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In Österreich Geblitzt...


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Guten Abend!

 

Ich hab leider keine aktuellen Infos bezüglich mit deutschen Kennzeichen(Nebenwohnsitz) in Österreich geblitzt gefunden...

 

War vor kurzem in der Steiermark unterwegs und wurde in der 50er Zone (Ortsgebiet) mit ca. 70-80 km/h in der Nacht geblitzt...schön roter Blitz von hinten. War ein verbauter Radarkasten zwischen zwei Lärmschutzwänden.

 

Problem an der Sache ist das ich das Auto noch nicht auf meinen neuen "Nebenwohnsitz" umgemeldet hab.

Ist noch auf "meine" alte Wohung (bereits abgeben, unbewohnt) in München angemeldet und hab noch nicht auf die "neue" Wohung in München umgemeldet.

 

Grund für die deutschen Kennzeichen... hab mir in Deutschland einen Neuwagen (weniger als 6000km, nicht älter als 6 Monate) gekauft und den kann man nicht importieren nach Österreich!

Nebenwohnsitz in München ist bei Verwandten die umgezogen sind!

 

Würde das Auto ummelden wenn ich im Februar nach Deutschland fahre.

In Österreich befindet sich mein Hauptwohnsitz.

 

Was soll ich im besten Fall machen? bzw sollte ich einfach bei der zuständigen Behörde in Österreich anrufen und nachfragen ob sie mir das nicht auf meine Hauptwohnadresse schicken könnten?

Was könnt ihr mir empfehlen?

 

 

War mit einem neuen V1 unterwegs selbst programmiert EURO mode kleines u. Hatte einfach zu laute Musik an und nicht auf den Tacho geschaut...war schon sehr spät und ich war müde bzw. Konzentration auf einem Tiefpunkt.

 

 

Wäre echt dankbar für Infos bzw. Hilfestellungen...

 

Beantworte auch gerne Fragen zu dieser doch merkwürdig scheinenden "Konstruktion" sagen wir mal so.

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Das Problem ist, ein Zustellmangel, um den es sich hier offenbar handelt, weil am aufgelassenen Wohnsitz zugestellt wurde, heilt dadurch, daß Dir das Schriftstück tatsächlich und in der Frist zugekommen ist. Das ist offensichtlich der Fall, sonst wüßtest Du ja nicht davon. Oder gibt es noch keine Zustellung? Sollte es noch keine Zustellung geben, melde Dich gleich um, vielleicht bekommt die Behörde das nicht mit und stellt falsch zu. Der Behörde mußt du erst die neue Adresse bekannt geben, wenn das Verfahren läuft. Vorher ist das deren Bier, wenn im Register eine andere Adresse steht.

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wurde vor wenigen Tagen geblitzt...

Zugestellt wurde natürlich bis jetzt nichts bzw. könnte ich das nicht überprüfen da die alte Wohung nicht belegt ist.

 

Einfachsten wäre es online ummelden sozusagen? oder was würdest du mir empfehlen?

Wie lange dauert das ca. bis so eine Strafe zugestellt wird?

Wäre es nicht einfacher gleich mit der zuständigen Behörde in Österreich zu telefonieren?

Bin echt am überlegen was ich tun soll...

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Weis nicht was die dann machen wenn das wieder zurückkommt wegen Unzustellbarkeit und ob das nicht wo liegenbleibt weils keinen gehört?

Werde ich dann gesucht oder was?

Wenn dann ein Akt angelegt wird und die mich nicht finden ist ja auch nicht normal...

Will den Strafbetrag auf jeden Fall egal wie hoch der ausfällt bezahlen will nämlich keine Probleme mit der Behörde haben wegen einigen Euros...

Kenne auch keinen mit dem ich wegen so einer Sache telefonieren könnte bzw. gesichterte Infos bekomme...

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Weis nicht was die dann machen wenn das wieder zurückkommt wegen Unzustellbarkeit und ob das nicht wo liegenbleibt weils keinen gehört?

Werde ich dann gesucht oder was?

Wenn dann ein Akt angelegt wird und die mich nicht finden ist ja auch nicht normal...

Will den Strafbetrag auf jeden Fall egal wie hoch der ausfällt bezahlen will nämlich keine Probleme mit der Behörde haben wegen einigen Euros...

Kenne auch keinen mit dem ich wegen so einer Sache telefonieren könnte bzw. gesichterte Infos bekomme...

 

Hello !

 

Wenn an Deine "AKTUELLE ADRESSE" nicht zugestellt werden kann, geht es an die ausstellende Behörde zurück.

 

Daraus ergibt sich für Dich folgende Problematik: Wird die Verfolgungshandlung innerhalb von 6 Monaten gegen Dich eröffnet und kann nicht zugestellt werden, bzw. geht an die Behörde zurück, wird Strafe "rechtskräftig".

 

Ist die Strafe erstmal "rechtskräftig", verjährt die Strafe erst in 3 Jahren, zusätzlich wirst Du zur Fahndung ausgeschrieben.

 

Wirst Du dann innerhalb der 3 Jahre angehalten und kontrolliert, wird der Beamte wahrscheinlich eine Festnahme aussprechen und Dich zu nächsten Dienststelle mitnehmen. Solltest Du dann nicht sofort bezahlen können, wirst um die Ersatz Haftstrafe, die in der Strafverfügung angeführt ist nicht herumkommen.

 

Gruß adi

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hört sich gar nicht gut an...

müsste also meinen Zulassungschein schleunigst umschreiben lassen!

 

Glaub das ist schlimmer als den Brief wegwerfen...weil ist sicher nicht angenehm zur Fahndung ausgeschrieben zu werden!

Bin dazu kein Unbekannter im meiner Umgebung und einige Gesetzeshüter sind ja auch nicht von vorgestern!

Will da nicht in so einen "Polizei Newsletter" drinstehen wegen einer kleinen Strafe wegen schneller Fahren als erlaubt.

 

Wie lange dauert es ca. bis ich dem Brief(A nach D) zugestellt bekomme?

 

Würde aber gehen einfach nicht reagieren Brief aber nicht zurückschick und nicht zahlen....wäre praktischer?

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