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Geschwindigkeitsüberwachung In Los


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@Bluey: Wo habe ich denn solches behauptet? Ich sage nur es ist von Fall zu Fall abhängig. Und es gibt keinen Abstand bei dem eine Kollission physikalisch unausweichlich ist.

 

Noch dazu kommt es natürlich wesentlich auf die Reaktionszeit an. Liegt sie bei 0, gibt es keine Kollissionen.

Man wird also eher von einer biologischen als einer physikalischen Grenze reden müssen. Das nur am Rande.

Ich habe nichts behauptet, lediglich etwas als Möglichkeit in den Raum gestellt. Zu dem anderen: das eine hängt vom anderen ab. Und um sich nicht jedweder Reserven zu berauben, ist ein Mindestabstand durchaus sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig.

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Guest Pferdestehler

@lbbdt

 

Du solltest Dich mal etwas in die Materie einlesen. Zu Beginn sei diese Seite empfohlen: Klick

 

Dort ist gut erklärt, warum es beim durchschnittlichen Autofahrer zu einer Reaktionsdauer von etwa einer Sekunde kommen muss, bis der volle Bremsdruck aufgebaut ist. Es gibt ja Leute, die sich als äußerst kultiviert und wesentlich überdurchschnittliche Fahrer bezeichnen, aber selbst diese haben 0.1 bis 0.3 Sekunden physikalische Verzögerung durch das Bremssystem, davor noch die Reaktionszeit (aus Nervenlaufzeiten etc., siehe mal diesen Link und diesen Link) und die Zeit, die es braucht, den Fuß zu einer Bewegung zu bringen, also biologische Latenzen von rund 0.2 bis 0.3 Sekunden für die Aufnahme des optischen Reizes plus eine Verzögerung für das Einleiten der Muskelreaktion. Das alles zusammen führt zu einer durchschnittlichen Reaktionsdauer auf Aktionen des Vorherfahrenden von 1 Sekunde, bei geübten Fahrern mit Bremsbereitschaft geringfügig weniger, darunter macht es ziemlich wahrscheinlich Peng. Weit oberhalb der Null, die Du erwähntest, denn die gibt es schlicht nicht.

 

Das Problem bei der Sache, was häufig unter den Tisch gekehrt wird: in der Reaktionsdauer baut das vorherfahrende Fahrzeug bereits Geschwindigkeit ab, während man selbst noch konstant weiterfährt. Dies verringert nicht nur den Abstand, sondern führt auch dazu, dass der Abstand bis zum Stillstand aufgrund unterschiedlicher Geschwindigkeiten (wohlgemerkt, vorher waren sie noch gleich!) immer weiter verringert wird. Bis zum Bumms. Und der liegt beim durchschnittlichen Autofahrer bei ziemlich genau 3/10 des halben Tachowertes als Abstand. Das hatte ich an anderer Stelle mittels eine einfachen Excel-Tabelle nachgewiesen, musst nur suchen.

 

Dass sich der Gesetzgeber am Durchschnitt orientiert, nicht aber an technisch möglichen Ausnahmefahrern mit Rennbremsanlage und Semislickreifen, sollte man verstehen können. Fahrverbote werden nicht individuell verteilt, sondern nach der wissenschaftlichen Wahrscheinlichkeit schlimmer Folgen. Und das ist beim Abstand gerade mal sowas von klar und nicht so abstrakt, wie es bei Geschwindigkeit manchmal scheint.

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ist ja schön und gut, hat aber mit lbbdts einwand rein gar nichts zu tun

Sag mal, willst Du wirklich diese

 

Wenn der Hund nit gschissen hät, hät er den Has erwischt

 

Argumentation übernehmen?

 

MfG.

 

hartmut

was ich will, ist irrelevant.

fakt ist, dass eine these aufgestellt wurde und diese mit einer argumentation widerlegt werden soll, die aber völlig andere grundvoraussetzungen aufweist. das geht nicht. wenn die these für jemanden absurd ist, dann muss er dies mit argumenten (und auch nicht mit scheißenden hunden) widerlegen, nicht aber von einer anderen ausgangssituation ausgehen und diese für diesen anwendungsfall als passend verkaufen.

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was ich will, ist irrelevant.

Wenn Du das sagst werde ich es mir für die Zukunft merken. ;)

 

scnr.

 

fakt ist, dass eine these aufgestellt wurde und diese mit einer argumentation widerlegt werden soll,

Um es ma so zu sagen,

 

diese These ist Nonsens und geht völlig an der Realität vorbei.

 

Wenn Thesen, dann bitte nah an der Realität und nicht gleich mit mehreren "wenn" als Unbekannte in die Rechnung eingesetzt.

 

Logisch wenn einer behauptet er sieht alles vor dem Vordermann und kann deshalb schneller bremsen als die Schlafmütze vor ihm das er in dieser Konstelation nicht auffährt. Unlogisch ist dann aber auch das wenn der Vordermann etwas sieht was irrelevant ist und in die Eisen geht, es dann höllisch rummst.

 

MfG.

 

hartmut

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....

 

Du hast ja völlig recht. Und weil man nicht gewährleisten kann, schneller zu bremsen als der Vordermann ist ein gewisser Abstand auch sinnvoll.

 

Ich wende mich ja lediglich gegen die These, dass es bei Unterschreiten eines bestimmten Abstands mit Sicherheit zum Unfall kommt.

Das passiert nämlich dann nicht, wenn man vor seinem Vordermann anfängt zu bremsen und so die Reaktionszeit in den negativen Bereich bringt.

 

Abstrakt ist ein Sicherheitsabstand sinnvoll. Aber im konkreten Fall kommt es eben auch darauf an, ob vielleicht eine Schlafmütze vor mir fährt, die erst nach mir anfängt zu bremsen. Und solange Du diesen Fall nicht ausschließen, kannst Du nicht sagen das Unterschreiten eines bestimmten Abstands führt bei einer Vollbremsung zum Unfall.

 

Wenn Du 'bei einer unvorhergesehenen Vollbremsung' schreibst, werden wir uns einig, was aber nichts daran ändern würde, dass m3 doch nicht so unrecht hatte.

 

Wenn Thesen, dann bitte nah an der Realität und nicht gleich mit mehreren "wenn" als Unbekannte in die Rechnung eingesetzt.

 

Lieber hartmut. Wenn doch jemand die These aufstellt, dass ein Ereignis mit Sicherheit eintritt (Abstandsunterschreitung -> Vollbremsung -> Unfall), dann genügt das Aufzeigen einer einzigen Konstellation, egal wie unwahrscheinlich sie ist und wieviele WENNS man benutzt, in der das Ereignis nicht eintritt, um die These zu widerlegen.

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Lieber hartmut.

;) Ich bin gerührt ( nicht geschüttelt).

 

Wenn doch jemand die These aufstellt, dass ein Ereignis mit Sicherheit eintritt (Abstandsunterschreitung -> Vollbremsung -> Unfall), dann genügt das Aufzeigen einer einzigen Konstellation, egal wie unwahrscheinlich sie ist und wieviele WENNS man benutzt, in der das Ereignis nicht eintritt, um die These zu widerlegen.

In dem Fall hätte es auch gereicht eine These mit einem Horoskop aufzustellen.

 

Fakt ist, wenn der Vordermann, aus irgendeinem Grund, für den Hinteren unvorhergesehen, hart das Bremspedal drückt, dann knallt der drauf.

 

Gäbe es genau dieses Moment "Unvorhergesehen" nicht, gäbe es wesentlich weniger Unfälle. Und genau für dieses "Unvorhergesehen" braucht es eine Sicherheitsmarge, egal ob das jetzt Abstand oder Limit ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Fakt ist, wenn der Vordermann, aus irgendeinem Grund, für den Hinteren unvorhergesehen, hart das Bremspedal drückt, dann knallt der drauf.

 

Lieber Hartmut (der Ton gefällt mir),

 

unvorhergesehenes Bremsen (=grundloses Bremsen) überträgt berechtigterweise einen Teil der Unfallschuld vom Auffahrer auf den Bremser. Über den "richtigen" Abstand kann man übrigens schön diskutieren. Allerdings halte ich gerade auch pauschale Abstandsregelungen auch nicht für richtig. Auf schnurgeraden BAB-Stücken kann man nämlich reichlich Fahrzeuge vorwegschauen und Bremssituationen erahnen.

 

Wenn jedoch jemand grundlos bremst, knallst du auch mit deutlich mehr als3/10 Abstand hinten drauf.

 

MfG, Prince

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Lieber Hartmut (der Ton gefällt mir),

Wäre doch der Vorsatz für das neue Jahr,

 

wir haben uns ab sofort alle ganz dolle lieb. :30:

 

Wäre aber auch langweilig. ;)

 

unvorhergesehenes Bremsen (=grundloses Bremsen)

Unvorhergesehenes Bremsen ist kein grundloses bremsen.

 

überträgt berechtigterweise einen Teil der Unfallschuld vom Auffahrer auf den Bremser.

Nur wenn er grundlos bremst, nicht für dich unvorhergesehen.

 

Reicht schon aus wenn der glaubt, (glauben reicht schon) es würde einer einfach so rausziehen. Mag eine falsche Einschätzung gewesen sein, aber ein Grund das Pedal Richtung Boden zu drücken.

 

Über den "richtigen" Abstand kann man übrigens schön diskutieren. Allerdings halte ich gerade auch pauschale Abstandsregelungen auch nicht für richtig. Auf schnurgeraden BAB-Stücken kann man nämlich reichlich Fahrzeuge vorwegschauen und Bremssituationen erahnen.

Liegt an unserem Rechtssystem, alles muss geregelt sein sonst wird gemeckert. Die Pauschalregeln sind selten gut. Imho ist es schon hart wenn ein Berliner auf seiner AB mit +31 zum Fußgänger wird, aber der Raser mit +30 in :whistling: nicht. In der :30: da sollten imho +11 locker zum Fahrverbot reichen.

 

Wenn jedoch jemand grundlos bremst, knallst du auch mit deutlich mehr als3/10 Abstand hinten drauf.

Bis jetzt noch nie vorgekommen, dank Sicherheitsabstand.

 

MfG.

 

hartmut

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unvorhergesehenes Bremsen (=grundloses Bremsen) überträgt berechtigterweise einen Teil der Unfallschuld vom Auffahrer auf den Bremser.

Tja... wobei wir hier aber wieder bei dem Problem des Nachweises sind. Der Regelfall schaut IMHO anders aus.

 

Über den "richtigen" Abstand kann man übrigens schön diskutieren. Allerdings halte ich gerade auch pauschale Abstandsregelungen auch nicht für richtig. Auf schnurgeraden BAB-Stücken kann man nämlich reichlich Fahrzeuge vorwegschauen und Bremssituationen erahnen.

Sofern man "freie" Sicht hat und ständig den weiter vorausfahrenden Verkehr beobachtet, mag das stimmen. Nur hat man oftmals weder das eine und macht auch nicht das andere (jedenfalls nicht ständig). Und z.B. Gegenstände auf der Fahrbahn, die sooo selten ja nun doch nicht vorkommen, einen VT aber zum plötzlichen (unvorhergesehenen, aber eben nicht grundlosen) Bremsen veranlassen, die sieht man als Hinterherfahrender eben nicht und erahnt demzufolge auch nicht das Bremsmanöver.

 

Wenn jedoch jemand grundlos bremst, knallst du auch mit deutlich mehr als3/10 Abstand hinten drauf.

Nicht zwingend. Jedenfalls deutlich unwahrscheinlicher, als bei einem zu geringen (3/10 und kleiner) Abstand.

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Nicht immer ist der, der auffährt auch daran schuld.

Völlig korrekt. Wobei der zitierte Sachverhalt doch recht exotisch und sehr selten ist. Die Regel schaut anders aus und das geht aus dem Urteil ebenso hervor.

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[...]Ich wende mich ja lediglich gegen die These, dass es bei Unterschreiten eines bestimmten Abstands mit Sicherheit zum Unfall kommt.

Das passiert nämlich dann nicht, wenn man vor seinem Vordermann anfängt zu bremsen und so die Reaktionszeit in den negativen Bereich bringt.

 

Abstrakt ist ein Sicherheitsabstand sinnvoll. Aber im konkreten Fall kommt es eben auch darauf an, ob vielleicht eine Schlafmütze vor mir fährt, die erst nach mir anfängt zu bremsen. Und solange Du diesen Fall nicht ausschließen, kannst Du nicht sagen das Unterschreiten eines bestimmten Abstands führt bei einer Vollbremsung zum Unfall.

 

[...]

Wie möchtest du denn sicherstellen, daß du vor deinem Vordermann zu bremsen beginnst?

 

Gruß

Goose

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Wie möchtest du denn sicherstellen, daß du vor deinem Vordermann zu bremsen beginnst?

 

Gruß

Goose

 

Als Mopedfahrer bin ich das gewohnt. Ich schaue ständig an meinem Vordermann vorbei oder durch seine Scheiben durch und erkenne Gefahren oft früher als der selbst. Teilweise sehr unterhaltsam. Als Mopedfahrer lasse ich solche Gefahren aber auch schnell hinter mir dank reichlich PS.

 

MfG, Prince

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Woher weißt du denn, wie weit dein Vordermann vorausschaut? Fragst du vorher? Gibt es irgendwelche geheimen Zeichen? Oder vertraust du einfach nur darauf, daß du der vorausschauenste Fahrer Deutschlands bist? Und, wenn das der Fall ist, was machst du, wenn zufällig mal m3 vor dir ist, der von sich behauptet, eine Reaktionszeit von 0,1 Sekunden zu haben und somit schneller bremst als sein Schatten?

 

Gruß

Goose

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Wie möchtest du denn sicherstellen, daß du vor deinem Vordermann zu bremsen beginnst?

 

Gar nicht. Aber darf man fragen wo Du lesen gelernt hast?

 

Ich wende mich ja lediglich gegen die These, dass es bei Unterschreiten eines bestimmten Abstands mit Sicherheit zum Unfall kommt.
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Nun, wenn man es so darstellt, daß man, wenn man nur vor seinem Vordermann reagiert, getrost auf Abstand verzichten kann, dann stellt sich mir schon die Frage, wie man eben das sicherstellen will. (um dein Zitat deines eigenen Beitrages fortzusetzen, der nächste Satz lautete:

Das passiert nämlich dann nicht, wenn man vor seinem Vordermann anfängt zu bremsen und so die Reaktionszeit in den negativen Bereich bringt.
)

 

 

Gelesen habe ich das sowohl in diesem als auch in so manch anderem Thread hier.

 

Gruß

Goose

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Goose ich sage nicht, dass man auf Abstand verzichten kann oder soll

Ich wende mich ja lediglich gegen die These, dass es bei Unterschreiten eines bestimmten Abstands mit Sicherheit zum Unfall kommt.

Das

Das passiert nämlich dann nicht, wenn man vor seinem Vordermann anfängt zu bremsen und so die Reaktionszeit in den negativen Bereich bringt.
soll lediglich die von mir angegriffene These widerlegen.

 

Du liest wirklich unglaublich selektiv. Man kann doch auch aus der Aussage, dass man 5 Messerstiche in den Oberkörper überleben kann, nicht den Schluss ziehen, dass man sich diese auch zufügen sollte.

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Deine Aussage bedeutete doch wohl unstrittig, daß Abstand im Idealfall unnötig sei. Nun frage ich, wie man sicherstellen will, daß dieser Idealfall grundsätzlich vorliegt. Denn, wenn er nicht mit Sicherheit vorliegt, ist Abstand auch nicht unnötig.

 

Gruß

Goose

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Goose, es ist unglaublich wie Du einem die Worte im Mund herumdrehst. Du bist wirklich das leuchtende Beispiel, warum man immer von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen sollte. Selbst wenn man von eurem Laden nur nach dem Weg gefragt wird.

 

Deine Aussage bedeutete doch wohl unstrittig, daß Abstand im Idealfall unnötig sei.

Das ist richtig. Genau das bedeutet meine Aussage.

 

Nun frage ich, wie man sicherstellen will, daß dieser Idealfall grundsätzlich vorliegt.

Das kann man nicht sicherstellen, worauf ich auch selbst schon hingewiesen habe.

 

Denn, wenn er nicht mit Sicherheit vorliegt, ist Abstand auch nicht unnötig.

Und hier hast Du meine Aussage komplett verdreht. Du unterstellst etwas was ich nie behauptet habe. Wo ist denn nun plötzlich der Idealfall hin? Kannst Du mir zeigen, wo ich behauptet habe, Abstand wäre unnötig. Was Du hier abziehst ist schon in hohem Maße unverschämt :rofl:

 

Ich fasse die Geschichte nochmal kurz für Dich zusammen:

1. PS sagt: "Bei Unterschreiten eines bestimmten Abstands, kommt es im Fall einer Vollbremsung immer zum Unfall."

2. Ich sage: "Nein nicht unbedingt. Es kann nämlich passieren, dass der Hintere früher bremst."

3. Auftritt Goose: Sorry. Weiß grad nicht was Du eigentlich willst. Mal wieder recht haben? Fremde Aussagen verdrehen?

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@bluey&goose: Ich werde nach Weihnachten antworten.

:rofl:

Weihnachten ist vorbei. Oder ist es wie mit deinen angekündigten Studien: "Ich antworte nach Weihnachten, aber das Jahr bleibt mir überlassen..:"

 

Gruß

Goose

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@goose: keine Panik auf der Titanic, ich habe vor ein paar Stunden begonnen vier Seiten "neue Beträge" abzuarbeiten. Diesen umfangreichen Thread halte ich mir als letzten vor, kommt aber noch vor Sylvester.

:rofl:

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@goose: Ja! Brennt Dir etwas unter den Nägeln?

:rofl:

Nein, nur erwarte ich ja noch gespannt deine angekündigte Antwort. Und da die Erfahrung zeigt, daß du solche Ankündigungen je gerne mal vergisst....

 

Gruß

Goose

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Ich schlage vor, du begibst dich zurück auf eine sachliche Ebene, dann können wir gerne weiter miteinander reden. So macht es keinen Sinn.

 

Ich frage mich wie man sachlich diskutieren soll, wenn Du ständig Aussagen widersprichst, die man gar nicht getätigt hat.

 

Ich habe selbst geschrieben, dass Sicherheitsabstand nötig ist um auf unvorgesehenes Bremsen zu reagieren. Nur in Einzelfällen kann der Abstand überflüssig sein. Und dann kommst Du und versuchst mir zu erklären, dass bei unvorhergesehenem Bremsen ein Sicherheitsabstand nötig ist.

 

Sorry aber Du willst hier immer Deine Viel-Abstand-Wenig-Geschwindigkeit-Predigt unters Volk bringen, ohne andere Beiträge richtig zu lesen.

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Guest Pferdestehler

Das ganze Getue um angebliche negative Abstände ist vollkommener Humbug. Man muss (schon der eigenen Gesundheit zu Liebe) einen Abstand einhalten, damit man jederzeit selbst dann ohne Kollision abbremsen kann, wenn der Vordermann böswillig in die Eisen gehen sollte. Und um da eine Kollision zu verhindern, braucht es eben rund 3/10 vom halben Tacho oder mehr. Da nützt einem die ganze Vorausschauerei nämlich nichts mehr. Sollte es dem Vordermann einfallen, dem viel zu dicht auffahrenden Fahrer mal eine Lektion zu erteilen, dann kann der ach so kultivierte aufmerksame Heldenfahrer dahinter schlicht nichts mehr machen und kommt in größte Schwulitäten.

 

Wie? Das darf der Vordermann ja nicht? Nö, darf er nicht, macht er aber manchmal trotzdem, und auch damit muss man schlicht rechnen.

Wie? Der wäre ja dann Schuld am Unfall? Kommt darauf an. Ich kenne einen Fall :rofl:, da hat trotz böswilligen Ausbremsens der Hintermann noch 2/3 der Schuld zugesprochen bekommen, der Vordermann nur die Gefährdungshaftung (alles eine Frage der parat liegenden Argumente pro Bremsen und des soliden Auftretens). Mal abgesehen davon, dass es schlicht ungesund ist, dem Vordermann freiwillig solch eine unnötige Möglichkeit der Kaltverformung einzuräumen.

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Ist ja alles richtig. Ich würde Deinen letzten Beitrag ja sofort unterschreiben.

 

Ändert aber nichts daran, dass das

Alle knallen bei 3/10 Abstand im Fall der Vollbremsung Anderen in's Heck, die Physik lässt das auch nachweisen

falsch ist. Vielleicht kannst Dus ja mal zugeben.

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Sollte es dem Vordermann einfallen, dem viel zu dicht auffahrenden Fahrer mal eine Lektion zu erteilen, dann kann der ach so kultivierte aufmerksame Heldenfahrer dahinter schlicht nichts mehr machen und kommt in größte Schwulitäten.

 

Auf was für Ideen du an einem so schönen Tag doch wieder kommst. :rofl:

Rücklichter aufleuchten lassen, bin ich von Oberlehrern gewöhnt. Aber wer ist so schlicht gestrickt, voll den Anker zu werfen und sich sein Heck verformen zu lassen, nur um den Obermacker raushängen zu lassen?

 

Wie dem auch sei. Solche Schleicher sollte man schnell hinter sich lassen. Dann können sie ankern so viel sie wollen.

 

MfG, Prince

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Ist ja alles richtig. Ich würde Deinen letzten Beitrag ja sofort unterschreiben.

 

Ändert aber nichts daran, dass das

Alle knallen bei 3/10 Abstand im Fall der Vollbremsung Anderen in's Heck, die Physik lässt das auch nachweisen

falsch ist. Vielleicht kannst Dus ja mal zugeben.

Man knallt dem anderen nicht ins Heck, wenn man vor ihm mit der Vollbremsung beginnt und die eigene Bremsverzögerung mindestens gleich hoch wie die des Vordermannes ist. Nur ist es eben nicht möglich, das sicherzustellen.

 

Zu deinem an mich gerichteten Beitrag: Klappt es nicht? Schade.

 

Gruß

Goose

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Man knallt dem anderen nicht ins Heck, wenn man vor ihm mit der Vollbremsung beginnt und die eigene Bremsverzögerung mindestens gleich hoch wie die des Vordermannes ist. Nur ist es eben nicht möglich, das sicherzustellen.

Und genau das sage ich schon die ganze Zeit. Sind wir uns also doch noch einig geworden.

Bleibt nur noch die Frage, was Du uns eigentlich sagen wolltest.

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Wer (außer dir) spricht denn von einer "Ausbildungslasermessung"? Ich erkenne keinen Anhaltspunkt, der dafür spricht, daß es eine solche war.

@goose: dann wäre es ja umso schlimmer. Wenn die Bereitschaftspolizei "trainiert" ohne VT-Ahndung, dann wäre es ja okay, und nur dann.

 

Sei wieder unruhig, offensichtlich gibt es unter den 18 BPH, die wir haben, doch welche, die eigene Geräte haben.

Ich bin erneut entsetzt über die Informationsdefizite bei der NRW-Polizei.

 

Warum sollten die Kollegen keine Geräte nutzen, wenn sie an diesen ausgebildet sind und auch aktuell die Berechtigung hierzu besitzen?

Ausbildung ja, jedoch ohne VT-Ahndung siehe oben. An welchen Meßgeräten bedient sich denn nun die BPH? Und wo sind die Grenzen (ProViDa) und warum?

 

Und du meinst, anhand der Websites kennst du nun alle Aufgaben der BPH? Du machst dich lächerlich...

Dann arbeitet doch an der Außendarstellung der BPH im Web.

 

Zum Widerspruch unserer Aussagen: Wie oben gesagt, kenne ich nicht den Bestand aller 18 BPH.

Großartig :lol2: . Klassisch zu weit aus dem Fenster gelehnt. Wieder bestätigtes mangelndes Informationsmanagement bei der NRW-Polizei.

 

Wie viel Berufserfahrung sollte ein Polizeibeamter in deinen Augen denn haben, um an einer Lasermessung teilnehmen zu dürfen?
Laut @bluey können sogar Kinder teilnehmen. Teilnehmen können auch feucht-ohrige Cops unter der Obhut eines erfahrenen Lasercops.

:rofl:

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Geht nur bei einer Konstellation. Und die ist selten.

Jaja.... glaub von mir aus, was Du willst.

Ich glaube nicht, sondern beziehe diese Info aus dem Beitrag "Funktion der Laser-Handmeßgeräte" von Andreas Ullrich / Riegl Laser Measurement System GmbH / Österreich im Rahmen des 131. PTB-Seminars.

 

Ach ja... wieder mal eine Deiner ominösen Quellen..... die da lautet?

Siehe oben. Diese Primär-Quelle habe ich schon vor Jahren hier genannt. Hätte jeder beziehen können.

 

Und tagsüber, bei normalem/schönem Wetter, ist es überhaupt kein Problem, die Meßentfernung auszureizen.

...

Ich weiß, deine Heckmessungen (Kennzeichenreflektor).

Quark. Mit dem FG21 sind Frontmessungen überhaupt kein Problem. Auch oder insbesondere auf weitere Entfernungen.

Dann werde doch mal konkreter. Bei welcher Fahrzeugart, welcher Fahrzeugseite, welcher Kennzeichenart schaffst Du 1000 Meter?

 

Der Begriff "Gutachter" ist nicht geschützt. Da kann jeder daherkommen und sich "Gutachter" schimpfen. Fachzeitschriften dürfen sich auch alle möglichen Käseblätter nennen. Und AG-Richter urteilen nur in ihrem jeweilgen Zuständigkeitsbereich und liegen nicht selten in ihren Urteilen sehr weit auseinander.

Ich spreche von "beeideten Gutachtern". Naja, soll sich der Leser selbst ein Urteil bilden, wenn Du pvt als Käseblatt bezeichnest, wo ich seinerzeit einen Fachartikel eines Professors aufgeführt hatte. Zu den unterschiedlichen Richterauffassungen: das ist sie wieder, die Hand Gottes auf hoher See.

 

WO also sind nun Deine glasklaren Quellen? Sorry, aber Andeutungen reichen Dir ja in der Regel auch nicht aus.

Siehe oben.

 

BTW: niemand in den BPHs hat z.Z. die Berechtigung, eine Video-Hummel fahren (falls Du das gemeint haben solltest).

Siehe Frage an @goose bezüglich Gerätearten und Grenzen.

:rofl:

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Bei allem Respekt meinem Kollegen @papemark gegenüber, aber er ist weder die PTB, noch Gutachter, noch der Hersteller des Gerätes ..... er ist Polizeibeamter und Anwender des Gerätes. Nicht mehr und nicht weniger.

@bluey: Nö. Er ist "mehr".

 

Und wenn die PTB und auch der Hersteller sagen, daß das, was in der Bedienungsanleitung als möglich und zulässig beschrieben ist, entsprechend in der Praxis angewendet werden kann, dann ist dem so und wird auch so umgesetzt. Punkt. Da ist es völlig egal, ob da wer eine andere MEINUNG vertritt. Die ist schlichtweg irrelevant
.

Falsch. Die MEINUNG eines Gerichts ist nicht irrelevant, sondern die eines lokalen Schützenkönigs.

:rofl:

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@m3_

Das u.a. Zitat wäre doch mal ein guter Vorsatz fürs kommende neue Jahr. :rofl::lol2:

 

Kündige nur das an, das du auch einhalten kannst.

@bluey&goose&ps: zu den drei Arbeiten habe ich im ProViDa-Soap-Thread zusammenfassend Stellung genommen. Ich habe immer nur ausgeführt, an was ich arbeite, es war nie ein Terminankündigung dabei, außer bei "Mißbrauch der Unfallursache Geschwindigkeit" für dies Jahr, was aus verschiedenen Gründen hier im Forum nun flachfällt. Die stetigen Nachfragen von den Cops @bluey&goose bestätigt die Unannehmlichkeit dieser Thematiken für die Polizei.

 

@ps: ohne jetzt hier im unpassenden Thread detailliert über die Abstandsgeschichte nun doch zu diskutieren - dafür gibt es geeignetere Threads -, nur kurz: Dein Abstandsmodell krankt an zwei Stellen.

:lol2:

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Guest Pferdestehler
@ps: ohne jetzt hier im unpassenden Thread detailliert über die Abstandsgeschichte nun doch zu diskutieren - dafür gibt es geeignetere Threads -, nur kurz: Dein Abstandsmodell krankt an zwei Stellen.

Ohne jetzt hier weiter darauf einzugehen: Du hast keine Ahnung.

 

(Anmerkung: diese sarkastische Äußerung soll Dir mal wieder den Spiegel vorhalten, wie Du selbst es durchgehend machst: viel behaupten, nichts belegen, und wenn Du mal widerlegt wirst, alles verwischen und auf eine Doktorarbeit oder andere ominöse Quellen verweisen, die irgendwann mal im Jahr 2025 (oder etwas später, wenn Du mal Zeit hast :rofl:) belegt werden sollten (beachte den vorsätzlich gewählten Konjunktiv)).

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@goose: dann wäre es ja umso schlimmer. Wenn die Bereitschaftspolizei "trainiert" ohne VT-Ahndung, dann wäre es ja okay, und nur dann.
Noch mal: Wo liegt deinem Meinung nach das Problem, wenn Kollegen, die an einem Gerät ausgebildet sind, dieses auch bedienen? Du ziehst dich daran hoch, daß die BPH eine Messung durchführt, kannst mir aber offensichtlich nicht sagen, warum sie das nicht machen sollte.

 

Ich bin erneut entsetzt über die Informationsdefizite bei der NRW-Polizei
Mach dich nicht lächerlich. Bei größeren Dingen (z.B. WaWe9) kenne ich schon den Gesamtbestand der Polizei NRW. Bei kleineren Dingen ist das nicht nötig.

 

Ausbildung ja, jedoch ohne VT-Ahndung siehe oben. An welchen Meßgeräten bedient sich denn nun die BPH? Und wo sind die Grenzen (ProViDa) und warum?
Ich sehe nach oben, finde da aber keine Antwort auf meine Frage: Warum sollte die BPH nicht messen?

Die Grenze ist klar definiert: Benutze nur Geräte, die du aktuell benutzen darfst.

Einen Verstoß hiergegen erkenne ich übrigens nicht.

 

Dann arbeitet doch an der Außendarstellung der BPH im Web.
Ich denke nicht, daß das erforderlich ist. Die Außendarstellung der BPH NRW dient schließlich nicht dem Zweck, daß sich ein Außenstehender Gedanken darüber machen sollte, wie die Kollegen ihre einsatzfreie Zeit zu gestalten haben. Das überlassen wir dann lieber denen, die Ahnung haben.

 

zu den drei Arbeiten habe ich im ProViDa-Soap-Thread zusammenfassend Stellung genommen. Ich habe immer nur ausgeführt, an was ich arbeite, es war nie ein Terminankündigung dabei, außer bei "Mißbrauch der Unfallursache Geschwindigkeit" für dies Jahr, was aus verschiedenen Gründen hier im Forum nun flachfällt. Die stetigen Nachfragen von den Cops @bluey&goose bestätigt die Unannehmlichkeit dieser Thematiken für die Polizei.
Sauber zurückgerudert...

 

Die stetigen Nachfragen ergeben sich übrigens nur daraus, daß du, solange du großzügig ankündigst, immer noch einige Leute von deinen albernen, unausgereiften Theorien überzeugen kannst. Wenn du nun wirklich mal was veröffentlichen würdest, würde auch der letzte erkennen, daß das, was du hier seit Jahren von dir gibst, nicht mehr als heiße Luft ist.

Glaube mir, einer Veröffentlichung deiner "Studien" (wenn es denn wirklich mal zu einer solchen kommen würde, womit ich offen gestanden nicht mehr rechne) sehe ich völlig entspannt entgegen.

 

Gruß

Goose

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@goose: dann wäre es ja umso schlimmer. Wenn die Bereitschaftspolizei "trainiert" ohne VT-Ahndung, dann wäre es ja okay, und nur dann.

Nein, SOWAS aber auch..... tze.... :licht:

 

Ich bin erneut entsetzt über die Informationsdefizite bei der NRW-Polizei.

Jap. Sei ruhig entsetzt. Ändert nichts an den Fakten. :lol2:

 

Ausbildung ja, jedoch ohne VT-Ahndung siehe oben. An welchen Meßgeräten bedient sich denn nun die BPH? Und wo sind die Grenzen (ProViDa) und warum?

Lesen und verstehen! Ich schrieb es bereits.

 

Dann arbeitet doch an der Außendarstellung der BPH im Web.

Warum sollten wir? Alles mußt Du nicht wissen.

 

Großartig :lol2: . Klassisch zu weit aus dem Fenster gelehnt. Wieder bestätigtes mangelndes Informationsmanagement bei der NRW-Polizei.

Du bist wirklich nur noch peinlich. Mehr muß man zu so einer absolut dämlichen Äußerung nicht sagen.

 

Laut @bluey können sogar Kinder teilnehmen. Teilnehmen können auch feucht-ohrige Cops unter der Obhut eines erfahrenen Lasercops.

Klein-m3_ weilt mal wieder im Kindergarten...... :rofl:

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Ich glaube nicht, sondern beziehe diese Info aus dem Beitrag "Funktion der Laser-Handmeßgeräte" von Andreas Ullrich / Riegl Laser Measurement System GmbH / Österreich im Rahmen des 131. PTB-Seminars.

Und ich glaube dem, was ich praktisch erlebe.

 

Dann werde doch mal konkreter. Bei welcher Fahrzeugart, welcher Fahrzeugseite, welcher Kennzeichenart schaffst Du 1000 Meter?

Pkw und Lkw. Front- und Heckmessungen. Typen sind prinzipiell egal.

 

Ich spreche von "beeideten Gutachtern". Naja, soll sich der Leser selbst ein Urteil bilden, wenn Du pvt als Käseblatt bezeichnest, wo ich seinerzeit einen Fachartikel eines Professors aufgeführt hatte. Zu den unterschiedlichen Richterauffassungen: das ist sie wieder, die Hand Gottes auf hoher See.

Selbst "vereidigte" Gutachter haben oftmals das Problem, daß sie zwar über Dinge urteilen dürfen, nur von eben diesen Dingen genauso viel Ahnung haben wie Du von dem, worüber Du hier ständig sabbelst. Nämlich GAR KEINE!!! :licht:

 

Selbiges hatte ein Anwalt hier kürzlich mal treffend erkannt. Fand ich wirklich gut.

 

Siehe oben.

Und das ist alles? :lol2:

 

Siehe Frage an @goose bezüglich Gerätearten und Grenzen.

Ich kann Dir in diesem Punkt nicht abschließend Auskunft geben. Würde ich aber auch nicht, wenn ich es könnte. :rofl: Ich weiß nur, daß die hiesige Hundertschaft über Lasergeräte verfügt und diese auch nutzt. Radargeräte oder gar Provida haben sie nicht und dürfen sie mangels beschultem Personals auch nicht nutzen. Die Kollegen werden aber oft genug zur Unterstützung angefordert und eingesetzt.

 

@bluey: Nö. Er ist "mehr".

Für Dich ist er offensichtlich "mehr". Das darf er von mir aus auch gerne. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

 

Falsch. Die MEINUNG eines Gerichts ist nicht irrelevant, sondern die eines lokalen Schützenkönigs.

Korrekt. Und das AG, welches für meinen Bereich zuständig ist, hegt an unserer Vorgehensweise und an der Lasermeßmethode keine Zweifel. :licht:

 

Die stetigen Nachfragen von den Cops @bluey&goose bestätigt die Unannehmlichkeit dieser Thematiken für die Polizei.

:lol2: Ja, nee, is schon klarrr....... So kann man's auch darstellen..... Gott Agathe, was bist Du für ein peinlicher Clown!!! (mußte mal gesagt werden)

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Leute, eure Kleinkriege interessieren doch eigentlich keine S.au.

 

Worum es ging, ist die Tatsache wie sich die Beamten in der Öffentlichkeit präsentiert haben. Für meinen Geschmack machte der "Haufen" einen nicht sehr ernst zu nehmenden Eindruck. Wie soll ich die "Staatmacht" achten, wenn sie auftritt, wie ein Rudel junger Spieljungen. "Die wollen mich belehren? Das kann nicht deren Ernst sein! Die sollen doch erst mal erwachsen werden." Das waren meine Gedanken beim Anblick der vier Jungelche. Dass sie messen dürfen, stellt doch niemand in Frage.

 

MfG, Prince

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@goose: dann wäre es ja umso schlimmer. Wenn die Bereitschaftspolizei "trainiert" ohne VT-Ahndung, dann wäre es ja okay, und nur dann.
Noch mal: Wo liegt deinem Meinung nach das Problem, wenn Kollegen, die an einem Gerät ausgebildet sind, dieses auch bedienen? Du ziehst dich daran hoch, daß die BPH eine Messung durchführt, kannst mir aber offensichtlich nicht sagen, warum sie das nicht machen sollte.

@goose: ich habe es schon einmal gesagt, die Laserpistole in dieser Form (ohne Bilddokumentation) wäre nicht zugelassen worden, wenn jeder Hinz und Kunz bei der Polizei - in diesem Fall gehört auch die Bereitschaftspolizei dazu - damit messen darf. Das Problem der "getricksten" Ersteinführung durch die Polizei zeigt sich an diesem Beispiel wunderbar. Alles ist über die Zeit Schall und Rauch. Du und @bluey seid nun aktuell vehemente Verfechter von Lasermessung durch Dorfsheriffs und Bereitschaftspolizisten. Ohne wahrscheinlich die Historie zu kennen. Ich kann nur an alle appellieren, wehret den Anfängen. Siehe auch Section-Control. Die Cop-Generation nach @bluey&goose wird dann auch ganz unverfroren argumentieren, was will dieser @m3, eine Section-Control ist doch auf jeder x-beliebigen Straße möglich.

 

Ich sehe nach oben, finde da aber keine Antwort auf meine Frage: Warum sollte die BPH nicht messen?

Ein flächendeckender Massen-Einsatz für die Laserpistole war nie vorgesehen, auch daß nicht jeder x-beliebige Cop, dazu zählt auch die der Verkehrspolizei "artfremde Abteilung" BHP, lasert.

 

Die Grenze ist klar definiert: Benutze nur Geräte, die du aktuell benutzen darfst.

Einen Verstoß hiergegen erkenne ich übrigens nicht.

Ja, schon klar. Darf nun die BHP Radar und eso-Geraffel nutzen? Wenn nein, warum dann Laser?

 

Glaube mir, einer Veröffentlichung deiner "Studien" (wenn es denn wirklich mal zu einer solchen kommen würde, womit ich offen gestanden nicht mehr rechne) sehe ich völlig entspannt entgegen.

Von Dir bin nichts anderes gewöhnt. Siehe z. B. Reformierung der Unfallursache "Geschwindigkeit" und Einführung "Meßstelle".

Ich weiß, die Polizei sitzt auf einem ziemlich hohen Roß, ist verkrustet, betriebsblind, selbstherrlich, hält sich für unantastbar, teils echt naiv und trickst mit Zahlen.

:rofl:

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Du behauptest seit JAHREN hier die abstrusesten Dinge, ohne JEMALS eine belegbare Quelle dafür zu nennen.

....

Luftblase.

@ps: absoluter Schmarrn und Falschaussagen. Ich decke dann Karten auf, wann ich will und ich es für sinnvoll halte. Nebenbei erkenne ich immer sehr schnell, ob es jemanden um echte Diskussion geht, ob es nur dumpf gegen @m3 gehen soll oder jemand echt etwas auf den Kasten hat, also mehr als "nur schnell ergoogelt".

Meine Argumente sind immer straight und belegt, durch Praxis. Da kommt man auch mit ein bischen Nachdenken drauf. Und es ist klar, daß wissenschaftliche Untersuchungen logischerweise auf das gleiche Ergebnis kommen.

 

Du hattest Dich aus der Abstandsdiskussion stur mit EOD zurückgezogen und hier nun weitergesponnen. Da dieser Thread nun schon so viele Themen hat, meine Antwort hier im entsprechenden Abstandsthread:

Abstandsthread

:rofl:

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@goose: ich habe es schon einmal gesagt, die Laserpistole in dieser Form (ohne Bilddokumentation) wäre nicht zugelassen worden, wenn jeder Hinz und Kunz bei der Polizei - in diesem Fall gehört auch die Bereitschaftspolizei dazu - damit messen darf. Das Problem der "getricksten" Ersteinführung durch die Polizei zeigt sich an diesem Beispiel wunderbar. Alles ist über die Zeit Schall und Rauch. Du und @bluey seid nun aktuell vehemente Verfechter von Lasermessung durch Dorfsheriffs und Bereitschaftspolizisten. Ohne wahrscheinlich die Historie zu kennen. Ich kann nur an alle appellieren, wehret den Anfängen. Siehe auch Section-Control. Die Cop-Generation nach @bluey&goose wird dann auch ganz unverfroren argumentieren, was will dieser @m3, eine Section-Control ist doch auf jeder x-beliebigen Straße möglich.
Du sagst ja so einiges, nur belegst du es nicht. Woraus ergibt sich deiner Meinung nach denn, wer damit messen sollte und wer nicht.

 

Ein flächendeckender Massen-Einsatz für die Laserpistole war nie vorgesehen, auch daß nicht jeder x-beliebige Cop, dazu zählt auch die der Verkehrspolizei "artfremde Abteilung" BHP, lasert.
Quelle?

Du wirfst ja immer gerne Schlagwörter wie "artfremd", "Abfallprodukt" etc. ein, aber kannst du zur Abwechslung mal was Handfestes bringen?

 

Ja, schon klar. Darf nun die BHP Radar und eso-Geraffel nutzen? Wenn nein, warum dann Laser?
Wie ich schon sagte: Man darf die Geräte nutzen, für die man aktuell die Berechtigung besitzt. Nun besitzen die wenigsten Kollegen der BPH die Radar- oder eso-Beschulung. Was sie jedoch haben ist die Laserbeschulung.

 

Von Dir bin nichts anderes gewöhnt. Siehe z. B. Reformierung der Unfallursache "Geschwindigkeit" und Einführung "Meßstelle".

Ich weiß, die Polizei sitzt auf einem ziemlich hohen Roß, ist verkrustet, betriebsblind, selbstherrlich, hält sich für unantastbar, teils echt naiv und trickst mit Zahlen.

Das mit der Unfallursache proklamierst du ja nun auch schon, seit du im Forum bist. Seit dem willst du auch Quellen hierfür bringen...

 

Ich decke dann Karten auf, wann ich will und ich es für sinnvoll halte.
Jaja, und offensichtlich willst du nie und wirst es nie für sinnvoll halten.

Heiße Luft, mehr nicht...

 

Gruß

Goose

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Hoppla, selten so viel dummen Tüch gelesen!

 

 

Erst einmal zum Ausgangsfoto, sieht aus, wie eine Lasermessung von Kollegen der BPA ( heisst so bei uns ).

 

Wie schon geschrieben, sind ausgebildete PVB.

 

Bei uns wurden KollegenInnen durch uns an der Laserpistole ausgebildet und dürfen somit auch messen.

 

Voraussetzung für das Messen ist die Ausblidung an den Geräten.

 

Die BPA bei uns haben keine Lasergeräte, holen diese jedoch bei Bedarf bei uns ab.

 

Es gibt keine Vorschrift auch einmal lachend und/oder feixend an der Messstelle zu stehen.

 

m3, deine Ein- oder Auslassungen sind echt hohl.

 

 

dete

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