechtsansicht vertritt. Wird dann leider so sein.

 

;);):D<_<

 

Notfalls wird eben die gesamte Polizei, jede Stadt und Kreis von Nord bis Süd und West bis Ost angeschrieben und gegen die Maßnahme Widerspruch erhoben.

Ist leider nach unseren gesetzlichen Regelungen notwendig.

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Ja, ja, der "wilde Osten"!

 

Wenn jemand mal fotografieren will, soll er zu uns kommen!

 

Gell Das Jann! :whistling:

 

 

Gruß dete

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Der Blitzerjäger wurde nun zum Gejagten. Harnisch sei vom aggressiven Verhalten des Mitarbeiters schockiert gewesen, sagte er im Gespräch mit KURIER online.

Jetzt erfuhr KURIER online, dass der private Blitzerdienst personelle Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen hat. Die Pöbel-Attacke kostete dem Angestellten den Job.

 

Das ist dann aber auch ziemlich grass. Ich würde den Gang zum Arbeitsgericht empfehlen. :80::licht:

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Die Handlung des Geschäftsführers hat mich auch überrascht - allerdings äußerst positiv!

 

Ich halte das für einen wichtigen Schritt zur Glaubwürdigkeit von entsprechenden Firmen,

 

und: welche Gemeinde sollte denn noch solche Leute engagieren, die dann auch u.U. mal pampig werden können, wenn ein geblitzter und aufgebrachter Verkehrsteilnehmer auf sie zukommt.

Meiner Meinung nach ist es gut, dass sich der Chef mit seinem Verhalten hinter die gesamte Firma und alle "guten" Mitarbeiter gestellt hat, als einen "bösen" zu verteidigen.

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Die Handlung des Geschäftsführers hat mich auch überrascht - allerdings äußerst positiv!

 

Ich halte das für einen wichtigen Schritt zur Glaubwürdigkeit von entsprechenden Firmen,

 

und: welche Gemeinde sollte denn noch solche Leute engagieren, die dann auch u.U. mal pampig werden können, wenn ein geblitzter und aufgebrachter Verkehrsteilnehmer auf sie zukommt.

Meiner Meinung nach ist es gut, dass sich der Chef mit seinem Verhalten hinter die gesamte Firma und alle "guten" Mitarbeiter gestellt hat, als einen "bösen" zu verteidigen.

Naja wenn man danach gehen würde, dann hätten aber viele Städte ein Problem. Allein mir würden dann spontan vier bis fünf Städte einfallen wo das Personal ähnlich reagiert hat.

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Hallo zusammen,

 

das war nicht das erste mal, dass ich mit dem Angestellten Probleme hatte, daher habe ich diesen Schritt gewählt, nur um zu zeigen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse.

Der Geschäftsführer sowie der Angestellte der Firma haben sich beide bei mir telefonisch entschuldigt.

Der Angestellte will nun vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung klagen..

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30.06.2009 Zugang 08. Juli 2009

 

So die Staatsanwaltschaft hat geschrieben und ich habe mich fast auf den Arsch gesetzt als ich dies gelesen habe.

 

Hier noch mal die Fakten zur Erinnerung wie sie durch die Polizei aus Anklam im Rahmen der Bearbeitung des Falles dargestellt werden.

- Maßnahme des Polizisten unangemessen

- Entschuldigung für das Verhalten was nicht akzeptiert werden kann

- Die Geräte dürfen fotografiert werden

- Die Verhängung des Platzverweises war rechtswidrig

 

So und nun das Schreiben der StA [Namen auf einen Buchstaben abgekürzt]

 

Ermittlungsverfahren gegen POM R.

wegen Körperverletzung im Amt

 

Sehr geehrter Herr Gast225,

 

mit Verfügung vom heutigen Tage habe ich das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, weil die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht der Körperverletzung im Amt gegen den von Ihnen beschuldigten Polizeibeamten nicht ergeben haben.

 

Der Beschuldigte R. hat am 03.04.2009 gemeinsam mit dem Zeugen W. in Bannenmin auf Höhe der Feuerwehr eine Geschwindigkeitskontrolle mit dem Verkehrsradargerät Multanova 6 F durchgeführt.

 

Dadurch, dass Sie sich unerlaubt dem Gerät bis auf wenige Zentimeter genähert haben, um es von allen Seiten zu fotografieren, haben Sie den Messvorgang nicht unerheblich beeinträchtigt. Der Beschuldigte war aufgrund der von Ihnen ausgehenden Störung einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme berechtigt, die von Ihnen ausgehende Störung zu beseitigen. Dies hat er mit Mitteln getan, die auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprochen haben, indem er Sie an den Armen gepackt und aus dem unmittelbaren Wirkungsbereich des Gerätes hinaus geschoben hat.

 

Der Ausspruch eines Platzverweises war gemäß § 52 SOG M-V ebenfalls rechtmäßig.

 

Evtl. durch das Beiseiteschieben entstandene im Übrigen schon nach den Fotografien äußerst geringfügige Verletzungen haben Sie sich selbst und Ihren Verhalten zuzuschreiben.

 

Das Verfahren war daher einzustellen.

 

Hochachtungsvoll

 

G.

Oberstaatsanwalt

 

Man hat ja sonst nichts zu tun als sich dagegen wieder mit Rechtsmitteln zu wehren. :lol:

 

Ich frage mich wie man zu solch unterschiedlichen Betrachtungsweisen kommt, zumal der Beschuldigte ja nach Angaben der PD Anklam geschwiegen hat und der Zeuge die Sache, aus unerfindlichen Gründen, nicht genau gesehen hat.

 

Eigentlich müsste man den dritten Smilie hier einsetzen, aber aus Gründen der möglichen Strafbarkeit lasse ich dies lieber.

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Man hat ja sonst nichts zu tun als sich dagegen wieder mit Rechtsmitteln zu wehren. :lol:

Ja, würde ich auf jeden Fall auch machen!

Weise dabei auch auf die Einschätzung des Sachbearbeiters hsl. Rechtswidrigkeit hin.

Ich würde insbesondere darauf eingehen:

- Eine Annäherung an das Gerät ist nicht, wie vom OStA dargestellt, per se unerlaubt.

- Es hat keine Beeinträchtigung bzw. Störung der Messung stattgefunden, weshalb auch die Einschätzung hsl. § 52 SOG M-V falsch ist.

- Du wurdest nicht aus dem Wirkungsbereich des Gerätes hinausgeschoben, sondern der Vorgang erfolgte außerhalb des Messbereiches und daher rechtlich ohne Grundlage.

 

Die Begründung dazu kann ruhig auch etwas umfangreicher ausfallen (die Zeit ist es m.E. wert).

 

Was die Verletzungen anbetrifft, so habe ich mir das gleich schon gedacht, dass die Fotos den Anschein der Geringfügigkeit erwecken. Ich hätte sie mir in jedem Fall attestieren lassen.

 

Man sollte überdies auch über eine Sach- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt zur Generalstaatsanwaltschaft nachdenken.

 

Diese elende Vetternwirtschaft geht mir tierisch auf den Sack. Warum kann ein Staatsanwalt Vorgänge nicht neutral erfassen, sondern ist schon im Vorfeld extrem verblendet zugunsten des Polizisten?

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so viel zum thema, dass polizisten, die sich daneben benehmen, auch dafür bestraft werden. dieser fall bestätigt eher wieder mal, dass polizisten narrenfreiheit besitzen und sich nahezu alles erlauben können.

jetzt nur nicht nachgeben! und ich würde mich auch an die öffentlichkeit wenden. diese praxen (das verhalten des polizisten, sowie die deckung von oben) muss durch den dreck gezogen werden. nur so kann man was für die zukunft ändern. aber dazu muss man die bevölkerung erst mal dagegen sensibilisieren. gerade die bildzeitung hat schon eine große macht...

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Diese elende Vetternwirtschaft geht mir tierisch auf den Sack. Warum kann ein Staatsanwalt Vorgänge nicht neutral erfassen, sondern ist schon im Vorfeld extrem verblendet zugunsten des Polizisten?

 

genau das ist es. und genau das geht mir ganz genau auch extrem auf den sack und lässt mich in diesen bereichen ernsthaft an unserem system zweifeln. wie ich immer und immer wieder bei diesem thema schreiben muss, meine freundin hat lange bei diversen anwälten gearbeitet, und letztendlich hat sie es glaube ich niemals erlebt, dass eine anzeige gegen einen cop nicht eingestellt worden ist.

echt zum kotzen.

 

@Gast225,

ich hoffe wirklich du bleibst da am ball. ich drück dir die daumen

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