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Hallo,

im Nov 08 wurde ich auf der Autobahn mit 40kmh zu schnell geblitzt.

Im Dez kam dann die Post nach Hause. Ich habe einspruch eingelegt (zu schnell ja, aber blitzen im 80er-Schild auf der Autobahn -nein- wie soll man so schnell runterbremsen...). Einen Tag vor Sylvester kam dann ein Polizist zu mir nach Hause und nahm nochmal persönlich meine Aussage auf. Er sagte dann noch, ich werde vom Amt wieder hören.

Jetzt ist Juni 09 und nix mehr kam. Gibt es hier eine Verfallszeit? Mich wundert es ja schon, dass ich bis jetzt nichts mehr hörte?

Grüße

Ho

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Guest Simineon

Bist Du in der Zwischenzeit umgezogen ?

Hast Du vielleicht den BGB übersehen ?

 

Klarheit, vor allem weil Du ja die OWi zugibst, kann ein Anruf bei der zuständigen Dienststelle bringen.

 

Mein Tipp: Das Ding ist verjährt

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Hallo,

nein ich bin nicht umgezogen.

Anrufen und nachfragen wollte ich nicht. Habe ja die Hoffnung, dass es verjährt. Nicht dass es noch nicht soweit ist und ich die dann *wachrütteln* würde.

Deshalb würde mich interessieren, ob es wirklich schon verjährt ist?

Danke, Grüße Ho

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Hallo,

im Nov 08 wurde ich auf der Autobahn mit 40kmh zu schnell geblitzt.

Im Dez kam dann die Post nach Hause. Ich habe einspruch eingelegt (zu schnell ja, aber blitzen im 80er-Schild auf der Autobahn -nein- wie soll man so schnell runterbremsen...).

Rein aus Neugier: Was war das denn für eine Situation, als du geblitzt wurdest?

Wie ist die Formulierung zu verstehen: "zu schnell ja, aber blitzen im 80er-Schild auf der Autobahn -nein- wie soll man so schnell runterbremsen..."

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Hatte freie Autobahn, bin mit hoher Geschwindigkeit gefahren...

dann kam das 120kmh Schild, kurz danach das 80kmh Schild und der Blitzer stand im 80er Schild unten drinnen.

So schnell konnte ich eben nicht runter bremsen ...

Ich habe gehört, dass nur bei besonders gefährlichen Stellen im Schild geblitzt werden darf, ansonsten muss der Blitzer einige Meter nach dem kmh-Schild stehen...

Daher mein Einspruch.

Und bis jetzt schauts ja gut aus, sind ja doch schon 6 Monate vergangen.

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Guest Simineon
Ich habe gehört, dass nur bei besonders gefährlichen Stellen im Schild geblitzt werden darf, ansonsten muss der Blitzer einige Meter nach dem kmh-Schild stehen...

 

Was Du alles hörst ... hörst Du auch das Gras wachsen ?

 

Fakt ist: Die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild und darf auch ab dem Schild gemessen werden. Genau hier liegt der Pferdefuss in Deiner Schilderung, denn aus technischen Gründen wirst Du ein paar Meter (10-30m) vor dem Schild gemessen und Deiner Schilderung nach galt dort :nick: und nicht :lol:

 

Also hast Du entweder ein :o übersehen oder es galt ;) an dem Messpunkt. Die Messeinrichtung selber darf schon in dem Schild untergebracht werden.

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Guest Mace

Es ist nun aber so, dass ein Blitzen direkt nach dem Schild ein Abweichen vom Regelfall begründen kann, nicht muss, da es Auffassungen gibt, die hier von atypischen Umständen ausgehen.

 

Hier hört sich das für mich aber so an, als sei die Geschwindigkeit des vorherigen Schildes überwacht worden...

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