armerwicht 0 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Hallo an alle,heute habe ich einen Anhörungsbogen zu einem Abstandsverstoss bekommen.Damit habe ich bisher noch nie zu tun gehabt, vielleicht könnt ihr mir ein paar Tips geben.Meine Geschwindigkeit: 152 km/h, Abstand 20,0 Meter,Vorwurf §4 Abs. 1, $49 SrVO, §24, §25 StVG, 12.6.3. BKat, §4 Abs. 1 BKatV.Wird also auf 150 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinauslaufen.Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung und ein Foto.Das Foto zeigt mich als Fahrer, ist aber auf dem Anhörungsbogen sehr unscharf und grisselig.Das andere Foto ist wohl ein Standbild des Videos. Dort bin ich mit meinem Auto auch tatsächlich dicht hinter einem Auto zu sehen, fahre aber eher auf der rechten Seite der linken Spur, also kein Drängeln oder so.Aber nun: hinter mir mit Abstand 5 bis max 10 Meter ist ein weiteres Auto mit den linken Rädern auf dem Begrenzungsstreifen der linken Spur, also ziemlich eindeutige Dränglerstellung.Dem will ich nichts und ich habe auch kein grundsätzliches Problem mit meinem Vergehen, das Fahrverbot würde mich allerdings ziemlich stören.Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation: ich dicht, sicher zu dicht, aber dann noch ein drittes Auto viel krasser beim Zu-Dicht-Auffahren.Was sollte ich jetzt machen und warum / mit welchem Ziel?Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Quote Link to post Share on other sites
baguette 3 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 Dann wird Dein Hintermann wohl einen entsprechenden Schrieb bekommen haben...Was Dir helfen könnte:Der Abstand muß über die ganze Meßstrecke von ca. 400m recht konstant so gering gewesen sein. Wenn Dein Vordermann also eingeschert oder langsamer geworden ist, muß die Messung verworfen werden.Dazu müßtest Du Dir mal das Video anschauen, wozu in der Regel ein Anwlt notwendig ist. Kannst aber bei der BG-Stelle mal anrufen, vielleicht sind sie so freundlich und schicken es so raus. Im übrigen kannst in der Konstellation froh sein, daß keiner auf die Idee kam, vor Achtung-Kamera-Schreck auf die Bremse zu latschen... Grüße, b. Quote Link to post Share on other sites
armerwicht 0 Posted November 28, 2008 Author Report Share Posted November 28, 2008 @ baguette,vielen Dank für deine Antwort.Meinst du mit BG-Stelle die Polizeidienststelle, die mir den Anhörungsbogen geschickt hat?Das wäre natürlich super, wenn ich das Video auch ohne Anwalt sehen könnte, ich werds mal versuchen. Wie schnell hintereinander kann eigentlich so eine Anlage blitzen? Kann die Anlage sowohl mich als auch den Hintermann mit 5-10 Meter Abstand fotografiert haben? Du hast natürlich recht mit dem potentiellen Bremsen. Aber die Situation war völlig entspannt: A20, wenig Verkehr, wir waren auf der ruhigen Rückfahrt aus dem Urlaub und ich habe weder von der Videomessung noch dem Blitzen fürs Foto irgendetwas gemerkt.Ich bin auf meinen Vordermann mit etwas Überschussgeschwindigkeit herangekommen und habe in Ruhe abgewartet, bis er rechts rüberging, das kommt auch auf dem Standbild gut rüber. Und ich bin auf der rechten Seite der linken Spur gefahren, um dem drängelnden Hintermann zu zeigen, daß noch jemand vor mir ist. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 Wie schnell hintereinander kann eigentlich so eine Anlage blitzen? Kann die Anlage sowohl mich als auch den Hintermann mit 5-10 Meter Abstand fotografiert haben? Bei einer Videoaufzeichnung wird nicht geblitzt! Auch dein Hintermann wird erfasst worden sein. Aber das hilft dir ja bei deinem Abstandsvergehen nicht. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 @baguette, unterlass doch einmal deine Binsenweißheiten! Er muss nicht 400 Meter den Abstand unterschreiten! Bei 400 M + X liegt die Grenze zur Nötigung! @armerwicht, ruf doch mal bei der Polizeidienststelle an, durch den Ausdruck auf dem Anhörbogen bist du vermutlich nicht oder schlecht zu erkennen, das Video ist in der Regel super! Bei uns kann es jede/r einsehen! dete Quote Link to post Share on other sites
baguette 3 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 Er muss nicht 400 Meter den Abstand unterschreiten! Bei 400 M + X liegt die Grenze zur Nötigung! Hab ich in der Form noch nicht gehört.Aber ich lerne gern dazu... Grüße, b. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 @armerwicht: Laß besser einen guten Anwalt das Video einsehen; wenn der Betreffende da selbst auftaucht, besteht immer die Gefahr, daß er identifziert wird, oder Dinge aussagt, die ihm zu seinen Ungunsten ausgelegt werden. Außerdem kann jemand ohne Erfahrung bei einem solchen Termin nichts ausrichten. Quote Link to post Share on other sites
armerwicht 0 Posted November 28, 2008 Author Report Share Posted November 28, 2008 danke für eure Antworten,ich werde jetzt erstmal in Ruhe überlegen, ich habe ja auch grundsätzlich kein Riesenproblem damit, für Fehler im Strassenverkehr einzustehen.Ich glaube mal, der erste Schritt wird sein, die Angaben zur Person zu machen. Dazu bin ich ja wohl verpflichtet.Und ich werde nach einem vernünftigen Foto fragen. Und dann, ob ich das Video ohne Anwalt einsehen könnte. Wenn ja, werde ich mir das gut überlegen (ohne Anwalt) und wenn nein, ist das Thema schon mal erledigt.Laut dete ist es wohl zumindest möglich, da bin ich mal gespannt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 660 Posted November 29, 2008 Report Share Posted November 29, 2008 Ich glaube mal, der erste Schritt wird sein, die Angaben zur Person zu machen. Dazu bin ich ja wohl verpflichtet.Und ich werde nach einem vernünftigen Foto fragen. Und dann, ob ich das Video ohne Anwalt einsehen könnte.Sofern die Daten schon vollständig und richtig sind, brauchen diese nicht angegeben bzw. zurückgesendet werden. Quote Link to post Share on other sites
armerwicht 0 Posted November 29, 2008 Author Report Share Posted November 29, 2008 Oh, danke Gast225, wußte ich auch nicht.Name und Anschrift stimmen, Geburtstag und -ort fehlen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 29, 2008 Report Share Posted November 29, 2008 @armerwicht: Wenn solche Schreiben ohne Zustellnachweis verschickt worden sind, braucht man gar nicht zu antworten, da sie den Empfänger im Zweifelsfall gar nicht erreicht haben. Quote Link to post Share on other sites
armerwicht 0 Posted December 2, 2008 Author Report Share Posted December 2, 2008 Hallo an alle,ein kleines Update von mir.Ich habe beim Ordnungsamt jetzt doch angerufen, die persönlichen Daten des Halters vervollständigt und keine Angaben zur Sache gemacht.Das Gespräch war in Ordnung, ich bekomme das Fahrzeugführerbild jetzt per Post zugeschickt (per Email sei nicht möglich) und könne mir auch das Video ansehen (geht aber nur dort vor Ort. Aber immerhin).Dann habe ich nach den nächsten Schritten gefragt. Information war, daß der Beamte noch 1 Woche oder etwas länger abwarten würde, ob Angaben zur Sache kommen. Dann würde er entweder vom Einwohnermeldeamt mein Foto als Fahrzeughalter anfordern oder vielleicht auch gleich eine polizeiliche Identifikation durchführen lassen. Nun habe ich mal eine Frage an die Experten oder Erfahrenen ;-)Hat das Ordnungsamt bei so einer Geschichte irgendeinen Ermessensspielraum (höheres Bußgeld gegen Fahrverbot z.B.) oder kann von dort nur ausschließlich laut Bussgeldkatalog entsprechend Messergebnis kommen? Oder in anderen Worten, geht alles andere nur mit Verhandlung?Vermutlich nicht, denke ich mal. Aber wenn ja, kann dabei die Punktesituation eine Rolle spielen (eben absolut keine Punkte) Schon mal danke für eure Hilfe, auch sonst schon bisher. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 408 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Meine Geschwindigkeit: 152 km/h, Abstand 20,0 Meter,....und 1 Monat Fahrverbot hinauslaufen......., das Fahrverbot würde mich allerdings ziemlich stören.@armerwicht: willkommen im Club der 3/10-Fahrverbotsabgezockten. Dein Fall ist hier standard und schon öfters erläutert. Fahrer ungleich Halter? Usw. -> im Forum einlesen. Zur Fahrverbotsabsehung gegen Bußgelderhöhung gibt es einen offiziellen Passus z. B. hier: Polizeiverwaltungsamt Bayern; Häufige Fragen... Ab da solltest Du schon extrem gute Gründe haben oder einen RA, der geübt verhandeln kann. @dete schrieb: Bei 400 M + X liegt die Grenze zur Nötigung!Seit wann das? Wo steht das? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 @armerwicht, du kannst selbst mit dem Sachbearbeiter sprechen, entweder lässt der sich darauf ein oder nicht ( ist abhängig von Voreintragungen, Religion... ). @m3, OLG Urteile, such sie dir aber selbser! dete Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 @armerwicht: willkommen im Club der 3/10-Fahrverbotsabgezockten.Tätää - da isser wieder. Wäre auch ein Wunder, wenn man den Blödsinn mal eine Woche nicht lesen müsste. Nochmal zur Klarstellung: 20m Abstand bei mehr als 150km/h sind nur so lange eine "entspannte" Situation, bis der Vordermann stark bremsen muss. Denn dann ist ein Auffahrunfall nachweislich mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu verhindern.Hat mit Abzocke nichts zu tun, das zu bekämpfen. Sagt übrigens - zur Info der TEs - jemand, der selbst beinahe für ein vergleichbares Delikt (zu Recht) bestraft wurde. Und nur durch Trickserei rausgekommen ist und dafür ein Fahrtenbuch kassierte. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 aber in dem moment hast du es offensichtlich auch anders gesehen, oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Nein. Hatte ich nicht. Ich hatte das bewusst gemacht, bin "auf Risiko" gefahren à la "wird schon nichts passieren, ausgerechnet jetzt". Mir ist in solchen Momenten immer bewusst, dass das im Falle des Falles einen Auffahrunfall geben wird. Wer das anders sieht, dem fehlt schlichtweg die Fahrerfahrung bzgl. Physik, speziell Bremsvorgängen. Denn selbst wenn der Sicherheitsabstand für die Reaktionszeit (bzw. die Zeit bis zum Einsatz der vollen Bremsleistung) ausreichen sollte, krachen die Fahrzeuge aufgrund der vom Vordermann eingebremsten Geschwindigkeitsdifferenz ineinander. Und genau der Umstand wird sich von vielen übersehen. Man denkt "die 20m reichen für meine Reaktionszeit locker aus". Dass der Vordermann dann aber bereits 20km/h abgebaut hat und man selbst noch nichts, daran denkt kaum jemand. Aber das ist dann entscheidend. Auch wenn das manche Leute partout nicht kapieren wollen oder können, unter 3/10 Abstand von Tacho/2 führen unter gleichen Fahrzeugvoraussetzungen bei plötzlicher Vollbremsung des Vordermannes nachgewiesen zu einem Auffahrunfall. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 408 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 ....Wäre auch ein Wunder, wenn man den Blödsinn mal eine Woche nicht lesen müsste.@ps: darin siehst Du ja, daß es ein Fahrverbot-Massenabgriff ist. Die meisten Meldungen lagen bei unter 130 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten sind die Abstände dann durchaus "dramatischer" zu sehen, denn es zeigt sich hier die "lineare Krux" dieser künstlichen Abstandsregularien. Quote Link to post Share on other sites
armerwicht 0 Posted December 3, 2008 Author Report Share Posted December 3, 2008 @ dete,danke für deine Antwort, darauf spekuliere ich. Dann mal sehen. Mit "Einfluß von Religion" meinst du doch wohl eher: alles ist möglich, vielleicht auch garnichts, oder ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Mit "Einfluß von Religion" meinst du doch wohl eher: alles ist möglich, vielleicht auch garnichts, oder ?Beten kann nicht schaden, aber @Dete meinte eher Region, und weniger Religion. Bedeutet, in Bayern ist es fast unmöglich, in anderen Ländern ist es öfters möglich. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 ich habe ja auch grundsätzlich kein Riesenproblem damit, für Fehler im Strassenverkehr einzustehen. 20 m = 4 Wagenlängen Abstand bei 150 km/h ist wirklich verdammt knapp .. das sind ja nur 0,5 sec ... aber 1 Monat Fahrverbot ist auch völlig übertrieben, daher finde ich es legitim, wenn Du versuchst, aus der Geschichte herauszukommen. @Pferdestehler: Volle Zustimmung, bei dem Abstand gibt es keine Chance mehr, eine Vollbremsung des Vorausfahrenden zu kompensieren. Aber gerade deswegen sollte in die Strafbemessung auch einbezogen werden, ob der Vorausfahrende freies Schussfeld hat (dann ist mit einer Vollbremsung wohl kaum zu rechnen) oder ob es weitere vorausfahrende Fahrzeuge gibt. An der Stelle gleich mal eine Frage an die Wissenden: Wie darf man einem vorausfahrenden Fahrzeug klar machen, dass man überholen möchte? Ich selbst fahre auch manchmal so unaufmerksam auf der linken Spur, dass ich nicht mitbekomme, dass jemand überholen möchte. Wenn dann jemand den Blinker links setzt (was ich als am höflichsten empfinde) oder kurz aufblendet (auch OK), mache ich sofort Platz. Aber den Blinker zu setzen ist verboten? Ich hatte letztes Jahr mal die Situation, dass ein Einsatzfahrzeug der Polizei mit gut 200 km/h die linke Spur auf einer sonst freien 3-spurigen Autobahn belegte. Ich wollte gerade den Blinker links setzen, als mir dieses Halbwissen (Blinker = verboten?) in den Sinn kam. Ich habe also kurz aufgeblendet, woraufhin die beiden dann auch die Spur geräumt haben. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Richtig, ichz fand Religion ein schönes Wortspiel! Danke Hartmut! dete Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Volle Zustimmung, bei dem Abstand gibt es keine Chance mehr, eine Vollbremsung des Vorausfahrenden zu kompensieren. Aber gerade deswegen sollte in die Strafbemessung auch einbezogen werden, ob der Vorausfahrende freies Schussfeld hat (dann ist mit einer Vollbremsung wohl kaum zu rechnen) oder ob es weitere vorausfahrende Fahrzeuge gibt.Sehe ich anders. Der Umstand, dass vor dem Vorausfahrenden "freies Schussfeld" herrscht, darf nicht ausreichen, ihm eine Gefahrenbremsung zu verbieten bzw. ihn in Lebensgefahr zu bringen, sollte er diese dennoch einleiten wollen oder müssen. Denke nur mal an Wildwechsel, plötzlich auftauchende Fußgänger auf der Fahrbahn, ein Schlagloch, Trümmer oder Ladung auf der Fahrbahn, vorne gibt es einen Herzinfarkt, was auch immer. Kurz gesagt: Du KANNST NICHT beurteilen, ob der Vordermann mit Sicherheit keine Bremsung ausführen wird. Daher steht auch in der StVO geschrieben (was ich nur korrekt finde so), dass man jederzeit sein Fahrzeug zum Stehen bringen können muss. Das ist hier nur unter einer sehr unsicheren Bedingung der Fall. Nämlich der, dass der Vordermann nicht bremst. Damit kann man sein Auto eben nicht mehr sicher zum Stehen bringen, sondern gibt den Schwarzen Peter einfach dem Vordermann weiter. Die Verantwortung im Falle eines Unfalls, bei Vollbremsung dann unvermeidlich, verbleibt aber bei einem selbst.Ist ein Lottospiel. Zumeist passiert ja nichts. Aber genauso mit den Abstandsmessungen. Zumeist erlebt man ja keine. Aber manchmal passiert eben das Eine oder Andere. Und mir persönlich ist es im Zweifelsfall lieber, ich bekomme eine Zahlungsaufforderung als den ganzen Ärger und Frust nach einem Unfall. Beides regt zum Nachdenken an. Das eine aber eben viel weniger schmerzvoll. An der Stelle gleich mal eine Frage an die Wissenden: Wie darf man einem vorausfahrenden Fahrzeug klar machen, dass man überholen möchte?Hupe und Lichtzeichen (aka Blinker oder Lichthupe), jeweils kurz. Auch darf der Abstand kurzzeitig unterschritten werden, aber das ist schon grenzwertig. Ich selbst fahre auch manchmal so unaufmerksam auf der linken Spur, dass ich nicht mitbekomme, dass jemand überholen möchte.Oh Schande! Das nennen wir berechtigterweise Linksspurschleicher oder Linksspurpenner. Das gewöhne Dir mal schön ab! Beim Fahren unaufmerksam sein ist ein absolutes No Go! Aber den Blinker zu setzen ist verboten?Nein, ausdrücklich erlaubt, siehe §5 Absatz 5 StVO. Halbwissen (Blinker = verboten?)Joa. Genau. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Aber den Blinker zu setzen ist verboten?Nein, ist es nicht. Ausserhalb geschlossener Ortschaften darfst Du deine Ueberholabsicht mit Licht- und Schallzeichen kundtun. Edit: Sehe 'Pferdestehler' war mal wieder schneller.... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Danke für die Aufklärung. Kannst Du das auch belegen? Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Danke für die Antworten! Denke nur mal an Wildwechsel, plötzlich auftauchende Fußgänger auf der Fahrbahn, ein Schlagloch, Trümmer oder Ladung auf der Fahrbahn, vorne gibt es einen Herzinfarkt, was auch immer. Valider Punkt. Oh Schande! Das nennen wir berechtigterweise Linksspurschleicher oder Linksspurpenner. Das gewöhne Dir mal schön ab! Beim Fahren unaufmerksam sein ist ein absolutes No Go! Naja, schon richtig, aber ab einer gewissen Geschwindigkeit fokussiert man eher die vorausliegende Fahrbahn und lässt den Rückspiegel etwas außer acht. Ich bin halt kein perfekter Autofahrer .. .. aber seitdem ich mir das mal selbstehrlich eingestanden habe, bin ich viel toleranter für die Fahrfehler anderer geworden ;-) Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Niemand ist perfekt. Aber man sollte durchaus alle notwendige Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen, während man ein Fahrzeug bewegt. Und die Nutzung des Rückspiegels ist sehr wichtig. Wenn man mit der Vorderseite bereits an der Lastgrenze der Wahrnehmung operiert... ist man zu schnell? Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Wenn man mit der Vorderseite bereits an der Lastgrenze der Wahrnehmung operiert... ist man zu schnell? Dann wäre man in der Tat viel (!) zu schnell unterwegs .. .. aber es geht in meinem Fall eher darum, dass ich kurzzeitig nicht damit rechne, dass andere noch schneller fahren .. .. keine Entschuldigung, ich weiß ... Quote Link to post Share on other sites
armerwicht 0 Posted December 4, 2008 Author Report Share Posted December 4, 2008 Update von mir:heute ist dann der Umschlag vom freundlichen Ordnungsamt gekommen.Der Ausdruck ist ein schönes Souvenir, sogar in Farbe!Der Fahrer ist (leider) schon deutlich zu erkennen, der Ausdruck auf dem Anhörungsblatt war deutlich schlechter.Dann noch einige kleine Videostandbilder von der Kamera auf der Brücke.Und der Hintermann (der mir noch viel dichter und klar drängelnd auf den Fersen war) ist auch beim Messungsanfang und -ende gut erkennbar. Naja, das soll nicht mein Problem sein, der hat aber ein noch viel größeres Problem als ich.Dann werde ich mich wohl in mein Schicksal fügen und eine freundliche Verhandlung mit dem Sachbearbeiter versuchen. Quote Link to post Share on other sites
armerwicht 0 Posted December 5, 2008 Author Report Share Posted December 5, 2008 Nun das letzte Update von mir, damit ist meine ursprüngliche Frage auch erledigt.Ich habe beim Ordnungsamt angerufen, Fahreridentität geklärt. Das Fahrverbot entfällt, dafür doppelte Geldstrafe, ohne Punkte vorher ging es eigentlich recht einfach.Naja, ich werde meine Lehren daraus ziehen.Wünsche allen ein schönes Wochenende, ... und immer schön Abstand halten! Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted December 8, 2008 Report Share Posted December 8, 2008 @m3, wieder einer der nicht in deinen Club will! dete Quote Link to post Share on other sites
m3_ 408 Posted December 9, 2008 Report Share Posted December 9, 2008 @dete: passt schon, wenn Clubmitglieder aufgrund von kooperativen Bußgeldstellen austreten. Quote Link to post Share on other sites
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