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"tarif" Ab Standstreifen ?


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Hi,

 

neulich gerade wieder gesehen: Stau kurz nach der BAB Abfahrt.

Einige VT "schlau" raus auf die Standspur und dort ~100-200 m zurückgesetzt :rolleyes: , dann raus auf die Ausfahrt.

Meine Frage wie sind die "Tarife" im Falle des erwischt werdens ?

 

1.) Standsteifen fahren auf der BAB "normal" nach vorne (z.B. um Stau vor Ausfahrt abzukürzen)

2.) Standsteifen fahren auf der BAB mit Rücksetzen (wie ober geschildert).

3.) Benutzen einer BAB Not- oder Serviceausfahrt mit Durchfahrt verboten Schild.

 

merci

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1.) Standsteifen fahren auf der BAB "normal" nach vorne (z.B. um Stau vor Ausfahrt abzukürzen)

102600 Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 88 BKat

75,00 EUR + Gebühren + 2 Punkte

 

2.) Standsteifen fahren auf der BAB mit Rücksetzen (wie ober geschildert).

118684 Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 83.2 BKat

130,00 EUR Bußgeld + Gebühren + 4 Punkte

 

 

3.) Benutzen einer BAB Not- oder Serviceausfahrt mit Durchfahrt verboten Schild.

118196 Sie verließen die Autobahn an der Stelle, die nicht durch eine Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch ein Pfeilschild (Zeichen 333) oder eines dieser Zeichen gekennzeichnet war.

§ 18 Abs. 10, § 49 StVO; § 24 StVG; 87 BKat

25,00 EUR Verwarngeld

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1.) Standsteifen fahren auf der BAB "normal" nach vorne (z.B. um Stau vor Ausfahrt abzukürzen)

102600 Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 88 BKat

75,00 EUR + Gebühren + 2 Punkte

 

2.) Standsteifen fahren auf der BAB mit Rücksetzen (wie ober geschildert).

118684 Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/ Kraftfahrstraße **) rückwärts

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 83.2 BKat

130,00 EUR Bußgeld + Gebühren + 4 Punkte

 

 

3.) Benutzen einer BAB Not- oder Serviceausfahrt mit Durchfahrt verboten Schild.

118196 Sie verließen die Autobahn an der Stelle, die nicht durch eine Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch ein Pfeilschild (Zeichen 333) oder eines dieser Zeichen gekennzeichnet war.

§ 18 Abs. 10, § 49 StVO; § 24 StVG; 87 BKat

25,00 EUR Verwarngeld

 

 

kommt bei 3.) nicht eigentlich noch etwas dazu, weil dort ja dann normalerweise noch zusätzlich ein verbotsschild für den normalen verkehr steht? bzw. anlieger frei oder ähnliches?

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3.) Benutzen einer BAB Not- oder Serviceausfahrt mit Durchfahrt verboten Schild.

118196 Sie verließen die Autobahn an der Stelle, die nicht durch eine Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch ein Pfeilschild (Zeichen 333) oder eines dieser Zeichen gekennzeichnet war.

§ 18 Abs. 10, § 49 StVO; § 24 StVG; 87 BKat

25,00 EUR Verwarngeld

 

kommt bei 3.) nicht eigentlich noch etwas dazu, weil dort ja dann normalerweise noch zusätzlich ein verbotsschild für den normalen verkehr steht? bzw. anlieger frei oder ähnliches?

 

Hier http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/pdf/grafik_stvo_b0083.jpgdurchfahren kostet 15 EUR. Da Tateinheit werden die doch lieber 118196 nehmen.

 

Auf was für Ideen die Leute kommen. Das wäre mir im Leben nicht eingefallen.

Kann ich auch nicht nachvollziehen. Ist wohl der bekannte Herdentrieb. Ein Vollhonk macht es vor, die anderen Deppen hinterher.

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kommt bei 3.) nicht eigentlich noch etwas dazu, weil dort ja dann normalerweise noch zusätzlich ein verbotsschild für den normalen verkehr steht? bzw. anlieger frei oder ähnliches?

Wenn ein Vz. 250 angebracht ist, kommt vermutlich noch ein tateinheitlicher Verstoß gegen das Vz. in Betracht (ich bin im Moment nicht sicher, wie die Konkurrenzen der Vorschriften sind, aber ich halte sie für tateinheitlich verletzbar).

 

Zu dem Regelsatz von 25 € käme dann noch i.d.R. der halbe Wert der niedrigeren verletzten Vorschrift.

Der Verstoß gegen Vz. 250 ist nach Nr. 141.2 BKat mit 15 € zu sanktionieren. Es würden also im Regelfall nochmal 7,50 € dazu kommen.

 

 

Außerdem zu beachten ist: Die Verstöße gegen §2 Abs. 1 (Fahren auf dem Standstreifen zum Zweck des schnelleren Vorankommens, Rückwärtsfahren auf dem Standstreifen) StVO werden regelmäßig vorsätzlich begangen werden. In diesem Fall wäre eine angemessene Erhöhung des Bußgeldes (i.d.R. Verdoppelung) realistisch.

 

Da Tateinheit werden die doch lieber 118196 nehmen.

Wenn Tateinheit möglich ist (zur Konkurrenz s.o.), warum sollten sie dann nicht einfach beide nehmen? :rolleyes:

Höchster Verstoß plus halber kleinerer Verstoß. Bringt hier 7,50 € mehr, bei Vorsatz sogar 15 € mehr :P

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Manchmal könnte ich das schon verstehen, dass einer rückwärts zur nächsten Ausfahrt fährt. Dann nämlich, wenn unsere Supercops bei einer Vollsperrung über mehrere Stunden nicht in der Lage sind die Autobahn vor der letzten möglichen Abfahrt zu sperren und die Wartenden rückwärts über diese Ausfahrt zu entsorgen. Wozu sind unsere Autobahncops eigentlich da?

 

Gruß

jr

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@jr28: Das hat hier auf der A60 schon mal ganz gut funktioniert. Da hat die Straßenmeisterei nach einer Vollsperrung über eine normalerweise verschlossene Behelfsausfahrt abgeleitet; um die zu erreichen, durfte man wenden, und das ist auf jeden Fall besser, als einige Stunden in der Hitze oder Kälte sinnlos herumzustehen und zu warten.

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Dann nämlich, wenn unsere Supercops bei einer Vollsperrung über mehrere Stunden nicht in der Lage sind die Autobahn vor der letzten möglichen Abfahrt zu sperren und die Wartenden rückwärts über diese Ausfahrt zu entsorgen. Wozu sind unsere Autobahncops eigentlich da?

In der Regel wird erstmal abgewogen, wie lange die Vollsperrung anduern könnte und wenn eine lange Dauer zu erwarten ist, wird das durchaus oft so gemacht.

Wenn allerdings die Sperrung nicht allzu lange dauern wird, steht der Aufwand, die Leute rückwärts abzuleiten, nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen.

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In der Regel wird erstmal abgewogen, wie lange die Vollsperrung anduern könnte und wenn eine lange Dauer zu erwarten ist, wird das durchaus oft so gemacht.

Wenn allerdings die Sperrung nicht allzu lange dauern wird, steht der Aufwand, die Leute rückwärts abzuleiten, nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen.

 

Letztens habe ich gerade in einem bericht über die A6 gesehen, dass dort die Fahrzeuge 8 Stunden und mehr im Stau standen. Dass ist dann doch wohl lange genug, oder?

Ich sage ja nichts bei 1 bis 2 Stunden, aber spätestens dann sollte es doch passieren. Und wenn z.B. Bergungsgerät (Autokran etc.) zum Einsatz kommen muss, so kann man schon dann erkennen, dass der Einsatz wohl länger dauern wird und die rückführung der in Stau stehenden gleich starten.

 

jr

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Letztens habe ich gerade in einem bericht über die A6 gesehen, dass dort die Fahrzeuge 8 Stunden und mehr im Stau standen. Dass ist dann doch wohl lange genug, oder?

Ich sage ja nichts bei 1 bis 2 Stunden, aber spätestens dann sollte es doch passieren. Und wenn z.B. Bergungsgerät (Autokran etc.) zum Einsatz kommen muss, so kann man schon dann erkennen, dass der Einsatz wohl länger dauern wird und die rückführung der in Stau stehenden gleich starten.

Man weiß aber auch nicht, warum das nicht statt fand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Leute aus Schikane im Stau versauern ließ.

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Ich habe mal nach 2h gedreht und bin verkehrtherum über die Autobahn zur nächsten Ausfahrt zurück gefahren.

2h und alle haben da doof rumgestanden, nette Dame hab ich auf der Überholspur kennen gelernt, aber irgendwann wollte ich doch mal heim.

Der ganze Stau ging 6h.

Nach mir sind die anderen auch herunter gefahren ^^ :D

 

Zurück gesetzt habe ich auf Standstreifen schon oft, aber nur im Rahmen der Nothilfe :P

 

Hab aber auch schon öfters gesehen, dass manche da rückwärts fahren, weil sie ne Ausfahrt verpasst haben.

 

Krass ist, wenn du als Beifahrer neben ner Frau sitzt, die die BAB Auffahrt Rückwärts verlässt, weil sie angst vor Autobahnen hat ^^

Das war mal heftig ^^

 

Aber, wenn man viel in anderen Ländern unterwegs ist, wird man solchen Leuten gegenüber tolleranter...

Da gibt es noch ganz andere Sachen...

 

LKWs die Geisterfahrer spielen weil auf der anderen Seite Stau ist und so... Naja, muss man halt zur Seite fahren...

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Die Sperrung an der letzten davor liegenden Ausfahrt geschieht i.d.R. recht schnell, so dass wenigstens sich nicht noch mehr Fahrzeuge anstellen. Nur das Ableiten der Fahrzeuge, die zwischen Auffahrt und Unfallstelle stehen, wird nur gemacht, wenn es tatsächlich länger dauert. 2-3 Stunden sind da noch eine übliche Zeit. Ich habe an so einer Stelle noch nie gestanden, bisher immer noch vor einer Ausfahrt, aber auch da steht man manchmal seeeehr lange, je nachdem wie viele Fahrzeuge dann da abfahren müssen.

 

Das letzte Mal vor 2 Jahren auf der A7 bei Walsrode gestanden. Als wir von 200 auf 0 gebremst haben, kamen wir in Höhe des 1000m bis zur Ausfahrt-Schildes zum Stehen. An der Ausfahrt selbst waren wir dann nach drei Stunden. :kopfschuettel:

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