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Ami-verhältnisse


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Guest Simineon
Dann nehmen sie eben Schraubenzieher.

 

... und wenn das auch zu nichts führt, dann werden eben Cocktails gemixt, will man deswegen nun Benzin verbieten ?

Anleitungen zum Bombenbau gibt es en masse im Internet und die Zutaten gibt es allesamt im Baumarkt; Supermarkt und an der Tanke nebenan

 

- Diesel

- Zucker

- Spüli

- Nägel

- Gipswannen

- Dünger

- etc. pp.

 

will man das jetzt alles auch verbieten ?

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Durch die Formulierung des § 42a WaffG besteht jedoch ein gewisser Handlungsspielraum für die Polizei und ich denke, daß dieser sinnvoll genutzt wird.

Wollen wir es hoffen - mir sind schon gegenteilige Berichte zu Ohren gekommen. Sicher Einzelfälle, die es aber ohne die Neuregelung nicht gegeben hätte.

 

Von eier Kriminalisierung möchte ich hier übrigens nicht sprechen, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Das nicht legale Mitführen eines legalen Gegenstandes, der mit Führungsverbot belegt ist, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Dennoch ein Verstoß gegen das WaffG, weil es nunmal dort geregelt ist.

 

In welcher Form wird ein solcher Verstoß aktenkundig?

 

Welche Konsequenzen hätte ein derartiger Verstoß beispielsweise

- für einen Sportschützen mit WBK?

- für einen Oldtimerfahrer mit 07er-Kennzeichen, der auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen ist?

- für andere Berufe, wo eine "weiße Weste" benötigt wird (Wachpersonal, Geldtransporter, Croupiers... kenn mich da nicht so aus)?

- für einen Autofahrer bei der nächsten Kontrolle? Gehen die Polizisten dann gleich (zur Eigensicherung) mit Pistole im Anschlag hin, weil sie in ihrem Display nur sehen "Verstoß gegen das Waffengesetz"?

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Was genau ist dir denn zu Ohren gekommen?

 

Da es sich um eine OWi handelt, erfolgt selbstverständlich kein Eintrag ins BZR, auch eine Kriminalakte (aus denen heraus sich die polizeilichen Erkenntnisse bei einer Personenüberprüfung vor Ort ergeben) wird hierfür nicht angelegt.

 

Gruß

Goose

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Guest Mace
Von eier Kriminalisierung möchte ich hier übrigens nicht sprechen, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Das hatten wir schonmal.

Ich habe damals schon mit einer Entscheidung des EGMR argumentiert, in der die deutsche Ordnungswidrigkeit als strafrechtlicher Natur angesehen wird.

 

Und komm bitte nicht wieder damit, dass der EGMR keine Bindungswirkung für die nationalen Gerichte auslöst. Das Macht die Argumentation des Gerichts (nur darauf kommt es hier an) nicht schlechter.

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Richtig, das hatten wir schon mal. Und schon damals sind wir, wie man, wenn man dem Link folgt, erkennen kann, nicht auf einen Nenner gekommen.

 

Also, warum die Diskussion neu beginnen. Auch hier werden wir nicht auf einen Nenner kommen.

Du bist der Ansicht, es ist eine Kriminalisierung, ich vertrete die Ansicht, es ist keine Kriminalisierung. Du beziehst dich auf den EGMR, ich beziehe mich auf diverse deutsche Gerichte, bis hin zum BVerfG.

 

Aber sämtliche Argumente hierzu sind ja auch im Link zu lesen.

 

Gruß

Goose

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Huh,

 

jetzt kann man sich als Bürger wieder richtig sicher fühlen, unsere Politik - Götter haben zum ....zigsten Mal das deutsche WaffG verschärft.

 

Mich betrifft es zum Glück nicht, habe zur Zeit weder legale und schon gar nicht illegale Waffen (hatte aber jahrelang, jobbedingt ´ne 9mm, welche ich auch führen durfte, ergo mit Waffenschein, nicht nur Waffenbesitzkarte), spiele nicht Paintball, habe aber (zu meiner Schande und trotz meines Alters) Counter Strike auf meinem Rechner.

 

Ich hoffe nur, das auch ganz schnell Paintball und ähnliche “gefährliche Tötungsmaschinen” verboten werden (die Vorbereitungen laufen ja schon), damit man wieder ohne Angst vor “Paintball - Amokschützen” in den Supermarkt gehen kann!!

 

Logisch, wer heute Paintball spielt wird morgen mit der “Uzi” einkaufen gehen, weil er ja das “Töten” verinnerlicht hat - und besonders das virtuelle Töten am PC, sollte auch unter Strafe gestellt werden (dank Online Durchsuchungen eigentlich kein größeres Problem).

 

Im Hinblick auf den letzten versuchten Amoklauf (16jährige mit Messern bewaffnet und Molli´s im Rucksack) sollten aber generell Messer und natürlich Rucksäcke, auch im umfriedeten Besitztum, verboten werden!!

 

Im Zuge von “Sicherheit - Total” sollten aber auch noch Autos, Radkreuze, Glasflaschen, Gabeln, Schraubendreher, Schraubenschlüssel, Wasserwaagen (böses Schlaginstrument), jede Art von Stricken und Seilen, Feuerlöscher (ich sage nur Rohrbombe), Hunde, Äxte, Kettensägen und eigentlich alles verboten werden.

 

Wenn man die Sache mit der Sicherheit geklärt hat, sollte man sich dem totalem Gesundheitsschutz widmen.

 

Also, nach dem gleichen Prinzip, Alkohol, Zigaretten, Fettreiches, Salz, etc., ergo, auch fast alles, außer Wurzeln, verbieten.

 

Dann haben wir endlich ein deutsches Sicherheits- und Gesundheitsparadies.

 

Gut, wir leben dann alle wieder im Wald, jeder hat nur einen Holzlöffel mit breitem und abgerundeten Stiel, ´nen Chip, zur ständigen Ortsbestimmung im Allerwertesten und - ein dämliches, aber friedfertiges Grinsen im Gesicht!!

 

Muss jetzt aber beenden, muss erst mal ´nen Rundgang durch mein Haus machen, nicht dass sich ein Paintball - Schütze in der Toilette verschanzt hat (habe leider auch keinen Panic Room)!!

 

Mal ernsthaft, vergleicht doch mal die Anzahl der amerikanischen Amokläufe mit den deutschen Amokläufen.

Laut jeder Wahrscheinlichkeitsrechnung müsste in den USA unvergleichbar mehr Amokläufe stattfinden, denn dort kann man erheblich leichter an Waffen kommen, als in Deutschland (zum Teil sogar vollautomatische Waffen).

Und dabei reden wir von zwei Ländern, welche bezogen auf das WaffG, nicht unterschiedlicher sein können.

 

Friedfertige Grüße

und großen Dank an unsere Politik

Highspeedbiker

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@Goose:

Was genau ist dir denn zu Ohren gekommen?

Habbich im internet gelesen... :geil:

 

Nein, ernsthaft: Hörensagen ist nie eine gute Quelle, deswegen möchte ich dich gerne ans messerforum verweisen; dort gibts eine Rubrik "Politk & Recht".

Dort kannst du dir ein eigenes Bild machen. Wie immer in Internetforen ist der Tenor zu einem bestimmten Thema naturgemäß ziemlich einseitig. Aber besser einseitig und man weiß aus welcher Ecke es kommt als pseudo-neutral (wie unsere Medien oftmals).

 

Auch sehr schön diverse Politikermeinungen auf abgeordnetenwatch zum Thema: von pragmatisch (Schäuble. Ja, genau der...) aber leider nicht rechtssicher bis hin zur "abgerundeter Holzlöffel"-Fraktion.

 

 

Wie gesagt, mir gehst eigentlich nicht um Messer oder Paintball, sondern um die Verbieteritis allgemein.

 

 

Vielen Dank übrigens für die sachliche Diskussion bisher. Muss auch mal gesagt werden.

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Ein eigenes Bild habe ich dadurch bedingt, daß ich ja selber entsprechende Anzeigen vorlege und auch die Anzeigen meiner Dienstgruppe sehe. Und, da kannst du mir glauben: Ich habe noch keine OWi nach § 42a WaffG gesehen, die gegen einen "Durchschnittsbürger" gefertigt wurde.

Auch war ich neulich noch auf einem Waffenrechtsseminar und konnte mich diesbezüglich recht intensiv mit Kollegen aus ganz NRW austauschen. Auch hier habe ich von keinem gehört, daß ihm eine solche OWi gegen einen "normalen Bürger" bekannt sei.

 

Gruß

Goose

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Ja, ich bin sicher, solche Berichte findet man hundertfach. Wenn ich mir das jedoch durchlese entdecke ich die typisch einseitige Schilderung eines coolen Jugendlichen. Solche Schilderungen kenne ich auch, jedoch kenne ich auch die Realität, die solchen Schilderungen idR vorausgeht. Und die sieht zumeist dann doch anders aus.

 

Abschließend die Frage: Wozu braucht ein 15-jähriger ein Einhandmesser?

 

Gruß

Goose

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Guest Der Friese
Ja, ich bin sicher, solche Berichte findet man hundertfach. Wenn ich mir das jedoch durchlese entdecke ich die typisch einseitige Schilderung eines coolen Jugendlichen. Solche Schilderungen kenne ich auch, jedoch kenne ich auch die Realität, die solchen Schilderungen idR vorausgeht. Und die sieht zumeist dann doch anders aus.

 

Abschließend die Frage: Wozu braucht ein 15-jähriger ein Einhandmesser?

 

Gruß

Goose

 

ja,schlimm, die einseitigen berichtserstattungen.... :geil:

 

im übrigen - der kindergarten macht einen ausflug und unter anderem soll den 3-6jährige das schnitzen näher gebracht werden....und man nutzt typische schnitzmesser....sind das jetzt potentielle ordungswidrigkeiten...??

warum sollte man kein klappmesser dabei haben....??

:rofl:

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Ja, ich bin sicher, solche Berichte findet man hundertfach. Wenn ich mir das jedoch durchlese entdecke ich die typisch einseitige Schilderung eines coolen Jugendlichen. Solche Schilderungen kenne ich auch, jedoch kenne ich auch die Realität, die solchen Schilderungen idR vorausgeht. Und die sieht zumeist dann doch anders aus.

Du wirfst also der ermittelnden Behörde einseitige Berichterstattung vor. Sind dies jetzt die ersten Anzeichen auch mal das Handeln von Behörden zu hinterfragen?

 

Hier noch einmal für dich

Am 15.06.2008 gegen 01:10 Uhr führten sie in XXX ein Einhandmesser in Ihrer rechten Hosentasche. Nach den Vorschriften des Waffengesetzes ist das Führen von Einhandmessern verboten. Ein Führens eines Gegenstandes im Sinne des Waffengesetztes liegt vor, wenn die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausgeübt wird. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrikeit dar, welche eine Ahndung mit Geldbuße zulässt.

Ich hatte nicht umsonst nur auf diesen Beitrag verwiesen.

 

Da der Sachverhalt alles wiedergeben muss was auch "abgeurteilt" wird und sich dieser mit den Aussagen des dortigen TE deckt, gehe ich davon aus, das es sich auch so zugetragen hat.

 

Akzeptiere doch einmal auch Dinge die du noch nicht selber erlebt hast. Den anderen wirfst du doch auch immer vor zu engstirnig zu denken. :geil:

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[...]im übrigen - der kindergarten macht einen ausflug und unter anderem soll den 3-6jährige das schnitzen näher gebracht werden....und man nutzt typische schnitzmesser....sind das jetzt potentielle ordungswidrigkeiten...??

warum sollte man kein klappmesser dabei haben....??

:geil:

Dieses Messer fällt nicht unter das Verbot des WaffG

 

 

[...]

Es geht hier darum, warum die OWi verfolgt wurde und nicht auf die Verfolgung verzichtet wurde (Stichwort: Pflichtgemäßes Ermessen). Und die Antwort auf diese Frage findest du, wenn du das Posting des TE in deinem Link liest.

 

Akzeptiere doch einmal auch Dinge die du noch nicht selber erlebt hast.
Wenn dieses den zahlreichen eigenen Erfahrungen und Schilderungen anderer, die beinahe täglich damit zu tun haben, widerspricht, fällt das sicher schwerer als wenn solche Berichte die einzigen eigenen Berührungspunkte mit der Thematik sind.

 

Gruß

Goose

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Eine Ansammlung von Jugendlichen zu einem Gespräch bei der ein solches Messer in einer Hosentasche dabei ist, entspricht also nicht einem Vorgang dem man jeden Tag tausende Mal in der Republik erleben kann.

 

Also alles potenzielle Täter. :geil:

 

Wie sieht es denn mit Taschenmessern aus. Fallen die darunter, denn die kann man auch mit einer Hand bedienen. :rofl:

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Da die Vorgeschichte der vermeindliche Einbruch/Hausfriedensbruch oder was auch immer keine Rolle spielt, wurde er in die Schilderung des Sachverhaltes der Behörde nicht mit aufgenommen.

 

Grundlage der Anhörung ist daher allein das Mitführen des Messers.

 

Wo liest du denn was anderes heraus?

-------------

Was ist mit einem Taschenmesser?

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Mit der Vorgeschichte meine ich das, was man auch zwischen den Zeilen lesen kann: Ich kenne diese Schilderungen zu genüge, und ich weiß, wie es sich idR in der Realität abgespielt hat.

 

Der 15-Jährige, der Nachts mit dem Messer in der Tasche rum rennt ist übrigens nicht vergleichbar mit dem zuvor angeführten Erwachsenen, der es zum Apfelschälen mitführt.

 

Zum Taschenmesser: Das WaffG sollte auch dir bekannt sein, damit solltest du auch selber wissen, was alles unter den § 42a WaffG fällt, oder?

 

Gruß

Goose

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Zum Taschenmesser: Das WaffG sollte auch dir bekannt sein, damit solltest du auch selber wissen, was alles unter den § 42a WaffG fällt, oder?

 

Gruß

Goose

Nein damit kenne ich mich nicht aus. Das G habe ich mir nur einmal angesehen, als es im Rahmen einer Klausur am Rande zur Sprache kam. Es gehört nicht zum Lehrnstoff.

Einen Kommentar dazu habe ich nicht zumal sich das Gesetz ja wohl aufgrund der bösen Bedrohung durch Amokläufer die jeden Tag in D passieren ständig verschärft wird.

 

Ich würde dich daher bitten mir zu sagen was als Taschenmesser erlaubt ist und was nicht.

 

Ich denke den ein oder anderen interessiert dies sicherlich auch, ob er sich bereits "strafbar" macht, wenn er eines mit sich führt.

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Das Schweizer Taschenmesser fällt ebensowenig unter das WaffG wie das Leatherman.

 

Ordungswidrig nach § 42a WaffG sind nur Einhandmesser (unabhängig von der Klingenlänge) und Messer mit feststehender Klinge ab einer Klingenlänge von 12 cm.

 

Gruß

Goose

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Was habe ich denn unter Einhandmessern genau zu verstehen. Fallen da alle Messer darunter die ich mit einer Hand bedienen kann? Dann würde dies ja auch auf das Taschenmesser zutreffen.

Auf die persönlichen Fähigkeiten kommt es ja sicherlich nicht an. Ein Butterflymesser kann/konnte ich auch nicht mit einer Hand bedienen und fällt sicherlich heute auch darunter. :(

 

----------------

feststehend-da fallen sicherlich auch solche Rambomesser darunter sofern über 12 cm Klingenlänge.

http://www.google.de/search?hl=de&q=ra...esser&meta=

 

Gegen Gartenarbeit mit dem Ding dürfte aber nichts einzuwenden sein, oder. :blink::geil: Problem ist sicherlich der Transport. Was ist da zu beachten? :cool:

 

Irgendwie macht man sich heute mit jeden Scheiß potenziell strafbar was früher keine Sau interessiert hat nur weil ein paar Hirnis ausgepflippt sind. ;):unsure::blink:

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Ein Einhandmesser ist ein Messer, bei dem du die Klinge durch eine Einkerbung oder einen zumeist aufgeschraubten Knopf in Gelenknähe mit einer Hand öffnen kannst.

 

Beim üblichen Taschenmesser hälst du dieses mit der einen Hand fest, mit der anderen Hand klappst du die Klinge heraus.

 

Ein Butterflymesser würde zwar auch unter den Begriff des Einhandmessers fallen, ist jedoch eine verbotene Waffe nach Anlage 2 zum Waffengesetz. Hier stellt das Führen eine Straftat dar.

 

Ein "Rambo-Messer" fällt bei entsprechender Klingenlänge auch unter den § 42a WaffG.

 

Gruß

Goose

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Ein "Rambo-Messer" fällt bei entsprechender Klingenlänge auch unter den § 42a WaffG.

Danke erst einmal für die Antworten.

 

Aber Gartenarbeiten sind damit kein Problem, da ja eigenes/gemietes/gepachtetes Grundstück?

Wie sieht es denn mit den Transport in den Garten aus. Was ist da zu beachten?

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Guest Der Friese
Aber Gartenarbeiten sind damit kein Problem, da ja eigenes/gemietes/gepachtetes Grundstück?

Wie sieht es denn mit den Transport in den Garten aus. Was ist da zu beachten?

 

und beim kauf - wie bekomme ich das messer ohne eventuellen ärger nach hause....??

 

gruß

der friese

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Guest Simineon
Aber Gartenarbeiten sind damit kein Problem, da ja eigenes/gemietes/gepachtetes Grundstück?

Wie sieht es denn mit den Transport in den Garten aus. Was ist da zu beachten?

 

und beim kauf - wie bekomme ich das messer ohne eventuellen ärger nach hause....??

 

Ich nehme schon an, dass ein kleiner Unterschied besteht und gesehen wird wenn ich das Messer im Rucksack oder in einer Einkaufstasche in der versiegelten Originalverpackung zusammen mit dem Kaufbeleg herumtrage oder ob ich so ein Messer am Gürtel befestigt habe in einer typisch speckigen, auf häufiges Begrabschen hindeutenden Messerscheide.

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Guest Der Friese
Ich nehme schon an, dass ein kleiner Unterschied besteht und gesehen wird wenn ich das Messer im Rucksack oder in einer Einkaufstasche in der versiegelten Originalverpackung zusammen mit dem Kaufbeleg herumtrage oder ob ich so ein Messer am Gürtel befestigt habe in einer typisch speckigen, auf häufiges Begrabschen hindeutenden Messerscheide.

 

ok...wenn ich also abends mit einer einkaufstüte mit einem originalkarton, der ein rambomesser beinhaltet, spazieren gehe, dann bin ich grundsätzlich weniger gefährlich als jemand, der das rambomesser in einem speckigen gürtel stecken hat....

 

gilt das waffengesetz nur für träger speckiger gürtel oder gilt es nicht für träger eines originalkartons mit einkaufstüte....

das ist mir zu unausgegoren....

 

gruß

der friese

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Guest Simineon
Ich nehme schon an, dass ein kleiner Unterschied besteht und gesehen wird wenn ich das Messer im Rucksack oder in einer Einkaufstasche in der versiegelten Originalverpackung zusammen mit dem Kaufbeleg herumtrage oder ob ich so ein Messer am Gürtel befestigt habe in einer typisch speckigen, auf häufiges Begrabschen hindeutenden Messerscheide.

 

ok...wenn ich also abends mit einer einkaufstüte mit einem originalkarton, der ein rambomesser beinhaltet, spazieren gehe, dann bin ich grundsätzlich weniger gefährlich als jemand, der das rambomesser in einem speckigen gürtel stecken hat....

 

Nun, es geht ja um das "Führen einer Waffe" ; natürlich ist ein Messer in einer Messerscheide am Gürtel deutlich einsatzbereiter als das gleiche Messer in einem versiegelten Karton in der Einkaufstüte. Insofern kann ich mir hier schon eine unterschiedliche Bewertung vorstellen.

 

Mir hat mal ein Polizist geraten, wenn ich meine Schreckschusspistole ausserhalb des Hauses transportieren müsste, dann sollte ich sie zerlegen, also nicht betriebsbereit mitführen.

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Ist das Messer neu gekauft und in der Originalverpackung, wirst du keine Probleme bekommen.

Ist es neu gekauft, aber nur mit einigen Lagen Papier unwickelt und mit Tesafilm zugeklebt, weil es ein Sonderangebot war, wirst du auch keine Probleme bekommen.

 

Bist du Jäger und auf dem Weg in dein Revier, wirst du auch mit dem Hirschfänger kein Problem bekommen.

 

Bist du Jäger und auf dem Weg in die Kneipe, so hat der Nicker nichts am Gürtel zu suchen.

 

Benutzt u dein Rambo-Messer üblicherweise im Garten, so wirst du auf dem direkten Weg in diesen Garten auch keine Probleme bekommen. Gehst du hingegen danach noch einkaufen und schleppst ihn noch immer mit dir rum, kann es sein, daß due eine OWi-Anzeige bekommst (und das Messer zum Zweck der Einziehung beschlagnahmt wird)

 

Gruß

Goose

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Benutzt u dein Rambo-Messer üblicherweise im Garten, so wirst du auf dem direkten Weg in diesen Garten auch keine Probleme bekommen. Gehst du hingegen danach noch einkaufen und schleppst ihn noch immer mit dir rum, kann es sein, daß due eine OWi-Anzeige bekommst (und das Messer zum Zweck der Einziehung beschlagnahmt wird)

Danke noch einmal. Da bin ich ja froh, dass der Garten hier direkt an meinen Wohnhaus ist. ;)

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@goose

Ein Butterflymesser würde zwar auch unter den Begriff des Einhandmessers fallen, ist jedoch eine verbotene Waffe nach Anlage 2 zum Waffengesetz. Hier stellt das Führen eine Straftat dar.

 

So weit ich weiß, muss es dazu noch nichtmal geführt werden. Als verbotene Waffe (genauso wie Wurfsterne, bestimmte Springmesser etc.) ist bereits der Besitz problematisch.

 

 

@Gast225

Irgendwie macht man sich heute mit jeden Scheiß potenziell strafbar was früher keine Sau interessiert hat nur weil ein paar Hirnis ausgepflippt sind.

 

Schön zusammengefasst, genau darum geht es. Dazu kommt, dass man oft gar nicht weiß, dass man gerade eine Owi begeht.

Mal ernsthaft: wieviele potentielle Einhandmesserführer wissen denn um den genauen Inhalt des neuen Gesetzes? Klar schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber langsam wirds undurchsichtig.

Zumindest sind sie beim Paintball zurückgerudert.

 

 

Maßlos übertrieben wird vor allem in 2 Bereichen: innere Sicherheit (Waffengesetze, Online-Durchsuchungen, Kameraüberwachung etc.) und Umwelt (Unweltzonen, Abwrackprämien).

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So weit ich weiß, muss es dazu noch nichtmal geführt werden. Als verbotene Waffe (genauso wie Wurfsterne, bestimmte Springmesser etc.) ist bereits der Besitz problematisch.
Ja, aber da bekommt der Normalbürger in den seltensten Fällen Probleme, da der Besitz ja nur im Falle einer Wohnungsdurchsuchung auffallen würde. Und wann kommt das vor...(und wenn es vor kommt, hat man idR andere Proleme)?

 

Gruß

Goose

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und weshalb sind sie bei Paintball zurückgerudert? Weil die verkappten Politiker bemerkt haben, dass die Lobby doch etwas größer ist, als ursprünglich erhofft. Sind ja potentielle Wählerstimmen.

 

Diese Politikerbrut ist so durchschaubar wie ein Plexiglas.

 

In diesem Fall allerdings ist das Zurückrudern völlig richtig. Ob ich nun als Erwachsener mit Farbkügelchen Cowboy und Indianer spiele oder als Kind mit einer Wasserpistole.

 

Mich nervt es gewaltig, dass unsere Könige glauben uns bevormunden zu müssen. Sie sind längst nicht mehr gewählte Vertreter des Volkes. Sie handeln längst nicht mehr generell zum Wohle des Volkes.

 

Kaum wird etwas verboten, argumentiert man mit der höheren Kriminalitätsrate oder irgendwelchen Statistiken, die man sich schön zurechtgeschnitten hat. Wen wundert es, dass immer mehr Menschen auffällig werden, wird doch heute schon jeder verdammte Furz zur Ordnungswidrigkeit.

 

Das System geht den Bach runter und keiner tut etwas.

 

Ätzend.

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Sie sind längst nicht mehr gewählte Vertreter des Volkes.
Habe ich was verpasst? Wie wurde die Regierung denn gestellt, wenn nicht durch Wahlen?

Es mag nicht deinen Wünschen entsprechen, aber irgendwie haben sie doch unter denen, die gewählt haben, eine Mehrheit bekommen.

 

Gruß

Goose

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Ich fürchte, dieser CDU-"Innenexperte" soll mal Schäubles Nachfolger werden; da fragt man sich, welches Übel das schlimmere ist.

 

@beluser: Durch das Zurückrudern habe ich den Glauben nicht ganz verloren, daß es tatsächlich noch Kräfte gibt, die klar denken können und so einen Herren wie Bosbach zurechtstutzen. Wolfgang Bosbach hat offensichtlich ein Problem. Er ist schon 2000 und 2006 negativ aufgefallen.

:)

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