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Wieso Sind Öffentliche Warnmeldungen Erlaubt?!


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Ich bin totaler laie in diesem gebiet, deshalb pardon wenn es für den einen oder anderen als dämliche frage eingestuft wird.. ;)

 

Und zwar frage ich mich oft, wieso es erlaubt ist, das Radiosender z.b vor blitzer an jenem ort warnen dürfen? Oder warum sich diese dafür einsetzen obwohl es darum geht, unfälle zu vermeiden durch zu hohe geschwindigkeiten?!

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Ich bin totaler laie in diesem gebiet, deshalb pardon wenn es für den einen oder anderen als dämliche frage eingestuft wird.. ;)

 

Und zwar frage ich mich oft, wieso es erlaubt ist, das Radiosender z.b vor blitzer an jenem ort warnen dürfen? Oder warum sich diese dafür einsetzen obwohl es darum geht, unfälle zu vermeiden durch zu hohe geschwindigkeiten?!

 

DAS IST HALT DEMOKRATIE!

Und in einem solchen Land lebst Du.

Fragt doch nicht dauernd nach dem "Dürfen". Sonst "darfst" Du plötzlich Morgens nach drei Uhr nicht mehr auf die Toilette wegen Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung" . ;)

 

In USA sind ( mit Ausnahme drei Bundesstaaten ) sind sogar Radarwarner offiziell erlaubt! :):D

Die Behörden denken dort etwas weiter, denn sie sagen sich: "Wenn wir messen, dann pipst beim RW-Besitzer. Also reduziert der Fahrer die Geschwindigkeit. Und das ist es ja was wir wollen!" Warum und weshalb spielt keine Rolle". Ziel erreicht.

Bei uns ärgern sie sich höchstens über die entgangenen Busseneinnahmen. ;)

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Das ganze ist keine standortbezogene Warnung, wie der Bußgeldkatalog sie vorsieht.

 

 

Ja ja... der Bußgeldkatalog sieht vor...

 

 

ist dir schon mal aufgefallen, dass der Bußgeldkatalog nur Sanktionen vorsieht? Könnte es vielleicht sein, dass das Betreiben von Warnern in der StVO geregelt, bzw. verboten ist?

In § 23 StVO

"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

 

und wenn du die Norm im Bußgeldkatalog finden willst, schaust du hier:

 

Nr.247 Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt

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Ein betriebsbereites Mitführen liegt vor, wenn das Gerät während der Fahrt jederzeit ohne größere technische Vorbereitungen eingesetzt werden kann.

 

Also, grob umrissen: Gerät oder Kabel im Handschuhfach = Betriebsbereit

Gerät oder Kabel im Kofferraum = Nicht betriebsbereit

 

Gruß

Goose

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Mic, dein Gestresse in allen Ehren, aber das beantwortet in keinster Weise die Frage. Ich kann mir auch in meinem Handy alle Blitzerstandorte einspeichern, welche ich kenne. Das ist nicht verboten, obwohl es ein technisches Gerät ist. Es fehlt die standortbezogene Warnung.

 

Und wenn ich das im Bußgeldkatalog so lese.

 

Nr.247 Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt

 

Was ist das? Etwas, was der Bußgeldkatalog vorsieht. Das ist eine Call-by-Value und kein Call-by-Reference :spinner: . Sonst wäre dort ein Zeiger auf einen Paragraphen oder wasweißichwas aus der StVO (du meinst der FZV).

 

Und jetzt genug :D .

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Ich bin totaler laie in diesem gebiet, deshalb pardon wenn es für den einen oder anderen als dämliche frage eingestuft wird.. :D

 

Und zwar frage ich mich oft, wieso es erlaubt ist, das Radiosender z.b vor blitzer an jenem ort warnen dürfen? Oder warum sich diese dafür einsetzen obwohl es darum geht, unfälle zu vermeiden durch zu hohe geschwindigkeiten?!

 

Zum Glück gibt es die Pressefreiheit, daher kann das Veröffentlichen von Blitzerwarnungen im Rundfunk, Zeitungen und Internet gar nicht verboten werden.

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Kinderchen.... ich glaube, jemand verarscht uns hier. :spinner:

Ein bisschen Provokation.. und schon fühlt man sich herausgefordert und es gibt ein Geplänkel um Nichts.

 

Übrigens "Pressefreiheit" ... Die machen es genau so ! :D

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Also, da sieht man mal wieder, die Ausbeuterstaaten... Weiter oben glaube ich gelesen zu haben, das in Amerika z.b der zweck erreicht wird, wenn man die geschwindigkeit herabsetzt... In DE nicht, weil dann weniger geld in die kasse kommt natürlich... Das ist doch definitiv der Hauptgrund! :120:

 

Habe sogar bürger beobachtet, die sich an der blitzer stelle hinstellen und die anderen autos per lichthupe oder per handzeichen warnen. Und das mit anwesendheit der beamten. Anscheinend dürfen die besagten leute da auch stehen... Kurios!

 

Naja, mir solls recht sein wenn wenigstens die paar gegenmaßnahmen erlaubt sind. Finde es in ordnung wenn man richtige straßenraßer die es übertreiben, aufzuhalten versucht, dennoch den ottonormal wegen 25 km/h mehr, geldbuse ohne ende und evt. fahrverbotverteilen...

 

Alles verbrecher... ;)

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Ein betriebsbereites Mitführen liegt vor, wenn das Gerät während der Fahrt jederzeit ohne größere technische Vorbereitungen eingesetzt werden kann.

 

Also, grob umrissen: Gerät oder Kabel im Handschuhfach = Betriebsbereit

Gerät oder Kabel im Kofferraum = Nicht betriebsbereit

 

Gruß

Goose

 

 

Wäre schön, wenn es so wäre. Aber das mit dem Kofferraum halte ich für fraglich.

 

Edit:

 

klick

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Durch die Beschränkung auf das betriebsbereite Mitführen erfolgt (...) die Abgrenzung gegenüber dem gewerblichen Transport solcher Geräte, etwa im grenzüberschreitenden Güterverkehr, der nicht verboten werden soll.

 

(Begründung zur Änderungsverordnung vom 14.12.2001 (VkBl 2002, S. 142))

 

Nicht betriebsbereit mitgeführt wird ein Gerät, wenn es ohne Einsatzbereitschaft, etwa verpackt zu Verkaufszwecken, nur Im Fahrzeug transportiert wird.

 

(Hentschel/König/Dauer, StVR, 40. Aufl. 2009, Rn. 36 zu § 23 StVO)

 

Betriebsbereit ist ein Gerät, wenn es in der Weise mitgeführt wird, dass es während der Fahrt jederzeit ohne größere technische Vorbereitungen eingesetzt werden kann.

 

(Hentschel in NJW 2002, S. 1238; Hentschel/König/Dauer, StVR, 40. Aufl. a.a.O.)

 

 

Wenn ein Gerät im Kofferraum mitgeführt wird, scheidet eine Ahndung aus § 23 Abs. 1b StVO also aus.

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Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs

ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden

Rechtsverstoßes gegen § 23 Abs. 1 b StVO sichergestellt und vernichtet werden.

Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels

als vorübergehend noch nicht betriebsbereit ansieht.

Gericht: VGH

Aktenzeichen: 24 ZB 07.1970"

 

sowie

 

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/do...7a1970b_001.pdf

 

Auf dieses Urteil aufbauend und ausgebaut habe ich einen Erlass vor mir liegen nachdem JEDES Radarwarngerät sicherzustellen ist

"..... genügt bereits der bloße Besitz zur Feststellung der Gegenwärtigkeit der Gefahr. Hierbei erfolgt die Sicherstellung dann zum Schutze gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit, ....."

 

Quelle: Link aus Beitrag 14

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Ich gehe davon aus, dass mit "VGH" der VGH München gemeint ist.

Das dürften andere Verwaltungsgerichte, nötigenfalls auch das BVerwG, allerdings anders sehen.

 

Auch wäre von Interesse, aus welchem Jahr die Entscheidung datiert.

 

Bei einem nur zu Verkaufszwecken mitgeführten Gerät dürfte sich eine Gefahrenlage nicht vertretbar begründen lassen.

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Ich gehe davon aus, dass mit "VGH" der VGH München gemeint ist.

Das dürften andere Verwaltungsgerichte, nötigenfalls auch das BVerwG, allerdings anders sehen.

 

Auch wäre von Interesse, aus welchem Jahr die Entscheidung datiert.

 

Bei einem nur zu Verkaufszwecken mitgeführten Gerät dürfte sich eine Gefahrenlage nicht vertretbar begründen lassen.

 

 

Ist Paradox...anwenden darf man nicht, dennoch verkaufen..Was wird wohl der andere damit machen? Als deko benutzen?! ;)

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Der VGH München bezieht sich in diesem Urteil auf die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr gem. Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 Bay PAG, eine OWi nach § 23(1) StVO wurde im Urteil mangels Betriebsbereitschaft verneint.

 

Gruß

Goose

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ist mir auch aufgefallen. Aber wie auch immer: Das Gerät ist weg.

 

Es geht ja eigentlich nur darum, dass man keine Lobby hat und entsprechend davon ausgehen darf bzw. muss, dass ein Radarwarner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch weg ist.

 

 

 

Ich gehe davon aus, dass mit "VGH" der VGH München gemeint ist.

Das dürften andere Verwaltungsgerichte, nötigenfalls auch das BVerwG, allerdings anders sehen.

 

Auch wäre von Interesse, aus welchem Jahr die Entscheidung datiert.

 

Bei einem nur zu Verkaufszwecken mitgeführten Gerät dürfte sich eine Gefahrenlage nicht vertretbar begründen lassen.

 

 

Ist Paradox...anwenden darf man nicht, dennoch verkaufen..Was wird wohl der andere damit machen? Als deko benutzen?! ;)

 

Tja, andere Länder andere Sitten. In der Schweiz sind die Dinger generell verboten.

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Ist ja grad egal ob die generell verboten sind oder ob man sie haben, aber nicht benutzen darf!

Ist meiner Meinung nach wieder eine Geldquelle nach dem motto:\"Es darf dazu angestiftet werden..\"!

 

Ich mein das im vordergrund steht, das die leute generell immer Verkehrsgerecht fahren sollen und nicht nur wenn ein Radar vor jemand steht, ist klar! Ist denke ich die begründung dafür...

 

Aber ich werde mich doch wohl schützen dürfen. Die rede ist von \"leicht\" überschrittenen geschwindigkeiten, wo es schon saftige busen gibt... jeder 2, ist wohl sogar untertrieben, fährt innerorts keine 50..sondern landet über die 60iger grenze und jeder 3. liebäugelt schon die 80iger marke..

Andersrum könnte man ja auch sagne, solle man doch einfach viel, viel mehr radargeräte hinstellen, dann würde man auch mit warner logischerweise langsam fahren..

 

Dennoch wie gesagt, ähnliche und wirkungsvolle alternativen zum warnen gibt es ja, die auch noch legal sind. Wie das beispiel mit dem RAdio.

Nicht selten wurde am Ortsradio weitgehend aktuell gehalten, wo was genau steht...Ist meines erachtens nichts anderes.

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Der VGH München bezieht sich in diesem Urteil auf die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr gem. Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 Bay PAG, eine OWi nach § 23(1) StVO wurde im Urteil mangels Betriebsbereitschaft verneint.

Fragt sich, wo man bei einem verpackten, erkennbar dem Verkauf dienenden, Gerät die Gefahr sieht... ;)

Allerdings ist es bekannt, dass man in Bayern etwas paranoid ist und in allem und jedem eine Gefahr sieht.

Das hat schon seinerzeit Prof. Dr. Gröpl (jetzt Professor in Saarbrücken, juristisch aufgewachsen aber in Bayern) bekannt gegeben :120:

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Achso, sorry, ich gestehe, dass ich es nicht gelesen habe.

Dann ist es logischerweise vertretbar.

 

Falsch ist allerdings dann die Aussage in dem obigen Link, man könne das Urteil zum Anlass dazu nehmen, jedes im Besitz befindliche Gerät sicherzustellen (auf der Seite der Landesanwaltschaft Bayern).

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Die Bayern sind bekloppt. Kenne ich aus Erfahrung. Habe mal meinen FS abgeben dürfen, nachdem ich zum zweiten mal mit +26 km/h erwischt wurde. Der Richter war derart arrogant, der hat mich nichtmal angehört. Ekelhaft. Damals habe ich noch an Gerechtigkeit geglaubt. Aber seit dem weiß ich, dass die Dame mit der Waage in der Tat blind ist. Nun gut, damals war man noch jung und naiv.

 

Zweimal passiert das eben nicht. Seitdem USE ich BEL und habe 0 Punkte. Wer ver*rschen will, wird halt ver*rscht.

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Aber seit dem weiß ich, dass die Dame mit der Waage in der Tat blind ist. Nun gut, damals war man noch jung und naiv.

Das kann man aber auch nicht verallgemeinern. M3 z.B. hatte offenbar in seinem Laserverfahren einen sehr objektiven Richter in Bayern.

Es ist nunmal so, und das muss einem immer bewusst sein, wenn man in ein Verfahren geht, bei dem es keine oder nur stark begrenzte Rechtsmittelmöglichkeiten gibt, ist man stark von dem Richter abhängig. Wenn der Richter nicht will, will er eben nicht. Dann muss man das hinnehmen. Das ist zwar ein Zustand, der nicht unbedingt so gut ist, aber er ist eben hinzunehmen. Bei den Streitwerten, um die es in solchen Verfahren geht, ist das gerade noch zu verschmerzen.

 

Vor Gericht und auf hoher See ist man eben wirklich in Gottes Hand!

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Nach diesen wirren Rechtsprechungen kann es dann passieren, dass demnächst mein Postbote von den Möchtegernsheriffs, dem EK, niedergeschlagen, ein Leben lang zum Krüppel gemacht und seiner Fracht für mich beraubt wird.

Ich finde die langsam schleichende Entwicklung zum Polizeistaat sehr bedenklich.

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