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Etwas Zu Schnell / Schweiz


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Hallo,

 

da ich irrtümlich vom erlaubten 130 km/h auf der Autobahn in der Schweiz ausgegangen bin, wurde mich mit ca. 10 - 20 Tacho- km/h zu schnell geblitzt.

(ca. 100 bis 200 Franken - 65 bis 130 EUR)

Zugetragen hat sich das Ganze auf der Strecke Genf – Lausanne, geblitzt hat ein feststehender Blitzer auf der Überhohlspur.

 

Gefahren bin ich Sohn, Fahrzeughalter ist die Mutter war Beifahrer.

Wie ich weis, gibt es keine Halterhaftung und auch kein Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz. Ich dachte evtl. daran das Kennzeichen des Fahrzeuges zu wechseln.

 

Meint Ihr die können über das Foto den Fahrer indedifizieren?

Die nächste Zeit komme ich nicht mehr in die Schweiz.

 

Gruß

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Hallo,

 

sorry, ja war falsch.

Kann den Niemand etwas zu dem Fall sagen…?

Muss in diesem Fall die Beifahrerin, Halterin und Mutter des Fahrers den Fahrer (Sohn) preisgeben, sind Schwierigkeiten bei der Einreise einer der beiden Personen zu erwarten?

 

Ich habe wie gesagt vor, dass Kennzeichen zu wechseln.

Bei der Einreise in die Schweiz wurde mein Ausweiß genauer kontrolliert ich musste kurz warten. Bei der Ausreise in Basel wurden wir durch gewunken.

 

Gruß

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@Michi577

 

Keine Panik. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gross, dass es auf eine Überschreitung unterhalb der magischen 25 km/h Grenze hinausläuft (Tachoabweichung, Toleranzabzug). Damit bleibt es bei einem Überweisungsträger (max. CHF 280), der bei Bezahlung ohne weitere Konsequenzen bleibt. Eine Identifizierung des Fahrers ist in diesem Fall nicht nötig.

 

Ich nehme an, dass Du von einem Traffic Observer geblitzt wurdest. Damit existiert ein Frontfoto, welches den Fahrer zeigt. Sollte wider Erwarten eine Fahrerfeststellung erfolgen sollen, dann wird die Polizei in Deutschland um Amtshilfe gebeten. Diese Amtshilfe funktioniert wechselseitig Reibungslos, selbst für Pillepalle-Delikte.

 

Sowohl nach Schweizer wie auch nach Deutschem Recht hat die Mutter ein Aussageverweigerungsrecht, wenn ein Familienmitglied (also z.B. der Sohn) gefahren ist.

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Danke für die Antwort.

 

Über 25 km/h waren es auf keinen Fall.

 

Ist mir schon klar, wenn man bezahlt ist alles gut, nur wollte ich nicht unbedingt bezahlen d.h. es kommt darauf an, wie viel es letztendlich wird. :unsure:

 

Wenn jetzt meine Mutter von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht, ist es dann wahrscheinlich, dass die dt. Polizei versucht mich (Sohn u. Fahrer) zu ermitteln, sofern das Foto etwas taugt?

 

Wenn Sie meinen Namen haben, würde ich dann auf die schwarze Liste kommen und bei einer Einreise mit Passkontrolle, müsste ich mit Nachzahlen rechnen?

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

Heute ist ein Schreiben gekommen, auf der ersten Seite alles in Französchisch,

auf der Rückseite soll/kann man den Halter angeben. Ein internationaler Zahlungsschein ist auch bereits dabei. Wie nett und ging ja alles recht fix.

 

14 k/hm zu schell, 120 Franken, rund 76 EUR so macht man auch Geld.

Was jetzt tun, zahlen möchte ich nicht so gerne, abwarten was passiert?

Ist eine Fahreridentifizierung über die dt. Polizei zu erwarten bei 14 km/h zu schnell in der französchischen Schweiz?

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Guest Raser_Olympiakos7
Heute ist ein Schreiben gekommen, auf der ersten Seite alles in Französchisch,

auf der Rückseite soll/kann man den Halter angeben. Ein internationaler Zahlungsschein ist auch bereits dabei. Wie nett und ging ja alles recht fix.

 

14 k/hm zu schell, 120 Franken, rund 76 EUR so macht man auch Geld.

Was jetzt tun, zahlen möchte ich nicht so gerne, abwarten was passiert?

Ist eine Fahreridentifizierung über die dt. Polizei zu erwarten bei 14 km/h zu schnell in der französchischen Schweiz?

 

 

wenn du die nächsten 5 jahre nicht mehr ins eidgenossenland fährst, so lege das schreiben in die rundablage und gut ist.

 

wenn du die nächsten 5 jahre wieder in die schweiz willst, so zahle einfach und gut ist. habe selber rotlicht übertretung gemacht in zürich - das auto war auch nicht auf mich zugelassen - habe aber bezahlt anstatt mir jedesmal in die hosen zu scheissen an der grenze.

 

gruss

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Meine Schreiben waren zwar auf deutsch (Solothurn), trotzdem wird wohl das gleiche drinstehen. Nach der ersten Rechnung kam bei mir nach 6 Wochen eine Mahnung mit Zahlungsziel in 2 Wochen und danach irgendwann eine Einladung der deutschen Polizei zur Identifizierung. Jetzt warte ich auf den neuen BGB mit den Schreibgebühren drauf. Zur Durchreise oder für Kurzbesuche werde ich die Schweiz aber trotzdem befahren.

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  • 3 months later...

Hallo,

 

ich habe jetzt, bis auf eine Mahnung vor über einem Monat, nichts mehr von denen gehört? Wir haben auf die Schreiben überhaupt nicht reagiert. Ist noch etwas zu erwarten?

 

Das Kennzeichen des Fahrzeuges werde ich ohnehin wechseln, komme aber auch nicht mehr die nächste Zeit nach CH.

Könnte es Probleme für den Halter geben?

Danke und Grüße

 

Hintergrund kurz:

Geblitzt vor über 4 Monaten in der Schweiz auf der Autobahn, mit ca. 14 km/h zu schnell, Region Genf, Fahrer Sohn, Halter Mutter.

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Mahnung / Rechnungen auf Namen der Mutter?

 

Mein Weg: Rechnung an Halter - Anfang August

Mahung an Halter - Mitte September

Identifizierung - Anfang November

Rechnung an mich - Anfang Dezember

Mahnung an mich - Ende Januar

 

Seither auch nix mehr. Wenn sie deine Mutter an der Grenze rausziehen sollten haben die auch das Bild und können sie nicht kassieren.

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Ok, danke welche Fristen gelten denn? Der Vorfall war im Nov 08.

 

Das sollte sich aus den jeweiligen Schreiben ergeben.

 

Reicht ein formloser Widerspruch auf Deutsch?

 

Die Amtssprachen der Schweiz sind Deutsch, Italienisch und Französisch. Die Kantone haben jedoch Soveränität bei der Festlegung ihrer Amtssprache. Es ist also sicherlich hilfreich, wenn Du eine Übersetzung beifügst, zur Not mit Google Übersetzer, oder gleich auf Französisch schreibst.

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Was willst du immer mit deinem scheiss Widerspruch!? Bringt garnix, mir wärs da ums Porto - Rundablage oder Müll sind preiswerter!

 

Für dich selbst kannst Du es mit Rundablage oder Müll halten, wie du willst! Anderen entsteht durch deine Falschinformationen unter Umständen Schaden! Lass' es also bitte gut sein!

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Dann erklärs doch!!! Wird die Sache deshalb gelöscht weil einer widersprochen hat? Es geht vllt höchstens schneller ins ordentliche Verfahren, da kann man dann bestimmt noch mal widersprechen. Portokosten überschreiten allerdings dann die der Geldbuße.

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  • 2 weeks later...

Ok, habe heute ein Schreiben bekommen und es so halbwegs verstanden (Übersetzter).

Dabei war ein Foto des Fahrers, welches eher schlecht ist, die Halterin befindet sich wie erwartet daneben.

 

So fordern darin noch mal zu Zahlung und fordern auch auf, den Anhang auszufühlen wer gefahren ist.

 

 

Sollte jetzt die Halterin einfach noch einmal antworten u. vom Ihrem Aussageverweigerungsrecht gegenüber Verwanden gebrauch machen?

 

 

------------

 

 

Par la présente, nous acusons réception le votre correspondance du.

Son contenu a retenu notre meilleure attention et vous trouverez, en annexe, une photographie relative á l´infraction qui nous occupe.

Ceci dit, il convient, de préciser que l´infraction qux régles de la circulation qui nous occupe, laquelle a été constatée á satisfaction de droit, fait l´objet d´une amende dórdre (chiffre 303.3.c).

La Loi sur les amendes d´ordre (LAO) du 24 juin 1970, prévoit que les contraventions aux prescriptions fédérales sur la circulation routiére peuvent être réprimées par une amende d´ordre selon la procédure simplifiée, en l´occurrence anonyme et qu´une fois payée, cette derniére a force de chose jugée. Dans le cas contraire et au-delá du délai de réflexion impartie, soit 30 jours, la police engage la procédure ordinaire qui déclenchaera l´action préfextorale. Par conséquent et s´il le souhaite, le contrevenant aura la pooibilité de faire valoir ses arguments et remarques liés á l´infraction commise directement au magistrat en chare du dossier et appelé á statuer.

Ceci dit, nous vous invition á effectuer le paiement dans un délai de 30 jours ou de nous retoruner, dans un délai de 20 jours, le bulletin en votre possessions, ce dernier devant être impérativement complété et signé au nom du contrevenant.

Nous attirons toutefois votre attention que pour les conducteurs étrangers, en cas de non paiement de l´amende, vous vous exposez qu risque d´être interpellé sour territoire suisse en vue du recouvrement du montant en question ou de l´identification du conducteur pour suite judiciaire.

En espérant ainsi avoir répondu á votre demande, nous vous prison de croire, Madame, á l´assurance de notre parfaite considération.

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Ok, habe heute ein Schreiben bekommen und es so halbwegs verstanden (Übersetzter).

Dabei war ein Foto des Fahrers, welches eher schlecht ist, die Halterin befindet sich wie erwartet daneben.

 

So fordern darin noch mal zu Zahlung und fordern auch auf, den Anhang auszufühlen wer gefahren ist.

 

Ich verstehe den Brief so, dass Du aufgefordert wirst, entweder zu zahlen oder den Fahrer zu benennen. Der Text entspricht scheinbar weitgehend dem Standard-Text der sich auf den Deutschsprachigen (Schweizer) "Anhörungsbogen" findet.

 

post-13-1240225079_thumb.png

 

Sollte jetzt die Halterin einfach noch einmal antworten u. vom Ihrem Aussageverweigerungsrecht gegenüber Verwanden gebrauch machen?

 

Wenn die Halterin nicht bezahlen möchte, dann ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Aussagverweigerungsrecht (ohne Hinweis auf Verwandschaft) Gebrauch macht. Sie sollte den Brief aber keinesfalls ignorieren, denn paradoxerweise wird Ignorieren/Schweigen anders bewertet als der explizite Gebrauch des Aussagverweigerungsrechts.

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Wegen 1 km/h zuviel (wie in der Anlage ersichtlich) verschicken die auch Post? :licht:

 

Beim genauen Lesen sollte Dir auffallen, dass es 4 km/h zu viel waren!

Davon gehen 3 km/h als Messtoleranz ab (Laser, innerorts, bei Radar wären es 5...)!

Bleibt dann netto einer übrig....

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Bleibt dann netto einer übrig....

 

Eben, das finde ich irgendwie lächerlich, aber die Schweizer scheinen da wohl noch ärger zu sein als ich mir dachte :nolimit:

 

 

Irgendwo muss ja eine Grenze angesetzt sein....

Lächerlich ist allerhöchstens, dass Du das offensichtlich nicht begreifen kannst..... :licht:

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Der Text entspricht scheinbar weitgehend dem Standard-Text der sich auf den Deutschsprachigen (Schweizer) "Anhörungsbogen" findet.

 

Schicken die z. B. aus dem Tessin Italienischsprachige und vom Genfer See Französischsprachige Fragebögen - oder werden Adressaten in Deutschland ausschließlich auch in deutsch angeschrieben ?

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Irgendwo muss ja eine Grenze angesetzt sein....

Lächerlich ist allerhöchstens, dass Du das offensichtlich nicht begreifen kannst..... :licht:

 

Sowas kann und will ich tatsächlich nicht begreifen, dazu ein Auszug des ÖAMTC:

 

"Man darf nicht zulassen, dass Kraftfahrer dazu gezwungen werden, dauernd auf den Tacho zu schauen und dabei andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Kinder am Fahrbahnrand, zu vernachlässigen oder zu gefährden", warnt der Jurist vor den Folgen einer übertriebenen "Nulltoleranz". Der ÖAMTC kann anhand wissenschaftlicher Untersuchungen beweisen, dass wegen des Blicks auf den Tachometer die Blickabwendung von der Fahrbahn mindestens zwei Sekunden "Blindflug" bewirkt. Ein Fahrzeug legt bei 50 km/h eine Strecke von immerhin rund 28 Metern zurück, bei 130 km/h auf der Autobahn sogar über 70 Meter.

 

Ein Praxisversuch in Oberösterreich zur "Nulltoleranz" durch das Innenministerium Anfang des Jahres verlief so negativ, dass er vorzeitig abgebrochen werden musste.

 

:nolimit:

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Schicken die z. B. aus dem Tessin Italienischsprachige und vom Genfer See Französischsprachige Fragebögen - oder werden Adressaten in Deutschland ausschließlich auch in deutsch angeschrieben ?

 

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Ordnungbussenbescheide (wie das Beispiel oben aus dem Kanton Schwyz) in der Amtssprache des jeweiligen Kantons ausgeführt.

Dies kann z.B. im Kanton Fribourg/Freiburg zweisprachig französisch/deutsch sein, im Tessin dann also ganz klar italienisch.

 

Bringt ja auch nichts, wenn Du dem Izmir was auf Deutsch nach Deutschland schickst und der versteht nur türkisch...... :licht:

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Sowas kann und will ich tatsächlich nicht begreifen.....

:licht:

 

Sag mal! Bist Du schwer von Begriff oder kapierst Du nichts?

 

In der Schweiz gelten ganz klare Toleranzen, die von der tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit nachträglich zum Abzug gebracht werden! Ist auf jedem Ordnungsbussenfackel ganz klar ersichtlich!

Diese Toleranzen sind technisch bedingt für Radar und Laser unterschiedlich sowie geschwindigkeitsabhängig für innerorts, ausserorts, Autobahnen zunehmend höher!

 

Informier Dich doch zuerst einmal mit den gesetzlichen Vorschriften, bevor Du hier solch einen Stuss rauslässt!

 

:nolimit:

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Sag mal! Bist Du schwer von Begriff oder kapierst Du nichts?

 

Diese Ausdrucksweise lässt auf einen ungebildeten Menschen schließen, liege ich hiermit richtig?

 

In der Schweiz gelten ganz klare Toleranzen, die von der tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit nachträglich zum Abzug gebracht werden!

Informier Dich doch zuerst einmal mit den gesetzlichen Vorschriften, bevor Du hier solch einen Stuss rauslässt!

 

Mir geht es primär um die Sinnhaftigkeit dieser gesetzlichen Vorschriften. Aber scheinbar geht es hier tatsächlich nicht um Verkehrssicherheit sondern um die Optimierung der Einnahmen. Merkwürdiges System für ein europäisches Land.

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Merkwürdiges System für ein europäisches Land.

Wenn, dann haben wir in D ein merkwürdiges System.

 

Die :licht: bedeuten in der Schweiz eben auch wirklich :nolimit: wie es die StVO vorschreibt, und nicht wie bei uns, ungefähr 50

 

MfG.

 

hartmut

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Und wieder einer mehr der Polemik betreibt ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben...... :licht:

 

Sorry, aber solche Kleingeiste wie Du gehen mir nun einmal gehörig auf den Sack!

 

Versuch doch mal das angehängte Dokument zu lesen und wenigstens ansatzweise zu verstehen..... vielleicht sehen wir dann mal weiter.... :nolimit:

 

Technische_Weisungen_Geschwindigkeitskontrollen.pdf

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Die :nolimit: bedeuten in der Schweiz eben auch wirklich :rofl: wie es die StVO vorschreibt, und nicht wie bei uns, ungefähr 50

 

Was wohl gefährlicher ist: 54 statt 50, oder exakt 50 und dafür ständig 2 Sekunden Blindflug (Tachoblick)? :licht:

 

Einbauprofi, ja ich glaube es dir dass das Gesetz eben so ist. Im Iran wird einem für Diebstahl die Hand abgehackt, Gesetz ist eben Gesetz. Die Sinnhaftigkeit ist eine andere Sache, darauf wollte ich ursprünglich hinweisen.

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Was wohl gefährlicher ist: 54 statt 50, oder exakt 50 und dafür ständig 2 Sekunden Blindflug (Tachoblick)? :rofl:

Ob jetzt der Blick bei 54 kommt, oder bei 50 wird wohl egal sein. :licht:

 

Wer das nicht beherrscht soll die Pappe abgeben.

 

Mein Gott, die Welt wird immer mehr von Unfähigen besiedelt. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn die Halterin nicht bezahlen möchte, dann ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Aussagverweigerungsrecht (ohne Hinweis auf Verwandschaft) Gebrauch macht. Sie sollte den Brief aber keinesfalls ignorieren, denn paradoxerweise wird Ignorieren/Schweigen anders bewertet als der explizite Gebrauch des Aussagverweigerungsrechts.

 

 

Ok, den wird die Halterin Abstreiten, dass Sie gefahren ist (da Beifahrerin) und von ihrem Aussagverweigerungsrecht gebrauch machen.

Ich denke mal nicht, dass dann die dt. Polizei um Amtshilfe gebeten wird (weit weg Region Genf (Sprache..), relativ geringe Überschreitung…)?

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Die Sinnhaftigkeit ist eine andere Sache, darauf wollte ich ursprünglich hinweisen.

 

Ich glaube da gäbe es eine Fülle von Gesetzen und Vorschriften in ganz Europa, über deren Sinnhaftigkeit man ernsthaft diskutieren oder manchmal auch nur noch den Kopf schütteln kann..... Insofern hast Du da sicher recht!

 

Aber immerhin gelten die Berechnungen zur Geschwindigkeitsermittlung inklusive technischer Messtoleranzabzug in der ganzen Schweiz gleichermassen und sind klipp und klar definiert.

Da wird nicht irgendwie nach Lust und Laune mal ab dieser oder mal ab jener Geschwindigkeit geblitzt.... wie ich es hier von Messungen in D immer wieder lesen kann!

 

Noch schnell ein Besipiel aus der Praxis:

- maximal zulässige Geschwindigkeit: 100

- Tacho steht auf exakt 120

- gemessene Geschwindigkeit: 114

- Messtoleranzabzug: 6

- ergibt verwertbare Geschwindigkei: 108 = Übertretung 8

 

Insofern wären also 110 auf dem Tacho noch gar nicht als Übertretung registriert worden......

Und wer da krampfhaft auf den Tacho schauen muss, der sollte sich doch lieber mal selbst hinterfragen, ob er denn überhaupt fähig ist, ein Fahrzeug zu führen.... :licht:

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Guest Simineon

Mal kurz ne Frage an einen Übersetzer:

 

In dem Schreiben steht "oder ihm die Busse direkt auszuhändigen" ...

 

Was ist die "Busse" nun ? Ich dachte, die 40 CHF seien die Busse ? Ist nun das Schreiben die Busse ?

 

dann steht aber wieder "... weder die Busse bezahlt ist, noch die Personalien ..."

 

Wieso soll ich also dem anderen Fahrer die 40 CHF aushändigen ?

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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Ordnungbussenbescheide (wie das Beispiel oben aus dem Kanton Schwyz) in der Amtssprache des jeweiligen Kantons ausgeführt.

Dies kann z.B. im Kanton Fribourg/Freiburg zweisprachig französisch/deutsch sein, im Tessin dann also ganz klar italienisch.

 

also wenn mir so ein schrieb in italienisch zugestellt werden würde, würde der sofort in der rundablage landen. ich kann nämlich kein italienisch. wenn die also was von mir wollen, dann müssen sie mich schon in deutsch anschreiben. ich glaube auch kaum dass eine deutsche behörde um amtshilfe gebeten wird, mittels eines italienischen schreibens.

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Ob jetzt der Blick bei 54 kommt, oder bei 50 wird wohl egal sein. :licht:

 

Hartmut, bei aller Wertschätzung:

 

Der Blick kommt bei höherer Toleranz nicht so oft. Bei 1 km/h Toleranz wird man wesentlich öfter auf den Tacho gucken um keine Strafe zu riskieren. Öfter auf den Tacho zu blicken bedeutet längeren "Blindflug". Keine Toleranz bedeutet also weniger Verkehrssicherheit, was einige Beiträge weiter oben auch der ÖAMTC indirekt bestätigt.

 

Ich glaube da gäbe es eine Fülle von Gesetzen und Vorschriften in ganz Europa, über deren Sinnhaftigkeit man ernsthaft diskutieren oder manchmal auch nur noch den Kopf schütteln kann..... Insofern hast Du da sicher recht!

 

Genau das meinte ich.

 

Aber immerhin gelten die Berechnungen zur Geschwindigkeitsermittlung inklusive technischer Messtoleranzabzug in der ganzen Schweiz gleichermassen und sind klipp und klar definiert.

 

Ich bin übrigens aus Österreich, auch hier gelten klare Definitionen. Jedoch scheint die Toleranzgrenze hier deutlich höher zu sein. Tacho 150 bei erlaubtem Tempolimit 130 hatte noch nie eine Strafe zur Folge. Tacho 150 bedeutet laut Navi 144, abzüglich der Messtoleranz liegen knappe 137 km/h an. In der Schweiz wäre ich für diese +7 km/h wohl schon öfter bestraft worden. Diese Erbsenzählerei finde ich einfach überzogen :nolimit:

 

Und wer da krampfhaft auf den Tacho schauen muss, der sollte sich doch lieber mal selbst hinterfragen, ob er denn überhaupt fähig ist, ein Fahrzeug zu führen.... :rofl:

 

Demnach sind die Personen beim ÖAMTC nicht fähig ein Fahrzeug zu lenken? Eine mutige Behauptung die ich nicht weiter kommentieren möchte.

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In dem Schreiben steht "oder ihm die Busse direkt auszuhändigen" ...

 

Was ist die "Busse" nun ? Ich dachte, die 40 CHF seien die Busse ? Ist nun das Schreiben die Busse ?

 

dann steht aber wieder "... weder die Busse bezahlt ist, noch die Personalien ..."

 

Wieso soll ich also dem anderen Fahrer die 40 CHF aushändigen ?

 

Schaffst Du es wirklich nicht, selbst zu erkennen, was gemeint ist? :licht:

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also wenn mir so ein schrieb in italienisch zugestellt werden würde, würde der sofort in der rundablage landen. ich kann nämlich kein italienisch. wenn die also was von mir wollen, dann müssen sie mich schon in deutsch anschreiben.

 

Boah! An Arroganz kaum noch zu überbieten..... :licht:

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Ich bin übrigens aus Österreich, auch hier gelten klare Definitionen.

 

Genau..... und dazu gehört auch das muntere Geschwindigkeits-Schätzen der Kieberer..... :nolimit:

 

 

Jedoch scheint die Toleranzgrenze hier deutlich höher zu sein.

 

Ja was denn nun? Klare Definition oder eine scheinbar höhrer Toleranzgrenze?

Wo sind die gestzlichen Bestimmungen, die dies regeln?

 

 

Demnach sind die Personen beim ÖAMTC nicht fähig ein Fahrzeug zu lenken? Eine mutige Behauptung die ich nicht weiter kommentieren möchte.

 

Nicht nur die, sondern alle, die krampfhaft auf den Tacho schauen müsssen, weil sie nicht wissen ob sie 50 oder 60 fahren..... :licht:

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Boah! An Arroganz kaum noch zu überbieten..... :licht:

 

"Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten", sagt die Clubjuristin des ÖAMTC.

 

Ich weiß jedoch nicht ob die Schweiz Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention ist :nolimit:

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Genau..... und dazu gehört auch das muntere Geschwindigkeits-Schätzen der Kieberer..... :lol:

 

Dein Humor gefällt mir, ich wurde bislang noch nie geschätzt. Mag sein dass diese Schätzungen nur in der Theorie existieren :rofl:

 

Wo sind die gestzlichen Bestimmungen, die dies regeln?

 

Das frage ich mich mittlerweile auch, jedenfalls bin ich froh dass in Österreich keine Erbsenzähler tätig sind :nolimit:

 

Nicht nur die, sondern alle, die krampfhaft auf den Tacho schauen müsssen, weil sie nicht wissen ob sie 50 oder 60 fahren..... :lol2:

 

Ich weiß nicht welches Auto du besitzt, aber in einem zeitgemäßen Auto merkt man kaum einen Unterschied zwischen :60: oder :40:. An dieser Stelle ein kleines Danke für deine Diskussionsbereitschaft, sonst scheint sich leider niemand dafür zu interessieren :licht:

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Genau..... und dazu gehört auch das muntere Geschwindigkeits-Schätzen der Kieberer..... :rofl:

 

Dein Humor gefällt mir, ich wurde bislang noch nie geschätzt. Mag sein dass diese Schätzungen nur in der Theorie existieren :nolimit:

 

Ich wurde tatsächlich mal geschätzt! War vor ca. 22 Jahren im Zillertal (Gauderfest), nachts....... Das Beste daran war, dass ich dann beim sofort fälligen Obolus zwischen 40 Franken und 40 Schiling wählen durfte..... :lol2:

 

Ich weiß nicht welches Auto du besitzt, aber in einem zeitgemäßen Auto merkt man kaum einen Unterschied zwischen :40: oder :lol: . An dieser Stelle ein kleines Danke für deine Diskussionsbereitschaft, sonst scheint sich leider niemand dafür zu interessieren :licht:

 

Doch..... ich merke das in jedem meiner Autos!

Dazu gehört das Zusammenspiel aller Sinne, und man weiss recht genau wie schnell man fährt......

Dies können Dir Vielfahrer mit entsprchend langer Fahrpraxis bestimmt bestätigen....!

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Ich wurde tatsächlich mal geschätzt! War vor ca. 22 Jahren im Zillertal (Gauderfest), nachts....... Das Beste daran war, dass ich dann beim sofort fälligen Obolus zwischen 40 Franken und 40 Schiling wählen durfte..... :nolimit:

 

Na dann zahle ich in Schilling :licht:

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Boah! An Arroganz kaum noch zu überbieten..... :licht:

 

"Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten", sagt die Clubjuristin des ÖAMTC.

 

Ich weiß jedoch nicht ob die Schweiz Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention ist :nolimit:

 

ich auch nicht. ich weiss nur dass mir so langsam der ton von einbauprofi nicht mehr gefällt, und das nicht das erste mal.

 

@einbauprofi,

es würde dir wirklich ganz gut zu gesicht stehen wenn du dich langsam mal etwas zusammenreisst. deine verbalen ausraster gehen mir langsam nämlich ziemlich auf den nerv

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Guest Simineon
In dem Schreiben steht "oder ihm die Busse direkt auszuhändigen" ...

 

Was ist die "Busse" nun ? Ich dachte, die 40 CHF seien die Busse ? Ist nun das Schreiben die Busse ?

 

dann steht aber wieder "... weder die Busse bezahlt ist, noch die Personalien ..."

 

Wieso soll ich also dem anderen Fahrer die 40 CHF aushändigen ?

 

Schaffst Du es wirklich nicht, selbst zu erkennen, was gemeint ist? :licht:

 

Ich wusste nicht, dass in der Schweiz fleissiges Rätselraten angesagt ist.

 

Aber was will man schon erwarten in einem Land mit der direktesten Demokratie, da darf man halt noch abstimmen, wem man die Busse gibt. :nolimit:

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