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Verjährungsfrist Schweiz


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Hallo Forumsgemeinde & Gruezi alle Eidgenossen an bord,

 

letzte Saison wurde ich offenbar beim "Rasen" :doofwinkt: auf der AB erwischt:

Kein Blitz zu sehen, kein Starenkasten, kein Foto im folgenden Anschreiben.

 

Theoretisch könnte das alles und jeder gewesen sein. :fool:

Jedoch stellten meine lieben Mitbürger aus dem KBA Flensburg natürlich

freundlicherweise meine sämtlichen Daten zur Verfügung :mecker2:

 

Prompt bekam ich wegen 11 km/h Überschreitung (Autobahn bei :100: incl. Toleranz) eine Organstrafverfügung

aus dem Kanton SG, die ich natürlich nicht gezahlt habe.

 

Ohne gleich Abzocke unterstellen zu wollen:

in diesem Fall habe ich weder Einsicht in die Beweislage, noch irgendeine Möglichkeit das zu prüfen oder mich sonstwie zur Wehr zu setzen. Und selbst wenn es stimmt, als Deutscher tue ich der Allgemeinheit mit meinen hohen Steuern ohnehin schon einen riesen Gefallen. Ich sehe nicht ein, den offenbar astronomisch gut verdieneneden Schweizern wegen einer solchen Bagatelle die Staatskasse zu sponsern. :think: Die Vignette habe ich überdies ja sowieso schon bezahlt :spinner:

 

Mittlerweile liegt die Strafverfügung incl. Gebühren bei sage und schreibe 210 Franken oder 2 Tagen Vollzug :wiki:

Weitere Schreiben sind in der letzten Zeit nicht mehr eingetroffen. Darum hoffe ich nun auf die Verjährungsfrist.

 

Da ich den Wagen immer noch fahre, habe ich mich für ein Jahr nicht in die Schweiz getraut. Ich bin mir auch unsicher bei der Idee, das nächste Mal mit einem anderen auf mich zugelassenen Fahrzeug zu fahren.

 

Wer von Euch kann eine Aussage dazu machen, wie die Verjährungsfristen in der Schweiz gehandhabt werden? Muß ich nächste Saison meinen Ski-Urlaub nochmal woanders machen? Darf ich wenigstens bei einem Freund mitfahren?

 

Einen einzelnen Tag Haft wäre ich ja zum Spaß angetreten; aber ich möchte doch vermeiden, bei der nächsten Grenzkontrolle unangenehm überrascht zu werden! 2 Tage weg vom Urlaub ist zuviel :kopfschuettel: und mit 210 SFr Urlaubsgeld komme ich in Österreich oder Italien schon ganz schön weit.

 

Danke schonmal für die Antworten, und schöne Grüsse aus München

(wo die Blitzer im Falle von Limits auf der BAB erst ab +20km/h scharfgeschalten werden :sneaky: )

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Die Verjährung in der Schweiz beträgt m.W. 3 Jahre. Die Verfolgungsverjährung könnte länger sein.

 

Es ist natürlich dumm, wegen 120 Franken (1 km/h weniger und es wären nur 60 Franken gewesen) so einen Trödel zu machen. Auch wenn es rechtlich nicht haltbar ist, einfach den Halter zur Rechenschaft ziehen zu wollen (auch hier muss der Fahrer ermittelt werden), so ist das in der Schweiz Usus. Die Wenigsten Ausländer gehen dagegen vor.

 

Durch Ignorieren wird es nur noch teurer. Wärst Du gleich gegen die Organstrafverfügung vorgegangen, dann wäre es nicht so weit gekommen. Wie das geht, steht hier im Forum.

 

Ich empfehle jedoch, einfach 280 Franken Express-Zuschlag im Auto zu deponieren und die Überschreitungen im Rahmen von +25 km/h netto zu halten. Das sind je nach Fahrzeug bis zu 160 km/h lt. Tacho - immerhin.

 

Die Steuern, die Du in Deutschland zahlst, interessieren den Schweizer nicht. "Selbst schuld" post-1121-1151921181.gifsagt der - zu Recht.

 

Wenn Du allerdings in die Schweiz umsiedelst, viel Geld mitbringst, hier Deine Steuern bezahlst, Arbeitsplätze schaffst und die richtigen Leute kennst, dann kannst Du auch hier ohne Konsequenzen schnell fahren. :kopfschuettel:

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Wenn Du allerdings in die Schweiz umsiedelst, viel Geld mitbringst, hier Deine Steuern bezahlst, Arbeitsplätze schaffst und die richtigen Leute kennst, dann kannst Du auch hier ohne Konsequenzen schnell fahren. :kopfschuettel:

 

 

Beweise mal diese Aussage mit Fakten

 

 

emaxx auch bei der Hotel Anmeldung musst Du aufpassen, die Polizei vergleicht die Daten mit der Sünderkartei

Edited by Gast225
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Beweise mal diese Aussage mit Fakten

 

Das geht leider nicht, ohne Daten meiner Kunden preisgeben zu müssen. Mal ganz abgesehen davon: Würde ich das hier beweisen, dann würde sich jeder darauf berufen.

 

 

Es gibt überall Leute wo käuflich sind aber eben nicht alle, und das ist auch gut so ,darum trifft Deine Aussage so nicht zu

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Das geht leider nicht, ohne Daten meiner Kunden preisgeben zu müssen. Mal ganz abgesehen davon: Würde ich das hier beweisen, dann würde sich jeder darauf berufen.

Um es mal mit deinen Worten zu sagen

 

Aha. Also gibt es keinen Beleg für die Aussage "mehr Manager als Ärzte""dann kannst Du auch hier ohne Konsequenzen schnell fahren"? Es bleibt bei der blossen Behauptung?

 

scnr.

 

hartmut

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Das geht leider nicht, ohne Daten meiner Kunden preisgeben zu müssen. Mal ganz abgesehen davon: Würde ich das hier beweisen, dann würde sich jeder darauf berufen.

Um es mal mit deinen Worten zu sagen

 

Aha. Also gibt es keinen Beleg für die Aussage "mehr Manager als Ärzte""dann kannst Du auch hier ohne Konsequenzen schnell fahren"? Es bleibt bei der blossen Behauptung?

 

War ja klar, dass Du beleidigte Leberwurst gleich (off topic) in die Bresche springst. :kopfschuettel:

 

Nein, es bleibt nicht bei der Behauptung, denn es ist keine Behauptung. Ich habe selbst Kenntnis von einem Fall, in dem es eben genau so läuft. Ob Du (oder sonstwer) das nun "glaubt" oder nicht, ist mir schnuppe. Du wirst damit leben müssen, dass es eine Menge Dinge gibt, die anders laufen, als Du glaubst.

 

Der Unterschied zwischen uns ist einfach: Du hast Dich in eine haltlose boulevardeske Behauptung verrannt, die Du selbst ungeprüft aufgeschnappt und weitergeplappert hast. Ich hingegen habe einen Sachverhalt geschildert, von dem ich selbst Kenntnis habe und für dessen Richtigkeit ich mich selbstverständlich verbürge. :doofwinkt:

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Es ist nicht erforderlich, dass alle käuflich sind. Einer reicht. Und deswegen trifft meine Aussage selbstverständlich zu.

 

wenn einer so was erzählt soll er die Fakten auf den Tisch legen, oder es sein lassen. Die meisten dieser Herren haben es gar nicht nötig aufzufallen.

Edited by Gast225
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Einen einzelnen Tag Haft wäre ich ja zum Spaß angetreten;

 

@emaxx: Habe auch so einen Fall wegen geringfügiger Überschreitung, bei mir ist nur 1 Tag Haft und den würde ich aus Spaß auch mal antreten. Ein Tag im Hotel Knast...

 

Wortlaut: "Bezahlt der Gebüsste die Busse schuldhaft nicht, tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag. Der Vollzug der Strafe wird nicht aufgehoben."

 

Fragen an die Schweizer:

Wäre bei Haft dann alles finanziell ausgeglichen?

Wie sieht die Praxis aus?

Wenn ich bei Kontrolle (an Grenze / innerhalb CH) mit dieser Sache konfrontiert werde, kann ich alternativ zur Bezahlung dann die Haft antreteten?

Kann ich mit dem Pkw noch zum Hotel Knast fahren?

Kann man sich auch freiwillig zum "passenden Termin" melden (Tag und Uhrzeit)?

 

Welche Nachteile gibt es?

In älteren Treads hatte ich gelesen, man sei dann in CH "vorbestraft" bzw. vermerkt, was z. B. bei Wohnungssuche ein Makel sein würde.

 

@emaxx: Laut aktueller Auskunft eines Automobilclubs sind die Verjährungsfristen 3 Jahre bei leichten Ordnungswidrigkeiten. Für Verfahrenskosten (Spruchgebühr ? ) würden eigene Regeln gelten und 10 Jahre Verjährungsfrist!

Wenn Du gegen die Verfügung keinen Einspruch eingelegt hast, dann ist sie rechtskräftig und kann ab Rechtsskraft bis zu 5 Jahre in CH vollstreckt werden. Kennzeichen + Name sind im Bußenschuldregister eingetragen.

:kopfschuettel:

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... auch bei der Hotel Anmeldung musst Du aufpassen, die Polizei vergleicht die Daten mit der Sünderkartei

@cavallino: Bitte was :mecker2: ? Wie soll das ablaufen? Das Hotel überpielt die Adressdaten der tagtäglichen Hotelgäste an die Polizei, welche dann abgleicht und bei Treffern den Bußenschuldner dann aus dem Bett zieht :doofwinkt: ?

:kopfschuettel:

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... auch bei der Hotel Anmeldung musst Du aufpassen, die Polizei vergleicht die Daten mit der Sünderkartei

@cavallino: Bitte was :spinner: ? Wie soll das ablaufen? Das Hotel überpielt die Adressdaten der tagtäglichen Hotelgäste an die Polizei, welche dann abgleicht und bei Treffern den Bußenschuldner dann aus dem Bett zieht :mecker2: ?

:kopfschuettel:

 

Mooooment! Cavallino hat auch schon behauptet, dass man für "ein paar tausend Franken [busse] für 35 km/h zu schnell" [...] "eine Million Einkommen im Jahr" haben muss und für die Überschreitung/Geldbusse "[garantiert] auf der Interpol liste" sei. :doofwinkt:

 

Klingt für mich wie eine Auferstehung vom Tim002.

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... auch bei der Hotel Anmeldung musst Du aufpassen, die Polizei vergleicht die Daten mit der Sünderkartei

@cavallino: Bitte was :mecker2: ? Wie soll das ablaufen? Das Hotel überpielt die Adressdaten der tagtäglichen Hotelgäste an die Polizei, welche dann abgleicht und bei Treffern den Bußenschuldner dann aus dem Bett zieht :doofwinkt: ?

:kopfschuettel:

 

 

genau so.

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... auch bei der Hotel Anmeldung musst Du aufpassen, die Polizei vergleicht die Daten mit der Sünderkartei

@cavallino: Bitte was :doofwinkt: ? Wie soll das ablaufen? Das Hotel überpielt die Adressdaten der tagtäglichen Hotelgäste an die Polizei, welche dann abgleicht und bei Treffern den Bußenschuldner dann aus dem Bett zieht :kopfschuettel: ?

 

Vorausgesetzt die Daten des Gastes stimmen auch...

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... auch bei der Hotel Anmeldung musst Du aufpassen, die Polizei vergleicht die Daten mit der Sünderkartei

@cavallino: Bitte was :spinner: ? Wie soll das ablaufen? Das Hotel überpielt die Adressdaten der tagtäglichen Hotelgäste an die Polizei, welche dann abgleicht und bei Treffern den Bußenschuldner dann aus dem Bett zieht :doofwinkt: ?

:kopfschuettel:

 

 

genau so.

 

 

Was für ein ausgemachter Schwachschinn!!

 

@TE: Du warst ja der, der die Übertretung begangen hat... oder?

Wieso denn noch dieser Aufstand? Ist das bei euch üblich, dass man seine Übertretungen mal partout leugnet, obwohl man genau weiss, dass man es war?

Also einfach den Obulus entrichten, sich halt mal kurz (über sich selbst!) ärgern und dann die Schnauze halten!

 

Klingt für mich wie eine Auferstehung vom Tim002.

 

[MOD]

Bevor Missverständnisse aufkommen,

 

cavallino hat nichts mit Tim002 zu tun

[/MOD]

 

 

Genau! Kann höchstens sein kranker Bruder sein..... Obwohl so eine Steigerung kaum denkbar ist...... :mecker2:

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Die Verjährungsfrist für Ordnungsvertsösse (igo bis 15km/h zuviel, ago bis 20, Autobahn bis 25) ist 3 Jahre, für Vergehen / Straftaten (alles drüber) 7 Jahre. Diese Frist gilt wohlgemerkt für den Verstoss.

 

Das spielt in diesem Fall aber gar keine Rolle mehr, denn der TE hat auf die Schreiben aus der Schweiz nicht reagiert und damit die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, nicht genutzt. Er ist entsprechend rechtskräftig für seinen Ordnungsverstoss verurteilt. Es geht daher nur noch um die Eintreibung / Vollstreckung der Strafe, was prinzipiell nie verjährt. Es kann sein, dass der TE nach einer gewissen - sehr langen - Zeit aus dem Fahndungssystem gestrichen wird, aber ich würde damit in frühstens 10 Jahren rechnen.

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  • 2 weeks later...

:B): Hallo und vielen Dank für die Ratschläge und Euer Interesse am Thema!

 

Die Steuern, die Du in Deutschland zahlst, interessieren den Schweizer nicht. "Selbst schuld" sagt der - zu Recht.

 

Schon klar - gemeint war, bei uns haben halt die wenigsten soviel Netto, um sowas "einfach Mal zu zahlen damit kein Streß entsteht". Vermutlich geht es mir da nicht anders wie einem Weiß-russen oder Moldawier der in D nicht angeschnallt ist oder telefoniert, und für den die €50 ein Vermögen im Verhältnis zur "Tat" darstellen..

 

Die Bezahlung der Vignette beinhaltet aber nicht einen Freibrief zum Zu-schnellfahren

 

Weinberg, während Salzburger und Tiroler selbstverständlich das "deutsche Eck" (teils :130: und teils :100: - aber in jedem Fall für Pkw kostenlos) mitbenutzen, müssen wir Bayern in den Grenzbezirken zahlen. Uns stellt sich halt jedes Mal die Frage, ob es sich je nach Strecke überhaupt lohnt, die 7,60 € abzudrücken. Z.B. als im Inntal teilweise auf :100: umgestellt wurde wäre man ja dämlich gewesen. Denn das ist parallel daneben auf der B171 ja kostenlos. Hierzulande mutet es halt oft etwas lächerlich an, daß man in den Nachbarländern für die Schleicherei auch noch zahlen soll... :100:

 

 

Das spielt in diesem Fall aber gar keine Rolle mehr, denn der TE hat auf die Schreiben aus der Schweiz nicht reagiert und damit die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, nicht genutzt. Er ist entsprechend rechtskräftig für seinen Ordnungsverstoss verurteilt.

 

Nach unserem (D) Rechtsverständnis wäre das niemals haltbar:

Wer garantiert denn, daß ich die Post jemals erhalten habe? Daß die Daten, die eine ausländ. behörde übermittelt hat, so stimmen? Bei uns gibt es da eine Nachweispflicht der Anklage, daß der Adressat das Schreiben überhaupt erhalten hat. Das war übrigens mit der Grund, die Briefe zu ignorieren.

 

Habe jetzt nachgeschaut und festgestellt, daß

 

1. Der Verstoß am 2.2.08 stattfand

 

2. Die Strafverfügung am 18.6.08 erlassen wurde,

und leider per Einschreiben mit Rückschein kam (den allerdings nicht ich unterschrieben habe)

 

3. der letzte Brief (2.Zahlungserinnerung) am 16.9.08 datiert ist

 

 

:vogelzeig: nach Euren Beiträgen, wäre es damit wohl "zu spät"...?

 

Hilft jetzt wirklich nur noch als Beifahrer :) mit viel Geld im Handschuhfach zu reisen -

und am besten bei Freunden statt im Hotel zu übernachten?

Oder doch in den Knast wie M3 auch vorschlägt; immerhin eine Chance auf ein Erlebnis mit hohem Stammtisch-Wert :geil::60:

 

Wer hat noch ein paar Anregungen dazu?

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Also ich kenne keinen Münchner der zum Skifahren die Schweiz braucht, auch viele "Preissn" z.B. nehmen (wegen der A7) Vorarlberg. Für mehr als für die Durchreise nach Süden braucht die Schweiz keiner und das kannst du über unbewachte Grenzübergänge durchaus riskieren.

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Nach unserem (D) Rechtsverständnis wäre das niemals haltbar:

Wer garantiert denn, daß ich die Post jemals erhalten habe? Daß die Daten, die eine ausländ. behörde übermittelt hat, so stimmen? Bei uns gibt es da eine Nachweispflicht der Anklage, daß der Adressat das Schreiben überhaupt erhalten hat. Das war übrigens mit der Grund, die Briefe zu ignorieren.

Soweit ich weiss genügt beispielsweise die reine Anordnung eines Anhörungsbogens an einen Verdächtigen zur Unterbrechung der Verjährungsfrist.

 

Ausserdem: Wie stellst Du dir so einen Nachweis vor? Wann ist das bewiesen? Wenn man dem Angeklagten den Brief in die Hand drückt und das Prozedere per Videokamera aufnimmt? Weil, sonst müsste ja keiner eingeschriebene Briefe abholen und würde nie für irgendetwas schuldig gesprochen werden können...

 

Habe jetzt nachgeschaut und festgestellt, daß

 

1. Der Verstoß am 2.2.08 stattfand

2. Die Strafverfügung am 18.6.08 erlassen wurde,

und leider per Einschreiben mit Rückschein kam (den allerdings nicht ich unterschrieben habe)

Eingeschriebene Briefe gelten nach CH-Recht als zugestellt, auch wenn sie vom Empfänger nicht bei der Post abgeholt wurden.

:vogelzeig: nach Euren Beiträgen, wäre es damit wohl "zu spät"...?

 

Hilft jetzt wirklich nur noch als Beifahrer :60: mit viel Geld im Handschuhfach zu reisen -

und am besten bei Freunden statt im Hotel zu übernachten?

Oder doch in den Knast wie M3 auch vorschlägt; immerhin eine Chance auf ein Erlebnis mit hohem Stammtisch-Wert :):100:

 

Wer hat noch ein paar Anregungen dazu?

 

Ich hab keine Ahnung, wie hoch die Chance ist, erwischt zu werden.

 

Also ich kenne keinen Münchner der zum Skifahren die Schweiz braucht, auch viele "Preissn" z.B. nehmen (wegen der A7) Vorarlberg. Für mehr als für die Durchreise nach Süden braucht die Schweiz keiner und das kannst du über unbewachte Grenzübergänge durchaus riskieren.

Mittlerweile haben alleine in Zürich ein Viertel aller Ausländer einen deutschen Pass. Die Zeitungen reden teilweise von der "verspäteten Invasion aus Deutschland". Daher: Es scheint doch genug Deutsche zu geben, die die Schweiz offenbar "brauchen".

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  • 2 weeks later...
Oder doch in den Knast wie M3 auch vorschlägt; immerhin eine Chance auf ein Erlebnis mit hohem Stammtisch-Wert <_<:50:

@emaxx: Mach mal, Erfahrungsberichte diesbezüglich fehlen hier noch.

:D

Laut Auskunft vom Stadtrichteramt geht die "angebotene" Alternativ-Buße Hotel Knast nicht für Deutsche (Wohnsitz).

:spinner:

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  • 4 weeks later...
Laut Auskunft vom Stadtrichteramt geht die "angebotene" Alternativ-Buße Hotel Knast nicht für Deutsche

Schade m3, dann wirds wohl doch nix mit unseren Stammtischgeschichten :whistling:

 

Für mehr als für die Durchreise nach Süden braucht die Schweiz keiner und das kannst du über unbewachte Grenzübergänge durchaus riskieren.

:rolleyes: welche wären denn das z.B.?

 

Übrigens habe ich gerade einen anderen Thread hier im Forum gelesen, nachdem auch in der Schweiz eine Verurteilung des Halters problematisch erscheint - also doch eine Chance?

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Laut Auskunft vom Stadtrichteramt geht die "angebotene" Alternativ-Buße Hotel Knast nicht für Deutsche

Schade m3, dann wirds wohl doch nix mit unseren Stammtischgeschichten :cop01:

 

Für mehr als für die Durchreise nach Süden braucht die Schweiz keiner und das kannst du über unbewachte Grenzübergänge durchaus riskieren.

:nick: welche wären denn das z.B.?

 

Übrigens habe ich gerade einen anderen Thread hier im Forum gelesen, nachdem auch in der Schweiz eine Verurteilung des Halters problematisch erscheint - also doch eine Chance?

 

Gaißau, Feldkirch nach Ruggell und im Stadtgebiet Basel fallen mir spontan ein.

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