JonnyMoped 0 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Hallo!Ich bin am 04.02.09 mit meinem Bekannten seinen Wagen auf der Autobahn von einer Stationären Radarfalle geblitzt worden. Mein Bekannter saß neben mir. Das Foto ist nicht unbedingt gut. Könnte auch mein Bruder sein. Gefahren bin ich 33km/h zu schnell ( statt 100 - 133 km/h).Das würde jetzt rund 150 Euro plus 3 Punkte kosten. Hat jemand irgendwie Erfahrung wie man evtl.davor weg kommt. Mit freundlichen GrüßenJonny Moped Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Ist das nicht etwas leichtsinnig von deinem Bekannten Anhalter mitzunehmen und dann noch ans Steuer zu lassen nur weil er müde war? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
JonnyMoped 0 Posted February 17, 2009 Author Report Share Posted February 17, 2009 Verstehe ich nicht ganz. Aber um das ganz richtig zu umschreiben: Wir waren mit einer Gruppe im Skiurlaub und ich war nun mal gerade an der Reihe zu fahren. Bis dann Jonny Quote Link to post Share on other sites
Taxiholgi 0 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Ist das nicht etwas leichtsinnig von deinem Bekannten Anhalter mitzunehmen und dann noch ans Steuer zu lassen nur weil er müde war? MfG. hartmut Hartmut, nu mach doch dem gudsten ne Zeichnung! Oder geh von der Leitung runter! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 ich war nun mal gerade an der Reihe zu fahren.Ach Du warst der Unbekannte wo am Urlaubsort mit seiner Frau Stress gehabt hat und deshalb gefragt hat ob er ihn mitnehmen kann. Nur dumm das er nur deinen Vornamen noch kennt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
JonnyMoped 0 Posted February 17, 2009 Author Report Share Posted February 17, 2009 Alles klar ist nur ein Witzforum hier. Aber mit deinen Witzen schaffst du es nicht mal in die Kreisklasse. Falls jemand eine echte Antwort hat würde ich mich freuen.Bis dannJonny Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Hast Du nicht gehört, hartmut? DU SOLLST MA VONNE LEITUNG GEHEN!!eins!elf @Jonny: Nein, das war kein Witz - lies Dich mal hier ein und dann denk' noch mal scharf nach, was hartmut wohl gemeint haben könnte... lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 So helft ihr ihm doch mal auf die Sprünge, damit er die Lösung sieht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Golfer2009 0 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 hallo, also ich würd erst mal einspruch einlegen und dann mal abwarten.(kann aber auch sein das nur die kopie so schlecht ist das man den fahrer nicht erkennt aber auf dem orginal deutlich besser ist wie lange ist das den her: weil dann könntest du oder der halter sagen ihr wisst nicht mehr wer gefahren ist und wenn sich der fahrer nicht ermitteln lässt wird das verfahren meist eingestellt. es könnte aber eine fahrtenbuchauflage drohen die du dann in regelmäßigen abständen vorzeigen musst. wenn du willst könnte ich dir eine seite mit mobilen blitzern posten damit ihr das nächste mal wisst wo ihr besonders aufpassen müsst. viel glück Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 So helft ihr ihm doch mal auf die Sprünge, ...Nö - 'n büschen was soll er denn schon selbst... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 [/Elchmodus]Es muss der Fahrer identifiziert werden.Deshalb wäre günstig wenn der Fahrer unbekannt ist.Ein Anhalter, oder jemand der im Urlaub kennengelernt wurde ist nur mit Vorname bekannt.Den Namen hat man zwar auf dem Führerschein gelesen aber wieder vergessen.Man wollte zwar die Urlaubsbekanntschaft pflegen, aber irgendwie ist die Telefonnummer im Handy/Notizbuch gelöscht worden.Der Halter bemüht die Urlaubsbekanntschft zu finden damit er den Namen nennen kann.Es besteht die Gefahr eines Fahrtenbuch, deshalb ist eine scheinbar möglichst aktive Mitwirkung nötig um den Übeltäter nicht zu finden.[Elchmodus] MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gonz 0 Posted February 18, 2009 Report Share Posted February 18, 2009 Oder so:http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=39254 Quote Link to post Share on other sites
JonnyMoped 0 Posted February 18, 2009 Author Report Share Posted February 18, 2009 Hallo!Erst einmal schönen Dank für die Antworten. Auch an Hartmut, ichkonnte deine Antworten nicht richtig folgen. Ging aber nicht mir alleine so. Wir haben dann eine Gruppensitzung einberufen und bis in die Nacht diskutiert. (Spaß) Danke auch an Taxiholgi für die Aufklärung.Was haltet ihr den davon wenn der Fahrzeughalter angibt laut Beweisfoto nicht der Fahrer gewesen zu sein. (Stimmt ja auch). Und dann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht da ein naher Verwandter gefahren sein könnte.Danke in vorausJonny Moped Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted February 18, 2009 Report Share Posted February 18, 2009 Was haltet ihr den davon wenn der Fahrzeughalter angibt laut Beweisfoto nicht der Fahrer gewesen zu sein. (Stimmt ja auch). Und dann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht da ein naher Verwandter gefahren sein könnte.Wozu? Damit spielt man der Behörde in die Hände - die weiß dann schon mal, wo - d.h. nach wessen Paßbildern! - sie suchen muß lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
JonnyMoped 0 Posted February 18, 2009 Author Report Share Posted February 18, 2009 Was haltet ihr den davon wenn der Fahrzeughalter angibt laut Beweisfoto nicht der Fahrer gewesen zu sein. (Stimmt ja auch). Und dann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht da ein naher Verwandter gefahren sein könnte.Wozu? Damit spielt man der Behörde in die Hände - die weiß dann schon mal, wo - d.h. nach wessen Paßbildern! - sie suchen muß lgc.s. Nein. Mich, den man geblitzt hat würde man unter der Verwandtschaft des Fahrzeughalters nicht finden.Aber könnte man einfach so von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen?Bis dann Jonny Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted February 18, 2009 Report Share Posted February 18, 2009 ... den man geblitzt hat würde man unter der Verwandtschaft des Fahrzeughalters nicht finden. Aber könnte man einfach so von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen?Gute Frage... Im Ernst: Keine Ahnung... Dazu müßte unsere unsere Juristen etwas wissen; wo stecken die eigentlich, wenn man sie mal braucht? c.s. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 18, 2009 Report Share Posted February 18, 2009 Nein. Mich, den man geblitzt hat würde man unter der Verwandtschaft des Fahrzeughalters nicht finden.Aber könnte man einfach so von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen?Bis dann JonnyBist Du verwandt? Die Aussage, ätsch ich weiß wer gefahren ist, aber ich sage es euch nicht dürfte sehr schnell zu einem Fahrtenbuch führen.Und, wer hat schon dazu lust? Die Erklärung muss plausibel sein, muss zeigen, ich will euch ja helfen, und wenn ich könnte würde ich den mißratenen Raser ans Messer liefern. Und dazu braucht es eben die plausible Erklärung warum der Raser nicht namentlich benannt werden kann. Urlaubsbekanntschaft und die Erklärung das wegen der langen Strecke der Fahrer gewechselt hat, ist imho plausibel. Das von Urlaubsbekanntschaften nur der Vorname bekannt ist, z.B. deiner, nicht ungewöhnlich. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
ermittler 0 Posted February 18, 2009 Report Share Posted February 18, 2009 Hallo!Ich bin am 04.02.09 mit meinem Bekannten seinen Wagen auf der Autobahn von einer Stationären Radarfalle geblitzt worden. Mein Bekannter saß neben mir. Das Foto ist nicht unbedingt gut. Könnte auch mein Bruder sein. Gefahren bin ich 33km/h zu schnell ( statt 100 - 133 km/h).Das würde jetzt rund 150 Euro plus 3 Punkte kosten. Hat jemand irgendwie Erfahrung wie man evtl.davor weg kommt. Mit freundlichen GrüßenJonny Moped in diesem Fall kannst Du leicht um die 150 euro und 3 Punkte kommen, aber dein Bekannter kann auch leicht ein Fahrtenbuch bekommen, aber viell. ist es dann auch nicht mehr dein Bekannter Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 18, 2009 Report Share Posted February 18, 2009 Dazu müßte unsere unsere Juristen etwas wissen; wo stecken die eigentlich, wenn man sie mal braucht? c.s.Ich habe jetzt Feierabend. Morgen ab 06:30 Uhr wieder, leider darf man das Inet nur zu dienstlichen Zwecken nutzen. Ein Teufelskreis. Was soll denn passieren? Eine Strafe für die fehlerhafte Angabe bezüglich des Nichtbestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts wüßte ich auf die Schnelle nicht. Allerdings habe ich keinen Zugriff auf Kommentaren die in der Sache sicherlich behilflich wären. Quote Link to post Share on other sites
JonnyMoped 0 Posted February 19, 2009 Author Report Share Posted February 19, 2009 Dazu müßte unsere unsere Juristen etwas wissen; wo stecken die eigentlich, wenn man sie mal braucht? c.s.Ich habe jetzt Feierabend. Morgen ab 06:30 Uhr wieder, leider darf man das Inet nur zu dienstlichen Zwecken nutzen. Ein Teufelskreis. Was soll denn passieren? Eine Strafe für die fehlerhafte Angabe bezüglich des Nichtbestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts wüßte ich auf die Schnelle nicht. Allerdings habe ich keinen Zugriff auf Kommentaren die in der Sache sicherlich behilflich wären. Hallo!An ermittler und gast225. Falls ihr noch etwas Brauchbares habt meldet euch bitte noch einmal.Danke an alle die mir Tipps gegeben haben.MfGJonny Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 21, 2009 Report Share Posted February 21, 2009 Was möchtest du denn noch mehr wissen? In den vorherigen Beiträgen stehen mindestens drei Varianten drin, mit deren man aus der Sache herauskommen kann. Die einfachst wäre, der Halte beschuldigt sich selber der bösen Tat und wartet auf den Bußgeldbescheid gegen den er dann Einspruch erhebt, wobei dies wegen der Verjährung zunächst ohne Begründung erfolgen sollte.Zusätzlich kann man ja noch den Hinweis anfügen sich erst noch beraten zu lassen und dann eine Begründung nachzureichen. Die drei Monate sollte dann herum sein (zwischenzeitlich kann die Sache jedoch ans Gericht abgegeben sein), so dass der Halter dann die Sache glaubwürdig aufklären kann. Quote Link to post Share on other sites
JonnyMoped 0 Posted March 11, 2009 Author Report Share Posted March 11, 2009 Hallo!Ich möchte nur mitteilen was geschehen ist. In der Stellungnahme habe ich geschrieben!Da die Person auf dem Foto nicht zu erkennen ist, kann ich keine Angaben machen, um wen es sich handelt.Eventuell kann es auch jemand aus der Verwandtschaft sein.Dann die Antwort.Sehr geehrter Herr xxxx,das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich gemäß § 46 (1) OWiG i. V. m. § 170 (2) StPO eingestellt, da kein Tatbeweis möglich ist.Aber wie gesagt das Bild war nicht gut. Trotzdem besten Dank an alle die sich Gedanken gemacht und mir Tipps gegeben haben. Jonny Quote Link to post Share on other sites
Taxiholgi 0 Posted March 11, 2009 Report Share Posted March 11, 2009 http://img5.imageshack.us/img5/3333/36175d.gif Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted March 11, 2009 Report Share Posted March 11, 2009 @jonnymoped: Quote Link to post Share on other sites
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