Jump to content

Falschbehauptung - Was Tun?


Recommended Posts

Letzten Dienstag habe ich in der Kölner Innenstadt in einer Straße gehalten, wo vor einem Ladenlokal eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot??) mit dem Zusatz Ladezone steht.

 

Ich war mir klar darüber, dass ich dort nur kurze Zeit halten darf und bin lediglich in dem Shop 10 Meter vom Auto entfernt gewesen, um 2 Flaschen Getränke zu kaufen.

Da ich genaustens wusste, was ich kaufen wollte und an der Kasse keine Warteschlange war, war ich nach 2 Minuten bereits wieder am Auto.

 

Mittlerweile war eine Politesse in der Straße unterwegs, welche 2 Minuten zuvor noch nicht zu sehen war.

Unter meinem rechten Scheibenwischer, hing auch bereits selbstverständlich ein Strafzettel.

 

Sofort ging ich zur Politesse, welche bereits 3-4 Autos vorne stand, um sie zu fragen was dieser Strafzettel sollte, weil ich war definitiv keine 3 Minuten weg.

 

Antwort der Politesse: Sie dürfen dort ja nicht stehen.

Meine Antwort: Ich war doch keine 3 Minuten weg. Doch ist kein absolutes Halteverbot, sondern nur eingeschränkt.

Politesse: Das stimmt nicht, ich stand über 3 Minuten vor ihrem Auto und habe extra gewartet.

Ich: Das ist doch eine Unverschämtheit ich war nur vorne in dem Shop diese zwei Flaschen kaufen. Das war auf keinen Fall länger als 3 Minuten.

Politesse: Tja ihr Pech. Hätten sie woanders parken müssen.

 

 

Ein Brief mit Zahlungsaufforderung wird ja definitiv in den nächsten Wochen irgendwann eintreffen.

 

Meine Frage: Was soll ich dann tun? Wie soll ich mich verhalten? Was wäre bei einem Einspruch sinnvoll?

Ich sehe es überhaupt nicht ein für eine solche Falschbehauptung und bodenlose Frechheit zu bezahlen.

 

 

Zudem habe ich bereits schon einmal für eine Falschbehauptung am Ende bezahlt.

 

Letzten Sommer wurde mir vorgeworfen, dass ich an Fronleichnam Feiertag und abends, in zweiter Reihe geparkt hätte. Dies war definitiv nicht der Fall und ich hatte auch einen Zeugen dafür, welcher mit mir vom Sport kam und bezeugen konnte, dass ich direkt auf den Hof gefahren bin, da ich an diesem Abend das Auto gar nicht mehr brauchte.

Alle Einsprüche wurden abgelehnt und am Ende stand ein Betrag von ca 90 Euro zu Buche, mit der Drohung Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung usw....

Habe diese Sache damals schweren Herzens bezahlt, da meine Eltern auf mich tagelang eingeredet hatten und ein Bekannter von mir (Beruf: Rechtsanwalt) meinte, dass ich aus dieser Sache nun nicht mehr rauskommen würde.

 

 

Zum Schluss bleibt noch zu sagen, dass dies bei weitem nicht die einzigen Strafzettel waren, welche ich erhalten habe. Alle Strafzettel, welche zurecht erteilt worden sind, habe ich auch direkt bezahlt. Aber die Aktion von letzter Woche ist einfach nur dreißt.

 

Deswegen bitte ich Euch auch im Rat.

Link to post
Share on other sites
Es kann doch echt nicht wahr sein, dass man für solche dreißten Falschbehauptungen zahlen soll / oder sogar muss.

Welche Falschbehauptung? :unsure:

 

Du hast das Fahrzeug verlassen und damit hast Du geparkt. :vogelzeig: Ob 1 Minute oder 30 Minuten ist da egal.

 

Diese ominösen 3 Minuten beziehen sich nur darauf, wenn der Fahrer sich z.B. im Fahrzeug befindet, oder sich im Wirkungsbereich des Fahrzeugs befindet, sprich das Auto direkt im Auge hat.

 

Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verk...index.html/3712

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Es kann doch echt nicht wahr sein, dass man für solche dreißten Falschbehauptungen zahlen soll / oder sogar muss.

Welche Falschbehauptung? :vogelzeig:

 

Na dass er angeblich länger als 3 Minuten weg war. Das ist in der Tat dreist.

 

Ändert aber nichts. Wie hartmut schon richtig schreibt, darfst Du Dich in den 3 Minuten nicht vom Auto entfernen.

Link to post
Share on other sites
Na dass er angeblich länger als 3 Minuten weg war. Das ist in der Tat dreist.

Wenn ich hier unsere Politessen beobachte, die brauchen schon 3 Minuten um den Zettel auszudrucken. Und wenn die dann schon einige Autos entfernt steht, sind sicher mehr als 2 Minuten vergangen.

 

Zudem glaube ich nicht das der TE die Zeit gestoppt hat.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Es war definitiv kürzer als 3 Minuten.

Ausgestiegen, in den Shop, welcher nicht größer als 50m² ist. Ans Regal. Flaschen gegriffen, an die Kasse und sofort bezahlt.

 

In Köln sind die Zettel schon vorgedruckt und werden nur hinter den Scheibenwischer geklemmt, da muss nichts ausgedruckt werden.

1. wenn du die Politesse nicht rechtzeitig gesehen hast, hast du dein auto verlassen, also geparkt

2. was hinter die Scheibe geklemmt wird, ist ein Hinweis, das noch was kommt - vorher werden die Daten des Autos und der Untat in ein mobiles Datenerfassungsgerät eingegeben - das dauert mit allem drum und dran gut und gerne seine zwei minuten.

Link to post
Share on other sites

Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Ob drei Minuten oder eine ist irrelevant.

Risiko -> Zahlen!

 

Oder Politesse nicht zulabern sondern einfach entschuldigen. Selbst in Köln schon auf so einem Ladezone-Parkplatz gestanden und im Dönerladen Döner gegessen. Als die Politesse kam, zum Auto hin und entschuldigt. "Wenn Sie jetzt wegfahren, ist es ok." war die Antwort :vogelzeig::unsure:

Link to post
Share on other sites
Es war definitiv kürzer als 3 Minuten.

Gefühlsmäßig vielleicht. Aber auch real? Offensichtlich hast Du es ja nicht gemessen. 2-3 Minuten sind schnell verstrichen. Alles andere wurde bereits erläutert. Du wirst da wohl nichts machen können. Zahlen und glücklich sein.

Link to post
Share on other sites

Habe in vergleichbaren Situationen schon mal auf die Uhr geschaut, die 3 Minuten sind echt schneller um als einem lieb ist, selbst wenn vor einem niemand im Bäcker oder am Geldautomaten steht.

Link to post
Share on other sites
Hallo, Dagegen,

 

und dann ein Knöllchen kassieren, weil das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß verschlossen war :D

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Das habe ich auch gedacht als ich die schriftliche Aussage der Bußgeldbehörde bekam ich soll beim "Parken" in zweiter Reihe das nächste mal die Kofferraumklappe offen lassen, um zu verdeutlichen, das eine Ladetätigkeit vorliegt. :kopfschuettel:<_<

Auch wenn es nur 1 Minute dauert, kann das gesamte Auto ausgeräumt sein.

 

Im übrigen wurde das Verfahren vor Gericht eingestellt. :P Es gibt halt auch vernünftige Richter die noch mit Augenmaß entscheiden (ohne mdl. Verhandlung), wobei hier sowieso zahlreiche rechtliche Verstöße begangen worden wären, wenn es zu einer Verurteilung gekommen wäre. :lol2::lol2:

Link to post
Share on other sites

Die gesamte Geschichte müsste irgendwo im Forum stehen.

 

Ich war halt zwei Kisten Wasser wegschaffen, wobei dies etwa 1 bis 1 1/2 Minuten dauerte. Dabei in zweiter Reihe geparkt, da im Umkreis von 200 Metern kein PP frei war.

Polizei teilte es meinen Bruder mit der sie darauf hinwies, das nur Kisten ins Haus geschafft wurden.

 

Das habe ich der BGSt mitgeteilt und dann kam diese Antwort.

 

Ich muss allerdings dazu sagen, das mein Bruder nicht einfach aussteigen kann. Aber selbst wenn, dann sind die potenziellen Diebe schneller als jeder andere der erst aussteigen muss.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
mal was anderes: wie will man sein auto be- oder entladen und nicht gleichzeitig parken, wenn man die regel "aussteigen= parken" heranzieht? ;)

 

insofern ist ein parkverbot mit zusatz ladezone eigentlich blödsinn

 

Das frage ich mich auch immer, warum man drei minuten halten darf aber das Fahrzeug nicht verlassen. Eigentlich heißt es in Sichtweite!!

Daher würde ich erstmal Widerspruch einlegen und gucken was kommt. Nicht jede Stadt schleift die Sache gleich ins Gericht...

Ansonsten ist es ja nett von der Stadt Haltebereiche einzurichten, in denen man drei Minuten im Auto sitzend das rathaus etc. betrachten darf und wieder los soll danach. Das wäre Schwachsinn, scheint aber oft so gemeint, wenn es um die Stadtkassenfüllung geht. :sneaky:

Link to post
Share on other sites

Natürlich muss man nicht in 3 Minuten das Auto ausladen.

 

 

Eingeschränktes Haltverbot bedeutet:

 

- Be- und Entladen (beliebig lange, solange Ladetätigkeit vorhanden - Pizza essen zwischendurch geht nicht),

- Ein- und Aussteigen (solange es eben dauert)

- oder eben 3 Minuten rumstehen (wenn kein anderer Grund da ist).

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...
Eingeschränktes Haltverbot bedeutet:

- Be- und Entladen (beliebig lange, solange Ladetätigkeit vorhanden - Pizza essen zwischendurch geht nicht),

- Ein- und Aussteigen (solange es eben dauert)

- oder eben 3 Minuten rumstehen (wenn kein anderer Grund da ist).

 

Korrekt ist Be- oder Entladen und Ein- oder Aussteigen.

 

Drei-Minuten-Grenze

Wer länger als 3 Minuten hält, der Parkt (§12 Abs. 2 StVO). Daraus folgt, dass zeitbegrenztes Halten bis zu 3 Minuten gestattet ist. Auf den Zweck des Haltens kommt es nicht dabei ebenso wenig an, wie auf die Tatsache, ob sich der Fahrer von seinem Fahrzeug entfernt oder nicht, solange sich dieser Vorgang nicht länger als 3 Minuten hinzieht.

Diese besondere Form des Haltens erlaubt beispielsweise eine kurzfristige Nachfrage nach einem Hotelzimmer, den Kauf einer Zeitung an einem Kiosk, usw. auch wenn damit ein Verlassen des Fahrzeugs verbunden ist.

Bouska spricht in Zusammenhang mit VZ 286 von einer Mini-Kurzpark-Möglichkeit.

 

Be- oder Entladen

Beim Be- oder Entladen entfällt die Zeitgrenze, wenngleich die Ladegeschäfte ohne Verzögerung durchgeführt werden müssen (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 StVO).

 

Ein- oder Aussteigen

Nach allgemeiner Rechtsauffassung darf dieser Vorgang länger als 3 Minuten dauern. Gleichwohl wird man diesen Wert als durchschnittlichen Anhalt nehmen müssen, um ähnlich dem Be-oder Entladen nicht zu einer extensiven Auslegung zu gelangen. Das Ein oder Ausstiegen hat daher innerhalb einer angemessenen Zeit zu geschehen, die normalerweise mit diesem Verkehrsvorgang verbunden ist.

 

Nochwas zum ZZ "Ladezone":

Das ZZ "Ladezone" oder das Aufstellen eines ZZ "Ladezone + (Piktogramm LKW + Sinnbild Person mit Sackkarre) wertet die Fläche mit eingeschränktem Haltverbot nicht auf. Dieses ZZ ist straßenverkehrsrechtlich ohne regelnde Wirkung und hat lediglich hinweisenden Charakter.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...