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Polizei Im Einsatz überholen


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Hi,

mir ist da mal so eine Frage aufgekommen nachdem ich letztens hinter der Polizei herfuhr, welche im Einsatz war. Ich hatte ein paar PS mehr unter der Haube, und hätte den Streifenwagen mit ca. 40 km/h Unterschied überholen können. Selbstverständlich war es ein :nick: Bereich.

Nun drängt sich mir die Frage auf, ob ich die Polizei hätte überholen dürfen. Dazu hätten sie ja auf die rechte Spur wechseln müssen. Wahrscheinlich gilt für die Polizei im Einsatz nicht das Rechtsfahrgebot!?

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@fofobb: Wohin sind die :nick: so eilig unterwegs?

Einsatzgrund Unfall : Dann bist Du vor denen dort und kannst schon mal erste Hilfe leisten

Einsatzgrund Unfall mit Stau: Dann bist Du Erster.

Einsatzgrund Hindernis auf der Fahrbahn: kannste mitnehmen, müssen die Cops schon nicht aussteigen

Einsatzgrund Geisterfahrer: Wolltest Du doch schon immer sehen !?

 

Kann schon ´ne spannende Sache werden - probier´s einfach mal aus.

Oder denk´ nach und lass´es. :B):

 

Grüße!

Ingo

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Das war auf einer Bundesstraße welche ein paar Kilometer später geendet hätte. Das Ziel lag wohl irgendwo in der Ortschaft. Der Einsatz kann tausende Gründe haben. Von Schlägerei bis zu Einbruch. Mich interessiert jetzt einfach nur mal die rechtliche Lage. Ob es da wirklich einen Paragraphen gibt, der das Überholen von Einsatzfahrzeugen wie Streifenwagen/Krankenwagen/Notärzten/Feuerwehr im Einsatz verbietet.

zB. bei der Feuerwehr bräuchte ich mir ja keine Gedanken machen dass der Asphalt vor mir brennen könnte :nick:

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@HarryB: Siehe §3 Abs. 3 Nr. 2c StVO:

§3 Geschwindigkeit

.

.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

.

2.außerhalb geschlossener Ortschaften

.

.

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

 

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Bei entsprechendem Ausbau kann also auch auf einer Bundesstraße :nick: herrschen.

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Bundesstraße welche ein paar Kilometer später geendet hätte. Das Ziel lag wohl irgendwo in der Ortschaft.

... dann überholst Du, erreichst kurz darauf die Ortschaft, da dürfen die :nick: mit Sonderrechten schneller als :B): und Du trödelst im Weg rum.

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Guest Der Friese

@ingo - der TE hat nur gefragt, ob es generell erlaubt wäre....

fakt ist, er hat es nicht gemacht, sondern möchte nur wissen, was es da für regelungen gibt...ich glaube nicht, dass er wissen wollte, wie du das überholen von einsatzfahrzeugen findest und was für probleme du siehst....... :nick:

ich denke, dass es mit einem einsatzfahrzeug nichts zu tun hat - ich selbst habe schon desöfteren notarztwagen af der bab überholt, die mit ihrem mercedes sprinter um die 130/140 mit blaulicht fuhren - sie hielten sich aber auch an das rechtsfahrgebot...

 

 

gruß

der friese

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@Der Friese: Die Frage war,

"Nun drängt sich mir die Frage auf, ob ich die Polizei hätte überholen dürfen. Dazu hätten sie ja auf die rechte Spur wechseln müssen."

und richtete sich an ein Internetforum. In diesem Fall sollte der TE davon ausgehen, dass die Antwort nicht Ja oder Nein lautet, sondern seine Frage diskutiert wird.

Und dass dabei persönliche Meinungen mit kundgetan werden, liegt in der Natur der Sache.

Internetforum: ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen.
Quelle Wikipedia

 

... oder liege ich mit dieser Einstellung so daneben ?

Grüße!

Ingo

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Guest Der Friese
@Der Friese: Die Frage war,
"Nun drängt sich mir die Frage auf, ob ich die Polizei hätte überholen dürfen. Dazu hätten sie ja auf die rechte Spur wechseln müssen."

und richtete sich an ein Internetforum. In diesem Fall sollte der TE davon ausgehen, dass die Antwort nicht Ja oder Nein lautet, sondern seine Frage diskutiert wird.

Und dass dabei persönliche Meinungen mit kundgetan werden, liegt in der Natur der Sache.

Internetforum: ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen.
Quelle Wikipedia

 

... oder liege ich mit dieser Einstellung so daneben ?

Grüße!

Ingo

 

nein, ich denke, grundsätzlich liegst du richtig...

 

aber nichts für ungut - manchmal geht mir halt die interpretationskunst von usern mächtig auf den zeiger....

es war nur eine harmlose frage - nach gefühlten fünf postings trödelt er auf einmal im ort umher und behindert polizisten bei ihrer arbeit... :nick:

 

gruß

der friese

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also um es nochmal klar zu stellen: es war eine 2 spurig ausgebaute bundesstraße mit mittelleitplanke. dort darf man, wenn nicht anders vorgeschrieben :nick: fahren.

auch wenn ich den streifenwagen überholt hätte, 210 km/h und 250 km/h machen auf einer etwa 2km langen strecke dann doch schon einen relativ großen abstand. außerdem wäre ich die zweite kreuzung innerhalb der ortschaft abgebogen. zudem gibt es auch noch vor dieser kreuzung eine bushaltestelle welche ich hätte nutzen können um die polizei nicht zu behindern. aber das ist ja jetzt alles nur reine spekulation.

ich möchte einfach nur - falls es ihn denn gibt - denn entsprechenden paragraphen sehen der dies verbietet.

auch wenn es nicht verboten sein sollte heißt das nicht, dass ich künftig jede art von einsatzfahrzeugen überholen und anschliessend behindern werde.

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Meine Erfahrung ist: Wenn nicht gewünscht ist, dass man überholt, fährt der Polizeiwagen im Einsatz links.

Wer sich überholen lassen will, fährt rechts, vor allem bei RTW sehe ich dies regelmäßig so.

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Und auf der (einspurigen) Bundesstraße?

 

Hatte mal folgende Situation:

 

Schließe auf einen Rettungswagen auf, der 90 km/h fährt. Er hat kein Signalhorn, nur Beleuchtung. Bei guten Sicht- und Wetterverhältnissen überhole ich im Dunkeln, da die Straße gut ausgebaut ist und ich es eilig hatte. Vor mir hatte ich dann in einiger Entfernung ein paar Schnarcher, die wohl nur 80 fuhren, jedenfalls fuhren sie (durch das Blaulicht des Krankenwagens) plötzlich rechts an. Ich fuhr 120 km/h und bin an der ersten Viererkolonne vorbei, habe mich aber dann doch fürs Rechts heranfahren entschieden, da der Krankenwagen wohl nun 100-110 km/h fuhr und ich nicht weiter in brenzlige Situationen kommen wollte.

 

Wie hättet ihr entschieden?

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Ich möchte mich auch noch mal zu diesem Thema dazugesellen, nachdem uns gestern auf der A210 ähnliches widerfuhr.

 

Wir waren laut GPS mit etwas über den erlaubten 120 dort unterwegs (angeblich waren es 123 Kilometer pro Stunde), als wir auf einen Krankenwagen aufschlossen, der ungefähr 110 fuhr. Ich wollte ihn überholen, dachte mir auch gar nichts böses dabei, bis er plötzlich sein Blaulicht einschaltete. Gut, etwas gegrübelt, darf man den jetzt überholen oder nicht? Ich dachte mir, dass ich Feuerwehr und Polizei mit Blaulicht vermutlich eher nicht überholen würde (wobei es natürlich wünschenswert ist, wenn die Einsatzkräfte im Ernstfall mit Sondersignalen unterwegs sind und bei Gefahren auf der Autobahn auch die linke Spur befahren, um anzuzeigen, dass man besser nicht überholen sollte).

 

Der Krankenwagen fuhr nun aber nur mit Blaulicht, so dass ich auf einen Krankentransport tippte, der nicht schneller unterwegs sein durfte. Wenn ich ihn überhole, wäre ich längst fort, bevor ich ihn irgendwo behindern könnte und wenn er zu einem Einsatz unterwegs wäre, hätte er sicher auch sein Horn eingeschaltet.

 

Gut, wir fuhren also links herüber, als der Rettungswagen plötzlich auch Vollgas gab und der Fahrer laut meines Kumpels böse gestikulierend irgendetwas rief. Dann eben wieder hinter ihm einordnen, woraufhin er wieder auf seine ursprüngliche Geschwindigkeit zurückfiel. Nun war ich doch etwas erstaunt, kam aber nicht zu einem erneuten Überholvorgang, weil der Wagen die nächste Ausfahrt nahm.

 

So ganz verstehen tue ich das dennoch nicht. Ich hätte meines Erachtens den Wagen nicht behindert, wenn ich ihn hätte überholen können. Aber warum er nun mit 110 und Überholverbot dort langfahren musste, wenn auch schnell mal 130 drin sind und auf der Autobahn auch keine Gefährdung ersichtlich war, verstehe ich beim besten Willen nicht.

 

Was meint ihr dazu?

 

/.

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Tja - dumm gelaufen. Haettest Du gar nicht auf den Fahrer geachtet, sonder waerest an ihm vorbei gezogen - das sollte ein normaler PKW eigentlich schaffen - dann waere alles gut geworden.

Allerdings kommt es auch ein wenig auf die Situation an. Herrscht relativ dichter Verkehr, dann findet man es als Rettungswagenfahrer, der mit Sonderrechten unterwegs ist, nicht so berauschend, wenn ihn da etliche ueberholen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gleich wieder seinen Weg verstopfen. Andererseits ist das Ueberholen nicht verboten und man sollte - als Fahrer des RTW - auch niemanden daran hindern, wenn er es denn tun moechte. Im schlimmsten Fall kann man ja per Funk noch 'nen zweiten RTW nachalarmieren, der dann den Deppen mitnimmt..... :nick:

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Guest Der Friese
Im schlimmsten Fall kann man ja per Funk noch 'nen zweiten RTW nachalarmieren, der dann den Deppen mitnimmt..... :nick:

 

soso...

pauschal sind also alle, die einen rettungswagen mit blaulicht überholen, deppen...

 

spannend zu lesen, was sich einige hier denken...

 

gruß

der friese

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Tja - dumm gelaufen. Haettest Du gar nicht auf den Fahrer geachtet, sonder waerest an ihm vorbei gezogen - das sollte ein normaler PKW eigentlich schaffen - dann waere alles gut geworden.

 

Naja, ich gebe ja zu, dass ich von der ganzen Szenerie von vornherein etwas irritiert war, drum habe ich den Überholvorgang danach abgebrochen.

 

 

Allerdings kommt es auch ein wenig auf die Situation an. Herrscht relativ dichter Verkehr, dann findet man es als Rettungswagenfahrer, der mit Sonderrechten unterwegs ist, nicht so berauschend, wenn ihn da etliche ueberholen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gleich wieder seinen Weg verstopfen.

 

So einfach ist das ja leider nicht. Er war ja nicht mit Sondersignalen, sondern mit Blaulicht und 110 Kilometern pro Stunde auf der rechten Spur unterwegs. Wenn ich von hinten mit 125 angeflogen komme, bin ich ja relativ bald außer Reichweite und es dürfte wahrscheinlicher sein, dass ihm irgendein anderer Wagen in die Quere kommt, als dass wir uns noch mal an der nächsten Ampel treffen.

 

/.

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soso...

pauschal sind also alle, die einen rettungswagen mit blaulicht überholen, deppen...

 

spannend zu lesen, was sich einige hier denken...

Ich finde, es ist eher spannend (oder bezeichnend?), zu sehen, wie schubladenmaessig und idiotisch voreingenommen hier doch einige denken! Wo habe ich denn die Pauschalitaet erwaehnt?

Ich habe aber - offensichtlich im Gegensatz zu Dir - lange genug hinter dem Lenkrad von mit Sonderrecht fahrenden Fahrzeugen gesessen und habe in dieser Zeit genug Knallchargen erlebt, die man ganz beruhigt und voellig berechtigt als Deppen bezeichnen kann.

 

Dazu kann man uebrigens auch recht interessante Sachen im Internet nachlesen. Das praegendste Beispiel war mal der Bericht eines Zugfuehrers, der im Nebel auf der BAB mit dem Zug zu einem Verkehrsunfall unterwegs war. Der Zug wurde von etlichen Fahrzeugen ueberholt - die dann in das im Nebel versteckte Unfallknaeuel einschlugen und von der etwas spaeter eintreffenden Feuerwehr zu bergen (!) waren......

 

So einfach ist das ja leider nicht. Er war ja nicht mit Sondersignalen, sondern mit Blaulicht und 110 Kilometern pro Stunde auf der rechten Spur unterwegs.

Blaulicht ist ein Sondersignal - er muss die Troete nicht einschalten. Wenn Du dann an ihm vorbei faherst, kann es immer passieren, dass Du dann den Stau, der z.B. durch den Unfall, zu dem er unterwegs ist, entstanden ist, verlaengerst und ihm im Wege bist.

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Schließe auf einen Rettungswagen auf, der 90 km/h fährt. Er hat kein Signalhorn, nur Beleuchtung.

Bei Rettungswagen ist es recht einfach. Man überholt großzügig und sollte darauf achten, dass der RTW genügend Platz fürs Bremsen hat. Könnte ja sein das der Arzt hinten eine Nadel ansetzen will und nicht die ganze Vene durchstoßen möchte.

 

HarryB die Deppen im RTW erwähnst du gar nicht? :blink: Auf jeden Fall zeugt es von einer gehörigen Portion Ignoranz, wenn man überholende Verkehrsteilnehmer derartig pauschalisiert. Es gibt genügend Gründe, warum ein RTW z.B. nur eine bestimmte Geschwindigkeit fährt.

Auch die Polizei kann verschiedene Gründe haben, die nicht unbedingt mit der Straße zu tun haben, auf der man gerade fährt. Wenn sie es nicht wünschen, dass man überholt, fahren sie schon entsprechend mittig oder links.

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Guest Der Friese
Auf jeden Fall zeugt es von einer gehörigen Portion Ignoranz, wenn man überholende Verkehrsteilnehmer derartig pauschalisiert.

Wer pauschalisiert denn hier? :blink:

 

na....du....

nicht gemerkt ??

 

hier eine kleine gedächtnisstütze:

Andererseits ist das Ueberholen nicht verboten und man sollte - als Fahrer des RTW - auch niemanden daran hindern, wenn er es denn tun moechte. Im schlimmsten Fall kann man ja per Funk noch 'nen zweiten RTW nachalarmieren, der dann den Deppen mitnimmt..... :wub:

 

 

;)

 

gruß

der friese

 

btw.

einzelfall, was du da beschreibst mit dem unfallknäuel - ich habe auf der autobahn auch schon diverse male rtw oder löschzüge überholt...manchmal scheint es wohl gerade in stadtgegenden so zu sein, dass man über die autobahn schneller zum einsatzort kommt, wenn man auf auffahrt 35 rauffährt und bei ausfahrt 39 wieder runter....es muss nicht immer ein knäuel im nebel sein.... :blink:

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Ich weiss, 'Der Friese', Dir sind die Gedanken vernebelt und Du bist halt so von Voreingenommenheit zerfressen, dass es Dir unmoeglich ist, objektiv zu denken. Macht aber nichts, denn ich halte es mit einem alten Sprichwort, dass da von 'ner Sau und 'ner Eiche handelt.... :blink:

 

Du bist mir ja ein richtig toller Hecht, so wie Du schreibst, dass Du schon Loeschzuege und RTW ueberholt hast, wirklich. Und ganz sicherlich ist das mit dem Unfallknaeuel im Nebel auch ein recht seltener Fall - ich habe ja auch nicht behauptet, dass er tausende Male vorkommt. Macht aber auch nichts, denn ich weiss ja, dass das durch deinen Gedankennebel ohnehin nicht durch dringt.....

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Guest Der Friese
Du bist mir ja ein richtig toller Hecht, so wie Du schreibst, dass Du schon Loeschzuege und RTW ueberholt hast, wirklich.

 

oh je...harryb...

ich bin weißgott kein toller hecht - ich fahre einen familienvan, normales fahrwerk, keine besonders dolle farbe, innen durch das durchlaufen diverser kinder ziemlich heruntergekommen und auch sonst achte ich nicht allzu sehr auf autos....

wenn ich aber mit rasanten 140 km/h auf der autobahn unterwegs bin, also, deiner meinung nach fast mit lichtgeschwindigkeit, dann ist es mir wumpe, ob rechts ein rtw mit 120 km/ fährt oder nicht...

auch sonst hält sich mein tolles hecht leben in grenzen, ich bin so gut wie punktefrei, brauche keinen spoiler an meinem wagen, nicht einmal breitreifen gönne ich dem familienvan, weil es im leben für mich andere prioritäten gibt...

 

wie du siehst, kommst du mit deiner postpubertären provokation nicht sonderlich weit und ja, die linde kümmerts nicht, wenn der wind aus osten strammer wird....

 

gruß

der friese

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wenn ich aber mit rasanten 140 km/h auf der autobahn unterwegs bin, also, deiner meinung nach fast mit lichtgeschwindigkeit, [...], ...die linde kümmerts nicht, wenn der wind aus osten strammer wird....

...selbst der Nebel in deinen Gedankengaengen lichtet sich nicht - ist mir schon klar. :blink:

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Guest Der Friese
wenn ich aber mit rasanten 140 km/h auf der autobahn unterwegs bin, also, deiner meinung nach fast mit lichtgeschwindigkeit, [...], ...die linde kümmerts nicht, wenn der wind aus osten strammer wird....

...selbst der Nebel in deinen Gedankengaengen lichtet sich nicht - ist mir schon klar. :blink:

 

ausser nebulösen anmerkungen bezüglich meines geisteszustandes hast du sonst nichts mehr anzumerken...??

oder könnte ich doch entgegen allen erwartungen etwas substantielles von dir erwarten...??

 

prima. ich warte gespannt ob der leere.

 

gruß

der friese

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soso...

pauschal sind also alle, die einen rettungswagen mit blaulicht überholen, deppen...

 

spannend zu lesen, was sich einige hier denken...

Ich finde, es ist eher spannend (oder bezeichnend?), zu sehen, wie schubladenmaessig und idiotisch voreingenommen hier doch einige denken! Wo habe ich denn die Pauschalitaet erwaehnt?

Ich habe aber - offensichtlich im Gegensatz zu Dir - lange genug hinter dem Lenkrad von mit Sonderrecht fahrenden Fahrzeugen gesessen und habe in dieser Zeit genug Knallchargen erlebt, die man ganz beruhigt und voellig berechtigt als Deppen bezeichnen kann.

 

Dazu kann man uebrigens auch recht interessante Sachen im Internet nachlesen. Das praegendste Beispiel war mal der Bericht eines Zugfuehrers, der im Nebel auf der BAB mit dem Zug zu einem Verkehrsunfall unterwegs war. Der Zug wurde von etlichen Fahrzeugen ueberholt - die dann in das im Nebel versteckte Unfallknaeuel einschlugen und von der etwas spaeter eintreffenden Feuerwehr zu bergen (!) waren......

 

 

Was waren denn das für Deppen bei der Feuerwehr? Fahren zu einem Nebelunfall, und anstatt den Verkehr schon im Vorfeld zu verlangsamen, läßt man die legal Überholenden in ihr Verderben fahren... So könnte man es auch sehen :blink:

 

Wenn ein Zug brav hintereinander fährt, gehe ich auch nicht davon aus, daß ganz akut etwas ein paar Meter voraus "im Nebel" lauert. Aber ich rechne auf jeden Fall damit! Wie schon gesagt wurde, oft genug sind solche Fahrzeuge "einfach nur so" auf der AB unterwegs, ohne daß dann eine Gefahrenstelle kommt. Wie so oft wäre halt einfach nur gesunder Menschenverstand gefragt...

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Was waren denn das für Deppen bei der Feuerwehr? Fahren zu einem Nebelunfall, und anstatt den Verkehr schon im Vorfeld zu verlangsamen, läßt man die legal Überholenden in ihr Verderben fahren... So könnte man es auch sehen :blink:

 

Wenn ein Zug brav hintereinander fährt, gehe ich auch nicht davon aus, daß ganz akut etwas ein paar Meter voraus "im Nebel" lauert. Aber ich rechne auf jeden Fall damit! Wie schon gesagt wurde, oft genug sind solche Fahrzeuge "einfach nur so" auf der AB unterwegs, ohne daß dann eine Gefahrenstelle kommt. Wie so oft wäre halt einfach nur gesunder Menschenverstand gefragt...

 

Die "Deppen" haben sich eigentlich richtig verhalten.

Wenn man im Nebel in sein Verderben fährt, ist man für die zu übersehende Strecke einfach zu schnell.

Wie war das in der StVO doch gleich?

Man hat so zu fahren, dass man innerhalb der zu überschauenden Strecke gefahrlos anhalten kann.

Und nicht bei 50m Sicht mit 100 km/h durch die Waschküche.

 

Gruss

Seatfahrer

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Guest Der Friese
Die "Deppen" haben sich eigentlich richtig verhalten.

Wenn man im Nebel in sein Verderben fährt, ist man für die zu übersehende Strecke einfach zu schnell.

Wie war das in der StVO doch gleich?

Man hat so zu fahren, dass man innerhalb der zu überschauenden Strecke gefahrlos anhalten kann.

Und nicht bei 50m Sicht mit 100 km/h durch die Waschküche.

 

Gruss

Seatfahrer

 

ich denke, du hast ihn mißverstanden - sicherlich ist es sinnvoll, wenn der löschzug aufgrund des nebels langsam fährt - nur, wenn eine gefahrenstelle voraus ist, sollte es auch aufgabe des löschzugs sein, die bahn vorab abzuriegeln - und das gelingt eher durch nebeneinander fahren als durch hintereinander...

 

gruß

der friese

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Die "Deppen" haben sich eigentlich richtig verhalten.

Wenn man im Nebel in sein Verderben fährt, ist man für die zu übersehende Strecke einfach zu schnell.

Wie war das in der StVO doch gleich?

Man hat so zu fahren, dass man innerhalb der zu überschauenden Strecke gefahrlos anhalten kann.

Und nicht bei 50m Sicht mit 100 km/h durch die Waschküche.

 

Gruss

Seatfahrer

 

ich denke, du hast ihn mißverstanden - sicherlich ist es sinnvoll, wenn der löschzug aufgrund des nebels langsam fährt - nur, wenn eine gefahrenstelle voraus ist, sollte es auch aufgabe des löschzugs sein, die bahn vorab abzuriegeln - und das gelingt eher durch nebeneinander fahren als durch hintereinander...

 

gruß

der friese

Diese Aufgabe sollte eher die Polizei vornehmen.

Die Feuerwehr ist eigentlich dafür da, Personen aus Fahrzeugen zu bergen. Dazu sollen sie sehr schnell am Unfallort sein und nicht noch unterwegs Verkehrslenker spielen.

 

Gruss

Seatfahrer

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ich denke, du hast ihn mißverstanden - sicherlich ist es sinnvoll, wenn der löschzug aufgrund des nebels langsam fährt - nur, wenn eine gefahrenstelle voraus ist, sollte es auch aufgabe des löschzugs sein, die bahn vorab abzuriegeln - und das gelingt eher durch nebeneinander fahren als durch hintereinander...

Du irrst - es ist nicht Aufgabe des Loeschzuges, den Verkehr zu regeln und/oder die Bahn abzuriegeln. Es ist Aufgabe der Feuerwehr, bei dem Unfall als Retter taetig zu werden. Es obliegt der Eigenverantwortung des individuellen Verkehrsteilnehmers, hier zu entscheiden, ob bei dichtem Nebel der unter Sonderrechten fahrende Loeschzug, der da im Verband faehrt, ueberholt werden kann oder nicht.

Entscheidungen, was am Unfallort und zur Absicherung desselben zu tun ist, trifft der Einsatzleiter erst nach dem Eintreffen, nachdem er sich einen Ueberblick ueber die Lage gemacht hat.

 

Edit: 'Seatfahrer' war schneller.....

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[mod]

Mal an die Adresse einiger Zeitgenossen hier, insbesondere @Zitrone: sollte das unsachliche und kindliche Gebaren gegenüber @HarryB, welches sich hier und auch in anderen Threads offenbart, nicht so langsam aber sicher wieder auf ein Normalmaß zurückgefahren werden, werde ich die betreffenden Postings rigoros editieren oder dorthin verfrachten, wo sie hingehören => SCHROTTPRESSE!

[/mod]

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Man bekommt sowas ja doch schneller vos Auge als geplant. Die Tage noch gelesen und eben erlebt. Eine Polizeistreife fuhr mit ca 80 Km/h auf der rechten Spur mit Blaulicht und alle haben überholt. Es handelte sich um eine 3 spurige Bahn und sehr gute Lichtverhältnisse also kein Nebel :whistling:

Bin dann natürlich auch vorbei :unsure:

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Guest Der Friese
Man bekommt sowas ja doch schneller vos Auge als geplant. Die Tage noch gelesen und eben erlebt. Eine Polizeistreife fuhr mit ca 80 Km/h auf der rechten Spur mit Blaulicht und alle haben überholt. Es handelte sich um eine 3 spurige Bahn und sehr gute Lichtverhältnisse also kein Nebel :unsure:

Bin dann natürlich auch vorbei :R130:

 

oho...du pöhser rasser... :whistling:

 

gruß

der friese

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Blaulicht ist ein Sondersignal - er muss die Troete nicht einschalten. Wenn Du dann an ihm vorbei faherst, kann es immer passieren, dass Du dann den Stau, der z.B. durch den Unfall, zu dem er unterwegs ist, entstanden ist, verlaengerst und ihm im Wege bist.

 

Urks, pardon, ich sollte mich mal wieder mit den Fachbegriffen auseinandersetzen.

 

Allerdings halte ich das ganze dann doch irgendwie für blöde geregelt. Denn in meinem Beispiel fuhr er ja recht bald von der Autobahn ab und weil er draußen in der Provinz irgendwie zu tun hatte. Und auch sonst scheint ein solches Verhalten ja keine Seltenheit zu sein, wie du ja selber ein paar Beiträge später schreibst.

 

Ich meine, nehmen wir mal an, der Wagen hatte einen Kranken mit mehrfachen Wirbelsäulenbrüchen geladen und konnte deswegen nur 80 fahren, schaltet aber das Blaulicht ein, damit ihm keiner hinten rein donnert, dann fährt doch keiner auf einer unlimitierten Autobahn bis zur nächsten Abfahrt mit 80 hinterher, da ist doch jeder sofort vorbei (und nun erzähl mir keiner, vom Fahrtwind der Überholenden schaukele der Wagen zu sehr hin und her).

 

Ich fände es mehr als sinnvoll, wenn Unfällen oder gefährlichen Objekten auf der Autobahn mit vollem Orchester in der Mitte der beiden linken Spuren gefahren wird, egal ob Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr, dann kapiert auch der blödeste, dass man wohl besser nicht überholen sollte. Alle anderen können ja noch immer auf dem Seitenstreifen vorbei, die sind sowieso unverbesserlich — das mit der Rettungsgasse klappt im Stau ja auch nur selten.

 

Wenn man das gleich richtig machen möchte, könnte man ja hinten an den Wagen so ein Matrixschild anbringen, das beispielsweise abwechselnd Ausrufezeichen und Überholverbot anzeigt, beides mit dem Hinweis „Unfall“. Dann gibt’s im Gegensatz zu bummelig mit Blaulicht auf der rechten Spur erst recht keine Missverständnisse mehr.

 

/.

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Allerdings halte ich das ganze dann doch irgendwie für blöde geregelt. Denn in meinem Beispiel fuhr er ja recht bald von der Autobahn ab und weil er draußen in der Provinz irgendwie zu tun hatte. Und auch sonst scheint ein solches Verhalten ja keine Seltenheit zu sein, wie du ja selber ein paar Beiträge später schreibst.

 

Ich meine, nehmen wir mal an, der Wagen hatte einen Kranken mit mehrfachen Wirbelsäulenbrüchen geladen und konnte deswegen nur 80 fahren, schaltet aber das Blaulicht ein, damit ihm keiner hinten rein donnert, dann fährt doch keiner auf einer unlimitierten Autobahn bis zur nächsten Abfahrt mit 80 hinterher, da ist doch jeder sofort vorbei (und nun erzähl mir keiner, vom Fahrtwind der Überholenden schaukele der Wagen zu sehr hin und her).

Mal grundsaetzlich: Es spricht nicht viel dagegen, einen mit Sonderrechten "dahin bummelnden" RTW zu ueberholen, insbesondere dann, wenn mehrere Fahrspuren in einer Richtung vorhanden sind. Allerdings kann es eben durchaus sein, dass man in einen Stau gelangt, der wegen des Unfalles, zu dem der RTW unterwegs ist, entstand. Dann sollte man sich zumindest gewiss sein, dass der RTW ueber kurz oder lang auch dort ankommt und man sollte bereit sein, ihm Platz zu machen.

 

Ich fände es mehr als sinnvoll, wenn Unfällen oder gefährlichen Objekten auf der Autobahn mit vollem Orchester in der Mitte der beiden linken Spuren gefahren wird, egal ob Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr, dann kapiert auch der blödeste, dass man wohl besser nicht überholen sollte. Alle anderen können ja noch immer auf dem Seitenstreifen vorbei, die sind sowieso unverbesserlich — das mit der Rettungsgasse klappt im Stau ja auch nur selten.

Macht man nicht bei der Feuerwehr - und dafuer gibt es einen guten Grund: Man weiss vorher nicht, wie die Unfallstelle aussieht, welche Fahrzeuge man wo braucht und wie man sie aufstellen soll. Kommt man nun in breiter Phalanx an, muss man ploetzlich mit den Riesenkisten auf der BAB herum rangieren, um sie einsatztaktisch guenstig aufzustellen. Das wuerde nicht nur bloed aussehen im Auge des Betrachters, sondern auch wertvolle Zeit kosten.

 

Wenn man das gleich richtig machen möchte, könnte man ja hinten an den Wagen so ein Matrixschild anbringen, das beispielsweise abwechselnd Ausrufezeichen und Überholverbot anzeigt, beides mit dem Hinweis „Unfall". Dann gibt's im Gegensatz zu bummelig mit Blaulicht auf der rechten Spur erst recht keine Missverständnisse mehr.

Man kann sich allerdings auch ein wenig auf die Eigenverantwortung der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen. In der Regel klappt das ja auch - es gibt aber auch Vorkommnisse, da ist man dann verlassen....... :whistling:

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Ich habe vor einigen Jahren spät abends einen RTW überholt, der mit ca 30 km/h und Blaulicht fuhr. Es handelte sich um zwei Spuren in eine Richtung, erlaubt waren 70. Der RTW war schon fast außer Sichtweite, als ich an der nächsten Kreuzung wegen ROT halten musste. Leider war sehr lange rot, so dass der RTW dann auch wieder da war. Hätte ich mich nicht in weiser Voraussicht hinter die anderen PKW gestellt und so die zweite Spur freigelassen, hätte ich ihm also tatsächlich im Weg gestanden.

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Meine Meinung dazu: Wenn ich also Fahrzeug mit Sonderrechten nicht will, dass mich jemand überholt, dann fahre ich halt auch so, dass ich nicht überholt werden kann. Waren auch mal auf der BAB auf der Suche nach nem Auto in ner Böschung und dann bin ich halt in der Mitte der beiden Spuren gefahren. Es hat mich niemand überholt, alle schön hinten angestellt. War dann auch blinder Alarm. Wenn ich mit nem RTW nur mit Blaulicht fahre, habe ich streng genommen auch kein Wegerecht, es muss mir also keiner Platz machen, erst wenn ich das Horn anschalte. Und ich hab kein Problem, wenn mich nachts auf der Landstraße denkt überholen zu müssen, solange er mich und andere nicht gefährdet. In der nächsten Ortschaft hab ich ihn dann wieder, wenn er dann Platz macht, hat er alles richtig gemacht.

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  • 2 weeks later...

Heute morgen gab’s auf dem Rückweg aus dem gammeligen Tucholsky in Kiel auf der A210 an exakt der gleichen Stelle wie das letzte Mal ähnliche Verunsicherung bei mir am Steuer. Hinter mir schaltet plötzlich irgendwas Blaulicht mit Martinshorn an, ob Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei konnte ich leider nicht erkennen.

 

Nun ist das Autofahren bei mir ja nie langweilig und weil ich dachte, dass der es scheints ziemlich eilig hat, wollte ich ihn vorbei lassen. Fuhr also statt 120 nur noch 80, aber der Wagen kam einfach nicht näher, sondern bummelte mit vollem Orchester einfach geschätzte 500 Meter hinter mir herum (auf die Entfernung will ich mich nicht festlegen, das Horn war kaum noch zu hören). Ich fing nun also wieder mit dem Überlegen an, denn die ganze Sache wurde mir etwas unheimlich: wenn er nicht wichtig wäre, so wäre er nicht mit Einsatzhorn unterwegs. Einen Krankentransport um vier Uhr morgens schloss ich also aus, denn dazu ist auf einer leeren Autobahn keine Musik nötig. Weil er aber wichtig ist und nicht schnell fährt, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass irgendwas auf der Fahrbahn liegt und man auf der Suche danach ist, während ich, die ganze Zeit in den Rückspiegel glotzend, mitten rein donnere.

 

Weil ich nach diesem dummen Abend keinen Bock mehr auf Stress hatte und meine Mitfahrer sowieso feste am pennen waren, so ein Polo ist halt bequem, fuhr ich diesen seltsamen Parkplatz an der A210 an und wollte sehen, was denn nun Sache ist. Nur: es war einfach nichts los. Auch nach fünf Minuten kam kein Fahrzeug vorbei und ein Martinshorn war auch nicht mehr zu hören. Entweder hatte der Wagen auf der Autobahn angehalten (und vielleicht gefunden, was sie suchten?) oder war einfach aus der letzten Abfahrt rausgefahren.

 

Und nun weiß ich auch nicht mehr, was ich bei dem nächsten Einsatzfahrzeug mache. Am besten einfach weiterfahren und nicht so viele Gedanken machen. Übrigens hatte ich eine halbe Stunde später doch noch Stress mit meinem armen Polo. Aber das ist eine andere Geschichte, die passt besser in den Ärger-Thread.

 

/.

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