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Frage Http://www.radar###.com/


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Hallo,

 

habe mal ne Frage kann mir einer zu diesem Anbieter was sagen ???

 

Also ich habe am 01.03.2009 bei denen was bestellt und das Geld habe ich auch schon überwiesen.

 

Wie ich jetzt aber festellen musste ist die e-Mail und die Tel nummer nicht vergeben. Könnt ihr mir sagen wenn es den Anbieter nicht mehr gibt wie ich an mein Geld ran komme oder wer kann mir helfen wie ich Kontakt mit dieser Firma herstellen kann (Bestellinfo habe ich bekommen).....

 

Bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter.

 

 

 

Mfg Carsten

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wenn du ein Radarwarmer dir bestellt hast und nichts bekommen hast kannst du gar nichts machen es ist ein Sittenwidriges Geschäft und mit einer Klage wirst du kein Erfolg haben dein Geld wieder zu sehen. Somit hast du auch keine Chance vor einem Gericht. Die könnten dir genauso einen Ziegelstein schicken als Radarwarner! So Leid wie es mir tut dein Geld wirst du nicht wieder sehen.

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Mh schon klar ich mache Werbung für so eine HP schon klar... ich kann gar nicht lachen. Frage könnt ihr mir mal sagen was mit diesem Radarspiegel auf sich hat den muss ich ja auch immer am Ziegarettenanzünder anschließen wehrend der Fahrt ... Richtig ????

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Vielleicht sollte man aber dazu schreiben, dass die URL das Wort radar#### enthält, sonst weiß ja keiner, wo er nicht bestellen soll. :nick:

Findest Du das witzig? :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

 

Verstehst du das nicht? Warum wurde die URL unkenntlich gemacht? Versehentlich raufklicken konnte man nicht, da HTML im Threadtitel deaktiviert ist. Aus dem Text geht eindeutig hervor, dass dort etwas nicht ganz koscher ist und man nicht dort bestellen sollte. Nur wem nützt diese WERTVOLLE Information etwas, wenn man nicht weiß, bei welchem Shop diese Gefahr droht. Gerade durch den ungleichen Ersatz von Buchstaben durch # könnte diese Warnung ins Leere laufen. Deshalb habe ich ganz vorsichtig zumindest den Namen verraten, damit andere davon profitieren können.

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Hallo,

 

habe mal ne Frage kann mir einer zu diesem Anbieter was sagen ???

 

Also ich habe am 01.03.2009 bei denen was bestellt und das Geld habe ich auch schon überwiesen.

 

Wie ich jetzt aber festellen musste ist die e-Mail und die Tel nummer nicht vergeben. Könnt ihr mir sagen wenn es den Anbieter nicht mehr gibt wie ich an mein Geld ran komme oder wer kann mir helfen wie ich Kontakt mit dieser Firma herstellen kann (Bestellinfo habe ich bekommen).....

 

Bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter.

 

 

 

Mfg Carsten

 

 

Hallo,

 

habe mal ne Frage kann mir einer zu diesem Anbieter was sagen ???

 

Also ich habe am 01.03.2009 bei denen was bestellt und das Geld habe ich auch schon überwiesen.

 

Wie ich jetzt aber festellen musste ist die e-Mail und die Tel nummer nicht vergeben. Könnt ihr mir sagen wenn es den Anbieter nicht mehr gibt wie ich an mein Geld ran komme oder wer kann mir helfen wie ich Kontakt mit dieser Firma herstellen kann (Bestellinfo habe ich bekommen).....

 

Bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter.

 

 

 

Mfg Carsten

 

Sende mir mal eine P/N !

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Verstehst du das nicht? Warum wurde die URL unkenntlich gemacht?

Welchen Sinn könnte es haben das die URL unkenntlich gemacht wurde?

 

Schon mal was davon gehört das wenn sich die Meldung in Wohlgefallen auflöst der Betreiber des Forums ganz nett etwas auf die Mütze bekommen kann. Die Seite gibt es, und noch wissen wir nicht ob der Inhaber der Seite wirklich nicht liefert. Eine Emailadresse ist auf der Seite vorhanden, bestellen kann man dort.

 

Auch wenn es dir nicht passt, jetzt mal den Mod rauskehrend, wenn wir eine Adresse unkenntlich machen, hast Du nicht die Adresse wieder rein zustellen.

 

Ist das klar?

 

MfG.

 

hartmut

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wenn du ein Radarwarmer dir bestellt hast und nichts bekommen hast kannst du gar nichts machen es ist ein Sittenwidriges Geschäft und mit einer Klage wirst du kein Erfolg haben dein Geld wieder zu sehen. Somit hast du auch keine Chance vor einem Gericht. Die könnten dir genauso einen Ziegelstein schicken als Radarwarner! So Leid wie es mir tut dein Geld wirst du nicht wieder sehen.

 

 

sittenwidriges Geschäft hat nix damit zu tun, dass man sein Geld nicht wiederbekommt.

 

Aus dem Kausalgeschäft, dem Kauf des Warners, wird der Verkäufer schuldrechtlich verpflichtet, den Warner an den Käufer zu übereignen. Wenn nun das dingliche Rechtsgeschäft ungültig ist, so hat dennoch der Verkäufer Eigentum an dem von dem Käufer übereigneten Geld erworben.

Da dieser Eigentumserwerb des Geldes nicht automatisch erlischt, wenn der Kaufvertrag ungültig ist, bleibt dem Käufer die Möglichkeit der Rückübereignung aus ungerechtfertigter Bereicherung § 812BGB.

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wenn du ein Radarwarmer dir bestellt hast und nichts bekommen hast kannst du gar nichts machen es ist ein Sittenwidriges Geschäft und mit einer Klage wirst du kein Erfolg haben dein Geld wieder zu sehen. Somit hast du auch keine Chance vor einem Gericht. Die könnten dir genauso einen Ziegelstein schicken als Radarwarner! So Leid wie es mir tut dein Geld wirst du nicht wieder sehen.

 

 

sittenwidriges Geschäft hat nix damit zu tun, dass man sein Geld nicht wiederbekommt.

 

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=16288

 

und das ist so als ob man gar keins bekommt.

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Liebe Herren Juristen und Rechtsanwälte :whistling:

Lieber Carsten

 

Hier wird die Suppe heisser gegessen als sie gekocht wurde.

Ist ja überhaupt noch nix passiert!

 

Facts sind, sass Du lieber Carsten ERST GESTERN (!) eine Bestellung aufgegeben und bezahlt hast.

Weshalb also heute schon tamtam ?

 

Eine Bestätigung hast Du erhalten wie Du mitgeteilt hast.

 

Bis jetzt hat dich niemand über den Tisch gezogen, sondern Du bist nun einfach hypernervös weil Du Angst um deine Kohlen hast, aber fairerweise muss Du der betreffenden Firma auch die erforderliche Zeit lassen um deine Bestellung auszuführen und diese Zeit gibst Du nicht.

 

Also was hast Du für Optionen ?

 

* Wenn Du die Bestellung bereust, gelingt es vielleicht der Bundespost deinen Auftrag zu

stornieren. Dann hast Du Glück gehabt.

 

* Oder Du hältst deine Bestellung aufrecht und wartest einmal die Auftragsbestätigung ab. 5-7 Tage

sollten genügen. Vielleicht ist ja alles i.O. und es wird korrekt geliefert.

Dann hast Du ja das bekommen was Du wolltest und beide Seiten sind happy.

 

* Drittens, Du bekommst weder Ware noch Auftragsbestätigung, und Du stellst fest, dass dich die

betreffende Firma "leimt" so gibt es schon noch andere Optionen und man kann dann

weiterschauen.

Doch bis jetzt ist überhaupt nichts passiert was irgendwelche Schritte rechtfertigen würde. Du

hast lediglich eine Bestellung aufgegeben. Nicht mehr und nicht weniger. Alles im grünen Bereich.

 

Sende dir auf alle Fällle per P/N mit genauer ausländischer Anschrift des Inhabers, welcher aber nicht in Deutschland sondern im europäischenAusland sein Domizil hat.

Er ist dort, wie auch in Deutschland, nach wie vor angemeldet. Habe ich heute für dich abgeklärt.

Ich selber glaube, dass Du das Gerät bekommst.

Gruss and good luck.

 

PS: Ach ja.. noch was! Solltest Du das Gerät erhalten, so teile es doch hier bitte auch mit!

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http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=16288

 

und das ist so als ob man gar keins bekommt.

 

Nein, ist es nicht. in dem Urteil ging es um das Zurückgeben eines defekten Warners... und es besteht schon ein Unterschied zwischen einem defekten Warner und gar keinem Warner.

 

Ansonsten könnte jeder einfach "keine Warner" verkaufen... streicht fremdes Geld ein -gänzlich ohne Gegenleistung (was den Tatbestand der ungerechtfertigen Bereicherung voll erfüllen würde)

 

Verkauft jemand im Gegensatz dazu nicht funktionierende Warner, vermehrt er zwar sein Vermögen, dies aber nicht ohne Gegenleistung.

 

(Als Prostitution noch als sittenwidrig angesehen wurde, ist auch keiner auf die Idee gekommen und hat sich vom Zuhälter das Geld nach der Nummer zurückgeben lassen...) :whistling:

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Aber warum hat eine Firma eine Tel und eine e-Mail die nicht funktioniert ... das ist ja das ... also ist da was pfaul oder nicht ... ich möchte lieber über einen D bestellen ...

 

Na ja, vielleicht ist was " pfaul" vielleicht aber auch nicht. Warte erst mal ab und lege die Füsse auf den Tisch.

Für mich, Thema geschlossen! :whistling:

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Das ist natürlich ein "sehr sinnige" Verkürzung, da kommen ja jetzt einige in Frage. Von radar***.*** bis radar***.*** ist da einiges möglich. Mal sehen wann sich der erste Händler hier meldet, weil er sich einer Verwechslung ausgesetzt sieht. Warum bestellt man eigentlich per Vorkasse, wenn man den Händler nicht kennt? Ansonsten würde ich auch sagen, erstmal abwarten.

Edited by HarryB
Auch hier mal anonymisiert, egal, fuer wie sinnig das gehalten wird!
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So, dann kann ich mich mal als erster melden !!! Da besteht enorme Verwechslungsgefahr. Auch ich habe domains die www.radar... anfangen.

Bei einer Behauptung mit voller Adresse kann man sich ja dagegen wehren.

 

Aber mal ne andere Frage: Warum bestellst Du da wenn das alles so "komisch" ist ?

Finde ich persönlich alles sehr merkwüdig.

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(Als Prostitution noch als sittenwidrig angesehen wurde, ist auch keiner auf die Idee gekommen und hat sich vom Zuhälter das Geld nach der Nummer zurückgeben lassen...)

Noe - aber da gibt es ja noch die Nuttenpreller, die zahlen 50 Euro und hauen ab, ohne zu f***en..... :whistling:

 

-SCNR-

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Guest Pferdestehler
PS hat es anders begründet. Und da habe ich versucht, seine Intention zu unterstützen. Wollte mich nicht auflehnen...

WENN WIR DAS LÖSCHEN, HAST DU ES NICHT RÜCKGÄNGIG ZU MACHEN, KLAR???

 

Kann doch wohl nicht wahr sein. Es ist keinesfalls so, dass wir hier jede (von uns wohlüberlegte) Handlung haarklein begründen müssen. Es es aber sehr wohl so, dass wir hier entscheiden, was wir stehenlassen und was nicht.

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Hallo,

 

habe das Geld zurück bekommen. Wollte nicht das sich hier auch andere Radarbetriebe die so was verkaufen beschuldiegt werden es ging nur um einen bestimmten Anbieter der mit COM UND NL am ende.

 

Jetzt bestelle ich bei einem Deutschen Händler.

 

MFG Carsten und Danke für die Hilfe hier.

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Nun, die Tatsache, dass Du dein Geld so schnell zurueck bekommen hast, verweist doch eigentlich darauf, dass Du es mit einem serioesen Haendler zu tun hattest und deine 'Beschwerde' eigentlich nichts anderes als ein Schnellschuss ohne jede Begruendung war. Vielleicht solltest Du beim naechsten Kauf erst einmal richtig nachdenken, bevor Du zugreifst...... :rolleyes:;)

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Guest Pferdestehler

... und wenn die URL nicht unkenntlich gemacht worden wäre, hätten wir jetzt hier die einfachste Möglichkeit der Abmahnung gegen das Forum wegen Geschäftsschädigung, übler Nachrede, was auch immer.

 

gelle, Zitrone? ;)

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@Carsten 112

OK, Kohle also zurückerhalten. Nehme an von der Bundespost und nicht vom Händler, weil dies zeitlich gesehen unmöglich wäre. Also. die ganze Aufregung umsonst und unnötig.

 

Kann mir eigentlich jemand sagen, weshalb ( vor allem in den Medien) der Konsument stets als "Opfer" dargestellt wird? ;)

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Um das mit dem Geld nochmal aufzuklären:

wenn du ein Radarwarmer dir bestellt hast und nichts bekommen hast kannst du gar nichts machen es ist ein Sittenwidriges Geschäft und mit einer Klage wirst du kein Erfolg haben dein Geld wieder zu sehen. Somit hast du auch keine Chance vor einem Gericht. Die könnten dir genauso einen Ziegelstein schicken als Radarwarner! So Leid wie es mir tut dein Geld wirst du nicht wieder sehen.

 

 

sittenwidriges Geschäft hat nix damit zu tun, dass man sein Geld nicht wiederbekommt.

 

Aus dem Kausalgeschäft, dem Kauf des Warners, wird der Verkäufer schuldrechtlich verpflichtet, den Warner an den Käufer zu übereignen. Wenn nun das dingliche Rechtsgeschäft ungültig ist, so hat dennoch der Verkäufer Eigentum an dem von dem Käufer übereigneten Geld erworben.

Da dieser Eigentumserwerb des Geldes nicht automatisch erlischt, wenn der Kaufvertrag ungültig ist, bleibt dem Käufer die Möglichkeit der Rückübereignung aus ungerechtfertigter Bereicherung § 812BGB.

McStraße hat hier schon recht. Ich würde allerdings nicht von vornherein von Sittenwidrigkeit ausgehen. Mit einer guten Argumentation (zu Forschungszwecken gekauft) könnte man sich vielleicht rausreden.

mic ist zwar auf dem richtigen Weg, geht ihn aber nicht zu Ende -> 817 S2 schließt bei Sittenwidrigkeit auch den Bereicherungsanspruch aus.

 

Ansonsten könnte jeder einfach "keine Warner" verkaufen... streicht fremdes Geld ein -gänzlich ohne Gegenleistung (was den Tatbestand der ungerechtfertigen Bereicherung voll erfüllen würde)

Auch das ist ein berechtigter Einwand. Hier greift zwar auch 817 S2, Du könntest aber Schadensersatz wegen Betrugs verlangen. Außerdem würde er sich natürlich strafbar machen.

Passt also alles.

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Wie oft noch würdet ihr da bestellen wo die Tel und die e-Mail nicht Funktioniert... ich nicht also nicht mehr ... würde da nicht jeder mißtrauisch werden.

 

Ich habe das Geld von meiner Bank zurück buchen lassen und nicht der Händler hat da sgemacht weil ich kann ja zu dem Händler keinen Kontakt herstellen.

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@Pferdestehler und Mods

 

Ich kann nur betonen, dass ich hier

 

1. dem Forum nicht schaden wollte und

2. den moderativen Eingriff nicht untergraben wollte.

 

Ich wollte nur helfen und habe da wohl was missverstanden, was ich auch versucht habe, darzulegen. Es tut mir leid, wenn ihr das anders aufgefasst habt. Damit ist die Sache für mich erledigt.

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