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Zeugenfragebogen "die Tausendste"


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Hallo, habe das Forum durchsucht und bin auf widersprüchliche Ratschläge bzgl. des Zeugenfragebogens gestoßen.

Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Zeugenfragebogen mit den exakten Halterangaben inkl. Geburtstag + Ort, Geschwindigkeitsübertretung 21 km/h ausserorts, Halter (Freundin) ist ungleich Fahrer. Tatzeitpunkt = 03.04.09 /Austellung ZFB = 24.04.09 /Zustellung ZFB = 30.04.09. Das Foto ist alles andere als gut, sondern kaum erkennbar.

 

Es wird hier im Forum einerseits geraten auf den ZFB nicht zu antworten, andererseits evt. ein besseres Foto anzufordern, weil man ja bei der Aufklärung behilflich sein möchte. Die Antwortfrist im ZBF ist eine Woche. Auf Nachfrage bei der Behörde teilte man mir mit, dass man frühestens nach 3 Wochen weitere Ermittlungen aufnimmt. Natürlich ist die Verjährung das Ziel. Also soll ich 1.) ggf. noch ein wenig mit der Antwort warten und ein besseres Foto anfordern oder 2.) noch warten und nur die Halterdaten entsprechend bestätigen und die weiteren Ermittlungen abwarten?

 

Die 3.) Möglichkeit wäre den tatsächlichen Fahrer spät zu benennen, denn den gibt es gleich 2 x (Vater + Sohn mit dem gleichen Vor- und Zunamen und gleicher Anschrift :rofl: ). Dieser (natürlich der Falsche der Beiden) würde dann doch einen AB bekommen, diesen unter Beachtung der max. Frist (und darüber hinaus) ausfüllen um anschließend einen Bußgeldbescheid zu bekommen. In dieser Zeit sollte die Verjährung für den tatsächlichen Fahrer eingetreten sein. Der zu unrecht beschuldigte Fahrer würde dann gegen den BG Einspruch einlegen. Bin gespannt auf Eure Antworten! Gruß Klaus

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Hallo,

 

es gibt kein Schema F nachdem die Behörde arbeitet.

Welche Strategie Du fährst, mußt Du Dir schon selber überlegen.

Auf Nachfrage bei der Behörde teilte man mir mit, dass man frühestens nach 3 Wochen weitere Ermittlungen aufnimmt

Ab Austellung des Schreibens ? Weil das Zustellungsdatum kann der SB ja nicht kennen

D.h. die Zeit ist eigentlich schon rum ....

 

Das Foto ist alles andere als gut, sondern kaum erkennbar.

Was Du in Händen hast, ist bestenfalls eine schlechte Kopie. Das Bild kann wesentlich besser sein.

 

den gibt es gleich 2 x (Vater + Sohn)

Wie können Vater und Sohn eineiige Zwillinge sein ? :rofl:

 

Du darfst aber niemanden vorsätzlich falsch Beschuldigen (§164)

 

Also besseres Bild anfordern ist sicher keine schlechte Idee.

 

Gruß,

AnReRa

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@ AnReRa

 

Zitat:

Ab Austellung des Schreibens ? Weil das Zustellungsdatum kann der SB ja nicht kennen

D.h. die Zeit ist eigentlich schon rum ....

 

- Welche Zeit ist um, meinst Du zu antworten?

 

Zitat:

Wie können Vater und Sohn eineiige Zwillinge sein ?

 

- den Namen des Fahrers natürlich, welcher davon gemeint ist kann die Behörde ja nicht wissen!

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Hallo,

 

zunächt mal folgendes:

Für das zitieren gibt es die 'Sprechblase' oder das Schlüsselwort 'quote' bzw. '/quote' jewails in eckigen Klammern.

Erhöht in meinen Augen etwas die Lesbarkeit.

 

Welche Zeit ist um, meinst Du zu antworten?

Es ist doch nicht klar, ab welchem Zeitpunkt die Behörde hier

Auf Nachfrage bei der Behörde teilte man mir mit, dass man frühestens nach 3 Wochen weitere Ermittlungen aufnimmt

rechnet.

Ich meinte lediglich, dass wenn der SB die 3 Wochen ab dem Ausstellungsdatum rechnen (also dem 24.04.09 ) dann müßte das

Antwortschreiben bis spätestens 15.05 beim SB auf dem Tisch liegen. Könnte als knapp werden, außer Du legst es dem SB direkt

in den Posteingangskasten.

Außerdem wollte ich lediglich daraufhinweisen, dass die 3 Wochen nicht gesetzlich geregelt sind, sondern ggf. einfach nur

der doppelten Postlaufzeit sowie der Woche für die Antwort geschuldet sind. Der SB kann schon früher anfangen zu ermitteln.

(immerhin hat er ja einen ZBB und keinen AHB geschickt)

 

Punkt 2:

- den Namen des Fahrers natürlich, welcher davon gemeint ist kann die Behörde ja nicht wissen!

Der Halter darf niemanden wissentlich falsch in den AB eintragen. Das wäre strafbar.

Wenn überhaupt muesste sich der ErSatzFahrer selbst in den ZBB eintragen. Spätestens mit der Unterschrift

dürften Vater und Sohn im Zweifelsfall aber auseinander zu halten sein.

Sprich: Wenn der Sohn der Fahrer war, muesste sich der Vater als Er Sa Fa hergeben. Er darf nicht vom Halter beschuldigt werden.

Die Behörde prüft jetzt, stellt fest das das Alter nicht stimmen kann und sofort ist der Sohn im Visier ...

 

Und wie gesagt, wenn das Bild gut ist - immerhin konnte der SB wohl Männlein und Weiblein auseinanderhalten - könnte

der SB auch jetzt schon auf die Idee kommen, die an der Adresse der Halterin gemeldeten Personen zu überprüfen

oder die Nachbarn befragen.

Ich vermute jetzt mal ganz frech, dass Du der Fahrer warst :rofl: wenn ihr also zusammen wohnt hat der SB durchaus noch

andere Methoden als nur blind auf den ZBB zu reagieren.

 

Gruß,

AnReRa

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Der Halter darf niemanden wissentlich falsch in den AB eintragen. Das wäre strafbar.

Wenn überhaupt muesste sich der ErSatzFahrer selbst in den ZBB eintragen. Spätestens mit der Unterschrift

dürften Vater und Sohn im Zweifelsfall aber auseinander zu halten sein.

Sprich: Wenn der Sohn der Fahrer war, muesste sich der Vater als Er Sa Fa hergeben. Er darf nicht vom Halter beschuldigt werden.

Die Behörde prüft jetzt, stellt fest das das Alter nicht stimmen kann und sofort ist der Sohn im Visier ...

 

Der Halter würde in diesem Fall auch niemals wissentlich jemand Falsches eintragen, das geht beim selben Namen und der selben Anschrift nicht!

Ein Er Sa Fa ist doch erst mal überhaupt nicht notwendig. Sobald die Behörde einen Namen hat, geht der AB mit den genannten Daten raus. Dazu

kann sich ja dann der Beschuldigte äussern. Wieso sollte sich die Ordnungsbehörde mehr Arbeit machen als sie muss, wenn doch bei der Aufklärung durch den Halter aktiv mitgewirkt wird? Ermittelt wird, wenn keine Angaben vorliegen. Die Frage ist, ob dem Halter wirklich ein besseres Foto zur Feststellung des Fahrers übermittelt wird?

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Hallo,

ich glaube aber nicht, dass der SB einfach nur die Angabe des Halters auf dem ZBB

ohne weitere Prüfung abschreibt. Weil der Halter könnte sich ja auch ganz einfach

bei der Adresse verschrieben haben ...

Klar, wenn der SB nur ins Telefonbuch schaut um die Adresse zu prüfen und den AB

ohne weitere Angaben (Geburtsdatum z.B.) verschickt mag das gehen.

Dann kann sich natürlich der Falsche angesprochen fühlen...

Aber der SB hätte ja eigentlich auch keinen Grund gehabt, dass Geburstdatum des Halters in den AB zu scheiben

 

wenn doch bei der Aufklärung durch den Halter aktiv mitgewirkt wird

Das hängt vermutlich von den Erfahrungen des SB ab. Wenn er schon häufiger auf's Glatteis geführt

wurde, fährt er mehrgleisig ...

 

Die Frage ist, ob dem Halter wirklich ein besseres Foto zur Feststellung des Fahrers übermittelt wird?

Versuch macht kluch.

Dann weiß man wenigstens ob diese Vater/Sohn Geschichte prinzipiell funktionieren kann.

 

Aber es ist schon so, das Fahrer und Halter nicht(!) an derselben Adresse gemeldet sind und

es keine Nachbarn gibt, die man Fragen kann ?

Also ich würde den SB erstmal mit dem Bild 'beschäftigen'. Selbst wenn er NEIN sagt, ist doch wieder wertvolle Zeit vergangen.

Und wenn der ein Bild schickt, so muß das ja nicht ankommen und nach 3 Wochen fragt man eben nochmal. :rofl:

 

Gruss,

AnReRa

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Wie sagt der Kaiser Franz: "Schau`n mer mal"! Werde wohl erst mal ein aussagekräftiges Bild anfordern, da als Fahrer zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen in Betracht kommen und sich bei der Aufnahme nun wirklich nicht sagen lässt, um wen es sich handelt.

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Hallo,

ich glaube aber nicht, dass der SB einfach nur die Angabe des Halters auf dem ZBB

ohne weitere Prüfung abschreibt. Weil der Halter könnte sich ja auch ganz einfach

bei der Adresse verschrieben haben ...

Klar, wenn der SB nur ins Telefonbuch schaut um die Adresse zu prüfen und den AB

ohne weitere Angaben (Geburtsdatum z.B.) verschickt mag das gehen.

Dann kann sich natürlich der Falsche angesprochen fühlen...

Aber der SB hätte ja eigentlich auch keinen Grund gehabt, dass Geburstdatum des Halters in den AB zu scheiben

 

Ich denke, dass der SB die Geburtsdaten ganz einfach durch die Halterabfrage (Kennzeichen) mitgeliefert bekommen hat.

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  • 2 weeks later...

So, weiter geht´s.

Die OB ist tatsächlich meinem Wunsch nach einem besseren Foto nachgekommen und das ziemlich schnell. Zur Erinnerung: Ich hatte erst 3 Wochen nach Zustellung des ZFB geantwortet. In dem nun zugestellten Anschreiben ist die Frist (wie im ZFB) ebenfalls mit einer Woche angegeben. Ich denke aber, dass aufgrund der Feiertage in dieser sowie in der nächsten Woche der Antwortfrist eine gewisse Karenz zugerechnet wird. Ich werde es nun einfach mal draufankommen lassen und erst im Laufe der nächsten ggf. übernächsten Woche antworten. Halte Euch weiter auf dem Laufenden.

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Ein Er Sa Fa ist doch erst mal überhaupt nicht notwendig. Sobald die Behörde einen Namen hat, geht der AB mit den genannten Daten raus.

Die Behörde verschickt sicher keinen Anhörungsbogen an einen Meier, Hans, nur weil dieser Name in einem Zeugenfragebogen genannt wurde.

 

Der Sachbearbeiter wird eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt für die ihm auf dem Zeugenbefragungsbogen genannte Adresse machen um zu prüfen ob der genannte Herr Hans Meier dort gemeldet ist.

Diese Abfrage wird ergeben, dass 2 Hans Meier dort gemeldet sind.

Daraufhin wird der Sachbearbeiter sich das Bild anschauen und demjenigen der vom Alter her dem Bild entspricht einen Anhörungsbogen schicken.

 

Dann ist das Spiel aus....

 

Dieser (natürlich der Falsche der Beiden) würde dann doch einen AB bekommen

Das funktioniert nicht, denn ein Anhörungsbogen wird mit Namen, Adresse und Geburtsdatum ausgestellt.

 

Ist der Anhörungsbogen an dich adressiert, kommst du aus der Sache nicht mehr raus, egal was dein Vater noch macht. Und auch egal ob er so heißt wie du...

 

Die 3.) Möglichkeit wäre den tatsächlichen Fahrer spät zu benennen, denn den gibt es gleich 2 x (Vater + Sohn mit dem gleichen Vor- und Zunamen und gleicher Anschrift :whistling: ).

Die "Methode" würde ich aus oben genannten Gründen nicht probieren.

Das Lachen würde schnell vergehen...

 

 

den AB ohne weitere Angaben (Geburtsdatum z.B.) verschickt mag das gehen.

Das gibt es nicht, es wird ja auch vorher geprüft, ob der Betroffene überhaupt einen Führerschein besitzt.

 

Ein Anhörungsbogen kommt immer mit Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Fahrerlaubnis.

 

 

Ich werde es nun einfach mal draufankommen lassen und erst im Laufe der nächsten ggf. übernächsten Woche antworten. Halte Euch weiter auf dem Laufenden.

Welche Antwort ist denn geplant?

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Ein Anhörungsbogen kommt immer mit Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Fahrerlaubnis.

Wenn Du mir das anhand des angehängten AB's erläutern könntest :whistling:

post-4477-1243108973_thumb.jpg

 

Geschwärzt ist lediglich Name,Vorname, Adresse, Aktenzeichen und Kennzeichen

 

Gruß,

AnReRa

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Ein Anhörungsbogen kommt immer mit Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Fahrerlaubnis.

Wenn Du mir das anhand des angehängten AB's erläutern könntest :whistling:

Ich bin wohl einfach zuviel in Bayern unterwegs. :rolleyes:

 

Aber könnte bei diesem Anhörungsbogen evtl. auch darauf verzichtet worden sein, weil diese 7 km/h Überschreitung auf keinen Fall punkte- oder sonstwie führerscheintechnisch relevant sind?

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  • 1 month later...

Weiter geht´s:

 

Mein Vater hatte wir vorausgesagt den AB (im Übrigen ohne Geburtsdatum!) bekommen und mit seinen Daten ergänzt und am 24.06.09 zurückgeschickt. Nun habe ich am 15.07.09 den Bußgeldbescheid (mit meinen Geb.-Dat.) zzgl. Verfahrenskosten (20,-€) und Auslagen (3,50€) bekommen. Die ganze Geschichte wäre jedoch am 03.07.09 verjährt.

 

Frage: 1.) Ist der BGB evt. nur auf "gut Glück" versandt worden?(ansonsten hätte gegen mich spätestens am 03.07.09 ermittelt werden müssen)

2.) Ist es rechtens Verfahrenskosten zu berechnen, obwohl in allen Fällen immer die geforderten Angaben zur Sache gemacht wurden?

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Frage: 1.) Ist der BGB evt. nur auf "gut Glück" versandt worden?

(ansonsten hätte gegen mich spätestens am 03.07.09 ermittelt werden müssen)

Entscheident ist, wann die Behörde das erste Mal gegen Dich ermittelt hat.

Das ist i.d.R. nicht das Datum des BGB sondern liegt früher.

Sprich, das Datum wann der SB Dein Foto vom EMA angefordert hat.

Das ist quasi das Datum der Ermittlung.

Das genaue Datum erfährst Du - bzw. Dein Anwalt - schlimmstenfalls aber erst vor Gericht aus den Akten.

Im Zweifelsfall einfach gegen den BuGeBe Einspruch einlegen wegen Verjährung.

Im Antwortschreiben steht dann möglicherweise schon das Datum der Ermittlung.

 

 

2.) Ist es rechtens Verfahrenskosten zu berechnen, obwohl in allen Fällen immer die geforderten Angaben zur Sache gemacht wurden?

Verfahrenskosten+Auslagen fallen immer bei einem Verstoß > 20 km/h an.

 

Gruß,

AnReRa

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Kommt es durch einen Einspruch meinerseits automatisch zu einem Gerichtsverfahren

Nicht, wenn du den Einspruch rechtzeitig zurückziehst.

 

oder teilt die Behörde mir tatsächlich den Zeitpunkt der Ermittlungen gegen mich mit?

Vielleicht.

Wenn du dich im Einspruch auf die Verjährung beziehst, sogar wahrscheinlich.

Als begründende Ablehnung.

 

Ich will die ganze Geschichte ja nicht teuer machen als Sie ist!

Wird nur teurer, wenn du tatsächlich vor Gericht gehst.

 

Ich würde es versuchen.

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  • 5 months later...

Auf Nachfrage habe ich heute erfahren, dass mein Verfahren nicht aufgrund der Verjährung eingestellt wurde, sondern weil es massive Probleme mit dem Poliscan gibt und das Bild dazu noch äusserst schlecht war. Dieser Umstand hätte es notwendig gemacht einen Gutachter zu bestellen. Da das Bussgeld in keiner Relation zu den Gutachterkosten (ca. 1.500,-€) steht, wurde das Verfahren eingestellt.

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