CaRe 0 Posted December 19, 2008 Report Share Posted December 19, 2008 Am 18. November wurde ich an einer roten Ampel geblitzt. Heute (19.12.) bekam der Halter (mein Vater) einen Anhörungsbogen ohne Foto oder Angaben zur Dauer der Rotlichtphase zugeschickt. Da ich ein stattliches Punktekonto habe und ein weiteres Fahrverbot tunlichst vermeiden muss, möchte ich es mit der Alberto-Methode versuchen. Leider findet man in diversen Forumseinträgen lediglich vage Verweise auf Alberto mit der Bitte, doch im Forum nach einer genauen Schilderung in älteren Themen zu suchen. Dies habe ich innerhalb der letzten Stunde getan--doch alles was ich gefunden habe, sind eben diese Verweise auf angebliche ältere Beiträge. Könnte mir denn vielleicht jemand einen Link auf solche eine Beschreibung geben, aus der hervorgeht, was ich beachten muss (Fristen etc.)? Danke! W. Quote Link to post Share on other sites
CaRe 0 Posted December 20, 2008 Author Report Share Posted December 20, 2008 Vielen Dank für die rege Anteilnahme! Könnte mir denn bitte zumindest jemand sagen, was das Schlimmste ist, was meinem Vater blühen kann, wenn sich letztendlich rausstellt, dass er sich anfangs fälschlicherweise selbst beschuldigt hat? Danke! Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted December 20, 2008 Report Share Posted December 20, 2008 Servus, deinem Vater kann bei einer Selbstbeschuldigung gar nichts passieren. Man darf nur niemand anderen wissentlich falsch beschuldigen. Das einzige was eventuell möglich wäre, ist eine Fahrtenbuchauflage. Wie wahrscheinlich das ist, kann ich dir aber nicht sagen, da es da auf einige Vss ankommt. Um das zu vermeiden muß man aktiv an der Ermitllung des Fahrers mithelfen. Ob das hier zutrifft (es liegt ja kein Bild vor, also kann man sich irren) weiß ich nicht. Dein Vater gibt die Sache im AHB zu und ihr hofft, dass er einen Bußgeldbescheid bekommt.Dann gibts 2 Möglichkeiten.1. Er nimmt die Strafe auf sich und gut.2. Er legt innerhalb der Frist Einspruch ein und es wird wohl eine Gerichtsverhandlung angesetzt. Bis diese stattfindet ist die Sache für dich verjährt und deinem Vater kann nichts passieren, da er ja tatsächlich nicht der Fahrer ist. Wenn ihr Pech habt schaut sich der Sachbearbeiter das Bild an und sieht, dass der Fahrer nicht so alt ist wie der Halter. Dann wird ermittelt und erstmal in der Familie nachgeforscht. Dann kommen sie wohl schnell auf dich.Ist also mit etwas Glück verbunden. Wenn du einen gleichaltrigen Kumpel oder gar Bruder hast, könnte auch der sich angeben, was imho eine größere Erfolgschance hätte. MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted December 20, 2008 Report Share Posted December 20, 2008 calectra hat ja schon geschrieben, ich bastelte auch gerade an einer antwort...grundsätzlich gehts darum, den wahren fahrer solange vor den behörden zu verschweigen bis die verjährung um ist....dabei darfst du selbst keinen anderen als möglichen fahrer angeben - wäre eine straftat - falsche beschuldigung....das muss der eventuelle fahrer schon selber machen und vor allen dingen die nerven behalten, da ein widerspruch und eine gerichtsverhandlung noch kommen....ansonsten hat mein vorschreiber alle wesentlichen fakten zusammengefasst... viel glück grußder friese Quote Link to post Share on other sites
CaRe 0 Posted December 21, 2008 Author Report Share Posted December 21, 2008 Na super--vielen Dank für die Infos! Ich hatte mir nur Sorgen gemacht, weil ich an mehreren Stellen gelesen habe, diese Methode sei nur für Leute geeignet, die sich mit solchen Sachen gut auskennen etc., was ich nun wirklich nicht behaupten kann... Eine Frage noch: Kann es mir denn nicht auch passieren, dass die anfangen nach potentiellen anderen Fahrern zu suchen nachdem mein Vater die Tat zugegeben, dann gegen den Bußgeldbescheid aber Widerspruch eingelegt hat? Das könnte ja leicht noch vor Eintreten der Verjährung passieren, wenn ich mich nicht täusche... Oder kann man das mit der Art des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid beinflussen? (Soll heißen, schreibt mein Vater in den Widerspruch rein "Ich war's nicht!" oder labert er da erstmal irgendwas von wegen "die Messung stimmt nicht", "die Strafe ist zu hoch" o.ä., um erstmal keinen Verdacht zu erregen?) Nochmals danke für Eure Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 21, 2008 Report Share Posted December 21, 2008 Man könnte versuchen, die Begründung des Einspruchs so lange herauszögern, bis die Sache für den eigentlichen Fahrer verjährt ist, z.B. Rücksprache mit seinem Anwalt o.ä. Quote Link to post Share on other sites
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