jens67 0 Posted May 19, 2009 Report Share Posted May 19, 2009 Hallo Gemeinde , ich habe eine Frage an das fachkundige Publikum Im April diesen Jahres befuhr ich holländische Autobahnen mit meinem Auto und einem Anhänger und kassierte darüber zwei Tickets wg. zu schnellem Fahren. Zum einen 14 km/h = 74,-€, das andere Mal 17 km/h = 96,-€, beides in einer Zone So weit, so gut, und ich glaube das haben hier im Forum auch schon einige durch. Aber jetzt wird´s knifflig : 1.) beide Tickets sind auf das Kennzeichen des Anhängers ausgestellt!!!2.) der Anhänger ist auf den Namen eines Verwandten angemeldet (ist = der Halter), allerdings ist er verstorben!!! (ich weis, das Ding sollten wir wirklich einmal ummelden ) Nun meine Fragen:1.) wenn die holländischen Behörden das Ticket auf den Anhänger ausstellen, haben sie wahrscheinlich doch kein Foto vom ziehenden Fahrzeug (wird denn in Holland tatsächlich noch von hinten geknipst???)???2.) da die Tickets auf den Halter des Anhängers ausgestellt sind (halt mein verstorbener Verwandter), was wird passieren, wenn wir die Dinger gar nicht bezahlen??? Vielleicht tatsächlich mal eine neue Konstellation . Auf eure Antworten und Meinungen bin ich gespannt Grüße vom Jens Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 19, 2009 Report Share Posted May 19, 2009 2.) da die Tickets auf den Halter des Anhängers ausgestellt sind (halt mein verstorbener Verwandter), was wird passieren, wenn wir die Dinger gar nicht bezahlen???Was soll passieren? Der Halter bekommt Post, und wieder Post, und irgendwann Post von einem Anwalt. Die Strafe wird jedes mal höher, ist aber in D nicht eintreibbar. Haarig wird es nur wenn der Verantwortliche in Holland ermittelt und angetroffen wird, dann muss er zahlen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 20, 2009 Report Share Posted May 20, 2009 @hartmut Suchen die den Halter dann auf dem Friedhof auf? Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted May 20, 2009 Report Share Posted May 20, 2009 @TE: Tickets würde ich ignorieren. Aber wie sieht es denn aus, wenn der Hänger mit den gleichen Kennzeichen nochmal in Holland angetroffen wird? Wird dann der Fahrer zur Kasse gebeten? Sicherheitshalber würde ich die Karre ummelden und mit neuen Kennzeichen versehen. Wobei das hat schon was mit einem Fahrzeug rumzufahren, das auf einen Toten zugelassen ist. Freifahrtsschein zumindest da wo nur von hinten geblitzt wird. MfG Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 20, 2009 Report Share Posted May 20, 2009 Suchen die den Halter dann auf dem Friedhof auf?Die EDV sorgt schon dafür. Es erfolgt bei der Halterfeststellung kein Abgleich mit dem Standesamt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 20, 2009 Report Share Posted May 20, 2009 Haarig wird es nur wenn der Verantwortliche in Holland ermittelt und angetroffen wird, dann muss er zahlen. Wer soll denn bei einem Anhänger der Verantwortliche sein ? Anhänger haben die Angewohnheit hinter einem Zugfahrzeug hinterher zu fahren. Ab und zu wechselt das Zugfahrzeug. Wenn der Anhänger nun in Holland registriert ist - so what ? Quote Link to post Share on other sites
jens67 0 Posted May 28, 2009 Author Report Share Posted May 28, 2009 Hallo Gemeinde, danke für die Antworten. So hatte ich mir das ja auch gedacht Also lehne ich mich einfach mal entspannt zurück Habe aber mittlerweile noch ein Ticket kassiert , diesmal aber solo unterwegs, ohne Anhänger. Das hab ich mal schnell bezahlt, da ich öfters nach Holland fahre und keine böse Überraschung erleben will. Aber ab jetzt nur noch den Vorschirften entsprechend Also nochmals vielen Dank @all Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 29, 2009 Report Share Posted May 29, 2009 Man kann ja auch einen Kaufvertrag aufsetzen und darin auch den Übergang des Eigentums vermerken. Nur sollte das Datum des KV dann nach dem Zeitpunkt der Vorfalls sein. Quote Link to post Share on other sites
Duikgek89 0 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 Because of my very bad German, I will reply in English. I will start using German language again in easy subjects. The last time that I wrote in German is a few years back. And as I do not want to make too many stupid mistakes in this subject I will reply in English here. In Holland the speedtraps catch you from behind. They can not prove who is driving. Because of that they will register the traffic violation on the owner of the vehicle.The owner is the person registered on the vehicle documents. As the owner is deceased, he can't pay. You bought the trailer after the violation. They can not make you pay. The previous owner is responsible for this violation but as he is deceased he can not pay, but that is their problem and not yours. Make sure that you have your vehicle registration documents with you as you come back in speed-trap-land, they will prove that you are the new owner since a date after the violation and that is enough to solve the problem. Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 @ Duikqek89: When the ownership of the vehicle changes so does the license plate. Quote Link to post Share on other sites
Duikgek89 0 Posted June 3, 2009 Report Share Posted June 3, 2009 That's true. I forgot about that because here the licenseplate does not change. But anyway, I would not pay. The violation is registered to the deceased person, not to you. So the former owner should pay, but you don't. And he can't, but that is not your problem... Quote Link to post Share on other sites
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