Kleinhoan 0 Posted June 2, 2009 Report Share Posted June 2, 2009 Hallo,im Nov 08 wurde ich auf der Autobahn mit 40kmh zu schnell geblitzt. Im Dez kam dann die Post nach Hause. Ich habe einspruch eingelegt (zu schnell ja, aber blitzen im 80er-Schild auf der Autobahn -nein- wie soll man so schnell runterbremsen...). Einen Tag vor Sylvester kam dann ein Polizist zu mir nach Hause und nahm nochmal persönlich meine Aussage auf. Er sagte dann noch, ich werde vom Amt wieder hören.Jetzt ist Juni 09 und nix mehr kam. Gibt es hier eine Verfallszeit? Mich wundert es ja schon, dass ich bis jetzt nichts mehr hörte?Grüße Ho Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 2, 2009 Report Share Posted June 2, 2009 Bist Du in der Zwischenzeit umgezogen ?Hast Du vielleicht den BGB übersehen ? Klarheit, vor allem weil Du ja die OWi zugibst, kann ein Anruf bei der zuständigen Dienststelle bringen. Mein Tipp: Das Ding ist verjährt Quote Link to post Share on other sites
Kleinhoan 0 Posted June 3, 2009 Author Report Share Posted June 3, 2009 Hallo, nein ich bin nicht umgezogen. Anrufen und nachfragen wollte ich nicht. Habe ja die Hoffnung, dass es verjährt. Nicht dass es noch nicht soweit ist und ich die dann *wachrütteln* würde. Deshalb würde mich interessieren, ob es wirklich schon verjährt ist?Danke, Grüße Ho Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 Zur Verjährung bei Verkehrsdelikten findest Du hier im RF etwas (Suchfunktion) oder auch hier:http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht...jaehrung_04.php Quote Link to post Share on other sites
Smith 0 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 Es könnte schon sein, dass der BGB auf dem Postweg verlorengegangen ist. Aber dann wäre noch was nachgekommen. Spricht also alles für Verjährung. Quote Link to post Share on other sites
Schuetzin 1 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 Hallo,im Nov 08 wurde ich auf der Autobahn mit 40kmh zu schnell geblitzt. Im Dez kam dann die Post nach Hause. Ich habe einspruch eingelegt (zu schnell ja, aber blitzen im 80er-Schild auf der Autobahn -nein- wie soll man so schnell runterbremsen...).Rein aus Neugier: Was war das denn für eine Situation, als du geblitzt wurdest? Wie ist die Formulierung zu verstehen: "zu schnell ja, aber blitzen im 80er-Schild auf der Autobahn -nein- wie soll man so schnell runterbremsen..." Quote Link to post Share on other sites
der böse wolf 0 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 ja wie denn, wenn man die "üblichen und vorhergehenden" und übersieht weil man zu schnell vorbei ist....... Quote Link to post Share on other sites
Kleinhoan 0 Posted June 3, 2009 Author Report Share Posted June 3, 2009 Hatte freie Autobahn, bin mit hoher Geschwindigkeit gefahren...dann kam das 120kmh Schild, kurz danach das 80kmh Schild und der Blitzer stand im 80er Schild unten drinnen. So schnell konnte ich eben nicht runter bremsen ... Ich habe gehört, dass nur bei besonders gefährlichen Stellen im Schild geblitzt werden darf, ansonsten muss der Blitzer einige Meter nach dem kmh-Schild stehen...Daher mein Einspruch.Und bis jetzt schauts ja gut aus, sind ja doch schon 6 Monate vergangen. Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 Die Stelle war auf jeden Fall gefährlich, weil alle wegen der Radarfalle in die Eisen gestiegen sind Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 Ich habe gehört, dass nur bei besonders gefährlichen Stellen im Schild geblitzt werden darf, ansonsten muss der Blitzer einige Meter nach dem kmh-Schild stehen... Was Du alles hörst ... hörst Du auch das Gras wachsen ? Fakt ist: Die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild und darf auch ab dem Schild gemessen werden. Genau hier liegt der Pferdefuss in Deiner Schilderung, denn aus technischen Gründen wirst Du ein paar Meter (10-30m) vor dem Schild gemessen und Deiner Schilderung nach galt dort und nicht Also hast Du entweder ein übersehen oder es galt an dem Messpunkt. Die Messeinrichtung selber darf schon in dem Schild untergebracht werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 Es ist nun aber so, dass ein Blitzen direkt nach dem Schild ein Abweichen vom Regelfall begründen kann, nicht muss, da es Auffassungen gibt, die hier von atypischen Umständen ausgehen. Hier hört sich das für mich aber so an, als sei die Geschwindigkeit des vorherigen Schildes überwacht worden... Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.