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! Drogenschnelltest Positiv !


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wenn gegen den Fahrer, der seinen Führerschein nicht vorzeigen kann oder will, nicht gleich eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG geschrieben wird.

Ja und? Wo wäre das Problem? Spätestens am nächsten Dienst-Tag der zuständigen Behörde wäre das Thema durch ein einfaches Telefonat erledigt.

 

Wie hoch schätzt Du die Chance ein, dass jemand zu einer Blutentnahme mitgenommen und ihm der Führerschein gleich abgenommen wird, obwohl er definitiv nüchtern ist?

Wie hoch ich diese Chance einschätze, spielt keine Rolle. Worum es geht: wir sind uns doch sicherlich einig, daß BE auch bei Menschen durchgeführt werden, die sich anschließend als fahrtüchtig i.S.d. § 24a StVG erweisen. Die sind ihren FS aber erstmal solange los, bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.

 

Und deshalb die Gegenfrag: wie hoch schätzt Du die Chance ein, daß jemand zu einer Blutprobe mitgenommen wird und er die Wache im Besitz seines Führerscheins verlässt?

 

Dass jemandem die Weiterfahrt untersagt wird, weil er keinen Führerschein vorzeigen kann, kommt dagegen recht häufig vor und nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass man richtig lag und der Fahrer tatsächlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war oder dass er gerade ein Fahrverbot hatte.

Ersteres hatten wir ja bereits als relativ unproblematisch abgehandelt, letzteres hat mit dem hier diskutierten Thema nichts zu tun.

 

So manch einem dürfte es recht unangenehm sein, wenn die ganze Nachbarschaft mitbekommt, dass man in Polizeibegleitung nach Hause gebracht wird, weil die Beamten seinen Führerschein gleich mitnehmen wollen.

Och bitte. Der halbwegs intelligente VT wird das freundliche Angebot zum Gratistransport dankend annehmen, seinen FS dann aber - Überraschung! - doch nicht an dem Ort vorfinden, an dem er ihn vermutet hatte. Und auch nicht an den drei oder sieben anderen Orten, an dem er liegen könnte. Deshalb werden die Beamten den FS auch leiderleider nicht mitnehmen können. Und ja, das könnte der Nachbarschaft erklärungsbedürftig sein. Die Tatsache, daß das eigene Auto von irgendjemandem vor der Tür abgestellt und dann wochenlang nicht vom eigentlichen Fahrer bewegt wird, dürfte allerdings auch die gesamte Nachbarschaft mitbekommen und ebenfalls Erklärungsbedarf zur Folge haben. Ich kann mir vorstellen, daß die meisten Menschen lieber den (vergeblichen) Polizeibesuch erklären und zwischenzeitlich weiter Auto fahren. Schon allein deshalb, weil den meisten anderen Menschen diesen Fall sicherlich deutlich amüsanter finden werden.

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Weil Du, wie meistens, absoluten Dünnsinn schreibst....

Wenn Du keine illegalen Substanzen zu Dir genommen und für Deine Medis eine ärztliche Verschreibung hast, wird entweder der Bluttest schon nichts ergeben oder Du die Substanzen per Attest erklären kön

Einfach mal ruhig sein manchmal auch nicht.

 

Dafür hat man nebst einer plausiblen Ausrede Begründung eine Kopie des Führerscheins dabei. ;)

Die wir hier regelmäßig nicht mehr akzeptieren, da die Kopie eben nur eine Kopie ist und mehr nicht. Sie belegt nicht, ob oder daß der Besitzer auch tatsächlich im Besitz einer FE ist. Insbes. bei schwereren Verkehrsverstößen darf der VT also regelmäßig dafür sorgen, daß er diesen Nachweis erbringt. Andernfalls darf er nicht weiterfahren und bekommt ggf. eine Anzeige. Kann er sich gar nicht ausweisen, dauert's. Denn dann wird alles unternommen, um verläßlich seine Identität festzustellen. Man sollte also reichlich Zeit mitbringen.

 

Wir reden hier nicht von einem schweren Verkehrsverstoß, sondern davon, ob man bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle", bei der u.a. ein Drogenschnelltest angeboten wurde, den (Original)Führerschein rausrückt oder eben nicht! Und eine Kopie zusammen mit einer halbwegs plausiblen Ausrede dazu ist immer noch besser als ein stur stellen, oder?! ;)

Den Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis kann der Fahrer doch gerne später erbringen (bzw. ihr könnt sofort via Funk abfragen, ob gegen den Fahrer ein FV vorliegt). Deshalb die Weiterfahrt zu untersagen oder den Delinquenten nach Hause zu begleiten wäre sicher auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen oder wie man in Fachkreisen sagt: Unverhältnismäßig/Überzogen

Und von sich gar nicht ausweisen schrieb ich auch nichts, denn den Perso werdet ihr ja wohl kaum einziehen....?!

 

Grüße

Wolle

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Hallo, Wolle63,

Dafür hat man nebst einer plausiblen Ausrede Begründung eine Kopie des Führerscheins dabei. ;)

die Kopie eines Führerscheins ist genauso viel wert wie ein Blatt Klopapier.

 

Was soll dieser Zettel denn besagen, außer, dass Du mal einen Führerschein besessen hast?

 

Selbst eine beglaubigte Kopie sagt nichts darüber aus, ob Du Deinen Führerschein vor ein paar Tagen zwangsweise in den Urlaub geschickt hast.

 

Im Gegenteil: Wer sich damit ausweist und seinen originalen nicht dabei hat, schürt erst recht den Verdacht, dass etwas nicht stimmt.

 

Hallo, Biber,

 

wenn gegen den Fahrer, der seinen Führerschein nicht vorzeigen kann oder will, nicht gleich eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG geschrieben wird.

Ja und? Wo wäre das Problem? Spätestens am nächsten Dienst-Tag der zuständigen Behörde wäre das Thema durch ein einfaches Telefonat erledigt.

Du stellst Dir das etwas zu einfach vor.

 

Mit einem Telefonat ist da gar nichts erledigt, denn damit lässt sich immer noch nicht nachweisen, dass der Fahrer zum Kontrollzeitpunkt fahren durfte.

 

Die Führerscheinstellen bekommen in aller Regel keine Mitteilungen über aktuelle Fahrverbote und somit bringt es nichts, dort anzurufen und sich bestätigen zu lassen, dass der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

 

Hier kann lediglich eine Anfrage an das KBA Licht ins Dunkle bringen und bis die antworten, dauert es erfahrungsgemäß einige Zeit und solange kann dem Fahrer untersagt werden, sein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, wenn er in der Zwischenzeit nicht selber seinen Führerschein vorzeigen kann.

 

Wie hoch ich diese Chance einschätze, spielt keine Rolle. Worum es geht: wir sind uns doch sicherlich einig, daß BE auch bei Menschen durchgeführt werden, die sich anschließend als fahrtüchtig i.S.d. § 24a StVG erweisen. Die sind ihren FS aber erstmal solange los, bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.

Und deshalb die Gegenfrag: wie hoch schätzt Du die Chance ein, daß jemand zu einer Blutprobe mitgenommen wird und er die Wache im Besitz seines Führerscheins verlässt?

Bei einer Blutentnahme nach § 24a StVG mit Drogen wird der Führerschein allenfalls für die Zeitdauer von 24 Stunden einbehalten, zusammen mit dem Fahrzeugschlüssel und danach wird beides wieder ausgehändigt, wenn es keine Anhaltspunkte für erneuten BTM - Konsum gibt.

 

Bei einer BE nach § 24a StVG wegen Alkohol geht man von einem Abbauwert von ca. 0,1 Promille pro Stunde aus, so dass in aller Regel spätestens nach 7 - 8 Stunden Führerschein und Schlüssel zurückgegeben werden, auch hier unter der Voraussetzung, dass der Fahrer wieder fahrtauglich ist.

 

Nur bei Straftaten nach §§ 316, 315c StGB wird der Führerschein einbehalten und an die STA geschickt und die Fälle, in denen sich dann nachher herausstellt, dass der Führerschein wieder ausgehändigt wird, sind verschwindend gering.

 

Ich kann mir vorstellen, daß die meisten Menschen lieber den (vergeblichen) Polizeibesuch erklären und zwischenzeitlich weiter Auto fahren. Schon allein deshalb, weil den meisten anderen Menschen diesen Fall sicherlich deutlich amüsanter finden werden.

Beim Verdacht einer Straftat nach §§ 316, 315c StGB sind zumindest unsere Staatsanwälte und Richter recht fix darin, dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen, selbst, wenn er seinen Führerschein nicht vorzeigen kann oder will.

 

Das funktioniert, wenn man den richtigen Bereitschaftsstaatsanwalt erwischt, sogar mitten in der Nacht.

 

Somit hat der Beschuldigte nicht das Geringste gewonnen und fährt er trotzdem weiter und wird er dann erwischt,hat er ein weiteres Strafverfahren am Hals.

 

So etwas habe ich in meiner aktiven Zeit selber schon einige Male durchgezogen und weiß somit sicher, dass es keine Hirngespinste sind.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Biber hat schon Recht

 

Es gibt diesen einen besonderen Fall, wo ist tatsächlich sinnvoll ist den Führerschein nicht dabei zu haben.

 

 

Das kann man gerne nachlesen, irgendwo im Internet haben sich Juristen dazu mal geäußert.

 

 

 

Aber die Probleme des täglichen Lebens, wenn man in eine Verkehrskontrolle kommt, und seinen Führerschein nicht dabei hat, sind viel größer.(siehe Beiträge von Bluey und Nachteule)

 

In einer Abwägung nutzen und unnutzen, macht das den Führerschein mit zu haben doch mehr Sinn.

 

Zumal in den meisten Fällen betrunkene Person zur Blutprobe genommen werden.... und diese schützt Anwalts Tip nämlich nicht.

 

Vom Anwalt Tip profitieren nur vielleicht die Fahrer, die zur Blutprobe gebeten werden und denen der Führerschein einbehalten werden soll damit sie bis zum Ergebnis der Blutprobe nicht weiter fahren können. Da sie nüchtern sind ist das Ergebnis negativ und sie haben so an Fahrtszeit gewonnen, weil sie Führerschein nicht abgeben konnten.

Jedoch gibt es das Mittel der Untersagung der Weiterfahrt, oder den Hausbesuch zum Einziehen des Führerscheines nach Anordnung der Staatsanwaltschaft - siehe Nachteule letzen Absatz. Das ist der Konter zu dem Tipp, den Biber vom Anwalt hier eingeführt hat.

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  • 5 weeks later...

Moin Moin

 

 

War blöd, aber mithilfe eines Anwaltes konnte er die Sachen klären.

Was konnte der RA denn klären?

Das kein THC im Blut war?

Oder das der Freund trotz passiv rauchen fahruntüchtig war?

 

Das wär ja mal echt cool.

Dann zündet man mal eben in einer Telefonzelle ein Kilo Mari an und setzt 5 Leute rein

und dann heisst das "ich hab nix geraucht, war nur dabei. Und in Venlo war ich auch nur an der Maas spazieren"

Ja nee - is klar.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

War blöd, aber mithilfe eines Anwaltes konnte er die Sachen klären.

Was konnte der RA denn klären?

Das kein THC im Blut war?

Oder das der Freund trotz passiv rauchen fahruntüchtig war?

 

Der Anwalt konnte es beweisen, dass der Freund selbst nicht geraucht hatte, er war nicht schuldig, dass die anderen Kumpel gekifft hatten. Er wollte nicht kiffen, hatte unbewusst eingeatmet!!!

Ich muss ja nicht erklären, wie die Anwälte seine Arbeit machen. Wenn du einen guten Anwalt hast, kannst du ja fast alles schaffen.

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Moin Moin

 

 

Ich muss ja nicht erklären

Du mußt hier gar nichts erklären - schon gar nicht mit Halbwissen oder Gerüchten.

Sei nur wenigstens so nett und schreibe keinen Unsinn.

 

 

 

.. die Anwälte seine Arbeit ...

Ihre Arbeit.

 

 

Gruß

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Hallo,

mal angenommen Schnelltest positiv, 6 Wochen später Bluttest oder Haaranalyse eindeutig negativ, aber Sperre in der Zeit, auch z.B. für praktische LKW-Fahrprüfung oder ähnlich, dann Folge Fristversäumnisse.

 

Anspruch auf Wiedereinsetzung in den "vorherigen Stand"? Also evtl. behördliche Fristen werden verlängert auf Antrag?

 

Könnte auch Berufspiloten treffen mit Terminüberziehung für Checkflüge!

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Moin Moin

 

 

mal angenommen Schnelltest positiv, 6 Wochen später Bluttest oder Haaranalyse eindeutig negativ, aber Sperre in der Zeit,

Wenn ein Schnelltest positiv war und auch sonst die Voraussetzungen gegeben sind, wird eine Blutprobe entnommen.

Das Ergebnis ist immer innerhalb weniger Tage da - bei uns im Raum max. 2 Tage.

Eine Haarprobe habe ich noch nie genommen.

 

 

 

... praktische LKW-Fahrprüfung oder ähnlich, dann Folge Fristversäumnisse.

 

Anspruch auf Wiedereinsetzung in den "vorherigen Stand"? Also evtl. behördliche Fristen werden verlängert auf Antrag?

Wat faselst du da? Pillen vertauscht?

 

 

 

Könnte auch Berufspiloten treffen mit Terminüberziehung für Checkflüge!

Würde den Piloten wohl eher nicht treffen.

Dazu müssten die Kollegen, die den Schnelltest gemacht haben, Kenntnis von der Piloteneigenschaft haben und dann entsprechende Mitteilungen schreiben.

Bis diese Mitteilungen bei den entsprechenden Stellen wären, wäre das (negative?) Blutergebnis da.

Aber:

Mich als Fluggast (und wohl auch einige 100 andere im Flieger auch) würde es zutiefst erschrecken und beunruhigen, wenn der Pilot, bei dem ein Schnelltest zunächst positiv war, weiterhin fliegen dürfte.

Dabei wär mir auch ein verpasster Checkflug egal.

Unerheblich ob dieser Schnelltest im Nachhinein negativ war.

Einen eventuell unter Drogen stehenden Piloten muss ich als Fluggast doch wohl sicher nicht hinnehmen?

 

Auf Schlagzeilen wie z.B.

"Pilot hatte Drogen im Blut und reißt 184 Menschen mit in den Tod"

hätte ich keine Lust.

 

 

Ein Versuch wäre es wert.

Welchen Versuch soll er denn versuchen, der es wert wäre versucht zu werden?

 

 

Gruß

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