heini123 0 Posted February 6, 2009 Report Share Posted February 6, 2009 Folgender Sachverhalt: Der Fahrer hat 13 Punkte! Es gibt 2 Owi im Rohr die jeweils mit einem und mit drei Punkten zu Buche schlagen. Danach wär das konto bei 17 Punkten und die üblichen Zwangs-Aufbauseminare ohne Punkte abbau wären die Folge. Frage: Kann der Fahrer JETZT zügig ein Aufbauseminar machen...somit 2 Punkte Abbauen um dann bei eintragung der Punkte lediglich 11 Punkte zu haben? Habe verschiedene Meinungen ...und freue mich auf eure! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 6, 2009 Report Share Posted February 6, 2009 Frage: Kann der Fahrer JETZT zügig ein Aufbauseminar machen...somit 2 Punkte Abbauen um dann bei eintragung der Punkte lediglich 11 Punkte zu haben?Es zählt der Tag der Übeltat. Geht also nicht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
heini123 0 Posted February 6, 2009 Author Report Share Posted February 6, 2009 Frage: Kann der Fahrer JETZT zügig ein Aufbauseminar machen...somit 2 Punkte Abbauen um dann bei eintragung der Punkte lediglich 11 Punkte zu haben?Es zählt der Tag der Übeltat. Geht also nicht. MfG. hartmut wow..dann sollte ich wohl mit meinem Anwalt sprechen...der meinte das es ginge???? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 6, 2009 Report Share Posted February 6, 2009 Das ging früher einmal. Seit einigen Monaten hat das BVerwG sich auf das Tattagprinzip festgelegt. Quote Link to post Share on other sites
heini123 0 Posted February 13, 2009 Author Report Share Posted February 13, 2009 Also ...Auskunft vom Anwalt ..den ich extra darauf hingewiesen haben (Tattagproblematik) "es gilt die Rechtsgültigkeit. Schaffen sie es die Punkte rechzeitig vor der Anstehenden Neueintragung durch ein Aufbauseminar zu reduzieren gilt für die Annerkennung der zu Löschenden 2 Punkte vom Aufbauseminar das Rechtsgültigkeitsprinzip. Wichtig ist also nur...den Zeitlichen rahmen zu schaffen...das bedeutet...das Seminar zu besuchen und die Pnkte schnellstmöglich zu reduzieren. weis jemand wie lange das im Normalfall dauert..also bis die Behörde diue Meldung nach Flensburg schickt um die Punkte zu reduzieren? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 Dann grüß den Anwalt mal schön, er möge bitte auch aktuelle Urteile lesen und sich fortbilden Bundesverwaltungsgericht Entscheidet Für Das Tattagsprinzip Quote Link to post Share on other sites
heini123 0 Posted February 13, 2009 Author Report Share Posted February 13, 2009 Dann grüß den Anwalt mal schön, er möge bitte auch aktuelle Urteile lesen und sich fortbilden Bundesverwaltungsgericht Entscheidet Für Das Tattagsprinzip ich habe Ihn auf das Urteil hingewiesen. er meinte ...es sei nun einmal ein unterschied...ob ich das Seminar jetzt mache...regulär beende...die Teilnahme nach Flensburg gemeldet wird....und mir die Punke gelöscht werden...der verwaltungrechtliche Akt sozusagen abgeschlossen ist. ....und ich erst danach eine weitere Rechtgültige Eintragung für Punkte erhalte! etwas anderes ist...wenn das Seminar noch läuft...die meldung der Punktelöschung noch nicht erfolgt..und in der Zeit neue Punkte rechtsgültig werden....dann werden die Punkte nicht mehr gelöscht bzw. anerkannt Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 Man kann natürlich versuchen so zu argumentieren, jedoch glaube ich nicht, dass man damit Erfolg haben wird. Quote Link to post Share on other sites
pocketom 0 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Frage: Muss das Seminar am Tattag bereits abgeschlossen (Datum, Unterschrift der Fahrschule) und/oder der Punktabzug bereits verbucht sein, oder zählt es auch wenn das Seminar bereits sagen wir 2 Wochen vor der Übeltat begonnen wurde? Quote Link to post Share on other sites
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