Guest lichterloh Posted December 21, 2008 Report Share Posted December 21, 2008 Interessiert mich ebenfalls. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 21, 2008 Author Report Share Posted December 21, 2008 schön, dass du dich dahinter klemmst - dürfen wir den inhalt des schriebs wissen....?? grußder frieseZunächst erst einmal nicht, da ich erst die Antwort der Stadtverwaltung abwarten möchte und dies eben erst die Gelegenheit erhalten soll, selber dazu Stellung zu nehmen ohne den öffentlichen Druck. Interessiert mich ebenfalls.siehe das iMemberforum Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted December 21, 2008 Report Share Posted December 21, 2008 Thx. Quote Link to post Share on other sites
Highspeedbiker 1 Posted January 12, 2009 Report Share Posted January 12, 2009 Hi, da müsst ihr mal durch Sachsen fahren, da kann es sogar passieren, das euch der "Dorfsheriff" im Dienst - Kfz, in Dienstuniform, den "Finger" zeigt. Selbst so erlebt, allerdings ohne Kamera!! Wie aber schon einige geschrieben haben, mach´ das mal umgekehrt, dann ist das kleine "Streifenhörnchen" aber ganz, ganz schlimm in seiner Ehre verletzt. Tja, polizeiliche Maßnahmen in der Provinz sehen halt anders - jeder halt so wie er kann!! GrußHighspeedbiker Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted January 13, 2009 Report Share Posted January 13, 2009 Abgehalfterte Mielke Schergen, wie sie leiben und leben. MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
Blitzerli 0 Posted January 18, 2009 Report Share Posted January 18, 2009 Abgehalfterte Mielke Schergen, wie sie leiben und leben. MfG DoH Sehr sinnvoller Beitrag, nun weiß ich auch warum der Meßbeamte bei solcher "Kundschaft" die Nerven verlieren kann (das Verhalten vom Meßbeamten kann ich aber nicht befürworten).Und mit Mielke etc. hat das ganze wohl wirklich nichts mehr zutun, denk ich. Aber ewig gestrige soll es ja noch geben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 26, 2009 Author Report Share Posted February 26, 2009 So die Antwort ist da. Wie eigentlich zu erwarten war, hat sich der OB vor seine Mitarbeiter gestellt und natürlich den Vorgang bestritten. Die Mitarbeiter haben ja sich auch gegenseitig jeglicher Schuld rein gewaschen, da sie nachvollziehbar und glaubwürdig ausgesagt haben. Sehr geehrter Herr Gast225, zunächst bitte ich die lange Bearbeitungsdauer nachzusehen. Der Krankenhausaufenthalt eines Mitarbeiters stand einer zeitnahen Bearbeitung entgegen. Beide Mitarbeiter, die am 17.12.2008 in der Erfurter Straße in Jena zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt waren, wurden zu den Vorwürfen befragt. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die hierzu abgegebenen Erklärungen sind auch nachvollziehbar und glaubhaft. Dies trifft insbesondere auf die Erklärung des Mitarbeiters, der von der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht betroffen ist, zu. Nach Prüfung der erhobenen Vorwürfe lassen sich keine Verfehlungen des Mitarbeiters feststellen. Auch die überlassenen Fotos sind nicht geeignet, die Anschuldigungen zu belegen. Weder ergibt sich aus den unterschiedlichen Positionen des städtischen Messfahrzeugs zwingend, dass dieses auf Sie zu und nicht nur an Ihnen vorbei gesteuert wurde, noch kann bei dem anderen Foto ein ausgestreckter Mittelfinger erkannt werden, da die Windschutzscheibe zu starke zu starke Reflexionen aufweist. Im Ergebnis sind disziplinarische bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen daher nicht zu ergreifen. Da die Stadt Jena keine Strafverfolgungsbehörde ist, ist sie auch nicht zuständig für die Entgegennahme von Strafanträgen oder Strafanzeigen. Sollten Sie an einer strafrechtlichen Verfolgung des Geschehens interessiert sein, wenden Sie sich bitte mit einer Strafanzeige und einem eventuellen Strafantrag an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei. Mit freundlichen Grüßen Dr. Albrecht Schröter So als nächstes folgt dann die Strafanzeige und da anscheind die paar Bilder für das draufzufahren nicht ausreichen, wird die gesamte Sequenz auf CD gebrannt und der Anzeige bei gelegt. Als Jurist erhebe ich ja sicherlich nur aus Spass solche Anschuldigungen, denn ich weiß was passiert wenn diese nicht stimmen. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted February 26, 2009 Report Share Posted February 26, 2009 Tztz... Reflektionen an der Windschutzscheibe... es ist doch erstaunlich mit was für Ausreden hier gearbeitet wird, um Mitarbeiter zu schützen (Eine Krähe hackt der Anderen...). Ich hoffe nur, dass die Strafverfolgungsbehörden hier mal nicht einfach das Verfahren einstellen, sondern wirklich unparteiisch den Sachverhalt prüfen und verfolgen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 2, 2009 Author Report Share Posted November 2, 2009 Ich hatte schon garnicht mehr damit gerechnet. Galt eigentlich Aussage gegen Aussage gibt es nicht? 02.11.2009 Ermittlungsverfahren gegen D. W. R. S. wegen Nötigung Strafanzeige vom 15. März 2009-11-02Sehr geehrter Herr Gast225, das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 23.10.2009 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt. GründeAufgrund der sich widersprechenden Angaben der Beteiligten lässt sich nicht feststellen, wie sich der Vorgang tatsächlich zugetragen hat. Es steht letztlich Aussage gegen Aussage, ohne dass einer der Aussagen von vornherein ein erhöhter Beweiswert zukommt und ohne dass unbeteiligte Zeugen zur Verfügung stehen, die mit ihren Angaben ausreichenden Aufschluss über das tatsächlich[e] Geschehen geben können. Der Beschuldigte bestreitet die Tat und der Zeuge R. gibt mit seiner Aussage keinen Aufschluss über den tatsächlichen Geschehensablauf. Die von dem Anzeigeerstatter beigefügten Lichtbilder sind nicht geeignet die behaupteten Straftaten zu untermauern. Andere objektive Beweismittel sind nicht vorhanden. Selbst wenn die vom Anzeigeerstatter behauptete Nötigung so stattgefunden haben soll, so liegt nach dessen Vorbringen nur ein kurzzeitiges und leichtes Bedrängen vor, also kein sittlich besonders zu missbilligendes und schweres Unrecht, wie es die Nötigung regelmäßig voraussetzt. Die Rechtsprechung stellt bei der Gewaltanwendung im Sinne der Nötigung nach § 249 StGB auf eine gewisse Zwangswirkung und dessen Intensität ab. Die Tat könne daher nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Ich habe somit Veranlassung gefunden, das Verfahren einzustellen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt. Hochachtungsvoll Gez. R.Amtsanwalt Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird. B e s c h w e r d e b e l e h r u n g[…] Die Beschwerdebelehrung bezieht sich nicht auf die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung. Mal darüber ein paar Tage schlafen. Den fehlenden Hinweis auf den Privatklageweg finde ich ein Frechheit. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 2, 2009 Report Share Posted November 2, 2009 Mal darüber ein paar Tage schlafen. Den fehlenden Hinweis auf den Privatklageweg finde ich ein Frechheit.Hm ja. Zwar könnte man dem Einleitungssatz entnehmen, dass es wohl hinsichtlich aller angezeigten Straftaten eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO sein soll, jedoch gibt die Begründung in der Beschwerdebelehrung Anlass zu der Annahme, dass wohl die Beleidigung nach § 376 StPO eingestellt wurde (ist ja je nach Ansicht strittig, ob § 376 StPO dann überhaupt Rechtsgrundlage für die Einstellung sein kann oder ob die anderen Einstellungsnormen heranzuziehen sind. Jedenfalls wird man den widersprüchlichen Bescheid so deuten müssen, dass eine Einstellung hinsichtlich der Nötigung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgte und hinsichtlich der Beleidigung nach § 376 StPO oder (mit der Gegenansicht) nach § 170 Abs. 2 i.V.m. § 376 StPO eingestellt wurde. In jedem Fall sollte dann auf den Privatklageweg verwiesen werden, das stimmt. Zwingend ist das aber m.M.n. nicht. Es ist mir jetzt spontan keine Vorschrift bekannt, die zur Belehrung über den Privatklageweg verpflichtet. Jedenfalls steht ein Bescheid, den man erst juristisch deuten muss, m.E. im Widerspruch zu Nr. 89 Abs. 4 RiStBV. Aber bringt im Endeffekt ja nichts, weil es nur eine VwV ist. Du kannst es höchstens mit einer Dienst- oder Sachaufsichtsbeschwerde rügen. Übrigens: Aussage gegen Aussage gilt natürlich sinngemäß, wenn beide Aussagen gleich sind und somit Parität herrscht und keiner von beiden erhöhter Beweiswert beikommt. Wie der StA das dann nennt, ist ja zweitrangig Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 2, 2009 Author Report Share Posted November 2, 2009 In jedem Fall sollte dann auf den Privatklageweg verwiesen werden, das stimmt. Zwingend ist das aber m.M.n. nicht. Es ist mir jetzt spontan keine Vorschrift bekannt, die zur Belehrung über den Privatklageweg verpflichtet.Ja schon, aber der normale Bürger hat nun einmal keine juristische Bildung und sollte über seine Möglichkeiten informiert werden die ihm einen Fortgang des Verfahrens erreichen lassen.Unter Umständen könnte man es aber aus § 171 StPO herleiten. Nachlesen kann ich derzeit allerdings nicht. Irgendwie sollte ich mal die Kommentare mitnehmen. Übrigens: Aussage gegen Aussage gilt natürlich sinngemäß, wenn beide Aussagen gleich sind und somit Parität herrscht und keiner von beiden erhöhter Beweiswert beikommt. Wie der StA das dann nennt, ist ja zweitrangig Man hätte sich sicherlich keinen Ast abgebrochen, wenn man noch "im Zweifel für den Beschuldigten" geschrieben hätte. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 2, 2009 Report Share Posted November 2, 2009 Stimmt. Das ganze Ding ist nicht sonderlich überzeugend.Wird allerdings auch schwer, das irgendwie anzugreifen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 2, 2009 Author Report Share Posted November 2, 2009 Das Problem ist, das jeder von denen pro Tag zig Fälle auf dem Tisch hat und sich um diese kümmern muss. Ich habe ja selbst mal vor geraumer Zeit in Gera gearbeitet und weiß wie es bei der StA Gera zugeht. Das wird in der Zweigstelle in Jena nicht anders sein. Da kann man sich im Ergebnis eben nicht lange an solchen popeligen Fällen aufhalten. Man schreibt dann halt irgendwas zusammen und/oder sucht sich die entsprechenden Textbausteine aus, ein paar Subsumtionen des Falles und fertig ist der Text.Ein "normaler Mensch" wird das Schreiben auch so wie es jetzt geschrieben ist, nicht verstehen. Als ich vor gut zehn Jahren bei der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg war (nicht gearbeitet, aber Tag der offenen Tür), gab es bereits ein Formular wo der Staatsanwalt einfach viele Zahlen ankreuzte und die Schreibkraft hat dann daraus ein Schreiben gefertigt.Ich denke auch heute wird dies ähnlich sein und mit Sicherheit noch viel ausgepfeilter als damals. Quote Link to post Share on other sites
frost 0 Posted November 3, 2009 Report Share Posted November 3, 2009 Die von dem Anzeigeerstatter beigefügten Lichtbilder sind nicht geeignet die behaupteten Straftaten zu untermauern. tja, so ist das halt mit der beweiswürdigung... andersrum hätte er den mittelfinger sicher mit geschlossenen augen erkannt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 3, 2009 Report Share Posted November 3, 2009 Ich denke auch heute wird dies ähnlich sein und mit Sicherheit noch viel ausgepfeilter als damals. Ich weiß von Computerprogrammen, in denen komplette vorgefertigte Formulierungen vorhanden sind, die man über so eine Auswahlliste (Reiter oder wie man das nennt) nach Zahlencodes anklicken kann. Es ist so möglich, ein gesamtes Schreiben nur durch Klicks zu erstellen; abgesehen von den Namen, der Anschrift und dem Aktenzeichen. Du kannst diese Vorgehensweise aber torpedieren, indem du Gegenvorstellungen einreichst.Ich habe auf diese Art und Weise dann i.d.R. sehr viel ausführlichere Begründungen erhalten. Andernfalls wurde Sachaufsichtsbeschwerde zur GenStA eingelegt und wenn diese nicht anständig begründet hat (bisher nur in einem Fall) sogar bis zum JM. @frost: Naja, es ist nunmal so, dass der StA nicht dabei war. In diesem Fall würde ich sogar sagen, dass ich die Entscheidung vielleicht auch so getroffen hätte, wenn ich davon ausgehe, dass ich zwei mir völlig unbekannte Personen vor mir habe und bei keiner wirklich sicher bin, ob sie recht hat. @Gast225: Wird denn die Verkehrs-Owi weiter verfolgt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 3, 2009 Author Report Share Posted November 3, 2009 @Gast225: Wird denn die Verkehrs-Owi weiter verfolgt???? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 3, 2009 Report Share Posted November 3, 2009 Ich lese in dem Schreiben an dich: Die Tat könne daher nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 3, 2009 Report Share Posted November 3, 2009 Du kannst diese Vorgehensweise aber torpedieren, indem du Gegenvorstellungen einreichst. Ein Bekannter von mir hat das gerade gemacht. Danach ist die Einstellung nach 153 im Papierkorb verschwunden und dahingehend abgeändert worden, das jetzt nach 170 eingestellt worden ist. guckst Du hier Ich habe auf diese Art und Weise dann i.d.R. sehr viel ausführlichere Begründungen erhalten. Die Begründung ist sehr ausführlich,endscheidente Sachverhalte sind aber vollkommen untergegangen. Andernfalls wurde Sachaufsichtsbeschwerde zur GenStA eingelegt und wenn diese nicht anständig begründet hat (bisher nur in einem Fall) sogar bis zum JM. Was schreibt denn dann so ein Justizministerium - und vor allen Dingen: wie lange dauert das ? Die müssen sich die Akte doch auch nach Wiesbaden schicken lassen, lesen und dann was zu Papier bringen. Können die auch einem Generalstaatsanwalt Schwachsinn bescheinigen und weitere Maßnahmen und / oder Ermittlungen anordnen ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 3, 2009 Report Share Posted November 3, 2009 Dem JM obliegt die Dienst- und Sachaufsicht über StA und GenStA. Sie ist vorgesetzte Behörde und darf ein Weisungsrecht ausüben. Ich habe bisher nur 1 Sache vors JM gebracht, dort dauerte die Antwort etwa einen Monat.Es wurde sehr sachlich reagiert, die Entscheidung im Endeffekt aber bestätigt. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 3, 2009 Report Share Posted November 3, 2009 Es wurde sehr sachlich reagiert, die Entscheidung im Endeffekt aber bestätigt. Heißt im Klartext: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und die Mühe war vergebens. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 3, 2009 Report Share Posted November 3, 2009 Immerhin habe ich eine Begründung bekommen, die sich mit der Sache erkennbar auseinander gesetzt hat. Es ging um ein öffentliches Interesse nach § 376 StPO. Die Auffassung der StA und GenStA war i.E. auch richtig. Jedoch fand ich die Kürze und Oberflächlichkeit der Argumentation unverschämt und habe daher zunächst dem Sachbearbeiter durch eine Gegenvorstellung Gelegenheit gegeben, es besser zu begründen, mich dann aber an die vorgesetzten Behörden gewendet, weil die Gegenvorstellung genauso beschieden wurde wie schon die erste Benachrichtigung lautete. Die GenStA hat sich die "Argumentation" der StA einfach nur zu eigen gemacht, ohne großartig darauf einzugehen. Die Argumentation des JM hingegen war deutlich ausführlicher und auch gut vertretbar. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 3, 2009 Author Report Share Posted November 3, 2009 Ich lese in dem Schreiben an dich: Die Tat könne daher nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt werden.Ups da war ich wohl beim Abtippen in Gedanken. Soll natürlich zivilrechtliche Ansprüche heißen. Ich bessere es mal aus. Edit: Steht doch so drin. Keine Ahnung. theoretisch müsste dann die Sache ja nach Artern an die zentrale Bußgeldstelle abgegeben werden. Allerdings frage ich mich was für eine OWi vorliegen soll, denn außer dem zufahren, was nicht beweisbar ist und den Mittelfinger ausstrecken was ebenfalls nicht beweisbar ist, hat der Fahrer ja nicht gemacht. Die Anmerkung ist daher nur ein Textbaustein oder Floskel. Quote Link to post Share on other sites
frogger321 2 Posted January 22, 2010 Report Share Posted January 22, 2010 passiert hier noch was? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 23, 2010 Author Report Share Posted January 23, 2010 Nein, das Verfahren ist beendet. Quote Link to post Share on other sites
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