lumpi1 0 Posted May 13, 2009 Report Share Posted May 13, 2009 Ein Kollege schildert mir nachstehenden Fall, mit der Bitte, diesen dem Forum vorzustellen, in der Hoffnung eine Antwort zu bekommen.Bei sonnigem Wetter in den Morgenstunden und Sonne von vorn, wurde eine Straße befahren, die in einem Industriegebiet von Schienen diagonal durchzogen ist. Gelegentlich kommen hier wohl Züge vorbei und der Straßenverkehr wird dann durch rote Lichtzeichen zum halten aufgefordert (Kein klassischer Bahnübergang. Einfach eine normale Straße mit Schienen durchzogen). Im morgendlichen Berufsverkehr wurde auf die Lichtzeichenanlage vor den Schienen zugefahren. Es gibt eine Ampel / Lichtzeichenanlage „oben“ (über der Straße) und eine rechts am Straßenrand. (Eine normale Ampeleinheit)Knapp einen Kilometer später wurde der Kollege von einer Streife angehalten. Sie sind bei rot rübergefahren. Der Kollege verneinte und erklärte sich. Die Polizei kündigte an, dass es bald Post gibt! Mein Kollege drehte um und hat die Ampel länger beobachtet, da er natürlich Unheil auf sich zukommen sah. Nach einer ganzen Zeit des Wartens, kam wieder ein einzelner „Zugwagen“ schleichend angefahren, vorher war die Ampel wieder aktiviert worden. Es stellte sich heraus, dass in der Tat die Ampel am Straßenrand defekt war (kein Licht) und die Ampel die über der Straße hing funktionierte und zeigte rot. Die hängende Ampel über der Straße hat mein Kollege scheinbar nicht gesehen, da bei STOP AND GO Verkehr mit runtergeklapptem Sonnenschutz und ständiger Verkehrsbeobachtung nach vorn, er nur auf die untere rechte -die defekte Ampel-, rechts am Fahrbahnrand geachtet hat. Und diese zeigte ihm ja – fahr weiter (die andere sah er wie beschrieben nicht)Mein Kollege (war allein unterwegs) hat nach der Arbeitsaufnahme bei der örtlichen Polizei angerufen und auf die defekte Ampel hingewiesen. (Schaut mal vorbei, um schlimmeres zu verhindern)Da hier Fahrverbot droht, die Frage: Bringt es etwas mit dieser Situation zum Anwalt zu gehen? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 13, 2009 Report Share Posted May 13, 2009 Ich vermute, wenn sich tatsächlich nachverfolgen läßt, daß das Rotlicht defekt war, ließe sich das Verfahren einstellen. Quote Link to post Share on other sites
lumpi1 0 Posted May 13, 2009 Author Report Share Posted May 13, 2009 Wie kann ein solcher Beweis eines "Normalbürgers" gegenüber Behörden erbracht werden? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 13, 2009 Report Share Posted May 13, 2009 Man könnte da anrufen, wo man Bescheid gegeben hat, und sich dann nach dem weiteren Verlauf erkundigen, und diesen nachverfolgen. Quote Link to post Share on other sites
lumpi1 0 Posted May 13, 2009 Author Report Share Posted May 13, 2009 Prima, gebe ich weiter. Ich hoffe nur, dass der Anruf auch notiert und nicht unbürokratisch abgewickelt wurde. Frei nach dem Motto: Fahrt mal schnell raus und schaut nach.... Danke und Gruß, lumpi1 Quote Link to post Share on other sites
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