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23 zuviel in Zürrich


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GESCHWINDIGKEITÜBERSCHREITUNG VON 23 KM! BITTE HILFE!

 

Ich habe fast den gleichen Fall, nur in der Schweiz.

Bin seit halben Jahr in der Schweiz, Ärztin und war unterwegs zum Arzt für meine kleine Tochter. Normalerweise bin sehr vorsichtig, aber in diesem Fall durch die Aufregung zu schnell. Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km in der Stadt Zürich (normal 50)? Führerschentzug? Meine Mutter, die auch dabei war, will für mich gern einspringen. Die Kamera soll vorn und hinten Fotos gemacht haben. Die Fotos dürfen nur im Gerichtsverfahren auf Verlangen des Richters gezeigt werden. Ratschläge von gebrannten Kindern? Danke!

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Guest Simineon
Ich habe fast den gleichen Fall, nur in der Schweiz.

 

Dafür gibt es einen extra Bereich hier im Forum, postest Du bitte dort hinein ?

Edited by hartmut
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Das Gesetz sieht bei einer leichten Widerhandlung (16 - 20 km/h zuviel igO) eine Verwarnung, bei einer mittelschweren Widerhandlung (21 - 24km/h igO) mind. 1 Monat, und bei einer schweren Widerhandlung (ab 25km/h zuviel igO) mind. 3 Monate Fahrverbot vor.

 

Wenn Du bisher nicht auffällig warst in der CH (d.h. nur Ordnungsbussen oder gar nichts), wird hier wohl 1 Monat Fahrverbot fällig werden. Weniger darf man Dir aufgrund Art 16b SVG gar nicht geben, d.h. "verhandlen" bringt nichts - das Minimum steht klar im Gesetz.

 

Das Bussgeld schätze ich etwas höher als meine Vorredner ein - mein Tipp liegt bei Fr. 600.-, dazu ca. 200 Franken Schreib & Spruchgebühren. Hinzu kommen Fr. 360.- vom Strassenverkehrsamt für die Administrativmassname (Fahrverbot bis 6 Monate).

 

Ob die Masche mit der Mutter funktioniert, kann ich nicht sagen.

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Guest Simineon
Das Bussgeld schätze ich etwas höher als meine Vorredner ein - mein Tipp liegt bei Fr. 600.-, dazu ca. 200 Franken Schreib & Spruchgebühren. Hinzu kommen Fr. 360.- vom Strassenverkehrsamt für die Administrativmassname (Fahrverbot bis 6 Monate).

 

... und da wird hier über die "unverschämte" Höhe der Strafen gemeckert ...

 

1160 SFr entsprechen 775 EUR, ganz schön happig für ein Vergehen bei dem in Deutschland grade mal 50 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im VZR (ab 01.02.2009 80,00 Euro Bußgeld) fällig sind.

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es kommt noch bisschen drauf an, ob dieser fall noch vor dem stadthalteramt landet oder schon vor dem bezirksgericht. das stadthalteramt ist kein echtes gericht, hat aber die befugnis, bussen bis Fr. 500.- aussprechen. bei leichten Widerhandlungen (d.h. bei Verwarnungen) kommt glaube ich immer das Stadthalteramt zum Zug, hier dürfte es auf der Kippe sein.

 

Da das Stadthalteramt (wie erwähnt) nur Bussen bis Fr. 500.- verteilen kann, wäre das auch automatisch die obere Grenze.

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  • 2 weeks later...
Guest Raser_Olympiakos7
Meine Mutter, die auch dabei war, will für mich gern einspringen. Die Kamera soll vorn und hinten Fotos gemacht haben. Die Fotos dürfen nur im Gerichtsverfahren auf Verlangen des Richters gezeigt werden. Ratschläge von gebrannten Kindern? Danke!

 

 

tach

 

wie soll deine mutter für dich einspringen, wenn sie doch auf dem foto ersichtlich ist als beifahrerin. die polizei würde das sowiso sehen auf dem foto und dann hast ne falschaussage am hals denke ich mal. und ich denk der richtiger würd sich die fotos dann auch anschauen.

 

mein vater hatte in zürich plus19 drauf und dafür 600 franken busse bekommen. aber kein fahrverbot.

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1160 SFr entsprechen 775 EUR, ganz schön happig für ein Vergehen bei dem in Deutschland grade mal 50 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im VZR (ab 01.02.2009 80,00 Euro Bußgeld) fällig sind.

 

Ein guter Freund von mir wohnt seit 5 Jahren in der Schweiz. Zwar sind die Geldbußen dort drastisch höher, aber der Überwachsungsdruck ist deutlich geringer, also auch die Wahrscheinlichkeit das man erwischt wird. :sneaky:

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