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Parken Mit Abgelaufenen Gelben Kennzeichen


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Folgendes Problem.

 

Ich stellte ein Fahrzeug mit abgelaufenen gelben Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum ab. Habe das Auto ohne Kaufvertrag gekauft. Die Kennzeichen liefen auf meinen Bruder.

 

Ein Streifenwagen hat ein Knöllchen geschrieben und jetzt geht es um ein vermeidbares Pünktchen.

 

Mein Bruder hat fristgemäß Einspruch eingelegt. Jetzt verlangt die Behörde einen Nachweis, zB einen Kaufvertrag.

 

 

Wird es da schwieriger werden sich rauszuwinden, wenn man sagt es gibt keinen Kaufvertrag. Das Auto gehörte mir und er meldete es nur für 5 Tage an, damit er damit rumfahren kann aber ich stellte es ordnungswidrig ab (was der Wahrheit entspricht).

Oder sollte man einfach einen Kaufvertrag vorzeigen und die ohnehin in einer Sackgasse endende Ordnungswidrigkeit auf diese Weise einstellen zu lassen?

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Ich denke mal, dass das Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung auf oeffentlichem Grund ohnehin eine OWI ist. Von daher wird mit dem Kaufvertrag nur fest gelegt, wer der zahlende Suender zu sein hat - gezahlt werden muss ohnehin.

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Habe das Auto ohne Kaufvertrag gekauft

 

Wenn der Wagen gekauft wurde, besteht auch ein Kaufvertrag, leider aber nur mündlich. Man könnte diesen per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft machen.

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@HarryB

 

Das sehe ich anders.

 

Es geht ja vor allem um einen Flenspunkt!

 

Habe das Auto ohne physischen Kaufvertrag gekauft

 

Wenn der Wagen gekauft wurde, besteht auch ein Kaufvertrag, leider aber nur mündlich. Man könnte diesen per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft machen.

 

Nunja, meine Frage bleibt, was einem wohl weniger Aufwand bereiten wird. Einen fingierten Kaufvertrag zwischen meinem Bruder und mir aufsetzen oder den ersten an Eides statt versichern?

 

Und ob die Behörde bei der einen Variante nicht nachfragen wird, warum mein Bruder das Auto für 5 Tage auf sich zulässt, obwohl es ihm nicht gehört.

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Wenn die 5 Tage abgelaufen sind, war das Auto nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Egal wer jetzt das Auto gekauft hat oder auch nicht.

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Unsere Ermittlungen ergeben, dass Sie zum Feststellungszeitpunkt dieser OWi als Halter des beanstandeten Fahrzeuges eingetragen waren. Als Halter sind Sie primär für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich.

 

Sollten Sie das Fahrzeug bereits vor dem DATUM an Ihren Bruder verkauft haben und infolgedessen ein Halterwechsel stattgefunden hat, bitten wir um Übersendung einer Kopie des Kaufvertrages bis zum DATUM.

 

Falls das Fahrzeug nicht verkauft wurde und Sie somit der verantwortliche Halter waren, geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit zur schriftlichen Rücknahme Ihres Einspruches. [...]

 

Bei nochmaligem Lesen drängt sich mir der Verdacht auf, dass es ohne Kauf/Rückkauf nicht gehen wird.

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