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Videowagen Provoziert Selbst Abstandsverstoß Durch Dauerlinksfahren


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Hallo, ein guter Freund von mir erlebte folgendes Ereignis:

 

Auf der relativ leeren A96 München - Lindau näherte er sich einer Gruppe von Fahrzeugen, einige auf der rechten Fahrspur, eines auf der linken. Mit der Erfahrung vieler unfall- und punktfreier Jahre sagte sich der Freund, nun, der Linke wird wohl überholen wollen. Tat der aber nicht. Statt dessen fuhr er minutenlang im gleichen Tempo links neben den anderen Fahrzeugen her. Ähnlich wie bei einem LKW-Elefantenrennen, nur dass da noch kleine Fortschritte zu erkennen sind. In Folge dieses unerwarteten Phänomens fuhr der Freund dichter auf. Dann sah er plötzlich vom überholunwilligen Vordermann eine Videokamera auf sich gerichtet und bekam dann auch später eine Anhörung (...weniger als 3/10 Abstand, 4 Punkte, 150 Mäuse und 1M Fahrverbot).

 

Meine Frage in diesem Zusammenhang: Ist ein solcher Vorgang anfechtbar, wenn die Verkehrspolizei den Verkehr nicht nur beobachtet, sondern selbst aktiv provozierend eingreift, offenbar um Umsatz zu machen?

 

Angehalten wurde der Freund übrigens nicht. Irgendwann beschleunigte der Videowagen mal kurz und setzte sich vor die rechts fahrenden Fahrzeuge, ließ den Freund damit auch vorbei. Fotos hat der Freund auch keine bekommen.

 

Grüße Antaeus

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Gute Frage, halt dich fest, was du hier für Antworten bekommen wirst. ( :vogelzeig: )

Hoffentlich auch welche, die weiterhelfen und nicht nur solch provokantes Gerede wie von dir...

 

@Antaeus: Üblicherweise hält der ProViDa direkt an und stellt die Personalien des Betroffenen fest.

Das von dir geschilderte spricht eher für eine Privatanzeige.

 

Prinzipiell rechtfertigt allerdings auch ein Verweilen des Vordermannes auf der linken Spur keinen Abstandverstoß des Nachfolgenden.

 

da steht Zeuge : POK xy, also ein "Offizieller"
Das könnte auch der Kollege sein, der die Anzeige aufgenommen und das Video gesichtet hat.

 

Gruß

Goose

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Das von dir geschilderte spricht eher für eine Privatanzeige.

 

Wenn das von Privat kommt, wie kommt man dann exakt auf die vorgeworfenen Abstände samt Geschwindigkeit?

 

Da hier der Fahrer nicht identifiziert wurde, sehe ich den Fall als relativ entspannt. Wäre ich der VT, würde ich sicher erst einmal ein Foto vom Fahrer anfordern, um eindeutig und zweifelsfrei den Fahrer festzustellen.

 

MfG, Prince

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Servus,

 

ich würde sagen ohne Anwalt geht hier nicht viel. Man muss Akteneinsicht beantragen, um festzustellen wer angezeigt hat und welche Beweismittel es gibt. Eine Videoaufnahme muss zur Identifizierung des Fahrers nicht unbedingt zulässig sein. Ohne den Fahrer zu identifizieren kann aber auch niemand bestraft werden.

Wenn es eine Privatanzeige war, frage ich mich wie jemand auf der BAB durch den Rückspiegel identifiziert werden soll. Da sollte man mit Anwalt schon rauskommen.

 

Also wer ist da gefahren? :wand::vogelzeig:

 

Zu der Aktion dieses A****l***s äußere ich mich nicht weiter. :D

 

MfG

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Auch die lassen sich berechnen (ggf. unter Berücksichtigung entsprechender Toleranzen)

 

Wenn das vom ProViDa kommt, warum wurde nicht angehalten? Und was ist das für eine Video-Kamera? Die ProViDas, die ich kenne, haben verbaute Systeme.

 

Gruß

Goose

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Ich habe gelesen, in Bayern ist es wohl nicht mehr üblich, ein Foto zu versenden, schon gar nicht ungefragt. Anhalten ist vielleicht darum nicht erforderlich, da von vorne Videoaufnahmen gemacht werden, die den Fahrer üblicherweise in guter Qualität zeigen? Kann man aus der Anhörung irgendwie ersehen, ob privater oder polizeilicher Vorwurf?

 

da steht noch Film 20042, 1 - Video-Aufzeichnung/Messverfahren

 

Kamera könnte auch verbaut gewesen sein, sie war durch eine Lichtspiegelung in der Linse als Kamera zu erkennen, restlicher Aufbau leider unklar.

 

Gruß Antaeus

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Hört sich nicht nach privat an. Und so eine kleine verbaute Kamera zu erspähen, ist auch schon mal ne gute Leistung. Da muss dein Freund schon recht dicht drauf gewesen sein. Ohne Foto oder Anwalt würde ich hier dennoch keine Aussage treffen. Foto bestellen, auch wenn es 3,50 € kostet.

 

MfG, Prince

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da steht noch Film 20042, 1 - Video-Aufzeichnung/Messverfahren

 

Kamera könnte auch verbaut gewesen sein, sie war durch eine Lichtspiegelung in der Linse als Kamera zu erkennen, restlicher Aufbau leider unklar.

Gruß Antaeus

 

Es ist halt die Frage ob die Kamera in der Hand gehalten wurde oder auf der Hutablage angebracht war. Bei Letzterem ist von einem Providafahrzeug auszugehen.

 

Aber dann wird eigentlich immer angehalten.

 

Man könnte jetzt erstmal ein Bild anfordern um den Fahrer zu identifizieren. Wenn dies verneint wird, ab zum Anwalt.

 

MfG

 

Edit: Prince war schneller.

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Anhalten ist vielleicht darum nicht erforderlich, da von vorne Videoaufnahmen gemacht werden, die den Fahrer üblicherweise in guter Qualität zeigen?
Ein Anhalten mag nicht zwingend erforderlich sein, jedoch ist es sehr unüblich, wenn nicht angehalten wird.

 

Gruß

Goose

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Man könnte jetzt erstmal ein Bild anfordern um den Fahrer zu identifizieren. Wenn dies verneint wird, ab zum Anwalt.

 

MfG

 

Jo, würde ich so unterschreiben. Deshalb sollte jeder ne günstige Verkehrs-Rechts-Schutz-Versicherung haben.

 

So dumm kann man manchmal gar nicht denken, wie schnell man sonst auf dem Schaffot landet.

 

Trotzdem, dicht auffahren sollte man trotzdem nicht bzw. nur sehr wachsam und überlegt tun.

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Danke schon mal für alle Einschätzungen! Der Freund wird dann Bilder anfordern und ggf. einen Anwalt aufsuchen müssen. Ansonsten ist es wohl besser, die Lichthupe zu benutzen, um den Überholungswunsch kundzutun, wie ich gelesen habe. Ich dachte früher, das sei Nötigung, stimmt aber offenbar gar nicht.

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Hallo,

 

das hört sich für mich so an, als ob die Polizisten im Meßfahrzeug jemand Anderen, vielleicht ein Fahrzeug in der rechten Kolonne ?, auf dem Kicker hatten und der Freund von Antaeus sie durch sein dichtes Auffahren über eine längere Wegstrecke zur Video-Aufnahme provozierte. Durch das längere Blockieren der linken Spur ist das aggressive und gefährdende dichte Auffahren schließlich noch lange nicht gestattet.

 

Die haben dann wohl einfach ihre ursprüngliche Aufgabe weiter verfolgt und auf der Dienststelle geschaut, ob aus dem Film ein verwertbarer Verstoß des Freundes zu ersehen ist, was sich wohl bestätigte.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Na ob die Lichthupe hier viel gebracht hätte, wage ich mal zu bezweifeln. Vielmehr glaube ich, dass es noch eine Strafanzeige wegen Nötigung gehagelt hätte. Bei einem solchen Verhalten hätten die wohl alles mitgenommen was möglich ist. Auch wenns nicht durchgegangen wäre.

 

Wie nennt sich das nochmal proaktives Providaverhalten? @m3 hilf mir weiter.

 

MfG

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Mal eine andere Frage: bestand auf dem fraglichen Streckenabschnitt ein Limit? Wenn ja, auf wieviel km/h war die BAB limitiert? Und wie schnell fuhr der angebliche Provida? Könnte es sein, daß der (angebliche :vogelzeig: ) Freund schneller als erlaubt fahren wollte?

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Mal eine andere Frage: bestand auf dem fraglichen Streckenabschnitt ein Limit? Wenn ja, auf wieviel km/h war die BAB limitiert? Und wie schnell fuhr der angebliche Provida? Könnte es sein, daß der (angebliche :vogelzeig: ) Freund schneller als erlaubt fahren wollte?

 

Ja und? Deshalb hat der Provida trotzdem nichts auf der linken Spur verloren. Wer nicht überholt hat rechts zu fahren. Wenn er Geschwindigkeitsverstöße ahnden will, soll er Platz machen und hinterher. Aber nicht so eine miese Nummer abziehen.

 

MfG

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Wie nennt sich das nochmal proaktives Providaverhalten? @m3 hilf mir weiter.

@calectra: genau so nennt sich das. Das Videofahrzeug muß nicht zwingend den VT anhalten, z. B. bei Lkws.

Im hiesigen Fall haben sie offensichtlich mit der Heckkamera einen ahndungsfähigen Abstandsverstoß gefilmt und meinen auch dabei auch "ein gutes Bild" vom Fahrer zu haben bzw. hoffen bei schlechtem Bild - üblich - eine treudoofe Zugabe vom VT.

@antaeus: wenn Fahrer ungleich Halter und auch schon einiges an Zeit vergangen ist, kann man es so spielen oder gleich zu fähigen Rechtsanwalt. Lichthupe zur Überholabsicht ist erlaubt. Blitzlichtgewitter und geringer Abstand ist Nötigung. Ein dahinzuckelnder Videowagen wird jedoch jede Lichthupe dankend entgegennehmen...

:vogelzeig:

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Ich habe gelesen, in Bayern ist es wohl nicht mehr üblich, ein Foto zu versenden, schon gar nicht ungefragt.

 

Auch nicht "gefragt"! Habe gerade ein ähnliches Problem. Im AB hatte ich geschrieben, dass ich das Foto sehen will zwecks Fahrer-Identifizierung. Als Antwort kam ein BuGeBe! Habe daraufhin Widerspruch eingelegt, mal sehn ob sie jetzt ein Foto schicken. Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt. Man wirft mir ein ziemlich ernstes Vergehen (inkl. Fahrverbot) vor und will mich zwingen, einen Anwalt zu bezahlen, um ein lächerlicher Foto einzusehen. Im Prinzip würde ich in deinem Fall auch zu einem Rechtsbeistand tendieren. Allerdings ist es schwer, einen wirklich Guten zu finden. Ist es wirklich so, das ProVida Fahrzeuge auch "rückwärts" filmen können?

 

Wenn das wiklich Cops waren, die so eine Nummer abziehen, find ich das wirklich arm.

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genau so nennt sich das.
Das ist doch das, von dem du behauptest, daß es regelmäßig vorkommt, für das du jedoch noch nie einen Beleg bringen konntest, oder?

 

Gruß

Goose

 

Was für einen Beleg willst du denn dafür?

Der Fall hier ist doch ein ideales Beispiel.

 

Natürlich wird sich der Providafahrer immer irgendeinen fadenscheinigen Grund ausdenken können, warum das Verhalten nun genauso nötig war. Also was für ein Beleg wäre für dich ausreichend?

 

MfG

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Was für einen Beleg willst du denn dafür?
Nun, m3 verspricht schon seit Jahren, entsprechende Videos aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Er sagte oftmals, daß das so häufig vorkomme, daß es ihm leicht fallen würde, ein solches aufzunehmen.

 

Der Fall hier ist doch ein ideales Beispiel.
Nein, der Fall spiegelt ausschließlich die subjektive Darstellung des TE wieder.

 

Natürlich wird sich der Providafahrer immer irgendeinen fadenscheinigen Grund ausdenken können, warum das Verhalten nun genauso nötig war.
und natürlich würde es immer welche geben,die jeden Grund als fadenscheinig darstellen...

 

Also was für ein Beleg wäre für dich ausreichend?
Eines der oft versprochenen Videos,d ie das oft erwähnte Verhalten mal klar zeigen.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Sei doch mal ehrlich. Genauso wenig wie ich bestimmte Dinge akzeptieren werde, wirst du hier klein bei geben. Letztlich ist es doch aber so, dass es in der Natur den Menschen liegt, bestimmte Dinge herauszufordern. Siehe Opa Oberlehrer, der bewusst schleicht oder die Bremse betätigt, nur weil ihm jemand ins Heck kriecht. Auf die Idee, dass er aber zu langsam ist, kommt er natürlich nicht. Nein, er macht keine Fehler.

 

Die Cops in den ProViDa-Dose/ auf den Mopeds warten doch nur auf solche "Deppen", die die ihrem Recht vorsichtig Nachdruck verleihen. Sie die Frau von Grobi(?). Mit Sicherheit ist sie keine Rasserin, eine Trödlerin aber noch viel weniger. Jetzt wirst du wieder deine alter Leier von Sicherheit im Straßenverkehr abspulen. Aber lass sein. Ich habe sie oft genug gelesen. Es würde einfach nur reichen, wenn du mal einräumen würdest, dass die Cops den Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen und auch durch Trödeln auf der linken Spur dichtes auffahren provozieren. Na ja, velleicht bist du auch einfach nur der falsche Diskussionspartner.

 

Zu deiner Info, schau dir mal in den "Revolversendungen auf VOX, RTL, RTL2, SAT1 etc die teilweise zitternden Cops in ihren ProViDa Wagen an, die jauchzen, wenn sie mal einen echten Schnellfahrer erwischen. Einfach nur peinlich... :vogelzeig:

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... die Frau von Grobi(?). Mit Sicherheit ist sie keine Rasserin, eine Trödlerin aber noch viel weniger.

Eben, eben.... :vogelzeig:

 

Es würde einfach nur reichen, wenn du mal einräumen würdest, dass die Cops den Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen und auch durch Trödeln auf der linken Spur dichtes auffahren provozieren.

Wenn auf der BAB z.B. :D gelten, rechts etliche Fahrzeuge fahren und links das Provida-Fzg. fährt, sagen wir mal ruhig mit eben diesen 120 km/h, dann ist - rein rechtlich gesehen - alles im grünen Bereich. Da wird auch niemand provoziert. Wäre genauso, wie wenn ein Ottonormal-VT gleiches täte.

Nun will aber jemand partout schneller als erlaubt fahren. Man könnte auch sagen: der Provida-Fahrer hindert ihn daran. Wenn, so wäre das doch ein feiner Zug, anstatt sich anschließend dahinter zu setzen und den Schnellfahrer zu messen. Was aber macht dieser? Er fährt nah auf, um seinem Ansinnen Nachdruck zu verleihen. Zu nah! Und dafür wird er zurecht aus dem Verkehr gezogen.

Letztlich ist es wohl fast egal, ob er nun für den Abstandsverstoß oder einen Geschwindigkeitsverstoß den Lappen abgeben muß. Provoziert aber wurde und wird hier ganz sicher niemand.

 

Zu deiner Info, schau dir mal in den "Revolversendungen auf VOX, RTL, RTL2, SAT1 etc die teilweise zitternden Cops in ihren ProViDa Wagen an, die jauchzen, wenn sie mal einen echten Schnellfahrer erwischen. Einfach nur peinlich... :wand:

Und von diesen Seifenopern schließt Du auf alle anderen? Sorry, aber das ist auch peinlich. Ich denke, man sucht sich da schon die "richtige" Kombo aus, die aber ganz sicher nicht repräsentativ für alle anderen ist. Ich z.B. fange nicht an zu jauchzen, wenn ich einen Schnellfahrer erwischt habe. Der wird genauso sachlich freundlich abgefertigt wie jeder andere auch. Das alles ist mittlerweile absolute Routine.

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@PW: Was mich schlicht nervt ist die Behauptung, slches Verhalten stünde an der Tagesordnung, es würde regelmäßig vorkommen. Nur Beweise gibt es keine...

 

Gruß

Goose

 

Also siehst du ein solches Verhalten auch als Provokation an? Ansonsten wäre es ja egal, wenn es an der Tagesordnung stünde und diese Behauptungen müßten dich nicht nerven.

 

MfG

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Wenn auf der BAB z.B. :vogelzeig: gelten, rechts etliche Fahrzeuge fahren und links das Provida-Fzg. fährt, sagen wir mal ruhig mit eben diesen 120 km/h, dann ist - rein rechtlich gesehen - alles im grünen Bereich. Da wird auch niemand provoziert.

 

So so, aber heisst es nicht irgendwo "überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt"? Was macht also ein Provida-Fahrzeug ohne Überholabsicht auf der Überholspur?

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@PW: Was mich schlicht nervt ist die Behauptung, slches Verhalten stünde an der Tagesordnung, es würde regelmäßig vorkommen. Nur Beweise gibt es keine...

 

Gruß

Goose

 

[mod]

Prince William kann nicht mehr antworten, da er wegen des Verstoßes gegen die Boardregeln gesperrt wurde.

 

Siehe den entsprechenden Artikel unter Bekanntmachungen.

 

Gast225

[/mod]

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So so, aber heisst es nicht irgendwo "überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt"? Was macht also ein Provida-Fahrzeug ohne Überholabsicht auf der Überholspur?

Nun, wenn - wie ich sagte - rechts quasi alles dicht ist, die Geschwindigkeit aber auf xxx km/h begrenzt wurde, so bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als zunächst einmal links zu bleiben. OHNE allerdings weiter zu überholen. Ich würde mich deshalb auch nicht sofort rechts in eine Lücke quetschen. Und wenn man mal auf den BABen mit offenen Augen umher schaut, so findet man genau dieses Verhalten an der Tagesordnung. Die Leute bremsen ggf. etwas runter, bleiben aber auf der linken Spur. Wo sollten die auch alle rechts bleiben??!!!

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Auf der relativ leeren A96 München - Lindau näherte er sich einer Gruppe von Fahrzeugen, einige auf der rechten Fahrspur, eines auf der linken.

 

Also nichts mit alles dicht rechts.

 

@Blueye ich verstehe einfach nicht, warum du immer krampfhaft versuchst ein solches Verhalten zu rechtfertigen.

 

Wenn nun eine Streckenbegrenzung auftaucht (die die Provida-Cops mit Sicherheit kennen) kommt das ja nicht aus dem nichts. Man sieht es früh genug, um entweder den Überholvorgang zu beenden, bzw. eine Lücke zu suchen, oder eben gar nicht erst zu beginnen. So wurde m.W. zumindest in einem anderen Thread argumentiert

 

Es wurde ja auch noch gar nicht bestätigt ob tatsächlich eine Begrenzung vorlag. Wieso mutmaßt du darüber. Vielleicht war ja :vogelzeig: und dann ist der Fall sonnenklar.

 

 

MfG

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Nun, wenn - wie ich sagte - rechts quasi alles dicht ist, die Geschwindigkeit aber auf xxx km/h begrenzt wurde, so bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als zunächst einmal links zu bleiben. OHNE allerdings weiter zu überholen. Ich würde mich deshalb auch nicht sofort rechts in eine Lücke quetschen. Und wenn man mal auf den BABen mit offenen Augen umher schaut, so findet man genau dieses Verhalten an der Tagesordnung. Die Leute bremsen ggf. etwas runter, bleiben aber auf der linken Spur. Wo sollten die auch alle rechts bleiben??!!!

 

"Irgendwann beschleunigte der Videowagen mal kurz und setzte sich vor die rechts fahrenden Fahrzeuge, ließ den Freund damit auch vorbei. "

 

Noch Fragen, Kienzle? :vogelzeig:

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Auf der relativ leeren A96 München - Lindau näherte er sich einer Gruppe von Fahrzeugen, einige auf der rechten Fahrspur, eines auf der linken.

Also nichts mit alles dicht rechts.

So. Man näherte sich einer GRUPPE (sagt man idR zu Fahrzeuge, die rel. dicht beieinander fahren), wobei einige rechts (aha) und eines links fuhr. Hört sich also ganz danach an, als würde dieses Fzg. neben den rechts fahrenden fahren. Oder irre ich? Ich war ja nicht vor Ort, habe auch keine Fotos anschauen können. Also frage ich nach und versuche mir ein Bild von der Situation zu machen.

 

@Blueye ich verstehe einfach nicht, warum du immer krampfhaft versuchst ein solches Verhalten zu rechtfertigen.

Siehe oben: ich versuche mir vorzustellen, wie es war. Das ist keine Rechtfertigung irgendeines Verhaltens. Ich nehme aber eben auch nicht blindlinks gleich das gerade (für den jeweiligen Leser passende) Szenario an.

 

Wenn nun eine Streckenbegrenzung auftaucht (die die Provida-Cops mit Sicherheit kennen) kommt das ja nicht aus dem nichts. Man sieht es früh genug, um entweder den Überholvorgang zu beenden, bzw. eine Lücke zu suchen, oder eben gar nicht erst zu beginnen. So wurde m.W. zumindest in einem anderen Thread argumentiert

Wie, wenn, wann, warum...... warst Du dabei? Ich nicht. Man kann also herrlichst mutmaßen..... bringt uns das weiter? Ich denke nicht.

 

Es wurde ja auch noch gar nicht bestätigt ob tatsächlich eine Begrenzung vorlag. Wieso mutmaßt du darüber. Vielleicht war ja :wand: und dann ist der Fall sonnenklar.

Noch einmal: ich habe nur hinterfragt und eben auch Vermutungen angestellt. Ist das jetzt schon verboten? Nur, weil es vielleicht nicht in Deine Argumentation paßt? Wo ist das Problem?

 

"Irgendwann beschleunigte der Videowagen mal kurz und setzte sich vor die rechts fahrenden Fahrzeuge, ließ den Freund damit auch vorbei. "

Und? Widerspricht das meinen Vermutungen?

 

Noch Fragen, Kienzle? :vogelzeig:

Nur eines, aber keine Frage: ich habe einen Nick. Aber eben nicht "Kienzle". Solltest Du zukünftig bedenken, bevor Du solches schreibst. Und parallel vielleicht auch mal in die Forumsregeln schauen. Damit Du nicht vielleicht einmal jammerst, weil's einen auf den Deckel gibt. Ich verunglimpfe Deinen Nick auch nicht bzw. verpasse Dir auch keinen neuen.

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ich habe einen Nick. Aber eben nicht "Kienzle". (...) Ich verunglimpfe Deinen Nick auch nicht bzw. verpasse Dir auch keinen neuen.

Sollte Dir etwa entgangen sein, Bluey,

daß "Noch Fragen, Kienzle?" mittlerweile eine stehende Redewendung geworden ist? :vogelzeig:

Hervorgegangen vor Jahren aus der Schlußmoderation des ZDF-Magazins "Frontal":

Eingeleitet wurde das Ende jeder Sendung von Hauser mit dem Spruch: „Noch Fragen, Kienzle?“. Daraufhin eröffnete Kienzle mit den Worten „Ja, Hauser!“ und einer tagesaktuellen Frage einen witzigen Schlagabtausch

 

lg

c.s.

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Ist mir nicht entgangen. Und genauso wenig die Intention des Schreiberlings. Da dieser aber - nicht nur mir gegenüber - meint, hier ne recht forsche Backe zu riskieren, obwohl dafür im Prinzip gar kein Anlaß besteht, habe ich ihn nur mal dezent auf die Netiquette hingewiesen. Sollte das nichts bewirken...... :vogelzeig:

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Wenn rechts alles frei war wäre es besser gewesen kurz rechts zu überholen. (Preiswerter+kein Fahrverbot)

 

OT: Wie schnell muss man den im :vogelzeig: Bereich fahren um kein Hindernis zu sein?

 

Die Frage ist nicht wie schnell, sondern wo. Und da gibts für mich nur eine Antwort. Rechts.

 

MfG

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Die Frage ist nicht wie schnell, sondern wo. Und da gibts für mich nur eine Antwort. Rechts.

Grundsätzlich ja. Aber wenn ich mich gerade links in Höhe anderer Fahrzeuge befinde, spricht auch nichts dagegen, links zu bleiben.

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Wenn rechts alles frei war wäre es besser gewesen kurz rechts zu überholen. (Preiswerter+kein Fahrverbot)

So hatte ich dies seinerzeit mit einem blockierenden Videowagen auf dreispuriger BAB :wand: gemacht, gab 3 Punkte. Es war aber keine Überholen, sondern ein Vorbeifahren bzw. zwei zeitlich ziemlich auseinanderliegende Spurwechsel, also separate Vorgänge. Die Videocops sahen das natürlich anders, deren Anlage ausgefallen war. Ich hatten den Fall und die Beschreibung im Bußgeldbescheid damals im Thread "Schweizer Film-Boss" geschildert, welcher noch mehr Belege über das Blockierverhalten enthält.

Wie sooft müßte man hier ein komplettes Video haben, also auch die Frontkamera vom Videowagen inklusive Ton inboard. Oder der Freund von @anteus hat aus seiner Sicht ein Video mitlaufen lassen.

:vogelzeig:

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Die Frage ist nicht wie schnell, sondern wo. Und da gibts für mich nur eine Antwort. Rechts.

Grundsätzlich ja. Aber wenn ich mich gerade links in Höhe anderer Fahrzeuge befinde, spricht auch nichts dagegen, links zu bleiben.

 

Da gebe ich dir Recht. Kommt für mich aber auf die Dauer an und ob ich niemanden behindere. Wenn ich nicht schneller will und von hinten einer kommt, dann mache ich auch Platz und wenn ich auch nur kurz in eine Lücke husche.

 

MfG

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Da gebe ich dir Recht. Kommt für mich aber auf die Dauer an und ob ich niemanden behindere. Wenn ich nicht schneller will und von hinten einer kommt, dann mache ich auch Platz und wenn ich auch nur kurz in eine Lücke husche.

Das ist Deine persönliche Einstellung. Die ist IMHO auch nicht verkehrt. Aber vorgeschrieben ist es eben nicht.

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So hatte ich dies seinerzeit mit einem blockierenden Videowagen auf dreispuriger BAB :vogelzeig: gemacht, gab 3 Punkte. Es war aber keine Überholen, sondern ein Vorbeifahren bzw. zwei zeitlich ziemlich auseinanderliegende Spurwechsel, also separate Vorgänge. Die Videocops sahen das natürlich anders, deren Anlage ausgefallen war.

Schade das ausgerechnet in diesen Moment deine Videoanlage ebenfalls ohne Funktion war.

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Guest Pferdestehler

Rein rechtlich handelt es sich immer um ein Überholen, sofern das andere Fahrzeug sich ebenfalls bewegt oder verkehrsbedingt steht.

 

Link

 

Insofern haben es die Videocops nicht nur anders gesehen, sondern wohl schlichtweg recht gehabt. Selbst ohne Spurwechsel ist das Vorbeifahren auf einer weiter rechts befindlichen Spur ein Überholvorgang. Der auf der BAB nicht erlaubt ist. Ausnahme: das Fahrzeug weiter links bremst stark ab, dann muss man das rechts nicht mitmachen.

 

Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebensowenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel (OLG Düsseldorf NZV 90 319).

 

Aha! Da bringt einem auch die Videokamera nichts.

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@PW: Was mich schlicht nervt ist die Behauptung, slches Verhalten stünde an der Tagesordnung, es würde regelmäßig vorkommen. Nur Beweise gibt es keine...

 

Gruß

Goose

 

Also siehst du ein solches Verhalten auch als Provokation an? Ansonsten wäre es ja egal, wenn es an der Tagesordnung stünde und diese Behauptungen müßten dich nicht nerven.

 

MfG

Das ist Situationsabhängig.

Aber noch mal zur Verdeutlichung: Was nervt, sind die Darstellungen, daß das ständig so gemacht würde und die Unfähigkeit, trotz permanenter Ankündigungen entsprechende Beweise zu bringen.

 

@m3: Welchen Thread meinst du? Denn so, wie du dein Verhalten darstellst, handelete es sich tatsächlich um ein Überholen und nicht um ein Vorbeifahren.

Der Unterschied sollte dir aber bekannt sein, er wird in der Fachliteratur, die dir ja zur Verfügung steht, häufig genug behandelt...

 

 

Gruß

Goose

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@m3: Welchen Thread meinst du? Denn so, wie du dein Verhalten darstellst, handelete es sich tatsächlich um ein Überholen und nicht um ein Vorbeifahren.

Ich nehme mal an das m3_ diesen Tread meint.

Ist übrigend der Tread in dem m3_ angekündigt hat einen Videobeweis zu liefern.

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