Aelv 0 Posted March 15, 2009 Report Share Posted March 15, 2009 Laut Artikel scheint ein durchaus ernstzunehmender Prozentsatz der Radarmessungen bzw. der folgenden Bußgeldbescheide zweifelhaft zu sein - 5% sogar "eindeutig falsch". Mal sehen, was das Magazin morgen konkret meldet. http://www.heise.de/newsticker/WDR-Magazin.../meldung/134585 Quote Link to post Share on other sites
Kombimann 0 Posted March 15, 2009 Report Share Posted March 15, 2009 Vorsicht. Genau lesen. Es wurden nur Messungen unter die Lupe genommen, gegen die Einspruch erhoben wurde. Diese sollten nur einen sehr geringen Prozentsatz der insgesamt durchgeführten Messungen ausmachen. Grüße, Kombi. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 15, 2009 Report Share Posted March 15, 2009 markt XL Montag, 16. März 2009, 20.15 - 21.45 Uhr WDR Fernsehen WDR-PressestelleOriginal-Pressemitteilung vom 15.03.2009 12:00 (frei zur unentgeltlichen Verwertung) WDR-Wirtschaftsmagazin "markt xl":Sachverständige: Zweifel an der Richtigkeit von GeschwindigkeitskontrollenBei Stichprobe nur jeder dritte Bußgeldbescheid bei Einsprüchen korrekt Köln - Ungenaue Geschwindigkeitsmessungen, Verwechslungen von Fahrzeugen und mangelhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle sind häufige Ursachen für einen falschen Bußgeldbescheid. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung von über 1800 Bußgeldakten durch die Saarbrücker Sachverständigenorganisation VUT. Nur in jedem dritten Fall hätten die vorgelegten Beweise den Rückschluss erlaubt, dass die zu Last gelegte Tempoüberschreitung so auch tatsächlich begangen worden war. Bei 62 Prozent war nicht nachvollziehbar, ob beispielsweise die Messung korrekt erfolgt war oder ob der Vorwurf überhaupt den richtigen Fahrer traf. In fünf Prozent der Fälle - immerhin jedem zwanzigsten - war der Bußgeldbescheid laut VUT zweifelsfrei falsch. Darüber berichtet der Westdeutsche Rundfunk in seinem Wirtschaftsmagazin "markt xl" am kommenden Montag, 16.03.2009, um 20.15 Uhr im WDR Fernsehen). Die VUT-Sachverständigengesellschaft, die nach eigenen Angaben in Deutschland bei der Überprüfung von Geschwindigkeitskontrollen führend ist, hatte 1810 Akten aus 2007 bis heute überprüft, bei denen die Fahrer Einspruch erhoben hatten. Gegenüber dem WDR bemängelte die VUT die häufig ungenaue Justierung der Radarmessgeräte. "Wenn ich bei einer Antenne etwa den Messwinkel verändere, sind sofort sieben Prozent Abweichung drin", so Hans-Peter Grün, Sachverständiger bei der VUT. Noch gravierender: Nicht alle Radarfallen seien so eingerichtet, dass das aufgenommene Bild verlässlich den gemessenen Wagen zeige. Darüber hinaus komme es bei der teilmaschinellen Auswertung in der Bußgeldstelle häufig zu Irrtümern. Laut Akten war einem 70jährigen eine gemessene Geschwindigkeit von 111 km/h in einer Tempo 30-Zone zur Last gelegt geworden. Tatsächlich zeigte das Beweisfoto jedoch drei Striche als Zeichen für eine annullierte Messung. "Bei solch dicken Fällen müssten die Sachbearbeiter schon einmal ein Auge mehr auf den Vorgang werfen, bevor der Bescheid raus geht", forderte Sachverständiger Hans-Peter Grün gegenüber dem WDR. Beim Automobilclub von Deutschland bezeichnete man das Ergebnis der Auswertung als "erschreckend". Dorothee Lamberty, Verkehrsrechtsexpertin des AvD: "Eigentlich liegt die Beweislast beim Staat. Inzwischen muss aber der beschuldigte Autofahrer nachweisen, dass dem Staat Fehler unterlaufen sind." Bei einer solchen Fehlerquote sei dies erst recht inakzeptabel. BTW Aha, in 5% war der Bescheid laut VUT zweifelsfrei falsch. Wer hat den Gutachter in den restlichen 95% bezahlen müssen? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 Vorsicht. Genau lesen. Es wurden nur Messungen unter die Lupe genommen, gegen die Einspruch erhoben wurde. Diese sollten nur einen sehr geringen Prozentsatz der insgesamt durchgeführten Messungen ausmachen.Das ist zwar richtig, aber du weißt vielleicht auch, dass der deutsche Michel zu 97% auch dann keinen Einspruch einlegt, wenn er einen Fehler vermutet, weil er weiß, wie gering die Chancen sind. Selbst HIER wird ja in aller Regel von Einsprüchen gegen die Messung selber abgeraten, weil es nahezu chancenlos ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 Der Umstand, dass nur die Verfahren mit Einspruchnahme genommen wurden, bringt die Aussagekraft der ganzen Geschichte nahezu gegen Null. Keiner weiß nix, wie es insgesamt aussieht. Von daher: schon ein Aufreger, aber keiner den man irgendwie beziffern könnte. Schade, aber so spare ich mir heute Abend unnütze Zeit vor der Glotze. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 Naja, dass in der Bußgeldstelle nicht immer sorgfältig gearbeitet wird, wundert mich nicht. Wenn die bei jedem Foto so genau hinschauen würden, könnte man in diesem Forum ja gar keine Tipps mehr geben. Vielfach wird wohl eher nach dem Motto verfahren: Wenn jemand Einspruch einlegt, schauen wir uns den Vorgang mal an. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 Naja, dass in der Bußgeldstelle nicht immer sorgfältig gearbeitet wird, ... Wenns nur immer die Bussgeldstelle bearbeiten würde. Es wird ja auch `outgesourced´ . Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 Der Bericht in der WDR Sendung Markt ist Schlecht gemacht.Es werden verschiedene Messverfahren miteinander vermischt. Ein Wenig mehr Tiefgang hätte ich mir erhofft. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 Ich habe den Beitrag nicht gesehen, hier aber die erschreckende Auswertung aus über 1800 Bußgeldakten (Auszug aus "Knöllchen ohne Grund", wdr, 16.03.09): Obwohl die Sachverständigen schon viele Falschmessungen untersucht haben, haben sie die Ergebnisse der statistischen Auswertung einer so großen Fallmenge überrascht: Rund fünf Prozent der Fälle sind technisch nicht verwertbar oder mangelhaft. Das heißt, dass Fahrzeuge verwechselt wurden, der Messaufbau fehlerhaft war oder die Messung zu spät begann. In diesen Fällen muss der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder zumindest stark korrigiert werden. In rund 30 Prozent der Fälle wurden gravierende Mängel in der Beweisführung festgestellt. Dazu Hans-Peter Grün: „Auf dieser Datengrundlage kann der Bußgeldbescheid so nicht erlassen werden.“ Der Bußgeldbeamte hätte Akten zur richtigen Beurteilung der Messung anfordern müssen, hat es aber nicht getan. Weitere 32 Prozent zeigen bedeutende Mängel in der Beweisführung. Es gibt zwar einen begründeten Verdacht gegen den Betroffenen, aber immer noch keine sichere Beweisführung (weil z. B. Messprotokolle ungenügend ausgefüllt wurden oder vor Einsatzbeginn keine Testfotos gemacht wurden). 18 Prozent haben immerhin noch formale Mängel, die aber keinen Einfluss auf die Bewertung des technischen Messergebnisses haben (z. B. fehlender Eichschein oder fehlende Schulungsbescheinigung des Messbeamten). Nur rund 15 Prozent der untersuchten Fälle entsprechen vollständig dem standardisierten Messverfahren. Hier ist die Beweisführung vollständig und nachvollziehbar. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitrae...radarfallen.jsp[...]Der 70-jährige Helmut Schwandt aus Hanau ging auch zu seinem Anwalt. Dieser beauftrage die Gutachter von der VUT. Das Verfahren wurde eingestellt. Aber die Gutachterkosten von 391,77 Euro musste Helmut Schwandt tragen - obwohl er kein Rennfahrer ist.[...] gefettet von mir Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 1810 Akten aus 2007 bis heute überprüft, bei denen die Fahrer Einspruch erhoben hatten. wie man durch Weglassen einer Kleinigkeit den Inhalt verfälscht... heute morgen in SWR1 war auch ein Bericht über das Thema. Dort hörte es sich (selbst für mich als fleißigen RF-Leser) so an, als wären insgesamt nur 15% der Messungen korrekt. Selbst wenn es so wäre ist die Chance doch eher gering - erfolgreiche Einsprüche gegen Falschmessungen sind doch eher selten, oder? Ein Beispiel aus der Realität:Ich hatte einmal Einspruch gegen eine Lasermessung eingelegt. Ich wurde bei mit 71 km/h geblitzt - angeblich 100m vor dem Schild. Der Messwagen stand 300m hinter dem Schild.Beweise dafür: lediglich die Aussage des Messbeamten. Kein maschinell erstelltes Protokoll aus dem die Messentfernung hervorgeht, kein Foto.Der Richter hat mir dann zu erkennen gegeben dass er nicht daran denke, zu meinen Gunsten zu entscheiden und mir nahegelegt, den Einspruch zurückzuziehen. Also habe ich jetzt einen Punkt dafür, dass ich (angeblich?) bereits vor dem 70er Schild mit 71 unterwegs war. ausgeschlossen ist das zwar nicht, aber die Beweislage fand ich damals zu dünn. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 BTW Aha, in 5% war der Bescheid laut VUT zweifelsfrei falsch. Wer hat den Gutachter in den restlichen 95% bezahlen müssen? In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch. Im übrigen sind nur etwa 5% aller Porsche GT3 Fahrer Frauen, folgt daraus, dass nur 5% aller Verkehrsteilnehmer Frauen sind ? Quote Link to post Share on other sites
lbbdt 1 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch.Kannst Du das auch begründen? Warum sollten die 5% nicht repräsentativ sein?Glaubst Du tatsächlich, die wussten alle schon vor ihrem Einspruch, dass sich da irgendwo Fehler in der Akte verstecken.Ich würde behaupten, ob Einspruch eingelegt wurde, ist für diese Fehlerquote absolut irrelevant. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch.Ich würde behaupten, ob Einspruch eingelegt wurde, ist für diese Fehlerquote absolut irrelevant. Es ist häufig ein Fehler, wenn ich bei Deinen Einträgen auf "anzeigen" klicke ... Was Du behaupten würdest ist uninteressant, solange Du es nicht behauptest. Quote Link to post Share on other sites
lbbdt 1 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Zumindest ist das, was ich behaupten würde mal besser begründet, als das was Du tatsächlich behauptest. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Zumindest ist das, was ich behaupten würde mal besser begründet, als das was Du tatsächlich behauptest. Der eine Satz soll eine bessere Begründung sein ? Deine Witze waren auch mal besser ... Einspruch wird von VTs erhoben die einen Anfangsverdacht haben, also mit der Messung schonmal prinzipiell nicht einverstanden sind bzw. vermuten das die Messung falsch sein könnte. Es ist klar, dass der Prozentsatz an tatsächlich falschen Messungen in der Grundmenge der vermutlich falschen Messungen höher ist als der Prozentsatz von tatsächlich falschen Messungen in der Menge der Messungen. Ebenso kannst Du blonde Frauen nehmen Der Prozentsatz der tatsächlich blonden Frauen ist in der Menge der vermutlich blonden Frauen höher als der Prozentsatz der tatsächlich blonden Frauen in der Menge der Frauen, oder ? Quote Link to post Share on other sites
lbbdt 1 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Einspruch wird von VTs erhoben die einen Anfangsverdacht haben, also mit der Messung schonmal prinzipiell nicht einverstanden sind bzw. vermuten das die Messung falsch sein könnte. Es ist klar, dass der Prozentsatz an tatsächlich falschen Messungen in der Grundmenge der vermutlich falschen Messungen höher ist als der Prozentsatz von tatsächlich falschen Messungen in der Menge der Messungen.Das ist ein logischer Schluss, der aber nur dann Gültigkeit hätte, wenn der betreffende VT zu seiner Vermutung irgendwie qualifiziert wäre.Weder er noch sein Anwalt dürften jedoch Ahnung von dem technischen Kram haben und selbst wenn sie diese hätten, hätten sie den Einspruch wegen der Frist wahrscheinlich schon eingelegt, bevor der Verdacht irgendeine Substanz hätte. Bei blonden Frauen ist es hingegen so, dass jeder die Blondheit mit bloßem Auge und ohne Fachkenntnisse beurteilen kann. Ich sehe also weiterhin keinen Grund, warum der Anfangsverdacht eines gemeinen VT irgendwie die Wahrscheinlichkeit erhöhen sollte, dass tatsächlich fehlerhaft gemessen wurde. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Selbst wenn es so wäre ist die Chance doch eher gering - erfolgreiche Einsprüche gegen Falschmessungen sind doch eher selten, oder?Das wird hier von vielen Cops so propagiert . Meine Erfahrungen und nun die von VUT ans Tageslicht gekommene Statistik läßt die gepredigte unfehlbare Messung tatsächlich im Zwielicht erscheinen . Im Prinzip kann man ab sofort nun aussagen, daß bei exakter Durchleuchtung mehr als 80% der Messungen nicht koscher sind. Die Primärquelle kann hier downgeloadet werden: VUT Downloads Das Ergebnis dieser Auswertungsstatistik ist eine schallende Ohrfeige für @bluey&@papemark&Co. @stang66: Bei Dir hatte sicherlich kein Gutachter den Fall durchleuchtet. Wenn man dann noch einen Universalrechtsanwalt vom Land hat, dann kann auch der Einspruch in die Hose gehen, obwohl der Fall Fehler hatte und dies ein Gutachten aufgedeckt hätte. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Es ist häufig ein Fehler, wenn ich bei Deinen Einträgen auf "anzeigen" klicke ... Geht mir auch so. Quote Link to post Share on other sites
lbbdt 1 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Geht mir auch so. Du kannst mir ja auch nicht das Wasser reichen.Da lässt man sie ein oder zwei mal gepflegt argumentativ auflaufen und schon spielen sie die beleidigte Leberwurst. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Für Deppen ist halt selbst dieser Klick noch zu schade. Simineon hat nun mal in's Schwarze getroffen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch. sehe ich genauso, die höhe der falschen messungen - und zwar aller messungen insgesamt, liegt dann ja weit unter 5%... wenn 1000 autofahrer geblitzt werden, nur 100 gehen überhaupt zum anwalt, dann haben 5 leute am ende eine falsche messung bekommen...bezogen wieder auf die tausend autofahrer liegt dann der absolute prozentsatz bei 0,5.... legen von den tausend autofahrern nur 10 einspruch ein, kommen am ende 0,5 mit einer ungültigen messung heraus...wiederum auf tausend bezogen sind es dann nur 0,05% ungültige messungen insgesamt.... die frage ist also, wie hoch ist der anteil derer, die widerspruch einlegen.... grußder friese Quote Link to post Share on other sites
lbbdt 1 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 @PS: Ich halte Dich für einen ganz armen Menschen und wenn Du mir nicht auf den Sack gehen würdest, hätte ich glatt Mitleid. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Was denn, soll ich jetzt den Melden-Knopf drücken, weil Du mich ohne Grund beleidigen willst? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 17, 2009 Report Share Posted March 17, 2009 Pressemitteilung: Statistische Auswertung zu 1810 Vorgängen zu Verkehrs-OrdnungswidrigkeitenBeliebt!TooltipBei einer solchen Bewertung muss bedacht werden, dass nur in den wenigsten Fällen mit der Fallakte ein eindeutiges Beweismittel zur Verfügung gestellt wird, welches neben dem eigentlichen technischen Messergebnis auch die Möglichkeit bietet, das Ergebnis in seinem Zustandekommen und in seiner Höhe auf Plausibilität zu prüfen Diesbezüglich hat die Rechtsprechung den Begriff des „Standardisierten Messverfahrens“ entwickelt, wonach einfach ausgedrückt, eine Messung dann als korrekt anzunehmen ist, wenn es sich um ein technisch anerkanntes/überprüftes Messverfahren handelt und die für den Einsatz des Messgeräts und die Auswertung der Messung geltenden Bestimmungen eingehalten wurden.gefettet durch mich Hier irrt IMO VUT. Wenn das „Standardisierten Messverfahren“ angewendet wird, ist eine ´Möglichkeit , das Ergebnis in seinem Zustandekommen und in seiner Höhe auf Plausibilität zu prüfen´ nicht mehr erforderlich. Denn die Behörde hat sich ja an die Regeln des „Standardisierten Messverfahrens“ gehalten. Wenn die Regeln des „Standardisierten Messverfahren“ nicht eingehalten werden, bestehen Zweifel an der Messung. BTW @Simineon full ack Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 18, 2009 Report Share Posted March 18, 2009 Wieso soll die Möglichkeit nicht mehr bestehen? Vor Gericht kann man alles überprüfen lassen. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted March 18, 2009 Report Share Posted March 18, 2009 Heute macht auch die Print-Ausgabe der Neuss-Grevenbroicher Zeitung mit diesem Thema auf:http://www.ngz-online.de/public/article/au...omessungen.htmlAuch hier finde ich keinen Hinweis, dass nur bestimmte Fälle vom Tempomessungen untersucht wurden. In der Print-Ausgabe werden als Fehlerursache besonders Aufbaufehler beim "Multanova" und "ESO 1.0" genannt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 18, 2009 Report Share Posted March 18, 2009 Hier ist die Statistische Auswertung vom AVDhttp://www.avd.de/fileadmin/user_uploads/P...atistik-vut.pdf Schon interessant was manche Pressefuzzis daraus machen. Plötzlich sind 80% aller Geschwindigkeitsmessungen falsch. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted March 18, 2009 Report Share Posted March 18, 2009 In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch. sehe ich genauso, die höhe der falschen messungen - und zwar aller messungen insgesamt, liegt dann ja weit unter 5%... falsch... die höhe der nachgewiesenen falschmessungen liegt weit darunter! man sollte es eher mal von der seite betrachten, dass es trotz unfehlbarer technik und top geschulten bedienern trotzdem zu einer nicht zu vernachlässigenden anzahl an nachgewiesenen fehlern kommt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 18, 2009 Report Share Posted March 18, 2009 man sollte es eher mal von der seite betrachten, dass es trotz unfehlbarer technik und top geschulten bedienern trotzdem zu einer nicht zu vernachlässigenden anzahl an nachgewiesenen fehlern kommt. und deswegen sollte man auch weiterhin, wenn Zweifel bestehen, ruhig seinen RA konsultieren und die Korrektheit des Messung überprüfen. Diese Statistik ist wieder ein Beweis für die Manipulierkeit und Manipulationsfähigkeit der Presse. Leider gibt es beim KBA nur öffentliche Zahlen über Handy- und Gurtverstösse: Im Jahr 2008 wurden 433.000 Handyverstösse dokumentiert. Geschwindigkeitsverstösse stellen insgesamt die grösste Eintragungsgruppe dar, man kann also ohne zu übetreiben sagen: Es sind mind. 433.000 Geschwindigkeitsverstösse im Jahr 2008 eingetragen worden. Die Studie hat zwei Jahre herangezogen, also wurden mind. 850.000 Geschwindigkeitsverstösse in diesen zwei Jahren eingetragen. Von diesen 850.000 Bussgeldbescheiden wg. Geschwindigkeit wurden nur 1810 ausgewertet. Diese 1810 Fälle sind ja auch nur die Fälle in denen - Einspruch eingelegt wurde- diesem nicht stattgegeben wurde- eine Gerichtsverhandlung anberaumt wurde- eine Gutachter herbeigezogen wurdeund dieser Gutachter ein VUT-Gutachter war Vergleichbar etwa mit: Ich gebe allen Deutschen ein Bier aus, die- am 6.4.1966 geboren wurden und- 1.89m gross sind und- in der Nähe von Darmstadt wohnen und- genau ein Kind haben und- dann auch noch den Nicknamen Simineon haben Ich glaube, ich werde allein bleiben Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted March 18, 2009 Report Share Posted March 18, 2009 Ich glaube, ich werde allein bleiben naja, ganz so einfach ist es nun wohl doch nicht, denn immerhin gehts ja nicht darum, ein gutes bier zu trinken...eventuell stehen berufliche konsequenzen zur disposition, nur weil ein messbeamter nicht richtig gemessen hat.... und das die fehlerqoute bei deinem beispiel eins beträgt ist übertrieben und zieht die tatsächlichen verfehlungen, die es ja offensichtlich gibt, ins lächerliche...mein vergleich wäre nebenwirkungen von medikamenten - es gibt sie, selten, aber es gibt sie...deswegen finden sie auch erwähnung...vielleicht sollte im bußgeldbescheid stehen, dass es eine gewisse fehlerqoute gibt, die eine anzweiflung der messung erlauben - das wäre doch mal serviceorientiert.... grußder friese Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 19, 2009 Report Share Posted March 19, 2009 hier bitte nur noch on topic ! Hier off-topic!Etwaige Off-topic-Beiträge werden gelöscht. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 19, 2009 Report Share Posted March 19, 2009 @BELuser Ich denke mal, das aus versehen meine Antwort auf dagegen verschoben wurde, deshalb poste nochmal. Wieso soll die Möglichkeit nicht mehr bestehen? Vor Gericht kann man alles überprüfen lassen. Fachaufsatz zur Thematik „Verkehrsüberwachung“ veröffentlicht in: „Die Bayerische Polizei“ und „Polizeinachrichten“, Polizei-Verlag Heinz Krause, Nürnberg, Heft 7-8-9/2002, S. 10 ff. Autor: Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen (IVVB) Typische Rechtsprobleme beim Messen der Geschwindigkeit – Teil 1 http://www.polizei.sachsen.de/fhpol/dokume...gkeit_1_www.pdfWürde in jedem dieser Fälle ein Sachverständigengutachten mit dem Gegenstand jeder nur möglichen Fehlerquelle eingeholt werden müssen, so wäre eine Behinderung des Rechtsweges die unausweichliche Folge. Im Anschluss an die Rspr. des BGH (VRS 86, 287 ff., bestätigt durch VRS 94, 341 ff.) ist es nur in den Fällen erforderlich ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorgetragen werden, die auf realen Anhaltspunkten beruhen (so auch BayObLG, VRS 92, 353 ff.). ---------- Natürlich kann Jeder ein Gutachten bei Gericht beantragen (Bzw. einen Beweisantrag einreichen...). Der Richter wird aber nur dann einen beauftragen ´wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorgetragen werden, die auf realen Anhaltspunkten beruhen ´. Du (oder dein Anwalt) kannst jederzeit direkt beim Gutachter, ein Gutachten beauftragen (und dieses dann als Beweis einbrinegn). Wenn aber (wie in diesem Fall:´Meine Kristallkugel meint, das hier irrtümlich von der Behörde ein Testfoto verschickt wurde...) dies zur Einstellung des Verfahrens führt, trägt wohl anscheinend derjenige, der das Gutachten beauftragt hat, die Kosten. Wenn ich mich aber richtig erinnere, meinte ein Jurist hier im RF, das man ein Gerichtsverfahren erzwingen kann, bei dem dann bei einem Freispruch die Gutachterkosten die Staatskasse trägt... Aus Sicht des VT ist es von daher immer günstiger, falls das Verfahren der Richter nur einstellt, wenn der Richter den Gutachter beauftragt hat. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted March 24, 2009 Report Share Posted March 24, 2009 Du (oder dein Anwalt) kannst jederzeit direkt beim Gutachter, ein Gutachten beauftragen (und dieses dann als Beweis einbrinegn). Wenn aber (wie in diesem Fall:´Meine Kristallkugel meint, das hier irrtümlich von der Behörde ein Testfoto verschickt wurde...) dies zur Einstellung des Verfahrens führt, trägt wohl anscheinend derjenige, der das Gutachten beauftragt hat, die Kosten.Oder die RV übernimmt. Fehlerhafte Blitzer - Autoindustrie fordert "Ende der Abzocke", SPON, 22.03.09 @bluey: Du sprichst vom 80%-Murksmessungen-Märchen. Welche Prozentzahl an fehlerhaften Messungen sieht denn die Polizei? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted March 25, 2009 Report Share Posted March 25, 2009 @bluey: Du sprichst vom 80%-Murksmessungen-Märchen. Welche Prozentzahl an fehlerhaften Messungen sieht denn die Polizei?Mir sind dahingehend keine Statistiken und demzufolge auch keinerlei Zahlen bekannt. Wenn "Fehler" (=> Fahrer oder Kennzeichen z.B. sind nicht erkennbar, da Blende falsch eingestellt, Blitz zu hoch oder zu tief) bei der Auswertung auffallen, so werden diese Messungen nicht weiter verfolgt. Auch unsere Messungen werden regelmäßig von Sachverständigen beäugt. Bislang sind mir noch keine Fälle bekannt geworfen, wo die Messung aufgrund gravierender Fehler (Meßgerät falsch aufgestellt, nicht parallel zur Fahrbahn ausgerichtet udm.) eingestellt werden mußte. Und über unsere Quote Zahlen können wir uns wirklich nicht beklagen. Quote Link to post Share on other sites
syro 0 Posted April 10, 2009 Report Share Posted April 10, 2009 ich bin oft und gerne auch mal zu schnell unterwegs, aber eben ständig aufmerksam und vor allem übertreibe ich es nicht! Mich hats schon öfter mal erwischt und ich muss zugeben, jedesmal zu recht. Ich weiss auch eigentlich IMMER sehr genau, wie schnell ich unterwegs bin, insofern kann ich das ganz gut einschätzen. Mich hat´s auch nie über 20 zu schnell erwischt. Vielleicht weil ich nicht übertreibe? Aber jetzt zurückzublicken und zu sagen: die male wo ich geblitzt wurde, stell ich nun in Frage ist quatsch! und wer das tut ist ein Idiot! Wer nicht weiss, wie schnell er unterwegs ist, der sollte gar nicht fahren dürfen. Mich nerven auch diese ständigen Threads hier von wegen "Blitz gesehen, bin mir nicht sicher", etc. So ein blödes Gelaver! Man kann schon sehr genau beurteilen ob ein Blitz einem selber galt, WENN man einfach aufmerksam ist. Wer hochkonzentriert 10 oder 20 km/h zu schnell unterwegs ist, den empfinde ich weniger als gefahr, als diese diese leute, die den verkehr aufhalten und dabei träumen. Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted April 10, 2009 Report Share Posted April 10, 2009 Dieser Beitrag war ein Witz. Man vermischte Fragwürdige Lasermessungen mit ziemlich Narrensicheren Radarmessungen. Was gibt es denn bei Radar Messungen bitte zu versauen? Ist das Fahrzeug parallel Ausgerichtet gibt es nur noch die Knickstrahl Gefahr. Dies ist sicherlich jedem halbwegs aufmerksamen Meßbeamten bewusst. Sollte das Objektiv verkehrt eingestellt sein, hat dies kein Nachteil für die Messung an sich sondern nur für das anschließende Foto. Also eher Positiv für den Verkehrssünder.´Radar Messung und Foto sind unabhängig von einander. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 16, 2009 Report Share Posted August 16, 2009 Leider finde ich den passenden Thread nicht mehr (in dem bemängelt wurde, das keine Antwort auf die kleine Anfrage veröffentlicht wurde) Darum hier: Kleine Anfrage der FDP.Deutscher Bundestag Drucksache 16/1352116. 16.Wahlperiode 17. 06. 2009 PDF Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen und deren Bußgeldbescheiden Nach einer Studie der Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft (VUT) sind etwa 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen, die Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde liegen, fehlerhaft. ... Antwort der Bundesregierung PDF...Die Fragen 1, 5, 6 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.Der Bundesregierung liegt die Studie nicht vor. Die VUT Sachverständigen- gesellschaft mbH wurde mit Schreiben vom 27. März und 11. Mai 2009 gebe- ten, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Einblick in die Studie zu gewähren. Dieser Bitte wurde bislang nicht entsprochen.... Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted August 16, 2009 Report Share Posted August 16, 2009 Leider finde ich den passenden Thread nicht mehr (in dem bemängelt wurde, das keine Antwort auf die kleine Anfrage veröffentlicht wurde)@bambam: Hatte ich in irgendeinem Thread bemängelt...Vielen Dank für die Info ! Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2009 Report Share Posted September 25, 2009 Und noch eine kleine Anfrage, diesmal an den Landtag Ba-Wü http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5027_D.PDFLandtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 / 502726. 08. 2009Kleine Anfragedes Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVPundAntwortdes Innenministeriums ...9.Wie kann das Vorliegen einer ordnungsgemäßen oder fehlerhaften Messungdurch eigene Sachverständige der Verteidigung nachvollzogen oder überprüftwerden?Zu 8. und 9.:Bestandteil der Akte eines Bußgeldverfahrens ist das Messprotokoll, welches denordnungsgemäßen Einsatz des Gerätes im Sinne der Bedienungsanleitung und denBestand einer gültigen Eichurkunde für das jeweilige Gerät bescheinigt. Die Eich -urkunde ist nicht unmittelbar Beweismittel, denn die gültige Eichung ergibt sichaus dem Messprotokoll und kann gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahrendurch Zeugenbeweis bestätigt werden (Vgl. BayOLG, DAR 04, Seite 531).Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Messung wurde seit Einführung des Sys -tems PoliScan Speed des Herstellers Vitronic bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg in mehr als 180 Fällen durch Sachverständige der Verteidigung fest-gestellt. Fehlerhafte Messungen wurden bisher nicht registriert. Da wurde doch tatsächlich schon über 180 mal ein Sachverständiger (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?) von der Verteidigung beauftragt. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted January 2, 2010 Report Share Posted January 2, 2010 Murksmessungen in Jena, aufgedeckt durch die Radarfalleninspektoren RA Peter Möller und Peter Lampe: Video, vox automobil, 20.12.09 Fall 1: EingestelltFall 2: Kompromiß, nur Owi Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted January 2, 2010 Report Share Posted January 2, 2010 1. zurecht.2. nun gibt es aber längst nicht mehr überall eine Mindestentfernung. In NRW wären 135 m hinter dem Schild in Ordnung. Und die Sache mit dem Traktor... naja, hab schon bessere Ausreden gehört. Fragt sich nun nur noch, wo der Murks sein soll...... Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted January 2, 2010 Report Share Posted January 2, 2010 1.klarer Fehler der Blitzmanschaft. Allerdings halte ich das Schild nicht für so schlecht sichtbar wie es der Anwalt sagte,ein größeres Schild wäre aber sicher kein Fehler.2.150m hin oder her,zwischen Meßstelle und Ortsschild ist noch eine Einmündung mit Stopschild was auf weniger gute Sicht schliessen lässt. Oder übertriebener Vorsicht der anordnenden Behörde.Aber egal,diese Einmündung dürfte wohl überall in D eine eventuelle Mindestentfernung aufheben so das man auch bei weniger als der Mindestentfernung messen darf.Das das Schild nur einseitig angebracht war war wohl die Rettung für den Fahrer. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted January 3, 2010 Report Share Posted January 3, 2010 Das das Schild nur einseitig angebracht war war wohl die Rettung für den Fahrer.Hätte die Meßmannschaft den Meßbetrieb wirklich aufmerksam beäugt, so hätte ein Traktor auffallen müssen. Auf dem Foto ist auch keiner zu erkennen. Bei der angegebenen Entfernung und dem angeblich unmittelbar davor durchgeführten Überholmanöver hätte man den Traktor IMHO zumind. teilweise auf dem Foto sehen müssen. Man hätte demzufolge das Ganze auch 100%ig durchziehen können. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 3, 2010 Report Share Posted January 3, 2010 Ich frage mich warum der verkehrsberuhigte Bereich im Fall eins nicht bereits vor der Straßenbahnhaltestelle beginnt. So könnte man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 24, 2011 Report Share Posted November 24, 2011 VUT untersuchte (nicht repräsentativ) im Auftrag von Plusminus bzw. den WDR: von April 2007 bis September 20118.859 Fälle. Davon 559 Fälle (6,31 %) technisch nicht korrekt 1.947 Fälle (21,98 %) in der Beweisführung mangelhaft. von April 2007 bis März 20091810 Fälle. Davon 60 Fälle (3,31%) technisch nicht korrekt536 Fälle (29,61%) gravierenden Mängeln in der Beweisführung587 Fälle (32,43%) bedeutenden Mängeln in der Beweisführung Quellen:http://www.wdr2.de/service/quintessenz/radarfallen100.html (Zeitraum 2007 bis 2011)http://www.avd.de/fileadmin/user_uploads/P...atistik-vut.pdf PDF (Zeitraum 2007 bis 2009) Quote Link to post Share on other sites
StefanDerrick 0 Posted November 24, 2011 Report Share Posted November 24, 2011 VUT Wer einmal die "Gutachten" gelesen hat, die von VUT im Auftrag der Betroffenen erstellt werden, der weiß die von dort veröffentlichen Zahlen zu würdigen. Man sollte einfach mal die vorrangig im Auftrag der Gerichte und nicht der Betroffenen tätigen Sachverständigen fragen. Die lachen sich tot, wenn denen einer erzählt, zwei Drittel der Messungen seien zu beanstanden. Aber die stellen sich mit solchen "Erkenntnissen" auch nicht bei Stern-TV selbst dar, um Aufträge zu akquirieren. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 24, 2011 Report Share Posted November 24, 2011 Man sollte einfach mal die vorrangig im Auftrag der Gerichte und nicht der Betroffenen tätigen Sachverständigen fragen.Die wären bzw. heißen? Die lachen sich tot, wenn denen einer erzählt, zwei Drittel der Messungen seien zu beanstanden.Rechnen ist nicht so deine Stärke? Mal vom aktuellen Zeitraum ausgegangen (alles andere macht ja auch nur sehr begrenzt Sinn) sind 6,31 technisch nicht korrekt und bei 21,98 % wird die Beweisführung bemängelt. Und da kommst du auf "zwei Drittel"?!? Quote Link to post Share on other sites
StefanDerrick 0 Posted November 24, 2011 Report Share Posted November 24, 2011 Die wären bzw. heißen? Einfach mal am OWi-Tag zum Gericht gehen. Oder wenn Du keine Zeit hast: Opa hinschicken. Dann kennst Du Namen. Werbung haben die nicht nötig. Rechnen ist nicht so deine Stärke?Und da kommst du auf "zwei Drittel"?!? Nun ja...ist es bei Dir eine Rechen- oder nur eine Leseschwäche? 60 Fälle (3,31%) technisch nicht korrekt536 Fälle (29,61%) gravierenden Mängeln in der Beweisführung587 Fälle (32,43%) bedeutenden Mängeln in der Beweisführung sind zusammen 65,35%, macht ziemlich genau zwei Drittel...natürlich nur, wenn man nicht die letzten 32,43% vergisst... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 Die wären bzw. heißen? Einfach mal am OWi-Tag zum Gericht gehen. Oder wenn Du keine Zeit hast: Opa hinschicken. Dann kennst Du Namen. Werbung haben die nicht nötig. Aha. Du kennst sie also auch nicht oder du hast halt vorhin einfach mal was reingepluppert, weil dir die Untersuchungen der VUT nicht gefallen. Rechnen ist nicht so deine Stärke?Und da kommst du auf "zwei Drittel"?!? Nun ja...ist es bei Dir eine Rechen- oder nur eine Leseschwäche? 60 Fälle (3,31%) technisch nicht korrekt536 Fälle (29,61%) gravierenden Mängeln in der Beweisführung587 Fälle (32,43%) bedeutenden Mängeln in der Beweisführung sind zusammen 65,35%, macht ziemlich genau zwei Drittel...natürlich nur, wenn man nicht die letzten 32,43% vergisst...Ich hab halt die neuen Zahlen genommen und nicht irgendwelche Werte, die schon über zweieinhalb Jahre alt sind zusammengezählt... Quote Link to post Share on other sites
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