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Wdr-magazin Am 16.3.2009: Zweifel An Radar-tempomessung


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markt XL Montag, 16. März 2009, 20.15 - 21.45 Uhr WDR Fernsehen

 

 

 

WDR-Pressestelle

Original-Pressemitteilung vom 15.03.2009 12:00

 

(frei zur unentgeltlichen Verwertung)

 

WDR-Wirtschaftsmagazin "markt xl":

Sachverständige: Zweifel an der Richtigkeit von Geschwindigkeitskontrollen

Bei Stichprobe nur jeder dritte Bußgeldbescheid bei Einsprüchen korrekt

 

Köln - Ungenaue Geschwindigkeitsmessungen, Verwechslungen von Fahrzeugen und mangelhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle sind häufige Ursachen für einen falschen Bußgeldbescheid. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung von über 1800 Bußgeldakten durch die Saarbrücker Sachverständigenorganisation VUT. Nur in jedem dritten Fall hätten die vorgelegten Beweise den Rückschluss erlaubt, dass die zu Last gelegte Tempoüberschreitung so auch tatsächlich begangen worden war. Bei 62 Prozent war nicht nachvollziehbar, ob beispielsweise die Messung korrekt erfolgt war oder ob der Vorwurf überhaupt den richtigen Fahrer traf. In fünf Prozent der Fälle - immerhin jedem zwanzigsten - war der Bußgeldbescheid laut VUT zweifelsfrei falsch. Darüber berichtet der Westdeutsche Rundfunk in seinem Wirtschaftsmagazin "markt xl" am kommenden Montag, 16.03.2009, um 20.15 Uhr im WDR Fernsehen).

 

Die VUT-Sachverständigengesellschaft, die nach eigenen Angaben in Deutschland bei der Überprüfung von Geschwindigkeitskontrollen führend ist, hatte 1810 Akten aus 2007 bis heute überprüft, bei denen die Fahrer Einspruch erhoben hatten. Gegenüber dem WDR bemängelte die VUT die häufig ungenaue Justierung der Radarmessgeräte. "Wenn ich bei einer Antenne etwa den Messwinkel verändere, sind sofort sieben Prozent Abweichung drin", so Hans-Peter Grün, Sachverständiger bei der VUT. Noch gravierender: Nicht alle Radarfallen seien so eingerichtet, dass das aufgenommene Bild verlässlich den gemessenen Wagen zeige.

 

Darüber hinaus komme es bei der teilmaschinellen Auswertung in der Bußgeldstelle häufig zu Irrtümern. Laut Akten war einem 70jährigen eine gemessene Geschwindigkeit von 111 km/h in einer Tempo 30-Zone zur Last gelegt geworden. Tatsächlich zeigte das Beweisfoto jedoch drei Striche als Zeichen für eine annullierte Messung. "Bei solch dicken Fällen müssten die Sachbearbeiter schon einmal ein Auge mehr auf den Vorgang werfen, bevor der Bescheid raus geht", forderte Sachverständiger Hans-Peter Grün gegenüber dem WDR.

 

Beim Automobilclub von Deutschland bezeichnete man das Ergebnis der Auswertung als "erschreckend". Dorothee Lamberty, Verkehrsrechtsexpertin des AvD: "Eigentlich liegt die Beweislast beim Staat. Inzwischen muss aber der beschuldigte Autofahrer nachweisen, dass dem Staat Fehler unterlaufen sind." Bei einer solchen Fehlerquote sei dies erst recht inakzeptabel.

 

BTW Aha, in 5% war der Bescheid laut VUT zweifelsfrei falsch. Wer hat den Gutachter in den restlichen 95% bezahlen müssen? ;)

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Vorsicht. Genau lesen. Es wurden nur Messungen unter die Lupe genommen, gegen die Einspruch erhoben wurde. Diese sollten nur einen sehr geringen Prozentsatz der insgesamt durchgeführten Messungen ausmachen.

Das ist zwar richtig, aber du weißt vielleicht auch, dass der deutsche Michel zu 97% auch dann keinen Einspruch einlegt, wenn er einen Fehler vermutet, weil er weiß, wie gering die Chancen sind.

 

Selbst HIER wird ja in aller Regel von Einsprüchen gegen die Messung selber abgeraten, weil es nahezu chancenlos ist.

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Guest Pferdestehler

Der Umstand, dass nur die Verfahren mit Einspruchnahme genommen wurden, bringt die Aussagekraft der ganzen Geschichte nahezu gegen Null. Keiner weiß nix, wie es insgesamt aussieht.

 

Von daher: schon ein Aufreger, aber keiner den man irgendwie beziffern könnte. Schade, aber so spare ich mir heute Abend unnütze Zeit vor der Glotze.

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Naja, dass in der Bußgeldstelle nicht immer sorgfältig gearbeitet wird, wundert mich nicht. Wenn die bei jedem Foto so genau hinschauen würden, könnte man in diesem Forum ja gar keine Tipps mehr geben. Vielfach wird wohl eher nach dem Motto verfahren: Wenn jemand Einspruch einlegt, schauen wir uns den Vorgang mal an.

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Ich habe den Beitrag nicht gesehen, hier aber die erschreckende Auswertung aus über 1800 Bußgeldakten (Auszug aus "Knöllchen ohne Grund", wdr, 16.03.09):

 

Obwohl die Sachverständigen schon viele Falschmessungen untersucht haben, haben sie die Ergebnisse der statistischen Auswertung einer so großen Fallmenge überrascht:

 

Rund fünf Prozent der Fälle sind technisch nicht verwertbar oder mangelhaft. Das heißt, dass Fahrzeuge verwechselt wurden, der Messaufbau fehlerhaft war oder die Messung zu spät begann. In diesen Fällen muss der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder zumindest stark korrigiert werden.

 

In rund 30 Prozent der Fälle wurden gravierende Mängel in der Beweisführung festgestellt. Dazu Hans-Peter Grün: „Auf dieser Datengrundlage kann der Bußgeldbescheid so nicht erlassen werden.“ Der Bußgeldbeamte hätte Akten zur richtigen Beurteilung der Messung anfordern müssen, hat es aber nicht getan.

 

Weitere 32 Prozent zeigen bedeutende Mängel in der Beweisführung. Es gibt zwar einen begründeten Verdacht gegen den Betroffenen, aber immer noch keine sichere Beweisführung (weil z. B. Messprotokolle ungenügend ausgefüllt wurden oder vor Einsatzbeginn keine Testfotos gemacht wurden).

 

18 Prozent haben immerhin noch formale Mängel, die aber keinen Einfluss auf die Bewertung des technischen Messergebnisses haben (z. B. fehlender Eichschein oder fehlende Schulungsbescheinigung des Messbeamten).

 

Nur rund 15 Prozent der untersuchten Fälle entsprechen vollständig dem standardisierten Messverfahren. Hier ist die Beweisführung vollständig und nachvollziehbar.

:whistle:

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1810 Akten aus 2007 bis heute überprüft, bei denen die Fahrer Einspruch erhoben hatten.

 

wie man durch Weglassen einer Kleinigkeit den Inhalt verfälscht... heute morgen in SWR1 war auch ein Bericht über das Thema. Dort hörte es sich (selbst für mich als fleißigen RF-Leser) so an, als wären insgesamt nur 15% der Messungen korrekt.

 

Selbst wenn es so wäre ist die Chance doch eher gering - erfolgreiche Einsprüche gegen Falschmessungen sind doch eher selten, oder?

 

 

Ein Beispiel aus der Realität:

Ich hatte einmal Einspruch gegen eine Lasermessung eingelegt. Ich wurde bei ;) mit 71 km/h geblitzt - angeblich 100m vor dem :whistle: Schild. Der Messwagen stand 300m hinter dem ;) Schild.

Beweise dafür: lediglich die Aussage des Messbeamten. Kein maschinell erstelltes Protokoll aus dem die Messentfernung hervorgeht, kein Foto.

Der Richter hat mir dann zu erkennen gegeben dass er nicht daran denke, zu meinen Gunsten zu entscheiden und mir nahegelegt, den Einspruch zurückzuziehen.

 

Also habe ich jetzt einen Punkt dafür, dass ich (angeblich?) bereits vor dem 70er Schild mit 71 unterwegs war. ausgeschlossen ist das zwar nicht, aber die Beweislage fand ich damals zu dünn.

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Guest Simineon
BTW Aha, in 5% war der Bescheid laut VUT zweifelsfrei falsch. Wer hat den Gutachter in den restlichen 95% bezahlen müssen? :whistle:

 

In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch.

 

Im übrigen sind nur etwa 5% aller Porsche GT3 Fahrer Frauen, folgt daraus, dass nur 5% aller Verkehrsteilnehmer Frauen sind ?

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In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch.

Kannst Du das auch begründen? Warum sollten die 5% nicht repräsentativ sein?

Glaubst Du tatsächlich, die wussten alle schon vor ihrem Einspruch, dass sich da irgendwo Fehler in der Akte verstecken.

Ich würde behaupten, ob Einspruch eingelegt wurde, ist für diese Fehlerquote absolut irrelevant.

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Guest Simineon
In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch.

Ich würde behaupten, ob Einspruch eingelegt wurde, ist für diese Fehlerquote absolut irrelevant.

 

Es ist häufig ein Fehler, wenn ich bei Deinen Einträgen auf "anzeigen" klicke ...

 

Was Du behaupten würdest ist uninteressant, solange Du es nicht behauptest.

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Guest Simineon
Zumindest ist das, was ich behaupten würde mal besser begründet, als das was Du tatsächlich behauptest.

 

:whistle:;);)

Der eine Satz soll eine bessere Begründung sein ? Deine Witze waren auch mal besser ...

 

Einspruch wird von VTs erhoben die einen Anfangsverdacht haben, also mit der Messung schonmal prinzipiell nicht einverstanden sind bzw. vermuten das die Messung falsch sein könnte. Es ist klar, dass der Prozentsatz an tatsächlich falschen Messungen in der Grundmenge der vermutlich falschen Messungen höher ist als der Prozentsatz von tatsächlich falschen Messungen in der Menge der Messungen.

 

Ebenso kannst Du blonde Frauen nehmen

 

Der Prozentsatz der tatsächlich blonden Frauen ist in der Menge der vermutlich blonden Frauen höher als der Prozentsatz der tatsächlich blonden Frauen in der Menge der Frauen, oder ?

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Einspruch wird von VTs erhoben die einen Anfangsverdacht haben, also mit der Messung schonmal prinzipiell nicht einverstanden sind bzw. vermuten das die Messung falsch sein könnte. Es ist klar, dass der Prozentsatz an tatsächlich falschen Messungen in der Grundmenge der vermutlich falschen Messungen höher ist als der Prozentsatz von tatsächlich falschen Messungen in der Menge der Messungen.

Das ist ein logischer Schluss, der aber nur dann Gültigkeit hätte, wenn der betreffende VT zu seiner Vermutung irgendwie qualifiziert wäre.

Weder er noch sein Anwalt dürften jedoch Ahnung von dem technischen Kram haben und selbst wenn sie diese hätten, hätten sie den Einspruch wegen der Frist wahrscheinlich schon eingelegt, bevor der Verdacht irgendeine Substanz hätte.

 

Bei blonden Frauen ist es hingegen so, dass jeder die Blondheit mit bloßem Auge und ohne Fachkenntnisse beurteilen kann.

 

Ich sehe also weiterhin keinen Grund, warum der Anfangsverdacht eines gemeinen VT irgendwie die Wahrscheinlichkeit erhöhen sollte, dass tatsächlich fehlerhaft gemessen wurde.

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Selbst wenn es so wäre ist die Chance doch eher gering - erfolgreiche Einsprüche gegen Falschmessungen sind doch eher selten, oder?

Das wird hier von vielen Cops so propagiert ;) . Meine Erfahrungen und nun die von VUT ans Tageslicht gekommene Statistik läßt die gepredigte unfehlbare Messung tatsächlich im Zwielicht erscheinen :whistle: . Im Prinzip kann man ab sofort nun aussagen, daß bei exakter Durchleuchtung mehr als 80% der Messungen nicht koscher sind.

 

Die Primärquelle kann hier downgeloadet werden: VUT Downloads

 

Das Ergebnis dieser Auswertungsstatistik ist eine schallende Ohrfeige für @bluey&@papemark&Co.

 

@stang66: Bei Dir hatte sicherlich kein Gutachter den Fall durchleuchtet. Wenn man dann noch einen Universalrechtsanwalt vom Land hat, dann kann auch der Einspruch in die Hose gehen, obwohl der Fall Fehler hatte und dies ein Gutachten aufgedeckt hätte.

;)

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Guest Der Friese
In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch.

 

sehe ich genauso, die höhe der falschen messungen - und zwar aller messungen insgesamt, liegt dann ja weit unter 5%...

 

wenn 1000 autofahrer geblitzt werden, nur 100 gehen überhaupt zum anwalt, dann haben 5 leute am ende eine falsche messung bekommen...

bezogen wieder auf die tausend autofahrer liegt dann der absolute prozentsatz bei 0,5.... ;)

legen von den tausend autofahrern nur 10 einspruch ein, kommen am ende 0,5 ;) mit einer ungültigen messung heraus...wiederum auf tausend bezogen sind es dann nur 0,05% ungültige messungen insgesamt....

 

die frage ist also, wie hoch ist der anteil derer, die widerspruch einlegen.... :whistle:

 

gruß

der friese

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Pressemitteilung: Statistische Auswertung zu 1810 Vorgängen zu Verkehrs-OrdnungswidrigkeitenBeliebt!Tooltip

Bei einer solchen Bewertung muss bedacht werden, dass nur in den wenigsten Fällen mit

der Fallakte ein eindeutiges Beweismittel zur Verfügung gestellt wird, welches neben dem

eigentlichen technischen Messergebnis auch die Möglichkeit bietet, das Ergebnis in seinem

Zustandekommen und in seiner Höhe auf Plausibilität zu prüfen

 

 

Diesbezüglich hat die Rechtsprechung den Begriff des „Standardisierten Messverfahrens“

entwickelt, wonach einfach ausgedrückt, eine Messung dann als korrekt anzunehmen ist,

wenn es sich um ein technisch anerkanntes/überprüftes Messverfahren handelt und die für

den Einsatz des Messgeräts und die Auswertung der Messung geltenden Bestimmungen

eingehalten wurden.

gefettet durch mich

 

Hier irrt IMO VUT. Wenn das „Standardisierten Messverfahren“ angewendet wird, ist eine ´Möglichkeit , das Ergebnis in seinem Zustandekommen und in seiner Höhe auf Plausibilität zu prüfen´ nicht mehr erforderlich. Denn die Behörde hat sich ja an die Regeln des „Standardisierten Messverfahrens“ gehalten.

 

Wenn die Regeln des „Standardisierten Messverfahren“ nicht eingehalten werden, bestehen Zweifel an der Messung.

 

BTW @Simineon full ack

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Heute macht auch die Print-Ausgabe der Neuss-Grevenbroicher Zeitung mit diesem Thema auf:

http://www.ngz-online.de/public/article/au...omessungen.html

Auch hier finde ich keinen Hinweis, dass nur bestimmte Fälle vom Tempomessungen untersucht wurden. In der Print-Ausgabe werden als Fehlerursache besonders Aufbaufehler beim "Multanova" und "ESO 1.0" genannt.

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In 5% der Fälle in denen der Betroffene zum Anwalt gegangen ist. Daraus zu schliessen, dass es 5% aller Fälle sind ist polemisch; unsachlich und falsch.

 

sehe ich genauso, die höhe der falschen messungen - und zwar aller messungen insgesamt, liegt dann ja weit unter 5%...

 

falsch... die höhe der nachgewiesenen falschmessungen liegt weit darunter!

 

 

man sollte es eher mal von der seite betrachten, dass es trotz unfehlbarer technik und top geschulten bedienern trotzdem zu einer nicht zu vernachlässigenden anzahl an nachgewiesenen fehlern kommt.

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Guest Simineon
man sollte es eher mal von der seite betrachten, dass es trotz unfehlbarer technik und top geschulten bedienern trotzdem zu einer nicht zu vernachlässigenden anzahl an nachgewiesenen fehlern kommt.

 

und deswegen sollte man auch weiterhin, wenn Zweifel bestehen, ruhig seinen RA konsultieren und die Korrektheit des Messung überprüfen. Diese Statistik ist wieder ein Beweis für die Manipulierkeit und Manipulationsfähigkeit der Presse.

 

Leider gibt es beim KBA nur öffentliche Zahlen über Handy- und Gurtverstösse: Im Jahr 2008 wurden 433.000 Handyverstösse dokumentiert. Geschwindigkeitsverstösse stellen insgesamt die grösste Eintragungsgruppe dar, man kann also ohne zu übetreiben sagen: Es sind mind. 433.000 Geschwindigkeitsverstösse im Jahr 2008 eingetragen worden.

 

Die Studie hat zwei Jahre herangezogen, also wurden mind. 850.000 Geschwindigkeitsverstösse in diesen zwei Jahren eingetragen. Von diesen 850.000 Bussgeldbescheiden wg. Geschwindigkeit wurden nur 1810 ausgewertet.

 

Diese 1810 Fälle sind ja auch nur die Fälle in denen

 

- Einspruch eingelegt wurde

- diesem nicht stattgegeben wurde

- eine Gerichtsverhandlung anberaumt wurde

- eine Gutachter herbeigezogen wurde

und dieser Gutachter ein VUT-Gutachter war

 

Vergleichbar etwa mit:

 

Ich gebe allen Deutschen ein Bier aus, die

- am 6.4.1966 geboren wurden und

- 1.89m gross sind und

- in der Nähe von Darmstadt wohnen und

- genau ein Kind haben und

- dann auch noch den Nicknamen Simineon haben

 

Ich glaube, ich werde allein bleiben :vogelzeig:

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Guest Der Friese
Ich glaube, ich werde allein bleiben :)

 

naja, ganz so einfach ist es nun wohl doch nicht, denn immerhin gehts ja nicht darum, ein gutes bier zu trinken...

eventuell stehen berufliche konsequenzen zur disposition, nur weil ein messbeamter nicht richtig gemessen hat....

 

und das die fehlerqoute bei deinem beispiel eins beträgt ist übertrieben und zieht die tatsächlichen verfehlungen, die es ja offensichtlich gibt, ins lächerliche...

mein vergleich wäre nebenwirkungen von medikamenten - es gibt sie, selten, aber es gibt sie...deswegen finden sie auch erwähnung...

vielleicht sollte im bußgeldbescheid stehen, dass es eine gewisse fehlerqoute gibt, die eine anzweiflung der messung erlauben - das wäre doch mal serviceorientiert.... :vogelzeig:

 

gruß

der friese

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@BELuser Ich denke mal, das aus versehen meine Antwort auf dagegen verschoben wurde, deshalb poste nochmal. :vogelzeig:

 

Wieso soll die Möglichkeit nicht mehr bestehen? Vor Gericht kann man alles überprüfen lassen.

 

Fachaufsatz zur Thematik

„Verkehrsüberwachung“

 

veröffentlicht in: „Die Bayerische

Polizei“ und „Polizeinachrichten“,

Polizei-Verlag Heinz Krause,

Nürnberg, Heft 7-8-9/2002, S. 10 ff.

Autor: Prof. Dr. jur. Dieter Müller,

 

Institut für Verkehrsrecht und

Verkehrsverhalten Bautzen (IVVB)

 

Typische Rechtsprobleme

beim Messen der

Geschwindigkeit – Teil 1

http://www.polizei.sachsen.de/fhpol/dokume...gkeit_1_www.pdf

Würde in jedem dieser

Fälle ein Sachverständigengutachten mit

dem Gegenstand jeder nur möglichen

Fehlerquelle eingeholt werden müssen, so

wäre eine Behinderung des Rechtsweges

die unausweichliche Folge. Im Anschluss

an die Rspr. des BGH (VRS 86, 287 ff.,

bestätigt durch VRS 94, 341 ff.) ist es nur

in den Fällen erforderlich ein

Sachverständigengutachten einzuholen,

wenn konkrete Anhaltspunkte für eine

Fehlmessung vorgetragen werden, die auf

realen Anhaltspunkten beruhen (so auch

BayObLG, VRS 92, 353 ff.).

 

----------

 

Natürlich kann Jeder ein Gutachten bei Gericht beantragen (Bzw. einen Beweisantrag einreichen...). Der Richter wird aber nur dann einen beauftragen ´wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorgetragen werden, die auf realen Anhaltspunkten beruhen ´.

 

Du (oder dein Anwalt) kannst jederzeit direkt beim Gutachter, ein Gutachten beauftragen (und dieses dann als Beweis einbrinegn). Wenn aber (wie in diesem Fall:´Meine Kristallkugel meint, das hier irrtümlich von der Behörde ein Testfoto verschickt wurde...) dies zur Einstellung des Verfahrens führt, trägt wohl anscheinend derjenige, der das Gutachten beauftragt hat, die Kosten. Wenn ich mich aber richtig erinnere, meinte ein Jurist hier im RF, das man ein Gerichtsverfahren erzwingen kann, bei dem dann bei einem Freispruch die Gutachterkosten die Staatskasse trägt...

 

Aus Sicht des VT ist es von daher immer günstiger, falls das Verfahren der Richter nur einstellt, wenn der Richter den Gutachter beauftragt hat.

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Du (oder dein Anwalt) kannst jederzeit direkt beim Gutachter, ein Gutachten beauftragen (und dieses dann als Beweis einbrinegn). Wenn aber (wie in diesem Fall:´Meine Kristallkugel meint, das hier irrtümlich von der Behörde ein Testfoto verschickt wurde...) dies zur Einstellung des Verfahrens führt, trägt wohl anscheinend derjenige, der das Gutachten beauftragt hat, die Kosten.

Oder die RV übernimmt.

 

Fehlerhafte Blitzer - Autoindustrie fordert "Ende der Abzocke", SPON, 22.03.09

 

@bluey: Du sprichst vom 80%-Murksmessungen-Märchen. Welche Prozentzahl an fehlerhaften Messungen sieht denn die Polizei?

;)

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@bluey: Du sprichst vom 80%-Murksmessungen-Märchen. Welche Prozentzahl an fehlerhaften Messungen sieht denn die Polizei?

Mir sind dahingehend keine Statistiken und demzufolge auch keinerlei Zahlen bekannt. Wenn "Fehler" (=> Fahrer oder Kennzeichen z.B. sind nicht erkennbar, da Blende falsch eingestellt, Blitz zu hoch oder zu tief) bei der Auswertung auffallen, so werden diese Messungen nicht weiter verfolgt.

 

Auch unsere Messungen werden regelmäßig von Sachverständigen beäugt. Bislang sind mir noch keine Fälle bekannt geworfen, wo die Messung aufgrund gravierender Fehler (Meßgerät falsch aufgestellt, nicht parallel zur Fahrbahn ausgerichtet udm.) eingestellt werden mußte. Und über unsere Quote Zahlen können wir uns wirklich nicht beklagen. ;)

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  • 3 weeks later...

ich bin oft und gerne auch mal zu schnell unterwegs, aber eben ständig aufmerksam und vor allem übertreibe ich es nicht!

 

Mich hats schon öfter mal erwischt und ich muss zugeben, jedesmal zu recht. Ich weiss auch eigentlich IMMER sehr genau, wie schnell ich unterwegs bin, insofern kann ich das ganz gut einschätzen.

 

Mich hat´s auch nie über 20 zu schnell erwischt. Vielleicht weil ich nicht übertreibe?

 

 

Aber jetzt zurückzublicken und zu sagen: die male wo ich geblitzt wurde, stell ich nun in Frage ist quatsch!

 

und wer das tut ist ein Idiot! Wer nicht weiss, wie schnell er unterwegs ist, der sollte gar nicht fahren dürfen. Mich nerven auch diese ständigen Threads hier von wegen "Blitz gesehen, bin mir nicht sicher", etc.

 

So ein blödes Gelaver! Man kann schon sehr genau beurteilen ob ein Blitz einem selber galt, WENN man einfach aufmerksam ist.

 

Wer hochkonzentriert 10 oder 20 km/h zu schnell unterwegs ist, den empfinde ich weniger als gefahr, als diese diese leute, die den verkehr aufhalten und dabei träumen.

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Dieser Beitrag war ein Witz.

 

Man vermischte Fragwürdige Lasermessungen mit ziemlich Narrensicheren Radarmessungen.

 

Was gibt es denn bei Radar Messungen bitte zu versauen?

 

Ist das Fahrzeug parallel Ausgerichtet gibt es nur noch die Knickstrahl Gefahr. Dies ist sicherlich jedem halbwegs aufmerksamen Meßbeamten bewusst.

 

Sollte das Objektiv verkehrt eingestellt sein, hat dies kein Nachteil für die Messung an sich sondern nur für das anschließende Foto. Also eher Positiv für den Verkehrssünder.

´

Radar Messung und Foto sind unabhängig von einander.

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  • 4 months later...

Leider finde ich den passenden Thread nicht mehr :vogelzeig: (in dem bemängelt wurde, das keine Antwort auf die kleine Anfrage veröffentlicht wurde) Darum hier:

 

Kleine Anfrage der FDP.

Deutscher Bundestag Drucksache 16/1352116. 16.Wahlperiode 17. 06. 2009 PDF

Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen und deren Bußgeldbescheiden

 

Nach einer Studie der Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft (VUT) sind etwa 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen, die Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde liegen, fehlerhaft.

...

 

Antwort der Bundesregierung PDF

...

Die Fragen 1, 5, 6 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegt die Studie nicht vor. Die VUT Sachverständigen- gesellschaft mbH wurde mit Schreiben vom 27. März und 11. Mai 2009 gebe- ten, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Einblick in die Studie zu gewähren. Dieser Bitte wurde bislang nicht entsprochen.

...

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Leider finde ich den passenden Thread nicht mehr :huh: (in dem bemängelt wurde, das keine Antwort auf die kleine Anfrage veröffentlicht wurde)

@bambam: Hatte ich in irgendeinem Thread bemängelt...Vielen Dank für die Info :vogelzeig: !

<_<

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  • 1 month later...

Und noch eine kleine Anfrage, diesmal an den Landtag Ba-Wü

 

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5027_D.PDF

Landtag von Baden-Württemberg

14. Wahlperiode

Drucksache 14 / 5027

26. 08. 2009

Kleine Anfrage

des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP

und

Antwort

des Innenministeriums

 

...

9.Wie kann das Vorliegen einer ordnungsgemäßen oder fehlerhaften Messung

durch eigene Sachverständige der Verteidigung nachvollzogen oder überprüft

werden?

Zu 8. und 9.:

Bestandteil der Akte eines Bußgeldverfahrens ist das Messprotokoll, welches den

ordnungsgemäßen Einsatz des Gerätes im Sinne der Bedienungsanleitung und den

Bestand einer gültigen Eichurkunde für das jeweilige Gerät bescheinigt. Die Eich -

urkunde ist nicht unmittelbar Beweismittel, denn die gültige Eichung ergibt sich

aus dem Messprotokoll und kann gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren

durch Zeugenbeweis bestätigt werden (Vgl. BayOLG, DAR 04, Seite 531).

Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Messung wurde seit Einführung des Sys -

tems PoliScan Speed des Herstellers Vitronic bei der Polizei des Landes Baden-

Württemberg in mehr als 180 Fällen durch Sachverständige der Verteidigung fest-

gestellt. Fehlerhafte Messungen wurden bisher nicht registriert.

Da wurde doch tatsächlich schon über 180 mal ein Sachverständiger (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?) von der Verteidigung beauftragt.
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  • 3 months later...

1. zurecht.

2. nun gibt es aber längst nicht mehr überall eine Mindestentfernung. In NRW wären 135 m hinter dem Schild in Ordnung. Und die Sache mit dem Traktor... naja, hab schon bessere Ausreden gehört.

 

 

Fragt sich nun nur noch, wo der Murks sein soll......

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1.klarer Fehler der Blitzmanschaft. Allerdings halte ich das Schild nicht für so schlecht sichtbar wie es der Anwalt sagte,ein größeres Schild wäre aber sicher kein Fehler.

2.150m hin oder her,zwischen Meßstelle und Ortsschild ist noch eine Einmündung mit Stopschild was auf weniger gute Sicht schliessen lässt. :unsure: Oder übertriebener Vorsicht der anordnenden Behörde.Aber egal,diese Einmündung dürfte wohl überall in D eine eventuelle Mindestentfernung aufheben so das man auch bei weniger als der Mindestentfernung messen darf.

Das das Schild nur einseitig angebracht war war wohl die Rettung für den Fahrer.

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Das das Schild nur einseitig angebracht war war wohl die Rettung für den Fahrer.

Hätte die Meßmannschaft den Meßbetrieb wirklich aufmerksam beäugt, so hätte ein Traktor auffallen müssen. Auf dem Foto ist auch keiner zu erkennen. Bei der angegebenen Entfernung und dem angeblich unmittelbar davor durchgeführten Überholmanöver hätte man den Traktor IMHO zumind. teilweise auf dem Foto sehen müssen. Man hätte demzufolge das Ganze auch 100%ig durchziehen können.

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  • 1 year later...

VUT untersuchte (nicht repräsentativ) im Auftrag von Plusminus bzw. den WDR:

 

von April 2007 bis September 2011

8.859 Fälle. Davon

 

559 Fälle (6,31 %) technisch nicht korrekt

1.947 Fälle (21,98 %) in der Beweisführung mangelhaft.

 

von April 2007 bis März 2009

1810 Fälle. Davon

 

60 Fälle (3,31%) technisch nicht korrekt

536 Fälle (29,61%) gravierenden Mängeln in der Beweisführung

587 Fälle (32,43%) bedeutenden Mängeln in der Beweisführung

 

Quellen:

http://www.wdr2.de/service/quintessenz/radarfallen100.html (Zeitraum 2007 bis 2011)

http://www.avd.de/fileadmin/user_uploads/P...atistik-vut.pdf PDF (Zeitraum 2007 bis 2009)

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VUT :mecker::rofl::blink::kopfschuettel::nick:

 

Wer einmal die "Gutachten" gelesen hat, die von VUT im Auftrag der Betroffenen erstellt werden, der weiß die von dort veröffentlichen Zahlen zu würdigen. Man sollte einfach mal die vorrangig im Auftrag der Gerichte und nicht der Betroffenen tätigen Sachverständigen fragen. Die lachen sich tot, wenn denen einer erzählt, zwei Drittel der Messungen seien zu beanstanden. Aber die stellen sich mit solchen "Erkenntnissen" auch nicht bei Stern-TV selbst dar, um Aufträge zu akquirieren.

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Man sollte einfach mal die vorrangig im Auftrag der Gerichte und nicht der Betroffenen tätigen Sachverständigen fragen.

Die wären bzw. heißen?

 

Die lachen sich tot, wenn denen einer erzählt, zwei Drittel der Messungen seien zu beanstanden.

Rechnen ist nicht so deine Stärke?

 

Mal vom aktuellen Zeitraum ausgegangen (alles andere macht ja auch nur sehr begrenzt Sinn) sind 6,31 technisch nicht korrekt und bei 21,98 % wird die Beweisführung bemängelt.

 

Und da kommst du auf "zwei Drittel"?!?

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Die wären bzw. heißen?

 

Einfach mal am OWi-Tag zum Gericht gehen. Oder wenn Du keine Zeit hast: Opa hinschicken. Dann kennst Du Namen. Werbung haben die nicht nötig.

 

 

Rechnen ist nicht so deine Stärke?

Und da kommst du auf "zwei Drittel"?!?

 

Nun ja...ist es bei Dir eine Rechen- oder nur eine Leseschwäche?

 

60 Fälle (3,31%) technisch nicht korrekt

536 Fälle (29,61%) gravierenden Mängeln in der Beweisführung

587 Fälle (32,43%) bedeutenden Mängeln in der Beweisführung

 

sind zusammen 65,35%, macht ziemlich genau zwei Drittel...natürlich nur, wenn man nicht die letzten 32,43% vergisst...

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Die wären bzw. heißen?

 

Einfach mal am OWi-Tag zum Gericht gehen. Oder wenn Du keine Zeit hast: Opa hinschicken. Dann kennst Du Namen. Werbung haben die nicht nötig.

Aha. Du kennst sie also auch nicht oder du hast halt vorhin einfach mal was reingepluppert, weil dir die Untersuchungen der VUT nicht gefallen.

 

 

Rechnen ist nicht so deine Stärke?

Und da kommst du auf "zwei Drittel"?!?

 

Nun ja...ist es bei Dir eine Rechen- oder nur eine Leseschwäche?

 

60 Fälle (3,31%) technisch nicht korrekt

536 Fälle (29,61%) gravierenden Mängeln in der Beweisführung

587 Fälle (32,43%) bedeutenden Mängeln in der Beweisführung

 

sind zusammen 65,35%, macht ziemlich genau zwei Drittel...natürlich nur, wenn man nicht die letzten 32,43% vergisst...

Ich hab halt die neuen Zahlen genommen und nicht irgendwelche Werte, die schon über zweieinhalb Jahre alt sind zusammengezählt... :mecker:

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