hrspooner 0 Posted January 11, 2009 Report Share Posted January 11, 2009 hallomir ist heute folgendes passiert:bin bei Gelb (meine meinung) Rot (Polizei meinung) über ne ampel geafahren und wurde aufgehalten!nach der kontrolle und einer diskussion wer recht hat, meinte er ich müsse mit 50€ und 1 Punkt rechnen!ich hab bischen gegooglt und nur den einen beitrag gefunden:http://www.experto.de/f/recht/verkehrsrech...otlichtverstoss sonst über all 3 punkte und 50 € für unter ner sec. danke schon mal vorab für eure hilfe PS: ein frage hätte ich noch:wenn ein rotlichtverstoß nicht geblitzt oder gefilmt wurde, sondern nur von der polizei beobachtet wurdedürfen die dann enscheiden ob mehr als eine sec oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 11, 2009 Report Share Posted January 11, 2009 sonst über all 3 punkte und 50 € für unter ner sec.3Punkte ist richtig. wenn ein rotlichtverstoß nicht geblitzt oder gefilmt wurde, sondern nur von der polizei beobachtet wurdedürfen die dann enscheiden ob mehr als eine sec oder nicht?Entscheiden dürfen die nichts, aber feststellen. Wenn sie sicher sind das der Verstoß über einer Sekunde war, dann geht es auch über einer Sekunde. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hrspooner 0 Posted January 11, 2009 Author Report Share Posted January 11, 2009 danke für die schnelle antwort! und in dem link?nur verschrieben? mfgManu Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 11, 2009 Report Share Posted January 11, 2009 und in dem link?nur verschrieben?Da hat sich der Experte geirrt. http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23925 3Punkte ist richtig. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tiano 0 Posted January 14, 2009 Report Share Posted January 14, 2009 Ich denke bezüglich der Strafe hat sich der Beamte geirrt, vielleicht auch mit dem Rotlichtverstoss? Bescheid abwarten und nur nicht einschüchtern lassen.Ohne Foto steht Aussage gegen Aussage, es gewinnt wer glaubwürdiger ist und "im Zweifel für den Angeklagten", oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 14, 2009 Report Share Posted January 14, 2009 Und hier ist es nochmal amtlich: Tb.-Nr.: 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat Bußgeldregelsatz: 50,- € zzgl. 23,50 € Gebühren und AuslagenPunkte: 3Fahrverbot: ---Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: A und Tb.-Nr.: 137618Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Bußgeldregelsatz: 125 € zzgl. 23,50 € Gebühren und AuslagenPunkte: 4Fahrverbot: 1 MonatKategorie Fahrerlaubnis auf Probe: A Der Experte hat sich also nicht nur beim einfachen (1 statt 3 Punkte), sondern auch beim qualifizierten (3 statt 4 Punkte) geirrt. Ohne Foto steht Aussage gegen Aussage, es gewinnt wer glaubwürdiger ist und "im Zweifel für den Angeklagten", oder?Tja, in der Theorie hast du recht.In der Praxis nicht. Die Aussage des Polizisten wird in der Regel sehr viel höher gewichtet als die von einem Betroffenen (der sogar das Recht hat zu lügen). Da müsste der Polizist sich schon in Widersprüche verstricken oder andere offenkundige Fehler machen, damit der Richter ihm nicht glaubt. GrußMace Quote Link to post Share on other sites
Tiano 0 Posted January 15, 2009 Report Share Posted January 15, 2009 Ohne Foto steht Aussage gegen Aussage, es gewinnt wer glaubwürdiger ist und "im Zweifel für den Angeklagten", oder?Tja, in der Theorie hast du recht.In der Praxis nicht. Die Aussage des Polizisten wird in der Regel sehr viel höher gewichtet als die von einem Betroffenen (der sogar das Recht hat zu lügen). Da müsste der Polizist sich schon in Widersprüche verstricken oder andere offenkundige Fehler machen, damit der Richter ihm nicht glaubt. GrußMace Schon klar, aber es gibt eine Chance > 0, im Gegensatz zum Fotobeweis. Ich habe das, wie schon geschrieben, bei einem Ex-Kollegen erlebt. Kommt aber natürlich auf den konkretenFall an, welchen Richter man erwischt usw. Wem punktemässig das Wasser bis zum Hals steht, für den lohnt sich der Kampf evtl. (auch wenn er in Sachen Glaubwürdigkeit schlechteKarten hat :-)) Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 15, 2009 Report Share Posted January 15, 2009 Es mag sicherlich einen Versuch wert sein, sofern finanziell rentabel oder von einer RSV abgedeckt. Allerdings hast du ein weiteres gegen dich sprechendes Argument angeführt: Vorbelastung in Flensburg.Das ist sicherlich auch noch ein negativer Faktor der Glaubwürdigkeit, der unterbewusst beim Richter mit Sicherheit eine Rolle spielt. Benennen wird er das mit Sicherheit nicht, schon gar nicht in seiner Entscheidung. Um wie viele Punkte (auf dem derzeitigen Konto) geht es denn? Quote Link to post Share on other sites
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