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Blitzerfotograf von Polizisten angegriffen


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bleibt aber immer noch der faktor, dass man von der gruppe der polizsiten eine größere unfehlbarkeit erwarten können muss,

 

Ersetz mal Unfehlbarkeit durch Vorbildwirkung ... das passt besser. Polizisten sind für mich nicht Unfehlbar. Aber Vorbildwirkung haben sie unumstritten auf die Mitbürger ...

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Deshalb hast du jetzt natürlich noch die Gelegenheit, das nachzuholen.

Nicht nötig, ich schrieb ja "Aussagen wie", du hast ähnlichen Blödsinn verfasst. Ihr wart beide angesprochen, weil mir beim Lesen eure beiden Postings am negativsten aufgefallen sind ...

 

Muss man sich als Polizist bei der Arbeit in der Form fotografieren lassen?

Personen sollte man nicht veröffentlichen ohne deren Einverständnis. Gegenstände sind allerdings frei fotografierbar.

Polizisten, die die Rechtslage kennen, bewegen sich einfach aus dem Bereich, den man fotografieren will.

So z.B. in Kiel, ich habe dem Beamten einfach gesagt, ich würde gerne ein paar Fotos machen. Daraufhin sagt er: "Klar, dann gehen wir solange ein paar Schritte zur Seite." :nolimit:

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Polizisten, die die Rechtslage kennen, bewegen sich einfach aus dem Bereich, den man fotografieren will.

So z.B. in Kiel, ich habe dem Beamten einfach gesagt, ich würde gerne ein paar Fotos machen. Daraufhin sagt er: "Klar, dann gehen wir solange ein paar Schritte zur Seite." :nolimit:

Und wenn sie es nach der Bitte nicht tun, um die Fotos zu verhindern, erfolgt noch einmal ein Bitte und wenn dann immer noch nicht reagiert wird, dann sind sie halt mit im Bild.

 

Bei der Bearbeitung werden sie dann jedoch unkenntlich gemacht.

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nur mal am Rande: Viele Benutzen Radarfalle.de, um Messstellen nochmal nachvollziehen zu können. Zum einen bei zB Personen, die keine Kontrolle bemerkt haben und zum andere bei Zweiflern, die den Messaufbau gern nochmal gesehen hätten.

 

Die dient eigentlich allen Seiten - ich mach übrigens auch Bilder von Meßstellen (erst gestern wieder von der von der Nachbargemeinde nagelneuen PSS) - und unterhielt mich auch kurz (hatte leider selbst keine Zeit) mir dem netten Betreuer der Anlage.

 

@ Gast225: Dranbleiben, ich persönlich bin der Meinung, das hier ein paar Telefonate wohl zu Einstellung geführt haben. Ich hoffe, da gibt es Ansatzpunkte, sowas DARF nicht ungestraft durchgehen, was hier gelaufen ist... Noch dazu bei Polizeibeamten.

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Vielleicht meinte Mike28 ja auch vom Grundsatz her.

 

Im Übrigen habe ich aus internen Quellen verlautet bekommen das in der StA in Stralsund aus anderen Gründen gerade ziemlich viel Stress anliegt, da gegen zwei Staatsanwälte wegen Straftaten ermittelt wird.

 

Sie sollen wohl schriftliche Aussagen aus den Akten verschwinden lassen haben. :nolimit:

 

Dies hat allerdings NICHTS mit dem hier vorliegenden Fall zu tun.

 

Aber soviel dazu, das man wegen Kleinigkeiten keine Akte (nachträglich) manipuliert. :100:

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Nicht nötig, ich schrieb ja "Aussagen wie", du hast ähnlichen Blödsinn verfasst. Ihr wart beide angesprochen, weil mir beim Lesen eure beiden Postings am negativsten aufgefallen sind ...

Mir scheint, dass du entweder schlicht einem Irrtum erlegen bist oder deine Wahrnehmung diesbezüglich deutlich getrübt war. Vielleicht hast du dir auch einfach nicht die Mühe gemacht, meine hier verfassten Beiträge sorgfältig zu lesen und von den Aussagen anderer Nutzer zu differenzieren. Andernfalls hättest du sicherlich erkannt, dass ich solche Aussagen, wie von dir kritisiert, nicht einmal sinngemäß getroffen habe.

Böswilligkeit möchte ich dir an dieser Stelle nicht unterstellen, jedoch zeugt es von einem äußerst schlechten Stil, Beiträge anderer Nutzer als Blödsinn zu bezeichnen und dabei auf Aussagen zu verweisen, die der betreffende Nutzer weder so, noch sinngemäß oder in abgewandelter Form jemals getroffen hat.

 

Da dies nun leicht überprüfbar ist, möge sich jeder ein eigenes Bild deines Diskussionsstiles und -niveaus machen.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Aber soviel dazu, das man wegen Kleinigkeiten keine Akte (nachträglich) manipuliert. :100:

Sage ich ja immer. Deshalb warte ich bei Er.... ich auch immer eine sehr lange Zeit nach Verjährungseintritt gegen den Fahrer, bis ich zu erkennen gebe, dass ich es nicht war.. :nolimit:

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@Dirk: Mir sind insbesondere deine Beiträge #52 und #54 negativ aufgefallen. Dort hast du unterstellt, dass Gast225 selbst nicht rechtmäßig agiert hätte und von Seiten des Beamten keine Straftat vorläge. Beim erneuten Lesen halte ich meinen Beitrag #86 nach wie vor für gerechtfertigt, auch wenn du nicht direkt geschrieben hast, dass Gast225 provoziert hätte, so deutest du ähnliches doch zumindest an, wenn du z.B. in #52 schreibst:

"... beachtlich, mit welcher Vehemenz hier auf das eigene, vermeintliche Recht gepocht wird. .. Hat man dann aber mal beim Gegenüber, ..., ein Fehlverhalten entdeckt, wird geradezu mit Akribie versucht, dies zu dokumentieren und zu verfolgen. ... Doppelmoral ..."

Einen Text, den ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann. Person 1 agiert komplett nach Recht und Gesetz, Person 2 begeht eine Straftat. Wie man dann was von Doppelmoral schreiben kann, erschließt sich mir nicht.

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Jetzt wird es ein wenig verständlicher, jedoch waren meine Aussagen in einem anderen Kontext, als dem von dir angenommen, verfasst. Um hier weiteren Missverständnissen vorzubeugen und bereits bestehenden entgegen zu wirken, stelle ich dies gerne noch einmal deutlich heraus.

 

"...beachtlich, mit welcher Vehemenz..." war nicht etwa auf das Verhalten von Gast225 vor Ort bezogen, sondern ausschließlich auf das Pochen auf das eigene Recht im Nachhinein (hier im Forum sowie durch die Kontaktaufnahme mit der PD Anklam).

Die "Doppelmoral" bezieht sich auf den allzu großzügigen Umgang mit Rechtsverstößen aller Art inkl. Beratung hinsichtlich Vermeidungsstrategien hier im Forum auf der einen Seite, und der peniblen Verfolgung solcher, sollten sie bei der ungeliebten (?) Staatsgewalt festgestellt werden (wie im hier vorliegenden Fall) auf der anderen.

 

Ob nun Person 1 ausschließlich nach Recht und Gesetz agiert hat, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich in der fraglichen Situation nicht zugegen war und somit allein auf die Schilderung von Person 1 angewiesen bin.

Ebenso verhält es sich mit dem Verhalten von Person 2, das wiederum allein von Person 1 dargestellt wird. Die Einstellung des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft ist indes ein Faktor, der nach derzeitigem Verfahrensstand die Aussage zulässt, dass hier wohl keine strafbare Handlung vorlag und eine etwaige Verletzung der Person 1 durch Person 2 durch das dortige Sicherheits- und Ordnungsgesetz gerechtfertigt gewesen sein mag.

 

Das ist, wie gesagt, die momentane Faktenlage. Ich hoffe, dass meine Ausführungen nun zu noch mehr Klarheit hinsichtlich der Intention meiner Beiträge geführt haben.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Gerne beantworte ich dir diese Frage. Der Aktendruck und die Zeitfenster, die für die Bearbeitung sog. Schlichtsachverhalte zur Verfügung stehen, sind mir nur zu gut bekannt. Eine Aufstockung der personellen Kapazitäten, wie u.a. vom Deutschen Richterbund dringend angemahnt (und das schon seit Jahren), scheitert regelmäßig an politischen Zwängen, die einen ganz banalen, monetären Hintergrund haben.

Insofern verstehe ich durchaus die Intention deiner Fragestellung.

 

Gleichwohl wäre es zu einfach, eine Entscheidung, die nicht im eigenen Sinne ist, allein auf diesen Umstand zu schieben und damit gleichzeitig eine angemessene Beurteilung des Sachverhalts zu negieren. Tut man dies, setzt man sich nur allzu leicht dem Verdacht der Beliebigkeit aus. Etwas, das wir, wie ich finde, alle nicht nötig haben sollten.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Der Aktendruck und die Zeitfenster, die für die Bearbeitung sog. Schlichtsachverhalte zur Verfügung stehen, sind mir nur zu gut bekannt.

Soso, Zeitfenster für die Bearbeitung..

 

Also in unserer Staatsanwaltschaft kann der Staatsanwalt immer noch selbst entscheiden, wie viel Zeit er sich für eine Akte nimmt... :nolimit:

 

Daher die Frage nochmal konkretisiert:

 

Hast du schonmal Einblicke in Staatsanwaltschaften gehabt? Hast du schon ein Verfahren vom Eingang bei der StA bis zur letzten (Tatsachen-) Instanz mitverfolgt? Wenn ja, bei welcher Staatsanwaltschaft?

 

 

Gruß

Mace

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Gerne werde ich auch dir antworten. Zunächst möchte ich jedoch anmerken, dass es der Sache dienlich wäre, würdest du dich nicht in Interpretation versuchen. Ich möchte aber auch nicht ausschließen, dass ich mich zweideutig ausgedrückt habe, daher werde ich selbstverständlich meine Ausführungen zum besseren Verständnis präzisieren.

Die Zeitfenster für die sog. Schlichtsachverhalte ergeben sich ganz einfach aus dem persönlichen Zeitmanagement des jeweiligen Staats- bzw. Amtsanwalts. In der Entscheidung ist er allerdings nur insoweit frei, als dass er sich eine angemessene Bearbeitungszeit auch für die komplexeren Sachverhalte zugestehen muss und die Gesamtzahl der gleichzeitig zu bearbeitenden Verfahren einen gewissen Rahmen ebenfalls nicht überschreiten sollte.

Ich denke, nun wirst du meine Ausführungen nachvollziehen können.

 

Zu deinen Fragen, die im Übrigen, das sei hier noch angemerkt, schon recht persönliche Informationen verlangen, die wohl nicht jeder nach so kurzer Zeit in einem öffentlichen Forum bereit ist, zur Verfügung zu stellen, möchte ich dir auch noch antworten.

Selbstverständlich habe ich Einblick in die Arbeit einer Staatsanwaltschaft. Verfolgt habe ich nicht jedes Verfahren bis in die letzte Instanz, i.d.R. aber solche, die für mich auch nach Abgabe von Interesse waren. Zuletzt war dies bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg der Fall.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Zu deinen Fragen, die im Übrigen, das sei hier noch angemerkt, schon recht persönliche Informationen verlangen, die wohl nicht jeder nach so kurzer Zeit in einem öffentlichen Forum bereit ist, zur Verfügung zu stellen, möchte ich dir auch noch antworten.

Ich habe die Frage bewusst so gehalten, dass man sie noch anonym genug beantworten kann.

 

Im übrigen vielen Dank für die präzise Beantwortung der Frage. Die allermeisten User steigen bei dieser oder ähnlichen Fragen aus. Ob die Angaben stimmen, kann ich nicht nachvollziehen, mein "Wirkungskreis" ist, wie du aus meinem Wohnort entnehmen kannst, gänzlich woanders. Aber zumindest ist deine Authentizität plausibel.

 

Ganz im Gegensatz zu "AmtsrichterUlrichWarnecke". :nolimit:

 

Gruß

Mace

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Plötzlich machte der Polizist ein paar Schritte auf Gast225 zu, ergriff mit seinen beiden Händen die Oberarme von Gast225, drückte die Hände kräftig zusammen und gab Gast225 mit den festhaltenden Händen einen kräftigen Schubs, wobei er dabei die Hände öffnete.

 

Jetzt wäre bei mir ein Reflex ausgelöst worden, der darin bestanden hätte, das ich dem Grünling eine in die Schnauze gehauen hätte. Einfach so. Nachdem sich die Schwellung der Oberlippe gelegt hätte, wären einige Besuche beim Zahnarzt sicher gewesen. :rolleyes:

 

 

Das Wäre dir bei uns sehr schlecht bekommen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Das Wäre dir bei uns sehr schlecht bekommen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Was wird das jetzt? Ein Schwanzvergleich. "Wir sind härter, nein Wir ... " :rolleyes:

Es ist aber nunmal so das nicht jeder Mitbürger so wie Gast auf das Verhalten vom PB reagiert hätte.

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So hier die vorläufige Endfassung ohne Rechtschreibendkontrolle, da ich dies nur auf gedruckten Papier mache und derzeit der Drucker nicht geht.

 

Morgen geht die Sache dann per Post raus.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhebe ich

 

Beschwerde

 

gegen die Einstellung des oben genannten Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO.

 

 

Ich habe in meinen Berufsleben ja schon einige Schriftsätze in Bezug auf Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO gelesen (Zugang 08./09. Juli 2009), aber eine solcher Ein¬stell¬ungs¬be¬scheid ist mir dabei in den ver¬gang¬enen Jahren noch nicht untergekommen.

 

Die Angaben bezüglich der Ermittlungen über den Ablauf stimmen nahzu in ihrem gesamten Um¬fang nicht mit dem tatsächlichen Ablauf überein und ich frage mich wie man unter Zu¬grun¬delegung des geschilderten Ablaufs und der örtlichen Gegebenheiten sowie den Aus¬gäng¬en der bisherigen Aufeinandertreffen zwischen dem Beschuldigten und dem Ge¬schä¬dig¬ten auf eine solche Darstellung des Ablaufes kommen kann.

 

Es stimmt, dass zwei Beamte der PD Anklam am 03. April 2009 in Bannemin ein Geschwin¬dig-keitskontrolle durchgeführt haben.

 

Dann wird der dargestellte Sachverhalt jedoch falsch.

 

Ich habe mich tatsächlich mit der Kamera in der Hand der Messstelle genähert und habe so¬dann Fo-tos angefertigt, jedoch befand ich mich zu keinem Zeitpunkt nur wenige Zentimeter vom Messgerät entfernt.

 

Dies ist bereits aus der Örtlichkeit heraus nicht möglich. Bis zum Angriff durch den Be¬schul¬dig¬ten habe ich nur Nahfotos von vorn gemacht.

Da vor dem aufgestellten Messgerät ein großer Stein liegt, ist es bereits aus diesem Grund praktisch nicht mög¬lich, sich bis auf wenige Zentimeter dem Messgerät zu nähern.

 

Darüber hinaus wurde bei den Aufnahmen eine Brennweite von 55 mm (umgerechnet auf Klein¬bild 94 mm) verwendet. Dass heisst, das verwendete Objektiv war auf die größte Tele¬ob¬jek¬tiveinstellung eingestellt. Mit einer solchen Einstellung sind Fotos aus wenigen Zen¬ti¬me¬tern, selbst mit modernster Technik, nicht möglich wenn man ordentliche Bilder erhalten und auch das Multanova vollständig abbilden will.

 

Ich schätze, dass der Abstand beim fotografieren zu dem Gerät zwischen vier und sieben Me¬tern betragen hat und da dies von der linken Seite (vom Messgerät aus gesehen) geschah auch außerhalb dessen Arbeitsbereiches, welcher in einem Winkel von 22 Grad nach rechts vom Messgerät abstrahlt.

Die im Internet veröffentlichen Fotos zeigen dies nur eingeschränkt, da diese im nachhin¬ein bearbeitet worden sind und dabei einen geringen Fotoabstand suggerieren.

 

Ich denke ein solcher Abstand kann das Messgerät nicht in Gefahr bringen. Ferner kann von die¬sem Fotostandpunkt aus auch nicht die polizeiliche Maßnahme beeinträchtigt werden. Dies¬bezüglich verweise ich auf die obigen Ausführungen zur Arbeitsweise des Messgerätes.

 

Auch musste der Beschuldigte nicht damit rechnen, dass ich in der Fol¬ge irgendwelche Be¬schä-digungen etc. mit dem Gerät anstellen werde.

Aus den zahlreichen Auf¬einandertreffen in der Vergangenheit war dem Beschuldigten be¬kannt, das ich nur ein paar Fo¬tos anfertige und sodann die Messstelle wieder verlassen werde. Auch waren dem Beschuldigten meine Personalien bekannt, so dass eine mutmaßliche Be¬schä¬digung auch verfolgt hätte werden können.

Das dem Beschuldigten meine Personalien bekannt waren ergibt sich daraus, dass der Be¬schul¬digte beim Angriff meinen richtigen Nachnamen ausrief.

 

Auch die Intention für den Vorfall kann nicht wie im Einstellungsbescheid dargestellt in einer zu erwartenden Beschädigung des Messgerätes gelegen haben. Wie sich aus der gesamten Wort¬wahl des Beschuldigten während des Angriffs ergibt, war die einzige Intention des Be¬schul¬digten mich an der Fertigung weiterer Bilder zu hindern.

 

Infolgedessen erfolgte der Angriff des Beschuldigten nicht im Messbereich und Nahbereich des Gerätes und diente auch nicht dazu Gefahren von dem Messgerät abzuwenden oder den Wei-terbetrieb der Kontrolle zu gewährleisten.

 

Darüber hinaus ist es unlogisch, wenn der Beschuldigte Angst um das Gerät gehabt hätte, mich im Anschluss an den Angriff weiter aus ähnlichen Abständen fotografieren zu lassen. Wenn ich eine Gefahr für das Messgerät ge¬we¬sen wäre und/oder die Messung behindert hätte, dann hätte ich mit an Sicherheit gren¬zen¬der Wahrscheinlichkeit keine weiteren Fotos machen kön¬nen/dürfen.

 

Mithin bestand keine Gefahr für das Messgerät.

Die Argumentation des Oberstaatsanwalts geht daher meiner Ansicht nach fehl.

 

 

Auch in Bezug auf die weiteren Ausführungen muss ich dem Ablauf so wie er in der Ein¬stell-ungsmitteilung wiedergegeben ist widersprechen.

Ich habe während der gesamten Zeit die Messung nicht behindert. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen in der Strafanzeige sowie die obigen Ausführung und nehme darauf voll umfassend Bezug.

 

Ergänzend sei mitgeteilt, dass eine Behinderung der Messung schon aus rein praktischen Grün¬den nicht statt¬gefunden haben kann. Während der gut 15 bis 20 Minuten meines Auf¬ent¬hal¬tes kamen ge-rade zwei Fahrzeuge an der Messstelle vorbei und das erst kurz bevor ich die Stel¬le ver¬las¬sen habe.

Dies hat seinen Grund darin, das zur selben Zeit in der Stadt Wolgast Brückenzug gewesen ist und daher kein Auto auf die Insel fahren konnte. Da sich die Messstelle nur wenige Kilometer da¬nach befand, konnte zu dieser Zeit auch kaum ein Auto aus dieser Richtung kommen.

 

 

Weiterhin sei folgendes mitgeteilt.

 

Am 23. Juni 2009 gegen 16:15 Uhr erhielt ich von der PD in Anklam einen Anruf einer Frau ?, welche mit der Bearbeitung meines Widerspruches und des Vorfalls dort betraut worden ist.

 

Diese entschuldigte sich zunächst für das Verhalten des Beschuldigten und teilte mir mit, dass der An¬griff auf mich nicht akzeptiert werden könne und nicht hätte erfolgen dürfen.

Ferner teilte sie mir mit, dass der Beschuldigte überhaupt keine Aussage gemacht habe, aber be¬reits in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen sei bzw. sich über ihn wegen sei¬nes Verhaltens während solcher Einsätze beschwert wur¬de.

 

Auch gebe es in MVP keine gesetzliche Regelung die es verbietet solche Ge¬schwin¬digkeits¬mess-stellen zu fotografieren, so dass ich berechtigt bin auch Bilder davon an¬zu¬fer¬tigen sofern die Beamten später auf den Fotos nicht erkennbar seien.

 

Weiterhin teilte sie mir mit, dass der durch den Beschuldigten verhängte Platzverweis rechts¬widrig ausgesprochen wurde, da die Voraussetzungen für einen Platzverweis nicht erfüllt gewesen sind.

 

Am Ende des Gespräches entschuldigte sie sich nochmals für das Verhalten des Be¬schul¬dig¬ten und dass dies so seitens des Dienstvorgesetzten nicht akzeptiert werden würde.

 

Eine schriftliche Mitteilung darüber habe ich trotz so anderslautenter Aussage der Frau bisher nicht erhalten.

 

 

Vor dem Hintergrund dieser Mitteilung der durch die bei der PD Anklam erfolgten Er¬mitt¬lung¬en fra¬ge ich mich, wie der Oberstaatsanwalt darauf kommt, dass ich die Messung be¬hin¬dert habe, der Angriff verhältnismäßig gewesen sein soll und vor allen warum derjenige wel¬cher sich vor Ort intensiv und ein¬gehend mit der Sache beschäftigt hat davon ausgeht, dass die Aussprache des Platzverwies rechtswidrig war aber der Staatsanwalt welcher nach Zu¬ar¬beit durch die Ermittlungsbeamten und nach Aktenlage entscheidet, zu einer vollständig ge¬gen¬teiligen Ansicht gelangt.

 

 

Auch in Bezug auf die Körperverletzung muss ich der Aussage des Oberstaatsanwaltes wider¬sprech-en. Die Schwere der Verletzung kann keine Auswirkungen darauf haben ob eine Kör¬per¬verletzung vor¬liegt oder nicht, sondern allenfalls auf die Höhe der zu verhängenden Strafe.

 

Liegt eine Körperverletzung vor, so ist der objektive Tatbestand der entsprechenden Straf¬norm erfüllt und nicht es war ja nicht so schlimm. So habe ich es zumindest während des Studiums gelernt und bis heute sollte sich dies nicht geändert haben.

 

Ferner sollte bei der Betrachtung des Vorfalls nicht vergessen werden, dass die Blutergüsse 14 Tage lang sichtbar waren.

 

 

Unter der Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen blieb mir im Ergebnis nichts an¬der¬es üb-rig als, gegen die Entscheidung des Oberstaatsanwaltes das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO einzustellen, Beschwerde einzulegen.

 

 

Mit kollegialen Grüßen

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Eine schriftliche Mitteilung darüber habe ich trotz so anderslautenter Aussage der Frau bisher nicht erhalten.

Den Satz würde ich dringend weglassen. Ansonsten passt das Geschriebe, finde ich.

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  • 1 month later...

25.08.2009

 

Wiederholter Anruf bei der PD Anklam. Frage nach dem Bearbeitungsstand des Widerspruches.

 

Kurze Zusammenfassung:

welcher WS-haben es als DAB gewertet ;) [das hatte ich doch schon das letzte Mal abgeklärt]-bat darum einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erlassen-wie soll ich das denn machen, wenn kein WS vorliegt- :yawn::wub: -habe dann ruhig darauf hingewiesen, das man das Schreiben vom 05. April 2009 dann eben als WS werten soll-wird sich dazu eine Aktennotiz machen und sodann nochmal mit Leiter der PD absprechen und Ende der Woche Schreiben aufsetzen.

 

Mal sehen.

 

Irgendwie kam es mir so vor als hat derjenige noch nie davon gehört das man einen WS bescheiden muss oder wie man dies macht. Vielleicht akzeptieren die Leute hier einfach die Aufforderungen/Anweisungen der Polizei und wehren sich bei unberechtigten Sachen nicht.

Mal sehen wie der rechtsmittelfähige Bescheid aussehen wird und vor allen was er kostet. ;)

 

Ich warte auf das Kommende. :D

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  • 2 weeks later...

08.09.2009

 

So Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist da. Zwar haben hat sich die Staatsanwältin augenscheinlich zumindest mit meiner Argumentation auseinandergesetzt, jedoch im Ergebnis irgendwie nicht befriedigend für mich.

Zumal die Aussagen in der Entscheidung zur StA plötzlich teilweise ganz anders lauten.

 

Aber eben in dubio pro reo. :rolleyes: Daher im Ergebnis nunmehr auch für mich abgeschlossen.

 

Allerdings kündige ich hiermit ein paar Spazierfahrten an und sei es auch in ein paar km Entfernung. Darüber hinaus wurde ja technisch aufgerüstet und die Situation wird demnächst jeweils zusätzlich videografiert, damit Herr R. sich nicht wieder der "Schlinge" entziehen kann falls es noch einmal zu einem solchen Vorfall kommt.

 

Im Übrigen ist der Text auch irgendwie - ich sage mal - komisch formuliert, denn nach dem Wortlaut zielt dieser im Ergebnis auf Aussage gegen Aussage hinaus und gerade dies gibt es im Recht ja nicht.

 

Die Staatsanwältin hätte mal lieber mehr gewürdigt und wäre dann am Schluss zum Ergebnis in dubio pro reo gekommen. Mein Ausbilder hätte da sicherlich keine vier Punkte für gegeben auch wenn es inhaltlich nicht falsch ist und auch auf die angesprochenen Punkte eingegangen wurde.

 

So und nun hier der Text. Namen durch mich anonymisiert.

 

Ermittlungsverfahren gegen Udo R.

Wegen Körperverletzung im Amt u.a.

552 Js 7907/09 StA Stralsund

 

Ihre Beschwerde vom 16.07.2009 gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Stralsund vom 30.06.2009

 

Sehr geehrter Herr Gast225,

 

auf Ihre vorbezeichnete Beschwerde, die sich gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Stralsund vom 30.06.2009 richtet, habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, dem Verfahren Fortgang zu geben.

 

Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage.

Ich trete ihm bei.

 

Auch das Vorbringen Ihrer Beschwerde führt zu keiner anderen Beurteilung des Sachverhalts.

 

Maßgeblich ist, dass hinsichtlich des Umstandes, ob Sie sich im Messbereich aufhielten und die Messungen behinderten, Ihre Aussage gegen die des Beschuldigten steht. Der zeugenschaftlich vernommene Polizeibeamte W. bekundete ebenfalls, dass Sie sich zeitweise im Messbereich aufgehalten hätten. Beide Beamten bekundeten übereinstimmend, dass zur fraglichen Zeit ein normaler Fahrzeugverkehr geherrscht habe, wobei unabhängig vom Brückenzug Verkehr aus Krummin, Mölschow usw. und – für die Messung irrelevant – in die Gegenrichtung/Richtung Wolgast zu verzeichnen gewesen sei.

 

Soweit Sie aus den von Ihnen bekundeten Aussagen des Beschuldigten den Schluss ziehen, dass es die einzige Absicht des Beschuldigten gewesen sei, Sie am Fotografieren zu hindern, ist anzumerken, dass der Beschuldigte diese Äußerungen bestreitet. Auch insoweit steht Ihre Aussage gegen die des Beschuldigten, wobei der Zeuge W. insoweit bekundet hat, dass er das Gespräch aus seiner Position heraus nicht habe verfolgen können. Zum eigentlichen Vorgang bekundet der Zeuge W., dass Sie und der Beschuldigte sich ca. zwei Meter vom Messgerät entfernt befunden hätten und der Beschuldigte Sie kurz, ca. eine Sekunde lang, angetippt und nach hinten geschubst habe, wobei Sie sich abfangen konnten. Er habe Arm- und Handbewegungen des Beschuldigten gesehen, aus denen er geschlossen habe, dass Sie sich vom Messgerät entfernen sollten. Der Beschuldigte habe ihm, als er wieder am Dienstwagen erschienen sei, mitgeteilt, dass Sie schon häufiger an Messstellen aufgetaucht seien und er befürchtet habe, dass das Gerät beschädigt werden könnte. Hintergrund der Befürchtung sei gewesen, dass es in der Vergangenheit entsprechende Vorkommnisse gegeben habe, beispielsweise sei durch eine Person die Eichmarke des Messgerätes beschädigt worden.

 

Soweit Sie darauf hinweisen, dass Sie sich dem Messgerät nur auf vier bis sieben Meter genähert hätten, was sich aus dem Umstand ergäbe, dass Sie andernfalls – aufgrund der Brennweite – keine entsprechenden Fotos hätten machen können, kann hieraus nicht der von Ihnen gewünschte Schluss gezogen werden. Schließlich ist zwanglos möglich, dass Sie sich gleichwohl – unabhängig von der Möglichkeit, zu fotografieren – dem Messgerät weiter genähert haben.

 

Es kann insoweit dahinstehen, ob Sie sich dem Messgerät, wie der Beschuldigte bekundet, bis auf einen halben Meter genähert hatten, oder ob Sie sich, wie der Zeuge W. beschreibt, bis auf zwei Meter angenähert hatten. Die Einlassung des Beschuldigten, Sie hätten sich weiter und zielstrebig auf das Messgerät zubewegt, ist mangels objektiver Beweismittel oder neutraler Zeugen nicht zu widerlegen. In dieser Situation durfte der Beschuldigte davon ausgehen, dass eine Gefahr für die Messung und das Messgerät besteht. Entgegen Ihrer Auffassung musste er nicht abwarten, was geschieht, um dann in Kenntnis Ihrer Identität eine Sachbeschädigung zu verfolgen. Vielmehr durfte der Beschuldigte, um die weitere ordnungsgemäße Durchführung der Geschwindigkeitskontrolle sicherzustellen, Sie aus dem Nahbereich des Messgerätes und aus dem Messbereich entfernen.

 

Nach dem unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo anzubehmenden Sachverhalts war die Handlung des Beschuldigten somit aufgrund staatlicher Eingriffsbefugnisse, konkret aufgrund der gesetzlichen Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwanges, gerechtfertigt.

 

Ich weise deshalb die Beschwerde als unbegründet zurück.

 

[Rechtsbehelfsbelehrung]

 

Hochachtungsvoll

 

Im Auftrag

 

B.

Staatsanwältin

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... in dubio pro reo anzubehmenden Sachverhalts war die Handlung des Beschuldigten somit aufgrund staatlicher Eingriffsbefugnisse, konkret aufgrund der gesetzlichen Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwanges, gerechtfertigt.

:rolleyes:

:P

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08.09.2009

Der Beschuldigte habe ihm, als er wieder am Dienstwagen erschienen sei, mitgeteilt, dass Sie schon häufiger an Messstellen aufgetaucht seien und er befürchtet habe, dass das Gerät beschädigt werden könnte. Hintergrund der Befürchtung sei gewesen, dass es in der Vergangenheit entsprechende Vorkommnisse gegeben habe, beispielsweise sei durch eine Person die Eichmarke des Messgerätes beschädigt worden.

Aber genau daraus sollte man doch schliessen können, dass Gast225 nicht zu ebendiesen gehört, sonst er hätte er das ja schon früher gemacht. Ausserdem: Wenn ich einen Blitzer kaputtmachen will, nehm ich dafür nicht ne teure Digitalkamera - soner eher n Pflasterstein?

Und schleich nicht ewig drumrum sondern renn' hin und beförder das Ding (noch bevor die Cops ausgestiegen sind) mit nem Tritt in den Graben oder so..

 

Also ich bin echt entsetzt... auch ohne dubio immer pro Beamte würd ich sagen...

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  • 1 year later...

So habe noch einmal angefragt bei der PD Anklam und dem übergeordneten Innenministerium, wann endlich mit einer Antwort zum Platzverweis und dem Fotoverbot zu rechnen ist.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

im April 2009 kam es zu einem Vorfall im Ort Bannemin auf Usedom.

 

 

 

In dem Zusammenhang wurde mir durch einen Beamten vor Ort ein Platzverweis erteilt und ein Fotoverbot ausgesprochen. Infolgedessen forderte ich im zeitlichen Zusammenhang dazu eine Begründung für beide Verwaltungsakte an und wenn man so will, erhob ich Widerspruch gegen diese Amtshandlungen.

 

Das Schreiben war im Jahre 2009 an den Leiter der Polizeidirektion Anklam gerichtet worden.

 

 

 

Trotz mehrere Nachfragen im Jahre 2009 und der Auskunft die Sache wird noch bearbeitet, habe ich bis zum heutigen Tage keine abschließende Entscheidung hierzu bekommen.

 

 

 

Es geht nicht mehr um die Anzeige gegen den Polizisten wegen KViD, sondern allein um den Ausspruch des Platzverweises sowie um das ausgesprochene Fotoverbot. Am Ergebnis, vor allem an der Begründung, besteht noch ein wichtiges Interesse da in Zukunft Wiederholungsgefahr besteht und so solch rechtswidriges Handeln besser entkräftet werden kann.

 

Sowohl für den Platzverweis, keine Behinderung der eigentlichen Messung, als auch für das Fotografierverbot gibt es keine rechtliche Grundlage.

 

 

 

Zur juristischen Prüfung und gegenbenenfalls der Ergreifung weiterer Schritte, bitte ich nunmehr dem Ansinnen nachzukommen und die Sache durch eine Entscheidung Ihrerseits zu Ende zu bringen.

 

 

 

Die Mail wurde zugleich an das übergeordnete Innenministerium gesandt.

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tolle geschichte, ohne witz! für mich mal wieder die bestätigung, dass in gewissem rahmen narrenfreiheit für amtsträger besteht. social skills sind nicht jedermanns sache und DEN wirkungsbereich in der verkehrsüberwachung hat er sich bestimmt nicht mit vorbildlicher arbeit verdient. bei seiner körperlichen verfassung scheint der aktive dienst am bürger auch länger her zu sein - da verlernt man schon mal den guten ton.

 

im grunde genommen würde ich ja sagen gewalt erzeugt gegengewalt. konflikte löse ich in der regel möglichst diskret, aber wer so auf mich zukommt und mich so angeht, der erntet mit sicherheit keine netten worte. gegen hinz und kunz wird da auch sofort eine notwehr draus, aber nicht bei deinem freund und helfer. schon gar nicht, wenn die beiden kaffeetanten sich sicher sind, dass du dich grob daneben benommen hast. insofern würde ich sagen: alles richtig gemacht.

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Die Feststellungsklage bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage ist an keine Klagefrist gebunden. Allenfalls kann man die lange Zeit anführen und das damit kein Interesse besteht.

 

Da hier aber von Anfang an mit den Nachfragen verdeutlicht wurde, das man an einem Ergebnis interessiert ist, sollte dies kein Problem darstellen.

 

Da die Polizei hier in MV gerade umstrukturiert wird, rechne ich nicht mit einer schnellen Antwort.

 

Leider habe ich den Blitzer der Polizei auch nie wieder erwischt.

 

Ich denke die glauben der ist eh nicht von hier und hat sich in seinen Heimatort zurückgezogen und sitzen die Sache aus. In der Hoffnung das A*** wird sich schon nicht wieder melden.

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  • 9 months later...

Ein altes Thema was hier hochgeholt wurde; aber mal ganz kurz:

 

als ich Seite 1 gelesen habe, habe ich gedacht ich bin im falschen Film:

 

- schön dass Gas225 so viele Befürworter hat

- vermutlich war das Verhalten vom Polizisten nicht ganz astrein

 

 

Gast225 hat es provoziert und hat es bekommen.

So einfach ist Leben manchmal.

 

Daraus dann so einen rechtlichen Film, mit Beschwerde und Anzeige, zu drehen war überzogen.

Tja und dann stellt sich raus: rechtlich war doch alles ok.

 

 

Es kommt drauf an, wie man sich als Fotograf verhält und wie nett der nett den Blitz-Aufpasser ist. Und wenn Gast225 es provoziert, dann muss er mit den Folgen leben.

 

Menschlich kann ich den Polizisten verstehen, der Gast225 vom Hof jagt und den der ihn fotografieren lässt. Ein Recht in dieser Form das Blitzen zu stören hat Gast225 nicht; und er zeigte sich als schlechter Verlierer...

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Naja, Blaulicht, Gast225 darf die Messung nicht stören. Dabei kommt es aber darauf an, ob diese tatsächlich gestört wurde. Alleine, dass der Messbeamte sich an Gast225 stört, reicht nicht. Gerätschaften im öffentlichen Raum zu fotografieren ist nunmal nicht verboten.

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Naja, Blaulicht, Gast225 darf die Messung nicht stören. Dabei kommt es aber darauf an, ob diese tatsächlich gestört wurde. Alleine, dass der Messbeamte sich an Gast225 stört, reicht nicht. Gerätschaften im öffentlichen Raum zu fotografieren ist nunmal nicht verboten.

 

 

Naja, man könnte es das Verhalten auch als Provokation auffassen - um mal eine andere Sicht auf die Dinge zu werfen als es Seite1 tut.

Wenn man das als Provokation betrachtet, dann war diese Provokation von Erfolg gekrönt.

 

 

 

Wobei ich mir lieber "freundliches Bedienpersonal" am Blitzer wünsche; und eher mit dem Verhalten des Polizisten - so wie geschildert - nicht ganz einverstanden bin, so habe ich Verständnis für sein Handeln, denn nicht jeder kann auf Provokationen cool und gelassen reagieren.

 

Hätte Gast225 sich vielleicht anders, also nicht provokant, verhalten können? Hätte man vor dem Fotografieren z.B. die Beamten ansprechen können und sein Anliegen äußern können?

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Naja, man könnte es das Verhalten auch als Provokation auffassen - um mal eine andere Sicht auf die Dinge zu werfen als es Seite1 tut.

Wenn man das als Provokation betrachtet, dann war diese Provokation von Erfolg gekrönt.

Ein Polizist darf sich eben nicht provozieren lassen. Ansonsten ist er für den Beruf ungeeignet :whistle:

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Naja, man könnte es das Verhalten auch als Provokation auffassen - um mal eine andere Sicht auf die Dinge zu werfen als es Seite1 tut.

Wenn man das als Provokation betrachtet, dann war diese Provokation von Erfolg gekrönt.

Ein Polizist darf sich eben nicht provozieren lassen. Ansonsten ist er für den Beruf ungeeignet :whistle:

 

 

Unsinn.

 

Besser: wenn man Polizisten provoziert muss man mit Folgen rechnen.... und wenn diese Folgen körperlich sind, kann es schmerzhaft sein.

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Naja, man könnte es das Verhalten auch als Provokation auffassen -

Nun, Gast225 fotografiert schon seit vielen Jahren Messstellen und stellt sie in Internet. Das läuft bei ihm im Normalfall problemlos ab. Als Vollerjurist kennt er auch die Grenzen und bleibt mit Sicherheit im rechtlich einwandfreien Rahmen.

 

Wenn man das als Provokation betrachtet, dann war diese Provokation von Erfolg gekrönt.

Aus welchem Grunde sollte es jemand als Provokation betrachten wenn sich jemand im gesetzlichen Rahmen bewegt. Dann soll er auf den Gesetzgeber sauer sein das der es erlaubt.

 

und eher mit dem Verhalten des Polizisten - so wie geschildert - nicht ganz einverstanden bin
,

Dann sind wir schon mehr als 2

 

so habe ich Verständnis für sein Handeln, denn nicht jeder kann auf Provokationen cool und gelassen reagieren.

Selbst wenn der :( es als Provokation auffasst, es gibt Gesetze die sogar für die :( gelten. Auch wenn es nicht alle :D glauben.

Mal angenommen, Gast225 hätte auf die Provokation so reagiert wie @faun98 geschrieben hat <_< , dann wäre sicher die Geschichte anders ausgegangen, und Gast225 würde so :whistle: lächeln. Gast225 hat auf eine erhebliche Provokation cool und gelassen reagiert. Hat den vom Gesetzgeber geforderten Weg eingeschlagen. Ohne jetzt was unterstellen zu wollen, vielleicht hat da einer gehofft, Gast225 haut einen "Mitbürger", und dann..........

 

Hätte Gast225 sich vielleicht anders, also nicht provokant, verhalten können? Hätte man vor dem Fotografieren z.B. die Beamten ansprechen können und sein Anliegen äußern können?

Es waren doch schon alte Bekannte, das Messpersonal wusste doch was Gast225 macht. Hinfahren, aussteigen, Bilder machen und tschüss.

 

MfG.

 

hartmut

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Naja... als Volljurist mag sich Gast225 rechtlich wohl gut auskennen... aber das Recht und das Leben weichen von einander ab. Im Leben spielen noch andere Studienzweige eine Rolle (z.B. Psychologie, Soziologie, Ethnologie, Philosophie). Betrachtet man Lebenssituationen nur aus einer Sicht, nimmt man vielleicht nicht alle Umstände im eigenen Verhalten war, so wundert man sich dann über die Reaktion.

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so wundert man sich dann über die Reaktion.

Solange mich jemand nicht körperlich angreift erwartet der Gesetzgeber von mir das ich mich mit legalen, gewaltfreien Mitteln wehre. Wenn ich meine Beherrschung verliere und Gewalt einsetze, stehe ich schneller vor dem Kadi als mir lieb ist. Da mag, sollte ich mich provoziert gefühlt haben, schon in das Strafmaß mit einfließen, ist jedoch keine Entschuldigung für meine Gewalttätigkeit. Das es funktioniert ohne körperliche Gewalt durchs Leben zu gehen, belege ich damit das meine letzte Keilerei schon weit über 40Jahre her ist.

 

Das halte ich für normal das spätesten mit Ende der Pubertät jeder gelernt hat ohne körperliche Gewalt auszukommen.

 

Provokationen kann auch anders begegnet werden. Hier möchte ich nochmal feststellen, ich glaube nicht das ein so erfahrener Blitzer-Fotograf provozierend aufgetreten ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Kam da noch was zum Platzverweiss

Die Polizeidirektion Anklam oder wie die jetzt nach den ganzen Fusionen im Land MV heißt hat noch einmal geschrieben. Allerdings bedurfte es dazu mehrerer Telefonanrufe und nochmals eines Briefes.

 

Die Antwirt war im Grund das Selbe noch einmal wie das von der StA.

 

Da hatte ich auch nichts anderes erwartet.

 

und dem Verbot der Fotografie?

Dazu hat man völlig geschwiegen. Ich habe da aber auch nicht weiter gedränkt eine Antwort zu bekommen.

 

Naja... als Volljurist mag sich Gast225 rechtlich wohl gut auskennen... aber das Recht und das Leben weichen von einander ab. Im Leben spielen noch andere Studienzweige eine Rolle (z.B. Psychologie, Soziologie, Ethnologie, Philosophie).

Du wirst staunen, aber genau das habe ich auch während des Studiums mir zum Teil freiwillig angehört, weil ich nämlich aus Gründen das dies dazugehört, für notwendig erachtet habe. Und das Freitags nachmittags. :whistle:

 

Ansonsten weiß ich nicht was dir übel aufgestoßen ist.

Die Aktion des Polizisten war in meinen Augen eindeutig eine Racheaktion für die Blitzersession eine Woche oder so zuvor.

 

Aber ich glaube das steht die ganzen Seiten auch schon irgendwo zuvor.

 

Gleiches gilt für die Aggressivität desjenigen Polizisten. Aus interner verlässlicher Quelle ist mir bekannt, das dies nicht der einzige Vorfall gewesen ist.

 

Leider habe ich seit dem die Polizei nicht mehr vor die Linse bekommen, zumindest nicht das Multa.

 

Noch mal zum Schluss.

 

Der Polizist kannte mich mit Namen, ich befand mich zwischen 1 und 2 Metern vom Messgerät entfernt und er wusste was ich vor hatte. Des weiteren habe ich die Messung sicherlich nicht behindert. Zum einen fotografiere ich immer so, das selbst bei solch kurzen Entfernungen weiter gemessen werden kann und zum anderen war die Brücke eh auch, so dass für rund 20 Minuten (fast) keine Autos kommen konnten. Lediglich Abbieger aus den zwei Dörfern davor hätten die Messstelle in diese Richtung passieren können.

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Naja... als Volljurist mag sich Gast225 rechtlich wohl gut auskennen... aber das Recht und das Leben weichen von einander ab. Im Leben spielen noch andere Studienzweige eine Rolle (z.B. Psychologie, Soziologie, Ethnologie, Philosophie). Betrachtet man Lebenssituationen nur aus einer Sicht, nimmt man vielleicht nicht alle Umstände im eigenen Verhalten war, so wundert man sich dann über die Reaktion.

 

@Blaulicht: über welche (fundierte) Kenntnisse und (akademische) Abschlüsse verfügst Du in Psychologie, Soziologie, Ethnologie als Teilgebiet der Kultur- und Sozialwissenschaften und Philosophie?

 

Ich frage deshalb, weil ich Deinen Beitrag so verstanden habe, dass Du Gast225s Fähigkeit in Zweifel ziehst, als Jurist ein der geschilderten Situation angemessenes Verhalten zu zeigen.

 

Oder habe ich Dein Statement einfach nur falsch interpretiert?

 

LG!

Eribär

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Ansonsten weiß ich nicht was dir übel aufgestoßen ist.

 

a)

Seite1.

Der Mob, der auf der ersten Seite stumpf nur das Fehlverhalten des Polizisten sucht.

 

 

 

b)

natürlich auch das Verhalten des Polizisten

 

 

 

(als Jurist kannst du dann das Wort "nur" unter a) und das Wort "auch" unter b) deuten :whistle: )

 

 

 

@Eribaer

damit solltest du nun meinem Beitrag hier im Thema richtig interpretieren können.

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@Eribaer

damit solltest du nun meinem Beitrag hier im Thema richtig interpretieren können.

 

@Blaulicht: Du hast meine Frage, über welche profunde Kenntnisse resp. akademische Abschlüsse Du in Psychologie, Soziologie, Ethnologie und Philosophie verfügst, noch nicht beantwortet.

 

Kommt da noch was oder auch nichts, weil da eben nichts vorzuweisen ist?

 

LG!

Eribär

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Unsinn.

 

Besser: wenn man Polizisten provoziert muss man mit Folgen rechnen.... und wenn diese Folgen körperlich sind, kann es schmerzhaft sein.

Sowas. Wenn sich Autofahrer, die nunmal auch Menschen sind, im Straßenverkehr zu etwas hinreißen lassen (Beleidigung, Rechts Übehrolen, Nötigung), dann kommt gerade von Euch Blauen (und einigen anderen Elchen) im Forum immer der Kommentar, dass man sich nicht provozieren lassen dürfe. Andernfalls wäre man für die Teilnahme am Straßenverkehr nicht qualifiziert.

Ein Amateur muss sich also jederzeit im Griff haben, aber ein "Profi" darf ungestraft illegale Gegenmaßnahmen ergreifen.

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@Eribaer

damit solltest du nun meinem Beitrag hier im Thema richtig interpretieren können.

 

@Blaulicht: Du hast meine Frage, über welche profunde Kenntnisse resp. akademische Abschlüsse Du in Psychologie, Soziologie, Ethnologie und Philosophie verfügst, noch nicht beantwortet.

 

Kommt da noch was oder auch nichts, weil da eben nichts vorzuweisen ist?

 

LG!

Eribär

 

 

Ich habe doch oben geschrieben, dass du nun den Beitrag richtig interpretieren können solltest. Also hat sich deine Frage damit erledigt.

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Ich habe doch oben geschrieben, dass du nun den Beitrag richtig interpretieren können solltest.
Ich helf' mal aus, Eribaer: die Antwort auf Deine Fragen lautet 'Nein' und 'Genau.' :whistle:
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Ich habe doch oben geschrieben, dass du nun den Beitrag richtig interpretieren können solltest.
Ich helf' mal aus, Eribaer: die Antwort auf Deine Fragen lautet 'Nein' und 'Genau.' :rolleyes:

 

 

Wenn du nichts zum Thema hast, dann halt dich einfach raus; danke.

 

wieso, er hat dir doch die arbeit abgenommen die fragen zu beantworten. offensichtlich hat er sie auch absolut korrekt beantwortet.

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Ich habe doch oben geschrieben, dass du nun den Beitrag richtig interpretieren können solltest.
Ich helf' mal aus, Eribaer: die Antwort auf Deine Fragen lautet 'Nein' und 'Genau.' :rolleyes:

 

 

Wenn du nichts zum Thema hast, dann halt dich einfach raus; danke.

 

wieso, er hat dir doch die arbeit abgenommen die fragen zu beantworten. offensichtlich hat er sie auch absolut korrekt beantwortet.

 

 

Er hat sie falsch beantwortet.

 

MEINE Antwort hatte ich schon gegeben.

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