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Parken Entgegen Der Fahrtrichtung


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Guten Tag zusammen.

 

Zum Sachverhalt:

Ich wohne seit 25 Jahren in einer reinen Wohngegend mit Einfamilien-Häusern. Die Strasse ist zwar in beiden Richtungen befahrbar aber eine Fahrrichtung ist mit einem durchgehenden Parkverbot belastet.

 

Wie gesagt, ich wohne und parke dort seit 25 Jahren vor meinem Hause. Je nach Gelegenheit wende ich meinen Wagen nicht, sondern parke auch entgegen der Fahrtrichtung.

 

Gestern nun ein Knöllchen. 15 €

 

Ich frage mich, ob das aus Schikane, oder Langeweile oder aus welchen Gründen auch immer ausgestellt wurde.

 

Meine Frage hier im FORUM lautet aber:

Besteht hier nicht ein "Gewohnheitsrecht", dass zwar im Widerspruch zur StVO steht, aber dennoch angewandt werden kann?

 

Mich interessierten hier die Meinungen oder rechtskundliche Stellungnahmen.

 

Gruss aus Hameln

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Ich frage mich, ob das aus Schikane, oder Langeweile oder aus welchen Gründen auch immer ausgestellt wurde.

Weil das in D eben nicht erlaubt ist.

 

Besteht hier nicht ein "Gewohnheitsrecht", dass zwar im Widerspruch zur StVO steht, aber dennoch angewandt werden kann?

Nö, sowas gibt es nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Klar, so ist eben "das Recht" und wenn man es nicht beachtet, muss man mit einer Strafe rechnen.

Speziell im Fall "Parken entgegen der Fahrtrichtung" stellt sich mir aber die Frage nach dem "Warum?" dieser Regel. Denn die Gefahr, die ggf. vom parkenden Fahrzeug ausgeht, ist m.E. gleich groß, egal in welcher Richtung geparkt wird. Und wenn mir einer ins parkende Auto reinfährt, hätte er das auch getan, wenn ich richtig = in Fahrtrichtung geparkt hätte

Könnte es hier also der Einparkvorgang sein, der bestraft wird, weil man da irgendwie entgegen der vorgesehene Fahrtrichtung fahren muss, um in die Parklücke zu kommen?

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Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, vermitteln den Eindruck, man befinde sich in einer

Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen. Zum anderen kann es

beim Ausparken schnell zu gefährlichen Konfrontationen mit dem

Gegenverkehr kommen.

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Zum Sachverhalt:

Ich wohne seit 25 Jahren in einer reinen Wohngegend mit Einfamilien-Häusern. Die Strasse ist zwar in beiden Richtungen befahrbar aber eine Fahrrichtung ist mit einem durchgehenden Parkverbot belastet.

 

Dank für die vielen schnellen Postings.

 

Ausser den Anwohnern und deren Besuchern befahren diese Strasse nur sehr selten andere Verkehrsteilnehmer.

 

Eine Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung des Strassenverkehrs ist somit "ausgeschlossen", zumal wir uns in einer TEMPO-30-Zone befinden.

 

Ausser mir parken fast alle Anwohner ausgehend von der Seite, von der Sie in die Strasse einfahren. d.H. kommste von Norden, dann auf der "richtigen" Strassenseite.... kommste von Süden, dann halt "Entgegen der Fahrtrichtung".

 

Ich nehme halt nur an, dass seit kurzen auch ein "Mitarbeiter des Ordnungsdienstes" auf dem Wege zur Arbeit (oder auch zum Feierabend) durch unsere Strasse kommt und dann die Knöllchen verteilt hat.

 

Seinem "Diensteifer" in allen Ehren... Ich hatte habe halt nur die Ansicht, dass diese Person hier seine "Dienstgewalt" falsch ausübt und mehr Ermessensgebrauch machen sollte.

 

Wollte halt nur wissen, ob in anderen Gemeinden (ausser Hameln) die Ordnungsämter ähnlich vorgehen und ob sich hier schon jemand mal erfolgreich gegen gewährt hat.

 

Gruss aus Hameln

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Guest Simineon
Wollte halt nur wissen, ob in anderen Gemeinden (ausser Hameln) die Ordnungsämter ähnlich vorgehen und ob sich hier schon jemand mal erfolgreich gegen gewährt hat.

 

Jo, wird bei uns ähnlich gehandhabt; wer auf der falschen Seite steht wird abkassiert. Letzlich wurde eine Bekannte von uns, die zum Aussteigenlassen von Beifahrern im Auto sitzend auf der falschen Seite stand abkassiert.

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Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken,

 

.... blenden den Gegenverkehr extrem, was weiterhin Irritationen und Gefahren bringt.

 

Also ich mache beim Parken das Licht aus...

<_<

 

 

Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, vermitteln den Eindruck, man befinde sich in einer

Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen.

 

Hm, und Radfahrer dürfen sogar entgegengesetzt zur eigentlichen Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahren. Das irritiert mich.

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Erlaubt ist es nicht. Über Sinn und Unsinn kann man streiten.

Ich habe hier vor einiger Zeit mal ein Bild eingestellt von einer Straße, die keine Einbahnstraße ist, in der alle Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung parken.

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...st&id=15055

 

Nur hier stört es keinen und die Verkehrsüberwachung ist an dieser Straße bislang vorbei gegangen.

 

Die Argumente, die gegen das Linksparken angeführt werden, gelten in dieser Straße nur eingeschränkt. Es ist noch nie etwas passiert und gesehen werden die Autos auch nicht schlechter als wenn sie anders herum parken würden.

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.... blenden den Gegenverkehr extrem, was weiterhin Irritationen und Gefahren bringt.

 

würde ich mal die Schweinwerfer einstellen lassen.

 

Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, vermitteln den Eindruck, man befinde sich in einer

Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen. Zum anderen kann es

beim Ausparken schnell zu gefährlichen Konfrontationen mit dem

Gegenverkehr kommen.

 

Ich kenne Strassen mit Limit 30 da stehen Leitplanken rechts und links und man könnte glauben man fährt auf der Autobahn.

Wer aufmerksam fährt und nicht vor sich hinträumt, der hat auch kein Problem damit.

In anderen Ländern funzt das mit dem entgegen der Fahrtrichtung parken super und genauso geht das hier auch.

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Es ist noch nie etwas passiert
is ja wohl kein Grund, oder?

 

gesehen werden die Autos auch nicht schlechter als wenn sie anders herum parken würden
die autos, die parken, sicherlich nicht aber
der Linksparker erst (hat) sehr spät Einblick in den Richtungsverkehr hat.

 

Eine Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung des Strassenverkehrs ist somit "ausgeschlossen",
??? Nur weil da nur Eingeborene fahren, können die nicht behindert werden??

Wird dir überhaupt eine Behinderung vorgeworfen?? (ME würde es dann nämlich teuerer)

 

Ausser mir parken fast alle Anwohner ausgehend von der Seite, von der Sie in die Strasse einfahren. d.H. kommste von Norden, dann auf der "richtigen" Strassenseite.... kommste von Süden, dann halt "Entgegen der Fahrtrichtung".
das ist kein Grund - Nur weil alle es falsch machen...

 

Ich nehme halt nur an, dass seit kurzen auch ein "Mitarbeiter des Ordnungsdienstes" auf dem Wege zur Arbeit (oder auch zum Feierabend) durch unsere Strasse kommt und dann die Knöllchen verteilt hat.
im Prinzip ist es egal, was du meinst

 

Ich hatte habe halt nur die Ansicht, dass diese Person hier seine "Dienstgewalt" falsch ausübt und mehr Ermessensgebrauch machen sollte.
macht er doch - er übt sein Ermessen dahingehend aus, dass er ahndet - oder soll er aus reiner Gefälligkeit dir gegenüber sein Ermessen anders ausüben? Das wäre ein Dienstvergehen (Ermessensfehl- bzw. -missbrauch)

 

Wollte halt nur wissen, ob in anderen Gemeinden (ausser Hameln) die Ordnungsämter ähnlich vorgehen und ob sich hier schon jemand mal erfolgreich gegen gewährt hat.
Die einen machen das so - die anderen so - ist ein Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.

Und selbst wenn eine andere Gemeinde das nicht ahndet:

a) würde dir das nichts nutzen

b) kann man seine Einstellung zu einer Sache, und damit seine Ermessensausübung, doch ändern..

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is ja wohl kein Grund, oder?

Nicht? Ich kann mich aktiv an über 15 Jahre erinnern, in denen nie was passiert ist.

Für mich ist das ein Grund zu sagen, so wie es ist, ist es gut.

 

die autos, die parken, sicherlich nicht aber
der Linksparker erst (hat) sehr spät Einblick in den Richtungsverkehr hat.

Diese Straße befahren, wenn es hochkommt, 2 oder 3 Autos die Stunde.

Ich glaube, das Problem mit dem "Richtungsverkehr" hält sich dort in engen Grenzen.

 

das ist kein Grund - Nur weil alle es falsch machen...

Wenn alle es falsch machen, würde ich mich mal nach dem Grund hierfür fragen.

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das ist kein Grund - Nur weil alle es falsch machen...

Wenn alle es falsch machen, würde ich mich mal nach dem Grund hierfür fragen.

 

Wenn alle es falsch machen und seit Jahren nichts passiert ist, dann ist die Regel entweder

1) den VT nicht bekannt oder

2) an dieser Stelle nicht ausreichend ausgeschildert oder

3) hier schlicht überflüssig.

 

Jetzt können wir eine der Möglichkeiten ankreuzen. Ich tendiere zu 3).

<_<

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Also in "meinem" Fall ist nur ein Rückschluss möglich:

 

Den Vt ist die Regel bekannt, das weiß ich, weil man öfter so Sachen hört wie "hier wird eh nie kontrolliert". Außerdem unterstelle ich, dass die Mehrheit der Autofahrer weiß, dass am rechten Fahrbahnrand zu parken ist.

 

Eine Beschilderung gibt es nicht, da Rechtsparken schon im Gesetz angeordnet wird.

Es gab zwar eine Zeit lang mal eine Parkverbotzone zu Zeiten der Müllabfuhr. Jedoch wurde diese komplett ignoriert und nun ist das Schild lustigerweise wieder entfernt worden.

 

In diesem Fall ist die Regel schlicht und einfach überflüssig.

Die Leute parken alle am Fahrbahnrand und behindern niemanden. Ob sie jetzt rechts parken oder links, ist komplett Jacke wie Hose. Es ist, wie gesagt, in mir bekannten 15 Jahren, andere wissen von einem viel längeren Zeitraum, noch nie etwas passiert. Was soll auch passieren in einer Straße (Sackgasse) nahezu ohne Verkehr?

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Eine Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung des Strassenverkehrs ist somit "ausgeschlossen", zumal wir uns in einer TEMPO-30-Zone befinden.

Dann sorg dafür das da ein Verkehrsberuhigter Bereich daraus wird. Dann dürftest du das.

 

BTW Der Bussgeldkatalog sieht nur einen Starftatbestand

´Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite´ vor.

 

Gilt das auch für Seitenstreifen?

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Servus Ramses1704,

 

ich bewohne selbst eine Strasse die in einer 30er Zone liegt. Seit Jahren parke ich auf der linken Seite vor meinem Haus. Nie hat sich daran jemand gestört. Doch seit einiger Zeit haben wir eine übereifrige männliche Politesse bekommen, die es anscheinend sehr reizt diese schwachsinnige Regel zu verfolgen.

 

So hat es mich jetzt auch schon mehrfach erwischt. Ist mir relativ egal und ich parke da aus Prinzip weiter.

 

An dieser Stelle kann es übrigens keine Probleme mit dem Gegenverkehr geben, da sich direkt hinter meinem Fahrzeug mehrere Hofeinfahrten befinden. Weitere parkende Fahrzeuge sind also ausgeschlossen und ich habe eine sehr weite Sicht.

 

Diese Strasse wird auch nicht von mehr als 2-3 Fahrzeugen pro Stunde befahren.

 

Lustig ist auch, dass ich hier schon Tickets für das Parken auf dem Gehweg bekommen habe. Ich parke immer komplett auf dem Gehweg um die Müllabfuhr und andere Fahrzeuge nicht unnötig zu behindern. Würde ich auf der Straße parken würde es für LKW schon sehr eng werden.

 

Der Witz ist, dass ca. 10m nach meinem geparkten Fahrzeug der Gehweg sowieso endet. Es gibt einfach keinen mehr und die Fußgänger müssen die Strasse nutzen. Trotzdem werde ich dafür verwarnt. Der Sinn erschließt sich mir nicht.

 

Ich kann deinen Ärger gut verstehen. Eine Chance was dagegen zu tun hast du allerdings kaum.

 

MfG

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BTW Der Bussgeldkatalog sieht nur einen Starftatbestand

´Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite´ vor.

 

Gilt das auch für Seitenstreifen?

 

Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog sind folgende Tatbestände:

 

TBNR: 112040 Betrag: 10,00

 

Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

 

TBNR: 112041 Betrag: 15,00

 

Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere.

§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

 

TBNR: 112042 Betrag: 15,00

 

Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

 

TBNR: 112043 Betrag: 25,00

 

Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere.

§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

 

TBNR: 112044 Betrag: 25,00

 

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

 

TBNR: 112045 Betrag: 35,00

 

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere.

§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

 

 

Das Verbot gilt natürlich auch auf den Seitenstreifen. § 12 Abs 4 Satz 1 StVO

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

 

Ich kann deinen Ärger gut verstehen. Eine Chance was dagegen zu tun hast du allerdings kaum.

 

Doch, Parke in Fahrtrichtung!!! <_<

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Das Verbot gilt natürlich auch auf den Seitenstreifen. § 12 Abs 4 Satz 1 StVO ...

thx

 

Wenn im § 12 Abs 4 Satz 1 StVO Seitenstreifen steht, gibt es keinen anderen Tatbestand der passt.

 

Ich hatte das Thema mit einem GVD diskutiert. Der war auch der Meinung das er das Ticket rasschreiben durfte. Nur hatte wir damals eine Meinungsverschiedenheit, ob das entsprechend auf den edit: Fahrbahnrand Seitenstreifen angewendet werden dürfte. Wirklich erklären konnte er es mir nicht...

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Das Verbot gilt natürlich auch auf den Seitenstreifen. § 12 Abs 4 Satz 1 StVO ...

thx

 

Wenn im § 12 Abs 4 Satz 1 StVO Seitenstreifen steht, gibt es keinen anderen Tatbestand der passt.

 

Ich hatte das Thema mit einem GVD diskutiert. Der war auch der Meinung das er das Ticket rasschreiben durfte. Nur hatte wir damals eine Meinungsverschiedenheit, ob das entsprechend auf den edit: Fahrbahnrand Seitenstreifen angewendet werden dürfte. Wirklich erklären konnte er es mir nicht...

 

Eine teilweise oder gar alleinige Benutzung der Fahrbahn bei ausreichendem Platz auf dem Seitenstreifen verstößt gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO.

HENTSCHEL, Rn. 58; OLG Düsseldorf VRS 75, 224; KG VRS 78, 218 (=NZV 1990, 200; ZfS 1990, 251; StVE Nr. 64).

Man kann auch m. E. die Tatbestände: 112060, 112061, 112062, 112063, 112063, 112064, 112065 verwenden.

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So hat es mich jetzt auch schon mehrfach erwischt. Ist mir relativ egal und ich parke da aus Prinzip weiter.

Bis es irgendwann Punkte oder sogar schlimmers gibt. :heul:

 

Ich parke immer komplett auf dem Gehweg um die Müllabfuhr und andere Fahrzeuge nicht unnötig zu behindern. Würde ich auf der Straße parken würde es für LKW schon sehr eng werden.

Dann darfst Du dort gar nicht parken.

 

Der Witz ist, dass ca. 10m nach meinem geparkten Fahrzeug der Gehweg sowieso endet.

Gehweg ist Gehweg. Der eine sagt, es sind nur noch 100 Meter, der nächste sagt, dass die 500 Meter auch nicht ins Gewicht fallen.

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Der Witz bei vielen Falschrum-Parkern ist ja, dass sie oft nicht in der gleichen Richtung weiterfahren, sondern z.B. wieder in die Richtung zurück, aus der sie gekommen sind. Sie wenden dann also beim Losfahren. Das kann man dann aber auch beim Kommen machen und gleich richtig rum parken. :heul:

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Eine Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung des Strassenverkehrs ist somit "ausgeschlossen", zumal wir uns in einer TEMPO-30-Zone befinden.

 

 

Irrtum, auch in solchen Wohstrraßen gibt es dadurch Gefährdungen.

 

Konkret besonders beim Linkseinparken, engegenkommende radfahrer weichen reflexmäßiig und korrekt nach rechts aus, der durch den Gegenverkehr überraschte Einparker will leider oft noch den Abstellvorgang beschleunigen und zeiht auch nach links.

 

Diese saublöde Gewohnheit brachte mir schon Fahrradpurzelbaumübungen auf Motorrhauben als Sporteinlage.

 

Es ist vermeidbare Gefährdung und deshalb verboten, punkt aus, Ich wurde meine Digicam ziehen und dich anzeigen, Gefährdungen dulde ich nicht.

 

P.S. "von wo kommend" Wer in deinem Beispeil immer von Norden kommt dürfte auch überwiegend wieder nach Norden wegfahren, also zum Wegfahren auch wenden müssen.

 

Seit ihr zu faul um an das Wenden zu denken bevor ihr aussteigt?

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Ich frage mich, ob das aus Schikane, oder Langeweile oder aus welchen Gründen auch immer ausgestellt wurde.

Gruss aus Hameln

Zumimdestens in großen Städten kommen "die" freiwillig nie in Sackgassen und Wohnstraßen. Wechen "netten" Nachbarn hast du verärgert? :heul:

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Seht Euch doch bitte mal meine beigefügte Zeichnung an.

In so einer Situation, kann man eine Gefährdung doch NICHT

ausschliessen, oder?

 

Ist nur ein Beispiel, aber das Argument 2-3 Autos pro Stunde ist doch vollkommener

Blödsinn, wenn gerade dann jemand kommt, oder?

 

 

In der gezeichneten Situation, sieht der Fahrer nunmal WENIGER als wenn er richtig

parken würde.

Bestreitet dies jemand?

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Bestreitet dies jemand?

Nö.

Allerdings würde ich das Risiko in 30 Zonen doch deutlich geringer schätzen.

In verkehrsberuhigten Bereichen ist es nach Urteilen sogar mittlerweile ok, von mir aus könnte man die Wohngebiete noch reinnehmen.

Wenn jemand sowas auf einer Hauptverkehrsstraße bringt, ist es allerdings ein No-Go.

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