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Mpu Mit Dem Fahrrad


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Hallo,

 

 

habe am 02.05.08(Herrentag) eine Trunkenheitsfahrt (1,64 BAK) mit dem Fahrrad begangen und wurde nach §316 Verurteilt(800€ Strafmaß) anschließen kam

 

die Aufforderung zur MPU(11.11.08). Hatte knapp 2 Monate Zeit das Gutachten (9.01.09 absolviert für 600€), beizubringen also nicht viel Zeit, hab nen Internet

 

Lehrgang(100€) besucht um mich vorzubereiten. Da stand ständig was von Ehrlichkeit und so also wahr ich bei der MPU ehrlich und hab alles erzählt wie es war

 

und was ich mir vorgenommen habe. Das ich nicht wusste das Fahrradfahren in diesem Maße auswirkung auf den Führeschein hatt und ich nur deswegen extra

 

mit dem Rad gefahren bin. Das ich niemals daran gedacht hätte mit dem Auto betrunken zu fahren und nun das Fahrrad auch mit in dieses Tabu-Thema nehmen

 

werde.Leberwerte Reaktionstest waren OK doch psychologisch habe ich mich nicht genug mit meinem Problem auseinandergesezt um "hinreichen

 

auszuschließen das Herr XXX künftig auch ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird."

 

So nun will mir die Führerscheinstelle die FE entziehen(130€) und die Berechtigung zum Führen eines Fahrrades.

 

Muss ich jetzt wirklich nen Problem erfinden welches ich dem Psychologen vortragen kann, warum ich soviel Alkohohl trinke und Radfahre.

 

Das ist doch wohl echt ein Witz das jeder Mensch der Alkohol trinkt Probleme haben muss(abgesehen davon das am Ende vom Geld noch soviel Monat übrig ist)

 

Und es kann doch wohl nicht angehen das ich für ne positive MPU vorher zum Berater gehen muss der mir auch nur sagt was ich dehnen zu sage habe um zu

 

bestehen.

 

Mir platzt echt der Arsch bei so ner ... . Ich stehe vollig im Leben, hab nen Job, besuche ne Meisterschule, hab die Prüfung zum Ausbilder der Auszubildenen mit

 

1 bestanden.

 

Bin Dankbar über jeden Beitrag zu meinem Fall.

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Und was ist jetzt deine spezielle Frage?

 

Das Vorgehen scheint nach dem Durchlesen so in Ordnung zu gehen, wobei ich die Versagung des Fahrradfahrens komisch finde. Vor allen wie will man das kontrollieren.

[Edit: Die Anordnung der MPU bei erstmaligen Fahrradverstoß ist auch schon komisch, wobei ich jetzt nicht weiß ob beim Fahrradfahren auch die Grenze von 1,6 für die Anordnung der MPU gilt. Vielleicht kann Goose dazu mal was sagen.]

 

Bei der Beurteilung ob du im Straßenverkehr teilnehmen kannst, wird deine Ausbildung keine Rolle spielen, da wie du selber gesehen hast sie dich eben nicht davon abhielt trotz über 1,6 Promille aufs Fahrrad zu setzen und im STraßenverkehr teilzunehmen.

 

Das Thema, das man dies nicht darf sollte auch allgemein bekannt sein, da es auch in der Presse angesprochen wird.

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Die Anordnung der MPU ist in Ordnung. Gemäß § 13(2)c FeV ist zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde.

 

Auch die Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist zulässig, siehe z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 01.04.2008, Az. 12 ME 35/08

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
Die Anordnung der MPU ist in Ordnung. Gemäß § 13(2)c FeV ist zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde.

 

Auch die Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist zulässig, siehe z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 01.04.2008, Az. 12 ME 35/08

 

Gruß

Goose

 

wie ? wegen 0,04 %o musste der TE ne MPU machen und jetzt nicht mehr fahren ? Stell Dir mal vor 0,04%o ... das hab ich ja mit einem Bier intus ?

 

*scnr*

 

* zumindestens argumentieren Temposünder und Rotlichtsünder doch so, warum macht es nie jemand bei Alkoholsündern*

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ach das leidige mpu-thema. was lernnen wir daraus bevor wir wieder besoffen fahrrad fahren.....lieber gleich autofahren, dann können sie einem wenigstens nicht das fahrradfahren verbieten :unsure:

das war natürlich ironie. aber wenn man das ganze mal mit etwas abstand betrachtet, wird hier mit kanonkugeln auf spatzen geschossen.

 

tja verurteilter, du hast jetzt schonmal den fehler gemacht dich falsch auf die mpu vorbereitet zu haben. denn einfach mit der wahrheit oder ähnlichem ist es nicht wirklich getan. der gutachter will von dir gelebte verhaltensweisen hören, und deine erfahrungen damit. denn bei allen gutachtern herrscht die meinung vor, dass man mit 1,6 promille ein problem mit alkohol hat, und dass du nur als geeignet angesehen wirst, wenn du maximal mal eins oder zwei bier einmal in der woche trinkst. aber dann natürlich kein auto mehr fährst. das ganze widerspricht natürlich jeglicher praxis. aber das ist hier leider unwichtig. also wenn du das nächste mal bestehen willst, dann muss deine geschichte wasserdicht sein, dass du nur noch maximal eins oder 2 bier trinkst. und man lässt das ergebnis immer nur an sich zuhause schicken, niemals direkt an die führerscheinstelle. aber weitere infos gibt es dazu in diversen foren.

 

dieses beispiel zeigt mal wieder, dass die mpu einfach kritisch zu betrachten ist

 

VG Tom

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Das ist doch wohl echt ein Witz das jeder Mensch der Alkohol trinkt Probleme haben muss
Das Problem sehe ich darin, daß du mit 1,64 %o noch in der Lage warst, ein Fahrrad zu fahren, also das Gleichgewicht halten konntest.

Mit diesem Wert liegt der ungeübte Trinker kotzend in der Badewanne.

 

Gruß

Goose

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Das ist doch wohl echt ein Witz das jeder Mensch der Alkohol trinkt Probleme haben muss
Das Problem sehe ich darin, daß du mit 1,64 %o noch in der Lage warst, ein Fahrrad zu fahren, also das Gleichgewicht halten konntest.

Mit diesem Wert liegt der ungeübte Trinker kotzend in der Badewanne.

 

Gruß

Goose

 

das ist sicher richtig. aber nicht jeder geübte trinker muss ein problem mit alkohol haben. diese schlussfolgerung, wie sie hier ja pauschal vorgenommen wird, ist so einfach nicht haltbar. aber dies alleine sollte ja noch kein problem mit den verwaltungsbehörden darstellen. aber hier wird weiter pauschal unterstellt, dass der betreffende autofahren und trinken nicht trennen kann. diese unterstellung ist auch durch zahlen in der praxis nicht beweisbar und schlicht und einfach nur eine annahme. der betreffende darf diese annahme allerdings nicht in frage stellen, da er sonst seine mpu gleiche in die tonnen kicken kann. also muss er lügen, oder sein verhalten ändern, obwohl er darin kein problem sieht. ich sags immer wieder, mit der mpu machen sich es die verwaltungsbehörden viel zu einfach. und das ganze system fügt sich nichtmal vernünftig in das strafrecht ein, mit der massregel der sperrfrist. das passt hinten wie vorne nicht.

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Moment: Wenn er Fahren und trinken trennen könnte, wäre er nicht in dieser Situation. Zur erinnerung: Er wurde erwischt, wie er im Straßenverkehr ein Fahrzeug führte, obwohl er eine BAK von 1,64 %o hatte.

 

Auch muss sich die MPU nicht in das Strafrecht einfügen. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche, sondern um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme.

 

Gruß

Goose

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Moment: Wenn er Fahren und trinken trennen könnte, wäre er nicht in dieser Situation. Zur erinnerung: Er wurde erwischt, wie er im Straßenverkehr ein Fahrzeug führte, obwohl er eine BAK von 1,64 %o hatte.

 

er führte ein fahrrad. wieso nimmt man jetzt an dass er auch mit dieser BAK ein auto führen würde? mir erschliesst sich das nicht

 

Auch muss sich die MPU nicht in das Strafrecht einfügen. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche, sondern um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme.

 

wenn ein strafrichter bei verhängung der sperrfrist und deren länge die geeignetheit eines verurteilten berücksichtigen muss, sollte dies entweder abschliessen reichen, oder er sollte es gar nicht tun dürfen. aber dass danach dann nochmal die verwaltungsbehörde ein gutachten fordert passt dann ja wohl nicht? also entweder ist die sperrfrist total unsinnig, da sie nichts aussagt, oder aber die mpu ist es. aber beides passt ja wohl bei objektiver betrachtungsweise nicht zusammen

 

VG Tom

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er führte ein fahrrad. wieso nimmt man jetzt an dass er auch mit dieser BAK ein auto führen würde? mir erschliesst sich das nicht
Er nahm mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil.

 

wenn ein strafrichter bei verhängung der sperrfrist und deren länge die geeignetheit eines verurteilten berücksichtigen muss, sollte dies entweder abschliessen reichen, oder er sollte es gar nicht tun dürfen. aber dass danach dann nochmal die verwaltungsbehörde ein gutachten fordert passt dann ja wohl nicht? also entweder ist die sperrfrist total unsinnig, da sie nichts aussagt, oder aber die mpu ist es. aber beides passt ja wohl bei objektiver betrachtungsweise nicht zusammen
Sicher passt es zusammen.

Das Urteil würdigt das Verhalten des Täters zur Tatzeit, die Verwaltungsbehörde würdigt das Verhalten des Täters zum Zeitpunkt des Antrages einer neuen FE.

Auch ist die Verwaltungsbehörde nicht verpflichtet, alleine aufgrund des Endes der Sperrfrist eine neue FE zu erteilen.

 

Gruß

Goose

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Er wurde erwischt, wie er im Straßenverkehr ein Fahrzeug führte, obwohl er eine BAK von 1,64 %o hatte.

 

Kann eigentlich auch eine MPU angeordnet werden, wenn ein Führerscheininhaber mit dieser BAK zu Fuß nach Hause wankt ?

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Wenn sich für die Fahrerlaubnisbehörde Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit ergeben, kann eine ärztliche Untersuchung oder eine MPU auch eingefordert werden, wenn die Feststellungen nicht im Straßenverkehr getroffen wurden.

 

Gruß

Goose

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Hallo,

 

die Untersagung des Radfahrens ist in deinem Fall - also erste TF überhaupt - doch sehr unüblich, sofern du nicht wichtige Details weggelassen hast. Dagegen könnte man mit einem Anwalt sicherlich vorgehen, wobei das im Verwaltungsrecht eine langwierige Sache sein kann - wenn es am Ende fast so lange dauert wie das Erzielen einer positiven MPU ist nichts gewonnen.

 

Solltest du dennoch auf dem Rad erwischt werden, dann droht dir:

 

203000 Sie führten trotz Untersagung ein Fahrzeug. 25,00 €

FeV §3 (1)

 

habe am 02.05.08(Herrentag) eine Trunkenheitsfahrt (1,64 BAK) mit dem Fahrrad begangen und wurde nach §316 Verurteilt(800€ Strafmaß) anschließen kam

 

die Aufforderung zur MPU(11.11.08). Hatte knapp 2 Monate Zeit das Gutachten (9.01.09 absolviert für 600€), beizubringen also nicht viel Zeit,

naja - im Prinzip hattest du 8 Monate, denn die MPU war dir in dem Moment sicher als die 1,64 bekannt waren, aber das hilft dir jetzt auch nicht weiter.

 

Also am Besten nun umfassend informieren und mit der Thematik auseinandersetzen. Kompetenteste Unterstützung dabei findest du z.B. im MPU-Board des Verkehrsportals.

 

Viel Erfolg!

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er führte ein fahrrad. wieso nimmt man jetzt an dass er auch mit dieser BAK ein auto führen würde? mir erschliesst sich das nicht
Er nahm mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil.

 

wiederholung an:

wieso nimmt man jetzt an dass er auch mit dieser BAK ein auto führen würde?

wiederholung aus :blink:

 

wenn ein strafrichter bei verhängung der sperrfrist und deren länge die geeignetheit eines verurteilten berücksichtigen muss, sollte dies entweder abschliessen reichen, oder er sollte es gar nicht tun dürfen. aber dass danach dann nochmal die verwaltungsbehörde ein gutachten fordert passt dann ja wohl nicht? also entweder ist die sperrfrist total unsinnig, da sie nichts aussagt, oder aber die mpu ist es. aber beides passt ja wohl bei objektiver betrachtungsweise nicht zusammen
Sicher passt es zusammen.

Das Urteil würdigt das Verhalten des Täters zur Tatzeit, die Verwaltungsbehörde würdigt das Verhalten des Täters zum Zeitpunkt des Antrages einer neuen FE.

Auch ist die Verwaltungsbehörde nicht verpflichtet, alleine aufgrund des Endes der Sperrfrist eine neue FE zu erteilen.

 

aha. vielleicht muss ich es verdeutlichen, die sperrfrist dient dazu einen autofahrer vom strassenverkehr auszuschliessen, weil er für die angenommen zeit ungeeignet ist, ein fahrzeug zu führen. jetzt ist die sperrfrist also zu ende, und nach prognose des richters sollte er jetzt wieder geeignet sein. aber nein, die verwaltungsbehörde glaubt das ja nun erstmal nicht ohne weiteres. denn der richter kann ja gar nicht wissen ob der autofahrer jetzt wieder geeignet ist. das sehe ich übrigens genauso. aber dann stellt sich die frage nach dem sinn der sperrfrist? denn letztendlich entscheidet hier ein gutachter, und der weiss es sicher besser als ein strafrichter. dann sollte aber wohl in jedem fall der sinn einer sperrfrist hinterfragt werden. denn was spricht denn dagegen keine sperrfrist zu verhängen und direkt einen gutachter entscheiden zu lassen? es gibt hier nämlich keine verbindlichen zeiträume nachdem jemand eine verhaltensweise sicher geändert hat oder sicher nicht geändert hat. ein strafrichter ist keinesfalls in der lage aus einer tat zu prognostizieren wie lange jemand ungeeignet ist. dazu hat er gar nicht die fähigkeiten. trotzdem tut er es. und der autofahrer muss ich daran halten und hat nichtmal die möglichkeit diese prognose durch ein gutachten vorher zu widerlegen. dann gibt es noch die ganzen tollen kurse, womit man die sperrfrist um eins oder zwei monate verkürzen kann. da weiss man offensichtlich auch ganz genau dass damit ein autofahrer GENAU einen monat schneller wieder geeignet wird. :whistle: sorry, man muss sich nicht sonderlich in die thematik einlesen um sofort zu sehen, dass hier etwas ganz und gar nicht passt. die vom strafrichter verhängte sperrfrist passt einfach nicht mit der mpu zusammen. das ganze system ist sowas von mangelhaft. aber damit wird leider ne menge geld verdient, allerdings nicht vom staat. trotzdem wirst du zugeben müssen, dass das hinten wie vorne nicht passt.

 

VG Tom

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Was macht man denn, wenn der erheiterte Radfahrer überhaupt keinen Führerschein hat und trotzdem wiederholt beim Radfahren erwischt wird, obwohl es ihm verboten wurde ?

 

Punkte in Flensburg ? :blink:

 

Alle 2 Wochen den Drahtesel beschlagnahmen, wo er sich doch auf Vorrat bei der Versteigerung des OA für € 50,00.-, gleich 15 Stk. gesichert hat ?.

 

Zählen zum Verbot auch Rollschuhe und Skateboards und Kinderroller ?

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Was macht man denn, wenn der erheiterte Radfahrer überhaupt keinen Führerschein hat und trotzdem wiederholt beim Radfahren erwischt wird, obwohl es ihm verboten wurde ?

 

Punkte in Flensburg ? :blink:

Bin sicher, es werden dann die Bußgelder erhöht, bis er entweder selber mit Radfahren aufhört, oder gesiebte Luft atmet. :whistle:

 

MfG.

 

hartmut

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Was macht man denn, wenn der erheiterte Radfahrer überhaupt keinen Führerschein hat und trotzdem wiederholt beim Radfahren erwischt wird, obwohl es ihm verboten wurde ?

 

Punkte in Flensburg ? :blink:

Ja, im Wiederholungsfall wird man das Bußgeld erhöhen, sodass es in den Punktebereich fällt. Punkte kann jeder haben, dazu braucht man keine FE. Allerdings muß die Wiederholung natürlich jemandem auffallen, also z.B. dem Dorfpolizisten der einen kennt o.ä.
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wiederholung an:

wieso nimmt man jetzt an dass er auch mit dieser BAK ein auto führen würde?

wiederholung aus :blink:

Auch ich muss mich ja augenscheinlich wiederholen: Weil er ja bereits gezeigt hat, daß er die Hemmschwelle, alkoholisiert ein Fahrzeug zu führen, überschreitet.

 

aha. vielleicht muss ich es verdeutlichen, ...
Der Richter legt die Sperrfrist fest, in der in keinem Fall eine neue FE erteilt werden darf. Dieses dient der Maßregel.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Betroffene wieder geeignet sein, in verschiedenen Fällen ist dieses jedoch noch zu überprüfen.

Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der von der Maßnahme Betroffene eine außergewöhnlich hohe BAK (und als solche sind die 1,64 %o anzusehen) hatte.

 

Gruß

Goose

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wiederholung an:

wieso nimmt man jetzt an dass er auch mit dieser BAK ein auto führen würde?

wiederholung aus :blink:

Auch ich muss mich ja augenscheinlich wiederholen: Weil er ja bereits gezeigt hat, daß er die Hemmschwelle, alkoholisiert ein Fahrzeug zu führen, überschreitet.

 

also jeder der alkoholisiert ein fahrrad führt, würde deiner meinung nach auch in diesem zustand ein KFZ führen, richtig? woran machst du diese schlussfolgerung fest, oder weshalb bist du dir da so sicher? die statistik wird dir da nichts liefern. also kann es nur spekulation sein. was ich doch sehr dünn finde.

 

aha. vielleicht muss ich es verdeutlichen, ...
Der Richter legt die Sperrfrist fest, in der in keinem Fall eine neue FE erteilt werden darf. Dieses dient der Maßregel.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Betroffene wieder geeignet sein, in verschiedenen Fällen ist dieses jedoch noch zu überprüfen.

Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der von der Maßnahme Betroffene eine außergewöhnlich hohe BAK (und als solche sind die 1,64 %o anzusehen) hatte.

 

du wiederholst die praxis. gehst aber leider nicht auf meine begründete kritik ein. dass es so ist wie es ist weiss ich selbst. aber ich kritisiere es. vielleicht magst du dazu ja mal stellung nehmen. musst natürlich nicht.

 

VG Tom

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also jeder der alkoholisiert ein fahrrad führt, würde deiner meinung nach auch in diesem zustand ein KFZ führen, richtig? woran machst du diese schlussfolgerung fest,

Das kann so sein muss aber nicht. Der TE hatte ja die Chance das Gegenteil bei der MPU zu beweisen. Dies ist ihm anscheind nicht gelungen.

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also jeder der alkoholisiert ein fahrrad führt, würde deiner meinung nach auch in diesem zustand ein KFZ führen, richtig? woran machst du diese schlussfolgerung fest, oder weshalb bist du dir da so sicher? die statistik wird dir da nichts liefern. also kann es nur spekulation sein. was ich doch sehr dünn finde.
Das habe ich nicht gesagt. Ich sagte, daß er gezeigt hat, daß er die Hemmschwelle, alkoholisiert ein Fahrzeug zu führen, bereits überschritten hat.

 

Er kann nun der FE-Behörde glaubhaft machen, daß er eben kein KFZ führen wird, wenn er alkoholisiert ist. Und das macht er eben im Rahmen der MPU.

 

du wiederholst die praxis. gehst aber leider nicht auf meine begründete kritik ein. dass es so ist wie es ist weiss ich selbst. aber ich kritisiere es. vielleicht magst du dazu ja mal stellung nehmen. musst natürlich nicht.
Du kritisierst. Ob das begründet ist, sei dahingestellt.

 

Auf die Frage nach dem Sinn bin ich durchaus eingegangen. Es mag sein, daß du es übersehen hast. Daher erneut:

Der Richter legt die Sperrfrist fest, in der in keinem Fall eine neue FE erteilt werden darf. Dieses dient der Maßregel.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Betroffene wieder geeignet sein, in verschiedenen Fällen ist dieses jedoch noch zu überprüfen.

Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der von der Maßnahme Betroffene eine außergewöhnlich hohe BAK (und als solche sind die 1,64 %o anzusehen) hatte.

 

Gruß

Goose

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Die Sperrfrist ist eben gerade keine Strafe und deshalb hat Tom meiner Meinung auch recht.
Na gut: Entzug und Sperrfrist sind eine strafrechtliche Maßregel.

 

Sicherlich gibt es hier eine gewisse Überlappung von Strafrecht und Verwaltungsrecht, aber wo liegt das Problem? Das Strafrecht besagt, dass die Erfüllung bestimmter Straftatbestände zunächst Beweis genug für die fehlende Eignung sind.

 

Nach dem Absitzen dieser Sperrfrist ist dann ggf. eine individuelle Prüfung erforderlich, und das geschiegt dann eben nach Verwaltungsrecht.

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also jeder der alkoholisiert ein fahrrad führt, würde deiner meinung nach auch in diesem zustand ein KFZ führen, richtig? woran machst du diese schlussfolgerung fest, oder weshalb bist du dir da so sicher? die statistik wird dir da nichts liefern. also kann es nur spekulation sein. was ich doch sehr dünn finde.
Das habe ich nicht gesagt. Ich sagte, daß er gezeigt hat, daß er die Hemmschwelle, alkoholisiert ein Fahrzeug zu führen, bereits überschritten hat.

 

fein, wenn du das nicht geschrieben hast, dann gibt es ja auch keinen grund hier eine eignung zum führen eines KFZs anzuweifeln.

 

Er kann nun der FE-Behörde glaubhaft machen, daß er eben kein KFZ führen wird, wenn er alkoholisiert ist. Und das macht er eben im Rahmen der MPU.

 

wieso muss er das? dass dies so in den verwaltungsrichtlinien drin steht ist kein ersatz für eine begründung. ausser diese richtlinien dienen dem selbstzweck.

 

du wiederholst die praxis. gehst aber leider nicht auf meine begründete kritik ein. dass es so ist wie es ist weiss ich selbst. aber ich kritisiere es. vielleicht magst du dazu ja mal stellung nehmen. musst natürlich nicht.
Du kritisierst. Ob das begründet ist, sei dahingestellt.

 

du darfst gerne darauf eingehen wenn du der meinung bist dass es nicht begründet ist. ich warte gespannt

 

Auf die Frage nach dem Sinn bin ich durchaus eingegangen. Es mag sein, daß du es übersehen hast. Daher erneut:

Der Richter legt die Sperrfrist fest, in der in keinem Fall eine neue FE erteilt werden darf. Dieses dient der Maßregel.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Betroffene wieder geeignet sein, in verschiedenen Fällen ist dieses jedoch noch zu überprüfen.

Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der von der Maßnahme Betroffene eine außergewöhnlich hohe BAK (und als solche sind die 1,64 %o anzusehen) hatte.

 

sorry, deine platte hat einen sprung :blink: hast du überhaupt ein interesse darüber zu diskutieren oder nicht? dann spare ich mir lieber die mühe. denn ich werde den eindruck nicht los, dass du entweder nicht in der lage bist über geltende richtlinien und gesetze zu diskutieren, oder es einfach nicht willst.

 

Ich machs ganz ganz einfach: Welchen Sinn hat hier die Maßregel?

 

Vg Tom

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fein, wenn du das nicht geschrieben hast, dann gibt es ja auch keinen grund hier eine eignung zum führen eines KFZs anzuweifeln.
Ich fürchte, du liest das, was ich schreibe nicht...

 

wieso muss er das? dass dies so in den verwaltungsrichtlinien drin steht ist kein ersatz für eine begründung. ausser diese richtlinien dienen dem selbstzweck.
Weil sich aufgrund des Verhaltens hier wohl Zweifel an der Geeignetheit ergeben.

 

du darfst gerne darauf eingehen wenn du der meinung bist dass es nicht begründet ist. ich warte gespannt
NUn, auch wenn ich was schreibe, scheinst du es ja nicht zu lesen...

 

sorry, deine platte hat einen sprung hast du überhaupt ein interesse darüber zu diskutieren oder nicht?
Selbes frage ich mich bei dir.

 

Gruß

Goose

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Die Sperrfrist ist eben gerade keine Strafe und deshalb hat Tom meiner Meinung auch recht.
Na gut: Entzug und Sperrfrist sind eine strafrechtliche Maßregel.

 

Sicherlich gibt es hier eine gewisse Überlappung von Strafrecht und Verwaltungsrecht, aber wo liegt das Problem?

 

das problem liegt in der sinnhaftigkeit dieser regelungen.

 

 

Das Strafrecht besagt, dass die Erfüllung bestimmter Straftatbestände zunächst Beweis genug für die fehlende Eignung sind.

 

es geht nicht darum was das straftrecht besagt. ich denke das müssen wir nicht ständig wiederholen. goose macht das ja schon zur genüge. es geht um den sinn? wie kann es denn sein, dass es ein strafrichter eine sperrfrist festlegen kann, nur nach aktenlage. die beurteilung wann jemand wieder geeignet ist ein KFZ zu führen, traue ich jedenfalls keinem strafrichter zu. wenn er dies könnte, könnte man sich offensichtlich die mpu auch schenken. wenn er es eben nicht kann, dann ist die sperrfrist einfach unnötig. und da dies noch nicht alles ist, weiss ein richter ganz genau dass ein kurs zur verkürzung einer sperrfrist, die eignung eines autofahrers genau EINEN oder ZWEI monate schneller wieder herstellt. also sorry, ich glaube offensichtlicher wird die unsinnigkeit dieser regelungen nicht mehr.

 

Nach dem Absitzen dieser Sperrfrist ist dann ggf. eine individuelle Prüfung erforderlich, und das geschiegt dann eben nach Verwaltungsrecht.

 

warum nicht gleich eine individuell prüfung?

 

nochmal, auch für goose: es geht um den sinn dieser regelungen? sonst argumentieren die cops doch auch immer wie sinnvoll diese und jene maßnahme ist. aus diesem grund hätte ich hier auch gerne mal eine stellungnahme.

 

fein, wenn du das nicht geschrieben hast, dann gibt es ja auch keinen grund hier eine eignung zum führen eines KFZs anzuweifeln.
Ich fürchte, du liest das, was ich schreibe nicht...

 

wieso?

 

wieso muss er das? dass dies so in den verwaltungsrichtlinien drin steht ist kein ersatz für eine begründung. ausser diese richtlinien dienen dem selbstzweck.
Weil sich aufgrund des Verhaltens hier wohl Zweifel an der Geeignetheit ergeben.

 

ein bischen armselig ist dein diskussionstil hier aber schon. das muss ich jetzt einfach mal so sagen. ich hatte dir eine ganz einfache frage gestellt. aber wahrscheinlich hast du sie übersehen. aber ich wiederhole sie gerne für dich noch einmal:

 

Ich machs ganz ganz einfach: Welchen Sinn hat hier die Maßregel?

 

noch gebe ich die hoffnung nicht auf dass ich hier noch eine antwort bekomme. dabei ist die frage wirklich einfach.

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Ich machs ganz ganz einfach: Welchen Sinn hat hier die Maßregel?

 

noch gebe ich die hoffnung nicht auf dass ich hier noch eine antwort bekomme. dabei ist die frage wirklich einfach.

Lies mal das hier. Ist eigentlich ganz schön erklärt und bringt Dir vielleicht den Sinn der Maßregel näher.

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Ich machs ganz ganz einfach: Welchen Sinn hat hier die Maßregel?

 

noch gebe ich die hoffnung nicht auf dass ich hier noch eine antwort bekomme. dabei ist die frage wirklich einfach.

Es kann eigentlich nur einen Sinn haben: Dass der Übeltäter nicht gleich wieder von einem der Parawissenschaftler (Psychologen) hinters Lenkrad gesetzt wird.

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Ich machs ganz ganz einfach: Welchen Sinn hat hier die Maßregel?

 

noch gebe ich die hoffnung nicht auf dass ich hier noch eine antwort bekomme. dabei ist die frage wirklich einfach.

Lies mal das hier. Ist eigentlich ganz schön erklärt und bringt Dir vielleicht den Sinn der Maßregel näher.

 

Danke für den Link. Aber der Sinn ist mir klar. Nur macht es keinen Sinn mehr in der Kombination mit der MPU. Aber das habe ich ja hinreichend erläutert. ich wollte eigentlich nur von goose dazu mal eine stellungnahme haben wie das zusammenpasst, dass ein strafrichter eine massregel anordnet, wobei er gar nicht wissen kann welche gefahr bzw. keine gefahr vom betreffenden autofahrer ausgeht. da er nicht die befähigung dazu hat. dies alleine wäre ja noch akzeptabel, wenn nicht danach die verwaltungsbehörde dem urteil des strafrichters ebenfalls nicht traut, und lieber ein gutachten (mpu) dazu hätte. da fragt man sich doch, warum nicht NUR ein gutachten ohne sperrfrist? letztendlich ist das auf jeden fall aussagefähiger und fundierte als nur eine sperrfrist zeitlicher dauer zu verhängen, die sich nur an der aktenlage orientiert. zusammengefasst: mpu und sperrfrist passen einfach nicht zusammen. das ist völliger unsinn. aber an beiden wird ne menge geld verdient, z.b. vom tüv, dekra usw.... . sowas muss man doch hinterfragen dürfen?

 

 

Ich machs ganz ganz einfach: Welchen Sinn hat hier die Maßregel?

 

noch gebe ich die hoffnung nicht auf dass ich hier noch eine antwort bekomme. dabei ist die frage wirklich einfach.

Es kann eigentlich nur einen Sinn haben: Dass der Übeltäter nicht gleich wieder von einem der Parawissenschaftler (Psychologen) hinters Lenkrad gesetzt wird.

 

das würde ja sowieso nicht passieren. dazu gibt es ja begutachtungsrichtlinien. ich glaube ehrlich gesagt nicht dass es wirklich einen sinn gibt. das ganze system ist eben gewachsen, und erst später kam die mpu hinzu. aber letztendlich darf man eben auch den tüv usw... nicht vergessen, die ganz gut an beidem verdienen.

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@Tom: Antworten wurden dir gegeben.

Eine philosophische Betrachtung, welchen Sinn nun die im Strafrecht vorgesehenen Maßnahmen haben, werde ich jetzt nicht anstellen.

 

Gruß

Goose

 

@Goose,

wenn die Antworten keinen sinnvollen bezug zu den fragen hatten, sollte man sie vielleicht besser erst gar nicht geben. und ich glaube nicht dass man philosoph sein muss um die sinnhaftigkeit von gesetzen und verordnungen kritisch zu hinterfragen. aber offensichtlich scheint bei dir jegliches hinterfragen dieser dinge nicht gerade auf gegenliebe zu stoßen. aber eigentlich erwarte ich gerade von einem polizisten dass er die gesetze, wessen einhaltung er überwacht, wenigstens versteht oder den sinn der dahinter liegt wenigstens kennt. aber da habe ich mich wohl geirrt und natürlich ist es dein gutes recht, diese dinge nicht zu hinterfragen. aber deswegen muss ich mir wohl kaum vorwerfen lassen ich würde nicht lesen was du schreibst. noch dazu wenn meine begründungen kiritisiert werden, und auch auf nachfrage dazu dann aber nichts mehr substanzhaltiges kommt. ich zitiere nur mal:

 

 

goose: Du kritisierst. Ob das begründet ist, sei dahingestellt.

 

tom: du darfst gerne darauf eingehen wenn du der meinung bist dass es nicht begründet ist. ich warte gespannt

 

dazu kam leider nichts mehr. da ich aber sehe dass es keinen sinn mehr macht zumindest mit dir darüber zu diskutieren, macht weiteres argumentieren dahingehend auch keinen sinn mehr.

 

VG Tom

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Das mag unter anderem daran liegen, daß mir dein Stil nicht gefällt. Du wirst vermehrt unverschämt, da sehe ich dann keinen Anlass, tiefer auf diese Beiträge einzugehen.

 

Gruß

Goose

 

dann wäre es zumindest nett wenn du dies dann zu beginn schreiben würdest, statt weiter nichtsagende beiträge zu dem thema zu schreiben. falls du meine beiträge unverschämt findest, entschuldige ich mich dafür. obwohl ich mit deinem diskussionsstil auch nicht wirklich zufrieden bin. aber sei es drum. ich hoffe dass das damit geklärt ist, und wir vielleicht das thema doch noch weiter diskutieren können?

 

VG Tom

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@Tom: Das Problem ist, dass Diskussionen mit Goose nur schwer bis gar nicht möglich sind. Wirft man ihm seinen schlechten Diskussionsstil vor, klinkt er sich aus, weil man "unverschämt" oder "unsachlich" wird.

 

Vor allem liegt das daran, dass ihm das Konzept einer Diskussion völlig fremd ist. Goose teilt (aus seiner Sicht) immer nur unumstößliche Wahrheiten mit. Solche lassen keine Diskussion zu. Er geht höchstens dazu über, die Wahrheit wiederholt, präziser oder detaillierter mitzuteilen.

Und schon gar nicht, klappt es, wenn man über Regeln diskutieren will. Denn eine Regel ist schon allein durch ihr Bestehen gut und kann nicht bzw. wird nur durch Personen mit mangelndem Sachverstand hinterfragt.

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@lbbdt,

treffend zusammengefasst. ganz genau diesen eindruck habe ich bei diskussionen mit goose auch immer. deswegen ist es auch immer so ermüdend mit goose zu diskutieren. ich bin jedenfalls froh dass dies nicht nur mein eindruck ist.

natürlich muss ich zugeben dass ich meine formulierungen etwas freundlicher hätte wählen können. aber dafür habe ich mich ja entschuldigt.

 

@goose,

trotz allem bin ich immer noch an einer diskussion zu dem thema interessiert und würde wirklich gerne deine meinung dazu hören.

 

VG Tom

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Vor allem liegt das daran, dass ihm das Konzept einer Diskussion völlig fremd ist. Goose teilt (aus seiner Sicht) immer nur unumstößliche Wahrheiten mit. Solche lassen keine Diskussion zu. Er geht höchstens dazu über, die Wahrheit wiederholt, präziser oder detaillierter mitzuteilen.

Und schon gar nicht, klappt es, wenn man über Regeln diskutieren will. Denn eine Regel ist schon allein durch ihr Bestehen gut und kann nicht bzw. wird nur durch Personen mit mangelndem Sachverstand hinterfragt.

Und warum habt ihr damit ein Problem?

 

Goose nennt die Fakten, zitiert die Gesetze, was gibt es darüber zu diskutieren?

 

Ihr wollt wissen, was soll die Sperrzeit, euch werden die entsprechenden Grundlagen genannt, euch gefallen sie nicht, ist euer Problem. Was soll da Goose mit euch darüber diskutieren?

 

Für mich betrachtet macht die Sperrzeit schon Sinn, schon mal Zeit zum nachdenken ob jemand seinen Schein wirklich braucht oder nicht. Wäre unsinnig, der Richter entzieht den Führerschein, ein Typ vom TÜV sagt am nächsten Tag, des is en ganz doller Audofahrer, der kriecht glei de Lappe wieder. ;)

 

Wer soll denn entscheiden wer den Schein bekommen darf, und wer nicht. Klar ist MPU nicht das Wahre, alternativ wäre dann zu prüfen ob einmal weg = immer weg bedeuten soll. Oder ob jede Schnapsdrossel sofort nach der Ablauf der Strafe seinen Schein wiederbekommt.

 

Bringt also vernünftige Alternativen, dann kann überhaupt mal darüber diskutiert werden, nicht nur meckern wie ungerecht die Welt ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Goose nennt die Fakten, zitiert die Gesetze, was gibt es darüber zu diskutieren?

 

ups, also lieber nicht diskutieren in einem forum?

 

Ihr wollt wissen, was soll die Sperrzeit, euch werden die entsprechenden Grundlagen genannt, euch gefallen sie nicht, ist euer Problem. Was soll da Goose mit euch darüber diskutieren?

 

muss er ja nicht, aber wenn ich eine frage stelle erwarte ich eine antwort.

 

Für mich betrachtet macht die Sperrzeit schon Sinn, schon mal Zeit zum nachdenken ob jemand seinen Schein wirklich braucht oder nicht. Wäre unsinnig, der Richter entzieht den Führerschein, ein Typ vom TÜV sagt am nächsten Tag, des is en ganz doller Audofahrer, der kriecht glei de Lappe wieder. ;)

 

lies mal die begutachtungsrichtlinien. dann würdest du so ein beispiel nicht bringen, da es fernab jeder realität ist. aber so oder so, wenn der tüv-trottel zu dämlich ist können wir die mpu ja abschaffen. sperrfirst reicht ja, oder wie?

 

Wer soll denn entscheiden wer den Schein bekommen darf, und wer nicht. Klar ist MPU nicht das Wahre, alternativ wäre dann zu prüfen ob einmal weg = immer weg bedeuten soll. Oder ob jede Schnapsdrossel sofort nach der Ablauf der Strafe seinen Schein wiederbekommt.

 

Bringt also vernünftige Alternativen, dann kann überhaupt mal darüber diskutiert werden, nicht nur meckern wie ungerecht die Welt ist.

 

immerhin sind wir uns schonmal einig dass die mpu nicht das wahre ist. aber alternativen habe ich schon genannt. und genau darüber würde ich gerne mit goose diskutieren. aber es klappt ja nicht. nochmal zur wiederholung: ich bin der meinung dass mpu und sperrfirst einfach nicht zusammenpassen. entweder das eine oder das andere. trotz aller kritik an der mpu, halte ich diese immer noch für sinnvoller als die sperrfist. vor allem würde ich die ganzen kurse zur sperrfristverkürzung abschaffen. es kann ja wohl keiner ernsthaft glauben, dass so ein kurs einen autofahrer einen oder zwei monate schneller wie geeignet macht.

im weiteren sind die geforderten verhaltensänderungen für das bestehen einer mpu reichlich realitätsfremd. als beispiel: von alkoholtätern wird gefordert dass ihr maximaler alkoholkonsum ab sofort 2 gläser bier am tag betragen darf. selbst das sollte die ausnahme bleiben. einen rausch zu erlangen wird prinzipiell nicht mehr zugestanden. man kann durchaus über den alkoholkonsum in diesem land allgemein kritischer meinung sein. aber das ändert nichts an der gelebten praxis. letztendlich wird der zu begutachtende geradezu zur lüge getrieben. und genau so läuft es tagtäglich bei diesen gutachten ab. ohne genaue zahlen zu kennen, bin ich der meinung dass 80% der betroffenen lügen dass sich die balken biegen. ich habe lange zeit im verkehrsportal dazu mitgelesen und auch in einigen mpu-foren. auch kenne ich einige fälle persönlich. es wurde fast immer dem gutachter was vorgelogen. mit ein bischen intelligenz und vorbereitung funktioniert das auch problemlos. auch wenn gerne immer anderes behauptet wird. genau aus diesem grund halte ich das system für sehr mangelhaft. das einzige was es wirklich bringt ist geld in die kassen der gutachterstellen.

natürlich gebe ich auch zu, dass ich spontan auch keine perfekte alternative dazu habe. aber ne menge verbesserungsvorschläge schon.

nur dass es hier nicht falsch verstanden wird, alkolisierte autofahrer gehören natürlich nicht auf die strasse. aber niemand ist perfekt. es soll ja auch menschen geben die sich nicht immer an die zHG halten :shit:

 

VG Tom

MfG.

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Goose nennt die Fakten, zitiert die Gesetze, was gibt es darüber zu diskutieren?

 

Ihr wollt wissen, was soll die Sperrzeit, euch werden die entsprechenden Grundlagen genannt, euch gefallen sie nicht, ist euer Problem. Was soll da Goose mit euch darüber diskutieren?

Naja, im Prinzip gäbe es 3 Möglichkeiten:

- Er sagt: Ich finde die Sperrfrist gut, weil... (so wie Du es gerade vorgemacht hast) oder

- Er sagt: Ich finde die Sperrfrist doof, weil... (so wie der Tom) oder

- Er sagt: Ich diskutiere nicht über die Sperrfrist, es gibt sie halt einfach.

 

Aber nein, er wählt keine dieser Möglichkeiten, sondern bringt irgendeinen Stunt in der Art:

 

Du kritisierst. Ob das begründet ist, sei dahingestellt.

 

Auf die Frage nach dem Sinn bin ich durchaus eingegangen. Es mag sein, daß du es übersehen hast. Daher erneut:

Der Richter legt die Sperrfrist fest, in der in keinem Fall eine neue FE erteilt werden darf. Dieses dient der Maßregel.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Betroffene wieder geeignet sein, in verschiedenen Fällen ist dieses jedoch noch zu überprüfen.

Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der von der Maßnahme Betroffene eine außergewöhnlich hohe BAK (und als solche sind die 1,64 %o anzusehen) hatte.

Legt also wieder nur Fakten auf den Tisch, tut dies aber mit einem rhetorischen Geschick in der Art und Weise, dass es so aussieht als würde er diskutieren und treibt einen damit in den Wahnsinn. Als würde man gegen eine Wand reden.

Als ob jemand immer wieder erklärt, dass morgens immer die Sonne aufgeht, weil sich die Erde dreht. Während man versucht mit ihm darüber zu diskutieren, ob ein Sonnenaufgang gut aussieht.

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ups, also lieber nicht diskutieren in einem forum?

Kommt auf das Forum an, bzw. wie jemand ein Forum sieht.

 

Goose wird es eher als reine Wissensvermittlung ansehen, Du eher als Gedankenaustausch.

Wer hat jetzt die richtige Einstellung?

 

muss er ja nicht, aber wenn ich eine frage stelle erwarte ich eine antwort.

 

Erwarten und bekommen sind zweierlei, noch gibt es hier keine Aussagepflicht. Zudem hat er gesagt warum er nicht will, also akzeptiere das.

 

lies mal die begutachtungsrichtlinien. dann würdest du so ein beispiel nicht bringen, da es fernab jeder realität ist. aber so oder so, wenn der tüv-trottel zu dämlich ist können wir die mpu ja abschaffen. sperrfirst reicht ja, oder wie?

 

Bringe einen besseren Vorschlag. MPU ist wie eine Prüfung, und von Prüfungen halte ich allgemein wenig. Kenne aber keine Alternative.

 

ich bin der meinung dass mpu und sperrfirst einfach nicht zusammenpassen. entweder das eine oder das andere. trotz aller kritik an der mpu, halte ich diese immer noch für sinnvoller als die sperrfist.

 

Also entschuldige, aber ohne eine Frist, egal ob als Strafe oder Maßregel deklariert geht es nicht.

 

vor allem würde ich die ganzen kurse zur sperrfristverkürzung abschaffen. es kann ja wohl keiner ernsthaft glauben, dass so ein kurs einen autofahrer einen oder zwei monate schneller wie geeignet macht.

 

Wieso zwei Monate schneller? Es soll ihn überhaupt geeignet machen. Die Verkürzung ist ja nur ein Anreiz das der Kurs besucht wird.

 

im weiteren sind die geforderten verhaltensänderungen für das bestehen einer mpu reichlich realitätsfremd. als beispiel: von alkoholtätern wird gefordert dass ihr maximaler alkoholkonsum ab sofort 2 gläser bier am tag betragen darf. selbst das sollte die ausnahme bleiben. einen rausch zu erlangen wird prinzipiell nicht mehr zugestanden. man kann durchaus über den alkoholkonsum in diesem land allgemein kritischer meinung sein. aber das ändert nichts an der gelebten praxis.

Und was ist daran so realitätsfern das wenn jemand schon einmal kräftig alkoholisiert erwischt wurde, und wohl vorsichtig ausgedrückt alkoholgewöhnt oder gar Alkoholkrank ist, die Finger vom Alk lässt wenn er einen Führerschein haben will?

 

letztendlich wird der zu begutachtende geradezu zur lüge getrieben. und genau so läuft es tagtäglich bei diesen gutachten ab. ohne genaue zahlen zu kennen, bin ich der meinung dass 80% der betroffenen lügen dass sich die balken biegen. ich habe lange zeit im verkehrsportal dazu mitgelesen und auch in einigen mpu-foren. auch kenne ich einige fälle persönlich. es wurde fast immer dem gutachter was vorgelogen. mit ein bischen intelligenz und vorbereitung funktioniert das auch problemlos. auch wenn gerne immer anderes behauptet wird. genau aus diesem grund halte ich das system für sehr mangelhaft. das einzige was es wirklich bringt ist geld in die kassen der gutachterstellen.

 

Also Du willst keine MPU, und auch keine Sperrzeit wenn ich das jetzt richtig zusammenfasse.

Dann frage ich mich wirklich, wie sollen ungeeignete VT von der Straße fern gehalten werden. Das Bezieht sich jetzt auf alle Verkehrstraftaten.

 

natürlich gebe ich auch zu, dass ich spontan auch keine perfekte alternative dazu habe. aber ne menge verbesserungsvorschläge schon.

Und der Gesetzgeber soll die perfekte Methode, ohne Manipulationsmöglichkeit parat haben? Die auch noch von allen VT akzeptiert wird?

 

nur dass es hier nicht falsch verstanden wird, alkolisierte autofahrer gehören natürlich nicht auf die strasse. aber niemand ist perfekt. es soll ja auch menschen geben die sich nicht immer an die zHG halten ;)

 

Stimmt, imho sind noch vielzuviele unfähige VT unterwegs. Egal ob Alk, Limit, Nötigung usw. da dürften die Reihen schon etwas gelichtet werden. Und wohl die Wenigsten dürften beim ersten mal erwischt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Naja, im Prinzip gäbe es 3 Möglichkeiten:

- Er sagt: Ich finde die Sperrfrist gut, weil... (so wie Du es gerade vorgemacht hast) oder

- Er sagt: Ich finde die Sperrfrist doof, weil... (so wie der Tom) oder

- Er sagt: Ich diskutiere nicht über die Sperrfrist, es gibt sie halt einfach.

 

Aber nein, er wählt keine dieser Möglichkeiten, sondern bringt irgendeinen Stunt in der Art:

Goose hat doch wohl klar dargestellt, er will nicht.

 

Legt also wieder nur Fakten auf den Tisch, tut dies aber mit einem rhetorischen Geschick in der Art und Weise, dass es so aussieht als würde er diskutieren und treibt einen damit in den Wahnsinn.

 

Mein Gott, mir ist eine lieber der hintermauerte Fakten auf den Tisch legt, als jemand der ohne Wissen über die Problematik doziert. Da hat doch jeder seinen eigenen Stil, akzeptier das.

 

Als würde man gegen eine Wand reden.

 

Manchmal habe ich das Gefühl, ihr woll Goose an die Wand nageln.

 

MfG.

 

hartmut

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ups, also lieber nicht diskutieren in einem forum?

Kommt auf das Forum an, bzw. wie jemand ein Forum sieht.

 

Goose wird es eher als reine Wissensvermittlung ansehen, Du eher als Gedankenaustausch.

Wer hat jetzt die richtige Einstellung?

 

es geht nicht um richtig oder falsch. er darf gerne nur wissen vermitteln. aber dann soll er es auch sagen dass ihm an einer diskussion nicht gelegen ist. und das frühzeitig.

 

muss er ja nicht, aber wenn ich eine frage stelle erwarte ich eine antwort.

 

Erwarten und bekommen sind zweierlei, noch gibt es hier keine Aussagepflicht. Zudem hat er gesagt warum er nicht will, also akzeptiere das.

 

natürlich hat er die nicht. aber dann wäre es doch für alle beteiligten besser wenn er dies zeitnah klarstellen würde. dann weiss jeder, dass er nicht diskutieren will, und ich spare mir ne menge arbeit und kann dann mit den teilnehmern diskutieren die dies auch wollen.

 

lies mal die begutachtungsrichtlinien. dann würdest du so ein beispiel nicht bringen, da es fernab jeder realität ist. aber so oder so, wenn der tüv-trottel zu dämlich ist können wir die mpu ja abschaffen. sperrfirst reicht ja, oder wie?

 

Bringe einen besseren Vorschlag. MPU ist wie eine Prüfung, und von Prüfungen halte ich allgemein wenig. Kenne aber keine Alternative.

 

mache ich gerne. bei alkohol halte ich die praxis in den usa teilweise für sinnvoll. da müssen sich u.a. mehrfachtäter ein alk-messgerät einbauen lassen, ohne dies sich der wagen nicht anlassen lässt. weiter alternativen nenne ich gerne, wenn interesse daran besteht.

 

ich bin der meinung dass mpu und sperrfirst einfach nicht zusammenpassen. entweder das eine oder das andere. trotz aller kritik an der mpu, halte ich diese immer noch für sinnvoller als die sperrfist.

 

Also entschuldige, aber ohne eine Frist, egal ob als Strafe oder Maßregel deklariert geht es nicht.

 

wieso nicht? dazu hätte ich doch gerne ne begründung, oder sorry bitte darum.

 

vor allem würde ich die ganzen kurse zur sperrfristverkürzung abschaffen. es kann ja wohl keiner ernsthaft glauben, dass so ein kurs einen autofahrer einen oder zwei monate schneller wie geeignet macht.

 

Wieso zwei Monate schneller? Es soll ihn überhaupt geeignet machen. Die Verkürzung ist ja nur ein Anreiz das der Kurs besucht wird.

 

nein, deine interpretation kann so nicht richtig sein. da ich nach ablauf der sperrfrist, als ersttäter und unter 1,6 prom. auch ohne diese kurse wieder als geeignet angesehen werde. mit kurs werde ich dann einen monat früher als geeigent angesehen. oder ganz einfach gefragt, welchen sinn hat denn deiner meinung nach die sperrfrist, bzw wie kommt deren länge zustande?

 

im weiteren sind die geforderten verhaltensänderungen für das bestehen einer mpu reichlich realitätsfremd. als beispiel: von alkoholtätern wird gefordert dass ihr maximaler alkoholkonsum ab sofort 2 gläser bier am tag betragen darf. selbst das sollte die ausnahme bleiben. einen rausch zu erlangen wird prinzipiell nicht mehr zugestanden. man kann durchaus über den alkoholkonsum in diesem land allgemein kritischer meinung sein. aber das ändert nichts an der gelebten praxis.

Und was ist daran so realitätsfern das wenn jemand schon einmal kräftig alkoholisiert erwischt wurde, und wohl vorsichtig ausgedrückt alkoholgewöhnt oder gar Alkoholkrank ist, die Finger vom Alk lässt wenn er einen Führerschein haben will?

 

es ist realitätsfern, weil er es schlicht und einfach trotz MPU nicht tut. solange man dieses als vorausetzung verlangt, wird in der MPU eben gelogen werden.

 

letztendlich wird der zu begutachtende geradezu zur lüge getrieben. und genau so läuft es tagtäglich bei diesen gutachten ab. ohne genaue zahlen zu kennen, bin ich der meinung dass 80% der betroffenen lügen dass sich die balken biegen. ich habe lange zeit im verkehrsportal dazu mitgelesen und auch in einigen mpu-foren. auch kenne ich einige fälle persönlich. es wurde fast immer dem gutachter was vorgelogen. mit ein bischen intelligenz und vorbereitung funktioniert das auch problemlos. auch wenn gerne immer anderes behauptet wird. genau aus diesem grund halte ich das system für sehr mangelhaft. das einzige was es wirklich bringt ist geld in die kassen der gutachterstellen.

 

Also Du willst keine MPU, und auch keine Sperrzeit wenn ich das jetzt richtig zusammenfasse.

 

nein, das fasst du nicht richtig zusammen.

 

Dann frage ich mich wirklich, wie sollen ungeeignete VT von der Straße fern gehalten werden. Das Bezieht sich jetzt auf alle Verkehrstraftaten.

 

also mein hauptkritikpunkt ist, dass beides zusammen keinen sinn macht. entweder das eine oder das andere. wobei ich das system der mpu für immer noch besser halte als die sperrfrist. aber bei der mpu kritisiere ich die begutachtungsrichtlinien. da nenne ich auch gerne alternativen wenn es gewünscht wird.

 

natürlich gebe ich auch zu, dass ich spontan auch keine perfekte alternative dazu habe. aber ne menge verbesserungsvorschläge schon.

Und der Gesetzgeber soll die perfekte Methode, ohne Manipulationsmöglichkeit parat haben? Die auch noch von allen VT akzeptiert wird?

 

perfekt nicht. aber eine bessere schon. da ich mich mit dem thema nur als hobby beschäftige, erwarte ich vom gesetzgeber einfach etwas mehr.

 

nur dass es hier nicht falsch verstanden wird, alkolisierte autofahrer gehören natürlich nicht auf die strasse. aber niemand ist perfekt. es soll ja auch menschen geben die sich nicht immer an die zHG halten :sneaky:

 

Stimmt, imho sind noch vielzuviele unfähige VT unterwegs. Egal ob Alk, Limit, Nötigung usw. da dürften die Reihen schon etwas gelichtet werden. Und wohl die Wenigsten dürften beim ersten mal erwischt werden.

 

deinem ersten satz stimme ich noch zu. aber dem rest nicht. da ich der meinung bin dass auf mobilität jeder ein recht haben sollte, und dies nur unter sehr engen vorausetzungen verwirkt sein sollte. wir haben heute eine weitaus höhrer disziplinierung der autofahrer als beispielsweise vor 30 jahren. und unfälle und fehlverhalten wird sich nie gänzlich verhindern lassen. für mich sie die freiheit sowieso ein höheres gut als die sicherheit. aber das ist natürlich ansichtssache. das gebe ich zu

 

VG Tom

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Mein Gott, mir ist eine lieber der hintermauerte Fakten auf den Tisch legt, als jemand der ohne Wissen über die Problematik doziert.

 

nun ja, das ist auch wieder ansichtssache. ich finde es teilweise belebender für ein forum wenn man über themen DISKUTIERT, auch wenn man nicht die allumfassende ahnung davon hat, als wenn man nur fakten wiedergibt bzw. wiederholt. aber das ist natürlich ansichtssache.

 

 

Da hat doch jeder seinen eigenen Stil, akzeptier das.

 

akzeptieren muss man es ja wohl.aber kritisieren darf man es ebenso.

 

Manchmal habe ich das Gefühl, ihr woll Goose an die Wand nageln.

 

warum denn? ich muss zugeben dass ich auch mit goose ungern diskutiere. weil es einfach extrem schwierig ist. da muss ich lbbdt wirklich recht geben. er beschwert sich über meinen stil den er für unverschämt hält. das ist sein gutes recht. ich habe bei seinem stil oft auch das gefühl dass er arrogant rüber kommt. das ist natürlich mein problem. ich nehme für mich auch nicht in anspruch immer ein angenehmer diskussionspartner zu sein. aber ich gebe mir in jedem fall mühe meine sicht der dinge darzustellen. bei goose habe ich oft das gefühl nicht. er stelle dinge in den raum, kritisiert mich, geht aber dann nicht weiter darauf ein. das ist für mich einfach ein sehr schlechter diskussionstil. und das geht ja nicht nur mir so.

 

VG Tom

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mache ich gerne. bei alkohol halte ich die praxis in den usa teilweise für sinnvoll. da müssen sich u.a. mehrfachtäter ein alk-messgerät einbauen lassen, ohne dies sich der wagen nicht anlassen lässt. weiter alternativen nenne ich gerne, wenn interesse daran besteht.

 

Nun, schön, besonders präventiv ist das aber nicht wenn da jemand erst mehrfach auffallen muss. Und jeder Cop, jeder der mitfährt weiß Bescheid.

Was ich nicht verstehe, Du willst also nicht gelten lassen das auch Leute gibt die besser kein Lenkrad in die Hand nehmen. Kontrolle pur wäre das, könnte dann in jedes Auto eingebaut werden.

 

wieso nicht? dazu hätte ich doch gerne ne begründung, oder sorry bitte darum.

Weil einfach genau diese Maßregel dazu dient das man die Finger vom Steuer lässt falls der Pegel das Limit übersteigt. Vor dem Verlust der Pappe fürchten sich fast alle VT. Kannst Du ja selber hier im Forum beobachten, sobald ein Fahrverbot ansteht beginnen die Grauen mit der Arbeit. Vorher wird da nicht nachgedacht.

 

nein, deine interpretation kann so nicht richtig sein. da ich nach ablauf der sperrfrist, als ersttäter und unter 1,6 prom. auch ohne diese kurse wieder als geeignet angesehen werde. mit kurs werde ich dann einen monat früher als geeigent angesehen. oder ganz einfach gefragt, welchen sinn hat denn deiner meinung nach die sperrfrist, bzw wie kommt deren länge zustande?

 

Ob Du geeignet bist oder nicht, musst Du nach der Zeit zeigen, auch wenn ich mich wiederhole, die Kurse dienen nur um mal über sein Verhalten nachzudenken, als Anreiz eben eine Verkürzung der Sperrzeit. Den Kurs absitzen bringt nichts, da gebe ich dir recht.

 

Was die 1,6Promill bei der MPU angeht, sie kann auch schon früher verlangt werden.

 

es ist realitätsfern, weil er es schlicht und einfach trotz MPU nicht tut. solange man dieses als vorausetzung verlangt, wird in der MPU eben gelogen werden.

 

Dann lügt er eben, manche Psychologen fallen darauf rein, andere nicht, die nächsten Psychologen sind dann noch misstrauischer. Die Psyche beurteilen ist eben schwieriger als Fieber messen. Zudem werden da auch Laborwerte mit einbezogen. Die Rückfallquote zeigt das die MPU scheinbar, entweder falsch, oder zu lasch gehandhabt wird.

 

Wenn jemand zumindest stark gefährdet ist alkoholkrank zu werden, oder schon ist, wäre es unsinnig ihn hinters Lenkrad zu lassen, bevor er sein Leben einschneidend geändert hat.

 

also mein hauptkritikpunkt ist, dass beides zusammen keinen sinn macht. entweder das eine oder das andere. wobei ich das system der mpu für immer noch besser halte als die sperrfrist. aber bei der mpu kritisiere ich die begutachtungsrichtlinien. da nenne ich auch gerne alternativen wenn es gewünscht wird.

Das hätte zur Folge, sollte ein Alkoholiker einmal seinen Führerschein verlieren, könnte er nicht durch eine MPU nachweisen das er trocken ist und keine größere Gefahr als andere VT darstellt. Das gilt auch bei sozialen Defiziten, sei es Nötigung oder Fahrerflucht.

 

Das würde bedeuten Pappe lochen, Ende.

 

Oder willst Du den Führerscheinentzug auch noch abschaffen.

 

Und zur Sperrzeit habe ich schon meinen Senf gegeben. Zusätzlich noch, wenn es einer Verhaltensänderung bedarf, braucht die auch Zeit.

 

perfekt nicht. aber eine bessere schon. da ich mich mit dem thema nur als hobby beschäftige, erwarte ich vom gesetzgeber einfach etwas mehr.

 

Besser? Nein, präventiv gesehen braucht es eine Sperrzeit. Die fehlende Fähigkeit ein Fahrzeug verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen wurde zumindest einmal eindrucksvoll bewiesen. Und da soll soweit es geht überprüft werden ob Charakter jetzt gefestigt ist, bzw. ob etwas gegen die Krankheit übernommen wurde. Nicht vergessen, es geht auch um andere Drogen.

 

deinem ersten satz stimme ich noch zu. aber dem rest nicht. da ich der meinung bin dass auf mobilität jeder ein recht haben sollte, und dies nur unter sehr engen vorausetzungen verwirkt sein sollte.

 

Wer nimmt wem die Mobilität? Die Bequemlichkeit die geht etwas flöten, aber nicht die Mobilität. Die Infrastruktur in D ist so gut, es gibt alle Arten von Verkehrsmittel, nur sind nicht alle so bequem wie ein Auto das fahrbereit vor der Türe steht, und manchmal erheblich teurer.

 

wir haben heute eine weitaus höhrer disziplinierung der autofahrer als beispielsweise vor 30 jahren. und unfälle und fehlverhalten wird sich nie gänzlich verhindern lassen. für mich sie die freiheit sowieso ein höheres gut als die sicherheit. aber das ist natürlich ansichtssache. das gebe ich zu

 

Stimmt, Zustände wie in meiner Anfangszeit, der Verkehr würde nicht mehr funktionieren. Es braucht heute mehr das Zusammenspiel von den VT, aber in der guten alten Zeit war man fairer und rücksichtsvoller als heute.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn das so einfach wäre. Ich glaube kaum, dass der TE für ein halbes Jahr mal so einfach ins Ausland ziehen kann.

 

Nach der neueren Rechtssprechung und Gesetzeslage gelten erheblich verstärkte Voraussetzungen für die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis.

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Nun, schön, besonders präventiv ist das aber nicht wenn da jemand erst mehrfach auffallen muss.

 

naja, auch hier ist es nicht wirklich präventiv, da die MPU auch erst bei mehrfachtätern bzw bei ersttätern mit besonders hoher promillezahl angeordnet wird. aber von mir aus wäre das auch eine möglichkeit bei ersttätern.

 

Und jeder Cop, jeder der mitfährt weiß Bescheid.

 

das kann man sicher technisch auch so lösen dass dies nicht jeder cop wüsste. aber natürlich ist das ein kritikpunkt den ich gelten lasse. aber das system ist immer noch gerechter als eine mpu.

 

Was ich nicht verstehe, Du willst also nicht gelten lassen das auch Leute gibt die besser kein Lenkrad in die Hand nehmen.

 

nein, das habe ich so nicht geschrieben. ich glaube einerseits nur dass es hier zu restriktiv gehandhabt wird, und andererseits dass unser system eben nicht dazu führt alk-täter vor wiederholungen abzuhalten. zumindest nicht mit der effizienz mit der dies immer wieder betont wird.

 

Kontrolle pur wäre das, könnte dann in jedes Auto eingebaut werden.

 

könnte, sollte aber nicht. ein mpu verlangt die offenlegung der ganzen lebensgeschichte usw... das darf dann später irgendein sachbearbeiter auf der führerscheinstelle lessen. ob das wirklich besser ist?

 

Weil einfach genau diese Maßregel dazu dient das man die Finger vom Steuer lässt falls der Pegel das Limit übersteigt. Vor dem Verlust der Pappe fürchten sich fast alle VT. Kannst Du ja selber hier im Forum beobachten, sobald ein Fahrverbot ansteht beginnen die Grauen mit der Arbeit. Vorher wird da nicht nachgedacht.

 

das widerspricht aber dem sinn der sperrfrist, den der gesetzgeber dahinter sieht. gleiches könnte aber auch alternativ mit einem FV erreicht werden, bzw eben mit der mpu, die erst dann bestanden werden kann wenn eine verhaltensänderung erst über einen längeren zeitraum (z.b. ein jahr) gelebt wird. so ist es ja heute schon.

 

nein, deine interpretation kann so nicht richtig sein. da ich nach ablauf der sperrfrist, als ersttäter und unter 1,6 prom. auch ohne diese kurse wieder als geeignet angesehen werde. mit kurs werde ich dann einen monat früher als geeigent angesehen. oder ganz einfach gefragt, welchen sinn hat denn deiner meinung nach die sperrfrist, bzw wie kommt deren länge zustande?

 

Ob Du geeignet bist oder nicht, musst Du nach der Zeit zeigen,

 

sorry, auch ich muss mich wiederholen, dass muss ich eben nicht. nach ablauf der sperrfrist gelte ich nach strafrecht wieder als geeignet. da muss ich gar nichts zeigen. falls ich allerdings mehrfachtäter bin, oder eben über 1.6 prom, dann will die verwaltungsbehörde eine mpu, sonst aber eben nicht. dann gelte ich wieder als geeignet, auch für die verwaltungsbehörde.

 

auch wenn ich mich wiederhole, die Kurse dienen nur um mal über sein Verhalten nachzudenken, als Anreiz eben eine Verkürzung der Sperrzeit. Den Kurs absitzen bringt nichts, da gebe ich dir recht.

 

warum dann nicht: keine sperrfrist, aber nur kurs über mehrere wochen. die kurse die jetzt angeboten werden, dauern doch höchstens 2 oder 3 tage, wenn überhaupt.

 

Was die 1,6Promill bei der MPU angeht, sie kann auch schon früher verlangt werden.

 

im normalfall nicht. da müssen besondere punkte hinzukommen, die dies rechtfertigen. sonst wird eben keine mpu angeordnet. also nicht den ausnahmefall zum normalfall machen.

 

Dann lügt er eben, manche Psychologen fallen darauf rein, andere nicht, die nächsten Psychologen sind dann noch misstrauischer.

 

wenn jemand intelligent ist, fällt jeder pschologe darauf rein. wenn du lust hast, lies dir exemplarisch mal ein paar gutachten durch. findest du im internet zu hauf. da fällt teilweise selbst mir auf, wie da dem gutachter nach dem mund geredet wird.

 

Die Psyche beurteilen ist eben schwieriger als Fieber messen.

 

eben. deswegen ist das system mpu auch so mangelhaft. noch dazu wo der gutachter vielleicht maximal ne stunde zeit hat.

 

Zudem werden da auch Laborwerte mit einbezogen.

 

nö, muss nicht. für missbräuchler, also autofahrer die fahren und trinken nichgt trennen können, was die mehrzahl der gutachten ausmacht, werden keine laborwerte gefordert. aber selbst wenn, bis im blut ein alk-missbrauch feststellbar ist, ist sowieso fast alles zu spät. dann hat man mit großer wahrscheinlichkeit einen echten alkoholiker vor sich.

 

Die Rückfallquote zeigt das die MPU scheinbar, entweder falsch, oder zu lasch gehandhabt wird.

 

was meinst du mit lasch? es ist ja keine prüfung oder sowas.

 

Wenn jemand zumindest stark gefährdet ist alkoholkrank zu werden, oder schon ist, wäre es unsinnig ihn hinters Lenkrad zu lassen, bevor er sein Leben einschneidend geändert hat.

 

keine frage. aber das betrifft eben die wenigstens alktäter.

 

also mein hauptkritikpunkt ist, dass beides zusammen keinen sinn macht. entweder das eine oder das andere. wobei ich das system der mpu für immer noch besser halte als die sperrfrist. aber bei der mpu kritisiere ich die begutachtungsrichtlinien. da nenne ich auch gerne alternativen wenn es gewünscht wird.

Das hätte zur Folge, sollte ein Alkoholiker einmal seinen Führerschein verlieren, könnte er nicht durch eine MPU nachweisen das er trocken ist und keine größere Gefahr als andere VT darstellt. Das gilt auch bei sozialen Defiziten, sei es Nötigung oder Fahrerflucht.

 

nein, das habe ich doch gar nicht geschrieben.

 

Das würde bedeuten Pappe lochen, Ende.

 

Oder willst Du den Führerscheinentzug auch noch abschaffen.

 

auch das habe ich nicht geschrieben. ich habe die sperrfrist in kombination mit der mpu kritisiert und die begutachtungsrichtlinien der mpu. mehr nicht

 

Und zur Sperrzeit habe ich schon meinen Senf gegeben. Zusätzlich noch, wenn es einer Verhaltensänderung bedarf, braucht die auch Zeit.

 

ja die braucht zeit. aber die festlegung dieses zeitrahmens kann niemals von einem strafrichter mit einer absoluten dauer getroffen werden. dazu hat er einfach nicht die befähigung.

 

perfekt nicht. aber eine bessere schon. da ich mich mit dem thema nur als hobby beschäftige, erwarte ich vom gesetzgeber einfach etwas mehr.

 

Besser? Nein, präventiv gesehen braucht es eine Sperrzeit.

 

eben nicht. das habe ich ja hinreichend begründet.

 

Die fehlende Fähigkeit ein Fahrzeug verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen wurde zumindest einmal eindrucksvoll bewiesen. Und da soll soweit es geht überprüft werden ob Charakter jetzt gefestigt ist, bzw. ob etwas gegen die Krankheit übernommen wurde. Nicht vergessen, es geht auch um andere Drogen.

 

ich wiederhole es nochmal, die mpu erfüllt diese anforderungen eben nicht.

 

deinem ersten satz stimme ich noch zu. aber dem rest nicht. da ich der meinung bin dass auf mobilität jeder ein recht haben sollte, und dies nur unter sehr engen vorausetzungen verwirkt sein sollte.

 

Wer nimmt wem die Mobilität? Die Bequemlichkeit die geht etwas flöten, aber nicht die Mobilität. Die Infrastruktur in D ist so gut, es gibt alle Arten von Verkehrsmittel, nur sind nicht alle so bequem wie ein Auto das fahrbereit vor der Türe steht, und manchmal erheblich teurer.

 

nein, es wird mobilität genommen. es gibt eine menge gegenden bei der die infrastruktur so schlecht ist, dass schlicht und einfach nicht für jeden mehr möglich ist an einen bestimmten punkt zu kommen.

 

wir haben heute eine weitaus höhrer disziplinierung der autofahrer als beispielsweise vor 30 jahren. und unfälle und fehlverhalten wird sich nie gänzlich verhindern lassen. für mich sie die freiheit sowieso ein höheres gut als die sicherheit. aber das ist natürlich ansichtssache. das gebe ich zu

 

Stimmt, Zustände wie in meiner Anfangszeit, der Verkehr würde nicht mehr funktionieren. Es braucht heute mehr das Zusammenspiel von den VT, aber in der guten alten Zeit war man fairer und rücksichtsvoller als heute.

 

das stimmt, aber das war man auch nur, weil weniger verkehr war und dadurch der einzelne autofahrer weniger unter stress stand.

 

VG Tom

 

P.S: übrigens genauso eine diskussion hätte ich mir wenigstens im ansatz mit goose gewünscht. noch dazu, nachdem ich mich entschuldigt habe, falls ihm meine beiträge zu unverschämt vorkammen.

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Es mag sein, daß du es dir gewünscht hättest. Jedoch kann es durchaus vorkommen, daß ich mich je nach Diskussionsverlauf ausklinke. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn ich den Eindruck habe, daß die Argumente ausgetauscht sind und es sich auf eine persönliche Ebene begibt.

 

Wenn du Probleme mit meinem Stil hast, so steht es dir übrigens ebenso frei, mich direkt darauf anzusprechen.

 

Gruß

Goose

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