manfred 0 Posted June 15, 2009 Report Share Posted June 15, 2009 HalloIch habe Post bekommen wo drin steht das ich meinen Führerschein für 3 Monate los bin nur leider wurde überlesen das es eine 2 Wochenfrist gibt um Einspruch einzulegen gegen das Urteil und der Führerschein wurde am Tag wo das Schreiben ankam abgegeben nun würde ich gern wissen ob irgendwie die möglichkeit besteht den Führerschein wiederzubekommen um einen einspruch einzulegen.Es geht sich darum die Abgabefrist nach hinten zu verschieben.Beim Anwalt wurde mir gesagt ich solle gucken ob ich eine Bescheinigung auf Unzurechnungsfähigkeit bekomm.Ich würde gerne wissen obs da noch andere möglichkeiten gibt oder ob er für die Zeit weg ist. Bin für jede Anwort dankbar. mfg manfred Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 15, 2009 Report Share Posted June 15, 2009 Wenn die 14 Tage um sind keine Chance da die Sache rechtskräftig/bestandskräftig ist. Sollten die 14 Tage noch nicht um sein, so lege Einspruch ein. Auf Unzurechnungsfähigkeit würde ich nicht machen, denn ansonsten dorht unter Umständen eine MPU, da an einer Eignung ernste Zweifel aufkommen könnten. Quote Link to post Share on other sites
manfred 0 Posted June 15, 2009 Author Report Share Posted June 15, 2009 Hallodie 14 Tage sind noch nich rum aber habe dummerweisse den führerschein schon abgegeben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 15, 2009 Report Share Posted June 15, 2009 Dann lege Einspruch ein und lass ihn dir wieder geben. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 16, 2009 Report Share Posted June 16, 2009 Hallodie 14 Tage sind noch nich rum aber habe dummerweisse den führerschein schon abgegeben.Hi,wann und wo abgegeben?Normalerweise darf der FS erst angenommen werden, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.Ich befürchte, du hast etwas unterschrieben, wo du Rechtsmittelverzicht erklärt hast - damit dürfte die Sache gegessen sein. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 16, 2009 Report Share Posted June 16, 2009 Ich befürchte, du hast etwas unterschrieben, wo du Rechtsmittelverzicht erklärt hast - damit dürfte die Sache gegessen sein. Könnte der Rechtsmittelverzicht auch implizit durch die Abgabe des FS erklärt worden sein ? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 16, 2009 Report Share Posted June 16, 2009 Nein - da viele nicht wissen, wie das genau läuft, hat mW die Rechtsprechung die Abgabe des FS nicht als konkludenten Rechtsmittelverzicht angesehen (wenn sich da nichts geändert hat) - genau wie das Bezahlen des BG keinen Rechtsmittelverzicht darstellt. Quote Link to post Share on other sites
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