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Abstandsverstoß: 2 Monate Fahrverbot


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Anfang des Jahres fuhr ein Bekannter mit meinem Fahrzeug und unterschritt den Sicherheitsabstand deutlich, wobei er gefilmt und geblitzt wurde.

 

Da ich der Halter bin habe ich bald darauf einen Anhörungsbogen erhalten und erwidert, nicht gefahren zu sein.

 

Bald darauf wurde ein Bußgeldbescheid gefertigt, gegen den ich fristgerecht Einpruch eingelegt habe.

 

Darauf kam es in der letzten Woche zur Verhandlung. Mir wurden eine Reihe von Bildern vorgelegt, die aber alle meinen Bekannten zeigen - meiner Meinung nach relativ eindeutig. Ich bin also davon ausgegangen, leichtes Spiel zu haben.

 

Der Richter glaubte aber mich zu erkennen und legte mir nahe, meinen Bekannten zu nennen, da er andernfalls mich verurteilen werde. Ich habe mich dann gleich um Kontaktaufnahme bemüht, aber die Nummer meines Bekannten stimmt nicht mehr, so dass ich ihn nicht mehr erreichen kann. Habe bis heute versucht die Adresse rauszufinden - ohne Erfolg. Wie ich gehört habe, wohnt er mittlerweile nicht mehr in Deutschland.

 

Wie soll ich weiter vorgehen?

 

Disclaimer: Ich war wirklich nicht der Fahrzeugführer.

 

 

Grüße vom Josef

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Guest Simineon
Wie soll ich weiter vorgehen?

 

Disclaimer: Ich war wirklich nicht der Fahrzeugführer.

 

Nenne den wahren Fahrer mit voller, ladungsfähiger Anschrift ... gegen den ist es mittlerweile verjährt.

 

Wenn Du die Anschrift nicht kennst, dann nenne wenigstens eine, an der er gemeldet war.

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Servus,

 

hier wurde also die Verhandlung vertagt?

 

Man könnte doch dann auch einfach ein Gutachten beantragen, das ergeben würde, dass du nicht der Fahrer warst. Würde ich allerdings nur machen, falls der Bekannte wirklich nicht ausfindig gemacht werden kann.

 

Die Kosten für das Gutachten übernimmt die RSV.

Und wenn du dann freigesprochen wirst, müsste das sogar zu Lasten der Staatskasse gehen. Oder liege ich da falsch?

 

MfG

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Guest Simineon
Die Kosten für das Gutachten übernimmt die RSV.

Und wenn du dann freigesprochen wirst, müsste das sogar zu Lasten der Staatskasse gehen. Oder liege ich da falsch?

Wenn eine RSV vorhanden ist, dann würde ich eh den Anwalt fragen, ansonsten sich ganz genau überlegen wo der Bekannte denn nun wohnen könnte.

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Die Kosten für das Gutachten übernimmt die RSV.

Und wenn du dann freigesprochen wirst, müsste das sogar zu Lasten der Staatskasse gehen. Oder liege ich da falsch?

Wenn eine RSV vorhanden ist, dann würde ich eh den Anwalt fragen, ansonsten sich ganz genau überlegen wo der Bekannte denn nun wohnen könnte.

Klar Vss ist natürlich eine vor dem Vorfall bestehende RSV.

 

Das beantwortet aber meine Frage noch nicht. Ich möchte gerne wissen, ob ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten, das mich entlastet und zum Freispruch führt, so dann von der Staatskasse zu tragen ist.

 

Dann wäre das Bestehen einer RSV auch irrelevant.

 

MfG

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Guest Simineon
Das beantwortet aber meine Frage noch nicht. Ich möchte gerne wissen, ob ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten, das mich entlastet und zum Freispruch führt, so dann von der Staatskasse zu tragen ist.

 

Dann wäre das Bestehen einer RSV auch irrelevant.

 

Das ist doch Einzelfallabhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

 

Bei einem digitalen Fahrerfoto der neuesten Generation wirst Du sicherlich von keinem ein Gutachten bezahlt bekommen, bei einem miserablen Bild evtl. schon. Zudem ist der Richterspruch wichtig, der kann ja auch lauten:

 

Unschuldig

Einstellung oder

Schuldig

 

Bei Unschuldig übernimmt die Staatskasse meistens, bei Schuldig meistens der Angeklagte, bei Einstellung werden auch die Kosten aufgeteilt. Da könnte ich mir dann vorstellen, dass Du das Gutachten zahlst, wenn Du es beauftragt hast.

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Guest Der Friese
Das beantwortet aber meine Frage noch nicht. Ich möchte gerne wissen, ob ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten, das mich entlastet und zum Freispruch führt, so dann von der Staatskasse zu tragen ist.

 

also, letztlich ist es so, dass der richter dich nicht verknacken wird, weil du ihm die adresse des wahren fahreres nicht geben konntest, wolltest oder durftest...wenn du nicht gefahren bist, dann bist du nicht gefahren und ich nehme an, dass das auch der richter erkannt hat...

sollte er dich trotzdem verurteilen, muss ein anthropologisches gutachten her, welches zweifelsfrei belegt, dass du nicht gefahren bist....ist dem so und der anthropologe kommt ebenfalls zu dem schluss, dass du nicht gefahren bist, wird dich der richter freisprechen und die kosten trägt die staatskasse, auch die des gutachten...

ich nehme eher an, der richter wollte dich in anbetracht einer möglichen verurteilung durch ihn dich unter druck setzen....

 

gruß

der friese

 

ps.

welchen bekannten leihst du dein auto, die dann plötzlich unauffindbar sind....??

btw. es wäre tatsächlich jetzt geschickter, die adresse herauszugeben, die owi dürfte gegen den wahren fahrer verjährt sein - es droht fahrtenbuchauflage...

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Das beantwortet aber meine Frage noch nicht. Ich möchte gerne wissen, ob ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten, das mich entlastet und zum Freispruch führt, so dann von der Staatskasse zu tragen ist.

 

Dann wäre das Bestehen einer RSV auch irrelevant.

 

Das ist doch Einzelfallabhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

 

Bei einem digitalen Fahrerfoto der neuesten Generation wirst Du sicherlich von keinem ein Gutachten bezahlt bekommen, bei einem miserablen Bild evtl. schon.

Das interessiert mich jetzt genauer. Wenn ein Richter sagt er erkennt mich ganz klar auf dem Bild, ich war es aber nicht. Wieso bekomm ich dann ein Gutachten, das mich entlastet nicht bezahlt? Unabhängig jetzt von der Bildqualität.

 

Denn ich bin auch schon vor sturen Richtern gesessen, die trotz Spitzenbild und 40 Jahre Altersunterschied, nicht einsehen wollten, dass ich nicht gefahren bin. Da wurde dann auch ein Gutachten vom Richter beantragt und ich freigesprochen.

Zahlt die Staatskasse.

 

Zum Richterspruch: Ich gehe von Freispruch aus. Oder Einstellung.

bei Einstellung werden auch die Kosten aufgeteilt. Da könnte ich mir dann vorstellen, dass Du das Gutachten zahlst, wenn Du es beauftragt hast.

Ja aber es kann ja nicht wahr sein, dass ich meine Unschuld beweisen muss, weil der Richter auf "Stur" schaltet und dann hinterher auch noch dafür löhnen darf.

 

MfG

 

Edit: @derfriese. Ich bin nicht der TE. Habe nur eine theoretische Vorgehensweise angedacht und war mir über die Kostentragungspflicht nicht ganz im Klaren. Danke für die Antwort.

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Wieso bekomm ich dann ein Gutachten, das mich entlastet nicht bezahlt? Unabhängig jetzt von der Bildqualität.

Der TE hätte schon im Vorfeld bei der Fahrerermittlung helfen müssen. Es wäre für ihn ein leichtes gewesen den richtigen Fahrer zu benennen. So wie ich es sehe bestand ja auch kein Recht die Aussage zu verweigern. Wenn er das nicht macht hat er auch die unnötigen Kosten zu vertreten welche dadurch entstanden sind. Ist auch nicht einzusehen das der Steuerzahler hier dafür bezahlen soll.

 

Ja aber es kann ja nicht wahr sein, dass ich meine Unschuld beweisen muss, weil der Richter auf "Stur" schaltet und dann hinterher auch noch dafür löhnen darf.

Es gibt keine Verpflichtung sich selbt irgendwie zu belasten, es gibt aber eine Pflicht an der Wahrheitsfindung mitzuwirken. Wenn so wie hier, sich der Beschuldigte leicht entlasten kann.

 

MfG.

 

hartmut

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Vielen Dank für die bisherigen Beiträge!

 

Der tatsächliche Fahrer ist nicht aufzufinden, auch nicht unter einer Voranschrift. Nehmen wir an, er wird nicht gefunden, er wird nicht geladen. :rolleyes:

 

Die angefertigten Bilder sind meiner Meinung nach sehr gut. Es geht ja im Prozess nicht darum, wer es denn wohl außer mir gewesen sein könnte (Stichwort: Verjährung), sondern nur darum, ob ich es war - oder nicht.

 

Obwohl ich mich entsprechend dazu geäußert habe, dass ich nicht gefahren sei, beharrt der Richter darauf, ich sei der Fahrzeugführer.

 

Um also einer Verurteilung durch den Richter zu entgehen, werde ich wohl nicht darum kommen, einen Sachverständigen hinzuziehen. Hat jemand Erfahrungen, wie so was abläuft? Reicht es, wenn ich dem Gericht vor dem nächsten Termin einen entsprechenden Beweisantrag faxe?

 

Zu den Kosten bin auch ich der Meinung dass ein Sachverständiger entbehrlich wäre (durch bloßes Betrachten der Bilder), aber offenbar ist der Richter anderer Meinung - also soll er bezahlen. :whistling:

 

Würde mich über weitere Äußerungen freuen.

 

 

Viele Grüße vom Josef

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Vielen Dank für die bisherigen Beiträge!

 

Der tatsächliche Fahrer ist nicht aufzufinden, auch nicht unter einer Voranschrift. Nehmen wir an, er wird nicht gefunden, er wird nicht geladen. :rolleyes:

 

Wichtig ist, dass Du ihn wahrheitsgemäss benannt hast. Soll sich doch das Gericht die Mühe machen, seine Anschrift zu recherchieren. Du gibst dem Gericht einfach alle Angaben, die Du vom tatsächlichen Fahrer hast (alte/ungültige Anschriften, Telefonnummern etc.).

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  • 4 weeks later...
Hast du schon einmal überlegt, wo du zum Tatzeitpunkt warst.

 

Ja, ich war in Osteuropa. Einen entsprechenden Nachweis zu führen, ist mir jedoch nicht nur zu aufwändig, sondern sehe ich schlicht nicht meine Aufgabe.

 

Ich werde mich wohl darauf beschränken, dass ich _nicht_ der Fahrzeugführer war - Punkt. Alles andere kann nicht mein Problem sein, schließlich bin _ich_ der Betroffene - und nicht irgendein anderer.

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Guest Simineon
Zu den Kosten bin auch ich der Meinung dass ein Sachverständiger entbehrlich wäre (durch bloßes Betrachten der Bilder), aber offenbar ist der Richter anderer Meinung - also soll er bezahlen. :cop01:

 

Erstmal zahlt derjenige, der den SV beauftragt, ob Du im nachhinein die Kosten erstattet bekommst steht auf einem anderen Blatt.

 

Hast du schon einmal überlegt, wo du zum Tatzeitpunkt warst.

 

Ja, ich war in Osteuropa. Einen entsprechenden Nachweis zu führen, ist mir jedoch nicht nur zu aufwändig, sondern sehe ich schlicht nicht meine Aufgabe.

 

Ich werde mich wohl darauf beschränken, dass ich _nicht_ der Fahrzeugführer war - Punkt. Alles andere kann nicht mein Problem sein, schließlich bin _ich_ der Betroffene - und nicht irgendein anderer.

 

Wenn der Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Deiner Fahrereigenschaft überzeugt ist, dann wird er Dich verurteilen, daher solltest Du schon alles mögliche in Deiner Macht stehende tun, um diesem Damokles-Schwert zu entgehen.

 

Einfach nichts tun und nachher auf das pöhse pöhse Rechtssystem schimpfen ist Quatsch. Bevor jetzt irgendein Freigeist nun wieder daherkommt und etwas davon faselt "Die Schuld müsse bewiesen werden und nicht die Unschuld", wenn sich die Unschuld so einfach beweisen lässt, warum sollte man dann mit dem Feuer spielen ?

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Hast du schon einmal überlegt, wo du zum Tatzeitpunkt warst.

 

Ja, ich war in Osteuropa. Einen entsprechenden Nachweis zu führen, ist mir jedoch nicht nur zu aufwändig, sondern sehe ich schlicht nicht meine Aufgabe.

 

Ich werde mich wohl darauf beschränken, dass ich _nicht_ der Fahrzeugführer war - Punkt. Alles andere kann nicht mein Problem sein, schließlich bin _ich_ der Betroffene - und nicht irgendein anderer.

Naja - mal angenommen, du beantragst ein Gutachten und das Verfahren wird aufgrund dessen eingestellt oder du wirst freigesprochen.

Dann wird entschieden, dass dir die notwendigen Kosten zu erstatten sind.

Im Verfahren wg. der Kostenerstattung wird dann festgestellt werden, dass das Gutachten nicht nötig war, wenn du deinen Auslandsaufenthalt einfacher und billiger hättest nachweisen können ==> du wirst das Gutachten selbst zahlen müssen.

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