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Halter Saß Neben Fahrer Bei Bltzauslösung - Wat Nu?


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Folgender, natürlich wie immer im Leben rein hypothetischer, Sachverhalt:

Der Fahrzeughalter saß auf den Beifahrersitz, als wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung(grenzwertig, geschätzt 18-24 km/h ago über Norm) es stationär 'Blitz' machte. Wenns über 20 'drüber' ist, wird überlegt(Punkte), die Sache auszusitzen, unter 20 wird gezahlt.

Taktik: Halter äußert sich nicht im Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid kommt, Halter widerspricht und schaltet Anwalt ein wegen 'er wars ja nicht'. Ist der Fahrer außer Verfolgung, wenn die Sache länger als 3 Monate verzögert wird?

Wer hat Erfahrung aus dem richtigen Leben? Danke!

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Nicht schon wieder........

 

Vorgehensweise= Falsch1

 

Richtig:

Halter kreuzt (versehentlich) auf AHBG an "Ja - ich gebe den verstoß zu"

Dann kommt BGB

Dann - Halter legt rechtzeitig Einspruch ein, weil man Anwalt befragen will

Nichts passiert - dann kommt eine Erinnerung, daß man den Einspruch noch zurückziehen könne.

Dann die Antwort: Man sei nicht gefahren... möglicherweise irgendein Foto vom Gesicht (des halters) mitschicken.

Dann kommt die Einstellung, weil Bild mit fahrer nicht übereinstimmt und eine erneute Suche nach dem fahrer ohnedies schon in der "Verjährungszeit" wäre.

Man sollte sicherheitshalber noch dazu schreiben, daß man auf Anfrage sehr gerne den fahrer benennen würde (wg. Fahrtenbuchandrohung)

 

Servus.

 

Ach ja.. hat bei mir gerade mal wieder wunderbar geklappt... das etwa 100. mal!! :-)

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Wer hat Erfahrung aus dem richtigen Leben? Danke!

Taktik: Halter äußert sich nicht im Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid kommt, Halter widerspricht und schaltet Anwalt ein wegen 'er wars ja nicht'.

Schalte wenn Punkte drohen immer gleich den RA ein und der schreibt im AHB gleich: Mein Mandant macht zu Sache keine Angaben.

 

Wurde ein Foto gemacht, Halter und Fahrer sind gut erkennbar ist die Regel, dass das Amt die Nachbarschaft befragt und meistens wird dann der Fahrer ermittelt. Wohnt der Fahrer nicht in der Nachbarschaft des Halters, dürfte das Verfahren eingestellt werden.

 

Auch dann, wenn Fahrer und Halter identisch sind und das Foto keine Identifizierung zulässt.

Jede Aktennotiz des Sachbearbeiters unterbricht die Verjährung.

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Ich mache im Anhörungsbogen in der Regel keine Angaben und schicke diesen auch nicht zurück.

(Grund: Er erreicht mich in der Regel nicht.) :sneaky:

 

Darauf folgt dann ein BGB, gegen den ich an Tag 14, 23.55 Uhr, per Internet oder Telefax Einspruch einlege mit der Begründung, bislang nicht angehört worden zu sein. Dies mit der Bitte, die Anhörung bitte nachzuholen. :wub:

 

In einem bis vor kurzem aktuellen Fall räumte mir der Sachbearbeiter dann tatsächlich ein, bei Polizeiinspektion xy Bilder einzusehen und mich sodann zum Fahrer zu äußern. Der Fall liegt mittlerweile 3 Monate und 20 Tage zurück. :lol:

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Ich mache im Anhörungsbogen in der Regel keine Angaben und schicke diesen auch nicht zurück.

(Grund: Er erreicht mich in der Regel nicht.) :sneaky:

 

Darauf folgt dann ein BGB, gegen den ich an Tag 14, 23.55 Uhr, per Internet oder Telefax Einspruch einlege mit der Begründung, bislang nicht angehört worden zu sein. Dies mit der Bitte, die Anhörung bitte nachzuholen. :wub:

 

In einem bis vor kurzem aktuellen Fall räumte mir der Sachbearbeiter dann tatsächlich ein, bei Polizeiinspektion xy Bilder einzusehen und mich sodann zum Fahrer zu äußern. Der Fall liegt mittlerweile 3 Monate und 20 Tage zurück. :lol:

 

Und jetzt die Anhörung und BGB haben doch die Verjährung unterbrochen? Oder war der Halter nicht der Fahrer?

 

MfG

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  • 2 weeks later...

Ihr habt ja dier tollsten Methoden drauf.

 

Die haben aber alle ein paar kleine Fehler, die euch das genick brechen könnten.

 

Muß nicht sein.. kann aber.

 

Ich bleibe bei meiner bewährten variante. Die ist problemlos und klappt immer.

 

PS: Jetzt wird es gerade wieder interessant.

 

Bin in Österreich - von hinten - mit einem Mietwagen geblitzt worden, der von einer anderen Person angemietet wurde, die gar nicht dabei war, sondern auch noch ein Alibi hätte.

 

Bin mal gespannt, was die Ösis mir so antun wollen...

 

halterhaftung? na ja - ein Mietwagen

Fahrereigenschaft? Nun - Anmieter war nicht der Fahrer.

Wenn sie den Mietwagen im Computer speichern.. was solls?

 

Ich freue mich schon auf die "Amtshilfe" bei den Deutschen.. die werden wohl kaum viel Engagement zeigen, dieses Paket zu entwirren.

 

Ich werde gelegentlich berichten, wie es ausgegangen ist.

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PS: Jetzt wird es gerade wieder interessant.

 

Bin in Österreich - von hinten - mit einem Mietwagen geblitzt worden, der von einer anderen Person angemietet wurde, die gar nicht dabei war, sondern auch noch ein Alibi hätte.

 

Bin mal gespannt, was die Ösis mir so antun wollen...

 

halterhaftung? na ja - ein Mietwagen

Fahrereigenschaft? Nun - Anmieter war nicht der Fahrer.

Wenn sie den Mietwagen im Computer speichern.. was solls?

 

Ich freue mich schon auf die "Amtshilfe" bei den Deutschen.. die werden wohl kaum viel Engagement zeigen, dieses Paket zu entwirren.

 

Ich werde gelegentlich berichten, wie es ausgegangen ist.

Wie wurde der Wagen bezahlt? Kreditkarte? :think:

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Ja klar - mit Kreditkarte - aber der eines anderen, der auch über Großkundenrabatt mit einer Firmenkarte die Reservierung gemacht hat.

Ich selbst habe den Wagen - der schon im Voraus bezahlt war - nur übernommen...

Mußte keinen namen angeben und keinen FS zeigen..

 

Ist zwar etwas ungewöhnlich.. aber mir soll es recht sein.

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Guest Pferdestehler

Ich würde hier Kaimanns Anhalter-Story durchziehen. Man sei eine längere Strecke unterwegs gewesen und wurde müde. Dann einen Anhalter mitgenommen, der sich schließlich als Fahrer anbot. Man ließ sich den Führerschein zeigen, alles OK, dann lies man ihn fahren und setzte sich dösend auf den Beifahrersitz. Von einer Übertretung hatte man leider nichts bemerkt, der fuhr sehr anständig. Ach ja, der hieß Michael Schmidt, Christian Schulz oder sonst ein seltener Name und wie der aussah, na genau so wie auf dem Foto, klar, oder?

 

Damit dürfte nicht einmal mehr ein Fahrtenbuch kommen.

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Guest Pferdestehler
Und was, wenn der Richter Dir diese Story nicht glaubt und entsprechend urteilt?

Warum sollte er nicht?

 

Hat übrigens bereits einmal funktioniert. Wenn ich mir recht erinnere, hatte Kaimann genau diese Story damals durchgezogen, als ich mit ihm auf dem Beifahrersitz mit seinem S8 auf der A24 mit rund 40 zuviel erwischt wurde (da war ich noch langsam :rolleyes:).

 

Was sollte schiefgehen?

- Man benennt einen konkreten Fahrer, mit Namen

- Man gibt zu, auf dem Beifahrersitz gesessen zu haben (obwohl im Foto abgedeckt, wirkt glaubwürdig)

- Das Gegenteil ist schlichtweg nicht zu beweisen (hier sollte man den Leitsatz "in dubio pro reo" anziehen können)

- Man ist ALLEN Verpflichtungen zur Mithilfe bei der Ermittlung des Übeltäters nachgekommen

 

Was kann nun passieren?

-> Die Sache wird sofort eingestellt

-> Die Sache wird zähneknirschend eingestellt

-> Die Sache wird auf dem Tisch des Staatsanwalts eingestellt

-> Die Sache wird vor Gericht eingestellt (wozu erst dann?)

 

Es kann imho nur zu dem Versuch kommen, ein Fahrtenbuch zu verhängen, weil man die Sache nicht glauben will. Aber dagegen kann man sich wehren, da die Voraussetzungen schlicht nicht gegeben sind, durch die konkrete Aussage ausgehebelt. Ein glaubhaftes und seriöses Auftreten hilft dabei sicherlich. Es bleibt also schlichtweg die Verurteilung des Schuldigen für die zu hohe Geschwindigkeit. Und der wird nicht gefunden. Leider. Weil es so viele mit dem Namen gibt...

 

So sehe ich das. Was siehst Du, Bluey?

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Ihr habt meinen Beitrag wohl nicht richtig gelesen!

 

Geblitzt in Österreich - von hinten - also ohne fahrerfoto.

Kommt also nur die in Österreich geltende halterhaftung in Frage.

 

Und die wird schwierig...

 

Halter: Mietwagenfirma

Anmieter (mit FS-Daten - und Bezahler der Rechnung - über Kreditkarte beim Anmieten: Ein Freund...

Dieser war nicht mal dabei - der hatte am selben Tag ganz wo anders einen Termin.

 

Fahrer: ich selbst.. aber, ohne, daß ich jemals meinen namen oder meine FS-Dasten angeben mußte. (kleiner fehler der Mietstation)

 

as wird wohl passieren?

 

Maximal schreibt die Vermitungsgesellschaft den Mieter (meinen Freund) an.

Dieser erklärt, daß er nicht gefahren ist und auch nicht in Österreich war.

 

Was wollen sie dann tun?

 

Dem Mietfahrzeug ein Österreichverbot aussprechen oder gar ein fahrtenbuch auferlegen?

 

Dem Anmieter ein Fahrtenbuch - für welches fahrzeug - auferlegen?

 

Ich sage ja.. es wird lustig..

 

Und die Story mit dem fahrerwechsel, - die brauche ich gar nicht.

 

Ich werde wieder berichten.

 

Und was, wenn der Richter Dir diese Story nicht glaubt und entsprechend urteilt?

 

 

Richtig!

Alles zu gefährlich!

 

Einfach Schweigen.. ist immer das Beste.

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