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Zwei Fahrzeuge Auf Messbild! Rechtens?


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Hi Leute

 

wurde geringfügig Geblitzt abz. Toleranz 9km/h zu schnell ;)

 

Das erhaltene Bild zeigt auf der linken Spur einer BAB die Scheinwerfer eines Merzedes zusätzlich wird der Rest des Fahrzeuges mit einem Art Sichtschutz

verdeckt somit hat man nur einen geringen Sichtanteil auf das zweite fahrzeug, auf der rechten Spur bin ich!

 

FRAGE 1 -- Ist das Rechtens? Ist die Messung korreckt? Ich gehe davon aus das ich die gleiche Geschwindigkeit wie der Mercedes hatte.

Hatte mal ein Beitrag vor Jahren im TV gesehen wo man dieses Thema behandelt hatte. Meinung war ist nicht rechtens solang sich das Fahrzeug bewegt.

Bitte um Bestätigung oder Belehrung!!!!

 

FRAGE 2 -- Gehe ich dagegen an, welche Kosten für Prozess und dergl. können Anfallen, zusätzlich zu der OWIG und Bearbeitungsgebühr?

 

FRAGE 3 -- Welche Unterlagen (neben Messprotokol und Eichprotokol) kann man sich zur Einsicht bestellen bzw. anfordern und muss die Behörde die auf Anfrage an Privatpersonen (kein Anwalt) herausschicken? (Aus Gründen der Entfernung oder übersteigen der eigentlichen Verfahrenskosten durch das Hinfahren zur Vorlegung der Unterlagen und dann wieder zurück)

 

FRAGE 4 -- Kann man die Wegstrecke zum Gerichtstermin bzw. zur Verhandlung geltend machen?

 

 

Danke für eure Antworten!

 

MFG

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die Messung ist OK, wenn was auszustehen wäre hättest du nichts bekommen. Anhand von Schablonen kann man erkennen wer gebblitzt wurde. und das man den Merso nicht sieht liegt daran.

Bei einem Einspruch werden erstmal mehr kosten von 23,50€ anfallen. Da es bei dir nur ein Verwarngeld ist zahlen und gut.

Du kannst nichts anfordern sondern nur dein Anwalt.

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@Cosmolion

Lade das Bild mal bitte hoch, dann sehen wir weiter. So aus dem Ärmel raus kann dir das hier ansonsten keiner sagen.

@McStraße

Dein Vertrauen in die Auswerter in allen Ehren, aber ich habe schon Falschzuordnungen gesehen. Auch hier im Forum.

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@McSraße nur mal so nebenbei, hab schon erlebt dass gewisse Behörden auf Dumfang gehen also ist die Aussage nich kanz OKI mit dem aussortieren!

 

Leider gibt es keine Möglichkeit da das Bild zu Scannen der funktzt net ... Sorry! hoffe das geht aber mit der Fotografie!

 

Ich hoffe man kann da mehr dazu sagen

 

 

Ich wollt nur wissen welche Prozeskosten im event. Fall sollte man dagegen vor Gericht gehen auf mich zu kommen könnten.

 

Auch ich lasse mir nich alles gefallen vom Vater Staat ..... ;-)

post-26033-1233769898_thumb.jpg

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Es ist ein sehr Unscharfes Bild ja aber zweites Fahrzeug in der Messrichtung ist zweites Fahrzeug in der Messung also so oder so ... Ich erbitte mir fachliche Aussagen zu diesem Thema und auch von denen die was davon verstehen.

 

Es geht ja auch darum ob das Rechtens ist ein Sichtschutz den man links sieht anzubringen. Das ist mir sehr neu.

 

 

Danke

 

Auserdem sind noch die anderen gestelten Fragen offen.

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Es ist ein sehr Unscharfes Bild ja aber zweites Fahrzeug in der Messrichtung ist zweites Fahrzeug in der Messung also so oder so ...

Die Messrichtung ist schräg über die Straße weg, der Hintere kommt erst in den Meßstrahl wenn Du längst über alle Berge bist.

 

Ich erbitte mir Fachliche Aussagen zu diesem Thema und auch von denen die was davon verstehen.

Tipp, glaube nicht Alles was im Fersehen kommt.

 

Auserdem sind noch die anderen gestelten Fragen offen.

Zahl und gut.

 

MfG.

 

hartmut

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Es ist ein sehr Unscharfes Bild

Das Original ist besser.

 

ja aber zweites Fahrzeug in der Messrichtung ist zweites Fahrzeug in der Messung

Quatsch! Wieso sollte das zweite Auto die Messung beeinflusst haben? Es ist weit genug weg..

 

Ich erbitte mir fachliche Aussagen zu diesem Thema und auch von denen die was davon verstehen.

Hast du bekommen, wenn auch etwas sarkastisch.

 

Es geht ja auch darum ob das Rechtens ist ein Sichtschutz den man links sieht anzubringen. Das ist mir sehr neu.

Wieso sollte es nicht erlaubt sein, irgendwo einen Sichtschutz anzubringen?

 

 

 

Mein Tipp: Wenn du's uns nicht glaubst, leg Einspruch ein und erzähl dem Richter, das Fahrzeug hinten im Bild habe die Messung beeinflusst.

Wenn du Glück hast, hat er Geduld mit dir und erklärt es dir einmal freundlich.

Wenn du Pech hast, kommst du an den Falschen, der dann etwas ungehalten wird. Letztlich ist der Vorsitzende ziemlich böse geworden, als ihm ein Betroffener zum dritten Mal versucht hat zu erklären, die Messung könne nicht verwertet werden, weil nicht auf beiden Fahrbahnrändern Kameras standen. Später hat er dann seine aussichtslose Lage eingesehen und irgendwas von Knickstrahl erzählt. Bei der ES 1.0. Da wurde der Richter dann etwas ungehalten. Ähnliches würde dir auch blühen, wenn du gegenüber dem Vorsitzenden die selbe Renitenz aufbringst wie gegenüber dem Forum.

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Na, nun hackt mal nicht gleich so auf dem TE rum :blink: Man hört eben so viel (Müll), und darum ist er ja hier. Auch wenn wir nicht die erhoffte Antwort geben können (auch ich sage "zahlen, und Stelle merken").

Evtl. kann bambam ja noch sachkundiges Wort hier einbringen.

@Sabo

Bist du wieder aus der Versenkung aufgetaucht? Wenn ich mich nicht sehr irre, habe ich dein Profil heute Mittag besucht, da stand imho "letzte Aktivität xx Oktober '08" :rofl: Oder werde ich langsam alt ;)

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Hi,

 

glaube auch kaum, das da was zu machen ist. Die Messtechnik ist mittlerweile ziemlich ausgereift und alle Angrifsspunkte sind schon gerichtlich geklärt.

Allenfalls über Fahreridentifizierung geht vielleicht was, wenn das Originalbild auch so schlecht sein sollte. Aber wegen 9Km/H würde ich mir den Terz

nicht antun. Du hast doch bestimmt schonmal eine deftiger Übertretung begangen, die ungestraft blieb. Also sieh es einfach als ausgleichende

Gerechtigkeit.:-)

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Du kannst nichts anfordern sondern nur dein Anwalt.

Stimmt so nicht. Man darf sich auch selbst verteidigen und deshalb hat man nicht weniger Möglichkeiten als ein Anwalt. Man wird dir die Akte nicht

aushändigen, aber Einsicht muss man dir auf jeden Fall gewähren.

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Danke für die Meinung.

 

Nur dazu: Jeder vertitt sein Recht, auch die "Geldeintreiber" vom Staat.

 

Ich werde trotz dessen dem Forum und den Meinungen weiter beachtung schenken, also wer noch andere Fachliche Meinungen vertritt, Bitte!

 

Also dann, schön Tag noch!

 

MfG

 

Hallo Cosmolion,

 

erstmal: Schöner Escort!

 

Dann: Die Leute hier im Forum haben derart viel Fachkenntniss, dass du dich auf ihre Aussagen verlassen kannst. Ich bin jetzt ein Jahr "aktiv" dabei und staune immer wieder.

 

Und dann noch meine Meinung: Das Bild ist gültig, so eine Streuung lässt das Messgerät nicht als Messergebnis zu.

 

Außerdem solltest du bei 9 km/h schnell bezahlen, dass sich kein Sachbearbeiter dein Gesicht merken kann. Wenn du dich gegen das Geld wehrst, wird man dein Gesicht ansehen. Wirst du dann mal viel zu schnell geblitzt, ist gleich klar, wer das ist, weil sie dich ja schon kennen in dem Auto. Das gilt es zu vermeiden!

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Was das Fachwissen von einigen hier im Forum angeht kann ich nicht beurteilen, da ich diese Herrschaften nicht kenne, deshalb bin ich gerne offen für alle Meinungen, auch von denen die es besser Wissen könnten aber es nicht tun (unwissendlich versteht sich- damit ist hier keiner Persönlich gemeint um das klar zu stellen.

 

Dann möcht ich mich recht Herzlich bei "Simineon" entschuldigen für meine zu schnelle Schreibart bei der sich auch Fehler einschleichen. Und ich glaub ich bin mit der StVO mehr beholfen als mit dem BGB ;-) (Welche sich schon beide in meinem Besitz befinden :-) ) :rolleyes:

 

Ich weiß ja nich was manche für ne Aufgabe hier im Forum bestreben, ist es nicht möglich sich nur auf die gestellten Fragen zu Konzentrieren und nicht nach Fehlern von anderen zu suchen und diese hier breit zu schlagen?

 

Ist doch ein Frageforum, oder nicht? Also hätt ich gern nur auf die gestellten Fragen ordentlich verwertbare Antworten!

 

Der Danke geht an die vorhandenen Hilfsansätze!!

 

MFG

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Guest Simineon
Ist doch ein Frageforum, oder nicht? Also hätt ich gern nur auf die gestellten Fragen ordentlich verwertbare Antworten!

 

Der Danke geht an die vorhandenen Hilfsansätze!!

 

Zalen schaft friden ... Antword hasd Tu schonn begommen, einzige Antword wo sinnvoll

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Guest Simineon
er hat oben nach dem Duden geschmissen???? ;):cheer:

 

Ja zum besten verhalten meinerseits ja schon aber zu den Kosten für eine vepazte Verhandlung??? Die ist noch offen!

 

Du willst wirklich für 9 km/h Überschreitung einen Gerichtstermin ?

 

Hast Du sonst keine Probleme ? :rolleyes:

 

Also gut:

 

- Bezahle das Verwarngeld nicht und warte auf den folgenden Bussgeldbescheid ( + 23,50 EUR )

- Lege dagegen Einspruch ein und warte auf den Gerichtstermin

- Solltest Du gewinnen und das Verfahren wird nicht eingestellt, so kannst Du natürlich alle Kosten geltend machen, anderenfalls darfst Du Dich noch an den zusätzlichen Kosten für die Verhandlung beteiligen. (Anfahrtskosten für die Polizisten; Anfahrtskosten für sonstige Zeugen; Anfahrtskosten Deines Anwalts; Anwaltsgebühr; Schreibgebühr; etc. pp.)

 

Und das für 9 km/h ?

 

Anfordern kannst Du viel; was Dir davon zur Verfügung gestellt wird bzw. was Du zu sehen bekommst steht auf einem anderen Blatt.

 

Falls Du also vorhaben solltest, das ganze bis zum bitteren Ende durchzufechten: Nimm Dir nen Anwalt, der kennt sich besser aus damit.

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na gut

zu 1: ja, ja

zu 2: +23,50 Verw.Kosten und Auslagen, evtl. kommen dann noch Mahn und Vollstreckungskosten da, Gerichtskosten um die 40€ ( man möge mich verbessern, wenns nicht stimmt

zu 3:anfordern kannst du viel, ob du es bekommst bestimmt die Behörde im eigenen Ermessen

zu 4: als Betroffener nein

 

noch Fragen?

 

er hat oben nach dem Duden geschmissen???? ;):cheer:

 

Ja zum besten verhalten meinerseits ja schon aber zu den Kosten für eine vepazte Verhandlung??? Die ist noch offen!

 

Du willst wirklich für 9 km/h Überschreitung einen Gerichtstermin ?

 

Hast Du sonst keine Probleme ? :rolleyes:

 

Also gut:

 

- Bezahle das Verwarngeld nicht und warte auf den folgenden Bussgeldbescheid ( + 23,50 EUR )

- Lege dagegen Einspruch ein und warte auf den Gerichtstermin

- Solltest Du gewinnen und das Verfahren wird nicht eingestellt, so kannst Du natürlich alle Kosten geltend machen, anderenfalls darfst Du Dich noch an den zusätzlichen Kosten für die Verhandlung beteiligen. (Anfahrtskosten für die Polizisten; Anfahrtskosten für sonstige Zeugen; Anfahrtskosten Deines Anwalts; Anwaltsgebühr; Schreibgebühr; etc. pp.)

 

Und das für 9 km/h ?

 

 

 

nunja, das sind diejenigen die sich in der Presse über die Überlastung der Gerichte und über die Unverschämtheit und Abzocke der Verkehrsüberwachung auslassen........

 

no comment

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Du kannst nichts anfordern sondern nur dein Anwalt.

Stimmt so nicht. Man darf sich auch selbst verteidigen und deshalb hat man nicht weniger Möglichkeiten als ein Anwalt. Man wird dir die Akte nicht

aushändigen, aber Einsicht muss man dir auf jeden Fall gewähren.

Kannst du das irgendwie belegen?

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Du kannst nichts anfordern sondern nur dein Anwalt.

Stimmt so nicht. Man darf sich auch selbst verteidigen und deshalb hat man nicht weniger Möglichkeiten als ein Anwalt. Man wird dir die Akte nicht

aushändigen, aber Einsicht muss man dir auf jeden Fall gewähren.

Kannst du das irgendwie belegen?

 

Servus Mace,

 

ich weiß du weißt es besser, aber wie wärs mit § 29 VwVfG. Ich bin wiedermal nicht sicher ob das VwVfG im OWI-Verfahren zur Anwendung kommt. Aber ich hab immernoch nicht kapiert um was für ein komisches Verfahren es sich da handelt.

 

Naja klär mich bitte auf.

 

MfG

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Es geht nicht darum, dass ich angeblich 9km/h zu schnell gefahren bin und das Anfechten möchte, sondern einfach nur darum, dass man als Bürger im Staate Deutschland gewisse Rechte besitzt und auch wenns für manche kleinlich aussieht sich um 10 Eus zu streiten, sollte man das mal aus der Sicht sehen, dass wenn Tausende wegen 10 Eus nachgeben auch wenn die einen Fehler vermuten und sich nicht dagegen wehren ist das doch ne Stange Geld für die Behörden. :rolleyes:

 

Klar sollte man Fehler auch einsehen! Auch die Meinung vertrette ich. Is für die die sonst wieder nachhacken!!! :cheer:

 

Dafür gibts doch Gerichte um Fehler im System, hier in der Messtechnik zu bereinigen! Sonst hätten wir ja wohl oder übel noch die aller erste StVO mit all seinen Macken! ;)

und der Mensch würde sich ausnehmen lassen wie ne Weihnachtsgans.

 

Um die Fehler nach so einer Tat oder OWIG zu minimieren (egal aus welcher Sicht) und sich Tips zu holen weil man es nicht besser weiß und aus dem Grund das ich mich auch sehr gern Belehren lasse ist doch dieses Forum da oder sehe ich in dem was falsches?

 

Da geh ich doch lieber in ein anderes Forum!

 

Und für alle die immer noch der Meinung sind dass ich den 10ner hinblättern soll, ich hab eure Meinung zur Kenntnis genommen!!!!

:nolimit: :nolimit:

 

MFG

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Ich bin wiedermal nicht sicher ob das VwVfG im OWI-Verfahren zur Anwendung kommt
Ausdrücklich nicht.

 

Schade, da hat der TE mehr an Zeit investiert, als die 10 Doppelmark wert sind - und doch nicht die Antwort erhalten, dass die pöse Polizei alles falsch gemacht hat...

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Cosmolion, was willst du hören? Dass du widersprechen sollst? Dann mach es. Die Aussichten sind jedoch verschwindend gering und falls dem nicht stattgegeben wird, kommen 23,50 drauf. Gehst du dann noch vor Gericht, kostet das Verfahren alleine schon glaube ich 65 Euro. Weiß nicht, ob das im Verhältnis steht. Selbst wenn du recht hättest. Auch der Aufwand, den wäre es mir nicht wert.

 

Weißt du, dass du tatsächlich 9 zu schnell gefahren bist? Dann müssten das nach Tacho bei dem Wert sicher 80 gewesen sein. Wenn das so war, und du weißt es, dann weißt du doch auch, dass das Messgerät tatsächlich richtig gemessen hat. Aber das kannst nur du wissen.

 

Hier sind jede Menge Experten dabei, wenn ein Mörder ins Juraforum geht und jeder sagt, er wird eh nicht freigesprochen, kann er auch nicht das Forum wechseln :rolleyes: .

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Ich habe mal meine Kristallkugel aktiviert. Und die meint:

 

- Grundsätzlich ist alles unbedenklich, was sich weniger als 1/4 vom Bildrand entfernt befindet.

 

- Wenn das Ding, was da in das Bild ragt, entsprechend (mit-)geeicht wurde (...falls es sich auch vor der Antenne befunden haben sollte) ist die Messung verwertbar.

 

- Ein Angriffspunkt wäre die Leitplanke. Hier könnte der Radarstrahl reflektiert (... als Knickstrahlreflektion :rolleyes: ... ) worden sein. Um eine Reflektion zu erkennen, müsste man sich den kompletten Film anschauen (...ob ungewöhnliche Fotopositionen von gemessenen Fahrzeugen vorhanden sind. Insbesondere ob eine Fotoauslösung zu früh stattgefunden hat. Bei Dir ist eher der Gegenteil der Fall. Es wurde mit der niedrigsten Sendeleistung (R1) gearbeitet und zusätzlich wurde wohl durch eine Scheibe (mit Tönungsfolie?) gemessen. Die Scheibe dämpft zusätzlich die Reichweite, was auch die recht späte Fotoauslösung erklären dürfte. )

 

- Akteneinsicht: Von umsonst, wenn du dort bei der Behörde erscheinst, bis zu "Jede_Seite_in_der_Akte_kostet_50ct_Kopiergebühr" und die Schicken wir zu nächstgelegenen Polizeirevier, und dort darfst du die dann einsehen... ist alles drin. Wie das mit dem kompletten Film (ohne Anwalt/Gutachter) als Beweismittel einsehen funktionieren soll, kann meine Kristallkugel nicht erkennen.

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Du kannst nichts anfordern sondern nur dein Anwalt.

Stimmt so nicht. Man darf sich auch selbst verteidigen und deshalb hat man nicht weniger Möglichkeiten als ein Anwalt. Man wird dir die Akte nicht

aushändigen, aber Einsicht muss man dir auf jeden Fall gewähren.

Kannst du das irgendwie belegen?

Man kann zumindest darauf hinarbeiten ;)klick mich: mein Fall

 

Entscheidend ist im Straf-Verfahren, ob man dem Beschuldigten eventuell Informationen gibt, die er für seine Verteidigung nutzen kann, z.B. Fakten, was weiß die Staatsanwaltschaft, was weiß sie nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war zumindest mal der Meinung, dass jemand ein Recht auf Akteneinsicht hat, wenn er sich ohne Anwalt selbst verteidigen will.

Mit ein bisschen Wirbel kriegt man es sicher hin, dass man auf der Bußgeldstelle mal in die Akte schauen darf :rolleyes:

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Du kannst nichts anfordern sondern nur dein Anwalt.

Stimmt so nicht. Man darf sich auch selbst verteidigen und deshalb hat man nicht weniger Möglichkeiten als ein Anwalt. Man wird dir die Akte nicht

aushändigen, aber Einsicht muss man dir auf jeden Fall gewähren.

Kannst du das irgendwie belegen?

Mit §§? Nein. Ich habe aber im aktuellen Fall, bei dem es um einen Abstandsverstoss geht, die Zusendung eines Beweisfotos verlangt. Der SB hat das wohl als Antrag auf Akteneinsicht gewertet und für 12 Eur durfte ich mir die Akte in der hiesigen Diesntstelle ansehen, scheint also ein Standardverfahren zu sein.. War die Originalakte incl. handschriftlicher Notizen des SB, allerdings ohne den Film. Ich wüsste auch nicht, auf welcher Rechtsgrundlage man dir einen Anwalt als Verteidiger vorschreiben können sollte. Anwälte sind ja keine besseren Menschen, sie haben nur manchmal vielleicht die besseren Argumente:-)

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Es geht nicht darum, dass ich angeblich 9km/h zu schnell gefahren bin und das Anfechten möchte, sondern einfach nur darum, dass man als Bürger im Staate Deutschland gewisse Rechte besitzt und auch wenns für manche kleinlich aussieht sich um 10 Eus zu streiten, sollte man das mal aus der Sicht sehen, dass wenn Tausende wegen 10 Eus nachgeben auch wenn die einen Fehler vermuten und sich nicht dagegen wehren ist das doch ne Stange Geld für die Behörden. :rolleyes:

 

Das ist nicht das Geld der Behörden, sondern unser Geld.

 

Leute wie Sie machen alles nur teurer. Die Kosten von 23,50 entstanden nur auf dem Durschnitt der Kosten die durch Widersprüche entstanden sind.

 

Eventuell könnte dieser Satz auch niedriger sein.

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....wenn ein Mörder ins Juraforum geht und jeder sagt, er wird eh nicht freigesprochen, kann er auch nicht das Forum wechseln :rolleyes: .

Natuerlich kann er das - die Frage ist halt nur, ob er da auch andere, sprich: gefaelligere, Antworten bekommt.

 

Nun scheint er ja weg zu sein, der TE, trotzdem moechte ich noch einwerfen, dass ich es mehr als korrekt faende, wenn er bei Beschreiten des Klageweges die vollen Kosten an die Backe genaeht bekaeme (natuerlich nur, wenn mit der Messstelle alles in Ordnung war).....

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- Grundsätzlich ist alles unbedenklich, was sich weniger als 1/4 vom Bildrand entfernt befindet.

- Wenn das Ding, was da in das Bild ragt, entsprechend (mit-)geeicht wurde (...falls es sich auch vor der Antenne befunden haben sollte) ist die Messung verwertbar.

Bis eben dachte ich noch, da wäre etwas nachträglich aufgelegt worden, um das nachfolgende Fzg. auszublenden. Da der Blitz aber reflektiert wurde, ist's wohl ein Wegweiser/anderes VZ.

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Bis eben dachte ich noch, da wäre etwas nachträglich aufgelegt worden, um das nachfolgende Fzg. auszublenden. Da der Blitz aber reflektiert wurde, ist's wohl ein Wegweiser/anderes VZ.

Ja. Dürfte die Rückseite eines VZ sein. Somit entfällt die Eichung :sneaky:

 

Aber es muß mindestens 4 Meter entfernt sein.

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